Verabschiedung von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Kimmerle aus dem Gemeinderat

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1 Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juli Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen - Öffentlich Verabschiedung von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Kimmerle aus dem Gemeinderat Herr OBM M e r g e l verabschiedet das aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Mitglied, Herrn Karl-Heinz Kimmerle Nachrücken von Herrn Steven Häusinger in den Gemeinderat -Nichtvorliegen von Hinderungsgründen- (Drucks. 229) Der Gemeinderat nimmt davon K e n n t n i s, dass für den Eintritt von Herrn Steven Häusinger in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe vorliegen Nachrücken von Herrn Steven Häusinger in den Gemeinderat -Verpflichtung- Herr OBM M e r g e l verpflichtet Herrn Steven Häusinger als neu gewähltes Mitglied des Gemeinderats Teilnahme der Stadt Heilbronn an der Kampagne Fairtrade-Towns -Absetzung des Tagesordnungspunkts- (Drucks. 189) Herr OBM M e r g e l setzt den Punkt vor Eintritt in die Tagesordnung ab. Seite 1 von 21

2 Seite 2 von Änderung in der Besetzung von Ausschüssen und Beiräten (Drucks. 230) 1. Der Verwaltungsausschuss, der Bau- und Umweltausschuss, der Betriebsausschuss Entsorgung, der Wirtschaftsausschuss, der Umlegungsausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Kulturausschuss, der Sozialausschuss, der Sportausschuss sowie der Beirat für Partizipation und Integration, der Bildungsbeirat, der Inklusionsbeirat und der Verkehrsbeirat werden in der Weise neu gebildet, dass im Wege der Einigung alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder mit Ausnahme der zu ersetzenden entsprechend Antragsziffer 2 wieder bestellt werden. 2. In die unter Ziffer 1 aufgeführten Gremien wird folgendes von der Fraktion der Bündnis 90/Die GRÜNEN benanntes Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied zugewählt: Verwaltungsausschuss Mitglied: Bau- und Umweltausschuss stv. Mitglied: Betriebsausschuss Entsorgung stv. Mitglied Wirtschaftsausschuss stv. Mitglied Umlegungsausschuss stv. Mitglied Jugendhilfeausschuss stv. Mitglied Kulturausschuss Mitglied Sozialausschuss Mitglied

3 Seite 3 von 21 Sportausschuss stv. Mitglied Beirat für Partizipation und Integration stv. Mitglied Bildungsbeirat stv. Mitglied Inklusionsbeirat stv. Mitglied Verkehrsbeirat stv. Mitglied 3. Das vorgenannte Mitglied bzw. stellvertretende Mitglied wird durch Wahl widerruflich bestellt. 4. Das Ausschussmitglied wird bei Verhinderung durch das von der Fraktion jeweils benannte stellvertretende Mitglied vertreten (persönliche Stellvertretung). Ist dieses verhindert, wird das ordentliche Mitglied durch ein anderes von der Fraktion benanntes, stellvertretendes Mitglied vertreten (Reihenfolgestellvertretung) Neubesetzung in den Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen (Drucks. 231) 1. Stadtsiedlung Heilbronn GmbH Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) das Folgende zu beschließen: a) Die Wahl von Herrn Stadtrat Kimmerle als persönliches stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Stadtrat Theilacker im Aufsichtsrat der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH wird widerrufen.

4 Seite 4 von 21 b) Die Wahl von Herrn Stadtrat Habermeier als persönliches stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Stadtrat Theilacker in den Aufsichtsrat der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH für die restliche Amtsdauer. 2. Stadtwerke Heilbronn GmbH Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH (SWH) wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der SWH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) das Folgende zu beschließen: a) Die Wahl von Herrn Stadtrat Kimmerle als persönliches stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Stadtrat Theilacker im Aufsichtsrat der SWH wird widerrufen. b) Die Wahl von Herrn Stadtrat Häusinger als persönliches stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Stadtrat Theilacker für die restliche Amtszeit. 3. Heilbronn Marketing GmbH Der Vertreter der Stadt Heilbronn in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronn Marketing GmbH (HMG) das Folgende zu beschließen: a) Die Entsendung von Herrn Stadtrat Kimmerle als ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats der HMG wird widerrufen. b) Die Entsendung von Herrn Stadtrat Häusinger als ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats der HMG Änderung in der Besetzung des Ältestenrats (Drucks. 232) Der Gemeinderat nimmt von der Änderung in der Besetzung des Ältestenrats K e n n t - n i s.

