Gemeinde Sauerlach Landkreis München

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1 Gemeinde Sauerlach Landkreis München Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in der Gemeinde Sauerlach

2 Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in der Gemeinde Sauerlach Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Sebastian Neudecker, Manfred Dörr Arnulfstraße München (089) München, Juli 2012

3 INHALT TEIL A VORBEMERKUNGEN 4 0 VORBEMERKUNG / ABLAUF / ERGEBNISSE ANLASS UND AUFTRAG PLANUNGSRAUM GEMEINDE SAUERLACH... 5 TEIL B PLANUNGSGRUNDLAGEN 8 1 RECHTSGRUNDLAGEN DATENQUELLEN METHODE / VORGEHENSWEISE REFERENZANLAGE KRITERIENLISTE WINDHÖFFIGKEIT TEIL C ERGEBNISSE 20 1 ERGEBNISSE DER STUFE I - BEZUGSFLÄCHEN ERGEBNISSE DER STUFE II - POTENZIALFLÄCHEN ERGEBNISSE DER STUFE III - RAUMWIDERSTAND WÜRDIGUNG DES SUBSTANZGEBOTES LEITBILD FÜR DIE GEMEINDE SAUERLACH GESAMTERGEBNIS ABGRENZUNGSVORSCHLAG FÜR KONZENTRATIONSZONEN34 TEIL D ANHANG 35 Übersichtskarten Stufe I, II und III mit Themenkarten I-XII Erläuterungen der Kriterienliste Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 3

4 TEIL A VORBEMERKUNGEN 0 VORBEMERKUNG / ABLAUF / ERGEBNISSE Die Zielsetzung der Gemeinde Sauerlach besteht im weiteren Ausbau der regenerativen Energien. Mit dem Standortgutachten bzw. mit der Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windkraft möchte die Gemeinde Sauerlach diese regenerative Energieform im positiven Sinne fördern, unter Wahrung der städtebaulichen und freiräumlichen Qualitäten des Gemeindegebiets. Mit der Ausarbeitung des Standortgutachtens wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt, eine erste Vorstellung der Ergebnisse fand am im Gemeinderat der Gemeinde Sauerlach statt. Weitere wichtige Termine im Vorfeld der Auslegung waren: - Informationsveranstaltung mit den Waldbesitzern am Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse des Standortgutachtens Windkraft mit Vertretern der Nachbargemeinden (Holzkirchen, Brunnthal, Aying, Otterfing, Straßlach) am 27. Juni 2012 im Rathaus Sauerlach - Bauausschuss am 17. Juli Aufstellungsbeschluss Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft im Gemeinderat am 24. Juli 2012 Ergebnisse Fläche Gemeinde Sauerlach Bezugsfläche (5.695 ha abzgl. Harte Tabuzone mit ha) Fläche Konzentrationszonen ha ha 359 ha Flächenanteile im Verhältnis zur Gemeinde-/Bezugsfläche 5,9% / 9,5% 1 ANLASS UND AUFTRAG Mit dem im Mai 2011 veröffentlichten Energiekonzept Energie innovativ hat sich die Bayerische Staatsregierung ehrgeizige Ziele zur Einlösung der Energiewende gesteckt. Bis zum Jahr 2021 sollen der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 50% und der Anteil am Endenergieverbrauch 20% betragen. Der Anteil der Windenergie soll dabei aus dem Stand auf bis zu 10% gesteigert werden. Das bedeutet, dass rund Windenergieanlagen auf rund einem bis zwei Prozent der Landesfläche Bayerns bis 2021 zu Erreichung der Ziele realisiert werden müssen. Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 4

5 Gleichzeitig können durch die technische Weiterentwicklung der Windkraftanlagen höhere Anlagen gebaut werden mit dem Ergebnis, dass auch in Süddeutschland nunmehr Windkraftanlagen wirtschaftlich betrieben werden und einen signifikanten Beitrag zur Energiewende leisten können. Durch die Windkraft wird dabei ein nachhaltiger Beitrag zu einer verträglichen Energieerzeugung geleistet, da der Stromertrag pro Hektar Grundstücksfläche ein Vielfaches im Vergleich zu den Energieträgern Biomasse oder Freiflächen-Photovoltaik beträgt. Durch die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch sind Windkraftanlagen im Außenbereich grundsätzlich bei Berücksichtigung der öffentlichen Belange zulässig. Windkraftanlagen erreichen in der Regel eine Gesamthöhe von bis zu 200 m und haben damit teilweise erhebliche Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild bzw. greifen nachhaltig in die Planungshoheit der Kommunen ein. Gerade in der Gemeinde Sauerlach mit ihren vielfältigen Landschaftseinheiten und strukturellen, städtebaulichen Besonderheiten soll ein Wildwuchs bzw. die sog. Verspargelung der Landschaft verhindert und gleichzeitig für die Windkraft in substanzieller Weise Raum geschaffen werden. Zur Erreichung dieser Zielsetzung ist ein schlüssiges Gesamtkonzept notwendig, das Grundlage für die positive Ausweisung von Konzentrationszonen ist und einen Ausschluss auf den übrigen Flächen im Gemeindegebiet ermöglicht. Das Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft soll als Grundlage für die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans nach 5 Abs. 2b BauGB dienen. Eine genaue Standortplanung für Einzelanlagen bzw. eine Einschätzung über die Wirtschaftlichkeit der Standorte z.b. aufgrund der Nähe zu den Einspeisepunkten war nicht Teil des Auftrags. 2 PLANUNGSRAUM GEMEINDE SAUERLACH Die Gemeinde Sauerlach liegt im Regierungsbezirk Oberbayern und in der Planungsregion 14 (München) im Landkreis München und grenzt an die Landkreise Bad Tölz Wolfratshausen im Südwesten und Miesbach im Südosten an. Die Nachbargemeinden von Sauerlach sind: - Oberhaching, Landkreis München - Brunnthal, Landkreis München - Aying, Landkreis München - Otterfing, Landkreis Miesbach - Dietramszell, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen - Holzkirchen Landkreis Miesbach - Egling, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen - Straßlach, Landkreis München Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 5

