Markt Markt Indersdorf

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1 Markt Markt Indersdorf Sachlicher Teilflächennutzungsplan Konzentrationsflächen "Windkraftanlagen" Übersicht unmaßstäblich (Geobasisdaten: Copyright Bayerische Vermessungsverwaltung, PLANZEICHNUNG, BEGRÜNDUNG, UMWELTBERICHT Fassung vom Markt Indersdorf Marktplatz Markt Indersdorf Landkreis Dachau

2 Markt Markt Indersdorf 1 Begründung INHALT TEIL A Allgemeiner Teil - Konzept im gemeindeübergreifenden Plangebiet 1. ANLASS UND ZIEL UNTERSUCHUNGSRAUM RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN VORGEHENSWEISE RESTRIKTIONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN HARTE TABUZONEN WEICHE TABUZONEN KONZENTRATIONSFLÄCHEN INNERHALB DER BETEILIGTEN GEMEINDEN 9 TEIL B Markt Indersdorf 1. VORGABEN DER REGIONALPLANUNG RESTRIKTIONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN IM GEMEINDEGEBIET HARTE TABUZONEN STÄDTEBAU IMMISSIONSSCHUTZ VERKEHRSWEGE UND INFRASTRUKTUR NATUR UND LANDSCHAFT WEICHE TABUZONEN SIEDLUNGSBEREICHE UND ORTSPLANUNG IMMISSIONSSCHUTZ NAHERHOLUNG UND FREIZEIT... 19

3 Markt Markt Indersdorf DENKMALSCHUTZ ERGEBNISSE LAGE UND GRÖßE DER KONZENTRATIONSFLÄCHEN DERZEITIGE FLÄCHENNUTZUNG EINGRIFF UND AUSGLEICH ERSCHLIEßUNG SONSTIGES... 29

4 Markt Markt Indersdorf 3 A Allgemeiner Teil Konzept im gemeindeübergreifenden Plangebiet 1. ANLASS UND ZIEL Nach der Reaktorkatastrophe in Japan hat die Bundesrepublik Deutschland beschlossen, die Nutzung der zivilen Atomenergie zur Stromerzeugung bis zum Jahr 2022 zu beenden. Bereits das seit mehr als 10 Jahren eingeführte Erneuerbare Energien Gesetz EEG hatte zur Zielsetzung, die Energieversorgung in Deutschland verstärkt über regenerative Energien sicherzustellen, um den schädlichen Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren. Nach den aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung zum Atomausstieg kommt dem Einsatz erneuerbarer Energien eine verstärkte Funktion in der Stromversorgung zu. Das Erneuerbare-Energien- Gesetz sieht vor, bis zum Jahr 2050 den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung der Bundesrepublik Deutschland auf 80 % zu erhöhen. Vor allem in der Nutzung der Windenergie liegen die größten Ausbaupotentiale bezüglich der Stromgewinnung aus regenerativen Quellen. Zusätzlich können die Anlagen relativ kurzfristig errichtet und das Energiepotential des Windes zeitnah erschlossen werden. Laut der Bay. Staatsregierung soll bis 2020 die Stromerzeugung aus Windenergie auf etwa 10% erhöht werden. Hierfür sollen in den nächsten Jahren bis zu Windenergieanlagen in Bayern entstehen. Durch die im EEG garantierte Einspeisevergütung und die kontinuierliche technische Weiterentwicklung der Anlagen gewinnt aber auch das bisher als relativ windarm eingestufte Binnenland eine verstärkte Bedeutung für die Windkraftnutzung. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist als Außenbereichsnutzung gem. 35 Abs. 3 BauGB definiert und damit privilegiert. Die an dem gemeinsamen Planungskonzept teilnehmenden Gemeinden im Landkreis Dachau (siehe Kap. 2 Untersuchungsraum) beabsichtigen den Anteil regenerativer Energien zu erhöhen und gleichzeitig die Entstehung von Windenergieanlagen zu lenken. Um die grundsätzlich privilegierte Errichtung von Windkraftanlagen städtebaulich zu steuern, haben die meisten Gemeinden im Landkreis beschlossen, gemeindeübergreifende Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in einem gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan zu erarbeiten. Konfliktarme Bereiche, auf die sich die Nutzung der Windenergie in den nächsten Jahren konzentrieren soll, werden dabei in diesem Teilflächennutzungsplan dargestellt. Grundlage hierfür ist eine mehrstufige Analyse der Gemeinden mit einheitlichen Kriterien aus dem Jahr 2011 zur Ermittlung geeigneter Flächen. Die durch dieses Konzept entwickelten Konzentrationsflächen werden in einem sachlichen Teil-Flächennutzungsplan der jeweiligen Gemeinden dargestellt. Des Weiteren liegt eine Übersicht mit allen Konzentrationsflächen im gemeindeübergreifenden Plangebiet bei, um das einheitliche Planungskonzept und den räumlichen Zusammenhang zu verdeutlichen. Gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB steht die Errichtung von Windkraftanlagen öffentlichen Belangen auch dann entgegen, wenn durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung von Konzentrationsflächen an anderer Stelle erfolgt ist. Mit diesem so genannten Planvorbehalt soll erreicht werden, durch positive Standortzuweisungen für die Windnutzung an einer oder mehreren Stellen im Plangebiet die übrigen Gemeindeteile von einer Bebauung freizuhalten. Hierzu haben die beteiligten Gemeinden eine flächendeckende Untersuchung des Plangebietes veranlasst, um Konzentrationsflächen für die Nutzung der Windenergie mit geringem Konfliktpotential im jeweiligen Gemeindegebiet zu ermitteln. Damit wird einerseits Investoren Planungs- und Rechtssicherheit für die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb der abgegrenzten Konzentrationsflächen signalisiert und andererseits der Ausschluss von Windenergieanlagen im restlichen Plangebiet umfassend begründet.

