Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer
|
|
- Alwin Morgenstern
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer Symposium Glückspiel 2016 Dr. Insa Nutzhorn, LL.M
2 Gliederung I. Begriff der Gemeinschaftseinrichtung von Bundesländern II. Verfassungsrechtlicher Rahmen III. Verwaltungsrechtliche Organisation 1. Anwendbares Recht 2. Rechtsform 3. Innere Organisation & Willensbildung 4. Finanzierung & Haushalt 5. Aufsicht, Rechtsschutz & Haftung 6. Änderung & Auflösung IV. Fazit Gemeinschaftseinrichtungen
3 I. Begriff der Gemeinschaftseinrichtung Definition / Merkmale: Übertragung von Sachaufgaben Auf organisatorisch verselbstständigte Einrichtung Zur Wahrnehmung für alle beteiligten Länder Beteiligungen: Omnilaterale Gemeinschaftseinrichtungen Bi- und plurilaterale Gemeinschaftseinrichtungen Befugnisse: Außenwirkung (ggü. Dritten) Innenverhältnis zu Landesbehörden Gemeinschaftseinrichtungen
4 II. Verfassungsrechtlicher Rahmen Staatlichkeit der Länder Abschluss von Staatsverträgen Organisationshoheit: Errichtung von Gemeinschaftseinrichtungen Grenzen: Keine "Selbstpreisgabe" der Länder Keine Verschiebung der bundesstaatlichen Ordnung "dritte Ebene" Demokratieprinzip: Klarheit der Kompetenzzuordnung, parlamentarische Rückkoppelung Rechtstaatsprinzip: Bindung an Recht & Gesetz, rechtsstaatliche Kontrolle Gemeinschaftseinrichtungen
5 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Anwendbares Recht & Rechtsform Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen: Landesverfassungsrecht aller beteiligten Länder Auf und durch Gemeinschaftseinrichtungen anzuwendendes / anwendbares Recht: Rechtssetzung im Staatsvertrag Subsidiär: Recht des Sitzlandes Rechtsform: Eigene Verwaltungsträger (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) Sonstige Verwaltungsorgane, insbesondere: Behörden Gemeinschaftseinrichtungen
6 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Innere Organisation & Willensbildung Oft: zweigliedrige Struktur Entscheidungsorgan mit Ländervertretern Leitungsorgan Ggf.: zusätzliche Fachgremien Personal: Recht des Sitzlands; Bedienstete: Sitzland I.d.R. Mehrheitsentscheidungen Z.T. Vorrechte des Sitzlandes Gemeinschaftseinrichtungen
7 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Finanzierung & Haushalt Finanzierung Gebühren Bundesländer I.d.R. pauschale Berechnung der Anteile (Königsteiner Schlüssel) Z.T. nur zum Ausgleich von Fehlbeträgen Haushalt Veranschlagung im Haushalt des Sitzlandes Ggf. eigene Haushaltspläne Prüfung durch Rechnungshof des Sitzlandes Gemeinschaftseinrichtungen
8 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Aufsicht Art der Aufsicht Fachaufsicht innerhalb Verwaltungszug Rechtsaufsicht ggü. rechtlich verselbstständigten Gemeinschaftseinrichtungen Wahrnehmung der Aufsicht I.d.R. Aufsicht durch Sitzland Z.T. Mitwirkungsrechte der anderen Länder Ggf. gemeinsame Fachaufsicht Ggf. verwaltungsinterne Selbstkontrollen Gemeinschaftseinrichtungen
9 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Rechtsschutz & Haftung Verselbstständigte Gemeinschaftseinrichtungen Primäre Ansprüche: gegen Gemeinschaftseinrichtung Amtshaftungsansprüche: gegen Gemeinschaftseinrichtung Sonstige Gemeinschaftseinrichtungen Primäre Ansprüche: je nach Klageart gegen alle beteiligten Bundesländer als notwendige Streitgenossen (Rechtsträgerprinzip) Gemeinschaftseinrichtung (Behördenprinzip) Amtshaftungsansprüche: gesamtschuldnerische Haftung der beteiligten Bundesländer Gemeinschaftseinrichtungen
10 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Änderung & Auflösung Änderung durch Vertragsanpassung Auflösung Aufhebungs-Staatsvertrag Auflösungskündigung I.d.R. aber nur Austrittskündigung vorgesehen, ggf. mit Möglichkeit der Anschlusskündigung Kündigung Kündigungsrecht unverzichtbar I.d.R.: Mindestlaufzeiten Gemeinschaftseinrichtungen
