Körperliche Untersuchung des Beschuldigten. Allgemeines. Untersuchung - Eingriffe. 81 a StPO. Grundrechtseingriff. Abgrenzung
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- Rosa Glöckner
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1 Körperliche Untersuchung des Beschuldigten 81 a StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 1 Allgemeines Grundrechtseingriff APR (Art 2 I i.v.m. Art 1 I GG); Körperliche Unversehrtheit (Art 2 II S.1 GG); Freiheit der Person (Art 2 II S. 2 GG) Abgrenzung Untersuchung Durchsuchung Bsp.: Verabreichung von Brechmitteln Untersuchung / Eingriffe zur Gefahrenabwehr Generalklausel 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 2 Untersuchung - Eingriffe Einfache körperliche Untersuchung, 81a I S. 1 StPO Körperliche Eingriffe, 81a I S. 2 StPO Einfache Untersuchung: Kenntnisnahme der Beschaffenheit des Körpers durch Inaugenscheinnahme und Suche auf der Körperoberfläche und in den natürlichen Körperöffnungen z. B. Ansehen von Verletzungen; auch Speichelprobe Körperlicher Eingriff: Eindringen ins haut- und muskelumschloßene Körperinnere Entnahme Körperbestandteile, z.b. Urin, Blut 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 3 1
2 Einfache Untersuchung, 81a I S. 1 StPO Beschuldigter Tatsachen, die für das Verfahren von Bedeutung sind Vorliegen einer Straftat, Täterschaft, Schuld Rechtsfolge: Untersuchung, auch ohne Arzt möglich Duldungspflicht 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 4 Körperlicher Eingriff, 81 a I, S. 2 StPO Beschuldigter Tatsachen, die für das Verfahren von Bedeutung sind (S. 1) Vorliegen einer Straftat, Täterschaft, Schuld Besondere Form-/Verfahrensvorschriften Arzt (siehe Folie 7) 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 5 Verfahrens-/ Formvorschriften Anordnungskompetenz, 81 a II StPO Richter Gefahr im Verzug: Sta, Ermittlungsbeamte Gefahr im Verzug nur als Ausnahme Grundsatzurteil: BVerfG 2 BvR 1444/00 vom Gefahr im Verzuge bei der Anordnung einer Blutentnahme wegen Cannabis-Konsum, BVerfG, 2 BvR 273/ August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 6 2
3 Verfahrens-/ Formvorschriften Nur bei körperlichem Eingriff: 81a I S. 2 StPO Arzt, nach Regeln der ärztlichen Kunst Kein Gesundheitsnachteil Problem: Vergabe von Brechmitteln (siehe gesonderte Übersichten) 81 a III StPO: Verwendungszweck, Vernichtung 81 d StPO: Wenn Verletzung Schamgefühl: Nur gleichgeschlechtliche Person oder Arzt Vertrauensperson zulassen 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 7 Vergabe von Brechmitteln, - Alte Rechtslage - Problem: Nemo-tenetur-Grundsatz: Der Beschuldigte darf nicht zur aktiven Mitwirkung an seiner Überführung gezwungen werden Ausfluß aus Art 1 I i.vm. 2 I GG Verstoß (+): Brechmittel zwingt aktiv zum Erbrechen gegen seinen Willen (u.a. OLG Ffm, NJW 1997, S ff.) Verstoß (-): Passive Duldungspflicht; Erbrechen keine aktive Mitwirkung, da nicht willensgesteuert 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 8 - Alte Rechtslage - Problem: Menschenwürde, Art. 1 I GG T.v.A.: Verstoß (+) Herabwürdigung zum "Reiz-Reaktions-Objekt"; Intimsphäre verletzt durch Zwang zum entwürdigenden Erbrechen in der Öffentlichkeit Bisher h.m.: Verstoß (-) Nicht entwürdigend Ausdrücklich offengelassen: BVerfG, NStZ 2002, 607, auch im Hinblick auf Art. 3 EMRK 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 9 3
4 - Alte Rechtslage - Problem: Verhältnismäßigkeit T.v.A.: Verstoß (+) Nicht zum Nachweis eines Bagatelldelikts oder geringen Verdachtsmomenten (Verstoß (+)) Bisher h.m.: Verstoß (-) Warten auf natürliches Ausscheiden: Nicht weniger eingriffsintensiv; Betroffene muss festgehalten werden (Art. 2 II 2 GG). Problem: Gesundheitsnachteil (Prüfungsort 81a StPO) T.v.A.: (+), bisher h.m.: (-) 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 10 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte -NEU EGMR Nr /00 (Jalloh v. Germany), NJW 2006, S ff. 1. Verstoß Art. 3 EMRK (Verbot der Folter) Unmenschliche und erniedrigende Behandlung 2. Verstoß gegen Art. 6 EMRK (Faires Verfahren) Gezielte Überwindung des Beschuldigtenwillens: Selbstbelastungsfreiheit auch bei Duldungspflicht betroffen 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 11 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte -NEU- 3. Verbot in Verbindung mit erheblicher Zwangsanwendung (Art. 3 EMRK) Konsequenzen Natürliches Ausscheiden ist zukünftig abzuwarten 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 12 4