5 Seite 5 von Jahresabschluss 2017 der Stromnetzgesellschaft Heilbronn GmbH & Co. KG (Drucks. 160) Der Gemeinderat nimmt vom Jahresabschluss 2017 der Stromnetzgesellschaft Heilbronn GmbH & Co. KG K e n n t n i s Jahresabschluss 2017 und Gesellschafterversammlung der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH (Drucks. 166) Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 für das Geschäftsjahr 2017 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss 2017 wird wie folgt festgestellt. Bilanzsumme ,83 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,36 EUR - das Umlaufvermögen ,75 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,00 EUR - die Kapitalrücklage ,79 EUR - die Rückstellungen ,83 EUR - die Verbindlichkeiten ,88 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten ,33 EUR Jahresfehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung Entnahme aus der Kapitalrücklage Bilanzgewinn ,52 EUR ,52 EUR 0,00 EUR

6 Seite 6 von Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2017 von ,52 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. 4. Für das Geschäftsjahr 2017 wird 4.1 der Geschäftsführung 4.2 dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. 5. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Stuttgart, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt Jahresabschluss 2017 und Gesellschafterversammlung der Heilbronn Marketing GmbH (Drucks. 164) Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronn Marketing GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 für das Geschäftsjahr 2017 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss 2017 mit einer Bilanzsumme von ,23 EUR und einem Fehlbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung von ,34 EUR wird festgestellt. 3. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2017 von ,34 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet, das heißt, es wird eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage zur Verlustverrechnung 2017 vorgenommen. 4. Für das Geschäftsjahr 2017 wird 4.1 der Geschäftsführung 4.2 dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.

7 Seite 7 von Jahresabschluss 2017 und Gesellschafterversammlung der Katharinenstift Heilbronn ggmbh (Drucks. 165) Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Katharinenstift Heilbronn ggmbh oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung wird ermächtigt, Folgendem zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 für das Geschäftsjahr 2017, dem Lagebericht der Geschäftsführung sowie dem Bericht des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,25 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,10 EUR - das Umlaufvermögen ,81 EUR - Rechnungsabgrenzung 495,34 EUR und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,64 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,84 EUR - die Rückstellungen ,00 EUR - die Verbindlichkeiten ,94 EUR - die Rechnungsabgrenzung ,83 EUR Jahresüberschuss Summe der Erträge Summe der Aufwendungen ,59 EUR ,43 EUR ,84 EUR 3. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,59 EUR wird der Gewinnrücklage zugeführt. 4. Der Lagebericht der Geschäftsführung wird genehmigt. 5. Für das Geschäftsjahr 2017 wird 5.1 der Geschäftsführung, 5.2 dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. 6. Die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.

8 Seite 8 von Jahresabschluss 2017 und Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH (Drucks. 161) Der Vertreter der Stadt wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss und Konzernabschluss der Stadtwerke Heilbronn GmbH zum 31. Dezember 2017, den Lageberichten und dem Bericht des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss 2017 zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt festgestellt und der Konzernabschluss 2017 zum 31. Dezember 2017 wie folgt gem. 46 Nr. 1b GmbHG gebilligt: SWH EUR SWH Konzern EUR Bilanzsumme , ,21 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen , ,03 - das Umlaufvermögen , ,47 und auf der Passivseite auf - das Eigenkapital , ,32 - Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ,50 - empfangene Ertragszuschüsse , ,00 - Rückstellungen , ,09 - Verbindlichkeiten , ,25 Jahresüberschuss , ,23 Summe der Erträge , ,53 Summe der Aufwendungen , ,30 3. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2017 im SWH-Einzelabschluss von ,33 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Für das Geschäftsjahr 2017 wird 4.1. der Geschäftsführung, 4.2. dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.

