Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-40a auf Luftbild Landesluftbildarchiv Berlin, 2011

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1 Begründung Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße Bebauungsplan 1-40a Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-40a auf Luftbild Landesluftbildarchiv Berlin, 2011 für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Strelitzer Straße 54 sowie der Flurstücke 310 und 303, der nördlichen und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 441, der nordwestlichen Grenze des Friedhofs der St. Elisabeth-Kirchengemeinde (Grundstück Ackerstraße 37), Ackerstraße, der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Friedhofs der Sophiengemeinde (Flurstücke 440 und 439), der entwidmeten Bergstraße (nordwestliche und südwestliche Grenze der Flurstücke 551 und 555), der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 326, den nordwestlichen Grenzen der Grundstücke Gartenstraße 25 und 27 und Gartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen.

2 Inhaltsverzeichnis I. Planungsgegenstand Veranlassung und Erforderlichkeit Plangebiet Geltungsbereich Historie Entwicklung bis zum Fall der Mauer Entwicklung nach dem Fall der Mauer Bestandssituation Eigentumsverhältnisse / Baulasten Realnutzung Erschließung Stadträumliche Einordnung Natur und Umwelt Planerische Ausgangssituation Grundsätze und Ziele der Raumordnung Flächennutzungsplanung Landschaftsplanung Stadtentwicklungsplanung Stadtentwicklungsplan Verkehr Stadtentwicklungsplan Wohnen Stadtentwicklungsplan Klima Stadtentwicklungsplan Zentren und Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe Lärmaktionsplanung Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Bereichsentwicklungsplanung Verbindliche Bauleitplanung / geltendes Planungsrecht Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt Denkmalschutz Erhaltungsgebiet Friedhofsentwicklungsplan Quartiersmanagement (QM) II. Planinhalt Entwicklung der Planungsüberlegungen Intention des Plans und wesentlicher Planinhalt Kernbereich der Gedenkstätte zwischen Gartenstraße und Strelitzer Straße Kernbereich der Gedenkstätte im Bereich des ehemaligen Sanierungsblocks Rosenthaler Vorstadt zwischen Strelitzer Straße und Brunnenstraße Umweltbericht Beschreibung der Planung Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans I

3 Umweltbezogene Ziele der Fachgesetze und Fachplanungen und deren Berücksichtigung Baugesetzbuch Bundesnaturschutzgesetz Berliner Naturschutzgesetz Berliner Baumschutzverordnung Bundes-Bodenschutzgesetz Bundes-Immissionsschutzgesetz Denkmalschutzgesetz Berlin Fachplanungen und deren Berücksichtigung Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes - Bewertung der Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme und Bewertung Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgüter Klima und Luft Schutzgüter Pflanzen und Tiere Schutzgut Landschaftsbild / Erholungsnutzung Schutzgut Mensch Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen Entwicklungsprognosen des Umweltzustands Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung (Nullvariante) der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Artenschutzrechtliche Erfordernisse Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Zusätzliche Angaben Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Lücken bei der Zusammenstellung der Angaben Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen Allgemein verständliche Zusammenfassung Wesentlicher Planinhalt Planungsrechtliche Festsetzungen (Abwägung und Begründung einzelner Festsetzungen) Art der baulichen Nutzung Fläche für den Gemeinbedarf Gedenkstätte Berliner Mauer Fläche für den Gemeinbedarf Gedenkstätte Berliner Mauer und Kirche Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Maß der baulichen Nutzung Grundflächenzahl / zulässige Grundfläche Festsetzung der Höhe der baulichen Anlagen, der Zahl der Vollgeschosse Dachaufbauten II

4 Terrassen Überschreitung der Nutzungsmaße nach 17 BauNVO Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche Überbaubare Grundstücksfläche (Baulinien / Baugrenzen) Bauweise Weitere Arten der Nutzung Nebenanlagen Stellplätze Straßenverkehrsfläche Immissionsschutz Luftreinhaltung Lärmschutz Grünfestsetzungen Dachbegrünung Heckenpflanzung Gestaltungsfestsetzungen Dachneigung Umwehrungen Werbeanlagen Sonstige Festsetzungen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Nachrichtliche Übernahmen Hinweise Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (gem. 1 Abs. 7 BauGB) III. Auswirkungen des Bebauungsplans Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung Soziale Auswirkungen Auswirkungen auf den Bedarf an sozialen Infrastruktureinrichtungen und Grünflächen Gender Mainstreaming Personalwirtschaftliche Auswirkungen IV. Verfahren Feststellung der außergewöhnlichen stadtpolitischen Bedeutung Aufstellungsbeschluss Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher III

5 Belange Fazit in Bezug auf die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB Art und Weise der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Fazit in Bezug auf den Verfahrensschritt der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Art und Weise der öffentlichen Auslegung Ergebnis der öffentlichen Auslegung Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB im Jahr Art und Weise der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Fazit in Bezug auf die Verfahrensschritte der öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB im Jahr Art und Weise der erneuten öffentlichen Auslegung Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB im Jahr Art und Weise der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Fazit in Bezug auf die Verfahrensschritte der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Teilungsbeschluss Erneute öffentliche Auslegung gemäß 4a Abs. 3 i.v.m. 3 Abs. 2 BauGB im Jahr Art und Weise der erneuten öffentlichen Auslegung Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB im Jahr Art und Weise der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange IV

6 12.3. Fazit in Bezug auf die Verfahrensschritte der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Neueinleitung des Verfahrens Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB im Jahr Art und Weise der öffentlichen Auslegung Ergebnis der öffentlichen Auslegung Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB im Jahr Art und Weise der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Fazit in Bezug auf die Verfahrensschritte der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange V. Rechtsgrundlagen VI. Abkürzungsverzeichnis VII. Anlage VIII. Textliche Festsetzungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise V