5 Markt Markt Indersdorf 4 Durch die bedarfsgerechte Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung, sehen die Gemeinden die Möglichkeit, verstärkt auf künftige Bauvorhaben einwirken zu können, die Nutzung von Windenergie im Plangebiet zu fördern und gleichzeitig eine größtmögliche Akzeptanz der Bevölkerung herbeizuführen. Des Weiteren lässt sich das gemeindliche Entwicklungspotential dadurch sichern. Ein weiteres Ziel liegt auch darin, Konzentrationsflächen gemeindeübergreifend zu entwickeln und zu bündeln. Außerdem ist die jeweilige individuelle Gemeindestruktur zu berücksichtigen. Zudem soll der Windkraft substanzieller Raum im Plangebiet eingeräumt werden. Beabsichtigt wird damit vor allem Gemeinden, die über keine oder nur wenig geeignete Flächen für Windenergieanlagen verfügen, auch die Möglichkeiten einer Lenkung und der kommunalen Mitsprache bei der Standortwahl zu eröffnen. 2. UNTERSUCHUNGSRAUM Am gemeinsamen Konzept für gemeindeübergreifende Konzentrationsflächen sind folgende Gemeinden beteiligt: Markt Altomünster 75,76 km² Bergkirchen 59,96 km² Stadt Dachau 34,77 km² Erdweg 36,05 km² Haimhausen 26,95 km² Hilgertshausen-Tandern 28,64 km² Karlsfeld 15,61 km² Markt Indersdorf 68,60 km² Petershausen 32,77 km² Röhrmoos 31,73 km² Schwabhausen 30,20 km² Sulzemoos 19,04 km² Vierkirchen 19,42 km² Weichs 18,80 km² Die Fläche der beteiligten Kommunen summiert sich auf 498,30 km² (Landkreis: 579,20 km²). In den Gemeinden leben derzeit Einwohner (Landkreis: ) [Stand 2011]

6 Markt Markt Indersdorf 5 3. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG Mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel der Förderung erneuerbarer Energien, um den Ausstoß von schädlichen Klimagasen zu reduzieren. Ziel des Gesetztes ist dabei, den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung schrittweise bis zum Jahr 2050 auf 80% und bis zu Jahr 2020 den Anteil am Bruttoenergieverbrauch auf mindestens 18 % zu erhöhen. Baugesetzbuch - BauGB Windkraftanlagen sind Energieerzeugungsanlagen, die im Wesentlichen nur im Außenbereich errichtet werden können. Sie stellen privilegierte Vorhaben dar. 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es [...] der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient. Für die Gemeinden besteht nur die Möglichkeit lenkend mit dem 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB einzugreifen: Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben [...] in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung und Landesplanung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Dies bedeutet: hat die Gemeinde an einer oder auch mehreren Stellen im Plangebiet in begründeter Weise positive Standorte für Windenergieanlagen ausgewiesen, so ist der übrige Planungsraum von solchen Anlagen grundsätzlich freizuhalten. Im Rahmen der Umweltprüfung von Bauleitplänen ist ein Umweltbericht zu erstellen. Wesentliche Bestandteile der Umweltprüfung sind die Standortfrage und Standortalternativen, wodurch die Umweltverträglichkeit eines WK-Standortes als Kriterium an Bedeutung gewinnt. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG sieht vor, bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen 1. die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung) frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden, 2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, b) bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh wie möglich berücksichtigt werden. In der Anlage 1 des Gesetzes werden die "UVP-pflichtigen Vorhaben aufgezählt. Demnach gelten für die Errichtung von Windrädern ab einer Gesamthöhe von 50 m folgende Voraussetzungen: generelle UVP-Pflicht bei 20 oder mehr Windkraftanlagen allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls bei 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen standortbezogene Vorprüfung bei 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen

7 Markt Markt Indersdorf 6 4. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP) BI Landschaftliches Leitbild (G) Es ist anzustreben, Natur und Landschaft bei Planungen und Maßnahmen möglichst so zu erhalten und weiter zu entwickeln, dass aufbauend auf natürlichen und kulturhistorischen Gegebenheiten jeweilig vorhandene naturräumliche Potenziale besondere Berücksichtigung finden. B VI Nachhaltige Siedlungsentwicklung, 1. Siedlungsstruktur (G) Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu. Dabei sind die Bewahrung der bayerischen Kulturlandschaft und die Förderung der Baukultur anzustreben. Auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild ist möglichst zu achten. B V 3. Energieversorgung (G) Zur Wahrung nachhaltiger Lebensbedingungen heutiger und künftiger Generationen ist anzustreben, dass Energie stets in ausreichender Menge kostengünstig, sicher und umweltschonend in allen Landesteilen zur Verfügung steht (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse der Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix aus den herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas (und Kernenergie), verstärkt aber auch erneuerbare Energien beruht (G) Auch im europaweit liberalisierten Energiemarkt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglichst so zu gestalten, dass der in Bayern benötigte Strom auch künftig möglichst verbrauchsnah im eigenen Land erzeugt werden kann (G) Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten, weiter ausgebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ausgeschöpft werden. 3.6 (G) Es ist anzustreben, erneuerbare Energien Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München ) Wirtschaftsstruktur 2.10 Energieversorgung (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass ein an die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung, an die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und an die regionale Versorgungssicherheit angepasstes Energieangebot bereitgestellt wird. Auf sparsame und rationelle Energieverwendung ist hinzuwirken (Z) Umweltfreundlichen und erneuerbaren Formen der Energieversorgung soll möglichst der Vorrang eingeräumt werden (Z) Geeignete Standorte für Windenergieanlagen sollen nur ausgewiesen werden, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt nicht stören.

8 Markt Markt Indersdorf 7 5. VORGEHENSWEISE Zur Ermittlung der Konzentrationsflächen für Windenergie innerhalb des gemeindeübergreifenden Plangebiets erfolgt im ersten Schritt eine Analyse der Flächen der beteiligten Gemeinden. Ziel ist es einerseits herauszufiltern, welche Areale sich grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen eignen sowie deren Errichtung dort auch vertretbar ist und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung findet. Im zweiten Schritt werden gemeindeübergreifend die ermittelten Potentialflächen im räumlichen Zusammenhang beurteilt und zu Konzentrationsflächen zusammengefasst. Dadurch ist zum einen der Windkraftnutzung substantieller Raum gegeben, zum anderen können durch die Bündelung der potentiellen Flächen sensiblere Landschaftsräume freigehalten werden. Im Rahmen der Analyse werden zunächst Kriterien verwendet, um harte Tabuzonen zu definieren. Diese umfassen Areale, welche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um Innenbereichs- und Außenbereichsflächen mit den absolut notwendigen Immissionsschutzabständen zur Einhaltung der durch die TA-Lärm vorgegebenen Lärm-Richtwerte bzgl. der einzelnen Gebietskategorien, um Verkehrswege und weitere Infrastrukturanlagen sowie um Schutzgebiete und -flächen (z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000, Wasserschutzgebiete etc.). Daraus resultieren großflächige Gebiete, die nicht für Windkraftanlagen in Anspruch genommen werden können. Die verbleibenden Bereiche, in denen die Errichtung von Windrädern grundsätzlich privilegiert wäre, werden ergänzend mit Kriterien abgeprüft, für welche den Gemeinden ein Abwägungsspielraum verbleibt (z. B. über die immissionsschutzrechtlich notwendigen Abstandsflächen hinausgehende Pufferbereiche, Grünzüge, Trenngrün, Bodendenkmäler, Biotopverbundstrukturen, Ökokontoflächen etc.). Diese Areale werden als weiche Tabuzonen definiert. 6. RESTRIKTIONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN 6.1 HARTE TABUZONEN Folgende Belange können der Errichtung von Windkraftanlagen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen entgegenstehen und werden in die Analyse mit eingestellt: Ortsplanung und Siedlungsentwicklung - reine Wohngebiete - allgemeine/ besondere Wohngebiete - Mischgebiete, Dorfgebiete, Außenbereichsbebauung - Gewerbegebiete - Sondergebiete Immissionsschutz - zur Einhaltung der Lärmschutz-Richtwerte der TA Lärm für Siedlungsbereiche mit einem Sicherheitsabschlag von 3 db(a), bzw. Berücksichtigung der optisch bedrängenden Wirkung (Abstand mindestens 2 x Anlagenhöhe zu Wohnbebauung) Der Abschlag von 3 db (A) berücksichtigt zum einen die potentiellen Siedlungsentwicklungen, zum anderen wird damit eine mögliche Impulshaltigkeit der Windräder von vornherein ausgeglichen m zu reinen Wohngebieten m zu allgemeinen/ besonderen Wohngebieten m, Misch- und Dorfgebieten, Außenbereichsflächen

