Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dritte Strecke in Endingen

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1 Bürgermeisteramt der Stadt Endingen Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dritte Strecke in Endingen Beschreibung des Gebietes: Das Baugebiet Dritte Strecke befindet sich östlich von Endingen. Es grenzt im Westen an die vorhandene Bebauung des Baugebietes Niederdorf, im Süden an das Bahngleis der SWEG an. Im Osten befinden sich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Im Norden soll das künftige Baugebiet Kenzinger Pfad an das Plangebiet angebunden werden. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rd. 11,22 ha. Die einbezogenen Grundstücke werden landwirtschaftlich im Ackerbau genutzt. Innerhalb des Plangebietes befindet sich der ehemalige Tiefbrunnen der Stadt Endingen. Dieser soll für eine Notversorgung erhalten bleiben. Das Plangebiet wird aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt. Bedarf: Die Erschließung des Baugebietes Wilhelmskapelle liegt mittlerweile mehr als 10 Jahre zurück. Das Baugebiet ist nahezu vollständig bebaut. Die Stadt Endingen verfügt in diesem Baugebiet sowie im gesamten Stadtgebiet über keinerlei Baugrundstücke mehr, welche an Bewerber veräußert werden könnten. Die noch unbebauten Grundstücke sind in Privatbesitz. Ein Zugriff durch die Stadt Endingen ist nicht möglich. Auf dem freien Markt so gut wie keine Baugrundstücke zu erhalten. Dagegen ist die Nachfrage nach Baugrundstücken enorm.

2 Die Baugrundstücke, welche die Stadt Endingen im Zuge der Ausweisung des Baugebietes Königschaffhauser Straße erhalten wird sollen vorwiegend für gewerbliche Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Damit wird auch der Mischgebietsausweisung in diesem Bereich Rechnung getragen. Die positive Entwicklung des Industriegebietes sowie die steigende Anfrage von Endinger Bürgern erfordern die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes. Der Gemeinderat der Stadt Endingen hat mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Dritte Strecke dieser Nachfrage Rechnung getragen. Die Flächeninanspruchnahme folgt nicht einer linearen Entwicklung der Gemeinden. In der Vergangenheit war die Stadt Endingen bei der Flächenentwicklung zurückhaltender als andere Gemeinden in vergleichbarer Größe. Das Ergebnis dieser Verfahrensweise ist ein äußerst angespannter Immobilienmarkt. Für Mietinteressenten ist so gut wie kein Angebot vorhanden. Bei den Bevölkerungsentwicklungsmodellen des statistischen Landesamtes und des Wegweiser-Kommune werden Wanderungsbewegungen unvollkommen abgebildet. Diese finden Eingang in der Wertung künftiger Bevölkerungsentwicklung der BBSR. Dort wird von einer Wachstumsprognose für unsere Region von 8 % ausgegangen. Dies würde allein ein Wachstum der Stadt Endingen um ca. 700 Einwohner bedeuten. Da in dieser Zeit auch die Wohnraumflächeninanspruchnahme pro Einwohner wachsen wird ist die zur Verfügungstellung zusätzlichen Wohnraumes logische Konsequenz. Da die heimische Wirtschaft durch eine Vielzahl innovativer Unternehmen geprägt ist, werden ständig qualifizierte Arbeitskräfte benötigt. Hierfür ist die Bereitstellung von Wohnraum eine der zentralen Standortfragen. Aus diesem Grunde wurde die Möglichkeit der Zulässigkeit einer gelockerten Bebauung im Plangebiet zugelassen. Eine verdichtete Bebauung ist nicht vorgeschrieben aber zulässig. Beim Verkauf städtischer Grundstücke wird auch der Aspekt seniorengerechtes Bauen berücksichtigt. Das Plangebiet hat ein Volumen von 204 Bauplätzen. Diese unterteilen sich wiederum in 40 Doppelhaus- und 154 Plätze für eine Einzel- bzw. Mehrfamilienhausbebauung. Legt man einen Einwohnergleichwert von 56 Einwohner je Hektar zu Grunde, so errechnen sich bei einer Baugebietsgröße von 11,2 ha 627 neue Einwohner. Bezogen auf die heutige Einwohnerzahl von 6550 (Stand ) ergibt dies einen Anteil von 9,6 %. Eine Baufrist wird den Grundstückseigentümern auferlegt, sofern diese ein Grundstück von der Stadt Endingen erwerben.