6 Die Gemeinde Sauerlach hat eine Fläche von 56,95 ha km 2 und ist damit die größte Gemeinde im Landkreis München. Sie besteht aus den 12 Ortsteilen Altkirchen, Arget, Brand, Grafing, Großeichenhausen, Gumpertsham, Gumpertshausen, Kleineichenhausen, Lanzenhaar, Lochhofen, Sauerlach und Walchstatt.. Zum 31. Dezember 2011 betrug die Einwohnerzahl Einwohner. Nach der Eingemeindung eines Teils des bisher gemeindefreien Deisenhofener Forstes hat sich die Gemeindeflur um 5,38 km 2 vergrößert und umfasst seit eine Fläche von 53,87 km 2. Sauerlach liegt ca. 20 km südlich von München. Man erreicht die Gemeinde über die Autobahn A8, die Bundesstraße B13 (München-Bad Tölz) sowie die Staatsstraße St 2070 (Wolfratshausen-Aying). Die Kreisstraße M 11 begrenzt den Ortsteil Lanzenhaar am nördlichen Ende und führt nach Otterloh und Brunnthal. Eine Anbindung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln existiert in Form einer S-Bahnlinie (S 3). Im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 Strukturkarte Anhang 3 - wird die Gemeinde Sauerlach als Ländlicher Teilraum im Umfeld des Verdichtungsraumes München dargestellt. Den Siedlungsschwerpunkt im Gemeindegebiet bildet der Hauptort Sauerlach. Mit deutlichem Abstand folgen dann Arget und Lochhofen sowie Altkirchen. Ihrer Funktion nach ist die Gemeinde Sauerlach in weiten Teilen noch ländlich - landwirtschaftlich strukturiert. Die praktizierende Landwirtschaft spielt traditionell eine wesentliche Rolle. Allerdings hat insbesondere im Hauptort Sauerlach seit der Schaffung des S- Bahn-Netzes Anfang der 70er Jahre die Wohnfunktion so stark zugenommen, dass der Ort und indirekt die Gesamtgemeinde dadurch stark geprägt wird. Zudem hat sich aufgrund der günstigen verkehrlichen Anbindung auch das Gewerbe vor allem am Hauptort stark entwickelt. Der Anteil der Siedlungsfläche liegt insgesamt bei ca. 5 % und ist damit relativ gering. Naturräumliche Gliederung Im Bereich der Gemeinde Sauerlach wird der südliche Ausläufer der Münchner Ebene vom Ammer-Loisach- und Inn-Chiemsee-Hügelland eingerahmt. Große Teile des Gemeindegebiets - einschließlich des Ortes Sauerlach - liegen im Bereich der Münchner Ebene; der Westen und Südwesten des Gemeindegebiets gehört zum Naturraum Ammer-Loisach-Hügelland. Relief Das Gelände der Gemeinde Sauerlach steigt von Nordosten nach Südwesten zunächst gering, dann stärker an. Der Höhenunterschied im Gemeindegebiet beträgt insgesamt ca. 100 m. Im Buchetholz, am südwestlichen Rand der Gemeinde, südlich von Gumpertsham befindet sich mit knapp 700 m die höchste Erhebung. Der tiefste Punkt liegt an der Gemeindegrenze bei Otterloh bei rund 600 m ü.nn. Der Ort Sauerlach liegt im flachen Teil der Gemeinde auf ca. 620 m Höhe. Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 6

7 Sauerlach zählt zu den waldreichen Gemeinden der Region München ha, das entspricht 54 % der Gemeindefläche, sind von Wald bedeckt (Quelle: Gemeindestatistik 1993). In Privatbesitz befinden sich knapp 92 % der Waldfläche; der Rest entfällt auf Staats- und Körperschaftswald (Quelle: Waldfunktionsplan 1988). Mit Angliederung der Staatsforste Deisenhofener Forst und Hofoldinger Forst an das Gemeindegebiet ist die Waldfläche auf ha gestiegen. Die Waldflächen im Gemeindegebiet Sauerlach sind heute im Wesentlichen Fichtenmonokulturen. Abb. 1 Gemeinde Sauerlach Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 7

8 TEIL B PLANUNGSGRUNDLAGEN 1 RECHTSGRUNDLAGEN Windkraftanlagen sind seit dem privilegierte Vorhaben nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange sind z. B. Belange des Denkmalschutzes, des Orts- und Landschaftsbildes, der Erholungsleistung, schädliche Umwelteinwirkungen, wie Lärm, Schatten, Lichteffekte, aber auch eine optisch bedrängende Wirkung (vgl. OVG Münster A 3726/05) aufgrund der Nähe zur Wohnnutzung bzw. Turbulenzeffekte durch die Abfolge von mehreren Anlagen hintereinander. 5 Abs. 2b BauGB eröffnet die Möglichkeit der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von so genannten Konzentrationszonen, mit der Rechtsfolge, dass Windkraftanlagen aufgrund dieser Planung an anderen Stellen ausgeschlossen werden können (vgl. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Dieser Planvorbehalt setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus, das den gesamten Außenbereich in den Blick nimmt und das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebotes gerecht wird. Die Förderungsfähigkeit für Windkraft ist dabei nicht beachtlich. Gleichwohl ist eine Verhinderungsplanung, z.b. durch Ausweisung von Standorten, die nicht ausreichend windhöffig sind, unzulässig. Die Rechtsfolge der Einschränkung von Baurecht im Außenbereich tritt erst ein, wenn dieser privilegierten Außenbereichsnutzung in substanzieller Weise Raum geschaffen wird (Bundesverwaltungsgericht 4 c 3.02; ). Ausgenommen von der Wirkung des Teilflächennutzungsplans sind untergeordnete Anlagen mit betrieblicher Zuordnung und Energieverbrauch. 2 DATENQUELLEN Datengrundlage für die Standortuntersuchung ist im Wesentlichen das Raum- Informations-System (RIS) der Regierung von Oberbayern mit Stand vom Dieses umfasst neben den in Flächennutzungsplänen dargestellten Siedlungsflächen der Gemeinde, klassifizierte Straßen, Bahntrassen, Stromleitungen und Versorgungsleitungen, Schutzgebiete für Natur und Landschaft, wie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete. Da das Rauminformationssystem nicht unterscheidet in Allgemeine und Reine Wohngebiete, in Gemeinbedarfsflächen mit öffentlichen Einrichtungen und ohne sowie in schutzwürdige und nicht schutzwürdige Sondergebiete, wurden für die Unterteilung der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Sauerlach vom sowie die Flächen- Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 8

9 nutzungspläne der Nachbargemeinden mit grenznahen Siedlungseinheiten (Straßlach, Oberhaching, Brunnthal und Egling) hinzugezogen. Weitere Datenquellen waren: Kriterium der Untersuchung Daten Datum Quelle Richtfunk Freileitungen 45 kv Karte Netzplanung Sauerlach Richtfunk Flächennutzungsplan der Gemeinde Sauerlach smart-dsl Gemeinde Sauerlach Nachtiefflugzone Militärisches Luftfahrthandbuch Deutschland und Änderungen 2012 Amt für Flugsicherung der Bundeswehr Gesetzlich geschützte Biotope ( 30 BNatSchG und Art. 23 Bay- NatSchG) und Biotope gem. Biotopkartierung WSG-Verordnung des LRA München vom für den Brunnen II im Erschließungsgebiet Hofolding/ Faistenhaar der Gemeinde Brunnthal Vorrang- und Vorbehaltsgebiete auf regionaler Ebene Ausgleichsflächen Biotopkartierung, Flachland Datenhaltung: natur/biotopkartierung _flachland/datenhaltung /index.htm Verordnungen und Allgemeinverfügungen ANDAN- TID=1&FORMID=2969 Regionalplan Region München, Planungsregion 14, mit Stand vom Ökoflächenkataster - Datenbereitstellung und Downloads, natur/oekoflaechenkataster/ downloads/index.htm Bayerisches Landesamt für Umwelt Landratsamt München Regierung von Oberbayern Bayerisches Landesamt für Umwelt Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 9

