Raiffeisen-Österreich-Aktien

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1 Rechenschaftsbericht Rechnungsjahr 2010/2011 Hinweis: Der Bestätigungsvermerk wurde von der KPMG Austria GmbH nur für die unverkürzte deutschsprachige Fassung erteilt.

2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Fondsdaten... 3 Fondscharakteristik... 3 Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres... 4 Rechtlicher Hinweis... 4 Fondsdetails in EUR... 5 Umlaufende Anteile... 5 Fondsdetails der letzten 3 Rechnungsjahre in EUR... 6 Entwicklung des Fondsvermögens und Ertragsrechnung in EUR... 7 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance)... 7 Entwicklung des Fondsvermögens... 8 Fondsergebnis in EUR... 9 A. Realisiertes Fondsergebnis... 9 B. Nicht realisiertes Kursergebnis... 9 C. Ertragsausgleich... 9 Verwendung des Fondsergebnisses in EUR Kapitalmarktbericht Bericht zur Anlagepolitik des Fonds Zusammensetzung des Fondsvermögens in EUR Vermögensaufstellung in EUR Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Bestätigungsvermerk Steuerliche Behandlung Fondsbestimmungen

3 Bericht über das Rechnungsjahr vom 1. Oktober bis 30. September 2011 Die Veranlagung erfolgt in Unternehmen, welche im ATX-Index enthalten sind. Die Titelauswahl erfolgt aufgrund einge- mit höheren hender fundamentaler Unternehmensanalyse. Es besteht kein Währungsrisiko, jedoch muss der Anleger Kursschwankungen rechnen. Allgemeine Fondsdaten Tranche ISIN ausschüttend (R) (A) ISIN thesaurierend (R) (T) ISIN vollthesaurierend Ausland (R) (V) ISIN vollthesaurierend Ausland (I) (V) ISIN Fondssparen ausschüttend (R) (A) ISIN Fondssparen thesaurierend (R) (T) Auflagedatum ISIN AT AT AT AT0000A0MRH AT AT Fondscharakteristik Fondswährung: Rechnungsjahr: Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: EU-Richtlinien-Konformität: Fondstyp: max. Verwaltungsgebühr des Fonds: max. Verwaltungsgebühr des Fonds: Zielgruppe: Depotbank: Verwaltungsgesellschaft: Fondsmanagement: Abschlussprüfer: EUR EU-Richtlinien-konform Investmentfonds 2 InvFG (OGAW) Zielfonds (bis max. 10 % Subfonds) R-Tranche: 1,50 % (exklusiv einer allfälligen erfolgsabhängigen Gebühr) I-Tranche: 0,75 % (exklusiv einer allfälligen erfolgsabhängigen Gebühr) 1,50 % (exklusiv einer allfälligen erfolgsabhängigen Gebühr) Publikumsfonds Raiffeisen Bank International AG 1 Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. Schwarzenbergplatz 3, A-1010 Wien Tel , Fax Firmenbuchnummer: w Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. KPMG Austria GmbH 1 Die Raiffeisen Bank International AG hat am 10. Oktober 2010 das Kommerzkundengeschäft inklusive der Depotbankfunktion von der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge übernommen. 3

4 Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres Änderung der Depotbank: bis : Raiffeisen Zentralbank Österreich AG Rechtlicher Hinweis Alle Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen wermehr als den ange- den. Die verwendeten Quellen stufen wir als zuverlässig ein. Die verwendete Software rechnet mit zeigten zwei Kommastellen. Durch weiteree Berechnungen mit ausgewiesenen Ergebnissen können geringfügige Abwei- chungen nicht ausgeschlossen werden. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Investmentfonds einschließlich der Erträgnis- der zu ihm se durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der De- potbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder ge- oder gehandelt wird handelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiertt oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverläsbewertungs- siger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte methoden zurückgegriffen. 4