9 Seite 9 von Jahresabschluss 2017 und Gesellschafterversammlung der Heilbronner Versorgungs GmbH (Drucks. 162) Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbHG) wird beauftragt, die Geschäftsführung der Stadtwerke Heilbronn GmbH zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Heilbronner Versorgungs GmbH folgenden Anträgen zuzustimmen: 1. Vom Jahresabschluss der Heilbronner Versorgungs GmbH zum 31. Dezember 2017, dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss 2017 zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme ,93 EUR davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen ,70 EUR - das Umlaufvermögen ,96 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten ,27 EUR davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital ,00 EUR - die empfangenen Ertrags- und - Investitionszuschüsse ,57 EUR - die Rückstellungen ,87 EUR - die Verbindlichkeiten ,49 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern von Einkommen und Ertrag Ergebnis nach Steuern Sonstige Steuern Summe der Erträge Summe der Aufwendungen ,99 EUR ,78 EUR ,21 EUR ,62 EUR ,37 EUR ,37 EUR 3. Aufgrund des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2017 ist an den Minderheitsgesellschafter eine Ausgleichszahlung von ,00 EUR zu leisten. An den Gesellschafter Stadtwerke Heilbronn GmbH sind aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages ,59 EUR abzuführen. Mit der Gewinnrücklage wird der Neubau des Werkstattgebäudes in der Etzelstraße finanziert. 4. Für das Geschäftsjahr 2017 wird

10 Seite 10 von der Geschäftsführung, 4.2. dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt Jahresabschluss 2017 und Gesellschafterversammlung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH und der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH (Drucks. 163) 1. Der Vertreter der Stadt Heilbronn wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz) folgenden Anträgen zuzustimmen: 1.1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme Jahresfehlbetrag ,33 EUR ,68 EUR 1.3. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von ,68 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für die einzelnen Standorte wird jeweils das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen. Im Einzelnen ergibt sich: Klinikum am Gesundbrunnen Handelsrechtliches Jahresergebnis Klinikum am Plattenwald Handelsrechtliches Jahresergebnis Krankenhaus Brackenheim Handelsrechtliches Jahresergebnis Krankenhaus Möckmühl Handelsrechtliches Jahresergebnis ,81 EUR ,01 EUR ,69 EUR ,19 EUR 1.4. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018.

11 Seite 11 von Der Vertreter der Stadt Heilbronn wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH oder bei einer anderen Form der Beschlussfassung ( 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz) folgenden Anträgen zuzustimmen: 2.1. Vom Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und dem Lagebericht der Geschäftsführung wird Kenntnis genommen Der Jahresabschluss zum wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme Jahresergebnis ,55 EUR 3.108,17 EUR 2.3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.108,17 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt gebilligt: Bilanzsumme Konzernjahresfehlbetrag ,93 EUR ,41 EUR 2.5. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt Wahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon GmbH zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr Konzernstruktur SLK-Kliniken Heilbronn GmbH (Drucks. 194) Beschluss (Ziffern 1. bis 2.3 und 3; 1 Enthaltung Ziffer 2.4; 2 Gegenstimmen): 1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Regionalen Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH den folgenden Beschlüssen zuzustimmen: 1.1. Der Gründung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft, der SLK-Management GmbH, wird zugestimmt Im Zuge dieser Gründung wird der Einbringung des gesamten operativen Geschäftsbetriebs der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH (mit Ausnahme ihrer Beteiligung an der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH) in die SLK-Management GmbH in Form einer Sacheinlage zugestimmt.