10 Kriterium der Untersuchung Daten Datum Quelle Wald nach Waldfunktionsplan Bau- und Bodendenkmäler Waldfunktionskarte Landkreis München Geoportal Bayern, oportalbayern/inhalte/uebersichten/geod atendienste.html#3f391bd f f048ab Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 3 METHODE / VORGEHENSWEISE Die Ermittlung der Konzentrationszonen erfolgt im Wege der sog. Subtraktionsmethode, bei der nicht geeignete Flächen im Außenbereich sukzessive ausgeschlossen werden. Dabei wird unterschieden in harte Tabuzonen und weiche Tabuzonen. Abb. 2 - Subtraktionsmethode Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 10

11 Stufe I: Harte Tabuzonen sind Flächen auf denen Windkraftanlagen, a, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen sind, b, aufgrund technischer Gegebenheiten faktisch nicht realisierbar sind und c, sich im Einzelfall gegen konkurrierende Nutzungen durchsetzen müssen (keine rechtliche Sicherung gegeben). Ziff. a, umfasst z.b. Abstände nach TA Lärm oder Abstände aufgrund einer möglichen optisch erdrückenden Wirkung von Windkraftanlagen zur Wohnnutzung (OVG NRW 8 A 3726/05; mind. 2x Gesamthöhe), auszuschließende Flächen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (Naturschutzgebiet etc.) oder z.b. einzuhaltende Abstände nach dem Bundesfernstraßengesetz (exkl. Straßenbauprojekte ohne Planfeststellung). Die Abstände werden auf Grundlage einer marktüblichen Referenzanlage ermittelt (vgl. Teil B 4). Ziff. b, beinhaltet Flächen, auf denen es zu Störungen z.b. von Radaranlagen durch Windkraftanlagen kommen kann. Ziff. c, bezieht sich auf Flächen, wie z.b. FFH-Gebiete, auf denen eine rechtliche Sicherung für eine flächendeckende Ausweisung im Außenbereich nicht gegeben ist. Ergebnis der Stufe I, nach Abzug der harten Tabuzonen, ist die so genannte Bezugsfläche, die den Bezugsrahmen für die Wahrung des Substanzgebotes darstellt, demgemäß für die Windkraft in substanzieller Weise Raum geschaffen werden muss. Stufe II: Weiche Tabuzonen umfassen Flächen, auf denen Windkraftanlagen, a, zu unerwünschten Nutzungskonflikten führen würden, b, aufgrund städtebaulicher und freiraumplanerischer Erwägungen frei gehalten werden sollen, und c, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen zwar tatsächlich und rechtlich möglich ist, aber aus Gründen der Vorsorge, der Summenwirkung und einer zugrunde gelegten Vorbelastung nicht errichtet werden sollen (weiche Tabuzonen) Zwischenergebnis der Stufe II sind die so genannten Potenzialflächen, auf denen Windkraftanlagen aufgrund der angelegten Kriterien grundsätzlich möglich sind. Stufe III: Verträglichkeitsprüfung umfasst, a, Kriterien, die dem Abwägungsspielraum von Fachplanungen unterliegen, oder b, die Bewertung konkurrierender Nutzungen, wie z.b. Bodendenkmäler In Stufe III erfolgt insbesondere die Abschätzung der Verträglichkeit mit dem Artenschutz, den übergeordneten Fachzielen des Naturschutzes, wie sie im Regionalplan verankert sind und die Abschätzung, ob festgesetzte Ausgleichsflächen betroffen Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 11

12 sein könnten. Ergebnis der Stufe III ist eine Bewertung der Potenzialflächen nach ihrem Raumwiderstand (Gewichtung der Kriterien nach Stufe III und flächenbezogene Darstellung). Die Gewichtung der Kriterien erfolgt gemäß ihrer Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben Windkraftanlage. Besondere Empfindlichkeit besteht hinsichtlich der Schutzgüter Arten und Biotope und Landschaftsbild. Um Konflikte mit dem Artenschutz und dem Landschaftsschutz möglichst weitgehend zu vermeiden, führen Kriterien wie eine besondere Lebensraumfunktion oder eine besondere Wirkung für das Orts- und Landschaftsbild zu einem hohen Raumwiderstand der jeweiligen Potenzialfläche. In dem Maße, in dem die Funktionen weniger Relevanz im Hinblick auf das Vorhaben haben bzw. entsprechende Funktionen gar nicht vorhanden sind, ergibt sich für die betreffenden Potenzialflächen ein mittlerer bzw. ein niedriger Raumwiderstand. Das heißt: die Eignung einer Potenzialfläche als Standort für Windkraftanlagen steigt in dem Maße, in dem ihre Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben abnimmt. Die Gewichtung der Kriterien kann der Kriterienliste entnommen werden. In einem letzten Schritt folgt schließlich die Vorstellung des Standortkonzepts, der zentrale Abwägungsprozess unter leitbildlichen Aspekten mit der Würdigung des Substanzgebotes und dem Ergebnis der Bildung von Konzentrationszonen (siehe Leitbild). 4 REFERENZANLAGE Als Referenzanlage wurde eine marktübliche Binnenlandanlage der 3- Megawattklasse des Typs E-101 der Firma Enercon festgelegt. Die Referenzanlage bildet die Grundlage für die Ermittlung der Abstände zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte der TA Lärm bzw. der Ermittlung der Abstände aufgrund verschiedener DIN-Normen (z.b. Durchmesser Rotorblatt). Die Windkraftanlage E-101 wird seit 2011 gebaut und weist eine Windnachführung auf. Die Anlage kann mit einer Abschaltautomatik ausgestattet werden, die meteorologische Parameter berücksichtigt, so dass die tatsächliche Beschattungsdauer begrenzt wird. Beschattungszeiten von mehr als 30 Stunden pro Kalenderjahr oder mehr als 30 Minuten pro Tag gelten als schädliche Umwelteinwirkungen (vgl. Winderlass Bayern; Windenergie-Erlass NRW; WEA Schattenwurf Leitlinie Brandenburg). Ebenfalls kann die Anlage optional mit einer Rotorblattheizung ausgestattet werden, die Ertragseinbußen aufgrund Eisbildung im Winter verhindert. Die Nennleistung der Anlage beträgt kw. Bei durchschnittlichen Volllaststunden von rund h/a sind je Standort zwischen 4 Mio. und 6 Mio. kwh/a Strom zu erzielen. Der Rotordurchmesser beträgt 101m; die Nabenhöhe liegt auf 149 m. Gemäß Datenblatt des Herstellers (vgl. Anlage) beträgt der durchschnittliche Schalleistungspegel 106,0 db(a). Für schallkritische Standorte besteht die Möglichkeit laut Hersteller, nachts mit reduzierter Drehzahl und Leistung zu betreiben. Die mindestens einzuhaltenden Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 12