7 I. Planungsgegenstand 1. Veranlassung und Erforderlichkeit Am 20. September 2005 hat der Senat von Berlin den von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vorgelegten 1. Zwischenbericht zum Gedenkkonzept Berliner Mauer zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig beschloss der Senat von Berlin die Umsetzung der von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgeschlagenen Maßnahmen (Senatsbeschluss Nr. 2917/05 vom 20. September 2005). Kernpunkt des Gedenkkonzeptes ist die Schaffung einer Erinnerungslandschaft entlang der Bernauer Straße vom Nordbahnhof bis zum Mauerpark im Altbezirk Mitte zur Erinnerung und zum Gedenken an die Berliner Mauer. Das Gelände an der Bernauer Straße ist der einzige Ort in Berlin, an dem ein Abschnitt der Grenzanlagen mit all seinen Einrichtungen und Sperrelementen, z.b. mit Grenzmauer, Todesstreifen, Postenweg und Hinterlandmauer noch erhalten ist. Dieser Ort ist von besonderer historischer Bedeutung und soll daher erhalten werden. Für die Errichtung dieser Gedenkstätte sollen daher alle Grundstücke innerhalb des ehemaligen Mauerstreifens zwischen Garten- und Brunnenstraße im Grundsatz von Bebauung freigehalten werden, um den damaligen Zustand des flächenhaften Abrisses der grenznahen Bebauung zu verdeutlichen. Zwischen Brunnenstraße und Schwedter Straße (angrenzende Bebauungspläne 1-40ba, 1-40bba und 1-40bbb) soll dagegen als Symbol der Weiterentwicklung entlang der Bernauer Straße eine Randbebauung zugelassen und der vorhandene ehemalige Postenweg als öffentlicher Weg zugänglich gemacht werden. Die Fertigstellung der Gedenkstätte Berliner Mauer im Kernbereich zwischen Gartenstraße und Brunnenstraße wurde zum 50. Jahrestag der Berliner Mauer am 13. August 2011 nahezu vollständig abgeschlossen. Die Erinnerungslandschaft ist nunmehr Teil der zukünftigen Gedenkstätte Berliner Mauer. Nach Angaben der Stiftung Berliner Mauer wurde im Jahr 2013 an den Standorten Gedenkstätte Berliner Mauer und Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde ein Besucherrekord von zusammen Besuchern verzeichnet (2012: ; 2011: Besucher). Die Gedenkstätte Berliner Mauer zählt damit zu den meistbesuchten Gedenkstätten der Hauptstadt. Die hier im Innenbereich anzuwendende Beurteilung der zulässigen Bebauung nach 34 BauGB sowie die für einige Grundstücke zum Zeitpunkt der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geltende Widmung als Friedhofsfläche war - bezogen auf den Neuordnungsbereich entlang der Bernauer Straße - nicht geeignet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, so dass zur Umsetzung des o.g. Senatsbeschlusses die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich war. Der Bebauungsplan schafft die rechtlichen Grundlagen zur Sicherung der Flächen der Gedenkstätte, die als Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden sowie ergänzend zur Errichtung baulicher Anlagen in allgemeinen Wohngebieten sowie im Mischgebiet. 1

8 2. Plangebiet 2.1. Geltungsbereich Das ca. 8,2 ha große Bebauungsplangebiet befindet sich zwischen Bernauer Straße, Brunnenstraße, Rheinsberger Straße, der nördlichen Grenze des Grundstücks Strelitzer Straße 54 sowie der Flurstücke 310 und 303, der nördlichen und der nordwestlichen Grenze des Flurstücks 441, der nordwestlichen Grenze des Friedhofs der St. Elisabeth-Kirchengemeinde (Grundstück Ackerstraße 37), Ackerstraße, der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Friedhofs der Sophiengemeinde (Flurstücke 440 und 439), der entwidmeten Bergstraße (nordwestliche und südwestliche Grenze der Flurstücke 551 und 555), der nordwestlichen und südwestlichen Grenze des Flurstücks 326, den nordwestlichen Grenzen der Grundstücke Gartenstraße 25 und 27 und Gartenstraße im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen Historie Entwicklung bis zum Fall der Mauer In Fortführung der Mitte des 18. Jahrhunderts mit der Ansiedlung sächsischer Handwerksbetriebe in der Kolonie Neu-Voigtland begonnenen baulichen Entwicklung vor dem Rosenthaler Tor erfolgte mit dem Aufbau des Maschinen- und Lokomotivbaus im Norden Berlins im 19. Jahrhundert eine Bebauung des Plangebietes. Die verdichtete gründerzeitliche Wohnbebauung prägte das Gebiet bis zum 2. Weltkrieg. Nach umfangreichen kriegsbedingten Zerstörungen erfolgte auf der im damaligen Bezirk Wedding gelegenen nördlichen Seite der Bernauer Straße eine Neubebauung durch Wohnhäuser in mehrgeschossiger Zeilenbauweise. Im ehemaligen Ost-Berlin wurde die Blockstruktur mit den im Krieg entstandenen Baulücken nicht wiederhergestellt. Im Zusammenhang mit dem Mauerbau erfolgte ein flächenhafter Abriss der grenznahen Bebauung. Der Mauerbau begann im August 1961 vornehmlich an den Sektorengrenzen, zu denen auch die Bernauer Straße gehörte. Zuerst wurden provisorische Absperrungen errichtet und jeglicher Straßenverkehr unterbunden. Kurze Zeit später wurden an der Bernauer Straße, an der die Gehwege zum Französischen Sektor und die Wohnhäuser zum Sowjetischen Sektor gehörten, die Fassadenmauern der Wohnhäuser in die Grenzanlagen mit einbezogen. Dies geschah, indem zunächst die vorderen Eingänge und unteren Stockwerke zugemauert wurden. Die Bewohner konnten ihre Wohnungen nur noch von der Hofseite, vom Osten her, betreten. Als Folge dieser besonderen stadträumlichen Situation wurde die Bernauer Straße ein Ort dramatischer Fluchtversuche. Die einmündenden Querstraßen wurden abgeriegelt und mit Sichtblenden versehen. Bis November 1961 kam es zu zahlreichen Zwangsräumungen. In der Folgezeit wurden die Sperranlagen und das Kontrollsystem an der Grenze weiter ausgebaut. Ab 1962 wurden die Grenzhäuser bis auf die Fassaden der Erdgeschosse abgerissen, um eine bessere Überwachung zu ermöglichen. Später wurden auch diese Häuserreste entfernt und die Grenzanlagen erweitert. Ab 1975 wurden die vorhandenen Grenzanlagen nach und nach durch die Mauer der so genannten dritten Generation ersetzt. Ab 1985 erfolgte ein weiterer Ausbau der Grenzanlagen zur Mauer der vierten Generation. Eine Besonderheit des Standortes Bernauer Straße liegt in der Lage des Friedhofes der Sophiengemeinde und der früheren Versöhnungskirche innerhalb des Mauerstreifens. Bereits 1965 wurden die ersten Gräber umgebettet, um die Verbreiterung des Grenzstreifens zu ermöglichen. Im Januar 1986 wurden dann zum Zweck des 2