12 Seite 12 von Der Verschmelzung der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH auf die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH gemäß Anlage 4 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 194 wird zugestimmt Den Gesellschaftsverträgen der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH und SLK-Management GmbH gemäß Anlagen 1 und 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 194 wird zugestimmt. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH den folgenden Beschlüssen zuzustimmen: 2.1. Den Geschäftsanteilen der Gesellschafter werden folgende laufende Nummern zugeordnet: Dem Geschäftsanteil der Stadt Heilbronn im Nennbetrag von EUR wird die laufende Nr. 1 zugeordnet Dem Geschäftsanteil des Landkreises Heilbronn im Nennbetrag von EUR wird die laufende Nr. 2 zugeordnet Den beiden Geschäftsanteilen der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn- Franken GmbH im Nennbetrag von jeweils EUR werden die laufenden Nrn. 3 und 4 zugeordnet Der Verschmelzung der Regionale Gesundheitsholding Heilbronn-Franken GmbH auf die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH gemäß Anlage 4 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 194 wird zugestimmt. Hierdurch erhält der Landkreis Heilbronn den seitherigen Geschäftsanteil der RGHF an der SLK lfd. Nr. 3, die Stadt Heilbronn erhält den seitherigen Geschäftsanteil der RGHF an der SLK lfd. Nr Dem Gesellschaftsvertrag der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH gemäß Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 194 wird zugestimmt Der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gemäß Anlage 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 194 wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Bedarfsfall nötig werdende Änderungen oder Korrekturen und Anpassungen vorzunehmen, soweit sich rechtlich keine wesentlichen Auswirkungen ergeben. Die Beschlüsse erfolgen unter dem Vorbehalt, dass das Finanzamt Heilbronn die beantragte verbindliche Auskunft entsprechend positiv bescheidet.

13 Seite 13 von Betrauungsakt zur Sicherstellung der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH und die Klinik Löwenstein ggmbh (Drucks. 195) Beschluss (einstimmig) Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Landkreis Heilbronn und die Stadt Heilbronn (Gesellschafter) weisen die Geschäftsführung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH an, das Gesamtunternehmen nach Maßgabe des als Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 195 beigefügten Betrauungsakts zu führen und die im Betrauungsakt dargestellten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu erfüllen. 2. Der Landkreis Heilbronn und die Stadt Heilbronn weisen die Geschäftsführung der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH an, als Vertreter des Gesellschafters der Klinik Löwenstein ggmbh die Geschäftsführung der Klinik Löwenstein ggmbh anzuweisen, das Unternehmen nach Maßgabe der als Anlage zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 195 beigefügten Betrauungsakts zu führen und die im Betrauungsakt dargestellten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen oder Anpassungen des Betrauungsakts, die nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind oder Anpassungen gemäß den Regelungen des europäischen oder nationalen Rechts in eigener Zuständigkeit vorzunehmen Übernahme einer Ausfallbürgschaft des Landkreises und der Stadt Heilbronn für die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH zur Finanzierung der Investitionskosten des Klinikums am Gesundbrunnen (Drucks. 218) Beschluss (1 Enthaltung): Die Stadt Heilbronn übernimmt eine weitere Ausfallbürgschaft zugunsten der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH in Höhe von 6,2 Millionen EUR zur Überführung der Zwischenfinanzierung 1. Bauabschnitt in eine langfristige Kreditfinanzierung. Für die Gewährung der Ausfallbürgschaft wird eine Avalprovision von 0,35 Prozent/Jahr erhoben.

14 Seite 14 von 21 Darüber hinaus übernimmt die Stadt Heilbronn gegenüber dem Landkreis Heilbronn für das Darlehen Nr und für die jetzt geplante Darlehensaufnahme eine weitere Ausfallbürgschaft in Höhe von 50 Prozent Grundlagen für die Theaterarbeit -Budgetvereinbarung für 2019 bis (Drucks. 234) Beschluss (2 Gegenstimmen): Der Budgetvereinbarung gemäß Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 234 wird zugestimmt Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege -Anpassung der Ausbauplanung und Genehmigung der Bedarfsplanung 2018/2019- (Drucks. 145) 1. Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege 2018/2019 sowie der Fortschreibung der Ausbauplanung zu (Sachverhalt Nr. 5 mit Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen weiterzuverfolgen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende des Jahres 2018 Vorschläge für eine neue Fördersystematik zur Vereinheitlichung der Förderung der laufenden Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen freier Träger sowie der investiven Förderung von Baumaßnahmen freier Träger zu erarbeiten. Zielrichtung ist, die Auslastung und Belegungssteuerung in den Einrichtungen zu optimieren und eine Begrenzung der Investitionen für Baumaßnahmen sowie einen höheren Eigenanteil der freien Träger an den Investitionskosten zu erreichen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Minimierung der Baukosten für eigene Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen standardisierte Bauweisen und Ausstattungskonzepte zu entwickeln, die auch bei Baumaßnahmen freier Träger als Richtgröße dienen sollen. 4. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer sechsgruppigen Kindertageseinrichtung im Planungsbezirk Böckingen Kreuzgrund und dem entsprechenden Raumprogramm in Anlage 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 145 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, ein VgV-Verfahren beziehungsweise einen Architektenwettbewerb durchzuführen.

