Wie erstellt und beschlieät man einen Bebauungsplan?*
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- Otto Scholz
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1 Nur wer die Spielregeln kennt, schieät Tore! Wie erstellt und beschlieät man einen Bebauungsplan?* Vom angebotsorientierten Bebauungsplan Ä 30 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ä 30 Abs. 2 BauGB = BÇrgerbeteiligungB * Alle Angaben får das Land Berlin Dipl.-Ing. Michael Schneidewind, michaelschneidewind@gmx.net. Berlin, MÅrz 2013
2 Der angebotsorientierte Bebauungsplan Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ç 1 Abs. 3 BauGB Vorbereitung Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 2 2 Ç 2a Ç 3 Ä 13a Ä 9 Abs. 1 BauGB Ä 10 BauGB Ä 6 AGBauGB Ergebnis Wettkampf Start Ç 2a Ç 3 Ä 13a Ä 9 Abs. 1 BauGB Ä 10 BauGB Ä 12 Ä 6 AGBauGB Ç 12
3 Der angebotsorientierte (qualifizierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 1 BauGB 3 AnstoÄ får die Aufstellung angebotsorientierter BebauungsplÉne gibt der Bezirk. Anspruch auf einen Bebauungsplan besteht nicht Der Bebauungsplan muss aus aus stådtebaulichen GrÇnden erforderlich sein, Ä 1 Abs. 3 BauGB. GefÅlligkeitsplanungen sind verboten! (richtig: diese Assoziationen sind gewollt!!!!) Ç 1 Abs. 3 BauGB
4 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB 4 AnstoÄ får die Aufstellung vorhabenbezogener BebauungsplÉne gibt der Investor ( VorhabentrÉger ), Ç 12 Abs. 1 BauGB. Der VorhabentrÅger erarbeitet einen mit der Verwaltung abgestimmten Vorhaben- + ErschlieÄungsplan (V+E). Im DurchfÅhrungsvertrag erklårt er sich bereit und in der Lage, das Vorhaben in einer bestimmten Frist durchzufçhren un die ErschlieÖungskosten ganz oder teilweise zu Çbernehmen. Ä 12 Abs. 1 BauGB
5 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Dem Planentwurf sind Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Vorhabens beizufçgen, Ä 2a BauGB Dem Planentwurf ist ein Umweltbericht beizufçgen, Ä 2a BauGB. Ä 12 Abs. 1 BauGB 5 Übrigens: Der VorhabentrÅger muss Çber die PlangrÇnstÇcke verfçgen kánnen! Ist er nicht VolleigentÇmer, muss er mindestens Çber eine grundbuchlich gesicherte Anwartschaft verfçgen.
6 Formale Anforderungen an eine mitgestaltende BÅrgerbeteiligung 6 Dialog auf gleicher Augenháhe Ergebnisoffene Diskussion von Anfang an Neutrale Moderation des Prozesses Transparente Kommunikation AusfÇhrliche Informationen Verbindliche Absprachen darçber, wie und von wem Positionen, Konzepte und Entscheidungen umgesetzt und weitergeleitet werden
7 Der angebotsorientierte (qualifizierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 1 BauGB Das Bezirksamt (nicht die Bezirksvertreterversammlung ) beschlieöt, Çber die Aufstellung eines Bebauungsplans, Ä 6 AGBauGB. Ç 1 Abs. 3 BauGB Ä 5 AGBauGB Berlin 7
8 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Nach pflichtgeméäem Ermessen entscheidet das Bezirksamt Åber den Antrag des VorhabentrÉgers, das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren einzuleiten, Ä12 Abs. 2 i.v.m. Ä 5 AGBauGB. Ä 12 Abs. 1 BauGB Ç 12 Abs. 2 BauGB Auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss stådtebaulich erforderlich sein. Ä 5 AGBauGB 8 GefÅlligkeitsplanungen sind verboten! Assoziationen sind gewollt!!!!) (richtig: diese
9 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB 9 Hinweis: Weisen Sie den VorhabentrÅger von Beginn an darauf hin, dass das Aufstellungsverfahren fçr den Bebauungsplan auch an den MehrheitsverhÅltnissen in der BVV scheitern kann. Mit anderen Worten: Sollte das Aufstellungsverfahren scheitern, kann der VorhabentrÅger keinen Vertrauensschaden gegençber dem Bezirk geltend machen! Ä 12 Abs. 1 BauGB Ä 5 AGBauGB Ç 12 Abs. 2 BauGB