9 Markt Markt Indersdorf m zu Gewerbegebieten - vorhandene Sondergebiete werden individuell für jede Kommune einzeln betrachtet und eventuelle Abstände in der Begründung erläutert Verkehrswege und Versorgungsanlagen, durch Abstandsflächen von m beidseitig zu Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen Windkraftanlagen sind mit einem Abstand von 200 m zu Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zu errichten. Auf diese stark frequentierten Verkehrswege findet die BayBO Anwendung, die als Abstandsfläche 1xh (Gesamthöhe, ca. 200 m) zugrunde legt. Damit wird ein störungsfreier, sicherer Verkehrsfluss gewährleistet. In diesen Abständen sind die straßenrechtlichen Anbauverbote und Anbaubeschränkungen bereits abgedeckt. Diese sind von Windkraftanlagen einschließlich ihres Rotors freizuhalten und betragen bei Bundesautobahnen 100 m ab Fahrbahnrand, bei Bundes- und Staatsstraßen 40 m und bei Kreisstraßen 30 m m beidseitig zu Bahntrassen Elektrifizierten Bahntrassen muss ein zusätzlicher Schutz vor Verwirbelungen und Schneelast (DIN : ; 1,5 fache Gesamtanlagenhöhe) zugesichert werden, um die Verkehrssicherheit (v. a. im Personentransport) zu gewährleisten m beidseitig zu Hochspannungsleitungen (Schutz vor Verwirbelungen) m Richtfunktrassen- Korridor (Vermeidung von evtl. auftretenden Störungen im Funkverkehr durch Rotorrotationen) - Flächen für den Abbau von Bodenschätzen - Flächen für die Ver- bzw. Entsorgung Natur und Landschaft / Schutzgebiete, Ausschluss von - FFH- und Vogelschutzgebiete - Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler - geschützte Biotopflächen - Ausgleichs- und Ökokontoflächen - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete - Vorranggebiete für den Rohstoffabbau - Waldflächen mit Bedeutung für das Landschaftsbild - Waldflächen mit Bedeutung als Biotop - Waldflächen mit Bedeutung für den Klimaschutz - Waldflächen mit Bedeutung für den Bodenschutz - Waldflächen mit Bedeutung für den Immissionsschutz - Waldflächen mit Erholungsfunktion, Intensitätsstufe I - Bannwald Erläuterungen zu den jeweiligen Ausschlussgründen werden kommunenspezifisch aufgeführt

10 Markt Markt Indersdorf WEICHE TABUZONEN Folgende Kriterien sind aus Sicht der Gemeinden zur Abwägung öffentlicher und privater Belange und zur Schaffung der Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung erforderlich und werden in die Analyse der weichen Tabuzonen mit eingestellt: Immissionsschutz - Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm mit 3 db (A) Abschlag zu reinen Wohngebieten (Entwicklungspotential dadurch in diesem Fall nicht wesentlich eingeschränkt an bestehende WR i. d. Regel lediglich Angrenzung von WA oder WR möglich) durch Abstandsflächen von m zu reinen Wohngebieten - Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm mit 6 db(a) Abschlag Abschlag (der Abschlag gewährleistet die Irrelevanz des Immissionsbeitrags durch die Anlage am maßgeblichen Immissionsort) durch Abstandsflächen von m zu allgemeinen Wohngebieten, Misch- und Dorfgebieten, Außenbereichsflächen m zu Gewerbegebieten durch die Gleichbehandlung von WA, MD, MI und Außenbereich soll der gleiche Schutzstatus für alle Gebiete gesichert und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung gefördert werden durch die Einhaltung von 6 db (A) Abschlag wird der kommunalen Entwicklung ausreichend Spielraum eingeräumt Natur und Landschaft - landschaftliche Vorbehaltsgebiete - Regionale Grünzüge - Vorbehaltsgebiete für den Rohstoffabbau - Waldflächen mit Erholungsfunktion, Intensitätsstufe II Denkmalschutz - Baudenkmäler und Wechselbeziehungen zum Orts- und Landschaftsbild - Bodendenkmäler

11 Markt Markt Indersdorf KONZENTRATIONSFLÄCHEN INNERHALB DER BETEI- LIGTEN GEMEINDEN Gemeinde Nummerierung der Konzentrationsflächen Fläche in ha Markt Altomünster 1, 2 79,2 Bergkirchen ,3 Stadt Dachau - Erdweg 4.1, 4.2 4,8 Haimhausen 10 23,3 Hilgertshausen-Tandern 3 16,9 Karlsfeld - Markt Indersdorf 6.1, ,2 Petershausen 7, ,3 Röhrmoos 9.1, ,2 Schwabhausen 5.4, ,6 Sulzemoos 5.1, ,2 Vierkirchen ,9 Weichs - SUMME 465,9 465,9 ha entsprechen ca. 0,93 % des Plangebiets. Bei gemeindeübergreifenden Planungen im Sinne des 204 BauGB kann es bei aufeinander abgestimmten Gesamtplanungen vorkommen, dass im Gebiet einer oder mehrerer beteiligter Gemeinden keine Konzentrationsflächen dargestellt sind, weil es sachgerecht ist, entsprechenden Flächen nur in den übrigen beteiligten Gemeinden darzustellen. Dennoch wird der Windenergie "in substanzieller Weise Raum geschaffen" wenn im gesamten Plangebiet ausreichende Positivflächen dargestellt sind. Als Ergebnis der Standortanalyse im Plangebiet wird im gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan ca. 1% der Gesamtfläche als Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen dargestellt. Bei diesen Flächen handelt es sich um konfliktarme Bereiche auf die sich die Nutzung der Windenergie in den nächsten Jahren konzentrieren kann und die ein einheitliches Planungskonzept mit räumlichem Zusammenhang darstellen. Des Weiteren wird den Gemeinden, die über keine oder nur wenig geeignete Flächen verfügen, dennoch die Möglichkeit gegeben bei der Lenkung und Standortwahl der Windkraftanlagen im Plangebiet mit zu entscheiden.

