Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer

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1 Die gemeinsame Trägerschaft von Einrichtungen durch mehrere Bundesländer Symposium Glückspiel 2016 Dr. Insa Nutzhorn, LL.M

2 Gliederung I. Begriff der Gemeinschaftseinrichtung von Bundesländern II. Verfassungsrechtlicher Rahmen III. Verwaltungsrechtliche Organisation 1. Anwendbares Recht 2. Rechtsform 3. Innere Organisation & Willensbildung 4. Finanzierung & Haushalt 5. Aufsicht, Rechtsschutz & Haftung 6. Änderung & Auflösung IV. Fazit Gemeinschaftseinrichtungen

3 I. Begriff der Gemeinschaftseinrichtung Definition / Merkmale: Übertragung von Sachaufgaben Auf organisatorisch verselbstständigte Einrichtung Zur Wahrnehmung für alle beteiligten Länder Beteiligungen: Omnilaterale Gemeinschaftseinrichtungen Bi- und plurilaterale Gemeinschaftseinrichtungen Befugnisse: Außenwirkung (ggü. Dritten) Innenverhältnis zu Landesbehörden Gemeinschaftseinrichtungen

4 II. Verfassungsrechtlicher Rahmen Staatlichkeit der Länder Abschluss von Staatsverträgen Organisationshoheit: Errichtung von Gemeinschaftseinrichtungen Grenzen: Keine "Selbstpreisgabe" der Länder Keine Verschiebung der bundesstaatlichen Ordnung "dritte Ebene" Demokratieprinzip: Klarheit der Kompetenzzuordnung, parlamentarische Rückkoppelung Rechtstaatsprinzip: Bindung an Recht & Gesetz, rechtsstaatliche Kontrolle Gemeinschaftseinrichtungen

5 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Anwendbares Recht & Rechtsform Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen: Landesverfassungsrecht aller beteiligten Länder Auf und durch Gemeinschaftseinrichtungen anzuwendendes / anwendbares Recht: Rechtssetzung im Staatsvertrag Subsidiär: Recht des Sitzlandes Rechtsform: Eigene Verwaltungsträger (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) Sonstige Verwaltungsorgane, insbesondere: Behörden Gemeinschaftseinrichtungen

6 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Innere Organisation & Willensbildung Oft: zweigliedrige Struktur Entscheidungsorgan mit Ländervertretern Leitungsorgan Ggf.: zusätzliche Fachgremien Personal: Recht des Sitzlands; Bedienstete: Sitzland I.d.R. Mehrheitsentscheidungen Z.T. Vorrechte des Sitzlandes Gemeinschaftseinrichtungen

7 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Finanzierung & Haushalt Finanzierung Gebühren Bundesländer I.d.R. pauschale Berechnung der Anteile (Königsteiner Schlüssel) Z.T. nur zum Ausgleich von Fehlbeträgen Haushalt Veranschlagung im Haushalt des Sitzlandes Ggf. eigene Haushaltspläne Prüfung durch Rechnungshof des Sitzlandes Gemeinschaftseinrichtungen

8 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Aufsicht Art der Aufsicht Fachaufsicht innerhalb Verwaltungszug Rechtsaufsicht ggü. rechtlich verselbstständigten Gemeinschaftseinrichtungen Wahrnehmung der Aufsicht I.d.R. Aufsicht durch Sitzland Z.T. Mitwirkungsrechte der anderen Länder Ggf. gemeinsame Fachaufsicht Ggf. verwaltungsinterne Selbstkontrollen Gemeinschaftseinrichtungen

9 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Rechtsschutz & Haftung Verselbstständigte Gemeinschaftseinrichtungen Primäre Ansprüche: gegen Gemeinschaftseinrichtung Amtshaftungsansprüche: gegen Gemeinschaftseinrichtung Sonstige Gemeinschaftseinrichtungen Primäre Ansprüche: je nach Klageart gegen alle beteiligten Bundesländer als notwendige Streitgenossen (Rechtsträgerprinzip) Gemeinschaftseinrichtung (Behördenprinzip) Amtshaftungsansprüche: gesamtschuldnerische Haftung der beteiligten Bundesländer Gemeinschaftseinrichtungen

10 III. Verwaltungsrechtliche Organisation: Änderung & Auflösung Änderung durch Vertragsanpassung Auflösung Aufhebungs-Staatsvertrag Auflösungskündigung I.d.R. aber nur Austrittskündigung vorgesehen, ggf. mit Möglichkeit der Anschlusskündigung Kündigung Kündigungsrecht unverzichtbar I.d.R.: Mindestlaufzeiten Gemeinschaftseinrichtungen

11 IV. Fazit Gemeinschaftseinrichtungen als "föderale Selbstverständlichkeit" Praktisches Bedürfnis für Gemeinschaftseinrichtungen Vielfältige Regelungsmöglichkeiten Staatsvertrag vor Sitzrecht Verfassungsrechtliche Grenzen bislang nicht erreicht, aber: Glücksspielkollegium? Glückspielaufsichtsbehörden "mit Wirkung für andere Länder"? Weiterentwicklung der länderübergreifenden Glückspielaufsicht? Gemeinschaftseinrichtungen

12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gemeinschaftseinrichtungen

13

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