11 IV. Fazit Gemeinschaftseinrichtungen als "föderale Selbstverständlichkeit" Praktisches Bedürfnis für Gemeinschaftseinrichtungen Vielfältige Regelungsmöglichkeiten Staatsvertrag vor Sitzrecht Verfassungsrechtliche Grenzen bislang nicht erreicht, aber: Glücksspielkollegium? Glückspielaufsichtsbehörden "mit Wirkung für andere Länder"? Weiterentwicklung der länderübergreifenden Glückspielaufsicht? Gemeinschaftseinrichtungen
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gemeinschaftseinrichtungen
13
Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer
Europäische Hochschulschriften 5327 Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer Bearbeitet von Insa Nutzhorn 1. Auflage 2012. Taschenbuch. XLVII, 324 S. Paperback ISBN 978
MehrÜbertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private. lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
Übertragung öffentlicher Planungsund Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Inhalt 1. Die Akteure: Gemeinden, Planer und Bauherrschaften/Unternehmer 2. Eingrenzung des Themas:
MehrDie Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Die Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter besonderer Berücksichtigung ihrer Organisation als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts von Claudia Gotzmann Verlag
MehrStaatshaftungsrecht. Dr. Christoph Meyer, LL.M. Advokat und Lehrbeauftragter Universität Basel. Basel, 29. Oktober 2012
Staatshaftungsrecht Dr. Christoph Meyer, LL.M. Advokat und Lehrbeauftragter Universität Basel Basel, 29. Oktober 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2. Haftung gegenüber Dritten 3. Haftung für rechtmässig
MehrStaatsvertrag. zwischen dem. Land Baden-Württemberg. und dem. Land Rheinland-Pfalz. über
Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der Landesbank Baden-Württemberg und der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz Präambel: Die Länder Baden-Württemberg
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer. 3. Einheit: Organisationsformen
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer 3. Einheit: Organisationsformen 1 Systematisierung: Unternehmensträgerschaft Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund Länder Gemeinden
MehrVorlesung Verwaltungsrecht BT SS 2014
Vorlesung Verwaltungsrecht BT SS 2014 Kapitel 1. Kommunalrecht 1. Einführung und Überblick VerwR BT 2. Verfassungsrechtliche Stellung der Gemeinden I. Literatur II. Verfassungsgarantie Selbstverwaltung
MehrBundesrepublik Deutschland (im Weiteren der Bund genannt)
Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT- Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund
Mehr4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN
4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN SYSTEMATISIERUNG(1) Unternehmensträgerschaft: Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund (zb ÖBIB: http://www.oebib.gv.at/beteiligungen/) Länder
MehrGesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Nr. 27 vom 7. Juni
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Nr. 27 vom 7. Juni 2019 2 Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht Professor Dr. Florian Becker mittwochs (CAP 2 Hs. H) und donnerstags (OHP Chemie I), 8:15-9:45 Uhr Einführung Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht (Otto Mayer
MehrStaatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch
Staatliches Engagement im Stiftungswesen zwischen Formenwahlfreiheit und Formenmissbrauch Von Albrecht Fiedler Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einführung 1. Problemaufriss 17 2. Ziele der Untersuchung
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz 33500
Bezirksamt Mitte von Berlin 01.10.2015 Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt und Naturschutz 33500 Bezirksamtsvorlage Nr. 1338 / 2015 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 06.10.2015 1.