9 weiteren Ausbaus der Grenzsicherungsanlagen die Versöhnungskirche an der Bernauer Straße sowie das Wohngebäude Ackerstraße 41 nebst Seitenflügel gesprengt Entwicklung nach dem Fall der Mauer Die Geschichte der von 1961 bis 1989 / 1990 von der Mauer zerschnittenen Bernauer Straße spiegelt exemplarisch die Auswirkungen des Mauerbaus wider: die Zerstörung von Stadtraum und Lebenswegen, die Trennung von Familienangehörigen und Freunden. Sie dokumentiert Erfolg und Scheitern der Versuche, der Diktatur durch die Flucht in den Westen zu entkommen oder Fluchthilfe zu leisten, sie steht für die Opfer des Mauerregimes und die Toten an der Berliner Mauer. Hier befindet sich der zentrale Gedenkort von Bund und Land Zur Erinnerung an die Teilung der Stadt und die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft. Im 25. Jahr nach ihrer Öffnung ist die Mauer weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden. Nach dem Fall der Mauer 1989 bestand ein breiter Konsens in der Bevölkerung und der Politik darüber, dass die Mauer und ihre baulichen Spuren entfernt werden müssen. Die ehemals getrennten Straßen wurden bis auf die Ackerstraße und die Bergstraße wieder vollständig verbunden und die verschlossenen U-Bahneingänge an der Bernauer Straße und die S-Bahneingänge am Nordbahnhof wieder zugänglich gemacht. Baulich entstand auf dem Mauerstreifen nach 1989 bis zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 1-40 im Oktober 2005 entlang der Bernauer Straße ein einziges, sechsgeschossiges Wohnhaus auf dem Grundstück Strelitzer Straße 28. In Folge eines Umdenkens bezüglich des Umgangs mit dem historischen Erbe der Mauerzeit hin zu einem Erhalt der Mauerreste im Rahmen einer Gedenkstätte wurde zwischen 1998 und 2001 an der Ecke Ackerstraße / Bernauer Straße nach dem Ergebnis eines Gestaltungswettbewerbs das Gedenkensemble Berliner Mauer" fertig gestellt. Es besteht aus drei Elementen, die einen jeweils eigenen Zugang zur Vergangenheit eröffnen: dem Denkmal Berliner Mauer, dem Dokumentationszentrum Berliner Mauer und der Kapelle der Versöhnung. Daneben sind bis heute zahlreiche historische Spuren der Grenzanlage (Mauerreste: Vorder- und Hinterlandmauer, Zaunreste, Lichttrasse, Pfosten, Straßensperre Bergstraße) vorhanden. Der asphaltierte und in weiten Bereichen erhaltene Postenweg zieht sich als verbindendes Element von der Schwedter Straße im Osten bis zum angrenzenden Nordbahnhofsgelände im Westen. Die Fläche entlang der Bernauer Straße bietet in Berlin die einmalige Möglichkeit, einen größeren zusammenhängenden Abschnitt der Grenzsicherungsanlagen unter Einbeziehung der noch vorhandenen historischen Spuren sichtbar zu machen. Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Strelitzer Straße 53 befand sich das Hundeauslaufgebiet der Grenzsicherungstruppen. Für dieses Areal südlich des Postenwegs wurde ein Konzept zur Errichtung von insgesamt 16 Reihenhäusern auf Erbbaurechtsbasis bis zum Jahre 2203 unter engen gestalterischen Rahmenbedingungen entwickelt. Dieses Bauprojekt in direkter Nachbarschaft zur zukünftigen Gedenkstätte und der Kapelle der Versöhnung nimmt Rücksicht auf die künftige Wegeführung entlang des Postenwegs und die gestalterische Prägung des Ortes. Es ist inzwischen vollständig realisiert und wurde im Jahr 2009 mit dem Architekturpreis Berlin ausgezeichnet. 3

10 2.3. Bestandssituation Eigentumsverhältnisse / Baulasten Das am 17. September 2008 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz über die Errichtung der Stifung Berliner Mauer - Gedenkstätte Berliner Mauer und Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde (Mauerstiftungsgesetz; GVBl. S. 250 vom 27. September 2008) sieht den Ankauf der Grundstücke der künftigen Gedenkstätte vor. Die Finanzierung wird vom Bund und dem Land Berlin getragen, Einzelheiten sind in der am 18. Februar 2009 von beiden Seiten geschlossenen Verwaltungsvereinbarung geregelt. Hiervon ausgenommen sind Grundstücke, die sich im Eigentum der Kirche befinden. Für diese Flächen schloss das Land Berlin mit der evangelischen Kirchengemeinde Sophien am 13. August 2009 einen Nutzungsvertrag ab. Die übrigen Grundstücke im Geltungsbereich befanden sich überwiegend im Privateigentum. Zwischenzeitlich wurde das Flurstück 190, Flur 220 geteilt in die Flurstücke 364 und 365. Das aktualisierte Grundstücksverzeichnis liegt dem Bebauungsplan zur erneuten öffentlichen Auslegung im September 2015 bei. Zur Sicherung der Erschließung, der Zuwegung für Feuerwehr und Rettungsdienste sowie der Ver- und Entsorgung der neu entstandenen Reihenhausbebauung (Grundstücke Bernauer Straße 5 8D) sind im Bereich des künftigen allgemeinen Wohngebiets WA 2 sowie angrenzender Gemeinbedarfsflächen Baulasten eingetragen Realnutzung Das als erster Bauabschnitt der Open-Air-Ausstellung bezeichnete Areal zwischen der Garten- und der Bergstraße wurde bis 2009 von früheren Zwischennutzern, einem Autohändler und einem Flohmarktbetreiber genutzt und am 21. Mai 2010 seiner Bestimmung als Gedenkstätte übergeben. Zwischen Bergstraße und Ackerstraße befanden sich eine Wirtschaftsfläche des Friedhofs der Sophiengemeinde und als integrativer Bestandteil der neuen Gedenklandschaft das Denkmal Berliner Mauer. Das Gebiet zwischen Ackerstraße und Strelitzer Straße ist durch die nach dem Fall der Mauer am historischen Ort errichtete Kapelle der Versöhnung und die sie umgebenden Flächen sowie durch die den Mauerbau überdauerten Wohnhäuser an der Ackerstraße und der Strelitzer Straße gekennzeichnet. Die Baulücke im Bereich Strelitzer Straße 53 ist zwischenzeitlich mit einem mehrgeschossigen, überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäude geschlossen worden. Im rückwärtigen Bereich dieses Gebäudes befindet sich die o.g. Reihenhausbebauung (Grundstücke Bernauer Straße 5 8D). Die übrigen, durch das frühere Grenzsicherungsregime unbebaut gebliebenen Flächen, befanden sich bis zur Herrichtung der Gedenkstättenlandschaft in einem unbefriedigenden Zustand und wurden häufig für unerwünschte Nutzungen verwendet (temporär für Autoverkauf und Zirkus sowie wildes Parken, Hundeauslauf, Sperrmüllablagerung). Im Bereich zwischen Strelitzer Straße und Brunnenstraße, der bis zur förmlichen Aufhebung am 28. Januar 2009 zum Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt gehörte, befinden sich mehrere Wohngebäude und einzelne gewerblich genutzte Bauten. Die Ende der 1990er Jahre durch ein Wohnhaus in der Rheinsberger Straße 74/75 ergänzte gründerzeitliche Blockrandbebauung wurde seit dem Mauerfall vollständig 4