13 Abstände wurde nach der DIN ISO ermittelt und ergeben je nach Nutzungsart gemäß BauNVO, folgende Abstände: Abstandsberechnungen nach TA Lärm (Rundungen bis 0,4 gemäß TA Lärm zulässig): Stufe I Abstands-Berechnung in Abhängigkeit der Immissionsrichtwerte für 1 WEA ohne Vorbelastung (Umgebungslärm) mittlere Höhe (m) Abstand LWA D A div A atm A gr Lr ,96 0,5 0,00 49,5 GE ,04 0,8 0,00 45,2 MI / MD ,26 1,3 0,60 39,8 WA ,55 1,9 1,95 34,6 WR Stufe II Abstands-Berechnung in Abhängigkeit der Immissionsrichtwerte für 2 WEA (Konzentrationszone) unter Berücksichtigung von 3 db(a) Vorbelastung mittlere Höhe (m) Abstand LWA D A div A atm A gr Lr ,06 0,9 0,00 47,0 GE ,90 1,4 0,91 41,8 MI / MD ,00 2 2,10 36,9 WA ,23 2,9 2,94 31,9 WR Abb. 3 - Abstands-Berechnung nach TA Lärm In Stufe II wird ein Zuschlag für die Vorbelastung von 3 db(a) gemäß TA Lärm hinzugerechnet und, gemäß der Zielsetzung Konzentrationszonen/Cluster zu schaffen, von mind. 2 Windkraftanlagen pro Standort/Cluster ausgegangen. In Stufe I ist zu berücksichtigen, dass sich für die Nutzungsarten GE und MI / MD unter Berücksichtigung des Urteils zur optisch erdrückenden Wirkung größere Abstände ergeben, als nach TA Lärm notwendig wären. Der Zuschlag von 3 db(a) für die Vorbelastung nach TA Lärm, entspricht einem Erfahrungswert der Unteren Immissionsschutzbehörde im Landkreis Landsberg am Lech. Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 13

14 Abb. 4 Windenergieanlage ( wikipedia) Abb. 5 Referenzanlage E-101 ( enercon) Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 14

15 5 KRITERIENLISTE Im Standortgutachten wurden folgende Abstände gewählt: Stufe I: Harte Tabuzonen (Ausschlussflächen) 1 Siedlungsflächen Puffer/ Abstand (m) zur Anlagenmitte Wohnbauflächen (FNP) Reine Wohngebiete (B-Plan) gemischte Bauflächen Wohnen Außenbereich: Weiler/Höfe Gewerbe-, Industrieflächen Gemeinbedarfsflächen exkl. Sport Gemeinbedarfsflächen Sport Sonderbauflächen, schutzwürdig Sonderbauflächen, gewerblich Grün-, Kleing.-Flächen 650 (Immissionsrichtwert TA Lärm) 950 (Immissionsrichtwert TA Lärm) 400 (Immissionsrichtwert TA Lärm) 400 (Immissionsrichtwert TA Lärm) 400 (optisch bedrängende Wirkung) 650 (Immissionsrichtwert TA Lärm) 650 (Immissionsrichtwert TA Lärm) 400 (optisch bedrängende Wirkung) 2 Verkehr, Versorgung, Bodenschätze 1) Puffer/ Abstand (m) zum Anlagenrand Bundesautobahnen (BAB) Bundes- und Staatsstraßen (B/ St) Kreisstraßen (LL) Bahntrassen Freileitungen > 45 kv inkl. Bahnstrom Freileitungen 45 kv Gashochdruckleitungen, Pipeline Vorranggebiete Bodenschätze [Wetterradarssystem] [Puffer Wetterradarsystem] Richtfunk zivil Richtfunk militär. Sendemasten (Mobilfunk) 40 (gesetzl. Bauverbotszone) 20 (gesetzl. Bauverbotszone) 15 (gesetzl. Bauverbotszone) (keine gesetzl. Vorgabe) 150 (DIN EN 50341: 1 * d + Traverse) 10 (DIN EN /VDE ) 10 (DVGW G463, 3.1.2) [ 5000] [15000 Höhenbeschränkungen f.wka] >= Luftfahrt, Militär (I b) Puffer/ Abstand (m) zum Anlagenrand (3.0.1) (Zustimmung nach 14/15 LuftVG für Anlagen mit H > 100 m (Schutzbereiche nach 18a LuftVG)) (Bauschutzbereich nach 12 LuftVG: innerhalb Anflugsektor) (Bauschutzbereich nach 12 LuftVG: außerhalb Anflugsektor) Nacht- und Tiefflugzonen BW Radar militär. (Einzelfallprüfung) (gesetzl. Bauverbot Einzelfallentsch.) [individuell] (Baubeschränkungen) 4000 (Baubeschränkungen f. H>25m) ( 35(3)Nr.8 BauGB - Einzelfallprüfung) 4 Natur, Landschaft, Wasser Puffer/ Abstand (m) Naturschutzgebiete Gesch. Landschaftsbestandteile u. flächige Naturdenkmale gesetzl. gesch. Biotope ( 30 BNatSchG+Art.23 BayNatSchG) FFH-Gebiete EU-Vogelschutzgebiete SPA [Naturwaldreservate] [Alpenplan Zone C] Wasserschutzgebiet I (Fassungsbereich) [] [] (5 Wind) Puffer/ Abstand (m) Flächen mit Windgeschwindigkeiten unter 4,5 m/s Ergebnis Stufe I: Bezugsfläche 1) nicht berücksichtigt sind Abwasserentsorgungsleitungen und Wasserversorgungsleitungen Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 15