MehrBundesagentur für Arbeit
FAQ 2004 Name? Bundesagentur für Arbeit Rechtsform? Die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (367
MehrBREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2132 Landtag 19. Wahlperiode
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/2132 Landtag 19. Wahlperiode 09.04.19 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 9. April 2019 Gesetz zum ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages
MehrGrundkurs Öffentliches Recht III - Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den 22. Januar 2004
Prof. Dr. Heintzen WiSe 2003 / 04 Grundkurs Öffentliches Recht III - Allgemeines Verwaltungsrecht Donnerstag, den 22. Januar 2004 Zusatz zu den "Handlungsformen der Verwaltung": Schlicht-hoheitliches Verwaltungshandeln
Mehr4 Die Aufgaben der Gemeinde und ihre Wahrnehmung. I. Die Träger öffentlicher Aufgaben im kommunalen
Prof. Dr. März Kommunalrecht 4 1 4 Die Aufgaben der Gemeinde und ihre Wahrnehmung I. Die Träger öffentlicher Aufgaben im kommunalen Raum II. Arten und Rechtscharakter kommunaler Aufgaben und ihrer Erledigung
MehrLösungsskizze. A. Zulässigkeit
Lösungsskizze A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs - 126 GO aufdrängend? (-) h.m nur Suspendierung von WS, weil hier eine Überprüfung einer weiteren staatlichen Stelle unnötig ist. -
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Dr. Sebastian Unger Allgemeines Verwaltungsrecht Sommersemester 2014 17. April 2014 Wiederholung 15. April 2014: Ausgangspunkt: Verwaltung Teil des politischen Systems zweckmäßige Entscheidungen ( politische
MehrKommunale und funktionale Selbstverwaltung Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Kommunale und funktionale Gemeinsamkeiten und Unterschiede Prof. Dr. Thomas Mann Quelle: http://www.e-rauchershop.de/50ml-take-away-liquid-apfel-birnen-mix Gliederung A. Begriffliche Grundlegung B. Entstehung
MehrKommunalrecht Baden-Württemberg
Kommunalrecht Baden-Württemberg Dr. Günter Püttner o. Professor an der Universität Tübingen 2., neubearbeitete Auflage, 1999 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Seite
MehrDie Zukunft des Gesetzesvorbehalts in der Europàischen Union
Dominic Kohnen Die Zukunft des Gesetzesvorbehalts in der Europàischen Union Zur Rolle des Bundestages in den Angelegenheiten der Europâischen Union Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis
MehrProbleme bei der Regulierung des Glücksspiels durch die Länder
Probleme bei der Regulierung des Glücksspiels durch die Länder Prof. Dr. Tilman Becker Forschungsstelle Glückspiel Universität Hohenheim 1 von 16 15 Jahre Regulierung durch die Länder Vom Lotteriestaatsvertrag
MehrStrukturkonzepte für kommunale und gemischtwirtschaftliche Projekte
Strukturkonzepte für kommunale und gemischtwirtschaftliche Projekte [GGSC]-Erfahrungsaustausch Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte Rechtsanwalt Hartmut Gaßner Hartmut Gaßner Strukturkonzepte
MehrGesetz über die jüdischen Kultusgemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen Vom (GV. NW. S. 424)
2.11 Nordrhein-Westfalen 2.11.1 Gesetz betreffend die Errichtung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Vom 15.07.1976
MehrKommunalrecht. donnerstags, 12:15-13:45 Uhr (OS75 - Hörsaal 2) Prof. Dr. Florian Becker
Kommunalrecht Professor Dr. Florian Becker donnerstags, 12:15-13:45 Uhr (OS75 - Hörsaal 2) Begriff und Einführung Begriff und Einführung (I) I. Die drei Aspekte des Kommunalrechts Gemeinde im Staat Gemeindeverfassung
MehrL E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen
Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln
MehrPublic-Church-Partnership. - Zusammenarbeit von Staat und Kirchen im Sozial- und Bildungsbereich -
Dr. ju r. Markus Frhr. v. Thannhausen Justitiar des Bistums Speyer a.d. - Lehrbeauftragter Universität Speyer - Public-Church-Partnership - Zusammenarbeit von Staat und Kirchen im Sozial- und Bildungsbereich
Mehr20. Oktober 2012 Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme
Arbeitsrechtliche Aspekte der Betriebsübernahme Arbeitsrechtliche Aspekte beim Betriebsübergang Gliederung Gliederung A. Schutzzweck des 613 a BGB B. Voraussetzungen des 613 a BGB C. Rechtsfolgen bei einem
MehrDie Organisation wirtschaftlicher Selbstverwaltung in Deutschland PROF. DR. WINFRIED KLUTH UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG INSTITUT FÜR KAMMERRECHT E.V.