12 Markt Markt Indersdorf 11 B Markt Indersdorf 1. VORGABEN DER REGIONALPLANUNG Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München ) Natur und Landschaft 1.1 Landschaftliches Leitbild Im ländlichen Raum der Region soll insbesondere die Sicherung eines stabilen Naturhaushaltes angestrebt werden. Im Verbund mit dem Verdichtungsraum soll mit Nachdruck auf ein ökologisches Gleichgewicht hingewirkt werden. 1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden. Siedlungstätigkeit, Bebauung und bauliche Infrastrukturen sollen sich in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten nach den hier besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Glonntal mit den Nebenbächen Roßbach und Steinfurter Bach. Hierfür werden folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen vorgeschlagen: - Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, Ufervegetation und Wiesen in der Glonn- Auenlandschaft - Stabilisierung und Sicherung des Naturhaushaltes - Anpflanzung von flur- und bachbegleitenden Gehölzen und von Hecken 1.4 Erhaltung und Gestaltung der Landschaft (B) Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden. Siedlungswesen 2.3 Siedlungsentwicklung 2.3 (Z) In der Region werden gemäß LEP B II 1.2 Bereiche festgelegt, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen. Der Lenkung der Siedlungsentwicklung in diese Bereiche kommt ein besonderes Gewicht zu. 4.1 Siedlungsstruktur (Z) Hangkanten, Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sollen in der Regel von Bebauung freigehalten werden. Wirtschaftsstruktur 2.10 Energieversorgung (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass ein an die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung, an die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und an die regionale Versorgungssicherheit angepasstes Energieangebot bereitgestellt wird. Auf sparsame und rationelle Energieverwendung ist hinzuwirken.

13 Markt Markt Indersdorf (Z) Umweltfreundlichen und erneuerbaren Formen der Energieversorgung soll möglichst der Vorrang eingeräumt werden (Z) Geeignete Standorte für Windenergieanlagen sollen nur ausgewiesen werden, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt nicht stören. Ausschnitt aus der Karte 2 Siedlung und Versorgung und Karte 3 Landschaft und Erholung des Regionalplanes, Darstellung der Landschaftlichen Vorbehaltsgebiete, Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen und der Eisenbahnstrecke

14 Markt Markt Indersdorf RESTRIKTIONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN IM GE- MEINDEGEBIET 2.1 HARTE TABUZONEN STÄDTEBAU Windkraftanlagen sind nicht innenbereichsverträglich und können ausschließlich außerhalb der Siedlungsbereiche errichtet werden. Sämtliche Siedlungsflächen sind daher den harten Tabuzonen zuzurechnen. Neben dem Hauptort Markt Indersdorf besteht der Markt Indersdorf aus 58 weiteren Ortsteilen. Dazu gehören Dörfer wie z. B. Niederroth oder Hirtlbach, aber auch zahlreiche Weiler und Höfe. Diese Siedlungsflächen sind grundsätzlich auszuschließen. Auch die Sondergebiete Photovoltaik (südwestlich Weil und südlich Tiefenlachen) bzw. Solar (nördlich Wöhr und östlich Weyhern) sowie Biomasse (östlich Ried) können derzeit nicht als Windkraftstandorte dienen und werden ausgeschlossen IMMISSIONSSCHUTZ Zum Schutz bestehender Siedlungen und deren Bewohner - im Gemeindegebiet sowie in den Siedlungsflächen der benachbarten Gemeinden - ist es erforderlich, Abstandsflächen zu definieren. Diese dienen zur Einhaltung der in den jeweiligen Siedlungsbereichen vorgeschriebenen Lärmpegel der DIN "Schallschutz im Städtebau" und der TA Lärm. Tags [db(a)] Nachts [db(a)] Industriegebiet Gewerbegebiet Dorfgebiet Wohngebiet Reines Wohngebiet Krankenhaus, Kurgebiet Immissionsrichtwerte der TA Lärm Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat 2006 und 2011 Schalltechnische Planungshinweise für Windparks veröffentlicht. Demnach werden folgende Abstände zwischen einer Windfarm und Siedlungen schalltechnisch als unproblematisch erachtet: 800 m zu einem allgemeinen Wohngebiet, 500 m zu einem Mischgebiet und 300 m zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet Auf Basis der Immissionsrichtwerte der TA Lärm und von einem angenommenen Lärmpegel von 103 db(a) an der Nabe eines Windrades - Grundlage sind hierfür die vorherrschenden Windgeschwindigkeiten an einem Referenzstandort in der Region - ergeben sich zu den einzel-

15 Markt Markt Indersdorf 14 nen Gebietskategorien unter Berücksichtigung eines Abschlages von 3 db(a) folgende Mindestabstände, die unterhalb der Planungshinweise des LFU liegen: Art der baulichen Nutzung reines Wohngebiet (WR) bzw. Krankenhaus, Klosterorden allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet, Mischgebiet Dorf, Außenbereich (MI) Abstand -3 db(a) m 650 m (350 m) 400 m* Gewerbe (G) 200 m * Berücksichtigung der optisch bedrängenden Wirkung, mindestens 2 x Anlagenhöhe Zusammen mit den Innen- und bebauten Außenbereichsflächen fließen diese Abstände in die Abgrenzung der harten Tabuzonen mit ein. Im Gemeindegebiet von Indersdorf liegen keine reinen Wohngebiete vor. Es wurden jedoch vorhandene reine Wohngebiete in den angrenzenden Gemeinden berücksichtigt (Abstand m). Krankenhaus und Klosterorden Indersdorf werden wie reine Wohngebiete mit einem Abstand von m behandelt. Ebenfalls freizuhalten von Windkraftanlagen sind die Sondergebiete Sportplatz / Freiflächen für die Erholung (südlich Markt Indersdorf) und Werkstätten / Schule mit stationärer und teilstationärer Jugendhilfeeinrichtung (südwestlich Kloster Indersdorf). Sofern hier Wohnbebauung vorliegt, wird um diese wie bei Mischgebieten, Mischgebieten Dorf und Bebauung im Außenbereich ein Abstand von ca. 400 m angesetzt VERKEHRSWEGE UND INFRASTRUKTUR Der Markt Indersdorf wird von den Staatsstraßen St 2050 (Hilgertshausen - St 2047 südlich Schwabhausen), St 2054 (Arnbach - Weichs) sowie zahlreichen Kreisstraßen (DAH 2, DAH 3, DAH 9, DAH 16, DAH 17) erschlossen. Des Weiteren führt Bahnverkehr durch das Gemeindegebiet. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie die Sicherung der übergeordneten Freileitungen darf durch städtebauliche Planungen nicht beeinträchtigt werden. Zum Schutz der beschriebenen Belange sieht es der Markt Indersdorf als erforderlich an, im unmittelbaren Umgriff zu Straßen, Schienen und Versorgungsleitungen eine Windkraftnutzung auszuschließen. Windkraftanlagen sind unter Berücksichtigung der Ablenkungs- und Eiswurfgefahr mit einem Abstand von 200 m zu Bundes-, Staats- und Kreisstraßen als stark frequentierte Verkehrswege zu errichten. Damit wird ein störungsfreier, sicherer Verkehrsfluss gewährleistet. Auch geplante Straßenprojekte zum Ausbau des Staats- und Kreisstraßennetzes werden mit einem Abstand von 200 m berücksichtigt. Im Abstand von ebenfalls 200 m zu Versorgungsleitungen soll keine Windkraftnutzung stattfinden, um so eventuellen Beeinträchtigungen z. B. durch Verwirbelungen entgegen zu wirken. Zu Bahnschienen ist ein Abstand von 300 m einzuhalten, um die Verkehrssicherheit zu garantieren (Schneelast, Verwirbelungen an Oberleitungen). Generell sind im FNP dargestellte Flächen für den Abbau von Bodenschätzen auszuschließen.

