STADT LEONBERG Drucksache 2015 Nr. P 47 ö Dezernat C Stadtplanungsamt A. Schopf Planungsausschuss am ö Gemeinderat am

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1 STADT LEONBERG Drucksache 2015 Nr. P 47 ö Dezernat C Stadtplanungsamt A. Schopf Planungsausschuss am ö Gemeinderat am ö Vorgangsdrucksache 2014 Nr. P 46 ö 2015 Nr. V 58 Verhandlungsgegenstand Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung Billigung des Planentwurfs Auslegungsbeschluss Kenntnisnahme Beschlussvorschlag Empfehlung an den Gemeinderat: 1. Den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung entsprechend Anlagen 1 und 2 zu DS 2015 Nr. P 47 ö wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplanentwurf Östlich Riedstraße mit dem Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg wird gebilligt. 3. Maßgebend ist der Entwurf vom mit Begründung und Umweltbericht (Stand ) (Anlagen 3 6 zu DS 2015 Nr. P 47 ö) 4. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie die Begründung mit Umweltbericht vom und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (s. Kapitel 3.4 dieser DS) werden nach 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. 5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Klaus Brenner Dr. Ulrich Vonderheid Bernhard Schuler Bürgermeister Erster Bürgermeister Oberbürgermeister

2 Seite 2 Verfahrensübersicht Bauleitplanung Bebauungsplan Östlich Riedstraße, Planbereich Bebauungsplanverfahren gemäß 2 BauGB Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung / beschleunigtes Verfahren gemäß 13a BauGB Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB erforderlich Parallelverfahren zum Flächennutzungsplan gemäß 8 Abs. 3 BauGB Aufstellungsbeschluss [ 2 Abs. 1 BauGB] Ortschaftsrat - Planungsausschuss Gemeinderat Bekanntmachung im Amtsblatt Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung [ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB] bei Verf. n a BauGB Verzicht mögl. Ortschaftsrat - Planungsausschuss Gemeinderat Bekanntmachung im Amtsblatt Frühzeitige Beteiligung [ 3 Abs. 1 BauGB] Informationsveranstaltung Behördenbeteiligung [ 4 Abs. 1 BauGB] mit Schreiben vom Entwurfs- und Auslegungsbeschluss [ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB] Ortschaftsrat - Planungsausschuss Gemeinderat Bekanntmachung im Amtsblatt Öffentliche Auslegung [ 3 Abs. 2 BauGB] Behördenbeteiligung [ 4 Abs. 2 BauGB] Erneute Auslegung erforderlich Beschluss zur erneuten Auslegung Bekanntmachung im Amtsblatt Öffentliche Auslegung [ 4a Abs. 3 BauGB] Behördenbeteiligung [ 4a Abs.3 BauGB] Abwägung [ 1 Abs. 7 BauGB] und Satzungsbeschluss [ 10 Abs.1 BauGB] Ortschaftsrat Planungsausschuss Gemeinderat Ausfertigung, danach Bekanntmachung im Amtsblatt und damit Inkrafttreten [ 10 Abs. 3 BauGB] Städtebaulicher Vorvertrag geschlossen Städtebaulicher Vertrag erforderlich Umlegung erforderlich Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde gemäß 6 (1) bzw. 10 (2) BauGB erforderlich

3 Seite 3 1. Zusammenfassung des Sachverhalts Die Stadt Leonberg beabsichtigt, im Plangebiet eine Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen zu errichten und die bestehenden Freizeiteinrichtungen des Spiel- und Bolzplatzes planungsrechtlich zu sichern. Auf die vom Stadtplanungsamt erstellte Standortanalyse zur Schaffung von Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen Ergänzende Untersuchung zum Standort Niederhofenstraße wird in der Begründung näher eingegangen. Das bestehende Planungsrecht hier im Wesentlichen: der unqualifizierte Bebauungsplan Ortsbauplan Eltingen (West) vom , soll geändert werden, da dieser im Plangebiet lediglich die damaligen Flurstücksgrenzen abbildet und somit die geplanten Nutzungen planungsrechtlich nicht gedeckt sind. 2. Ziele der Maßnahme Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen im Wege der Anschlussunterbringung und zur Unterbringung nach dem Polizeigesetz von Personen, die in Leonberg ihre Wohnung verlieren. Der Sicherstellung der bestehenden Freizeiteinrichtungen (Spielplatz und Parkanlage mit Ballspielfläche). 3. Sachverhalt/Sachstand 3.1 Erfordernis sowie Ziele und Zwecke der Planung Die Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus: Der Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen im Wege der Anschlussunterbringung und zur Unterbringung nach dem Polizeigesetz von Personen, die in Leonberg ihre Wohnung verlieren. Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Freizeiteinrichtungen (Spielplatz und Parkanlage mit Ballspielfläche). Den fehlenden planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung am vorgesehenen Standort. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplans decken sich mit dem o.g. Erfordernis der Planaufstellung. 3.2 Frühzeitige Beteiligung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung im Zeitraum vom bis sowie in Form einer Informationsveranstaltung am durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben und von der Verwaltung geprüft (siehe Anlage 1) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben und von der Verwaltung geprüft (siehe Anlage 2).

4 Seite Ergebnis aus der frühzeitigen Beteiligung Die Stellungnahmen, die der Abwägung als Grundlage dienen sollen, wurden von der Verwaltung geprüft (siehe Anlagen 1, 2). Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die aus Sicht der Verwaltung die bisherige Konzeption in den Grundzügen der Planung in Frage stellen und eine grundlegende Änderung bedingen würden. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Auslegungsbeschluss zu fassen. 3.3 Konkretisierter Inhalt der Planung Die wesentlichen Änderungen der Planung gegenüber dem Planungsstand zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses beziehen sich auf Darstellung der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz / Parkanlage im Norden und der Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen im Süden. Innerhalb der Gemeinbedarfsfläche wurde die Nutzungsziffer (GRZ), die Baugrenzen für die geplante Unterkunft mit Höhenbeschränkungen sowie die Dachform ergänzt. Um Südosten wurde am tiefsten Punkt des modellierten Geländes eine Retentionsfläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser vorgesehen. Der Geltungsbereich wurde im Westen zur bestehenden Straßenkante geringfügig erweitert und die bestehenden Bäume an der Riedstraße sowie innerhalb der Grünfläche wurden durch Pflanzbindung (Baumerhalt) gesichert. Auf die Begründung zum Bebauungsplan wird verwiesen (siehe Anlage 5). 3.4 Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen für den Bebauungsplan Östlich Riedstraße liegen bereits vor: Geotechnischer Bericht, BV Wohnanlage Riedstraße Leonberg A. Förstner/ Ingenieurbüro für Geotechnik Pfeiffer - IGP, Leonberg, 20. August 2014 Geotechnischer Bericht, Geotechnischer Bericht über die Grundwasserverhältnisse in der Talaue nördlich der Glems in Leonberg-Eltingen mit Lageplan Westteil, Grundwassergleichen und Flurabstandsflächen Dipl.-Geol. H. Schmidl, Dipl.-Geol. Dr. K. Kleinert, Prof. Dr.-lng. E. Vees/ Prof. Dr.-Ing. E. Vees und Partner Baugrundinstitut GmbH, Leinfelden-Echterdingen, 23. August Weiteres Vorgehen Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (Auslegung) parallel zu der Konkretisierung der Hochbauplanung für die geplante Einrichtung. 5. Alternativen zum Beschlussvorschlag Kein Auslegungsbeschluss, keine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens und damit kein Bau der Einrichtung am o.g. Standort. 6. Finanzierungsübersicht Der Beschlussvorschlag hat keine finanziellen Auswirkungen (Bebauungsplanverfahren)

5 Seite 5 7. Anlagen Anlage 1 Behandlung der Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit - Stand Anlage 2 Behandlung der Stellungnahmen aus frühzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Stand Anlage 3 Zeichnerischer Teil des Bebauungsplanentwurfs vom Anlage 4 Textteil der planungsrechtlichen Festsetzungen und der Satzung über örtlichen Bauvorschriften vom Anlage 5 Begründung zum Bebauungsplan und der Satzung über örtliche Bauvorschriften vom Anlage 6 Umweltbericht vom