16 Stufe II: Weiche Tabuzonen (Abwägungsflächen) 1 Siedlungsflächen Puffer/ Abstand (m) zur Anlagenmitte Puffer zu Wohnbauflächen (FNP) Puffer zu Reinen Wohngebieten (B-Plan) Puffer zu Gemischten Bauflächen Puffer zu Wohnen Außenbereich: Weiler/Höfe Puffer zu Gewerbe- und Industrieflächen Puffer zu Gemeinbedarfsflächen exkl. Sport Puffer zu Sonderbauflächen, schutzwürdig Puffer zu Sonderbauflächen, gewerblich Golfplätze 1000 (Immissionsrichtwert + Vorsorge) 1450 (Immissionsrichtwert + Vorsorge) 700 (Immissionsrichtwert + Vorsorge) 700 (Immissionsrichtwert + Vorsorge) 600 (optisch bedrängende Wirkung) 1000 (Immissionsrichtwert + Vorsorge) 1000 (Immissionsrichtwert + Vorsorge) 600 (optisch bedrängende Wirkung) 2 Verkehr, Versorgung, Bodenschätze Puffer/ Abstand (m) zum Anlagenrand Puffer zu Bundesautobahnen (BAB) Puffer zu Bundes- und Staatsstraßen (B/ St) Puffer zu Kreisstraßen (LL) Puffer zu Bahntrassen Puffer zu Freileitungen > 45 kv Vorbehaltsgebiete Bodenschätze 100 (gesetzl. Baubeschränkungszone) 40 (gesetzl. Baubeschränkungszone) 30 (gesetzl. Baubeschränkungszone) 325 (DB: 1,5 (NH + d)) 300 (DIN EN 50341: 3 * d + Traverse) 3 Luftfahrt, Militär Puffer/ Abstand (m) zum Anlagenrand (3.0.2) Zustimmung nach 14/15 LuftVG für Anlagen mit H > 100 m Schutzbereiche nach 18a LuftVG (Bauschutzbereich nach 12 LuftVG: innerhalb Anflugsektor) (Bauschutzbereich nach 12 LuftVG: außerhalb Anflugsektor) (Segelflugplatz 17) Radar militär. (Einzelfallprüfung) (gesetzl. Bauverbot Einzelfallentsch.) (Baubeschränkungen) 6000 (Baubeschränkungen H> ) 1500 ( 35(3)Nr.8 BauGB - Einzelfallprüfung) 4 Natur, Arten, Wasser, Landschaft (-sbild) Puffer/ Abstand (m) Landschaftsschutzgebiete amtl. kartierte Biotope Wasserschutzgebiet II (engere Schutzzone) Überschwemmungsgebiete Fließ-, Standgewässer, Auen Wasserwirtschaftl. Vorranggebiete dto. geplant (RP in Aufstellung) Erholungsräume Landschaft (Landschaftsbild, naturbez. Erholung, naturraumtyp. Eigenart und Vielfalt, Vorbelastung in Form visueller Be- einträchtigung), Bau- und Bodendenkmäler, Artenschutzprogramm Wind Puffer/ Abstand (m) Ergebnis Stufe II: Potenzialflächen Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 16

17 Stufe III Einzelfall- und Verträglichkeitsprüfung Bereiche mit hohem Raumwiderstand (Bereiche innerhalb der Potenzialflächen gem. Stufe I und II mit besonderer Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben) Bereiche mit mittlerem bzw. geringem Raumwiderstand (Bereiche innerhalb der Potenzialflächen gem. Stufe I und II ohne besondere Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben, aber Funktionszuweisung und Schutzcharakter) Bereiche mit mittlerem Raumwiderstand Bereiche mit geringem Raumwiderstand Erfüllung folgender Kriterien: Immissions- und Lärmschutzwald mit wirkungsvoller Lage zwischen Siedlung und Emittent und geeignetem Bestandsaufbau (hohe Baumdichte, Stufung und Durchmischung) Erholungswälder Wälder mit Sonderfunktion für Landschaftsbild Zone III der Wasserschutzgebiete mit Verbot der Errichtung von baulichen Anlagen, der Beschränkung der Gründungstiefe von Bauwerken auf 5m, Rodungsverbot (außer Zone IIIB) Denkmäler: Nähebereich und Bezugsraum von sog. Landmarken oder die Kulturlandschaft prägenden Denkmälern, wie z.b. denkmalgeschütze Kirchen Schutzgut Mensch (1.000 m Abstand zu Wohnbebauung) Erfüllung folgender Kriterien: Klimaschutzwald Immissions- und Lärmschutzwald mit Lage im Wald und ungünstigem Bestandsaufbau Bannwälder Zone III der Wasserschutzgebiete, die Rodung und Kahlschlag nicht verbieten, aber flächenmäßig einschränken und Zone IIIB Landschaftsschutzgebiet LSG Hofoldinger und Höhenkirchener Forst mit Vorbelastung durch A8 Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Ausgleichsflächen Denkmäler ohne Wirksamkeit für die Landschaft Bereiche gemäß Spalte zwei, welche folgende Kriterien erfüllen: Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild - mittlerer bis hoher Anteil an... extensiver kleinteiliger Nutzung naturraumtypischen Landschaftselementen natürlichen landschaftsprägenden Oberflächenformen kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselementen - Ortsbild mit besonderem Charakter, gewisser Eigenheit und herausragender Prägung - geringer Anteil an Vorbelastungen durch visuell störende Objekte Schutzgut Arten und Biotope - Wälder mit alten Baumbeständen, strukturreiche und naturnahe Wälder - extensiv genutzte Flächen mit hohem Biotopwert Bereiche gemäß Spalte zwei, welche folgende Kriterien erfüllen: Schutzgut Landschaftsbild / Ortsbild - geringer Anteil an... extensiver kleinteiliger Nutzung naturraumtypischen Landschaftselementen natürlichen landschaftsprägenden Oberflächenformen kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselementen - Ortsbild ohne besonderen Charakter, gewisser Eigenheit und herausragender Prägung - mittlerer bis hoher Anteil an Vorbelastungen durch visuell störende Objekte Schutzgut Arten und Biotope - Wälder ohne alte Baumbestände, strukturarme und anthropogene Wälder - intensiv genutzte Flächen mit geringem Biotopwert Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 17

18 Anmerkungen zur Kriterienliste: Die gestrichenen Kriterien haben für das Untersuchungsgebiet keine Relevanz, bzw. sie wurden im Rahmen der Standortuntersuchung nicht berücksichtigt. Dies sind Kriterien, für die eine Einzelfallentscheidung im Laufe des Verfahrens zu treffen sein wird (Abstände zu Richtfunk und Sendemasten, luftrechtliche, militärische, denkmalschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Prüfmerkmale). Die eingeklammerten Kriterien wurden nur pauschal beurteilt. Konkrete Aussagen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Verfahrens sind erforderlich. 6 WINDHÖFFIGKEIT Die Windhöffigkeit, als Grundlage für den wirtschaftlichen Betrieb von Windkraftanlagen, wurde dem aktuellen Windatlas von Bayern, Stand August 2010, entnommen. Er enthält Karten der mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit in 10 m, 80 m und 140 m Höhe über Grund. Die Erstellung dieser Karten erfolgte auf Basis von Winddaten, deren Messung durch den Deutschen Wetterdienst in den Jahren von 1971 bis 2000 sowie von 2005 bis 2009 erfolgte, von Daten aus den Jahren 2005 bis 2009, die von in Bayern liegenden Windenergieanlagen stammen, des digitalen Geländemodells DGM25 der Bayerischen Vermessungsverwaltung, das Bayern als eine virtuelle dreidimensionale Gitterlandschaft mit einer horizontalen Auflösung von 50 m beschreibt und des digitalen Datensatzes von Corine Land Cover 2000 (CLC 2000), der Daten der Bodenbedeckung in einer Auflösung von 100 m zur Ermittlung der Oberflächenrauigkeit zur Verfügung stellt. Demgemäß liegt im Gemeindegebiet von Sauerlach die mittlere jährliche Windgeschwindigkeit in einer Höhe von 140 m zwischen 5,0 7,4 m/s. Der Atlas ermöglicht eine erste Abschätzung des mittleren Jahresenergieertrags einer Windenergieanlage bzw. der Eignung eines Standorts für die Windenergienutzung. Die Berechnungen können aber keinesfalls eine umfassende Standortanalyse ersetzen, bei der über einen Mindestzeitraum von 12 Monaten Windmessdaten direkt am geplanten Standort erhoben werden und mit meteorologischen Langzeitdaten einer Wetterstation zu einem Windgutachten verknüpft werden. Die Erstellung eines solchen Gutachtens, zumindest für die Konzentrationsflächen, wird daher dringend empfohlen. Grundlage für die Berechnung des mittleren Jahresenergieertrages ist die so genannte Leistungskennlinie. Sie stellt die anlagenspezifische Leistung einer Windkraftanlage in Abhängigkeit von der mittleren Windgeschwindigkeit dar. Eine Beurteilung des Standortes alleine über die mittlere Windgeschwindigkeit ist allerdings nur bedingt zweckmäßig. Entscheidender für die wirtschaftliche Rentabilität Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 18

