UMSATZSTEUERGESETZ. Dr. Andreas Breschan. Univ. Lektor. Wirtschaftsprüfer Steuerberater allg. beeid. und gerichtl. zertifizierter Sachverständiger

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1 UMSATZSTEUERGESETZ Univ. Lektor Dr. Andreas Breschan Wirtschaftsprüfer Steuerberater allg. beeid. und gerichtl. zertifizierter Sachverständiger Folie 1

2 Eckpunkte zur Umsatzsteuer EG-rechtl harmonisiert: MwSt-System 2006/112/EG vom Rechtsgrundlage UStG 1994 (bis Juni Novellen) Gemeinschaftliche Bundesabgabe Allgemeine Konsumsteuer bzw Steuer auf die Einkommensverwendung Indirekte Steuer Mehrwertsteuer vs Allphasensteuer Folie 2

3 ÜBERSICHT Grundzüge des UMSATZSTEUERGESETZES Was sind die steuerbaren Umsätze Lieferungen 1 Abs. 1 Z 1 i.v.m. 3 Abs. 1 sonstige Leistungen 1 Abs. 1 Z 1 i.v.m. 3 Abs. 1 Eigenverbrauch 1 Abs. 1 Zi 2 Einfuhr 1 Abs. Abs 1 Zi 3 Innergemeinschatlicher Erwerb Art. 1 Folie 3

4 Voraussetzungen für die Steuerbarkeit Unternehmer Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens Folie 4

5 Definitionen: Lieferung 3 Abs. 1 sonstige Leistungen 3 a Abs 1 Eigenverbrauch 1 Abs 1 Z 2 fünf Tatbestände Folie 5

6 Ort des Umsatzes 3 Abs 7: Ort der Verschaffung der Verfügungsmacht 3 Abs 8,9u.11: Sonderbest. bei Beförderungsleistungen 3 a Abs 4 u. 6-12: Sonderbest. für sonst. Leistungen Folie 6

7 SONSTIGE LEISTUNGEN Def. sonstige Leistung 3aUStG Leistungsort - im Inland Leistungsbezug für das Unternehmen Katalogleistungen : Reverse Charge andere sonstige Leistungen Leistungsbezug für den Nichtunternehmensbereich Folie 7

8 SONSTIGE LEISTUNGEN Katalogleistungen 3a Abs 14 UStG Übertragung von Rechten Werbung, Öffentlichkeitsarbeit RA, StB, WP, Patentanwalt, SV, Aufsichtsrat, Ingenieur rechtl techn - wirt Beratung Datenverarbeitung Gestellung von Personal Vermietung bewegl körpl Gegenstände Telekommunikationsdiesnte Leistungsbezug für den Nichtunternehmensbereich Folie 8

9 SONSTIGE LEISTUNGEN 1. DIENSTLEISTUNGSORT AB GENERALNORMEN Leistungsempfänger Leistungspflichtiger Privater Business to Business Umsätze B2B Business to Customer Umsätze B2C Aber viele Sonderregelungen Empfängerort Unternehmerort Folie 9

10 SONSTIGE LEISTUNGEN B2B UMSÄTZE EMPFÄNGERORTPRINZIP Reverse Charge System kommt zwingend zur Anwendung, wenn folgende Punkte zutreffen: LEISTENDER : LEISTUNGSEMPFÄNGER: ausländischer Unternehmer keine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte im Inland Unternehmer i.s.d. 2 UStG 1994 oder Unternehmer, der auch nicht steuerbare Tätigkeit ausführt oder nicht steuerpflichtige juristische Person mit UID Nr. oder Betriebsstätte eines Unternehmers Folie 10

11 Bemessungsgrundlage 4 Abs 1: Grundsätzlich das Entgelt 4 Abs 6: Sonderbest. bei Tausch 4 Abs 9: Sonderbest. bei Personenbeförderung 4 Abs 8: Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch Folie 11

12 Steuerbefreiungen 6 Abs 1 Z 1-6 echte Steuerbefreiungen 6 Abs 1 Z 7-28 unechte Steuerbefreiungen Folie 12

13 Vorsteuerabzug Grundvoraussetzungen Ausführung der Leistung für das Unternehmen im Inland von einem anderen Unternehmner Rechnung gem 11 Sonderbestimmung für Anzahlungen Ausschluß vom Vorsteuerabzug Folie 13