6 Stadt Leonberg Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Anlage 1 zu DS 2015 Nr. P 47 ö EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom bis einschließlich Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Planbereich , in Leonberg

7 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 1 Privatperson 1-14 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Beschlussempfehlung Bebauungsplanverfahren Östlich Riedstraße in Leonberg Niederschrift über die Informationsveranstaltung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB Ort: Großer Sitzungssaal im Neuen Rathaus Leonberg Datum: 05. Februar 2015 Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend: (s. Teilnehmerliste intern) EBM. Dr. Vonderheid begrüßt die Teilnehmer und Herr Mauch spricht einleitende Worte zur Planung. Herr Rein erläutert die Notwendigkeit der Planung und Herr Molzberger stellt selbige vor. Privatperson 1, hier, Niederhofenstraße x, bezeichnet die Absicht einer dezentralen Unterbringung als widersprüchlich, nachdem nach den Vorstellungen der Stadt dort künftig 64 Personen untergebracht werden sollen. Er hält den Standort grundsätzlich für ungeeignet, zumal auch die Geschäfte des täglichen Lebens nicht fußläufig erreichbar sind. Privatperson 2, hier, Torfstraße x, äußert sein Unverständnis über die Aussage der Planer, wonach das Gebiet nicht hochwassergefährdet sein soll. Er rechnet mit erhöhten Baukosten durch entsprechende bauliche Vorkehrungen, die wiederum zur Folge haben könnten, dass die umgebende Bebauung stärker gefährdet wird. Er bezeichnet den Standort deshalb als grundsätzlich ungeeignet und verweist auf einen Alternativstandort im Bereich Bruckenbachstraße. 1.1 Informationsveranstaltung am In der Informationsveranstaltung zum Bebauungsplanverfahren Östlich Riedstraße in Leonberg am wurde das Projekt gemeinsam vom den beteiligten Ämtern der Stadt Leonberg vorgestellt. 1.2 Ort und dezentrale Unterbringung Die Stadt Leonberg verfolgt -wie der Kreis- bei der Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen einen dezentralen Ansatz. Durch diese Strategie konnte bislang erfolgreich sozialen und ethnischen Segregationserscheinungen entgegen gewirkt werden. Nahversorgungsmöglichkeiten sind innerhalb von ca. 10min fußläufig erreichbar, Kindergarten und Schulen sind vorhanden. 1.3 Hochwassergefährdung des Plangebiets Die Gefährdung von Flächen durch Hochwasser lässt sich durch den Abgleich von Gewässerhöchstständen mit den topografischen Informationen sehr präzise abschätzen. In den Hochwassergefahrenkarten werden Überflutungsbereiche in Bezug zu prognostizierten Niederschlagsereignissen sowie deren Häufigkeit dargestellt. Rechtlich bedeutsam sind die sogenannten HQ 100 Bereiche. Statistisch betrachtet werden diese Flächen einmal in hundert Jahren von Hochwasser überflutet. Innerhalb dieser Bereiche dürfen keine Bauflächen ausgewiesen werden. Der gesamte Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans befindet sich außerhalb des HQ 100 Bereichs. Im nördlichen Teil des Plangebiets befinden sich allerdings Flächen, die sich im als HQ Extrem dargestellten Kenntnisnahme Kenntnisnahme/ Zurückweisung Kenntnisnahme/ Zurückweisung Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 1 / 13

8 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Bereich befinden. Ursache hierfür ist das leicht abfallende Gelände von Süd nach Nord. Wie auch auf den Fotos der Anwohner zu erkennen ist, befindet sich der tiefste Punkt im Bereich des Ballspielbereichs. Die Riedstraße liegt jedoch im Mittel ca. 2 m höher als die vom extremen Hochwasser betroffenen Bereiche. Um für die Bebauung jegliche Gefährdung zu vermeiden wurde einerseits die EFH (Erdgeschossfußbodenhöhe) festgesetzt, die dem Straßenniveau entspricht, andererseits wird im Bebauungsplan auf die Notwendigkeit von hochwasserangepasstem Bauen hingewiesen. Die Festsetzung der EFH wurde in Abstimmung mit dem planenden Statiker auf Grundlage des vorhandenen Bodengutachtens getroffen. Die Tragfähigkeit des Bodens bedarf Verbesserungen, die in diesem Fall in Form von lagenweise verdichteten Aufschüttungen erfolgen soll, auf die dann die Bodenplatte aufgebracht werden kann. Der Hinweis auf hochwasserangepasstes Bauen kann durch den Verzicht auf eine Unterkellerung nachgekommen werden. Nach Abwägung der dargestellten Sachverhalte und zusammenhänge wird am geplanten Standort aufgrund der Standortanalyse zur Schaffung von Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen Ergänzende Untersuchung zum Standort Niederhofenstraße festgehalten. Beschlussempfehlung Privatperson 3, hier, Niederhofenstraße x, stellt die Frage nach den Herkunftsländern der Unterzubringenden und nach deren Motivation des Zuzugs (Asylbewerber, Obdachlose, Wirtschaftsflüchtlinge). Privatperson 4, hier, Schloßstraße x, vom Arbeitskreis Asyl, bittet die Verwaltung um nochmalige Prüfung der vielfach angesprochenen Hochwassergefährdung. Sie regt ferner an, im Bereich der Außenanlagen nicht zu sparen. So sollten ausreichend Fahrradunterstellmöglichkeiten geschaffen werden, auch um dadurch einen ordentlichen Eindruck entstehen zu lassen. Sie spricht sich ferner für die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Aufenthaltsraumes aus. Privatperson 5, hier, Torfstraße x, stellt folgende Fragen an Herrn EBM Dr. Vonderheid: 1. ersetzt ihm die Stadt einen eventuellen Wertverlust seines Wohneigentums bedingt durch die Ansiedlung einer derartigen Einrichtung und 2. möchte er persönlich neben einer solchen Einrichtung wohnen? Dies ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Siehe Ziff. 1.3 Hochwassergefährdung des Plangebiets Die geforderte Zahl der Fahrradabstellmöglichkeiten wurde laut ( 35 LBO BW auf zwei je Wohnung erhöht). Die Freiflächengestaltung und Planung der Außenanlagen erfolgt im weiteren Verfahren. Aktuell sind 12 Wohnungen in 2-geschossiger Bauweise mit begrüntem Flachdach und einem gemeinsamen Außenbereich mit Fahrrad- /Müllanlagen wie Zugänge und Kinderspielplätzen geplant. Dies ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Zurückweisung Kenntnisnahme Zurückweisung Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 2 / 13