Die Organisation wirtschaftlicher Selbstverwaltung in Deutschland PROF. DR. WINFRIED KLUTH UNIVERSITÄT HALLE-WITTENBERG INSTITUT FÜR KAMMERRECHT E.V. Wirtschaftliche Selbstverwaltung - Der wirtschaftlichen
MehrEv.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf
Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf Geschäftsführung Leitende Organe S. Hofschlaeger / pixelio.de Die Intention Trägerschaftsaufgaben werden vielfältiger und brauchen Zeit und Kompetenz Zum Teil
MehrRecht der Internationalen Organisationen Vorlesung vom 29. Februar 2008
Errichtung, Aufbau und Finanzierung Vorlesung vom 29. Februar 2008 Frühlingssemester 2008 Prof. Christine Kaufmann Ziele der Vorlesung Wesen der Mitgliedschaft in einer IO verstehen Überblick über Kompetenzen
Mehr3. Teil Verwaltungsrecht
Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 3. Teil Verwaltungsrecht 223 Der Begriff des öffentlichen Rechts - Gebiete des Ö-Rechts Öffentliches Recht Staatsrecht Verwaltungsrecht Europarecht
MehrDie Europäische Genossenschaft
Die Europäische Genossenschaft von Thomas Fischer 1995 INSTITUT FÜR GENOSSENSCHAFTSWESEN DER WESTFÄLISCHEN WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 1.
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht Vorlesungsgliederung 1. Die Verwaltung A. Verwaltung als gesellschaftliche und staatliche Erscheinung B. Die öffentliche Verwaltung I. Begriff der Verwaltung 1. Materieller
MehrGenerationengerechte Finanzpolitik im Bundesstaat ohne Aussicht auf Erfolg? Zur Effektivität der sogenannten Schuldenbremse in den Bundesländern
Generationengerechte Finanzpolitik im Bundesstaat ohne Aussicht auf Erfolg? Zur Effektivität der sogenannten Schuldenbremse in den Bundesländern Symposium der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen
MehrKommunalrecht Baden- Wiirttemberg
Kommunalrecht Baden- Wiirttemberg Dr. Dr. h. c. Gunter Puttner o. emeritierter Professor an der Universitat Tubingen 3., neubearbeitete Auflage, 2004 RICHARD BOORBERG VERLAG Stuttgart Munchen Hannover
MehrProf. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht I Universität des Saarlandes
Prof. Dr. Christoph Gröpl Staatsrecht I Universität des Saarlandes Begriff Bundesstaatsprinzip (Gesamt-)Staat, der sich aus mehreren (Glied-)Staaten zusammensetzt doppelte Staatlichkeit (Staatsorganisation
MehrALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT
ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT als Begleitskript für die Einführungsveranstaltung für Studenten an - Technischen Universitäten - wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten - Fachhochschulen von Prof. Dr. H.
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Dr. Sebastian Unger Allgemeines Verwaltungsrecht Sommersemester 2014 16. April 2014 Kontaktdaten: Dr. Sebastian Unger Büro: Raum 216 Telefon: 06221/54 74 52 Mail: unger@jura.uni-muenchen.de Sprechstunde:
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einleitung 1 I. Einführung in die Problematik 1 II. Ziel der Arbeit 5
A. Einleitung 1 I. Einführung in die Problematik 1 II. Ziel der Arbeit 5 B. Rechtliche Grundlagen der stillen Gesellschaft bzw. der stillen Beteiligung 6 I. Stille Unternehmensbeteiligungen 6 II. Merkmale
MehrGesetz Nr Landesorganisationsgesetz (LOG) Vom 2. Juli 1969
200-2 1 Gesetz Nr. 883 - Landesorganisationsgesetz (LOG) Vom 2. Juli 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. September 2006 (Amtsbl.