10 Der angebotsorientierte (qualifizierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 1 BauGB Ç 1 Abs. 3 BauGB Der Bebauungsplan wird inhaltlich ausgestaltet gemåö Ä 9 Abs. 1 BauGB. 10 Über die Art und Weise der Ausgestaltung des Bebauungsplans entscheidet die Bezirksvertreterversammlung (BVV). Ä 9 Abs. 1 BauGB
11 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Der Bebauungsplan wird inhaltlich ausgestaltet gemåö Ä 9 Abs. 1 BauGB - jetzt aber nur im Hinblick auf das beantragte Vorhaben. Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 2 Ä Über die Art und Weise der Ausgestaltung des Bebauungsplans entscheidet die Bezirksvertreterversammlung (BVV). Ä 9 Abs. 1 BauGB
12 Der angebotsorientierte (qualifizierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 1 BauGB Ä 9 Abs. 3 BauGB Ç 1 Abs. 3 BauGB KernstÇck des Bebauungsplanverfahrens ist die gerechte AbwÅgung aller privaten und áffentlichen Belange untereinander und gegeneinander, Ä 9 Abs. 3 BauGB. Ä 9 Abs. 1 BauGB 12
13 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Ä 9 Abs. 3 BauGB Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs KernstÇck des Bebauungsplanverfahrens ist das gerechte AbwÅgen aller privaten und áffentlichen Belange unter-einander und gegeneinander, jetzt aber nur bezogen auf das konkrete Vorhaben nach Ä 12, Ä 9 Abs. 3 BauGB Ä 12 Ä 9 Abs. 1 BauGB
14 Diesen Zielen måssen alle BebauungsplÉne genågen, Ç 1 Abs. 5 BauGB: Die BauleitplÅne sollen Ç 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige stédtebauliche Entwicklung zum Wohl der Allgemeinheit gewåhrleisten. 14
15 Diesen Zielen måssen alle BebauungsplÉne genågen, Ç 1 Abs. 5 BauGB: Die BauleitplÅne sollen Ç 1 Abs. 5 BauGB die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschåtzenden Anforderungen miteinander in Einklang bringt. 15
16 Diesen Zielen måssen alle BebauungsplÉne genågen, Ç 1 Abs. 5 BauGB: Die BauleitplÅne sollen Ç 1 Abs. 5 BauGB auch in Verantwortung gegençber kånftigen Generationen erstellt werden. 16
17 Diesen Zielen måssen alle BebauungsplÉne genågen, Ç 1 Abs. 5 BauGB: Die BauleitplÅne sollen Ç 1 Abs. 5 BauGB 17 eine dem Allgemeinwohl dienende sozialgerechte Bodenordnung gewåhrleisten.
18 Diesen Zielen måssen alle BebauungsplÉne genågen, Ç 1 Abs. 5 BauGB: Die BebauungsplÅne sollen dazu beitragen, Ç 1 Abs. 5 BauGB eine menschenwårdige Umwelt zu sichern. 18
19 Diesen Zielen måssen alle BebauungsplÉne genågen, Ç 1 Abs. 5 BauGB: Die BebauungsplÅne sollen dazu beitragen, Ç 1 Abs. 5 BauGB die natårlichen Lebengrundlagen zu schçtzen und zu entwickeln. 19
20 Diesen Zielen måssen alle BebauungsplÉne genågen, Ç 1 Abs. 5 BauGB: Die BebauungsplÅne sollen Ç 1 Abs. 5 BauGB auch in Verantwortung fçr den allgemeinen Klimaschutz aufgestellt werden. 20
21 Diesen Zielen måssen alle BebauungsplÉne genågen, Ç 1 Abs. 5 BauGB: Ç 1 Abs. 5 BauGB Die BebauungsplÅne sollen dazu beitragen, die stådtebaulichen Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. 21
22 Wann ist BÅrgerbeteiligung inhaltlich erfolgreich? Die Bewertung des Erfolgs von BÇrgerbeteiligung ist kaum objektivierbar, sondern abhångig von den Erwartungen und Interessen der Akteure: Politik und Verwaltung - Akzeptanz des Vorhabens Investoren - Wirtschaftlichkeit und Rendite BÇrgerInnen - Funktion und Nutzen 22 Gewinner ist derjenige mit den am besten vorgetragenen Argumenten oder mit dem besten Netzwerk! Es denn: Es gibt bereits Vorfestlegungen bei Akteuren, die dazu fçhren, dass das Vorhaben mit anderen Baustellen verdealt.
