Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: 1. Bgm. Dr. Uwe Brandl

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1 Protokoll über die Stadtratssitzung Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg Anwesend Abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: 1. Bgm. Dr. Uwe Brandl Niederschriftsführer: Kummer Daniela Stadtratsmitglieder: Bohn Bastian, Dr. Brandl Margit Groll-Zieglmeier Magdalena Gural Wolfgang Handschuh Reinhard Huber-Schallner Marion Kiermeier Michael Kneitinger Otto Kroiss Heinz, Dr. Mader-Hampp Michaela Neumeyer Martin Rauscher Manfred Schierlinger Andreas Schretzlmeier Gertraud Schug Thomas Schweiger Dietmar Steber Simon Weber Josef Wintersberger Judith Ziegler Claudia Zieglmeier Richard Ortssprecher: Langwieser Georg Steinberger Markus Eisenknappel Siegfried Hillebrand Harald Resch Bernhard, Dr. entschuldigt entschuldigt entschuldigt Beginn: Ende: 19:28 Uhr 20:45 Uhr Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO war gegeben. Änderungen müssen vor jeder einzelnen Sitzungsniederschrift besonders vermerkt werden.

2 Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich Zu Punkt wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. I. Öffentlicher Teil 1. Kommunale Erdgasbeschaffung über Bündelausschreibung ( ) 2. Breitbandausbau Berufsbildungswerk Abensberg 3. Generalsanierung und Teilerweiterung Rathaus 4. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes P+R-Anlage Bahnhof 5. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet P+R-Anlage Bahnhof 6. Aussprache II. Nichtöffentlicher Teil Seite: 2

3 Bgm. Dr. Brandl begrüßt die Stadtratsmitglieder. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Er teilt unter Hinweis auf 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit, dass Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung bis zum Schluss dieser Sitzung erhoben werden können. Werden Einwendungen nicht erhoben, gilt die Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). Bgm. Dr. Brandl gratuliert Ortssprecher Langwieser und Stadträtin Ziegler nachträglich zum Geburtstag. Anschließend geben die Abteilungsleiter einen Vollzugsbericht zur letzten Sitzung. I. Öffentlicher Teil 1. Kommunale Erdgasbeschaffung über Bündelausschreibung ( ) Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Erdgaspreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Grundsätzlich werden bezirksweite Bündel angestrebt. Mit Blick auf die mittelstandsfreundliche Gestaltung der Bündelausschreibungen kann es notwendig sein, weitere Ausschreibungsbündel zu definieren. Die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH erbringt die Leistung in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag. Dieser hat den Kooperationspartner gemäß einer Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren bundesweit ermittelt. Die KUBUS GmbH ist der derzeit einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für Kommunen mit elektronischer Auktion. Der Dienstleistungspreis für die Ausschreibung beträgt ca ,00 EUR Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, alle Abnahmestellen in ein Standardlos einzubringen (damit in jedem Fall nur ein Erdgaslieferant). Die leistungsgemessenen Anlagen und die Anlagen mit Standardlastprofil in einem Speziallos extra auszuschreiben, wird aufgrund evtl. mehrerer Erdgaslieferanten nicht favorisiert. 3. Bgm. und StRin Frau Schretzlmeier erscheint zur Sitzung Die Verwaltung wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH einen Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von Erdgas über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. 2. Die Stadt Abensberg überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle. Seite: 3