3 Planung: Das Gebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) bzw. Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Die Ausweisung des Mischgebietes erfolgt entlang dem Bahngleis. Gegenüber befindet sich der städtische Bauhof sowie die Druckerei Vollherbst. Durch die Ausweisung des Mischgebietes soll den Emmissionen und Immissionen auf den benachbarten Grundstücken Rechnung getragen werden. Im Bereich des MI-Gebietes ist der Bau einer Pflegeeinrichtung vorgesehen. Die Erschließung des Baugebietes erfolgt durch die Anbindung mehrerer Verbindungswege aus Richtung Kenzinger Straße. Dabei ist die Nutzung einiger Straßen nur als Einbahnstraße möglich. Verkehrstechnisch wird das Gebiet als Zone 30 ausgewiesen. Im gesamten Plangebiet ist eine max. dreigeschossige Bebauung zulässig, wobei sich das oberste Geschoss jeweils im Dachgeschoss befindet. Die Grundflächenzahl wurde im WA mit 0,4 im MI mit 0,6, die Geschossflächenzahl mit 1,2 festgesetzt. Die Firsthöhe beträgt max. 14,50 m, die Traufhöhe max. 8,00 m im WA und MI 2 und im MI 1 (gepl. Pflegeeinrichtung) 10,00 m. Die Gebäudelängen wurden nicht begrenzt. Ferner wurden im Plangebiet die max. Baugrubensohle vorgegeben. Dieser Festsetzung liegt eine Forderung des Landesdenkmalamtes zugrunde. Im Plangebiet wurden zahlreiche archäologische Funde festgestellt, welche unter den Gebäuden erhalten bleiben sollen. Der Bebauungsplan sieht nur wenige öffentliche Stellplätze vor. Stellplätze sind auf den privaten Grundstücken anzulegen. Der Gemeinderat hat eine Erhöhung der vorgeschriebenen Stellplatzzahl von 1,0 auf 1,5 je Wohnung beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die benötigten Stellplätzen auf den privaten Baugrundstücken angelegt werden. Ferner sind im Plangebiet eine Erweiterung des angrenzenden Kindergartens sowie ein Spielplatz vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass in dem neuen Baugebiet viele junge Familien wohnen werden. Insofern kann auch ein Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen entstehen. Dies wurde bei der Planaufstellung durch die Erweiterung des Geländes für den Kindergarten bzw. die Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche berücksichtigt. Die Ausweisung der Grünanlage dient der Sicherung des dort vorhandenen ehemaligen Tiefbrunnens der Stadt Endingen. Dieser dient gleichzeitig noch als Notbrunnen. Gleichzeitig stellt diese Fläche eine kleine Naherholungszone dar. Tankstellen, Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten sind im Allgemeinen Wohngebiet, Vergnügungsstätten im Mischgebiet nicht zulässig. Ein Bedarf ist hierfür nicht vorhanden. Städtebaulich ist die Ansiedlung dieser Nutzungen an anderer Stelle vorgesehen.

4 Bezüglich der Immissionen entlang dem Bahngleis der SWEG wurde ein Gutachten beim Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink eingeholt. Das Gutachten vom wird der Begründung beigefügt. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass der Schienenverkehr bei den zukünftig nächstgelegenen Wohngebäuden keine Überschreitung von Orientierungswerten oder gar Immissionsschutzgrenzwerten verursacht und alle Bauflächen sich im Lärmpegelbereich II und I befinden. Die Festsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Schienenverkehrslärmeinwirkung im Bebauungsplan ist somit nicht erforderlich. Einbindung in die Landschaft: Mit dem Umweltbericht und der Grünordnungsplanung für das Baugebiet Dritte Strecke wurde das Büro Simonsen-Lill Consult aus Freiburg beauftragt. Der Grünordnungsplan wird dem Bebauungsplan beigefügt. Im Grünordnungsplan wird ausgeführt, dass es sich bei der Bebauung des geplanten Wohngebietes Dritte Strecke um einen naturschutzrechtlichen Eingriff handelt, da bislang offene Böden beansprucht bzw. versiegelt werden. Dies stellt eine Veränderung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes dar. Der Eingriff ist nicht vermeidbar, da im Stadtgebiet keine alternativen Standorte zur Verfügung stehen, die eine geringere Beeinträchtigung von Natur und Landschaft mit sich bringen würden Insgesamt konnte festgestellt werden, dass bei der Planung des Baugebietes die Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes weitgehend berücksichtigt wurden. Dem Vermeidungsgebot wurde soweit möglich Rechnung getragen. Ausgleichsflächen werden sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebietes ausgewiesen.. Altlasten: Altlastenverdachtsflächen sind im Plangebiet nicht bekannt. Ver- und Entsorgung: Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist grundsätzlich gewährleistet.

5 Kanalisation: Die Entsorgung erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht abgeleitet. Das Regenwasser aus dem geplanten Baugebiet soll über ein Mulden- /Rigolensystem versickern. Wasserversorgung: Die Wasserversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Endingen. Das vorhandene Leitungsnetz ist leistungsfähig genug, um dieses neue Plangebiet anzubinden. Eine Wasserversorgungsbilanz wird der Wasserbehörde vorgelegt. Die Fördermenge des Tiefbrunnens muss voraussichtlich entsprechend angepasst werden. Eine entsprechende Genehmigung wird vor Realisierung des Baugebietes eingeholt. Stromversorgung: Die Stromversorgung erfolgt durch die EnbW Regional AG (Kabelnetz). Gasversorgung: Zur Gasversorgung ist die Anbindung an das vorhandene Erdgasleitungsnetz der Badenova geplant. Abfallwirtschaft: Der Bebauungsplan sieht eine Fläche zur Aufstellung von Wertstoffmüllcontainern vor. Telekommunikation: Die Verlegung der Telekommunikationsleitungen soll durch die Telekom erfolgen. Hierzu wird eine Leitungszone im Bereich der Gehwege mit einer Breite von ca. 0,30 m bis 0,4 m von der Stadt Endingen zur Verfügung gestellt. Flächenbilanz: Gesamtfläche des Baugebietes qm davon: öffentliche Grünflächen qm

6 davon Kinderspielplatz qm Kindergartenerweiterung private Grünflächen Baulandflächen Straßenflächen qm 108 qm qm qm Kosten der Erschließung: Die Kosten wurden vom Ingenieurbüro Becker u. Partner, Oberkirch ermittelt. Eine über die Fläche ermittelte grobe Kostenschätzung liegt bei ,-. Die tatsächlichen Kosten ergeben sich nach Auswertung der öffentlichen Ausschreibungen. Beabsichtigte Maßnahmen: Der Bebauungsplan soll Grundlage sein für - Umlegung - Grenzregelung - Erschließung Endingen, den H.-J. Schwarz Bürgermeister

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