9 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Privatperson 6, hier, Riedstraße x, bezeichnet die derzeitige Parksituation in dem Gebiet schon als unbefriedigend. Bei einer Verwirklichung des Projekts entfallen nochmals ca. 40 m öffentliche Verkehrsfläche, die seither auch schon als Parkraum genutzt wurde. Die vorgetragenen Argumente der Verwaltung haben ihn nicht überzeugt. Er gesteht der heutigen Veranstaltung auch nur noch Alibicharakter zu, denn ansonsten hätte die Meinung der Bürgerschaft vorher eingeholt werden müssen. Privatperson 7 sieht keine Notwendigkeit für eine Ausführung in massiver Bauweise. Nach seiner Ansicht ist auch eine sog. Containerlösung denkbar, die sich vielfach bewährt hat. Viele junge Mütter mit ihren Kindern würden diesen Bereich künftig aus Angst meiden. Er spricht sich deshalb für eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen aus. Er weist ebenfalls auf das Parkraumdefizit hin. 1.4 Parksituation in dem Gebiet Durch die Planung entfallen keine der bisher ca. 8 öffentlichen Stellplätze an der Riedstraße. Künftig wird die Parkierung senkrecht zur Riedstraße angeordnet, dadurch entstehen zusätzliche öffentliche Stellplätze. Die Informationsveranstaltung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB ist nicht verpflichtend. Ziel ist es, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung zu geben. Die Ausführung der Unterkünfte ist als modularer Skelettbau in Stahlkonstruktion oder Holzkonstruktion, Massivbauweise vorgesehen um nachhaltige Gebäude der dezentralen Unterbringung zu gewährleisten. Die Parksituation wird durch die vorgelegte Planung wesentlich verbessert. Beschlussempfehlung Kenntnisnahme/ Zurückweisung Kenntnisnahme/ Zurückweisung Privatperson 8, hier, Riedstraße x, befürchtet durch die Schaffung dieser Einrichtung einen Anstieg der Kriminalität. Nach Ansicht von Privatperson 9, hier, Kantstraße x, kann dieses Risiko vermieden werden. Dies erfordert jedoch nach seiner Auffassung, dass sich die Bürgerschaft im direkten Umfeld engagiert. Er ist bereit, hierzu seinen Beitrag zu leisten und regt die Schaffung eines Eltinger Unterstützerkreises an. Für sein Empfinden wurden die Alternativen zu schnell abgehandelt. Die Kriterien für deren Ausscheiden sollten noch stärker herausgearbeitet werden. Er sieht in der Tatsache, dass nördlich vom geplanten Standort lt. Flächennutzungsplan die Ausweisung einer Fläche für den Wohnungsbau vorgesehen ist, ein städtebauliches Problem und empfiehlt deshalb, auf diese Fläche zu verzichten. Privatperson 10, hier, Riedstraße x, verweist darauf, dass sie trotz ihrer Integration selbst noch Vorurteilen ausgesetzt sei. Und jetzt wird von ihr entsprechende Toleranz verlangt. Sie sieht auch Probleme, wenn dort Konfliktfamilien aus verfeindeten Lagern bzw. Ländern untergebracht werden. Als Frau fühlt sie sich in einem derartigen künftigen Umfeld stark verunsichert. Dies ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Im Bereich der Obdachlosenunterbringung besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Wohnraum aus dem Polizeigesetz und im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Auf die vom Stadtplanungsamt erstellte Standortanalyse zur Schaffung von Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen Ergänzende Untersuchung zum Standort Niederhofenstraße wird in der Begründung näher eingegangen. Bei der geplanten Wohnbaufläche im FNP nördlich des Standorts handelt es sich um eine kleinteilige Struktur privater Hausgarten, somit waren hier die Flächen nicht kurzfristig verfügbar. Wird zur Kenntnis genommen. Dies ist jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens Informationsveranstaltung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung Die Informationsveranstaltung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB ist nicht verpflichtend. Dies ist ein zusätzliches Angebot der Stadt Leonberg, um die Öffentlichkeit mög- Zurückweisung- Kenntnisnahme/ Zurückweisung Kenntnisnahme Kenntnisnahme/ Zurückweisung Privatperson 11, hier, Torfstraße, hat den Eindruck, dass die Angelegenheit bereits beschlossene Sache sei und bezeichnet deshalb die heutige Veranstaltung als Alibifunktion. Zum Ausschlusskriterium der Feinstaubbelastung im Bereich Bruckenbachstraße verweist er auf die Tatsache, dass die Menschen im Gewerbegebiet Hertich dieser Belastung ebenfalls ausgesetzt sind. Zurückweisung Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 3 / 13

10 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Herr Klaus Hettler, 1. Vorsitzender des Bürgerverein Eltingen, verliest die in der Anlage aufgeführte Stellungnahme des Bürgervereins vom lichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung zu geben. Siehe Ziff. 2: Bürgerverein Eltingen e.v. Beschlussempfehlung Kenntnisnahme Privatperson 12, hier, Torfstraße x, bezeichnet die Integration dann als problematisch, wenn mit der Schaffung einer derartigen Einrichtung neue Probleme z.b. im Bereich Parkraumsituation entstehen. Er fordert ebenfalls nochmals eine gründliche Überprüfung des Standortes bezüglich einer Hochwassergefährdung. Privatperson 13, befürchtet, dass die Argumentation der Bürgerschaft nicht berücksichtigt wird und sieht deshalb die Notwendigkeit der Schaffung einer entsprechenden Bürgerinitiative. Privatperson 14, hier, Torfstraße x, bezeichnet das Gebiet Niederhofen als bestes Beispiel für eine gelungene Integration. Er spricht sich gegen das Vorhaben aus, da nach seiner Meinung die vorhandenen positiven Strukturen dadurch wieder zerstört werden. Für die Richtigkeit: Mayerle (Anlage: Anwesenheitsliste aus Gründen des Datenschutzes intern) Siehe Ziff. 1.4 Parksituation in dem Gebiet Siehe Ziff. 1.3 Hochwassergefährdung des Plangebiets Auf die Standortanalyse, die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Wohnraum aus dem Polizeigesetz und im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und die gegebene Dringlichkeit der Flüchtingsunterbringung und der bereits vorhandenen einseitigen Erschließung des Geländes wird in der Begründung zum Bebauungsplan detailliert eingegangen. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 4 / 13

11 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme 2 Bürgerverein Eltingen e.v. Bürgerverein Eltingen e.v. (BVE) Schubartstraße 39, Leonberg Eltingen, den Neues Asylantenheim Bereich Niederhofen Sehr geehrte Damen und Herren wie im Amtsblatt vom und auf der Homepage der Stadt Leonberg zu lesen ist, bereitet die Stadt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Östlich Riedstrasse" den Bau einer Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen" vor. Der Bürgerverein Eltingen anerkennt die Notwendigkeit, würdige Unterkünfte für diesen Personenkreis bereitzustellen. Er plädiert jedoch nachdrücklich dafür, an dieser Stelle, also z B unmittelbar beim dortigen Niederhofen-Kinder-Spielplatz, keine obdachlose Einzelpersonen unterzubringen, sondern absolut vorrangig Asylantenfamilien mit Kindern. Diese Nutzung als Obdachlosenunterkunft soll auch in der Zukunft nach eventueller Auflösung des Flüchtlingsproblems nicht angewandt werden. Mit freundlichen Grüssen Stellungnahme der Verwaltung 2.1 Öffentliche Bekanntmachung Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Dies ist jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Wird zur Kenntnis genommen. Dies ist jedoch nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussempfehlung Kenntnisnahme Kenntnisnahme Zurückweisung Kenntnisnahme Zurückweisung 1. Vorsitzender Bürgerverein Eltingen Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 5 / 13

12 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme 3 Anwohner aus der Torfstraße Am per Leonberg, Sehr geehrter Herr Mauch! Anbei schicke ich Ihnen die Bilder vom Bolz und Spielplatz mit anschliessender Grünfläche, nach dem Regen vom 19. Sep in der Ried- Niederhofenstrasse. Hiermit bitte ich Sie die geplante Bebauung dieser grünen Fläche nochmals zu überdenken. Insbesondere möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es so eine grüne Garten- Idylle mit Spiel und Bolzplatz in den meisten Städten gar nicht mehr gibt und somit erhalten bleiben muß! Diese grüne Idylle muß für die Kinder im gesamten Niederhofen Gebiet erhalten bleiben. Das wir schließlich alle wollen, daß die Kinder weiterhin in Sicherheit, und in ihrer Unbefangenheit weiter Spielen können! gerne würde ich ein weiteres Gespräch mit Ihnen führen. Stellungnahme der Verwaltung Wird zur Kenntnis genommen. Auf die Standortanalyse, die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Wohnraum aus dem Polizeigesetz und im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und die gegebene Dringlichkeit der Flüchtingsunterbringung und der bereits vorhandenen einseitigen Erschließung des Geländes wird in der Begründung zum Bebauungsplan detailliert eingegangen. Wird zur Kenntnis genommen. Siehe Ziff. 1.3 Hochwassergefährdung des Plangebiets Beschlussempfehlung Kenntnisnahme Zurückweisung Kenntnisnahme Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 6 / 13

13 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme Fortsetzung zu Nr. 3 Stellungnahme der Verwaltung Siehe Ziff. 1.3 Hochwassergefährdung des Plangebiets Beschlussempfehlung Kenntnisnahme/ Zurückweisung Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 7 / 13