16 Markt Markt Indersdorf NATUR UND LANDSCHAFT Der Markt Indersdorf ist gekennzeichnet von den Landschaftsräumen des tertiären Hügellandes zwischen Donau und Isar. Typisch für das Hügelland ist ein engmaschiges, fein verzweigtes Talnetz, mit sanft geschwungenen Hügelzügen, asymmetrischen Tälern und flachen süd- und südostexponierten Hängen. Das Marktgemeindegebiet weist in weiten Teilen intensive landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung auf. Es ist durchzogen von der Glonn und ihren Nebengewässern. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ABSP für den Landkreis Dachau schlägt für das Tertiärhügelland unter anderem folgende übergeordnete Maßnahmen vor: - Entwicklung der Bachtäler als Biotopverbundachsen, Verbesserung der Biotopfunktionen - Erhaltung und Verbesserung der Feuchtbiotope entlang der Hügellandbäche und im Umgriff der Niedermoorbereiche - Entwicklung der Niedermoorbereiche zu Biotopschwerpunkten und Etablierung einer standortgerechten Nutzung, insbesondere auf ackerbaulich genutzten Niedermoorböden - Erhaltung und Verbesserung der Biotopfunktionen der meist kleinflächigen Hangsümpfe. Optimierung der Pflege, Behebung von Pflegedefiziten, Förderung einer extensiven Nutzung im Einzugsgebiet und Verminderung von Stoffeinträgen - Erhaltung und Verbesserung der Biotopfunktion von Abbaustellen: Verzicht auf Rekultivierung, Behebung von Pflegedefiziten, Förderung einer extensiven Nutzung auf angrenzenden Flächen und Verminderung von Stoffeinträgen, Integrierung naturschutzfachlicher Ziele bei der Abbauplanung, Regelung der Folgenutzung Naturschutz bereits im Genehmigungsverfahren - Verbesserung der Biotopqualität von Agrotopen, Behebung von Pflegedefiziten, Verminderung der Nährstoffbelastungen, Erhöhung des Anteils an Agrotopen - Etablierung einer standortheimischen Bestockung in Fichtenforsten, Entwicklung strukturreicher Waldränder und Erhöhung des Waldanteiles, insbesondere auf erosionsgefährdeten, ackerbaulich genutzten Flächen Das laut FNP (Stand 06/2010) als Überschwemmungsgebiet ausgewiesene Glonntal gilt gemäß Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) Dachau als ein Schwerpunktgebiet für den Naturschutz im Landkreis. Hier dominieren Wiesen und Weiden. Darunter finden sich auch naturschutzrelevante seggenund binsenreiche Feucht- und Nasswiesen und feuchtegeprägte Extensivgrünländer. Kleinflächig sind auch Sumpf-/ Bruch- und Auwälder vorhanden. Als Ziele für das Schwerpunktgebiet Glonntal wurden z. B. festgelegt: - Herstellen eines flussauentypischen Wasserhaushalts und Ausweiten der Überschwemmungsräume - Erhaltung und Verbesserung der Feuchtbiotope und Optimierung des Biotopverbundes - Erhaltung der reich strukturierten Auenlandschaft mit Altwässern und Altarmen mit naturnahen Auwäldern und darin eingelagerten Offenlandlebensräumen wie Streuwiesen, Nasswiesen und Magerrasen - Erhaltung bzw. Gestaltung einer naturnahen, vielfältigen Gewässermorphologie als Ausdruck einer intakten Fließgewässerdynamik und zur Förderung fließgewässertypischer Organismen

17 Markt Markt Indersdorf 16 - Förderung einer extensiven, gewässerschonenden Nutzung sowie flussauentypischer Habitatstrukturen Naturschutzgebiete nach 23 BNatSchG und geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 29 BNatSchG sind im Markt Indersdorf nicht ausgewiesen. Gebietsvorschläge nach der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie kommen im Gemeindegebiet ebenfalls nicht vor. Schutzgebiete des Bundes-Naturschutzgesetzes finden sich im Marktgemeindegebiet in Form von Landschaftsschutzgebieten ( 26 BNatSchG) und gesetzlich geschützten Biotopen ( 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG). Das gesamte Tal der, das Gemeindegebiet durchfließenden, Glonn zählt zum Landschaftsschutzgebiet Glonntal. Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen, (..) in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z.b. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. ( Im Gemeindegebiet sind mehrere kleinere Waldflächen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild gem. Waldfunktionskarte des Landkreises Dachau dargestellt. Dabei handelt es sich überwiegend um kleinflächige und durch die bewegte Topografie besonders wirksame Landschaftselemente. Ökokontoflächen (z. B. Uferrandstreifen, Feldhecken, Feuchtbiotopen und Obstbaumpflanzungen) ergänzen die erfassten Biotopstrukturen und sind Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die ökologische Funktionalität. Südlich Langenpettenbach und südwestlich von Markt Indersdorf sind Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Die beschriebenen Schutzgebiete werden in der Flächenanalyse der harten Tabuzone zugeordnet. Aufgrund der Schutzwürdigkeit dieser Flächen ist auf ihnen Windkraftnutzung ausgeschlossen. Darunter fällt der überwiegende Teil der Bereiche mit der größten Naturnähe innerhalb des stark durch intensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägten Gemeindegebietes. Hier sind die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes als prioritär einzustufen. Die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser und Landschaftsbild sollen in diesen Bereichen vor Beeinträchtigungen bewahrt werden.

