Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM rechtssicher gestalten und durchführen
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- Wilfried Albrecht
- vor 8 Jahren
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1 RA Tobias Neufeld, LL.M. Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht Solicitor (England & Wales) Düsseldorf IHK München Gesundheit am Arbeitsplatz Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM rechtssicher gestalten und durchführen München, 28. April 2010
2 Agenda Arbeitsrechtlicher Rahmen des BGM Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im BGM Gewinnung von Gesundheitsdaten Datenschutz Rolle der Mitarbeitervertretungen im BGM Die BGM-Betriebsvereinbarung Incentivierung im BGM BGM Balanced Scorecard (BSC) Kündigungsrechtlicher Rahmen Diskrimierungsrisiken im BGM BGM und HR-Compliance
3 Arbeitsrechtlicher Rahmen des BGM ArbSchG SGB BetrVG/ TVG Art. 1 und 2 GG BetrAVG/ ATG/FlexiG BGM GenDG AGG BGB/ TzBfG KSchG BDSG
4 Rechtliche Ansätze im BGM BGM-System (abstrakt) Sammlung von Gesundheitsdaten Daten- Speicherung und -analyse Planung von BGM- Maßnahmen Umsetzung von BGM- Maßnahmen Messung der Effizienz Rechtliche Ansätze
5 Gegenseitige Pflichten im Arbeitsverhältnis Einordnung des BGM in das arbeitsrechtliche Synallagma Arbeitgeber Arbeitnehmer BGM-Pflichten des Arbeitgebers bei Gesundheit/Krankheit BGM-Pflichten des Arbeitnehmers bei Gesundheit/Krankheit insb. Mitwirkungspflicht? Umsetzung zwischen Direktionsrecht und Vereinbarung
6 Gewinnung von Gesundheitsdaten Fragerechte des Arbeitgebers Bei Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Während des Arbeitsverhältnisses Eingriffe in die körperliche Integrität der Mitarbeiter Einstellungsuntersuchung Regelmäßige Check-ups/Sonderuntersuchungen Praktische Beispiele Blutuntersuchungen Genanalyse Screenings Psychologische Tests Vereinbarungslösungen
7 Datenschutz und Gesundheitsdaten Grundsätze des Umgangs mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis (BDSG) Besonderheit: Gesundheitsdaten ( 3 Abs. 9 BDSG) Definition Rechtsfolgen Praktische Beispiele Einstellungsuntersuchungen Fehltagereports Kranken(rückkehr)gespräche/BEM BGM Entwicklung praxistauglicher Lösungen
8 Rolle der Mitarbeitervertretung im BGM BGM als Gegenstand von Tarifverträgen 16. Apr. 2008: Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie der IGBCE und Chemie-Arbeitgeber ein Muster für BGM-Tarifverträge? BGM und Betriebsverfassungsrecht BGM als Gegenstand der betrieblichen Mitbestimmung Zwingende Rechte der Betriebräte nach dem BetrVG Rolle der Betriebsräte im BGM Vereinbarungslösung: Die BGM-Betriebsvereinbarung Struktur und notwendige Inhalte Beispiel: BGM-Dienstvereinbarung Deutsche Rentenversicherung Bund
9 Incentivierung im BGM Erforderlichkeit von BGM-Incentives BGM-Management (top-down) BGM-Compliance (Mitarbeiter) Arbeitsrechtliche Ansätze zur Incentivierung Vergütung Zeit Qualifikation Arbeitsrechtliche Instrumente Zielvereinbarungen insb. zur BGM-Balanced Scorecard (BSC) BGM-Incentive Schemes als Individualabrede/Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung
10 Die Gesundheits-BSC (1) Grundmodell und Idee der Balanced Scorecard (BSC)
11 Die Gesundheits-BSC (2) Die BSC als Steuerungsinstrument für BGM Eignung Adaption des kennzahlenorientierten BSC-Konzepts Definition der vier BSC-Perspektiven im BGM BGM-Strategy Map Implementierung der BGM-BSC Ableitung von Abteilungs-BSC und persönlichen BSC Arbeitsrechtliche Umsetzung durch Zielvereinbarungen Rechtliche Grundlagen Rechtliche Risiken
12 Kündigungsrechtlicher Rahmen Systematik: BGM und Kündigung als arbeitsrechtliche Sanktion Kündigungsrechtlicher Umgang mit: krankheitsbedingten Fehlzeiten (Langzeit/Kurzzeit) Leistungsminderung (u.a. Low-Performer/Non-Performer) altersbedingt krankheitsbedingt Gesundverhalten (insb. Präsentismus) Verzahnung mit gesetzlichen BGM-Verfahren Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement ( 84 SGB IX) Stufenweise Wiedereingliederung ( 74 SGB V)
