Christian Reinhard Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei der Verwendung von Arbeitnehmerdaten
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2 Christian Reinhard Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei der Verwendung von Arbeitnehmerdaten
3 FORUM ARBEITS- UND SOZIALRECHT herausgegeben von Prof. Dr. Richard Giesen, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Prof. Dr. Dr. h.c. Horst Konzen und Prof. Dr. Meinhard Heinze Band 38
4 Christian Reinhard Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei der Verwendung von Arbeitnehmerdaten Eine Untersuchung anhand betriebsverfassungsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorgaben Centaurus Verlag & Media UG
5 Zum Autor: Christian Reinhard studierte Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald. Das Rechtsreferendariat absolvierte er am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, anschließend promovierte er an der Bucerius-Law-School, Hamburg. Derzeit ist er als Rechtsanwalt in Hamburg tätig. Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Zugl. Hamburg, Bucerius Law School, 2012 Gedruckt auf säurefreiem und chlorfrei gebleichtem Papier. ISBN DOI / ISBN (ebook) ISSN X Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. CENTAURUS Verlag & Media KG, Freiburg Satz: Vorlage des Autors Umschlaggestaltung: Jasmin Morgenthaler, Visuelle Kommunikation
6 Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im Sommertrimester 2012 vom Promotionsausschuss der Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft, Hamburg, als Dissertation angenommen. Die mündliche Prüfung erfolgte am 26. Juni Das Manuskript wurde im September 2011 abgeschlossen. Bis Juni 2012 veröffentlichte Literatur wurde nachgetragen. Mein besonderer Dank gilt meinem hoch geschätzten Doktorvater Professor Dr. Matthias Jacobs, für die wissenschaftliche Betreuung der Arbeit. Er hat mir während des Entstehungsprozesses den notwendigen Freiraum eingeräumt und mich stets mit Rat und Tat unterstützt. Frau Professor Dr. Birgit Weitemeyer danke ich sehr herzlich für die freundliche Übernahme des Zweitgutachtens. Ferner danke ich meinen Eltern, die mich während des Studiums der Rechtswissenschaft und des Referendariats in jeder denkbaren Hinsicht gefördert haben. Mein größter Dank gilt jedoch meiner Frau Linda, dich mir in allen Lebenslagen zur Seite steht und mich stets liebevoll unterstützt. Hamburg, im Juli 2012 Christian Reinhard V
7 Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 I. Zur Notwendigkeit eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes 1 II. Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie bei der Betriebsratsarbeit 3 III. Betriebsräte in der datenschutzrechtlichen Diskussion 5 IV. Gegenstand und Gang der Untersuchung 10 B. Entwicklung des Arbeitnehmerdatenschutzrechts in der Bundesrepublik Deutschland 12 I. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes 13 II. Gesetzgebung zum Arbeitnehmerdatenschutz auf nationaler und internationaler Ebene 23 III. Daten- und Persönlichkeitsschutzrechtliche Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht 40 IV. Zusammenfassung 41 C. Datenschutz- und Geheimhaltungsverpflichtungen des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz 43 I. Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Betriebsverfassungsrecht 44 II. III. Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerdatenschutz bei der Erfüllung von Informationsansprüchen des Betriebsrats 51 Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerdatenschutz durch Verschwiegenheitsund Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats 59 IV. Zusammenfassung 78 D. Betriebsrat und das allgemeine Datenschutzrecht 80 I. Anwendung des BDSG auf die Datenverarbeitung des Betriebsrats 80 II. Regelungsgegenstand des BetrVG und des BDSG 91 III. Umfang der Subsidiarität des allgemeinen Datenschutzrechts gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht 92 IV. Zusammenfassung 117 E. Pflichten des Betriebsrats nach dem Bundesdatenschutzgesetz 118 VII IX VII
8 I. Datengeheimnis gemäß 5 Satz 1 BDSG 118 II. III. Formelle Verpflichtung der Betriebsratsmitglieder auf das Datengeheimnis, 5 Satz 2 BDSG 126 Bereichsunabhängiger Datenschutz Zulässigkeit der Verwendung von Beschäftigtendaten durch den Betriebsrat nach dem BDSG 131 IV. Zulässigkeit der unternehmensinternen Verwendung von Beschäftigtendaten durch den Betriebsrat Praxisbeispiele unter Anwendung der Grundsätze des BetrVG und des BDSG 143 V. Zulässigkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Betriebsrat an externe Stellen 177 VI. Möglichkeiten der Einschränkung und Erweiterung der datenschutzrechtlichen Standards durch kollektivrechtliche Regelungen 189 VII. Zusammenfassung 198 F. Kontrolle des Datenschutzes gegenüber dem Betriebsrat 200 I. Einflussmöglichkeiten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten auf die Betriebsratsarbeit 201 II. Kompetenzen der Datenschutzbehörde gegenüber dem Betriebsrat 236 III. Zusammenfassung 241 G. Ergebnisse und Ausblick 242 I. Ergebnisse 242 II. Ausblick 244 Literaturverzeichnis 247 VIII