11 instandgesetzt und modernisiert. Die Außenanlagen weisen überwiegend einen entsiegelten, begrünten oder gestalteten Zustand auf. Das Gebäude der Blockbild prägenden und gewerblich genutzten ehemaligen Brauerei Oswald Berliner (Rheinsberger Straße 76/77 und Strelitzer Straße 26) wurde tiefgreifend saniert. In diesem Zusammenhang wurde der in den Blockinnenbereich hineinragende Gebäudeteil Rheinsberger Straße 76 um zwei Staffelgeschosse für Wohnzwecke aufgestockt. Die Bauarbeiten wurden 2013 aufgrund einer Klage des Grundstücksnachbarn Rheinsberger Straße 78 wegen Verletzung des Abstandsflächenrechtes unterbrochen. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. Juli 2013 wurde die Gebietsart im Bebauungsplanentwurf vom allgemeinen Wohngebiet zum Mischgebiet geändert. Um vor Rechtskraft dieses Bebauungsplans die Fortsetzung der Umbau- und Erweiterungsarbeiten zu ermöglichen, schlossen beide Grundstückseigentümer im November 2013 eine nachbarschaftsrechtliche Vereinbarung ab, in der u. a. Regelungen zu den erforderlichen Abstandsflächen getroffen wurden. Im Juni 2014 wurde das bauliche Ensemble der ehemaligen Brauerei unter dem Namen Factory als Standort verschiedener Unternehmen der Internetbranche offiziell eröffnet. Zur gemischt genutzten Bebauung des Ensembles zählt auch die bereits auf Grundlage von 34 BauGB realisierte Wohnbebauung im Blockinnenbereich des Grundstücks Brunnenstraße 141a (Baufeld E2 im allgemeinen Wohngebiet WA 4). Der ehemalige Postenweg ist derzeit, bis auf den Bereich der Gedenkstätte an der Ackerstraße und das bebaute Grundstück Strelitzer Straße 28, durchgängig begehbar Erschließung Das Plangebiet ist durch eine U-Bahnlinie, mehrere S-Bahnlinien, die Straßenbahn und den Busverkehr über den öffentlichen Personennahverkehr sehr gut erschlossen. Die Erschließung des Plangebiets mit motorisiertem Individualverkehr erfolgt über die überörtlichen Hauptverkehrsstraßen Bernauer Straße und Brunnenstraße sowie über die Strelitzer Straße, Ackerstraße und Gartenstraße von Süden und die Hussitenstraße von Norden als weitere Zugangsstraßen. Die Bergstraße wurde als Zeugnis der Trennung bestehender Stadtstrukturen nicht wieder geöffnet und in die Gedenklandschaft integriert. Entlang der Bernauer Straße befindet sich der überregionale Mauerradweg Stadträumliche Einordnung Das Plangebiet befindet sich an der Randlage des Alt-Bezirks Mitte an der Grenze zum Alt-Bezirk Wedding und ist durch die geschichtliche Entwicklung stark geprägt und überformt. Durch den gesamten Geltungsbereich verlief hier bis 1989 / 1990 die Berliner Mauer. Das größtenteils brach liegende lang gestreckte Areal bildet eine städtebauliche Abgrenzung der beiden Ortsteile. Das Gebiet südlich der Bernauer Straße ist geprägt durch eine gründerzeitliche Wohnbebauung, während sich nördlich des Plangebiets vor allem Wohngebiete aus den 1960er und 1970er Jahren wiederfinden, die hier nach flächenhaftem Abriss der ursprünglichen Bebauung entstanden (Ernst-Reuter-Siedlung: von der 5