MehrÖffentlich Rechtlicher Vertrag
Öffentlich Rechtlicher Vertrag zwischen dem Landkreis Ludwigslust-Parchim Putlitzer Straße 25 19370 Parchim vertreten durch den Landrat, Herrn Rolf Christiansen (Landkreis) und der Landeshauptstadt Schwerin
MehrVL Gebietskörperschaften als Unternehmer
VL Gebietskörperschaften als Unternehmer Privatisierung, Ausgliederung, Beleihung Thomas Trentinaglia 1 Privatisierung (I) Verstaatlichung Motive für Privatisierungen öffentlicher erwerbswirtschaftlicher
Mehr8. März und 9. März 2017 Markus Notter. Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich
Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Zürich 8. März 2018 2. und 9. März 2017 Markus Notter A. Kantonsverfassung Funktionen einer Kantonsverfassung Ausdruck kantonaler Staatlichkeit Rechtliche Grundordnung
MehrErster Teil: Öffentliche Unternehmen, Rechtsformen und Formenwahl 25
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung A. Einführung in die Problemstellung B. Gegenstand der Untersuchung C. Gang der Untersuchung 15 15 23 24 Erster Teil: Öffentliche Unternehmen, Rechtsformen
MehrFöderale IT-Kooperation (FITKO) Projektphase 5 Fortschreibung Soll-Konzeption und Umsetzungsvorbereitung
Föderale IT-Kooperation (FITKO) Projektphase 5 Fortschreibung Soll-Konzeption und Umsetzungsvorbereitung Entwurf Errichtungsbeschluss des Aufbaustabs und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe FITKO Version: Version
MehrZur Einheit der Verwaltung
Zur Einheit der Verwaltung Die Wahrnehmung von gesetzlichen Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis Oder: Warum die mit der Vorgabe alle Risiken zu vermeiden an Ihre Grenzen stößt. Abraham, Expertenanhörung
Mehr3.Fachtagung des Pflegerates Schleswig-Holstein
3.Fachtagung des Pflegerates Schleswig-Holstein Was kann eine Kammer für den Berufsstand erreichen? Dr. Franz Joseph Bartmann Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein Kiel//28.02.2013 1 Geschichtliches
MehrLösungsskizze. A. Zulässigkeit
Lösungsskizze A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs - 126 GO aufdrängend? (-) h.m nur Suspendierung von WS, weil hier eine Überprüfung einer weiteren staatlichen Stelle unnötig ist. -
MehrInterkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz
Integrierte Ländliche Entwicklung in der Oberpfalz Interkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz Steinwald-Allianz Bürgermeister Hans Donko ILE-Manager Martin Schmid Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
MehrVorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationrecht. 16. Januar 2013
Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationrecht 16. Januar 2013 4. Teil: Bundesstaat C. Gesetzgebung im Bundesstaat V. Ungeschriebene Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes VI. Landesgesetzgebungszuständigkeit
MehrGesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 02.12.2009 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, in der Anlage übersende ich den von
MehrStille Gesellschaft und Unterbeteiligung
Beck`sche Musterverträge 33 Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung von Dr. Gerald Weigl 2., überarbeitete Auflage Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung Weigl wird vertrieben von beck-shop.de Thematische
MehrSeewald.2006 Kommunalrecht KOMMUNALRECHT
KOMMUNALRECHT PROF. DR. OTFRIED SEEWALD UNIVERSITÄT PASSAU Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Sozialrecht Innstraße 40 / Nikolakloster Zi. 428 * 94032 Passau Tel. 0851/509-2340 *
Mehr1. Überblick über das partiarische Darlehen und die abgrenzungsrelevanten
INHALTSVERZEICHNIS Seite Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung IX - XIX XXI - XXIII XXV 1. Überblick über das partiarische Darlehen und die abgrenzungsrelevanten Gesellschaften 1.1. Das
MehrRechtliche Bestimmungen der gesundheitlichen Versorgung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge
Rechtliche Bestimmungen der gesundheitlichen Versorgung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge Nina Hager (Referentin für Rechtspolitik) Gliederung I. Wer? Asylsuchende Geduldete Flüchtlinge/Subsidiär
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz
MehrVernehmiassungsentwurf. Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich
Vernehmiassungsentwurf Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich über Errichtung und Betrieb des Forensischen Instituts Zürich (Vernehmlassungsentwurf vom 0. September0) Zwecks Zusammenführung
MehrPressemitteilung. zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. September 2015
Vf. 9-VII-13 München, 30. September 2015 Vf. 4-VII-14 Vf. 10-VII-14 Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. September 2015 über drei Popularklagen auf Feststellung
MehrVeräußerung öfentlicher Unternehmen und Vergaberecht
Veräußerung öfentlicher Unternehmen und Vergaberecht Dr. Sebastian Klein Inhaltsverzeichnis A. Die Problemstellung...15 B. Der Gang der Darstellung...19 C. Die Grundlagen der Privatisierung...21 I. Gründe
MehrVereinbarung über eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Schaffhausen
87.00 Vereinbarung über eine gemeinsame Lebensmittelkontrolle der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und Schaffhausen vom 5. Dezember 009 Die Regierungen der Kantone Appenzell
MehrOliver Dillenz. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und Kartellrecht der Russischen Föderation