5 Untersuchung von Zeugen 81 c StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 13 Allgemeines Einfache körperliche Untersuchung, 81c I StPO Blutproben, Abstammungs untersuchung, 81c II StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher c I StPO Zeuge Zeuge im Sinne des 81c Abs. 1 StPO ist jede Person, an deren Körper Tatsachen festgestellt werden können, die für das Verfahren gegen eine andere Person von Bedeutung sind Auch Kleinkinder / Säuglinge Feststellung von Spuren oder Folgen einer Straftat Zur Erforschung der Wahrheit erforderlich ( festgestellt werden muß ) Unzumutbarkeit, 81 c IV StPO Rechtsfolge Untersuchung auch ohne Arzt 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 15 5
6 81 c II StPO Nur Blutentnahme, Abstammungsuntersuchung Keine anderen Eingriffe zulässig, z.b. Magenaushebung, Urinprobe, Röntgen Arzt nach Regeln der ärztlichen Kunst; kein Gesundheitsnachteil Zur Erforschung der Wahrheit / Feststellung der Abstammung erforderlich Unzumutbarkeit, 81 c IV StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 16 Verfahrens- / Formvorschriften Anordnungskompetenz, 81 c V StPO Richter; bei Gefahr im Verzug Sta und Hilfsbeamte Unmittelbarer Zwang nur auf besondere richterliche Anordnung, 81 c VI S. 2 StPO Untersuchungsverweigerungsrecht, 81 c III StPO Belehrung, 81 c III S. 1 i.v.m 52 StPO Kinder, gesetzlicher Vertreter, 81 c III StPO Schamgefühl, 81 d StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 17 Körperliche Untersuchung bei OWi`s Hauptanwendungsfall 24a StVG Anwendbarkeit 81a ff. StPO 53 II OwiG Einschränkung 81a StPO 46 IV OwiG: Nur Blutentnahme, andere geringfügige Eingriffe zulässig Beachte: Evidential -Alkotest gerichtsverwertbar Bei freiwilliger Durchführung Alkotest im Owi-Bereich Blutentnahme unverhältnismäßig 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 18 6
7 Molekulargenetische Untersuchung 81 e StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 19 Voraussetzungen Erlangtes Material von: Beschuldigtem (Vergleichsprobe), 81e I S. 1 StPO Zeugen (Vergleichsprobe), 81e I S. 2 StPO Aufgefundenes Spurenmaterial, 81e II S. 1 StPO (noch keine Personenzuordnung) Zweck: Feststellung, ob Material vom Beschuldigten / Zeugen stammt der Abstammung Erforderlichkeit 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 20 Anordnungskompetenz, 81 f I StPO Erlangtes Material von Beschuldigten / Zeugen ( 81 e I StPO) Richtervorbehalt, außer: Schriftliche Einwilligung Gefahr im Verzug; Sta, Ermittlungsbeamte Spurenmaterial ohne Personenzuordnung ( 81 e II StPO) Sta, Polizei; kein Richtervorbehalt Umkehrschluß aus 81 f. I StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 21 7
8 Sonstiges Vorherige Entnahme des Materials erfolgt beim Beschuldigten gem. e81 a StPO beim Zeugen gem. 81 c StPO Mitnahme Spurenmaterial ohne Personenzuordnung ( bzw. Abrieb der Spur) 94 StPO Speicherung Daten in DNA-Analyse-Datei (DAD) 81 g I, V StPO Keine neue richterl. Entscheidung erforderlich Besondere Form-/Verfahrensvorschriften 81 f I, S. 2 (Belehrung); 81 f II StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 22 IDF in künftigen Strafverfahren 81 g StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 23 Voraussetzungen Zweck: IDF in zukünftigen Strafverfahren Beschuldigter Straftat (alternativ) von erheblicher Bedeutung (s. Merkblatt LKA) gegen die sexuelle Selbstbestimmung wiederholte Begehung sonstiger Straftat, 81 g I S. 2 StPO Wiederholungsgefahr RF: Entnahme und Untersuchung Köperzellen 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 24 8