18 Markt Markt Indersdorf 17 Harte Tabuzone

19 Markt Markt Indersdorf WEICHE TABUZONEN Folgende Kriterien sind aus Sicht des Markts Indersdorf zur Abwägung öffentlicher und privater Belange und zur Schaffung der Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung erforderlich und werden in die Analyse der weichen Tabuzonen mit eingestellt: Immissionsschutz - Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm mit 3 db (A) Abschlag durch Abstandsflächen von m zu reinen Wohngebieten - Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm mit 6 db(a) Abschlag durch Abstandsflächen von m zu allgemeinen Wohngebieten, Misch- und Dorfgebieten, Außenbereichsflächen m zu Gewerbegebieten Natur und Landschaft / Waldflächen - landschaftliche Vorbehaltsgebiete Denkmalschutz - Baudenkmäler und Wechselbeziehungen zum Orts- und Landschaftsbild - Bodendenkmäler Die Flächen des Gemeindegebietes, die nicht von den harten Tabuzonen belegt sind, betragen ca. 997 ha und entsprechen etwa 14,5 % des Gemeindegebietes (Gesamtfläche Gemeindegebiet 68,60 km²) SIEDLUNGSBEREICHE UND ORTSPLANUNG Der Flächennutzungsplan bildet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen einer Gemeinde ab. Als überschaubarer Horizont gelten dabei 15 Jahre. Der Betrieb von Windkraftanlagen ist für mehr als 20 Jahre ausgelegt, so dass Windräder die gemeindliche städtebauliche Entwicklung einschränken können. Um dem Markt Indersdorf langfristige Entwicklungsoptionen zu gewährleisten, sind die Siedlungsschwerpunkte sowie bewohnte Außenbereiche im Markt Indersdorf mit entsprechenden Pufferflächen zu Windkraftanlagen zu berücksichtigen IMMISSIONSSCHUTZ Zur Berücksichtigung bestehender Siedlungen und deren Bewohner - im Gemeindegebiet sowie in den Siedlungsflächen der benachbarten Gemeinden - ist es erforderlich, Abstandsflächen zu definieren. Diese dienen zum einen, in den jeweiligen Siedlungsbereichen die in der DIN "Schallschutz im Städtebau" und der TA Lärm vorgeschriebenen Lärmpegel einzuhalten bzw. zu unterschreiten, zum anderen aber auch, um die Siedlungsentwicklung der Gemeinde durch Windräder nicht einzuschränken. Auf Grundlage der TA Lärm erfolgt ein Abschlag von 6 db(a), um ggf. im Einwirkungsbereich vorliegende andere Anlagengeräusche und die daraus resultierenden kumulativen Wirkungen zu berücksichtigen.

20 Markt Markt Indersdorf 19 Art der baulichen Nutzung 6 db(a) 1) 3 db(a) 2) reines Wohngebiet (WR) m m allgemeines Wohngebiet (WA) 900 m 650 m Mischgebiet, Mischgebiet Dorf, Außenbereich (M) 500 m 350 m Gewerbe (G) 300 m 200 m 1) Abstände mit 6 db(a) Abschlag bezüglich der vorgeschriebenen Lärmpegel 2) Alternative: mit 3 db(a) Abschlag: (erhöhter Spielraum für Gemeinden bzgl. WKA) Die aus fachtechnischer Sicht ausreichenden Abstandsempfehlungen des LFU oder gar die nach den Richtlinien erforderlichen Mindestabstände können nicht als alleiniges Kriterium zur Beachtung von Abständen zwischen Windkraftanlagen und Siedlungen dienen. Besonders in Mischgebieten und verstärkt auch in Dorfgebieten herrscht ebenfalls ein gewisses Gewicht an Wohnnutzung vor, so dass ein gleicher Schutzstatus alle gesichert werden sollte. Der Markt Indersdorf definiert den Abstand zwischen Windradstandorten und Bereichen mit vorherrschender Wohnnutzung deshalb einheitlich mit 900 m. Durch die Vereinheitlichung der Abstände ist zudem mit einer größeren Akzeptanz in der Bevölkerung zu rechnen. Diese Entfernung berücksichtigt dabei auch die von Menschen oft empfundene optische Bedrängung der Windkraftanlagen. Auf Basis der Immissionsrichtwerte der TA Lärm und von einem angenommenen Lärmpegel von 103 db(a) an der Nabe eines Windrades - Grundlage sind hierfür die vorherrschenden Windgeschwindigkeiten in der Region - setzt der Markt Indersdorf einen Abschlag von 3 db(a) bzw. 6 db(a) zu den einzelnen Gebietskategorien an und verwendet folgende Abstände: Art der baulichen Nutzung reines Wohngebiet (WR) bzw. Krankenhaus, Klosterorden allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet, Mischgebiet Dorf, Außenbereich (M) Gewerbe (G) Verwendete Abstände m 900 m 900 m 500 m Zum Schutz bestehender Siedlungen, zur Gleichbehandlung der Bevölkerung und um die Akzeptanz im allgemeinen zu erhöhen sowie mehr Planungsspielraum zu haben, sieht es der Markt Indersdorf deshalb als erforderlich an, die Abstände um die einzelnen Siedlungsbereiche zu vereinheitlichen. Dabei hält der Markt Indersdorf es für praktikabel, statt der 6 db(a) Abschlag nur 3 db(a) weniger im Bezug auf reine Wohngebiete anzuwenden, da diese in der Regel nicht von vorliegenden anderen Emissionen belastet sind. Für die Ermittlung der Abstände wurden daher die Werte der obigen Tabelle verwendet. Reine Wohngebiete sind im Markt Indersdorf nicht vorhanden. Die reinen Wohngebiete in den angrenzenden Gemeinden wurden mit einem Abstand von m berücksichtigt. Mischgebiete, Dorfgebiete und allgemeine Wohnbauflächen erhalten einheitlich einen Puffer von 900 m, um auch überwiegend wohnbaulich genutzten gemischten Bauflächen oder Dorfgebieten gerecht zu werden und eine hohe Wohnqualität in allen Gebietskategorien zu gewährleisten. Für gewerbliche Bauflächen wird der Abstand auf 500 m erhöht, um das Entwicklungspotential in diesen Bereichen möglichst wenig einzuschränken. Zusätzlich wird dadurch Einschränkungen für potentielle gewerbliche Nutzungen durch Immissionsschutzrelevante Vorbelastungen seitens der Windkraftanlagen vorsorglich begegnet.