15 Seite 15 von Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung des städtischen Kindergartens Maustal in Biberach um 1,5 Gruppen und dem entsprechenden Raumprogramm in Anlage 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 145 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Entwurfsplanung und Kostenschätzung verwaltungsintern zu erstellen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Vergabe der Leistungsphasen 4 bis 9 einschließlich Kostenberechnung über ein Suchverfahren durchzuführen. 6. Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung des städtischen Kindergartens Nußäckerstraße 39 in Horkheim um zwei Gruppen und dem entsprechenden Raumprogramm in Anlage 3 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 145 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Suchverfahren oder eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen. 7. Der Gemeinderat entscheidet über die Förderung weiterer Einzelmaßnahmen bei freien Trägern durch Sachbeschluss nach Vorliegen der endgültigen Pläne und Kostenberechnungen Jugendhilfe und Schule -Rahmenkonzeption zur Verbesserung der Teilhabe junger Menschen durch eine gelungene Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe- (Drucks. 178) 1. Rahmenkonzeption Schulsozialarbeit Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem zum Schuljahr 2018/2019 inkrafttretenden Rahmenkonzept Schulsozialarbeit (Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 178) mit den auf die einzelnen Schulen abgestimmten Kooperationsvereinbarungen (Anlage 2 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 178). 2. Jugendhilfe im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept der Flexiblen Hilfen an der Alice-Salomon-Schule und den künftigen Kooperativen Organisationsformen (früher Außenklassen) mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung auf die Veränderungen in der Schulentwicklung und die wachsende Zahl der festgestellten Schüler anzupassen. 3. Steuerungskonzept der Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schule Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung künftiger bundes- und landesgesetzlicher Neureglungen des Ganztagesschulbetriebs das Konzept zur Koordination und Steuerung der vielfältigen Angebote an den Schulen weiter zu entwickeln. 4. Übergang Schule - Beruf (Jugendberufsagentur)

16 Seite 16 von 21 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Planungsstand, der definierten Zielgruppe und dem Stand der Kooperationsgespräche der Verwaltung mit dem Jobcenter der Stadt Heilbronn und der Agentur für Arbeit - Heilbronn. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Kooperationsschritte mit den beteiligten Institutionen zu gehen. Die Beschlussfassung über die Einrichtung einer Jugendberufsagentur erfolgt über eine Einzeldrucksache Erprobung eines Bürger- und Sozialfonds in der Stadt Heilbronn (Drucks. 224) 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, zunächst befristet vom 1. Juli 2018 bis 31. Dezember 2019 einen Bürger- und Sozialfonds einzurichten. 2. Auf die Sicherstellung einer unabhängigen Beratung und damit auf den Einsatz einer sogenannten 450 Euro-Kraft wird verzichtet; stattdessen werden die Aufklärung des Sachverhalts und die Entscheidung über die Bewilligung in der ausschließlichen Zuständigkeit des Amts für Familie, Jugend und Senioren und der Verantwortung des Amtsleiters belassen. 3. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat nach Ablauf der Haushaltsjahre 2018 und 2019 jeweils einen Bericht vor, aus dem sich im Einzelnen die gewonnenen Erfahrungen und auch Art, Umfang und Begründung der Zuwendung im jeweiligen Einzelfall ergeben Aufhebung des Betrauungsakts der Volkshochschule Heilbronn ggmbh (Drucks. 208) 1. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 18. November 2010 und Bescheid des Oberbürgermeisters vom 7. März 2011 ausgesprochene Betrauung der Volkshochschule Heilbronn ggmbh (VHS) mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Erwachsenen-und Jugendbildung wird mit Wirkung ab 1. Januar 2018 aufgrund Wegfalls des rechtlichen Erfordernisses aufgehoben. 2. Die in der Präambel zum Betrauungsakt vom 18. November 2010 niedergelegte Beauftragung der Volkshochschule Heilbronn (Anlage 1 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 208) gilt unverändert weiter. Die Volkshochschule Heilbronn ggmbh nimmt für den Bereich der Stadt Heilbronn den Auftrag gemäß 1 Abs. 1 und 2 Abs. 5 des

