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1 Vereinbarung) [verlhlaflldle~1teendfassung ] zum Bürgerbegehren "Gegen den Bebauunqsplan lemsahlrmellingstedt 14 - Hlnsenfeld" Die Vertrauensleute für das Bürgerbegehren "Gegen den 8ebauungsplan Lernsahl- Mellingstedt 14 - Hinsenfeid" und die 8ezirksversammlung Wandsbek, vertreten durch den Vorsitzenden Hans-Joachim Klier - nachfolgend Unterzeichner genannt - schließen folgende Vereinbarung: Präambel Die Unterzeichner haben in vertrauensvollen Gesprächen die Möglichkeiten einer städtebaulich verträglichen Wohnungsbauentwicklung in Lemsahl-Mellingstedt erörtert. Maßgabe für diese Gespräche war der durch das erfolgreiche Bürgerbegehren dokumentierte Wille von Bürgerinnen und Bürgern zum Erhalt des Hinsenfeides als Freiraum, dem mit dem Inhalt dieser Vereinbarung Rechnung getragen werden soll. Die Unterzeichner sind sich vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage darüber einig, dass der Stadtteil Lemsahl-Mellingstedt im Kontext mit dem Wandsbeker Wohnungsbauprogramm (Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau vom 4. Juli 2011) von der Schaffung neuen familiengerechten und bezahlbaren Wohnraums nicht ausgenommen werden kann. Deshalb besteht Einvernehmen, an der mit dem Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 14 verfolgten Zielzahl von 165 VVohneinheiten für Lemsahi- Mellingstedt unverändert - wenngleich zum überwiegenden Teil an anderer Stelle als bisher geplant, mit veränderten Strukturen und im Einklang mit dem ortsüblichen Charakter von Lernsaht - festzuhalten. Die Unterzeichner sind zuversichtlich, dass es auf der Grundlage der nachfolgenden Regelungen gelingt, die vereinbarte Anzahl der neuen Wohneinheiten in unterschiedlicher baulicher Ausprägung und mit einem Anteil (ca. 30 %) öffentlich geförderter Wohnungen zu ermöglichen. Den Unterzeichnern ist bewusst, dass die Umsetzung dieser Vereinbarung ein hohes Maß an Akzeptanz vor Ort und die Kooperationsbereitschaft aller am weiteren Planungsprozess Beteiligten erfordert. Die Unterzeichner werden sich im weiteren Planungsprozess und in der öffentlichen Vermittlung gegenseitig darin unterstützen, dass die vereinbarten Ziele so zügig wie möglich realisiert 1. Einsteilung des Bebauungsplanverfahrens lemsahi-memlngstedlt 14 Der Bebauungsplan Lemsahi-Mellingstedt 14 soll in der bisher verfolgten Form mit einer Bebauung des Hinsenfeides nicht zur Feststellung gelangen und nicht umgesetzt Das Verfahren wird eingestellt.

2 2 2. Grundstück Fiersbarq Das Grundstück des ehemaligen "Pavillondorfes" nördlich Fiersbarg I westlich der Lemsahler Landstraße soll mit ca Wohneinheiten in Einfamilienhaus- Formen (Doppelhäuser, Reihenhäuser) und im Geschosswohnungsbau mit bis zu 2 Vollgeschossen zzgl. StaffellDachgeschoss bebaut Die nördlich gelegene natürliche Erhöhung des Geländes mit dem dahinter beginnenden Knick soll erhalten Über die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze hinaus sollen weitere Stell- bzw. Parkplätze in der Planung berücksichtigt Die Erschließung des Grundstückes erfolgt vom Fiersbarg. Dabei soll vorrangig eine Nutzung der bisherigen Zufahrt vom Fiersbarg zum Pavillondorf geprüft In ein zukünftiges Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich die zwischen dem Grundstück und der Lemsahler Landstraße gelegene Bebauung (Lemsahler Landstraße ) einbezogen 3. Grundstücit Spechtort Auf der Fläche östlich der Lemsahler Landstraße zwischen Lemsahler Landstraße, Spechtort, Im Kohlhof und südlich Lemsahler Landstraße 270a sollen ca Wohneinheiten in Einfarnllienhaus-Formen (Doppelhäuser, Reihenhäuser) und im Geschosswohnungsbau mit bis zu 2 Vollgeschossen zzgl. Staffel/Dachgeschoss gebaut Die zukünftige Bebauung soll den östlichen Siedlungsrand auf Höhe der nördlich angrenzenden Splittersiedlung nach Möglichkeit nicht überschreiten. Dabei ist jedoch auszuschließen, dass die "Einengung" der potenziell zur Verfügung stehenden Baufläche eine verdichtete Anordnung des Gebäudebestandes zur Folge hat, die mit Blick auf die ortstypischen Bebauung in Lemsahl unverträglich wäre. Eine Erschließung dieser Fläche soll vom Spechtort erfolgen, vorbehaltlich des künftigen Verfahrens u.u. auch von der Lemsahler Landstraße. Ein Fuß- und Radweg auf der nördlichen Seite der Straße Spechtort mit östlichem Anschluss an bereits vorhandene V'lfege soll im Zuge der Planung verfolgt Im Rahmen eines zukünftigen Bebauungsplanverfahrens kann sich auch die Notwendigkeit ergeben, eine nördlich angrenzende Splittersiedlung in das Verfahren einzubeziehen. 4. Gewinnung städtebaulicher Grundlagen; gemeinsame Rahmenbedingungen für beide Grundstücke - Erhalt des Ortsbildes und angemessene Geste!- tunqsqualität Der städtebauliche Entwurf einer Bebauung des Grundstückes zu 2. kann durch Überarbeitung der bisherigen P!anungsansätze gewonnen Die Durchführung alternativer Verfahren bleibt unbenommen.