21 Markt Markt Indersdorf 20 Wie bei reinen Wohngebieten soll um Krankenhaus und Klosterorden Indersdorf in einem Abstand von m keine Errichtung von Windkraftanlagen erfolgen, damit das besondere Ruhebedürfnis an diesen Orten gewahrt bleibt. Die Sondergebiete Sportplatz / Freiflächen für die Erholung (südlich Markt Indersdorf) und Werkstätten / Schule mit stationärer und teilstationärer Jugendhilfeeinrichtung (südwestlich Kloster Indersdorf) erhalten wie Mischgebiete, Mischgebiete Dorf und Bebauung im Außenbereich einen Puffer von 900m NAHERHOLUNG UND FREIZEIT Das Gemeindegebiet besitzt aufgrund der bewegten Topographie einen erhöhten Grundwert an erlebniswirksamer Landschaft. Durch hohen Erlebniswert zeichnet sich das Glonntal aus. Dieses ist laut Regionalplan der Region München landschaftliches Vorbehaltsgebiet Glonntal mit den Nebenbächen Roßbach und Steinfurter Bach. Ein Großteil liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die restlichen Areale werden von den Abstandsflächen der Siedlungsgebiete überlagert. Das Vorbehaltsgebiet ist daher bereits von den harten Tabuzonen im Gemeindegebiet abgedeckt. Der Markt Indersdorf betrachtet landschaftliche Vorbehaltsgebiete als weiche Ausschlusskriterien. Die geplanten Konzentrationsflächen liegen nach Anwendung der harten Ausschlusskriterien außerhalb der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete DENKMALSCHUTZ Baudenkmäler im Gemeindegebiet des Markts Indersdorf liegen gem. bayernviewer-denkmal schwerpunktmäßig innerhalb der Siedlungsgebiete. Bodendenkmäler sind als weiche Ausschlusskriterien anzusehen und letztendlich bei einer konkreten Anlagenplanung im Detail zu beachten. In den vorliegenden Konzentrationsflächen sind derzeit keine Bodendenkmäler bekannt. Die nächstgelegenen Bodendenkmale im Umkreis der Konzentrationsfläche 6.1 sind laut Bayerischem Landesamt für Denkmalpflege ein Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung ca. 740 m nördlich der Konzentrationsfläche im Kaltenbrunnenholz sowie eine Frühmittelalterliche Abschnittsbefestigung bei Niederroth ca m östlich der Konzentrationsfläche. Ca. 700 m nordöstlich der Konzentrationsfläche 6.2 ist ein Burgstall des Mittelalters verzeichnet. Eine vorgeschichtliche Grabhügelgruppe mit vier mittelgroßen Hügeln befindet sich ca. 800 m westlich der Fläche. Im Lehenholz nördlich von Neuried ca m nordöstlich der Konzentrationsfläche 6.3 liegt eine Befestigung des Frühmittelalters.

22 Markt Markt Indersdorf 21 Von der Gemeinde definierte Siedlungsabstände

23 Markt Markt Indersdorf 22 Ausschlussgebiete Rohstoffe, Natur, Landschaftsbild, Schutzgebiete

24 Markt Markt Indersdorf 23 Abstandbereiche von Bahn, Straßen und Fernleitungen

25 Markt Markt Indersdorf 24 Weiche Ausschlusskriterien

26 Markt Markt Indersdorf 25 Ergebnisse

27 Markt Markt Indersdorf ERGEBNISSE Unter Berücksichtigung der vorher genannten Kriterien ergeben sich im Gemeindegebiet zwei Potentialflächen, die den o. g. Aspekten gerecht werden. Da der Markt Indersdorf mit 68,60 km² eine der flächenstärksten Gemeinden im Landkreis Dachau ist, möchte er nach Anwendung der für alle Gemeinden einheitlichen, gemeinsamen Kriterien zur Bestimmung von potentiellen Windkraftstandorten alle Möglichkeiten ausschöpfen. Deshalb legt der Markt Indersdorf alle beiden Potentialflächen als Konzentrationsflächen fest (vgl. Karte Ergebnisse). Die in der Karte Weiche Kriterien abgebildeten Bodendenkmäler sowie das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Glonntal liegen überwiegend innerhalb der Ausschlussbereiche, die durch die harten Kriterien ermittelt wurden. Sie sind somit in der gemeindlichen Abwägung nicht gesondert zu berücksichtigen. In Zusammenhang mit der gemeinsamen gemeindegebietübergreifenden Planung betrachtet, kann die im Verhältnis zur Gemeindegröße geringe Flächenausweisung des Markts Indersdorf im Plangebiet kompensiert werden. Die Konzentrationsflächen gelten auch für nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen, jedoch werden von der Konzentrationswirkung des Teilflächennutzungsplanes Windkraftanlagen nur Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 m erfasst. 3.1 LAGE UND GRÖßE DER KONZENTRATIONSFLÄCHE Konzentrationsfläche 6.1 (südwestlich Niederroth) Der Umgriff der geplanten Konzentrationsfläche 6.1 umfasst ca. 26 ha. Die Fläche befindet sich südwestlich von Niederroth im Kaltenbrunnenholz. Konzentrationsfläche 6.2 (nördlich Hirtlbach) Die geplante Konzentrationsfläche 6.2 umfasst ca. 5,2 ha. Die Fläche liegt nördlich von Hirtlbach zwischen der Waldfläche des Schlossholzes und dem Eichhofner Bach.

28 Markt Markt Indersdorf DERZEITIGE FLÄCHENNUTZUNG Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit Abbildung der Konzentrationsfläche 6.1 Konzentrationsfläche 6.1 (südwestlich Niederroth) Der Umgriff der geplanten Konzentrationsfläche 6.1 umfasst ca. 26 ha. Die Fläche befindet sich südwestlich von Niederroth im Kaltenbrunnenholz. Sie besteht fast ausschließlich aus Waldbzw. Aufforstungsfläche (ca. 24 ha). Im Nordosten umfasst die Fläche zusätzlich ca. 2 ha an den Wald anschließendes landwirtschaftlich genutztes Offenland. Entlang der Waldfläche fordert der Flächennutzungsplan den Aufbau strukturreicher Waldränder. Südlich und östlich der Fläche sind Fuß- bzw. Radwegverbindungen dargestellt.

29 Markt Markt Indersdorf 28 Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit Abbildung der Konzentrationsfläche 6.2 Konzentrationsfläche 6.2 (nördlich Hirtlbach) Die geplante Konzentrationsfläche 6.2 umfasst ca. 5,2 ha. Die Fläche liegt nördlich von Hirtlbach zwischen der Waldfläche des Schlossholzes und dem Eichhofner Bach. Sie besteht hauptsächlich aus landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen, die ackerbaulich bewirtschaftet werden (ca. 4,6 ha). Entlang des östlich der Fläche verlaufenden Eichhofner Baches sieht der FNP eine landschaftliche Vorbehaltsfläche vor. Im Westen und Süden reichen Aufforstungsflächen in die Konzentrationsfläche (insg. ca. 0,6 ha). Der FNP stellt diese als Flächen für die Forstwirtschaft dar und fordert den Aufbau strukturreicher Waldränder. Außerdem führen Fuß- bzw. Radwegverbindungen durch die Fläche.