14 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme 4 Anwohner aus der Torfstraße Am per Leonberg, **Flüchtlingsunterkunft Riedstraße, Leonberg* Sehr geehrter Herr Mayerle, Bezug nehmend auf die Veranstaltung letzten Donnerstag möchte ich Ihnen meine persönlichen Gedanken zu dem o.g. Thema mitteilen: Das Gebiet Niederhofen ist seit einigen Jahren und wird zunehmend ein "Schmelztiegel der Nationen". Dies bedeutet, daß hier die unterschiedlichsten Nationalitäten und Glaubensrichtungen zusammenleben, was nicht immer einfach ist. (Aus eigener Erfahrung: Weihnachten diesen Jahres wurde in unserem Haus an zwei Tagen renoviert, d.h. auch gebohrt. Anderer Fall: beschwert man sich bezgl. dauerhaftem Lärm von Kindern, wird man angeschrien, man soll doch die Polizei holen usw.). In diese sowieso nicht einfache Situation sollen jetzt noch Flüchtlinge und Obdachlose hinzukommen - dann ist das Chaos vorprogrammiert! Zudem hörte ich heute in den Nachrichten, daß sich Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte in letzter Zeit verdreifacht haben. Dazu kommt die Angst der Anwohner, diese Ängste wurden am Donnerstag ausgiebig zur Sprache gebracht. Eine Anmerkung zur Sicherheit in Leonberg: ich wurde vor 20 Jahren abends um beim Einsteigen in mein Auto im Parkhaus Leo-Center überfallen und habe nur durch beherzte Gegenwehr den Angreifer in die Flucht schlagen können. Gefaßt wurde er nicht, obwohl es ein Phantombild in der Zeitung gab. Die angesprochene Parkplatzsituation ist wirklich sehr problematisch. Es wird "wild" geparkt, z.b. in den Kurven oder es werden überlange Kleinbusse auf private Stellplätze gestellt, so daß der Gehweg versperrt ist. Die Anmerkung von Herrn Dr. Vonderheid, daß bei jedem Wohnungskauf auch ein Stellplatz dabei sein muß mag ja richtig sein, aber welcher Haushalt hat heute nur ein Fahrzeug? Wenn beide Wohnungseigentümer zur Arbeit gehen oder ein Kind volljährig ist haben sie eben zwei oder mehr Fahrzeuge. Stellungnahme der Verwaltung Wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Leonberg verfolgt -wie der Kreis- bei der Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen einen dezentralen Ansatz. Durch diese Strategie konnte bislang erfolgreich sozialen und ethnischen Segregationserscheinungen entgegen gewirkt werden. Auf die Standortanalyse, die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Wohnraum aus dem Polizeigesetz und im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und die gegebene Dringlichkeit der Flüchtingsunterbringung und der bereits vorhandenen einseitigen Erschließung des Geländes wird in der Begründung zum Bebauungsplan detailliert eingegangen. Wird zur Kenntnis genommen. Siehe Ziff. 1.4 Parksituation in dem Gebiet Beschlussempfehlung Kenntnisnahme Zurückweisung Kenntnisnahme/ Zurückweisung Kenntnisnahme Kenntnisnahme/ Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 8 / 13

15 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme Das Überschwemmungsproblem in der Riedstraße ist nicht zu unterschätzen, dazu kommt der Untergrund - Torf - wie der Name schon sagt. Wir haben in unserer Wohnanlage noch vor ein paar Jahren sehr hohe Setzungskosten/Gutachterkosten zu bezahlen gehabt, da sich ein Gebäude unserer Anlage nach über 40 Jahren noch gesetzt hat. Lt. der gezeigten PP-Folien ist das Gebiet Bruckenbachstraße identisch zur Riedstraße. In der Riedstraße ist die gleiche Feinstaubbelastung, Umweltgiftbelastung, Abgasbelastung und Lärmbelastung wie in der Bruckenbachstraße. Die Schulen, Geschäfte und Bushaltestellen sind besser zur erreichen als von der Riedstraße aus. Mit freundlichen Grüßen Stellungnahme der Verwaltung Siehe Ziff. 1.3 Hochwassergefährdung des Plangebiets Aufgrund der weiter steigenden Flüchtlingszahlen und damit verbunden dem weiter steigenden Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten wurde der Standort Bruckenbachstraße nicht verworfen, sondern der Standort Niederhofenstraße priorisiert. Zusätzliche Standorte sind weiterhin erforderlich. Beschlussempfehlung Kenntnisnahme/ Kenntnisnahme/ Zurückweisung Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 9 / 13

16 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme 5 Anwohner aus der Torfstraße Am per Sehr geehrter Herr Mayerle, am Donnerstag, den , habe ich an der Abendversammlung im Neuen Rathaus teilgenommen. Stellungnahme der Verwaltung Wird zur Kenntnis genommen. Beschlussempfehlung Kenntnisnahme Da ich kein Verständnis für den Standort Riedstraße habe, möchte ich hiermit meine Meinung mitteilen. Es gäbe wahrlich bessere Stardorte, die weniger Konfltikte wie z.b. - die unmittelbare Nähe gewachsener Wohngebiete, die bereits einen hohen Anteil von ausländischen Bewohner/innen haben - die unerträgliche Parkplatzsituation in diesem Bereich - die Grundwassersituation, das Wohngebiet liegt in einem Torfbereich - der Kinderspielplatz bzw. Sportplatz usw. Die Städte und Kommunen sind zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen verpflichtet. Aufgrund der bereits bestehenden Knappheit an Wohnbauflächen in der Region, wird es auch in Leonberg den idealen Standort nicht geben. Die Stadt Leonberg verfolgt -wie der Kreis- bei der Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen einen dezentralen Ansatz. Demnach sollen Flüchtlingsunterkünfte möglichst gelichmäßig auf das Stadtgebiet verteilt werden und Unterkünfte zur Anschlussunterbringung sollen die Zahl von ca. 60 Bewohnern nicht übersteigen. Durch diese Strategie konnte bislang erfolgreich sozialen und ethnischen Segregationserscheinungen entgegen gewirkt werden. Die Kriterien der Standortbewertung waren Flächenpotential, Städtebau/Planungsrecht, Anbindung an öffentliche und private Infrastruktur, Umfeld Einbindung, sowie potentielle Nutzungskonflikte mit unmittelbar angrenzenden Nutzungen. Durch die weiterhin steigende Zahl an Flüchtlingen werden kurzfristig zusätzliche Standorte entwickelt werden müssen. Siehe Ziff. 1.4 Parksituation in dem Gebiet Siehe Ziff. 1.3 Hochwassergefährdung des Plangebiets Kenntnisnahme hätten. Es hat mich doch auch sehr erstaunt, wie die Ängste und Sorgen der Anwesenden abgeschmettert wurden. Es ist nunmal Tatsache, dass es sich hierbei um einen sehr großen Konfliktstandort darstellt. Wenn so über die Meinungen der Bürger/innen entschieden wird, werde ich meine Konsquenzen daraus ziehen. Siehe Ziff Informationsveranstaltung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 10 / 13