9 Anordnungskompetenz, 81 g. III StPO Entnahme Richtervorbehalt, außer: schriftliche Einwilligung (Vordruck, etc. siehe DNA- Richtlinie LKA Brandenburg im Intranet) Gefahr im Verzug; Sta, Ermittlungsbeamte Untersuchung Richtervorbehalt, außer: schriftliche Einwilligung keine Befugnis bzgl. Gefahr im Verzug! 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 25 Sonstiges Speicherung Daten in DNA-Analyse-Datei (DAD) 81g V StPO Keine neue richterl. Entscheidung erforderlich Benachrichtigung 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 26 DNA-Reihenuntersuchung (Massenscreening) 81 h StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 27 9
10 Erläuterungen Nur bei Verbrechen gegen Leben, körperl. Unversehrtheit, Freiheit, sexuelle Selbstbestimmung Bestimmung Personenkreis Prüfmerkmale, die auf Täter zutreffen könnten Richtervorbehalt, 81h II S. 1 StPO Keine Befugnis bzgl. Gefahr im Verzug 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 28 Erläuterungen Freiwilligkeit! Nur mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen, 81h I S. 1 StPO Belehrung über Freiwilligkeit, 81 h IV StPO Bei Weigerung Begründet allein keinen Anfangsverdacht der Täterschaft Aber keine Hinderung, bei weiteren (!) Umständen, Anfangsverdacht zu bejahen und auf zwangsweise Analyse nach 81a, e StPO hinzuwirken Keine Datenspeicherung in DAD 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 29 ED-Behandlung 13 PolG, 81 b StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 30 10
11 Überblick Identitätsfeststellung Erkennungsdienst (Wiederholungsgefahr) Zwecke des Strafverfahrens Präventiv: 13 II Nr. 1 PolG Repressiv: 163 b I S. 3 StPO 81 b, 1 Alt. StPO Präventiv: 13 II Nr. 2 PolG Präventiv: 81 b, 2. Alt StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 31 Begriff Allgemeines Feststellung äußerer unveränderlicher körperlicher Merkmale des Körpers ED - Maßnahmen Fingerabdrücke, Lichtbilder, Messungen, ähnliche Eingriffe Grundrechtseingriff RIS (Art. 2 I i.v.m. Art 1 I GG), Recht am eigenen Bild (Art. 2 I i.v.m. Art. 2 I GG), Freiheit der Person (Art 2 II 2 GG) Vorbereitungshandlungen (Rasieren, Haare schneiden, etc.) mit abgedeckt 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 32 ED- Behandlung, 13 PolG Voraussetzungen 13 II Nr. 1 PolG IDF zulässig nach 12 PolG 12 PolG prüfen IDF auf andere Weise nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 33 11
12 ED- Behandlung, 13 PolG Voraussetzungen 13 II Nr. 2 PolG Erforderlich zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten Betroffener ist Verdächtiger Wiederholungsgefahr Problem: Verhältnis zu 81 b 2. Alt StPO Siehe Folie 81 b, 2. Alt. StPO 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher PolG, Sonstiges Anordnungsbefugnis Jeder Polizeibeamte Form-/ Verfahrensvorschriften 13 III, IV PolG Vernichtung, Belehrung 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 35 ED-Behandlung, 81 b, 1. Alt StPO Zur Durchführung des Strafverfahrens Beschuldigter Nachweis Täterschaft oder Identitätsfeststellung Notwendig: Wahrheitsfindung 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 36 12
13 ED-Behandlung, 81 b, 2. Alt StPO Zwecke des Erkennungsdienstes Beschuldigter Präventiv: Aufklärung zukünftiger Taten und Abschreckung (systemwidrig) Notwendig: Wiederholungsgefahr Verhältnis 81 b, 2. Alt. StPO - 13 II Nr. 2 PolG Die Anwendung des 13 II Nr. 2 PolG ist auf die Fälle reduziert, in denen der Betroffene nicht oder nicht mehr den Status eines Beschuldigten hat. 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 37 Sonstiges Anordnungskompetenz Sta und jeder Polizeibeamte Ed- Behandlung im Owi-Verfahren Zulässig über 53 II OwiG Nicht bei geringfügigen Owi`s Verhältnismäßigkeit 28. August 2007 Prof. Dr. Guido Fickenscher 38 13
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