19 eines Standortes ist vielmehr die jahreszeitliche Verteilung der Windgeschwindigkeit. Diese kann mit Hilfe spezieller, auf dem Markt verfügbarer Berechnungsprogramme durch die Weibull-Verteilungsfunktion und deren Kenngrößen beschrieben werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb auf allen Bezugs-, Potenzial-, und Konzentrationsflächen ist gemäß Energieatlas Bayern anzunehmen. Eine nähere Überprüfung der einzelnen Potenzialflächen im Rahmen des Standortgutachtens fand jedoch nicht statt. Das Kriterium der Windhöffigkeit führte aufgrund des wenig belastbaren Datenmaterials zu keinem Ausschluss von einzelnen Flächen. Im Zuge der Genehmigungsplanung sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 19

20 TEIL C ERGEBNISSE 1 ERGEBNISSE DER STUFE I - BEZUGSFLÄCHEN Die Ermittlung der Bezugsflächen ergibt sich aus der Tatsache, dass der gesamte Außenbereich als Vergleichsmaßstab für das Substanzgebot untauglich ist, da Windkraftanlagen faktisch aufgrund rechtlicher oder technischer Grundlagen auf vielen Flächen zum Ausschluss kommen (vgl. Harte Tabuzone der Kriterienliste). Auf der Bezugsfläche (Untersuchungsgebiet abzüglich Harter Tabuzone) ist zumindest ein Ausschluss aus diesen Gründen nicht möglich. Sie wird daher als Bezugsrahmen für das Substanzgebot herangezogen. Das heißt: das Verhältnis zwischen Flächen für die Windkraft (Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan) und Bezugsfläche ist ausschlaggebend für die Erfüllung des Substanzgebotes, ausreichend Raum für das Vorhaben Windkraft zur Verfügung zu stellen. Nach Abzug der harten Tabuzonen (2.729 ha) gemäß Kriterienliste Stufe I verbleiben von der Gesamtfläche des Untersuchungsraumes (Gemeindegebiet mit ha) als Bezugsflächen ha. Das entspricht ca. 52% des Gemeindegebietes. Der Flächenabzug gemäß Tabuzone I ergibt sich hauptsächlich durch die erforderlichen Abstände der Potenzialflächen für Windkraftanlagen zu Siedlungseinheiten und zu verkehrlicher und Versorgungsinfrastruktur: Verkehr, Versorgung, Bodenschätze - Autobahn A8 - Bundesstraße B13 - Staatsstraße St2070 und St Kreisstraße M6, M7 und M11 - S-Bahn-Linie - Sende- und Empfangsanlagen - Richtfunkstrecke von smart-dsl - 20kV-Leitungsnetz von eon - 20kV-Mittelspannungsleitungen Isar-Amperwerke AG - 110kV-Hochspannungsfreileitung Waakirchen-Hohenbrunn mit einer Stichleitung zum Umspannwerk im Gewerbegebiet Sauerlach - Erdgasleitung Egmating-Kissing der BAYERNGAS-Bayerische Ferngas GmbH - Vorrangflächen für den Kiesabbau Nr. 106 K4 und Nr. 106 K3 gemäß Regionalplan Oberland, Region 17, an der Grenze zum Gemeindegebiet von Sauerlach Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 20

21 Natur, Landschaft, Wasser Weitere Flächenabzüge ergeben sich aus der Berücksichtigung naturschutzrechtlicher und wasserschutzrechtlicher Kriterien Nach 30 BNatSchG und Art. 23 BayNatSchG geschützte Biotope gemäß Liste des Bayerischen Landesamt für Umwelt: Biotop-ID Fläche in qm Gesetzlicher Schutz teilweise teilweise Des Weiteren gibt es im Gemeindegebiet von Sauerlach insgesamt 48 gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 29 BNatSchG und ein Naturdenkmal gemäß 28 BNatSchG, die Dorflinde in der Ortsmitte von Sauerlach, welche aus der Fläche möglicher Standorte für Windkraftanlagen ausgeschlossen wurden. Die Zone I von Wasserschutzgebieten bildet ein weiteres Ausschlusskriterium: - Zone I des Wasserschutzgebietes für den Brunnen Arget der Gemeinde Sauerlach in der Gemeinde Sauerlach (Landkreis München) und in der Gemeinde Otterfing (Landkreis Miesbach) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Sauerlach vom (Verordnung LRA München) - Zone I des Wasserschutzgebietes für den Brunnen Sauerlach/ Pechlerweg der Gemeinde Sauerlach in der Gemeinde Sauerlach (Landkreis München) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Sauerlach vom (Verordnung LRA München) - Zone I des Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Sauerlach (Landkreis München) und Otterfing (Landkreis )Miesbach für die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt München vom (Verordnung LRA München) 2 ERGEBNISSE DER STUFE II - POTENZIALFLÄCHEN Potentialflächen sind Flächen, auf denen Windkraftanlagen nicht nur aus rechtlichen und technischen Gründen grundsätzlich möglich sind, sondern auch Nutzungskonflikte aufgrund konkurrierender Nutzungen weitestgehend vermieden werden. Noch nicht berücksichtigt sind Abstände oder Restriktionen auf Grundlage eines übergeordneten, im Wesentlichen auf den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes begründeten Leitbildes. Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 21