17 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme 6 Anwohner aus der Niederhofenstraße Leonberg, Betr. Einspruch gegen die Bebauungsplanänderung vom "Östliche Riedstraße" Leonberg Sehr geehrte Damen & Herren, hiermit lege ich gegen obige Änderung Einspruch ein und begründe dies wie folgt: 1.) Anfang der 60iger Jahre hat die Stadt die Bebauung des Gebietes Ried-, Torf-, Niederhofenstraße & Nebenstraßen beschlossen obwohl die Gegend ein Sumpf & Bachgebiet ist. 2.) Der bestehende Grund musste aufgefüllt werden (z.t. über 1,5 m) und Bachläufe wurden verlegt. 3.) Die Abwasserkanalisation hat aufgrund der ungünstigen Lage ein unzureichendes Gefälle was bereits mehrfach zu Rückstau und Überflutungen geführt hat. 4.) Bei der Planung Anfang der 60iger wurde der übliche Fehler gemacht keinen ausreichenden Parkraum vorzusehen was zu den heutigen, permanenten Parkplatzproblemen führte. 5.) Durch die geplante Verfüllung von weiteren 55 Ar für den Bau des Wohnheimes wird: a) Das Volumen des Oberflächenwassers wesentlich (geschätzt 20%) erhöht und somit die Überflutungsgefahr weiter verschärft. Das zusätzliche Oberflächenwasser wird nicht rückwärts in das Überlaufbecken sondern zusätzlich in das Wohngebiet einlaufen. Die Bilder der Überschwemmung vom sind bekannt und nur das letzte Problem in einer langen Reihe. b) weiterer Parkraum vernichtet. 6.) Das bestehende Wohngebiet ist eng bebaut, viele Wohnblöcke, viele Mehrfamilien- & Reihenhäuser, nur wenige Einfamilienhäuser. Diese daraus resultierenden Probleme werden durch die geplante Bebauung weiter verschlechtert. 7.) Die Stadt Leonberg erklärt mehrfach kleine Wohneinheiten mit ca. 30 Plätzen zum Zie,l da dies die Integration der Bewohner fördern würde und plant jetzt plötzlich eine doppelt so große Anlage. 8.) Die Einkaufs- & Schulwege von dem geplanten Gebiet sind absolut suboptimal, die danebenliegende Glems ist zusätzlich eine Gefahr für Kleinkinder. Stellungnahme der Verwaltung 6.1 Frühzeitigen Beteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens In der Frühzeitigen Beteiligung eines Bebauungsplanverfahrens ist gem. 3(1) BauGB der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung in Form von fristgerechten Stellungnahmen zu geben und zur Erörterung (Planaushang) zu geben. Einsprüche sind hier nicht möglich. Siehe Ziff Informationsveranstaltung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung Wird zur Kenntnis genommen. Vergleichbare Untergrundverhältnisse bestehen in weiten Teilen des bebauten Eltingens. Der hierzu erstellte geologische Bericht, BV Wohnanlage Riedstraße, A. Förstner/ Ingenieurbüro für Geotechnik Pfeiffer - IGP, Leonberg, 20. August 2014 bestätigt, dass die Tragfähigkeit des Bodens zu verbessern ist. Dies erfolgt durch lagenweise verdichtete Aufschüttungen, auf die dann die tragende Bodenplatte aufgebracht werden kann. Vorgesehen sind zudem Geländeauffüllungen bis etwa auf das Niveau der Riedstraße. Siehe Ziff. 1.3 Hochwassergefährdung des Plangebiets Siehe Ziff. 1.4 Parksituation in dem Gebiet Siehe Ziff. 1.3 Hochwassergefährdung des Plangebiets Siehe Ziff. 1.4 Parksituation in dem Gebiet Der sparsame Umgang mit Grund und Boden ist ebenso im BauGB verankert wie die der Belange von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden und ihrer Unterbringung. In die Standortanalyse wurden das Flächenpotential Schaffung von Wohnraum für ca. 60 Personen untersucht. Die Stadt Leonberg verfolgt -wie der Kreis- bei der Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen einen dezentralen Ansatz. Durch diese Strategie konnte bislang erfolgreich sozialen und ethnischen Segregationserscheinungen entgegen gewirkt werden. Beschlussempfehlung Kenntnisnahme/ Zurückweisung Kenntnisnahme/ Kenntnisnahme/ Zurückweisung Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 11 / 13

18 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme Angesichts dieser Fakten halte ich das Auswahl- und das Bewertungsverfahren der Stadt für nicht belastbar, unausgewogen und nicht zu Ende gedacht. Bewertungskriterien, z. B. Dezentralisierung, werden plötzlich anders bewertet. Aus diesen Gründen erhebe ich Einspruch gegen den Bebauungsplan vom und erwarte eine erneute, belastbare Prüfung durch die Behörde. Zur Zeit läuft eine Umfrage unter den Anwohnern um die Probleme der letzten Jahre zu dokumentieren damit, wenn notwendig, die Zunahme von Problemen klar bezifferbar ist und die Haftung dafür festgestellt werden kann. Hochachtungsvoll Stellungnahme der Verwaltung Am geplanten Standort wird aufgrund der Standortanalyse zur Schaffung von Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen Ergänzende Untersuchung zum Standort Niederhofenstraße festgehalten. Siehe Ziff. 6.1 Frühzeitigen Beteiligung innerhalb des Bebauungsplanverfahrens Beschlussempfehlung Zurückweisung Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 12 / 13

19 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung (gem. 4 Abs. 2 BauGB) der ÖFFENTLICHKEIT, Frühzeitige Beteiligung vom 2. Februar 2015 bis 27. Februar 2015 Anlage 1 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme 7 Unterschriftenliste mit 239 Unterschriften, vorwiegend von Anwohnern aus der Niederhofen- Torf- und Riedstraße, sowie aus dem Erlenweg Stellungnahme der Verwaltung Beschlussempfehlung Hier sollen zwei Wohnunterkünfte für 64 Flüchtlinge und Obdachlose entstehen, direkt neben diesem Spiel und Bolzplatz. Es dreht sich um diese Bebauungsfläche und nicht um die Flüchtlinge, wie es in den Medien dargestellt wird. So eine grüne Idylle darf nicht zerstört werden. (Anlage: Unterschriftenliste aus Gründen des Datenschutzes intern) Wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme , SPF Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich , in Leonberg Seite 13 / 13

20 Stadt Leonberg Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Anlage 2 zu DS 2015 Nr. P 47 ö EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE mit Anschreiben vom Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Planbereich , in Leonberg

21 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 1 Regierungspräsidium Stuttgart Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Beschlussempfehlung REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART ABTEILUNG WIRTSCHAFT UND INFRASTRUKTUR Regierungspräsidium Stuttgart Postfach Stuttgart Stuttgart Name Delia Wolf Durchwahl 0711/ Aktenzeichen / BB Leonberg Parallelverfahren: Bebauungsplan "Östlich Riedstraße" und 10. Änderung des Flächennutzungsplan; HIER: Beteiligung nach 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Ihr Schreiben vom ; Ihr Zeichen: C 6320-mm Sehr geehrte Damen und Herren, das Regierungspräsidium Stuttgart nimmt als höhere Raumordnungsbehörde sowie aus Sicht der Denkmalpflege zu der oben genannten Planung folgendermaßen Stellung: Raumordnung 1.1 Raumordnung Die Genehmigung eines Bauleitplans erfordert die Festsetzung der städtebaulichen Erforderlichkeit, 1 Abs. 3 BauGB, d.h. einen entsprechenden d.h. einen entsprechenden Bedarf und die Einhaltung der Ziele der Wird zur Kenntnis genommen. Die städtebauliche Erforderlichkeit, Bedarf und die Einhaltung der Ziele der Raumordnung. Hier steht auch Raumordnung ergeben sich aus der Standortanalyse mit Alternativenprüfung zur Schaffung von Einrichtungen zur Unterbringung von Plansatz (Z) des Regionalplans Stuttgart 2009 im Raum, der einen Vorrang der Innenentwicklung formuliert. Flüchtlingen und Obdachlosen Ergänzende Untersuchung zum Standort Niederhofenstraße, Stadtplanungsamt, Leonberg, Mai Auf die Standortanalyse, die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Wohnraum aus dem Polizeigesetz und im Rahmen der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz und die gegebene Dringlichkeit der Flüchtingsunterbringung und der bereits vorhandenen einseitigen Erschließung des Ge- Kenntnisnahme/ Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 1 / 18