17 Seite 17 von 21 Gesetzes zur Förderung der Weiterbildung und des Bibliothekswesens Baden-Württemberg wahr. 3. Nachdem das rechtliche Erfordernis für die Betrauung im Jahr 2017 entfallen ist, sieht die Stadt Heilbronn von einer teilweisen Rückforderung des der VHS für 2017 gewährten Kommunalzuschusses zugunsten eines Gewinnvortrags der VHS Heilbronn ggmbh ab Mietspiegel 2018 für das Stadtgebiet Heilbronn (Drucks. 197) Der Mietspiegel 2018 wird durch eine Indexfortschreibung als qualifizierter Mietspiegel nach 558 d BGB beschlossen Neue Kranenstraße -Machbarkeitsstudie, Beauftragung der Vorplanung und Vergabe der Ingenieurleistungen- (Drucks. 215) Beschluss (1 Gegenstimme): 1. Die Machbarkeitsstudie Neue Kranenstraße mit Kostenprognose in Höhe von Ingenieurbauwerk 13,6 Mio. EUR Baugrundrisiko 1,5 Mio. EUR Gleisanlage / Fahrleitung 5,0 Mio. EUR Straßenbau 2,2 Mio. EUR Baunebenkosten 2,3 Mio. EUR Gesamt (netto) 24,6 Mio. EIR 19 % Mehrwertsteuer 4,7 Mio. EIR Gesamt (brutto) 29,3 Mio. EUR wird zur Kenntnis genommen. Zu den genannten Kosten kommt noch ein an die Deutsche Bahn AG zu entrichtender Ablösungsbetrag zur Unterhaltung des Unterführungsbauwerks hinzu.

18 Seite 18 von Die Verwaltung wird mit der Vorlage einer in Abstimmung mit der Bahn erarbeiteten vertieften Vorplanung aller fachtechnischen Gewerke auf Basis der Machbarkeitsstudie als Grundlage für die Entscheidungsfindung beauftragt Einrichtung eines Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof (Drucks. 184) Beschluss (einstimmig) Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung für ein Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof zu erstellen. Die Kostenannahme für den Bau eines Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof Heilbronn mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von insgesamt Grundausstattung Bedienelement Tiefbau inkl. Entwässerung, EDV- und Stromleitungen zzgl. 19 % Mehrwertsteuer Auftragssumme brutto LGVFG-Förderung Kommunalrichtlinie Klimaschutz durch Radverkehr Eigenanteil Stadt Heilbronn ,11 EUR ,00 EUR ,00 EUR ,89 EUR ,00 EUR ,00 EUR saedsd ,25 EUR ,75 EUR wird zur Kenntnis genommen Nachhaltige Mobilität in Heilbronn; Erstellung eines Masterplans -Abschlussbericht- (Drucks. 223) Der Gemeinderat nimmt den Abschlussbericht zur Erstellung eines Masterplans zur nachhaltigen Mobilität in Heilbronn zur K e n n t n i s.