4 2. Breitbandausbau Berufsbildungswerk Abensberg Am ist die Angebotsfrist für den Breitbandausbau BBW ausgelaufen. Die Telekom Deutschland GmbH hat ein Angebot abgegeben. Es wird ein FTTH-Ausbau an drei Gebäuden des BBW s erfolgen. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist mit ,00 EUR berechnet worden. Die Maßnahme kann durch das Förderprogramm Breitbandausbau Bayern mit 70 % gefördert werden. Der Vertragsentwurf mit der Telekom Deutschland GmbH wurde von der Bundesnetzagentur und dem Breitbandzentrum Bayern für plausibel und durchführbar erklärt Die Telekom Deutschland GmbH erhält den Zuschlag für die Anbindung des BBW s an das Glasfasernetz. Nach Bewilligung des Zuwendungsantrages durch die Regierung v. Ndb. ist mit der Telekom Deutschland GmbH ein Vertrag über den Breitbandausbau abzuschließen. 3. Generalsanierung und Teilerweiterung Rathaus Es ist beabsichtigt, das Rathaus der Stadt Abensberg am derzeitigen Standort über die Stadtentwicklungsgesellschaft zu sanieren. Die Planungen der Generalsanierung sowie die Erweiterung und der Ersatzneubau für das Rathaus Abensberg gliedern sich in drei Bauteile bzw. drei Gebäudeteile. Im Vorfeld wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Bereich der Erweiterung sowie des Ersatzneubaus in der Dollinger Straße durchgeführt. Bei der wirtschaftlichen Betrachtung wurde festgestellt, dass der Sanierungsaufwand in Gegenüberstellung eines Neubaus bei über 90 % liegt. Die Erhaltung des denkmalgeschützten Altbaus ist ohne Alternative, der Sanierungsbereich macht aber nur 30 % der Gesamtmaßnahme aus (Erweiterungsbau 22,5 % und Neubau 47,5 %). Deshalb wird hier ein Erweiterungsbau sowie ein Ersatzneubau in der Dollinger Straße bevorzugt. Eine grundsätzlich befürwortende Beschlusslage liegt durch den kombinierten FA und WA vor. Auf dieser Grundlage wurden auch im Haushalt Mittel zur Umsetzung durch die SEG eingestellt. Der Haushalt wurde mehrheitlich genehmigt. Bauamtsleiter Peter Schmid erläutert anhand einer Power Point Präsentation den Stand der derzeitigen Entwurfsplanung. Die Baugenehmigung liegt vor und ist mit der Regierung abgestimmt. StR Schweiger erscheint zur Sitzung. StR Dr. Bohn stellt den Antrag zur GO auf Änderung des Beschlusses, da die Beschlussvorlage darauf schließen lässt, eine endgültige Entscheidung über die Durchführung des Projekts herbeizuführen. Er trägt den Beschlussvorschlag dem Gremium vor. Bgm. Dr. Brandl zitiert aufgrund der Behauptungen von StR Weber, die Stadt sei doch förderberechtigt im Zuge des KIP, das Antwortschreiben des Innenministeriums aus dem hervorgeht, dass auch unter Berücksichtigung aller vier Haushalte das Kriterium der überdurchschnittlichen Verschuldung und somit eine Aufnahme in das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) nicht erfüllt ist. Seite: 4

5 Bgm. Dr. Brandl schlägt vor, den Beschlussvorschlag von StR Dr. Bohn (CSU-Fraktion) zu übernehmen und lässt über diesen abstimmen: Mit der Planung am Standort Stadtplatz/Dollingerstraße eine Sanierung, einen Teilneubau und einen Neubau durch die SEG durchführen zu lassen, besteht im Grundsatz Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rahmenbedingungen zu erarbeiten. Dies betrifft insbesondere die wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, inklusive der Einholung einer verbindlichen Auskunft des Finanzamtes. Im Anschluss daran erfolgen in den zuständigen Gremien die endgültigen Entscheidungen über die Durchführung des Projekts. 4. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes P+R-Anlage Bahnhof Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Bereich um das Bahnhofgelände mit einem einfachen Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche auszuweisen. Die bestehende P+R- Anlage sowie mögliche Erweiterungsflächen sollen durch einen Bebauungsplan überplant werden. Den Stadträten wurde zusätzlich zu der versandten Tischvorlage ein Lageplan beigefügt. Bauamtsleiter Peter Schmid und Bgm. Dr. Brandl erläutern den Ablauf des Verfahrens und beantworten die Fragen der anwesenden Stadträte Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes im Sinne des 30 Abs. 3 BauGB für den Bereich des Bahnhofgeländes. Der Umgriff des Bebauungsplanes beinhaltet folgende Flurnummern der Gemarkung Abensberg: Fl.Nrn. 1300/0 (Tlfl.), 1300/26, 1300/27, 1300/28, 1300/62, 1300/70, 1300/100, 1300/101, 1300/102, 1300/103 (Tlfl.), 1300/104 (Tlfl.), 1300/106, 1300/141, 1307/7 (Tlfl.). Es ist beabsichtigt, die bestehende P+R-Anlage sowie mögliche Erweiterungsflächen mit einem Bebauungsplan zu überplanen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung P+R-Anlage Bahnhof. Es wird das Verfahren nach 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Seite: 5