12 Thomashof-Grundstücks-AG im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus errichtet / Sanierungsgebiet Brunnenstraße: 1963 festgesetzt). Die Entfernung zum Hauptbahnhof beträgt ca. 2 km Luftlinie, zum Alexanderplatz etwa 2,1 km Natur und Umwelt Die umweltbezogene Ausgangssituation wird im Umweltbericht ausführlich dargestellt (siehe II./3.2.) Planerische Ausgangssituation Grundsätze und Ziele der Raumordnung Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 (GVBl. S. 182) stellt das gesamte Areal als Gestaltungsraum Siedlung dar, wo gemäß Ziel 4.5 (Z) Abs. 1 Nr. 2 LEP B-B die Entwicklung von (Wohn-)Siedlungsflächen grundsätzlich möglich ist. Auch die geplanten Festsetzungen von Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Gedenkstätte Berliner Mauer und Gedenkstätte Berliner Mauer und Kirche stehen damit grundsätzlich im Einklang, da die Kommunen große Spielräume zur Binnendifferenzierung des Gestaltungsraums Siedlung haben. Als sonstige Erfordernisse der Raumordnung werden im Gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (LEPro 2007) vom 15. Dezember 2007 u. a. der Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung, die Schaffung verkehrsarmer Siedlungsstrukturen und die Sicherung und Entwicklung siedlungsbezogener Freiräume genannt. Der Bebauungsplan berücksichtigt auch den Grundsatz des 5 Abs. 2 LEPro 2007 zur vorrangigen Innentwicklung. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung am 20. Januar 2015 bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 16. Juni 2014 die Brandenburger Verordnung über den LEP B-B vom 31. März 2009 für unwirksam erklärt. Die Berliner Verordnung über den LEP B-B bleibt von dieser Entscheidung unberührt Flächennutzungsplanung Der Flächennutzungsplan Berlin (FNP Berlin) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 23. Juni 2015 (ABl. S. 1449) stellt für den Bereich des Bebauungsplans 1-40a Folgendes dar: Wohnbaufläche W1 entlang der Bernauer Straße, die Friedhöfe der Sophiengemeinde und der St. Elisabeth-Kirchgemeinde als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof und die Bernauer Straße als übergeordnete Hauptverkehrsstraße. Aus den Darstellungen sollen im Bebauungsplan eine Fläche für den Gemeinbedarf sowie allgemeine Wohngebiete und ein Mischgebiet entwickelt werden. Abweichungen von den Darstellungen des FNP ergeben sich durch die Festsetzung der Flächen für den Gemeinbedarf sowie des Mischgebiets. Gemäß den mit Senatsbeschluss 6

13 vom 16. Januar 2001 festgelegten Grundsätzen für die Entwicklung von Bebauungsplänen aus dem FNP können andere Baugebiete oder Anlagen für den Gemeinbedarf aus Wohnbauflächen entwickelt werden, solange diese Gebiete kleiner als 3 ha sind und die Funktionen und Wertigkeit der Baufläche sowie die Anforderungen des Immissionsschutzes nach dem im FNP Berlin dargestellten städtebaulichen Gefüge gewahrt bleiben (Grundsatz 1). Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Aus den Grünflächen im FNP können zwar grundsätzlich keine Baugebiete entwickelt werden, aber Flächen für den Gemeinbedarf können ausnahmsweise zugelassen werden, insbesondere in diesem Fall, da die Gedenkstätte durch überwiegende Freiräume geprägt ist und somit gemäß Grundsatz 6 für die Entwicklung von Bebauungsplänen aus dem FNP die Funktion der Grün- und Freifläche gewahrt bleibt. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung. Die beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplans sind aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dem Entwicklungsgebot gem. 8 Abs. 2 BauGB wird damit entsprochen. Das gesamte Plangebiet befindet sich im Vorranggebiet Luftreinhaltung; damit soll eine Einschränkung von Emissionen der Verursachergruppen Hausbrand und Industrie erreicht werden, die im Rahmen des Bebauungsplans 1-40a mit einer entsprechenden textlichen Festsetzung näher bestimmt wird. Im Jahr 2003 wurde ein FNP-Änderungsverfahren eingeleitet, um eine Grünfläche Friedhof in eine Wohnbaufläche W1 umzuwandeln. Das Verfahren ruht derzeit. Da die beabsichtigten Bebauungsplanfestsetzungen sowohl aus der geltenden als auch aus der geplanten FNP-Darstellung entwickelbar sind, steht die FNP-Änderung einer Festsetzung des Bebauungsplanes nicht entgegen Landschaftsplanung Wesentliche Teile des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 1-40a (Bereich zwischen Ackerstraße und Brunnenstraße) liegen im Geltungsbereich des festgesetzten Landschaftsplanes I-L-1 (Verordnung über die Festsetzung des Landschaftsplans I- L-1 Rosenthaler Vorstadt / Vor den Toren im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte, vom 16. August 2005, GVBl. S. 476 vom 30. September 2005). Zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden darin Mindestanforderungen hinsichtlich der naturhaushaltswirksamen Gestaltung der Baugrundstücke als Biotopflächenfaktor festgesetzt. Für den betroffenen Bereich des Plangebiets wird ein Zielfaktor von 0,6 bestimmt (siehe II./ ) Stadtentwicklungsplanung Stadtentwicklungspläne (StEP) sind Instrumente der informellen städtebaulichen Planung. In den StEPs werden für die Gesamtstadt Leitlinien und Zielsetzungen für unterschiedliche Themenfelder erarbeitet. Für den Bebauungsplan 1-40a sind, aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet und den sich aus den Verkehrsströmen ergebenden Belastungen auf die Nutzung der geplanten Gedenkstätte, insbesondere der StEP Verkehr und der StEP Wohnen zu berücksichtigen. 7