22 Nach Abzug der weichen Tabuzone in Stufe II verbleiben im Ergebnis ha oder 27 % der Gemeinde- bzw. 52% der Bezugsfläche. Der Flächenabzug gemäß Tabuzone II ergibt sich hauptsächlich durch die Erweiterung der Abstände der Potenzialflächen für Windkraftanlagen zu Siedlungseinheiten und verkehrlicher und Versorgungsinfrastruktur gemäß Tabuzone I sowie den Ausschluss von Wasserschutzgebieten Zone II: - Zone II des Wasserschutzgebietes für den Brunnen Arget der Gemeinde Sauerlach in der Gemeinde Sauerlach (Landkreis München) und in der Gemeinde Otterfing (Landkreis Miesbach) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Sauerlach vom (Verordnung LRA München) - Zone II des Wasserschutzgebietes für den Brunnen Sauerlach/ Pechlerweg der Gemeinde Sauerlach in der Gemeinde Sauerlach (Landkreis München) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Sauerlach vom (Verordnung LRA München) - Zone II des Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Sauerlach (Landkreis München) und Otterfing (Landkreis )Miesbach für die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt München vom (Verordnung LRA München) - Zone II des Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Oberhaching, Taufkirchen, Brunnthal, Eichenhausen, Oberbiberg, Sauerlach und in dem gemeindefreien Gebiet Deisenhofener Forst, Landkreis München, für die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt München vom (Verordnung LRA München) - Zone II des Wasserschutzgebietes Maltheser Holz (Verordnung LRA Bad Tölz - Wolfratshausen) Weitere Ausschlussflächen gem. Tabuzone II bilden: Natur und Landschaft - Landschaftsschutzgebiet LSG Deisenhofener Forst - Kartierte Biotope der Flachlandbiotopkartierung gemäß Liste des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Biotop-ID Fläche in qm Gesetzlicher Schutz nein nein nein Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 22

23 Biotop-ID Fläche in qm Gesetzlicher Schutz Versorgung - Vorbehaltsfläche für Kiesabbau Nr. 310K2 gemäß Regionalplan Oberland, Region 17, an der Grenze zum Gemeindegebiet von Sauerlach Bestimmend für die Bildung der Potenzialflächen waren im Wesentlichen die Siedlungsabstände, der Ausschluss von Flächen der Wasserwirtschaft sowie die Abstände zu Flächen des Verkehrs und der Versorgung. Dies führt zu einer weitgehenden Freihaltung der Rodungsinseln. Die Potenzialflächen liegen überwiegend im Bereich von Fichtenforsten. 3 ERGEBNISSE DER STUFE III - RAUMWIDERSTAND In Stufe III werden die Potenzialflächen gemäß Stufe II einer Prüfung hinsichtlich ihrer weiteren Eignung als Standort für Windkraftanlagen unterzogen. Dabei geht es nicht darum, einzelne Potenzialflächen grundsätzlich infrage zu stellen, sondern eine Rangfolge zwischen ihnen zu bilden. Kriterien der Beurteilung sind Funktionszuweisungen gemäß Verordnungen, Fachplanungen und übergeordneten Planungen sowie Aspekte des Denkmalschutzes und Landschaftsbildschutzes. Im Folgenden werden die einzelnen Bewertungskriterien erklärt. Anschließend wird für jede einzelne Potenzialfläche der Raumwiderstand dargestellt: Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 23

24 Kriterien, die zu einem hohen Raumwiderstand führen (Bereiche innerhalb der Potenzialflächen gemäß Stufe I und II mit besonderer Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben): - Lärmschutzwald mit hoher Wirksamkeit Lärmschutzwälder gemäß Waldfunktionsplan haben eine wichtige Funktion hinsichtlich der Minderung schädlicher oder belästigender Einwirkungen durch Lärm. Im Gemeindegebiet befindet sich in einer Entfernung von 250 m zu beiden Seiten der A8 Lärmschutzwald. Um aufsummierende Lärmbelastungen zu vermeiden, welche sich aus der Abholzung von Lärmschutzwald einerseits und der Aufstellung von Windkraftanlagen andererseits ergeben, sollten im Gemeindegebiet vorhandene Lärmschutzwälder nach Möglichkeit erhalten werden. - Erholungswälder Wälder haben eine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung aufgrund ihres angenehmen und ausgeglichenen Klimas und ihrer Ungestörtheit. Im Gemeindegebiet trägt besonders der Deisenhofener Forst die Funktion der Erholungsnutzung. Erholungswälder gemäß Waldfunktionsplan werden in beträchtlichem Umfang besucht. Die Errichtung von Windkraftanlagen in Wäldern, kann zu einer Störung der Ruhe und zu einer technischen Überformung der Forste führen. Insbesondere vielbesuchte Wälder sollten daher von Bebauung freigehalten werden. - Wälder mit Sonderfunktion Landschaftsbild Wälder prägen und strukturieren in besonderem Maß das Landschaftsbild. Wälder mit der Sonderfunktion Landschaftsbild gemäß Waldfunktionsplan haben eine herausragende Bedeutung für das Landschaftsbild. Diese liegen im Gemeindegebiet vor allem am Randbereich der Rodungsinseln von Sauerlach und Arget/Lochhofen/Grafing. Gerade im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen, die erhebliche negative Auswirkungen vor allem auf das Landschaftsbild haben, kommt dem Erhalt landschaftsprägender Elemente besondere Bedeutung zu. Um die landschaftsprägende Wirkung dieser Waldränder zu erhalten, sollten sie daher von Bebauung freigehalten werden. - Zone III von Wasserschutzgebieten Die Errichtung von Windkraftanlagen in der Schutzzone III ist je nach Schutzgebietsverordnung grundsätzlich möglich. Allerdings kann es Restriktionen hinsichtlich der Gründungstiefe und der großflächigen Rodung von Wäldern geben. Die Voraussetzungen für die Errichtung von Windkraftanlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Folgende Wasserschutzgebiete liegen mit Zone III im Bereich von Potenzialflächen für Windkraft: - Zone II des Wasserschutzgebietes für den Brunnen Arget der Gemeinde Sauerlach in der Gemeinde Sauerlach (Landkreis München) und in der Gemeinde Otterfing (Landkreis Miesbach) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Sauerlach vom (Verordnung LRA München) Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 24