Oliver Dillenz Das russische Wettbewerbsrecht Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und Kartellrecht der Russischen Föderation Springers Rechtswissenschaftliche Dissertationen SpringerWienNewYork Inhaltsverzeichnis
MehrDer Senat von Berlin GesSozV I G 11 Telefon: 90 28 (9 28) 2617 Drs/4524 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über: Entwurf
MehrDie wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Gemeindeverbände
Illlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllilllllllll A2009/ 830 Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Gemeindeverbände von Rudolf Oster Ministerialdirigent a.d. ARBEITSGRUPPE KOMMUNALPOLITIK
MehrLösungsskizze. A. Zulässigkeit
Lösungsskizze A. Zulässigkeit I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs Rechtsschutz der komm. SV: KlageR vor den VGen (entweder bes. eingeräumt, s. etwa 126 GO, oder nach 40 VwGO: Art. 28 Abs. 2 GG ist klagefähiges
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Gesetz Nr. 1 8 5 5 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer
MehrDer IT-Planungsrat zwischen Effizienz und Rücksichtnahme
Der IT-Planungsrat zwischen Effizienz und Rücksichtnahme Prof. Dr. Dirk Heckmann, MdBayVerfGH Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht Prof. Dr. Dirk Heckmann 27-04-2010 Gliederung
MehrKindeswohl aus der Perspektive des Jugendamtes
Kindeswohl aus der Perspektive des Jugendamtes Frank Hartwig Kinderschutzfachkraft, Netzwerkkoordinator Frühe Hilfen Landkreis Oberhavel, Fachbereich Jugend 25.02.2016 2 Kindeswohl aus der Perspektive
MehrVera Korrell. Europol. Polizei ohne rechtsstaatliche Bindungen? PETER LANG Europâischer Verlag der Wissenschaften
Vera Korrell Europol Polizei ohne rechtsstaatliche Bindungen? PETER LANG Europâischer Verlag der Wissenschaften IX INHALTSVERZEICHNIS A. EINLEITUNG 1 B. DIE ENTWICKLUNG EUROPOLS 4 I. GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG
MehrPrivatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14. Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht. Gliederungsübersicht
Privatdozent Dr. Alexander Windoffer WS 2013/14 Vertreter der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht Universität Trier Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederungsübersicht 1:
MehrDie Wertpapierbörse und ihr Träger
Oliver Lorenz Die Wertpapierbörse und ihr Träger Ein Beitrag zur Inhaltsbestimmung der Betriebspflicht und zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung des Trägers PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Mehregovernment in Deutschland
egovernment in Deutschland Im Aufitrag des Finanzministeriums ScWeswig-Holstein herausgegeben von Dr. iuf. habil. Utz Schliesky Ministerialdirigent Privatdozent an der Christian-Albrechts-Universitat zu
MehrArtikel 1. Übertragung von Aufgaben. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der Marktüberwachung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 10 November 2010 Zum 18.09.2017 aktuellste verfügbare
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Deutscher Bundestag WD /17
Rechtsstellung der Bundesnetzagentur 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 9. August 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
MehrTeil I: Staats- und Verfassungsordnung
Teil I: Staats- und Verfassungsordnung 1 Grundlagen von Staat und Verfassung I. Staat und Verfassung 1. Der Staat als Organisationsform politischer Herrschaft 2. Die Sicht des Völkerrechts: Staatlichkeit
MehrLibanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser
Libanonstiftung der Gemeinschaft junger Malteser Satzung vom 24. April 2008 Stiftungszentrum Präambel Die Gemeinschaft junger Malteser (GjM) ist eine geistliche Gemeinschaft junger Menschen in rechtlicher
MehrVerwaltungsrecht I. 3. Vorlesung. Verwaltungsorganisationsrecht I. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder
Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 3. Vorlesung Verwaltungsorganisationsrecht I Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Verwaltungsorganisationsrecht 2 Verwaltungsorganisationsrecht
MehrBestimmung der Rechtsform einer Bundesfernstraßengesellschaft
Bestimmung der Rechtsform einer Bundesfernstraßengesellschaft Tagung Reformmodelle für die Organisation und Finanzierung der Bundesfernstraßen am in Berlin RA Dr. Holger Weiß Vorstellung Wurster Weiß Kupfer
MehrVerbraucherschutz durch die öffentliche Verwaltung. Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel
Verbraucherschutz durch die öffentliche Verwaltung Administrative Verbraucherrechtsdurchsetzung Folge: Frage nach den richtigen Instrumenten zur Durchsetzung -2- Beispiel Abo-Falle Neuregelung in 312j
MehrStatuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn
Statuten der Stiftung der Zentralbibliothek Solothurn vom 27. Juni 1995 und 21. November 1995 1 Der Kanton Solothurn (handelnd durch den Regierungsrat und dieser vertreten durch Regierungsrat Fritz Schneider)
MehrSeite: Vorwort ^ 5. B. Grundsätzliche Überlegungen zur Unternehmensstruktur
Inhaltsverzeichnis Seite: Vorwort ^ 5 A. Vorbemerkungen 13 B. Grundsätzliche Überlegungen zur Unternehmensstruktur 15 C. Arten der Stiftung und ihre Errichtung 17 I. Stiftungsarten 17 1. Rechtsformen der
MehrKirchenvertrag über die Errichtung der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel (Hochschule für Kirche und Diakonie)
Kirchenvertrag Hochschule für Kirche und Diakonie KVHoKD 442 Kirchenvertrag über die Errichtung der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel (Hochschule für Kirche und Diakonie) Vom 17. November 2005 (KABl.