3 3 Für die Bebauung der Fläche zu 3. sollen vorbereitende Grundlagen in einem qualifizierenden Verfahren (Wettbewerb oder Gutachten I Gutachterverfahren) gewonnen werden, an dem die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens beratend mitwirken und eine Stimme in der Jury bzw. dem Auswahlgremium erhalten. Dabei soll flächenmäßige Vorsorge auch für eine Kindertagesstätte sowie wohnungsnahe Grünflächen getroffen Für beide Flächen wird die Möglichkeit angestrebt, jeweils ca. 30% der Wohneinheiten im geförderten sozialen Wohnungsbau zu errichten. Der Anteil der Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau soll auf jeder Fläche ca. die Hälfte der Wohneinheiten nicht überschreiten. Über Doppel- und Reihenhäuser hinaus werden auch freistehende Einfamilienhäuser in die künftigen Baukonzepte aufgenommen Die Gremien der Bezirksversammlung werden in den künftigen Verfahren auf eine angemessene Gestaltqualität der künftigen Wohngebäude hinwirken und dazu auch einen engen Austausch mit den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens führen. Die Anpflanzung großkroniger Bäume soll im Rahmen der Planung berücksichtigt 5. Verkehrsinfrastruktur Es wird angestrebt, den oder die Pianungsbegünstigten so weit möglich an der Kostentragung für verkehriiche Anpassungsmaßnahmen, insbesondere im Sinne sicherer Fußwegebeziehungen zu beteiligen. Die Gremien der Bezirksversammlung werden sich weiter dafür einsetzen, dass die Vorschläge der Vertrauensleute vom 24. Mai 2011 für eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Spechtort konstruktiv aufgegriffen und 'Nege zu ihrer Umsetzung verfolgt 6" Umsetzunq der Vereinbarung: rechtlicher Vorbehalt Den Unterzeichnern ist bewusst, dass die Umsetzung der Vereinbarung nur in einem mehrjährigen gemeinschaftlichen Prozess unter Einbeziehung weiterer öffentlicher und privater Akteure möglich ist und verschiedene weitere Schritte, insbesondere - (mehrere) Bebauungspianverfahren, - Wettbewerbs- und/oder Gutachterverfahren, - Änderungen des Flächennutzungsplanes, - Änderungen des Landschaftsprogrammes, - Aufhebung von Landschaftsschutz, - Eingriffe in Biotopbestände, - Durchführung der Eingriffsregelung, Schaffung von Ausgleichsflächen sowie - verschiedenste Fachgutachten erfordert bzw. erfordern kann, die nicht allein in die Kompetenz des Bezirksamtes fallen und planerische Konsequenzen haben können. Jhnen ist ebenfalls bewusst, dass die Inhalte der Vereinbarung insbesondere unter dem Vorbehalt entspre-

4 4 ehender Verfahren nach dem Baugesetzbuch und der bauleitplanerischen Abwägung stehen. kön- Rechtsansprüche auf bestimmte Ergebnisse künftiger Bauleitplanverfahren nen aus rechtlichen Gründen nicht bestehen. 7. Weitere Beteiligung der Vertrauensleute an der Planunq Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens werden an der weiteren Planung beteiligt. Hierzu soll auch über künftige formelle Verfahrensschritte hinaus ein unbürokratischer Kontakt gehalten 8. Erledigung des Bürgerbegehfl'ens Die Vertrauensleute erklären das Bürgerbegehren "Gegen den Bebauungsplan Lernsahl-Melfingstedt 14 - Hinsenfeid" mit der beiderseitigen Unterschrift dieser Vereinbarung für erledigt. Sie werden keine Bürgerbegehren anstrengen oder unterstützen, die dieser Vereinbarung oder den zu ihrer Umsetzung erforderlichen Schritten zuwiderlaufen. 9. Salvatorische K~ausei Sollte sich im Rahmen der Umsetzung dieser Vereinbarung wider Erwarten ergeben, dass die für Lemsahl-Mellingstedt vereinbarte Zahl neuer VVohneinheiten mit den vereinbarten Schritten nicht erreicht werden kann, so werden die Unterzeichner Gespräche aufnehmen, um dieses Ziel - auch vor dem Hintergrund der zwischen Senat und Bezirk vereinbarten Wohnungsbauziele - zu erreichen. Hamburg, den 2011 Vertrauensleute Caroline Kreusler Pfefferkrug 19 ~~ Antje Oliva Pfefferkrug 53a Helge Kohrs Fiersbarg 3 Bezirksversammlung Wandsbek: Hans-Joachim Klier Vorsitzender Anlage 1: Schematische Darstellung zum Vereinbarungsinhalt

5 .::.- I"~./.<,. <, <. / : <GI.' """,-. J '... ''-.~ -<, ""-. <, -;'-----''- /! I ''---.,.--1..' 't' /' I " 7,'., / "/. / 'I' ;,',. I.' '/,,.,/"" I- ~,\.. / I I '. ~ r- ~. I ', '---.:.. -1 _ ~-~-- JH:.,--r\l'-~_ ',,(,,'0.. ' , Madacl<er Flachskamp ~.~fl Anlage 1: Schematische Darstellung des Inhalts der Vereinbarung zum Bürgerbegehren "Gegen den Bebauungsplan lemsahl-mellingstedt 14 ~Hinsenfeid" Legende ~ß.l.. Müßenkamp r" ~;.tl'~;.//. <;"'Nh'/,1, Planungsraum voraussichtliches Bruttobauland.' voraussichtliches,c Einbeziehungsgebiet M 1:5000 Druck: ======== ---_.

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