19 Seite 19 von Technisches Schulzentrum, Energetische Fassaden- und Fenstersanierung Bauteil C -Entwurfsplanung, Kostenberechnung und Erhöhung des Architektenhonorars- (Drucks. 190) 1. Die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung von Müller Architekten Heilbronn vom 12. Juni 2018 für die energetische Fassaden- und Fenstersanierung Technisches Schulzentrum Bauteil-C in Höhe von wird genehmigt. netto ,05 EUR 19% MwSt ,95 EUR brutto ,00 EUR für Unvorhergesehenes ,00 EUR gesamt ,00 EUR 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung in ihrer Zuständigkeit zu vergeben, die Vergabe der Bauarbeiten vorzubereiten und vorbehaltlich der erforderlichen Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2019/2020, sowie dem Vorliegen einer Förderzusage, Angebote zur Durchführung der Arbeiten einzuholen. 3. Die Honorarerhöhung des Architekturbüros Müller Architekten, Wilhelmstraße 5a, Heilbronn, wird genehmigt. bisher genehmigt Honorarerhöhung voraussichtliche ( ) um: Honorarhöhe n. Erhöhung: netto ,48 EUR ,12 EUR ,60 EUR + 19 % MwSt ,52 EUR ,88 EUR ,40 EUR brutto ,00 EUR ,00 EUR ,00EUR

20 Seite 20 von Vorhabenbezogener Bebauungsplan 33C/20 Heilbronn-Böckingen, Bereich Güglinger Straße Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 206) 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 33C/20 Heilbronn-Böckingen zur Änderung des Bebauungsplans 33C/4 im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bereich Güglinger Straße für die Flurstücke Nrn und 2092 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan der Project GmbH, Esslingen, vom 11. Juni 2018 umgrenzt. 2. Dem Konzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 33C/20 Heilbronn-Böckingen Bereich Güglinger Straße 8 +10, bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan des Büro Riemer aus Heilbronn vom 6. Juni 2018 (Blatt 1 + 2) sowie dem Lageplan der Projekt GmbH aus Esslingen vom 11. Juni 2018, wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt. 3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB wird durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von 14 Tagen durchgeführt Bebauungsplan 01B/33 Kilianstraße , Heilbronn -Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Konzept- (Drucks. 209) Beschluss (1 Enthaltung): 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 01B/33 Heilbronn Kilianstraße im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurstücke Nrn. 48/4, 48/5, 57 (Kilianstraße teilweise), 513 (Allee teilweise), 514 (Klarastraße teilweise) zur Änderung der Bebauungspläne 01A/11, 01A/21, 01A/29 sowie 01B/2c sowie der Ortsbausatzung 1939 wird beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Konzept der Project GmbH vom 20. Juni 2018 umgrenzt. 2. Dem Konzept des Bebauungsplans 01B/33 Kilianstraße , Heilbronn vom 20. Juni 2018 wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans zugestimmt.

21 Seite 21 von Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB wird durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer von 14 Tagen durchgeführt Bauvorhaben Möbelhaus in der Neckargartacher Straße, Heilbronn-Böckingen -Ausnahme von der Veränderungssperre Südwestlich Saarlandkreisel und weitere baurechtliche Vorgehensweise- (Drucks. 239) Beschluss (einstimmig) 1. Der Entwurf vom 13. Juli 2018 zum städtebaulichen Vertrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vertragsentwurfs einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Heilbronn und dem Bauherrn abzuschließen. 2. Für die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Möbelmarktes (BGV 18/0102: 1. Änderung zu BGV17/0329: Integration eines 2. Möbelmarkts im Bestandsbau mit Eingangsgebäude und Tiefgaragenaufgang, sowie zwei Panoramaaufzügen im Bereich der genehmigten Erweiterung ) wird das Einvernehmen der Gemeinde nach 14 Abs. 2 BauGB erteilt. Damit kann nach Abschluss des unter Ziffer 1. genannten städtebaulichen Vertrags sowie nach Vorlage der im Vertrag definierten Ladenbaupläne eine Ausnahme von der Veränderungssperre Südwestlich Saarlandkreisel, rechtskräftig seit 9. Mai 2018, zugelassen werden. 3. Der Erteilung einer planungsrechtlichen Befreiung für die baurechtliche Genehmigung eines Lageranbaus (BGV 18/0237 Erweiterung Lager ) nach Abschluss des unter Ziffer 1. genannten städtebaulichen Vertrags wird zugestimmt.

Finanzzwischenbericht 2012 (Drucks. 197) Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht 2012 K e n n t n i s

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