9 Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht VII Inhaltsverzeichnis IX A. Einleitung 1 I. Zur Notwendigkeit eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes 1 II. Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie bei der Betriebsratsarbeit 3 III. Betriebsräte in der datenschutzrechtlichen Diskussion 5 1. Konzentration auf die Verwendung von Arbeitnehmerdaten durch den Arbeitgeber 5 2. Kenntnisnahme von Arbeitnehmerdaten bei der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeit 6 3. Gründe und Beispiele für die Begehung von Datenschutzverstößen durch den Betriebsrat 8 IV. Gegenstand und Gang der Untersuchung 10 B. Entwicklung des Arbeitnehmerdatenschutzrechts in der Bundesrepublik Deutschland 12 I. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes Entwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht auf Datenschutz 16 a) Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember b) Wirkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Arbeitsverhältnis 19 c) Grundsatz der Zweckbindung bei der Verwendung personenbezogener Daten 20 d) Möglichkeiten der Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung 21 II. Gesetzgebung zum Arbeitnehmerdatenschutz auf nationaler und internationaler Ebene Datenschutzrechtliche Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland 23 a) Hessisches Datenschutzgesetz als erstes Datenschutzgesetz 24 b) Bundesdatenschutzgesetz 25 aa) Entwicklung des BDSG im Zeitraum von 1977 bis bb) Kontinuierlicher Anpassungsbedarf an technische und rechtliche Veränderungen 26 IX
10 cc) Kritik an der Ausgestaltung des BDSG 27 c) Entwicklung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes 28 aa) Forderung nach einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz 28 bb) Erste Ansätze eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes durch die BDSG Novelle d) Anwendung des BDSG auf die Personaldatenverarbeitung im Arbeitsverhältnis 31 aa) Personenbezogene Daten im Arbeitsverhältnis 31 bb) Ausweitung des Arbeitnehmerdatenschutzes auf sämtliche personenbezogene Daten der Beschäftigten 33 cc) Adressat der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen 34 dd) Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis Inter- und Supranationale Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz 37 a) Übereinkommen des Europarats zum Schutz der Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten vom 28. Januar b) EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr 37 c) Datenschutzgarantie durch die Europäische Grundrechtecharta 39 III. Daten- und Persönlichkeitsschutzrechtliche Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht 40 IV. Zusammenfassung 41 C. Datenschutz- und Geheimhaltungsverpflichtungen des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz 43 I. Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Betriebsverfassungsrecht Kollektivrechtlicher Persönlichkeitsrechtsschutz in 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 44 a) Begründung des Persönlichkeitsschutzes im Betriebsverfassungsrecht 44 b) Schutz- und Förderpflicht des Betriebsrats Grenzen des Persönlichkeitsschutzes nach 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Informationsrechte des Betriebsrats und Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten 48 a) Grundsätzlicher Vorrang der Informationsrechte des Betriebsrats 48 b) Differenzierterer Ansatz in Literatur und jüngerer Rechtsprechung 49 X
11 II. III. Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerdatenschutz bei der Erfüllung von Informationsansprüchen des Betriebsrats Grundsatz des informierten Betriebsrats Einsichtsrecht in Bruttolohn- und gehaltslisten gemäß 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG 54 a) Arbeitnehmerdatenschutz durch Begrenzung der zur Einsicht berechtigten Betriebsratsmitglieder 55 b) Arbeitnehmerdatenschutz durch Beschränkung des Einsichtsrechts auf Bruttoentgeltlisten 56 c) Arbeitnehmerdatenschutz durch die Art und Weise der Datenweitergabe 57 aa) Einsichtsrecht in Bruttolohn und -gehaltslisten 57 bb) Keine Ausweitung des Einsichtsrechts durch 7 Abs. 4 IFG 57 cc) Das Einsichtsrecht als Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsprinzips 58 Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerdatenschutz durch Verschwiegenheitsund Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats Allgemeine normative Schweigepflicht des Betriebsrats 60 a) Keine allgemeine gesetzliche Schweigepflicht des Betriebsrats 60 b) Ansicht in der Literatur 60 c) Ablehnung einer allgemeinen normativen Schweigepflicht 61 aa) Bewusste Entscheidung des Gesetzgebers 61 bb) Keine Ableitung aus 75 Abs. 2 BetrVG Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerdatenschutz durch konkrete Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten des Betriebsrats 63 a) Allgemeine Geheimhaltungspflicht des 79 Abs. 1 Satz 1 BetrVG 63 aa) Beschränkung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse 63 bb) Arbeitnehmerdaten als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Ansichten in der Literatur 64 cc) Arbeitnehmerdaten als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Rechtsprechung des BAG 65 dd) Schutz wirtschaftlicher Arbeitgeberinteressen als Zweck des 79 Abs. 1 Satz 1 BetrVG 65 b) Schweigepflicht des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers ( 99 Abs. 1 Satz 3, 102 Abs. 2 Satz 5 BetrVG) 67 aa) Besonderes Geheimhaltungsbedürfnis bei personellen Einzelmaßnahmen 67 XI
12 bb) Keine Begrenzung der besonderen Schweigepflicht auf bestimmte Informationen 68 c) Schweigepflichten des Betriebsrats bei der Teilnahme an Personalgesprächen nach 82 Abs. 2 Satz 3 BetrVG 68 aa) Recht auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zum Personalgespräch 68 bb) Besondere Schweigepflicht des hinzugezogenen Mitglieds des Betriebsrats 69 cc) Beteiligung des Betriebsrats am Personalgespräch gegen den Willen des Arbeitnehmers? 70 dd) Analoge Anwendung der Schweigepflicht bei Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Personalgesprächen außerhalb des 82 Abs. 2 BetrVG 73 d) Datenschutzverpflichtung nach 83 Abs. 1 BetrVG bei Hinzuziehung des Betriebsrats zur Einsicht in die Personalakte 74 aa) Recht des Arbeitnehmers auf Einsicht in seine Personalakte 74 bb) Besondere Schweigepflicht bei Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds 75 cc) Auswirkungen auf die Informationsansprüche des Betriebsrats 76 IV. Zusammenfassung 78 D. Betriebsrat und das allgemeine Datenschutzrecht 80 I. Anwendung des BDSG auf die Datenverarbeitung des Betriebsrats Anwendung des BDSG auf die Datenverarbeitung des Betriebsrats Stellung der betriebsverfassungsrechtlichen Mitarbeitervertretungen innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes 81 a) Betriebsrat als die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle 82 aa) Begriff der verantwortlichen Stelle im Datenschutzrecht 82 bb) Keine Anwendung auf den Betriebsrat 82 b) Betriebsrat als Teil der verantwortlichen Stelle Unternehmen 83 aa) Herrschende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur 83 bb) Kritik im Schrifttum an der herrschenden Ansicht 84 cc) Räumliche, organisatorische und rechtliche Einbindung des Betriebsrats in die verantwortliche Stelle 84 dd) Betriebsratsmitglieder als Dritte bei Datenverwendung als Privatperson 86 c) Datenschutzrechtliche Stellung des Gesamt- und Konzernbetriebsrats 87 XII
13 3. Konsequenzen der Einordnung des Betriebsrats als Teil der verantwortlichen Stelle 88 a) Abgrenzung zwischen Übermittlung und Nutzung von Beschäftigtendaten 88 b) Datentransfer zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Nutzung von Beschäftigtendaten 89 c) Voraussetzung einer zulässigen Nutzung von Beschäftigtendaten 90 II. Regelungsgegenstand des BetrVG und des BDSG 91 III. Umfang der Subsidiarität des allgemeinen Datenschutzrechts gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht Subsidiarität des BDSG Hintergrund und Systematik 93 a) Hintergrund des Subsidiaritätsgedankens 93 b) Umsetzung des Subsidiaritätsgedankens in 45 BDSG c) Abkehr von der enumerativen Aufzählung durch das BDSG Anforderungen an vorrangige Rechtsvorschriften i. S. d. 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG 96 a) Vorrangige Rechtsvorschriften des Bundes i. S. d. 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG 97 b) Vorrang nur explizit datenschützender Vorschriften? 99 aa) Datenschutzcharakter nach herrschender Ansicht keine Voraussetzung für vorrangige Rechtsvorschrift i. S. d. 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG 99 bb) Verzicht auf Datenschutzcharakter im Gesetzgebungsverfahren 100 cc) Vergleich mit enumerativ aufgezählten Vorschriften gemäß 45 BDSG dd) Konsequenzen für Auslegung des 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG 101 c) Besondere Rechtsvorschriften des Bundes 102 d) Soweit -Vorbehalt des 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG 102 aa) Vorrang nur bei Tatbestandskongruenz 102 bb) Kein absoluter Vorrang der besonderen Rechtsvorschrift 103 e) Inhaltliche Anforderungen an die vorrangige Rechtsvorschrift i. S. d. 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG Betriebsverfassungsrechtliche Regelungen als vorrangige Rechtsvorschriften i. S. d. 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG 106 a) Allgemeiner Informationsanspruch des Betriebsrats gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 107 XIII