MehrA. Zulässigkeit. 40 I VwGO = BauGB-Normen als Normen des öffentlichen Rechts.
A. Zulässigkeit Vorfrage Wer klagt hier eigentlich? Abzustellen sein wird hier auf die Gemeinde, da nur diese klagebefugt sein kann und auch beteiligtenfähig ist ( 61 VwGO). Der Planungsausschuss ist nur
MehrEntwicklungsmodelle für regenerative Energien im kommunalen Bereich
4. lautrer Entwicklungsmodelle für regenerative Energien im kommunalen Bereich Die WVE GmbH als Lösungspartner Referenten: Rainer Grüner Geschäftsführer WVE GmbH JUDr. Stefan Meiborg Gemeinde- u. Städtebund
MehrDer Arbeitgeber im Lohnsteuerrecht
Gerhard A. Winter Der Arbeitgeber im Lohnsteuerrecht PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis Der Arbeitgeber im Lohnsteuerrecht XW l A. Die geschichtliche
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 01.12.2004 SEK(2004)1472 endgültig. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit
MehrJura Intensiv. Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht. Baden-Württemberg. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Baden-Württemberg Verlags UG & Co. KG Zulässigkeit einer Klage vor dem VG Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis Erfolgloses Vorverfahren
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Kapitel: Entwicklungslinien der externen Finanzkontrolle... 19 A. Entwicklung bis zur Weimarer Republik... 19 B. Entwicklung und
MehrAbkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI
Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Erster Teil Grundlegung I. Staat und Verfassung... 1 A. Staatselemente... 1 1. Staatsvolk... 1 2. Staatsgebiet... 1 3. Staatsgewalt... 1 B. Staatsfunktionen
MehrKommunen und Windenergie: Privatrecht vs. Öffentliches Recht M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig
Kommunen und Windenergie: Privatrecht vs. M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Dr. Dana Kupke Fachanwältin für Verwaltungsrecht MASLATON
MehrStiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesstiftungsgesetz - StiftG M-V) Vom 7. Juni 2006
Stiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesstiftungsgesetz - StiftG M-V) Vom 7. Juni 2006 Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 366 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 2, 3, 12 geändert durch
MehrVom 7. April 2009
Fundstelle: HmbGVBl. 2009, S. 95 7621-2 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der,,hsh Finanzfonds AöR" als rechtsfähige
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 269 18. Wahlperiode 12-10-31 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-
MehrUmweltinformationsgesetz (UIG) Gibt es ein Recht auf Neugier?
Umweltinformationsgesetz (UIG) Gibt es ein Recht auf Neugier? Dr. Bettina Schmidt NGS mbh 2 Kurzer Überblick zur Entstehungsgeschichte des NUIG Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des
MehrKarteikarten Verwaltungsrecht AT 1
Karteikarten Öffentliches Recht - Alpmann Schmidt Karteikarten Verwaltungsrecht AT 1 Bearbeitet von Hans-Gerd Pieper 10., aktualisierte Auflage 2017. Lernkarten. 59 Karteikarten. ISBN 978 3 86752 501 5
Mehr