13 Diskriminierungsrisiken im BGM Rechtlicher Rahmen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 1 AGG: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen Relevanz des AGG im BGM Beschäftigung Älterer/Altersdiskriminierung Verbot der Benachteiligung wegen Behinderung Behinderung isv 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX vs Behinderung nach EuGH Behinderung ist auch jede Einschränkung, die auf geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist Positive Diskriminierung
14 BGM als Teil der HR Compliance Human Resources Compliance Begriff Zweck BGM als Teil der HR-Compliance Aufgabenverteilung: Werksärzte, Personalmanagement, Arbeitssicherheit, betriebliche Sozialarbeit, Betriebsgastronomie und Betriebsrat Entwicklung praktischer Lösungen
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
16 Referentenprofil RA Tobias Neufeld, LL.M. Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Solicitor (England & Wales) +49 (0) Tobias Neufeld, LL.M. ist Partner im Düsseldorfer Büro von Taylor Wessing und dort Mitglied der Practice Group Arbeitsrecht. Er nationale und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie dem Recht der betrieblichen Altersversorgung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Weitere Schwerpunkte seiner Beratung liegen in der arbeitsrechtlichen Betreuung von komplexen Transaktionen, Umwandlungen und Restrukturierungen sowie dem Betriebsrentenrecht, Betriebsrats- und Tarifangelegenheiten, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerdatenschutz und HR Compliance. Zudem berät RA Neufeld in arbeitsrechtlichen Sachverhalten mit Schnittstelle zum Insolvenzrecht sowie zum Versicherungsrecht. Tobias Neufeld hat ein Zusatzstudium des englischen Rechts abgeschlossen und ist neben seiner deutschen Anwaltszulassung als Solicitor in England und Wales zugelassen. Vor seinem Wechsel als Partner zu Taylor Wessing im Juni 2009 war Tobias Neufeld als Rechtsanwalt in zwei renommierten internationalen Wirtschaftskanzleien in deren Büros in London, Frankfurt und München tätig. RA Neufeld ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu seinen Schwerpunktgebieten und regelmäßig Referent auf Seminaren. 16
17 RA Tobias Neufeld, LL.M. Partner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Solicitor (England & Wales) Benrather Straße Düsseldorf Tel / t.neufeld@taylorwessing.com Berlin Brüssel Cambridge Dubai Düsseldorf Ebertstraße Berlin Deutschland Tel Fax berlin@taylorwessing.com Trône House 4 Rue du Trône 1000 Brussels Belgien Tel Fax brussels@taylorwessing.com 24 Hills Road Cambridge CB2 1JW England Tel Fax cambridge@taylorwessing.com 28th Floor, Al Moosa Tower II Sheikh Zayed Road P.O. Box 33675, Dubai Vereinigte Arabische Emirate Tel Fax dubai@taylorwessing.com Benrather Str Düsseldorf Deutschland Tel Fax duesseldorf@taylorwessing.com Neuss Frankfurt am Main Hamburg London München Am Krausenbaum Neuss Deutschland Tel Fax neuss@taylorwessing.com Senckenberganlage Frankfurt a. M. Deutschland Tel Fax frankfurt@taylorwessing.com HTC Am Sandtorkai Hamburg Deutschland Tel Fax hamburg@taylorwessing.com No. 5 New Street Square London EC4A 3TW England Tel Fax london@taylorwessing.com Isartorplatz München Deutschland Tel Fax muenchen@taylorwessing.com Paris Alicante Beijing Shanghai Warszawa 42, Avenue Montaigne Paris Frankreich Tel Fax paris@taylorwessing.com Paseo Explanada de España No Alicante Spanien Tel Fax alicante@taylorwessing.com Unit 1503, Tower 2, Prosper Center No. 5, Guanghua Road, Chaoyang District Beijing Volksrepublik China Tel Fax beijing@taylorwessing.com Unit 1509 United Plaza No. 1468, Nanjing West Road Shanghai Volksrepublik China Tel Fax shanghai@taylorwessing.com BSJP Al. Armii Ludowej Warszawa Polen Tel +48 (0) Fax +48 (0) warszawa@taylorwessing.com
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