14 Stadtentwicklungsplan Verkehr Der am 29. März 2011 beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) beschreibt den Bereich der historischen Mitte als ein Gebiet mit einem hohen Durchgangsverkehrsanteil ( Transitraum Innenstadt ) sowie einem umfangreichen Kfz- Zielverkehr. Trotz relativ geringer Motorisierung in den Innenstadtbezirken besteht in den dichten innerstädtischen Wohngebieten Stellplatzmangel, teilweise verschärft durch zusätzliche Konkurrenz und durch Verdrängungseffekte des Parksuchverkehrs von Pkw-Zielschwerpunkten (Einkaufs-, Arbeitsplatz- und Freizeitzentren). Für die historische Mitte im Bereich des inneren Straßenrings ( kleiner Hundekopf ) ist nach der Fertigstellung des Tiergartentunnels und der Lückenschließung im Zuge der Bernauer Straße und Invalidenstraße ein geschlossener Ring (mit Abschnitten unterschiedlicher Leistungsfähigkeit) verfügbar, auf den ein begrenzter Teil des bisherigen Durchgangsverkehrs verlagert werden kann. Eine weitgehende oder gar völlige räumliche Verlagerung des umfangreichen Durchgangsverkehrs auf diesen Ring ist jedoch wegen der dortigen Kapazitätsgrenzen weder möglich noch sinnvoll, da sonst nur Wege verlängert und Belastungen in sensible und dicht bewohnte Stadträume verlagert würden. Als Lösungsstrategie sieht der StEP Verkehr eine begrenzte Schienen- Netzergänzung und bessere Verknüpfung in den räumlichen Bereichen mit entsprechenden Defiziten (u. a. Bernauer Straße) vor, um die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des ÖPNV zu steigern. Zwischenzeitlich wurde im Jahr 2006 die Straßenbahnlinie über die Bernauer Straße bis zum S-Bahnhof Nordbahnhof fertig gestellt. Für den Streckenabschnitt zwischen Bernauer Straße Invalidenstraße Turmstraße prognostiziert der StEP Verkehr eine Zunahme von bis Fahrgästen pro Werktag. Alle innerstädtischen Zielgebiete sollen durch eine schrittweise Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in Wohngebieten vom Parksuchverkehr entlastet werden. Zur Entlastung der Innenstadt vom großräumigen Durchgangsverkehr muss der Kfz- Verkehr deshalb weitreichend und an mehreren Stellen bereits vor den Zentrenbereichen tangential abgeleitet werden. Im Bereich des kleinen Hundekopfes wird ein geschlossenes Fahrradwegenetz entwickelt und der Fahrradverkehr sicherer und attraktiver gemacht. Zur Verbesserung der Bedingungen des Fußgängerverkehrs sind ausreichend breite Gehwege, eine bessere Wegweisung und verbesserte Querungsmöglichkeiten von Hauptverkehrsstraßen vorrangig Stadtentwicklungsplan Wohnen Der neu erstellte Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025 (StEP Wohnen) wurde durch den Senat - nach Kenntnisnahme durch den Rat der Bürgermeister - am 8. Juli 2014 beschlossen. Der StEP Wohnen bildet die Grundlage der Berliner Wohnungspolitik bis zum Jahr Gemäß der Liste der Neubaustandorte verfügt der überwiegend nicht im Landeseigentum und außerhalb der 24 großen Neubaubereiche befindliche Abschnitt Bernauer Straße über ein Potenzial von 250 Wohneinheiten. Es wird von einer mittelfristigen Realisierung bis 2020 ausgegangen. Der Bebauungsplan weist in diesem Bereich allgemeine Wohngebiete sowie ein Mischgebiet aus und folgt damit der Zielsetzung des Stadtentwicklungsplans Wohnen. 8

15 Stadtentwicklungsplan Klima Der Senat von Berlin hat am 31. Mai 2011 den Stadtentwicklungsplan Klima (StEP Klima) beschlossen. Er enthält insbesondere Aussagen zur bioklimatischen Situation und zu Maßnahmen. Danach sind die Friedhofsflächen der Sophiengemeinde sowie der Elisabethgemeinde als Bereiche mit mittlerer bis hoher stadtklimatischer Bedeutung ausgewiesen. Aufgrund des großräumigen Betrachtungsmaßstabs sind keine spezifischen Maßnahmen für die Blockebene ableitbar. Jedoch führt der StEP Klima eine Reihe allgemeiner Instrumente auf (z.b. Entsiegelung, Dachbegrünung, Grünflächenqualifizierung), die den durch den Klimawandel absehbaren negativen Auswirkungen entgegenwirken können Stadtentwicklungsplan Zentren und Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe Der Stadtentwicklungsplan Zentren (StEP Zentren) trifft für den Bereich des Bebauungsplans keine Aussagen. Die Bernauer Straße liegt außerhalb des Zentrumsbereichs Historische Mitte mit seinen Zentrumskernen Alexanderplatz und Friedrichstraße. Nördlich des Plangebiets liegt das Stadtteilzentrum Badstraße / Pankstraße. Im Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe (StEP Industrie und Gewerbe), der am 25. Januar 2011 beschlossen wurde, ist nördlich des Bebauungsplans am Humboldthain eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans trifft der StEP Industrie und Gewerbe keine Aussagen Lärmaktionsplanung Mit dem Lärmaktionsplan Berlin 2008 wurde erstmalig eine gesamtstädtische Konzeption zur Minderung der Lärmbelastungen vorgestellt und vom Berliner Senat beschlossen. Mit dem am 6. Januar 2015 vom Senat beschlossenen Lärmaktionsplan werden die Aktivitäten der letzten Jahre reflektiert, die Strategien fortgeschrieben und die beabsichtigten Schwerpunkte der Arbeit in den nächsten Jahren benannt. Die Lärmaktionsplanung setzt dabei auf Vorbeugung und Sanierung an der Quelle. Da nicht an allen Straßen eine ausreichende Lärmminderung durch Verkehrsplanung und -steuerung oder durch Schallschutzwände, Fahrbahnsanierungen oder andere Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes erreicht werden kann, beinhaltet der Lärmaktionsplan das Berliner Schallschutzfensterprogramm. Überall dort, wo auch künftig die Schwellenwerte des Lärmaktionsplans überschritten werden (tagsüber 70 Dezibel oder nachts 60 Dezibel), kommen passive Maßnahmen wie die Verbesserung der Schalldämmung der Fenster in Betracht. Gefördert wird der Einbau von Schallschutzfenstern, -außentüren und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmten Lüftungsanlagen in Wohngebäuden an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch), an denen in den nächsten Jahren keine aktiven Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden können. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans überschreiten Fassaden an der Brunnenstraße sowie der Bernauer Straße die Schwellenwerte des Schallschutzfensterprogramms. 9