25 - Zone II des Wasserschutzgebietes für den Brunnen Sauerlach/ Pechlerweg der Gemeinde Sauerlach in der Gemeinde Sauerlach (Landkreis München) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Sauerlach vom (Verordnung LRA München) - Zone II des Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Sauerlach (Landkreis München) und Otterfing (Landkreis )Miesbach für die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt München vom (Verordnung LRA München) - Zone II des Wasserschutzgebietes in den Gemeinden Oberhaching, Taufkirchen, Brunnthal, Eichenhausen, Oberbiberg, Sauerlach und in dem gemeindefreien Gebiet Deisenhofener Forst, Landkreis München, für die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt München vom (Verordnung LRA München) - Zone III des Wasserschutzgebiet für den Brunnen II im Erschließungsgebiet Hofolding/Faistenhaar der Gemeinde Brunnthal in den Gemeinden Brunnthal, Aying und Sauerlach (Landkreis München) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Brunnthal vom (Verordnung LRA München) - Landschaftswirksame Denkmäler Windkraftanlagen können sich insbesondere auf die Umgebung bzw. auf großräumige Sichtbezüge von Denkmälern (Nähebereich eines Denkmals) negativ auswirken. Dies gilt regelmäßig bei Landmarken und den die (Kultur-) Landschaft prägenden Denkmälern. Hierzu zählen u. a. Kirchen oder Klosteranlagen. Die Umgebung landschaftswirksamer Denkmäler sollte regelmäßig von Windkraftanlagen freigehalten werden. Der öffentliche Belang Denkmalschutz steht einem privilegierten Vorhaben jedenfalls dann entgegen, wenn das Außenbereichsvorhaben die besondere Wirkung eines Denkmals erheblich beeinträchtigen würde. Der Umfang des Umgebungsschutzes ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig; insbesondere kann keine pauschale Abstandsregelung definiert werden. Im Rahmen der Vororteinsicht wurden vor allem die katholische Pfarrkirche St. Andreas in Sauerlach (Aktnr. D ) und die katholische Pfarrkirche St. Michael bei Arget (Aktnr. D ) als denkmalgeschützte Elemente mit großer Wirkung in der umgebenden Kulturlandschaft eingestuft. Die denkmalfachliche Beurteilung des Vorhabens seitens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege steht noch aus. - Schutzgut Mensch (1.000 m Abstand zu jeglicher Wohnbebauung) Der jeweils einzuhaltende Immissionsrichtwert ergibt sich aus dem Schutzanspruch eines Immissionsortes, beispielsweise Mischgebiet oder Wohngebiet. Dies führt dazu, dass aufgrund einer Abwägung zwischen Ansprüchen auf ein gesundes Wohnumfeld und den Nutzungsansprüchen der Schutzanspruch gegenüber Lärm unterschiedlich ist. Durch die Zuweisung eines hohen Raumwiderstandes für alle Potenzialflächen mit einem Abstand von weniger als m zu Wohngebäuden, möchte die Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 25

26 Gemeinde eine Gleichbehandlung der Bürger hinsichtlich der möglichen Belastung durch Lärm herstellen. Zwar führt dies zu keinem rechtlichen Ausschluss von einzelnen Potenzialflächen, aber zu einer unterschiedlichen Bewertung bezüglich der Eignung einzelner Flächen als Standort für Windkraftanlagen. Kriterien, die zu einem mittleren Raumwiderstand bzw. geringem Raumwiderstand führen (Bereiche innerhalb der Potenzialflächen gemäß Stufe I und II ohne besondere Empfindlichkeit gegenüber dem Vorhaben, aber mit Funktionszuweisung und Schutzcharakter): - Klimaschutzwald Der Regionale Klimaschutzwald hat eine besondere Bedeutung für die Verbesserung des Klimas benachbarter Siedlungsbereiche und Freiflächen insbesondere durch großräumig wirkenden Luftaustausch. Klimaschutzwälder werden vor allem aufgrund ihrer großen Fläche wirksam. Windkraftanlagen stellen jedoch nur punktuelle Eingriffe dar, welche die Klimaschutzfunktion des Waldes nicht erheblich beeinträchtigen können. - Lärmschutzwald mit geringer Wirksamkeit Für die Funktionsfähigkeit des Lärmschutzwaldes entscheidend ist vor allem dessen Aufbau. Entscheidend sind die Bestandsdichte und ein stufiger Aufbau. Die Fichtenforste im Gemeindegebiet sind größtenteils Bestände aus Bäumen ähnlichen Alters und wenig geeignet für die Dämpfung von Lärm. - Bannwälder Bannwälder sind wegen ihrer außergewöhnlichen Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt und die Luftreinigung in der Region unersetzlich und deshalb in ihrer Flächensubstanz zu erhalten. Bannwälder werden vor allem aufgrund ihrer großen Fläche wirksam. Windkraftanlagen stellen jedoch nur punktuelle Eingriffe dar, welche die Funktion des Waldes nicht erheblich beeinträchtigen können. Zudem wird der Eingriff in Bannwälder durch Ersatzaufforstungen ausgeglichen. - Landschaftsschutzgebiet Hofoldinger und Höhenkirchener Forst Landschaftsschutzgebiete sind in Bezug auf das Vorhaben Windkraft sensibel zu behandelnde Gebiete, die eine große Bedeutung für Natur und Landschaft haben. Durch die Autobahn A8 ergibt sich allerdings eine starke Vorbelastung des Landschaftsschutzgebietes. Die Autobahn trennt eine im Gemeindegebiet von Sauerlach liegende Restfläche des Landschaftsschutzgebietes (330 ha) vom übrigen großflächig zusammenhängenden Teil jenseits der Autobahn (ca ha) ab. - Landschaftliche Vorbehaltsgebiete gemäß Regionalplan In Landschaftlichen Vorbehaltsgebieten kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zu. Potenzialflächen werden einer Einzelfallprüfung unterzogen. Landschaftliches Vorbehaltsgebiet im Bereich von Potenzialflächen: Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Truderinger Wald einschließlich Höhenkirchener-, Hofoldinger-, Deisenhofener-, Perlacher- und Grünwalder Forst. Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 26

27 - Flächen im Ökoflächenkataster Flächen gemäß Ökoflächenkataster LfU liegen nicht im Bereich von Potenzialflächen - Denkmäler ohne Wirksamkeit für die Landschaft Hierbei handelt es sich vor allem um Bodendenkmäler. Bei der genauen Standortbestimmung von Windkraftanlagen sind unabhängig von Fragen des Umgebungsschutzes primär Standorte zu suchen, bei denen eine Zerstörung von Denkmälern (insbesondere Zerstörung von Bodendenkmälern für Fundamentierungen) vermieden werden kann. Soweit dies im Einzelfall nicht möglich ist, ist durch Auflagen festzulegen, dass der Maßnahmenträger Bodendenkmäler in einer den Ansprüchen der Archäologie entsprechenden Weise durch fachlich ausreichend vorgebildete Personen auf seine Kosten in zumutbarem Umfang ausgraben und dokumentieren lässt. Denkmäler im Bereich von Potenzialflächen: D Eichenhausen Grabhügel vor- und frühgeschicht- licher Zeitstellung D Eichenhausen Viereckschanze der Latènezeit D Arget Kapelle St. Corona D Sauerlach Waldkapelle St. Anna Letztlich entscheidend für die Zuordnung eines geringen oder mittleren Raumwiderstands der Potenzialfläche sind Aspekte des Landschaftsbildes und des Artenschutzes. Flächen mit Funktionszuweisungen und Schutzcharakter erhalten einen mittleren Raumwiderstand, wenn ein mittlerer bis hoher Anteil an - extensiver kleinteiliger Nutzung - naturraumtypischen Landschaftselementen - natürlichen landschaftsprägenden Oberflächenformen - kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftselementen - sowie ein Ortsbild mit besonderem Charakter, gewisser Eigenheit und herausragender Prägung - und nur ein geringer Anteil an Vorbelastungen durch visuell störende Objekte - oder Wälder mit alten Baumbeständen, strukturreiche und naturnahe Wälder sowie extensiv genutzte Flächen mit hohem Biotopwert vorhanden sind. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird der Fläche ein geringer Raumwiderstand zugewiesen. Gemeinde Sauerlach Standortgutachten zur Steuerung der Windkraft in Sauerlach 27

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