14 VORSTEUERABZUG Lieferung oder sonstige Leistung zumindest 10% im Unternehmensbereich Nutzungseigenverbrauch durch den Hoheitsbereich Sonderregelung für Gebäude 100% wenn Gde dem untern. Zweck gewidmet (VSt-Abzug nur im Ausmaß der unternehmerischen Nutzung) EUGH-Rechtsprechung generelles Wahlrecht (ob zur Gänze oder teilweise dem Ust-pflichtigen Bereich) Folie 14

15 VORSTEUERN BEI GEBÄUDEN folgende Vorsteuern sind zu berichtigen Herstellungskosten Anschaffungskosten Großreparaturen Instandsetzungskosten nicht: Instandhaltungskosten Folie 15

16 VERÄUSSERUNG VON MITEIGENTUMSANTEILEN lt. VfGH Grundstücksumsatz lt. BMF keine VSt-Korrektur ausgenommen: es werden alle Anteile veräußert Folie 16

17 VORSTEUERABZUG Neuregelung 2005 bei Gebäuden Mind. 10% unternehmerisch Folie 17

18 OPTION ZUR REGELBESTEUERUNG Zeitpunkt Wer kann Option ausüben Umfang der Option Bemessungsgrundlage Widerruf der Option Folie 18

19 Änderungen bei der Option gem 6 Abs 2 UStG 6 Abs 2 UStG (BGBl Nr 22/2012) Ab (Beginn der Bauausführung) Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung ist nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Unternehmer hat dies Voraussetzungen nachzuweisen. Folie 19

20 Vermietung und Verpachtung von Grundstücken Option zur Steuerpflicht 6 Abs. 1 Z 16 UStG: Steuersatz 20 % bei Option zur Steuerpflicht Zulässigkeit Option zur Steuerpflicht: Leistungsempfänger verwendet Grstk nahezu ausschließlich für Umsätze, die VSt-Abzug NICHT ausschließen (zumindest 95%) Anwendung auf Mietverhältnisse mit Beginn NACH NICHT erfasst von Neuregelung: Gebäude durch Vermieter/Verpächter vor errichtet oder Beginn der Errichtung durch leistenden Unternehmer vor UNABHÄNGIG vom Beginn Miet- und Pachtverhältnis Wechsel auf Mieter- oder Vermieterseite begründet für USt-Zwecke neues Mietbzw. Pachtverhältnis Folie 20

21 Vorsteuerberichtigung 12 Abs. 10 UStG für Grundstücke inkl. aktivierungspflichtige Aufwendungen und Kosten von Großreparaturen Berichtigungszeitraum 20 Jahre wenn: unternehmerische Nutzung als AV erstmals nach bei Vermietung zu Wohnzwecken, wenn Vertrag nach abgeschlossen Folie 21

22 BETRIEBS- EINTEILUNG HOHEITSBEREICH Gemeindeamt Landesregierung Schulen UNTERNEHMEN Vermietung Wasserwerk Müllabfuhr Kanalisation Krankenhaus Altersheim Hallenbad Folie 22

23 UMSATZSTEUER für BgA WER IST UNTERNEHMER im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Land- und Forstwirtschaft BgA BgA gem. 2 KStG BgA gem. 2 Abs. 3 UStG Vermietung und Verpachtung Folie 23

24 MERKMALE DES BgA wirtschaftliche Selbstständigkeit privatwirtschaftliche Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht Erzielung von Einnahmen oder anderer wirtschaftlicher Vorteile nicht Land- und Forstwirtschaft Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich Folie 24

25 SELBSTVERSORGUNGS BETRIEBE gem. 2 Abs. 3 UStG fiktive Betriebe gew. Art Zurechnung zum Unternehmen der KöR Einnahmenerzielung Regelungen im Bereich der Vorsteuer Folie 25

26 DETAILPROBLEME ZUM UNTERNEHMENSBEREICH Mischbetriebe Überwiegensgrundsatz rechtl. Auswirkungen Mitunternehmerschaften (KG, OHG) Folie 26

27 Bestandsvertrag Höhe des Mietzinses Aufteilung der Betriebskosten VERMIETUNG UND VERPACHTUNG Gemischte Verträge (zb Campingplatz - Tennisplatz) Folie 27