16 Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung wurde als Leitlinie der Berliner Verwaltung am 28. August 2014 vom damaligen Stadtentwicklungssenator Michael Müller unterzeichnet und am 14. April 2015 überarbeitet. Am 16. Juni 2015 wurde die Leitlinie mit Senatsbeschluss Nr. S-367/2015 als verbindliche zu berücksichtigende Planung beschlossen. Es handelt sich um Regelungen für den Abschluss städtebaulicher Verträge, die angewendet werden, wenn für ein Wohnungsbauprojekt ein Bebauungsplan wesentlich geändert oder neu aufgestellt werden muss. Im Einzelnen muss der Projektträger sämtliche dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen übernehmen und Maßnahmen treffen, die Folge oder Voraussetzung des geplanten Projekts sind. Der jeweilige Umfang ergibt sich aus den Erfordernissen des Einzelfalls. Sämtliche vom Projektträger zu übernehmenden Kosten müssen Maßnahmen betreffen, die dem geplanten Projekt konkret zuzuordnen sind. Zu den Regelungen gehören: - Kostenübernahme für das Bebauungsplanverfahren einschließlich notwendiger Gutachten, - Kostenübernahme für die Erschließung, - Kostenbeteiligung an Maßnahmen, mit denen der durch das Projekt entstehende zusätzliche Bedarf an Kindertageseinrichtungen und Grundschulplätzen gedeckt wird, - Unentgeltliche, kosten- und lastenfreie Abtretung von Flächen für öffentliche Flächen und - Mietpreis- und Belegungsbindungen Der Bebauungsplan 1-40a sichert überwiegend bestehende Wohngebäude planungsrechtlich ab. Insgesamt wird durch die Ausweisungen im Bebauungsplan ein Zuwachs von 19 Wohneinheiten ermöglicht. Es wird jedoch aufgrund des geringen Bedarfs, der sich angesichts der kleinteiligen Eigentümerstruktur im Plangebiet zudem auf mehrere Eigentümer verteilt, als unangemessen erachtet, die Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans an den Kosten des zusätzlichen planungsbedingten Mehrbedarfs an sozialer Infrastruktur zu beteiligen. Zusätzlich sind die neu geplanten Wohneinheiten bereits nach 34 BauGB planungsrechtlich zulässig. Vom Abschluss städtebaulicher Verträge wird daher abgesehen Bereichsentwicklungsplanung Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Mitte wurde am 18. November 2004 beschlossen. Sie stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-40a von der Brunnenstraße bis zur Ackerstraße Wohnbaufläche W1 dar. Die Flächen des Friedhofes werden als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen. Entlang der Bernauer Straße verläuft eine überörtliche Grün-, Rad- und Fußwegeverbindung sowie symbolisch im Blockinnenbereich eine Fußwegeverbindung entlang des ehemaligen Postenweges. Des Weiteren sind in der Bernauer Straße die Signatur einer Straßenbahnlinie sowie zwischen Gartenstraße und Bergstraße Flächen als Mischgebiet mit hohem Wohnanteil dargestellt. Als Fläche für den Gemeinbedarf wird mit der Zweckbestimmung Kirche und religiösen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen die Mauergedenkstätte und mit der Zweckbestimmung Kirche der Standort der Kapelle der Versöhnung ausgewiesen. 10

17 Die Belange der Bereichsentwicklung wurden in die Abwägung eingestellt. Der Bebauungsplan entspricht im Wesentlichen den Zielen des Bereichsentwicklungsplans. In dem am 2. Dezember 2008 vom Bezirksamt Mitte und am 18. Juni 2009 von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossenen Fachplan Grün- und Freiflächen werden im Hinblick auf den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans die bestehenden Friedhofsflächen ausgewiesen bzw. die für die Gedenkstätte vorgesehenen Umnutzungsbereiche dargestellt Verbindliche Bauleitplanung / geltendes Planungsrecht Mit dem Beschluss zur Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplans 1-40 am 29. September 2005 wurde gleichzeitig die Einstellung des Bebauungsplans 1-9 für die Grundstücke Ackerstraße 38-43, Bernauer Straße 1-4 und Strelitzer Straße im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-36VE für Teilflächen der Grundstücke Bernauer Straße 5-9 und Strelitzer Straße 53 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte und Gesundbrunnen beschlossen. Folglich gibt es für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-40a keine verbindlichen bauplanungsrechtlichen Vorschriften oder Festsetzungen im Sinne des 30 BauGB. Aufgrund der Lage innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist für die Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben bis zur Festsetzung des Bebauungsplans 1-40a 34 BauGB maßgebend (unbeplanter Innenbereich). Nördlich der Bernauer Straße grenzen die festgesetzten Bebauungspläne III-132, III- 103, III-103-1, III-104, III-57 und die in Aufstellung befindlichen B-Pläne III-B2 und 1-64b an. Östlich und südlich wird das Plangebiet durch die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne 1-40bba, 1-51 und 1-53 sowie durch den festgesetzten Bebauungsplan 1-52B begrenzt. Westlich der Gartenstraße schließt sich der festgesetzte Bebauungsplan I-52a an. Ergänzend gelten entlang der Bernauer Straße (im Ortsteil Wedding) die mit den vorgenannten Bebauungsplänen festgesetzten Straßenbegrenzungslinien sowie die außerhalb dieser Bereiche förmlich festgestellten Straßenund Baufluchtlinien ACO v. 26. Juli 1862, v. 29. Juni 1870 sowie die förmlich festgestellten Straßenfluchtlinien vom 11. April Sie sind auf der nördlichen Seite der Bernauer Straße Bestandteil der Plangrundlage. Auf der südlichen Straßenseite der Bernauer Straße werden die förmlich festgestellten Straßenfluchtlinien durch die Straßenbegrenzungslinien des Bebauungsplans 1-40a ersetzt. Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Straßenbahnlinie entlang der Bernauer Straße erfolgte am 31. Mai Im Jahr 2006 wurde diese Netzergänzung fertig gestellt. Der zur Trassenverlängerung bis zum Berliner Hauptbahnhof notwendige Umbau der Invalidenstraße sowie der bisherigen Endhaltestelle der Linie M10 Nordbahnhof ist im Sommer 2015 abgeschlossen worden. Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss datiert vom 15. Januar Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt Der Block (Bernauer Straße / Brunnenstraße / Rheinsberger Straße / Strelitzer Straße) liegt im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt, das mit der 10. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 18. November 1994, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 62, S. 472 am 3. 11