23 Der angebotsorientierte (qualifizierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 1 BauGB Ä 9 Abs. 7 BauGB Ç 1 Abs. 3 BauGB Nicht das AbwÅgungsergebnis unterliegt der richterlichen Kontrolle, sondern nur der AbwÅgungsvorgang. Zur Nichtigkeit von BPlÅnen im Normenkontrollverfahren nach Ä 47 VwGO fçhren: AbwÅgungsausfall AbwÅgungsdisproportionalitÅt AbwÅgungsfehleinschÅtzung AbwÅgungsdefizit Ä 9 Abs. 1 BauGB 23 GefÅlligkeitsplanungen sind verboten! (richtig: diese Assoziationen sind gewollt!!!!)
24 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Ä 9 Abs. 7 BauGB Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 2 Nicht das AbwÅgungsergebnis unterliegt der richterlichen Kontrolle, sondern nur der AbwÅgungsvorgang. Zur Nichtigkeit von BPlÅnen im Normenkontrollverfahren nach Ä 47 VwGO fçhren: AbwÅgungsausfall AbwÅgungsdisproportionalitÅt AbwÅgungsfehleinschÅtzung AbwÅgungsdefizit ÄÄ12 Ä 9 Abs. 1 BauGB 24 GefÅlligkeitsplanungen sind verboten! (richtig: diese Assoziationen sind gewollt!!!!)
25 Der angebotsorientierte (qualifizierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 1 BauGB FÇr jeden Bebauungsplan muss ein Umweltbericht erstellt werden Ä 2a BauGB. An der Ausgestaltung des BPlans wird die âffentlichkeit beteiligt, Ä 3 BauGB An der Ausgestaltung des BPlans werden die Behárden beteiligt, Ä 4 BauGB Ç 1 Abs. 2 BauGB Ä 2a Ä 3 Ä 4 25 Ç 9 Abs. 1 BauGB
26 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Ç 12 Abs. 1 Generell muss fçr jeden vorhaben-bezogenen Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt werden, Ä 2a BauGB. Ç 12 Abs. 2 An der Ausgestaltung des BPlans wird die âffentlichkeit beteiligt, Ä 3 BauGB Ä 2a Ä 3 Ä12 26 An der Ausgestaltung des BPlans werden die Behárden beteiligt, Ä 4 BauGB Ä 4 Ç 9 Abs. 1 BauGB
27 Der angebotsorientierte (qualifizierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 1 BauGB 27 BebauungsplÅne fçr MaÖnahmen der Innenentwicklung kánnen im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, Ä 13 a BauGB. Das ist besonders dann der Fall, wenn ein Investor sein Vorhaben schnell umsetzen will. Deshalb mehr unter vorhabenbezogener Bebauungsplan, Ä 30 Abs. 2 BauGB. Ç 1 Abs. 2 BauGB Ç 2a Ç 3 Ç 4 Ç 9 Abs. 1 BauGB Ä 13a
28 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Mit dieser Art des beschleunigten Beteiligungsverfahrens geméä Ç 13 a BauGB sollen BebauungsplÉne im Innenbereich schneller zum Abschluss gebracht werden. Ç 2a Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 2 Ä Handelt es sich um Investitionen zur Schaffung/Erhaltung von ArbeitsplÅtzen, Wohnraum oder InfrastrukturmaÖnahmen, muss dem in der AbwÅgung in ange-messener Weise Rechnung getragen werden, Ä 13a Abs. 2 Nr. 3. Ç 3 Ç 4 Ç 9 Abs. 1 BauGB Ä 13a