30 Markt Markt Indersdorf EINGRIFF UND AUSGLEICH Die durch Windkraftanlagen verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft beruhen in der Inanspruchnahme von Grund und Boden sowie einer technischen Überprägung des Landschaftsbildes. Eine Einbindung der Anlagen in das Landschaftsbild ist mangels geeigneter Maßnahmen nicht möglich. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist daher grundsätzlich nicht ausgleichbar. Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch Windkraftanlagen erfolgen, können nur durch Ersatzmaßnahmen in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum kompensiert werden. Erfolgt der Eingriff auf ökologisch nicht wertvollen Flächen sind Kompensationsmaßnahmen in Form von Ersatzzahlungen zu leisten, auf ökologisch hochwertigen Flächen in Form von Flächenausgleich. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den vorgesehenen Standorten um Wald und Offenland. Waldflächen, die durch die Errichtung der Windräder sowie durch die erforderliche Erschließung beseitigt werden, sind gemäß Bayerischem Waldgesetz an anderer Stelle an Waldfläche angrenzend wieder herzustellen. Hier ergibt sich somit ein Kompensationsfaktor 1. Im Offenland sind die tatsächlich betroffenen Flächen relevant und werden nach dem Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft bewertet. Zusätzlich sind geeignete Maßnahmen für die unvermeidbaren und nicht ausgleichbaren Eingriffe ins Landschaftsbild zu erbringen. 5. ERSCHLIEßUNG Die gesicherte Erschließung kann aufgrund der fehlenden Konkretisierung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung noch nicht dargestellt werden. Jedoch befindet sich die Konzentrationsfläche 6.1 in der Nähe der Staatsstraße St Durch die Fläche 6.2 führt die Ortsverbindungsstraße zwischen Hirtlbach und Eichhofen. Außerdem werden die Konzentrationsflächen von Wirtschaftswegen durchzogen, so dass die Erschließung der Flächen möglich ist. 6. SONSTIGES Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen für den Markt Indersdorf beinhaltet ausschließlich die Konzentrationsflächen für Windenergie. Neben dem Teilflächennutzungsplan gilt weiterhin der rechtsgültige Flächennutzungsplan des Markts Indersdorf mit den bisher durchgeführten Änderungen.

31 Markt Markt Indersdorf 30 VERFAHRENSVERMERKE Der Beschluss zur Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen wurde vom Rat des Markts Indersdorf am... gefasst und am... ortsüblich bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 BauGB). Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom... hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( 3 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom...hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( 4 Abs. 2 BauGB). Der Feststellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom... wurde vom Gemeinderat des Markts Indersdorf am... gefasst. Markt Indersdorf, den Josef Kreitmeir, Erster Bürgermeister Die Genehmigung der Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom. wurde mit Bescheid des Landratsamtes Dachau vom..., Az.:... erteilt ( 6 Abs. 1-4 Bau GB). Markt Indersdorf, den Josef Kreitmeir, Erster Bürgermeister Die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung der Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen erfolgte am...; dabei wurde auf die Rechtsfolgen des 215 BauGB hingewiesen. Mit der Bekanntmachung wurde die Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom. wirksam ( 6 Abs. 5 BauGB). Markt Indersdorf, den Josef Kreitmeir, Erster Bürgermeister

32 Markt Markt Indersdorf 31 Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB INHALT 1. KURZDARSTELLUNG DER ZIELE DER FNP-ÄNDERUNG UMWELTSCHUTZZIELE ÜBERGEORDNETE VORGABEN METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT KONZENTRATIONSFLÄCHE KONZENTRATIONSFLÄCHE KONZENTRATIONSFLÄCHE FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT. 5. ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES VORHABENS PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DES VORHABENS MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINIMIERUNG, AUSGLEICH STANDORTALTERNATIVEN HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER UNTERLAGEN ZUSAMMENFASSUNG LITERATUR... 41

33 Markt Markt Indersdorf KURZDARSTELLUNG DER ZIELE DER FNP-ÄNDERUNG Die Nutzung regenerativer Energien gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Der Windenergie wird dabei ein sehr großes Potential zur Erzeugung von Strom auch in den windschwächeren Gebieten eingeräumt. Der Markt Indersdorf weist geeignete Standorte als Konzentrationsflächen für Windenergie im Gemeindegebiet aus und nutzt hierzu das Instrument des Teilflächennutzungsplanes. Damit lenkt der Markt Indersdorf die gem. BauGB privilegierte Errichtung von Windkraftanlagen. Die Konzentrationsflächen gelten auch für nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen. Als Ergebnis der durchgeführten Standortanalyse definiert der Markt Indersdorf zwei Bereiche des Gemeindegebietes als Konzentrationsflächen für Windenergie. Es ist planerischer Wille der Gemeinde, die Windenergieanlagen auf diese Flächen zu konzentrieren. Konzentrationsfläche 6.1 (südwestlich Niederroth) Der Umgriff der geplanten Konzentrationsfläche 6.1 umfasst ca. 26 ha. Die Fläche befindet sich südwestlich von Niederroth im Kaltenbrunnenholz. Sie besteht fast ausschließlich aus Waldbzw. Aufforstungsfläche (ca. 24 ha). Im Nordosten umfasst die Fläche zusätzlich ca. 2 ha an den Wald anschließendes landwirtschaftlich genutztes Offenland. Entlang der Waldfläche fordert der Flächennutzungsplan den Aufbau strukturreicher Waldränder. Konzentrationsfläche 6.2 (nördlich Hirtlbach) Die geplante Konzentrationsfläche 6.2 umfasst ca. 5,2 ha. Die Fläche liegt nördlich von Hirtlbach zwischen der Waldfläche des Schlossholzes und dem Eichhofner Bach. Sie besteht hauptsächlich aus landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen, die ackerbaulich bewirtschaftet werden (ca. 4,6 ha). Entlang des östlich der Fläche verlaufenden Eichhofner Baches sieht der FNP eine landschaftliche Vorbehaltsfläche vor. Im Westen und Süden reichen Aufforstungsflächen in die Konzentrationsfläche (insg. ca. 0,6 ha). Der FNP stellt diese als Flächen für die Forstwirtschaft dar und fordert den Aufbau strukturreicher Waldränder. 2. UMWELTSCHUTZZIELE ÜBERGEORDNETE VORGABEN EEG 1 Zweck des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. (2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent (Stand 2011, 35%) und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Landesentwicklungsprogramm B I 1 Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen 1.1 Naturhaushalt (G) Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwickeln, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen- und

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