14 aa) Volkszählungsurteil des BVerfG als Maßstab 107 bb) Kritik an der herrschenden Ansicht in der betriebsverfassungsrechtlichen Literatur 109 cc) Keine Einschränkung der Kontrollbefugnisse des Betriebsrats 111 b) Einsichtsrecht in Listen über Bruttolöhne und -gehälter, 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG 113 c) Informationsansprüche des Betriebsrat in personellen Angelegenheiten, 99 Abs. 1, 102 Abs. 1, 105 BetrVG 114 d) Mittelbar die Verarbeitung von Beschäftigtendaten betreffende Regelungen des BetrVG ( 90, 92, 96 bis 98, 111 BetrVG) 115 IV. Zusammenfassung 117 E. Pflichten des Betriebsrats nach dem Bundesdatenschutzgesetz 118 I. Datengeheimnis gemäß 5 Satz 1 BDSG Historie und Funktion der Vorschrift Bindung der Betriebsratsmitglieder an das Datengeheimnis des 5 Satz 1 BDSG 120 a) Weite Auslegung des persönlichen Anwendungsbereichs 120 b) Erstreckung des Anwendungsbereichs auf die Mitglieder des Betriebsrats Verhältnis des Datengeheimnisses nach 5 Satz 1 BDSG zu den betriebsverfassungsrechtlichen Schweigepflichten der Betriebsratsmitglieder 122 a) Betriebsverfassungsrechtliche Schweigepflichten als vorrangige Rechtsvorschriften i. S. d. 1 Abs. 3 Satz 1 BDSG 122 b) Keine Tatbestandskongruenz hinsichtlich der geschützten Daten 123 c) Keine Tatbestandskongruenz hinsichtlich der untersagten Verhaltensweisen Fortgeltung des Datengeheimnisses nach Beendigung des Betriebsratsamtes 125 II. Formelle Verpflichtung der Betriebsratsmitglieder auf das Datengeheimnis, 5 Satz 2 BDSG Unabhängigkeit des Betriebsrats als Argument gegen eine formelle Verpflichtung auf das Datengeheimnis Gründe für eine formelle Verpflichtung der Betriebsratsmitglieder auf das Datengeheimnis Rechtliches und praktisches Bedürfnis einer Datenschutzverpflichtung 128 a) Wortlaut des 5 Satz 2 BDSG umfasst auch Betriebsratsmitglieder 128 b) Keine Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Betriebsrats durch die formelle Verpflichtung auf das Datengeheimnis 129 XIV
15 III. c) Praktisches Bedürfnis für eine formelle Verpflichtung der Betriebsratsmitglieder auf das Datengeheimnis Folgen einer unterlassenen Verpflichtung der Betriebsratsmitglieder auf das Datengeheimnis 130 Bereichsunabhängiger Datenschutz Zulässigkeit der Verwendung von Beschäftigtendaten durch den Betriebsrat nach dem BDSG Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt nach 4 Abs. 1 BDSG 132 a) Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als einfachgesetzliche Ausprägung des informationellen Selbstbestimmungsrechts 132 b) Andere Rechtsvorschriften i. S. d. 4 Abs. 1 BDSG als Erlaubnisnormen außerhalb des allgemeinen Datenschutzrechts Legitimation der Datenverwendung des Betriebsrats durch den Erlaubnistatbestand des 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG 134 a) Regelungsinhalt des 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG 134 b) Betriebsrat als Beteiligter im Beschäftigungsverhältnis i. S. d. 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG 134 aa) Einfluss der Betriebsratstätigkeit auf die Zweckbestimmung des Beschäftigungsverhältnisses 134 bb) Kein Rückgriff auf die arbeitsvertragliche Zweckbestimmung bei der Datenverwendung des Betriebsrats 135 cc) Betriebsverfassungsrechtliche Aufgabenzuweisung als Zweckbestimmung des Beschäftigungsverhältnisses 136 c) Erforderlichkeit der Datenverwendung des Betriebsrats nach 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG Datenschutzrechtliche Erlaubnis nach 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG 139 a) Abgrenzung zwischen 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG und 28 Abs. 1 Satz 1 BDSG 139 b) Interessenabwägung nach 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG 140 c) Grundsatz der Erforderlichkeit Einwilligung der Beschäftigten in die Datenverarbeitung des Betriebsrats 141 IV. Zulässigkeit der unternehmensinternen Verwendung von Beschäftigtendaten durch den Betriebsrat Praxisbeispiele unter Anwendung der Grundsätze des BetrVG und des BDSG Eigenständiges Erheben von Beschäftigtendaten durch den Betriebsrat 143 a) Zugriff des Betriebsrats auf das Personalinformationssystem des Arbeitgebers 143 XV
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