18 Dezember 1994, förmlich festgesetzt wurde. Das Grundstück Rheinsberger Straße 78 ist bereits 1997 vorzeitig aus der Sanierung entlassen worden. Am 28. Januar 2009 wurde das Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt mit der Veröffentlichung der Zehnten Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten im Gesetz- und Verordnungsblatt durch Senatsbeschluss (GVBl. S. 13 vom 27. Januar 2009) aus der Sanierung entlassen. Durch den Bebauungsplan 1-40a sollen wesentliche den Baublock betreffende Sanierungsziele planungsrechtlich gesichert werden: Freihaltung der ehemaligen Mauergrundstücke, Sicherung der Mauerspuren, Gestaltung der Mauergedenkstätte, Erhalt der bestehenden Wohn- und Gewerbebebauung und ihrer typischen Nutzungsstruktur, Realisierung einer zusätzlichen Bebauung im Blockinnenbereich mit der Zweckbestimmung Wohnen bzw. Mischgebiet auf den Grundstücken Rheinsberger Straße 76/77 und Strelitzer Straße 26, Brunnenstraße 141, 142, 143 / Rheinsberger Straße 73, Erhalt des Postenwegs und Integration in eine öffentlich nutzbare Blockdurchwegung als Bestandteil eines blockübergreifenden Mauerwegs, Erhalt der Remisengebäude im Hinterland der Vorderhäuser Brunnenstraße und Rheinsberger Straße Denkmalschutz Mit der Gedenkstätte Berliner Mauer und der Einbeziehung von denkmalgeschützten Elementen der Mauer sowie sonstigen historischen Relikten und Spuren der Grenzanlagen in eine raumgreifende Erinnerungslandschaft kann die ehemalige Teilung der Stadt anschaulich dokumentiert und geschichtspädagogisch für Besucher inszeniert werden. Ihrem Charakter als ursprünglich zusammenhängende Grenzsicherungsanlage sind die überlieferten Restabschnitte der ehemaligen Berliner Mauer einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Relikte und Spuren als Sachgesamtheit (Gesamtanlage) nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchG Bln) geschützt (Nr der Berliner Denkmalliste). Soweit signifikante bauliche Reste wie Vorder- bzw. Hinterlandmauern, Wachtürme u.ä.m. überliefert sind, ist die Ausweisung als Denkmal vollzogen worden. Dabei wurde das breite Spektrum der Mauerspuren wie z.b. Sicherungskästen und Lampen, Absperrgittersegmente, Posten- und Kontrollwege im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit den genannten bedeutsamen baulichen Anlagen in der Denkmalausweisung als Teil des Schutzgutes berücksichtigt. Die bereits am 2. Oktober 1990 erfolgte Unterschutzstellung der historischen Zeugnisse der Berliner Mauer entlang der Bernauer Straße zwischen Ackerstraße und ehemaligem Standort der Versöhnungskirche wurde am 23. November 2011 sowie am 22. Februar 2013 um die hieran östlich bis zur Schwedter Straße anschließenden Elemente von Kolonnenweg 12

19 und Sicherungsanlage fortgeschrieben. Folgende Bestandteile der Gesamtanlage Wachturm Führungsstelle Kieler Eck, Berliner Mauer, Grenzmauerabschnitte und Wachtürme mit der Nummer befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-40a: Grenzmauerabschnitt mit Kolonnenweg und Resten der Sicherungsanlagen im Bereich Bernauer Straße zwischen Gartenstraße und Ackerstraße sowie der Grundstücke Ackerstraße 41-43, Bernauer Straße 1-24, Brunnenstraße und Strelitzer Straße sowie Als Gartendenkmal sind der Friedhof II. der Sophiengemeinde in der Bergstraße 29 mit Einfriedungsmauer, Grabstätten, Kapelle und Mausoleen (Nr ) sowie der Friedhof der Elisabethgemeinde in der Ackerstraße 37 mit Einfriedungsmauer, Grabstätten und Resten der Grenzmauer (Nr ) eingetragen, die an den Geltungsbereich des Bebauungsplans angrenzen. Die Fundamente und Untergeschossreste der Versöhnungskirche, Bernauer Straße 4 (Nr ) sind als Bodendenkmal eingetragen. Als Baudenkmale werden in der Rheinsberger Straße 73 ein Mietshaus mit Seitengebäude (Nr ) und der U-Bahnhof Bernauer Straße (Nr ) in der Brunnenstraße aufgeführt. In unmittelbarer Umgebung zum Geltungsbereich befinden sich die Denkmalbereiche Lazarus-Kranken- und Diakonissenhaus (Bernauer Str ; Nr ) sowie die 8. Realschule (Rheinsberger Straße 4-5; Nr ). Unmittelbar an das Plangebiet anschließend liegt das Baudenkmal S-Bahnhof Nordbahnhof auf dem Grundstück Invalidenstraße 20 (Nr ). In der Gartenstraße 25 sind das Humboldt-Gymnasium und ein dazugehöriges Lehrerwohnhaus (Nr ) unter Denkmalschutz gestellt. Da der Bebauungsplanbereich ein archäologisches Verdachtsgebiet ist, in dem mit Bodenfunden zu rechnen ist, sind bodendenkmalpflegerische Belange berührt. Insbesondere ist mit Überresten von zahlreichen, nur zum Teil dokumentierten Fluchttunneln zu rechnen. Bodendenkmale sind nach den 2 Abs. 1 und Abs. 5 und 3 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) geschützt. Alle Bodeneingriffe sind im Vorfeld mit dem Landesdenkmalamt abzustimmen. Sie unterliegen der unverzüglichen Anzeigepflicht nach 3 Abs. 1 DSchG Bln bei der Unteren Denkmalschutzbehörde. Bodenfunde unterliegen der Abgabepflicht nach 3 Abs. 2 DSchG Bln. Ob Ausgrabungen zu dokumentieren sind, entscheidet das Landesdenkmalamt. Die Tunnel sind nicht zu erhalten, sodass diese einer Bebauung nicht entgegenstehen. Sie sollen aber über Vereinbarungen zwischen der Stiftung Berliner Mauer mit dem Bezirksamt Mitte für die öffentlichen und mit den Grundstückseigentümern für die privaten Flächen in ihrem Verlauf durch in die jeweilige Oberfläche quer zum Tunnelverlauf eingelegte Bänderungen aus korrosionsträgem Stahl gekennzeichnet werden. Grundsätzlich bedarf jegliche Maßnahme, die Bau-, Garten- und Bodendenkmale sowie deren unmittelbare Umgebung berührt, gemäß 11 DSchG Bln der vorherigen Genehmigung durch das Landesdenkmalamt Berlin Erhaltungsgebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in zwei Erhaltungsgebieten gemäß 172 BauGB. Dazu zählt zum einen das Erweiterte Gebiet Südliche Brunnenstraße 13

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