22 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Aus raumordnerischer Sicht bestehen gegen die Planung grundsätzlich keine Bedenken. Eine Standortanalyse wurde durchgeführt und Alternativen geprüft. Im weiteren Planverfahren bitten wir darum, die Planunterlagen zum Bebauungsplanverfahren noch auszuarbeiten bzw. zu ergänzen. Um weitere Beteiligung im Verfahren wird gebeten. ländes wird in der Begründung zum Bebauungsplan detailliert eingegangen. Es werden keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. Die Planunterlagen werden für die anschließende Auslegung und Beteiligung differenzierter dargelegt. Die Beteiligung im weiteren Verfahren (Auslegung) wird zugesagt. Denkmalpflege 1.2 Denkmalpflege Die Planung liegt nahe der abgegangenen Siedlung Niederhofen, die erstmals zu diesem Zeitpunkt bereits wüst gefallen- über die schriftlichen amt für Denkmalpflege abgestimmt werden, dass die bestehenden, Die Planung konnte dahingehend konkretisiert und mit dem Landes- Quellen greifbar wird. Die ursprüngliche Ausdehnung der Wüstung, deren Lage modernen Aufschüttungen mit tragfähigem und verdichteten Material über den in der historischen Flurkarte eingetragenen Flurnamen (heutiger ausgetauscht werden und kein Eingriff in tieferliegende Bodenschichten erfolgt. ( kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege nördlicher Bereich Niederhofenstraße) noch auszumachen ist, ist jedoch nicht genau bekannt. Es ist nicht auszuschließen, dass sich das einstige siehe folgende Seite). Siedlungsareal auch südlich der ursprünglich im Bereich der heutigen Niederhofenstraße und Flst.-Nr verlaufenden Glems ersteckte, möglich- aufgenommen. Ein entsprechender Hinweis wird in den Textteil zum Bebauungsplan erweise auch im Bereich des aktuell zur Bebauung anstehenden Areals. Bodenurkunden zur mittelalterlichen Besiedlungsgeschichte und Sachkultur sind daher in diesem Bereich grundsätzlich nicht auszuschließen. Sollte an den Planungen in der vorliegenden Form festgehalten werden, regen wir Folgendes an: Um allseitige Planungssicherheit zu gewährleisten und spätere Bauverzögerungen zu vermeiden, sollten frühzeitig im Vorfeld der Erschließung archäologische Voruntersuchungen durch das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) durchgeführt werden. Zweck dieser Voruntersuchungen ist es festzustellen, ob bzw. in welchem Umfang es nachfolgender Rettungsgrabungen bedarf. Dazu bietet das Landesamt für Denkmalpflege den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu den Rahmenbedingungen an, d.h. insbesondere zu Fristen für die Untersuchungen und zur Kostenbeteiligung des Veranlassers. Nähere Informationen finden sie unter ( denkmalpflege/ pilotprojektflexibleprospektionen.html). Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Falle notwendiger Rettungsgrabungen durch das LAD die Bergung und Dokumentation der Kulturdenkmale ggf. mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann und durch den Vorhabenträger finanziert werden muss. Beschlussempfehlung Kenntnisnahme/ Kenntnisnahme/ Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 2 / 18

23 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Beschlussempfehlung Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der Bestimmungen der 20 und 27 DSchG verwiesen. Sollten bei der Durchführung der Maßnahme archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, sind gemäß 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder Gemeinde umgehend zu benachrichtigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brand- schichten, bzw. auffällige Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium Stuttgart (Referat 84.2) mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ( 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Für weitere Informationen und Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Denkmalpflege, Frau Dr. Susanne Arnold (susanne.arnoldrps.bwl.de) oder Frau Zeynep Sagol (zeynep.sagol@rps.bwl.de). Ein entsprechender Hinweis wird in den Textteil zum Bebauungsplan aufgenommen. Wir bitten, diese Hinweise in die Planunterlagen einzufügen. Mit freundlichen Grüßen gez. Delia Wolf Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 3 / 18

24 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 1.1 Regierungspräsidium Stuttgart Ergebnis des kontakts mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart - Ref Regionale Archäologie, Schwerpunkte, Inventarisation >>> > :42 >>> Sehr geehrter Herr Meyerle, Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Beschlussempfehlung vielen Dank für die Bereitstellung der Unterlagen und Pläne und ihre telefonische Auskunft. Wie heute telefonisch besprochen, kann nach erneuter Prüfung auf archäologische Untersuchungen im Vorfeld verzichtet werden, da die notwendigen Bodeneingriffe offensichtlich nicht unter moderne Auffüllschichten reichen. Der Formulierungsvorschlag für den Textteil, den Sie beigefügt haben, ist ausreichend und kann so übernommen werden. Wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wird in den Textteil zum Bebauungsplan aufgenommen. Kenntnisnahme Mit freundlichen Grüßen Zeynep Sagol Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart - Ref Regionale Archäologie, Schwerpunkte, Inventarisation - Berliner Straße Esslingen Telefon: 0711/ Telefax: 0711/ zeynep.sagol@rps.bwl.de Internet: Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 4 / 18

25 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 2 Landratsamt Böblingen, Bauen und Gewerbe Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Beschlussempfehlung Landratsamt Böblingen, Postfach 1640, Böblingen Bauen und Gewerbe Annemarie Schenker Telefon Telefax A.Schenker@lrabb.de Zimmer A Az.: Bebauungsplan "Östlich Riedstraße" in Leonberg Ihr Schreiben vom Sehr geehrte Damen und Herren, für die Beteiligung an dem o. g. Bebauungsplanverfahren bedanken wir uns. Zu dem Planentwurf in der Fassung vom nehmen wir wie folgt Stellung: Immissionsschutz Die Immissionsschutzbehörde regt an, dass bei der geplanten Ausweisung einer bisher unüberplanten Fläche zum künftigen Gebiet für soziale Hilfeeinrichtungen (Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge und Obdachlose) eine Untersuchung von Gewerbelärmemissionen ausgehend vom Gewerbegebiet "Hertich" und einwirkend auf die geplante Nutzung erfolgen sollte, sofern es sich nicht nur um eine "Erstaufnahmeeinrichtung", sondern um die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen und die Unterbringung von Wohnungs- und Obdachlosen der Stadt Leonberg handelt und der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnen dadurch erfüllt wird. 2.1 Immissionsschutz Wird zur Kenntnis genommen. Bezüglich der Thematik "Gewerbelärm" kann auf eine Schallimmissionsprognose im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren "Gewerbegebiet Hertich" vom 29. Juni 2005 verwiesen werden. Kurz u. Fischer GmbH, Beratende Ingenieure Winnenden kommen in ihrer Untersuchung (S. 16) zum Ergebnis, dass "sich aus den durchgeführten Schallpegelmessungen keine Überschreitungen der gebietsbezogenen Anforderungen der DIN bzw. der TA Lärm ergeben. Damit ist gewährleistet, dass durch das Gewerbegebiet keine wesentlichen Störungen im Sinne der TA Lärm an den benachbarten Wohngebäuden hervorgerufen wer- Kenntnisnahme Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 5 / 18