6 5. Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet P+R-Anlage Bahnhof Es ist beabsichtigt, den Bereich um das Bahnhofgelände mit einem einfachen Bebauungsplan zu überplanen. Zur Sicherung der Bauleitplanung sollte eine Veränderungssperre erlassen werden Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet P+R-Anlage Bahnhof. Aufgrund der 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom i.v.m. Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung vom erlässt die Stadt Abensberg folgende Satzung über die Veränderungssperre P+R-Anlage Bahnhof. 1 Anordnung der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes P+R-Anlage Bahnhof wird eine Veränderungssperre erlassen. 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die nachstehenden Grundstücke der Gemarkung Abensberg: Fl.Nrn. 1300/0 (Tlfl.), 1300/26, 1300/27, 1300/28, 1300/62, 1300/70, 1300/100, 1300/101, 1300/102, 1300/103 (Tlfl.), 1300/104 (Tlfl.), 1300/106, 1300/141, 1307/7 (Tlfl.). 3 Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: a) Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen an den Grundstücken und baulichen Anlagen deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, nicht vorgenommen werden. (2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben Seite: 6

7 von denen die Stadt nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. (3) In Anwendung von 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ( 1) der Bebauungsplan P+R- Anlage Bahnhof in Kraft tritt, spätestens jedoch nach Ablauf von 2 Jahren. 6. Aussprache Bgm. Dr. Brandl nimmt Stellung zum schriftlichen Antrag bzw. den Fragen der Fraktion Grüne vom zur Gemeinschaftsunterkunft am Bad Gögginger Weg. Es wird versucht, einen Teil der Unterkünfte für Sozialwohnungen und anerkannte Flüchtlinge umzuwidmen. Am Samstag, den 28. Mai 2016 findet von Uhr bis Uhr in der Gemeinschaftsunterkunft am Bad Gögginger Weg ein Tag der offenen Tür für die Bevölkerung statt. StR Zieglmeier fragt nach, ob bei der letzten Gewässerprüfung der Rottenburger Gruppe, bei der auch die Stadt Abensberg vertreten ist, Glyphosat gefunden wurde. Bgm. Dr. Brandl gibt das Wort weiter an die Verbandsmitglieder der FAL-Fraktion. StR Rauscher teilt mit, dass im Grundwasser keine Pestizide gefunden wurden. Jedoch aber im Oberflächenwasser, sprich den fließenden Gewässern. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es ins Grundwasser gelangen wird. StR Zieglmeier berichtet aus der Mittelbayerischen Zeitung, dass im Ernstfall einer Katastrophe u. a. zwei Erstaufnahmeeinrichtungen in Abensberg vorgesehen wären. Er möchte wissen, ob in Abensberg generell wieder eine Katastrophenschutzübung geprobt wird. Bgm. Dr. Brandl ist davon nichts bekannt. Federführend zuständig ist hier die Regierung von Niederbayern, die eine solche Übung ankündigen müsste. Ende des öffentlichen Teils um 20:42 Uhr. Seite: 7

8 II. Nichtöffentlicher Teil Im Anschluss folgt die nichtöffentliche Sitzung. Da bis zum Schluss der Sitzung Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung nicht erhoben wurden, gilt die Niederschrift als genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO, 26 Nr. 2, 35 Nr. 1 GschO). Dr. Uwe Brandl Daniela Kummer 1. Bürgermeister Protokollführerin Seite: 8

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