29 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB EinschrÉnkung der BÅrgerbeteiligung Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 1 Mit dem beschleunigten Verfahren kann die intensive Beteiligung der Üffentlichkeit und der Behárden umgangen werden: Ç 12 Abs. 2 Es kann von der fråhzeitigen Unterrichtung und Erárterung nach Ä 3 Abs. 1 und Ä 4 Abs. 1 abgesehen werden. Ç 2a Ä Der âffentlichkeit und den Behárden kann lediglich eine Gelegenheit innerhalb einer angemessnen Frist zur Stellungnahme gegeben werden, statt die PlÅne fçr einen Monat auszulegen fçr Anregungen und Bedenken gemåö Ä 3 Abs.2 BauGB bzw. Ä 4 Abs. 2 BauGB Ç 3 Ç 4 Ç 9 Abs. 1 BauGB Ä 13a
30 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Keine UmweltprÅfung Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 1 Im beschleunigten Verfahren wird von der UmweltprÇfung und dem Umweltbericht abgesehen, Ä 13a Abs. 2 Nr. 1 Ç 2a Ç 12 Abs. 2 Ä 12 Ç 3 Ç 4 Ä 13a 30 Ç 9 Abs. 1 BauGB
31 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Der Bezirk verzichtet auf Ausgleichgelder Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs Im beschleunigten Verfahren werden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht mehr ausgleichspflichtig, sofern nicht mehr als eine GrundflÅche (Ä 19 Abs. 2 BauNVO) von qm versiegelt wird. Ç 2a Ç 3 Ç 4 Ç 9 Abs. 1 BauGB Ä 13a Ä 12
32 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB FNP - Radiergummiverfahren Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs Im beschleunigten Verfahren wird der FlÅchennutzungsplan nicht geåndert, sondern lediglich berichtigt, d.h. die Korrektur des FNP geht am Abgeordnetenhaus vorbei, Ä 13a Abs. 2 Nr. 2 Ç 2a Ç 3 Ç 4 Ç 9 Abs. 1 BauGB Ä 13a Ä 12
33 BebauungsplÉne sind Spielfelder von Interessen und was machen Sie? Die Bauleitplanung gibt die Regeln vor får das Durchsetzen vielerlei Interessen. Ç 1 Abs. Ç 123 Abs. BauGB 1 Ç 12 Abs..2 Haben Sie Interessen? Welche Interessen setzen Sie durch? Welche versuchen Sie durchzusetzen? Was ist Ihnen Geld wert? Was Ihr beruflicher und/oder politischer Aufstieg? Sind Sie schon nach Ihrem Preis gefragt worden und was kánnte der sein? Ç 2a TRANSPARENZ! Ç 3 Ä 13a Ä 9 Abs. 1 BauGB Ç 4 Ä Sind Sie unabhångig? Ä 9 Abs. 1 BauGB
34 Der angebotsorientierte (qualifizierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 1 BauGB Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlieöt den BPlan (Ä10 BauGB). Ç 1 Abs. 3 BauGB 34 Das Bezirksamt beschlieöt nach dem OK durch die Senatsverwaltung den BPlan als Rechtsverordnung Ä 6 AGBauGB. Ç 2a Ä 13a Ä 9 ÇAbs. 3 1 BauGB Ä 10 BauGB Ä 6 AGBauGB
35 Der vorhabenbezogene (nachfrageorientierte) Bebauungsplan Ç 30 Abs. 2 BauGB Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) beschlieöt den BPlan (Ä10 BauGB) Ç 12 Abs. 1 Ç 12 Abs. 2 Das Bezirksamt beschlieöt nach dem OK durch die Senatsverwaltung den BPlan als Rechtsverordnung, Ä 6 AGBauGB. Ç 2a Ä 13a Ä 9 Abs. Ç 3 1 BauGB Ç Damit wird der Vorhaben- und ErschlieÖungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungs-plans Ä 12 Abs. 3 BauGB Ä 10 BauGB Ä 6 AGBauGB Ä 12
36 Nur wer die Spielregeln kennt, kann Tore schieäen! 36 Danke får Ihre Aufmerksamkeit! Anhang: Mehr Infos unter: googeln Wegweiser BUND.
37 Anhan g googeln: Wegweiser BUND 37
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