26 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö den." Dies gilt umso mehr für die auf der anderen Seite der Glems liegende Wohnbebauung. Weiterer Hinweis in dieser Sache: In Zone 2 (GEE) des Gewerbegebiets Hertich, das auf Höhe des Standorts des geplanten Flüchtlingsheim liegt, "sind nur nicht wesentlich störende Betriebe und Nutzungen zulässig, die auch in einem Mischgebiet (MI) zulässig wären." Es ist also zusammenfassend davon auszugehen, dass der Gewerbelärm aus dem Gewerbegebiet Hertich keine negativen Auswirkungen auf den geplanten Flüchtlings- und Obdachlosenheimstandort hat. Naturschutz Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen und zur Unterbringung von Personen, die in Leonberg ihre Wohnung verlieren. Das Gebiet hat einen Umfang von 5,5 ha. Die Planung ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da dort Grünfläche dargestellt ist. Im Einvernehmen mit dem Naturschutzbeauftragten bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine grundsätzlichen Bedenken. Eine ausführliche Stellungnahme erfolgt nach der Vorlage des Umweltberichts. Wasserwirtschaft Abwasser- / Niederschlagswasserbeseitigung Die Entwässerung hat nach den Grundsätzen des 55 WHG zu erfolgen. Für die Niederschlagswasserbeseitigung sind Maßnahmen entsprechend den Bestimmungen des 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der Niederschlagswasserverordnung zu erarbeiten. Die Entwässerungskonzeption ist frühzeitig mit dem Landratsamt Böblingen - Amt für Wasserwirtschaft- abzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang auch alternative Möglichkeiten der zeitgemäßen Regenwasserbewirtschaftung in Abstimmung mit dem Landratsamt Böblingen- Amt für Wasserwirtschaft- erarbeitet und festgesetzt werden können. Einen guten Überblick bietet der Leitfaden naturverträgliche Regenwasserbewirtschaftung" des Umweltministeriums. Um das anfallende Dachflächenwasser zu minimieren sind Dächer mit einer Neigung bis 15 mindestens extensiv (min cm Substratstärke), nach Möglichkeit in Teilen auch intensiv (Mindestsubstratstärke 35 cm) zu begrünen. Dies hat folgende Vorteile: das Substrat speichert/hält einen Teil des Regenwassers zurück (Retention), die Vegetation nimmt einen weiteren Teil des Wassers auf, die Verdunstung wird erhöht, was wiederum einen positive Effekt auf 2.2 Naturschutz Wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine grundsätzlichen Anregungen oder Bedenken geäußert. Der Umweltbericht wird im Rahmen der folgenden Auslegung dargelegt. 2.3 Wasserwirtschaft - Abwasser- / Niederschlagswasserbeseitigung Entsprechende Hinweise werden in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen Landratsamt Böblingen, Besprechungsprotokoll vom Vertreter des Landratsamts Böblingen und der Stadt Leonberg haben sich einer gemeinsamen Besprechung am darauf verständigt, zur Entwässerung/Retention eine extensive Dachbegrünung (mind. 10 cm Substratstärke), wasserdurchlässige Stellplätze (z.b. Rasenfugenpflaster) und Wege, Stellplätze mit Entwässerungsrinnen oder -kanäle, eine oder mehrere flache Retentionsmulden mit Notüberlauf in die Glems vorzusehen. Die Festsetzungen wurden zeichnerisch (z.b. Retentionsmulden, extensive Dachbegrünung) und schriftlich (Entwässerungsrinnen oder -kanäle) bereits im B-Plan aufgenommen. Details und die notwendige Einleitungserlaubnis sind im weiteren Verfahren (Baugenehmigung, Entwässerungsgesuch) zu regeln. Das Tiefbauamt ermittelte mithilfe der Abflussmengen eines 5- Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme/ Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 6 / 18

27 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö das Kleinklima (sowohl Stadt als auch Gebäude) hat und die städtische Biodiversität wird gefördert. Gründächer sind daher auf den Niederschlagswasserabfluss für extensive Begrünung mit einem Abflussbeiwert von ψ=0,5 und intensive Begrünung mit einem Abflussbeiwert von ψ=0,3 anrechenbar. Werden Ausnahmen von der Dachbegrünung zugelassen, sind auf dem, Grundstück andere ökologische und wasserwirtschaftliche Maßnahmen (offener Regenwasserspeicher, Mulden, Retentionszisternen mit zwangsentleertem Teilvolumen 1,5 m³ Retentionsvolumen pro 100m² A u aber min. 3 m³ etc.) zur dezentralen Niederschlagswasserbeseitigung durchzuführen. Für die Dachbegrünung ist zertifiziertes, ökologisch unbedenkliches Substrat zu verwenden (Gütezeichen RAL-GZ 253, das Substrat muss den Vorsorgewerten der Bodenschutzverordnung bzw. dem Zuordnungswert Z 0 in Feststoff und Eluat nachweislich entsprechen). Gründächer sind dauerhaft zu erhalten. Die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser, welches von nicht beschichteten oder in ähnlicher Weise behandelter kupfer-, zink- oder bleigedeckten Dächer stammt, ist behandlungs-und erlaubnisbedürftig (z. B. DIBtzugelassene Filterelemente, Analyse des Filtersubstrats in min. 10-jährigem Rhythmus und gegebenenfalls Austausch. Zufahrten und PKW-Parkflächen sind wasserdurchlässig zu gestalten (Rasengittersteine, Rasenpflaster, Schotterrasen) und zur Vegetation hin zu modellieren. Wir empfehlen bereits im BBP konkrete Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung abzustimmen und festzulegen. Andernfalls kann dies im Nachhinein zu Verzögerungen, Mehraufwand oder komplizierteren Lösungen führen. Die Niederschlagswasserbeseitigung wäre dann beim Landratsamt Böblingen -Amt für Wasserwirtschaft- anzeigepflichtig (nicht erlaubnisbedürftig). jährigen Niederschlagsereignisses von Büro Rohrbach eine Abschätzung zur Größe der Retentionsmulden. Die Retentionsmulden mit ermittelter Größe ist im B-Plan zeichnerisch dargestellt. (Protokoll des Gesprächs siehe folgende Seite) Die Festsetzung zur Dachbegrünung wurde in Abstimmung mit dem LRA am wie auch in vergleichbaren Lagen im Stadtgebiet - dahingehend abgestimmt, dass Dächer dauerhaft und extensiv zu begrünen sind. Wird zur Kenntnis genommen. Die Festsetzung zur Dachbegrünung gem. Ziffer D.1.2 der örtlichen Bauvorschriften ist einzuhalten. Auf den sehr weitreichenden Hinweis zur Festsetzung des Substrats wird verzichtet. Entsprechende Hinweise werden in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen. Entsprechende Hinweise werden in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen. Siehe Ziff Landratsamt Böblingen, Besprechungsprotokoll vom (Protokoll des Gesprächs siehe folgende Seite) Kenntnisnahme Kenntnisnahme/ Zurückweisung Bodenschutz Als Maßnahmen zur Minimierung und unter den Hinweisen im Bebauungsplan ist folgendes zu berücksichtigen: Durch planerische Maßnahmen ist Bodenaushub zu reduzieren. Überschüssiger Bodenaushub ist seiner Eignung entsprechend einer Verwertung zuzuführen. Beim Umgang mit humosem Oberboden und kulturfähigem Unterboden ist bei Aushub, Zwischenlagerung und Aufbringung die DIN "Verwertung von Bodenmaterial" und die DIN "Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten" zu beachten. 2.4 Bodenschutz Entsprechende Hinweise werden in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen. Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 7 / 18

28 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Humoser Oberboden ist vor Baubeginn abzuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten (max. Höhe 2m) ohne Verdichtungen getrennt zu lagern. Der Baubetrieb ist so zu organisieren, dass betriebsbedingte unvermeidliche Bodenbelastungen (z. B. Verdichtungen) auf das engere Baufeld beschränkt bleiben. Eingetretene Verdichtungen im Bereich künftiger Vegetationsflächen sind nach Ende der Bauarbeiten durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat von tiefwurzelnden Gründüngungspflanzenarten zu beseitigen, um das Wasseraufnahmevermögen der Böden zu fördern. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. Vermischungen mit Bodenmaterial auszuschließen sind. Werden im Zuge der Bauarbeiten wider Erwarten geruchlieh oder optisch auffällige Bodenmaterialien angetroffen, so ist unverzüglich das Landratsamtes Böblingen zu benachrichtigen. Unbrauchbare und/oder belastete Böden sind von verwertbarem Bodenaushub zu trennen und einer Aufbereitung oder einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Altlasten Keine Bedenken. Grundwasserschutz, oberirdische Gewässer Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Außenzone des Heilquellenschutzgebietes der Stadt Stuttgart. Die geltende Rechtsverordnung aus dem Jahr 2002 ist zu beachten. Dies ist auch in den Textteil des BBP zu übernehmen. Südlich des Plangebietes verläuft die Glems. Sofern geplant ist, das im Baugebiet anfallende Niederschlagswasser in das Gewässer einzuleiten ist hierfür ein gesondertes Wasserrechtsverfahren notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass weite Teile des Plangebietes sich im Bereich des HQExtrem befinden. Die Verbote gemäß 78 WHG gelten zwar nicht in diesem Bereich, dennoch empfehlen wir eine hochwasserangepasste Bauweise. Der Verlauf der HQExtrem-Linie sollte darüber hinaus in den Planunterlagen dargestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Thomas Wagner 2.5 Altlasten Es werden keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. 2.6 Grundwasserschutz, oberirdische Gewässer Entsprechende Hinweise werden in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen. Wird zur Kenntnis genommen und weitergeleitet. Das Plangebiet befindet sich nicht im Bereich des HQ 100. Deshalb gelten die Verbote nach 78 WHG nicht. Der Bereich gilt demzufolge als nicht hochwassergefährdet. Dennoch wird der Bebauungsplan auf die Notwendigkeit des hochwasserangepassten Bauens hinweisen. Es ist vorgesehen, das Gelände auf das Niveau der Riedstraße anzuheben, eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Entsprechende Hinweise werden in den Textteil des Bebauungsplans aufgenommen. Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme/ Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 8 / 18