28 VERMIETUNG UND VERPACHTUNG Vermietung von Grundstücken durch Ausgegliederte Rechtsträger Mindestbeteiligung Eigentumsübertragung Mindestmietentgelt Folie 28

29 PERSONALVERMIETUNG innerhalb des Unternehmensbereichs von Hoheitsbereich an den Unternehmensbereich an andere KöR durch BgA durch Hoheitsbetriebe an ausgegliederte Rechtsträger vorübergehend dauerhaft Folie 29

30 VOLUPTUAR (LIEBHABEREI) nicht unternehmerisch ( 6 Liebh VO) Wahlrecht für KöR ( 5 Liebh VO) für BgA von KöR jur. pers. des priv. Rechts wenn ausschl. KöR beteiligt sind (mittelbar oder unmittelbar) Folie 30

31 EIGENVERBRAUCH Verwendung von Gegenständen für den nichtunternehmerischen Bereich Voraussetzung für den Vorsteuerabzug Ausschluß des Verwendungseigenverbrauchs durch Verrechnung der Kosten Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen Dienstnehmer Folie 31

32 EIGENVERBRAUCH - VuV Gemeindeamt 75% Hoheitsverwaltung 25% Vermietung 6 Abs. 1 Zi Steuersatz 0% oder 20 % Folie 32

33 BESTEUERUNG VON ZUSCHÜSSEN UND SUBVENTIONEN zur Anschaffung/Herstellung von Wirtschaftsgütern zur Deckung von Unkosten zur Sanierung im Rahmen von Abgangsdeckungen Sponsoringleistungen Spenden Folie 33

34 UNECHTE STEUERBEFREIUNGEN schulische Einrichtungen Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungsund Erholungsheime für Vorträge, Kurse und Filmvorführungen Vermietung und Verpachtung Theater-, Musik- u. Gesangsaufführungen, Museen Kranken-und Pflegeanstalten Alters-, Blinden- und Pflegeheime Folie 34

35 KRANKEN-UND PFLEGEANSTALTEN - ALTERS-UND BLINDENHEIME gem 6 Abs 1 Z 18 und 28 - unecht befreit, sofern sie von KÖR bzw. gemeinnützigen Körperschaften geführt werden BeihilfenG Abgeltung für Krankenanstalten - Erl des BMF pauschalierte Beihilfe für Alters- und Blindenheime Folie 35

36 OPTION ZUM ERM. STEUERSATZ GEM ART XIV BGBI 21/1995 schriftliche Erklärung Betätigung im erheblichen Umfang privatwirtschaftlich organisiert Wettbewerbsverzerrungen (!!!) BMF: Einnahmen von wirtschaftl Gewicht Bescheid des BMF Folie 36

37 STEUERSÄTZE gemeinnützige BgA Vermietungen Schwimmbäder - Sporteinrichtungen Müll- und Abwasserbeseitigung - sonstige Leistungen (incl Nebenleistungen)!! Folie 37

38 Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft Voraussetzungen es handelt sich um Bauleistungen die an einen Unternehmer erbracht werden der seinerseits mit der Erbringung dieser Bauleistungen beauftragt wurde oder der üblicherweise Bauleistungen erbringt Folie 38

39 LEISTUNGSBEZUG VON AUSLÄNDISCHEN UNTERNEHMEN aus Drittländern Lieferungen aus dem Drittland - EUSt aus der EU Lieferungen aus dem EU-Binnenmarkt - Erwerbsbesteuerung? Folie 39

40 BEISPIELE Gemeindestrasse als Betrieb gewerblicher Art Auslagerung der Strassenbeleuchtung durch eine Gemeinde Vermietung von Grundstücken durch ausgegliederte Rechtsträger Gebäude in KEG Einräumung eines Baurechts Bauhof in KEG Folie 40

41 BEISPIELE Abfallentsorgung - Abtransport und Recycling Entschädigungszahlungen für Flurschäden Feuerwehrfahrzeug - Vorsteuerabzug Schülerhort - Vorsteuerabzug Bauhofmitarbeiter - DB-Pflicht Folie 41

42 BEISPIELE Parkraumbewirtschaftung Veräußerung von Betreibsvorrichtungen - Grundstücksbefestigungen Betriebsanseidlung und Strassenbau Kompostieranlage - BgA Folie 42

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