29 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 2.1 Landratsamt Böblingen, Wasserwirtschaftsamt Besprechungsprotokoll vom (Seite 1) Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Beschlussempfehlung Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 9 / 18

30 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Landratsamt Böblingen, Wasserwirtschaftsamt Besprechungsprotokoll vom (Seite 2) Landratsamt Böblingen, Besprechungsprotokoll vom Vertreter des Landratsamts Böblingen und der Stadt Leonberg haben sich einer gemeinsamen Besprechung am darauf verständigt, zur Entwässerung/Retention eine extensive Dachbegrünung (mind. 10 cm Substratstärke), wasserdurchlässige Stellpätze (z.b. Rasenfugenpflaster) und Wege, Stellpätze mit Entwässerungsrinnen oder -kanäle, eine oder mehrere flache Retentionsmulden mit Notüberlauf in die Glems vorzusehen. Die Festsetzungen sind zeichnerisch (z.b. Retentionsmulden, extensive Dachbegrünung) und schriftlich (Entwässerungsrinnen oder - kanäle) bereits im B-Plan vorzunehmen. Details und die notwendige Einleitungserlaubnis sind im weiteren Verfahren (Baugenehmigung, Entwässerungsgesuch) zu regeln. Das Tiefbauamt führt eine Abschätzung zur Größe der Retentionsmulden durch, dazu liefert das Büro Rohrbach Abflussmengen anhand eines 5-jährigen Niederschlagsereignisses. Diese Flächenangabe ist im Bebauungsplanentwurf zeichnerisch dargestellt. Kenntnisnahme/ Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 10 / 18

31 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö 3 Verband Region Stuttgart Verband Region Stuttgart Kronenstraße Stuttgart Stuttgart, den 25. Februar 2015 Ansprechpartner/in: Ulrike Borth Telefon: +49 (0) planung@region-stuttgart.org Aktenzeichen: 45.10/jz _FNP_LEO_1O_Aend_fruehzBeteiligung_ePAÖstlich Riedstraße Stellungnahme des Verbandes Region Stuttgart als Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren "Östlich Riedstraße" sowie zum 10. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in Leonberg Ihr Schreiben vom , Az.: C 6320-mm Verfahren nach 4 Abs. 1 BauGB- frühzeitige Beteiligung Ihre Schreiben vom 13. Februar 2015 Sehr geehrter Herr Mayerle, wir bedanken uns für die Anhörung im frühzeitigen Beteiligungsverfahren zu den oben genannten Bauleitplanverfahren. Der Planungsausschuss des Verbandes Region Stuttgart hat in seiner letzten Sitzung am 25. März 2015 folgende Stellungnahme zu den oben genannten Planentwürfen beschlossen: Der Planung stehen regionalplanerische Ziele nicht entgegen. Bezüglich des Sachvortrags, insbesondere hinsichtlich der regionalplanerischen Wertung, wird auf die beiliegende Sitzungsvorlage verwiesen. Wir bitten Sie, uns weiterhin am Verfahren zu beteiligen. Für die Gewährung der Fristverlängerung danken wir Ihnen und bitten Sie, uns weiterhin am Verfahren zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen i.v. Barbara Jahnz 3.1 Ziele der Planung Es werden keine Anregungen oder Bedenken geäußert. Wird zur Kenntnis genommen. Die Beteiligung im weiteren Verfahren (Auslegung) wird zugesagt. Die Fristverlängerung wurde zugesagt. Kenntnisnahme Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 11 / 18

32 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 3.1 Verband Region Stuttgart Sitzungsvorlage am 25. März 2015 Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Beschlussempfehlung Es werden keine Anregungen oder Bedenken geäußert. Kenntnisnahme Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 12 / 18

33 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Es werden keine Anregungen oder Bedenken geäußert. Wird zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden im weiteren Verfahren vertiefend ausgearbeitet. Kenntnisnahme Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 13 / 18

34 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Wird zur Kenntnis genommen. Kenntnisnahme Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 14 / 18

35 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö 3.2 vom Verband Region Stuttgart Datum: Betreff: Wtrlt: BP "Östlich Riedstrße" sowie 10. Änderung FNP - Fristverlängerung >>> Jahnz Barbara <jahnz@region-stuttgart.org> :52 >>> Sehr geehrter Herr Mayerle, vielen Dank für die Beteiligung an den oben genannten Verfahren. Der für die Beschlussfassung der Stellungnahmen zuständige nächste erreichbare Planungsausschuss der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart tritt jedoch erst wieder am 25. März 2015 zusammen, so dass eine endgültige Stellungnahme erst nach diesem Termin abgegeben werden kann. Wir bitten Sie daher um eine entsprechende Fristverlängerung. Der Beschluss geht Ihnen unmittelbar nach der Sitzung zu. Soweit gewünscht können wir Ihnen vorab eine vorläufige Stellungnahme unter Gremienvorbehalt fristgerecht zukommen lassen. Für eine kurze Bestätigung der Fristverlängerung wäre ich Ihnen dankbar. Wird zur Kenntnis genommen. Die Fristverlängerung wurde zugesagt. Kenntnisnahme Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Barbara Jahnz Barbara Jahnz Referentin für Regional- und Bauleitplanung Verband Region Stuttgart Kronenstraße Stuttgart Tel Fax Mail: jahnz@region-stuttgart.org<mailto:jahnz@region-stuttgart.org> Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 15 / 18

36 Stadt Leonberg, Stadtplanungsamt, Abteilung Stadt- und Bauleitplanung Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE, Anschreiben vom Nr. Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 4 Netze BW Anlage 2 zu DS 2015 Nr. 47 ö Beschlussempfehlung Netze BW GmbH Postfach Korntal-Münchingen Name: Thomas Hornung Bereich: TEMP1 Telefon: Telefax: t-hornung@netze-bw.de Datum: 16. März 2015 Seite 1/1 Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Östliche Riedstraße" in Leonberg Sehr geehrter Herr Mayerle, vielen Dank für die Zusendung des oben genannten Bebauungsplans. Anbei erhalten Sie eine gemeinsame Stellungnahme für die Sparten Strom und Gas: Stellungnahme für die Sparte Strom Für den elektrischen Anschluss ist, je nach anfallender Leistung, eine Kabelneuverlegung, entweder ab der Umspannstation Niederhofenstraße oder Kindergarten, erforderlich. Stellungnahme für die Sparte Gas Die geplanten Gebäude können, bei entsprechendem Interesse, an das vorhandene Erdgasnetz angeschlossen werden. Weitere Bedenken oder Anregungen haben wir in diesem Stadium der Planung nicht vorzubringen. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Freundliche Grüße Netze BW GmbH i.a. Thomas Hornung Projektierung Verteilnetze 45.1 Strom und Gasversorgung im Plangebiet Sparte Strom: Wird zur Kenntnis genommen und veranlasst. Die Stellungnahme wurde intern weitergeleitet. Sparte Gas: Wird zur Kenntnis genommen und veranlasst. Die Stellungnahme wurde intern weitergeleitet. Es werden keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. Die Beteiligung im weiteren Verfahren (Auslegung) wird zugesagt. Kenntnisnahme/ Kenntnisnahme/ Kenntnisnahme Bebauungsplan Östlich Riedstraße mit Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich in Leonberg Seite 16 / 18

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