5 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. erlaubt sich den Rechenschaftsbericht des Raiffeisen-Österreich- Aktien für das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 vorzulegen. Fondsdetails in EUR Fondsvermögen errechneter Wert / Anteil (R) (A) Ausgabepreis / Anteil (R) (A) errechneter Wert / Anteil (R) (T) Ausgabepreis / Anteil (R) (T) errechneter Wert / Anteil (R) (V) Ausgabepreis / Anteil (R) (V) errechneter Wert / Anteil (I) (V) Ausgabepreis / Anteil (I) (V) ,15 130,63 135,86 145,13 150,94 152,94 159, ,25 106,16 110,41 119,08 123,84 125,49 130,51 125,78 130,81 Ausschüttung / Anteil (R) (A) Auszahlung / Anteil (R) (T) Wiederveranlagung / Anteil (R) (T) Wiederveranlagung / Anteil (R) (V) Wiederveranlagung / Anteil (I) (V) ,31 0,00 0,00 0, ,06 0,01 1,21 1,28 0,00 Die Auszahlung der Ausschüttung erfolgt kostenlos bei den Zahlstellen des Fonds. Die Begleichungg der Auszahlung wird von den depotführenden Banken vorgenommen. Umlaufende Anteile umlaufende Anteile am Absätze Rücknahmen umlaufende Anteile gesamt umlaufende Anteile am (R) A (R) T (R) V (I) V , , , , , ,648 10, , , ,700 0, , , ,179 10, ,959 5

6 Fondsdetails der letzten 3 Rechnungsjahre in EUR Ausschüttungsanteile (R) Fondsvermögen gesamt errechneter Wert / Anteil , , ,25 126,62 130,63 106,16 Thesaurierungsanteile (R) Fondsvermögen gesamt errechneter Wert / Anteil , , ,25 139,70 145,13 119,08 Vollthesaurierungsanteile (R) Fondsvermögen gesamt errechneter Wert / Anteil , , ,25 147,15 152,94 125,49 Vollthesaurierungsanteile (I) Fondsvermögen gesamt errechneter Wert / Anteil ,25 125,78 6

7 Entwicklung des Fondsvermögens und Ertragsrechnung in EUR Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) Ausschüttungsanteile (R) errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rechnungsjahres Ausschüttung am (errechneter Wert: EUR 136,42) in Höhe von EUR 1,31, entspricht 0,0096 Anteilen errechneter Wert / Anteil am Ende des Rechnungsjahres Gesamtwert inkl. durch Ausschüttung erworbener Anteile (1,0096 x 106,16) Nettoertrag/Nettominderung je Anteil 130,63 106,16 107,18-23,45 Thesaurierungsanteile (R) errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rechnungsjahres errechneter Wert / Anteil am Ende des Rechnungsjahres Nettoertrag/Nettominderung je Anteil 145,13 119,08-26,05 Vollthesaurierungsanteile (R) errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rechnungsjahres errechneter Wert / Anteil am Ende des Rechnungsjahres Nettoertrag/Nettominderung je Anteil 152,94 125,49-27,45 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % - 17,95 Vollthesaurierungsanteile (I) (ab ) errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rumpfrechnungsjahres errechneter Wert / Anteil am Ende des Rumpfrechnungsjahres Nettoertrag/Nettominderung je Anteil 176,27 125,78-50,49 Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum errechneten Wert am Ausschüttungs- bzw. Auszahlungstag. Die Performance wird von der Raiffeisen KAG entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf Daten der Depotbank, berechnet (bei der Aussetzung der Auszahlung des Rückgabepreises unter Rückgriff auf allfällige, indikative Werte). Bei der Berechnung der Wertentwicklung werden individuelle Kosten, und zwar der Ausgabeaufschlag (maximal 4,00 % des investierten Betrages) bzw. ein allfälliger Rücknahmeabschlag (maximal 0,00 % des verkauften Betrages), nicht berück- werden indivi- sichtigt. Bei im Ausland vertriebenen Anteilen gilt Folgendes: Bei der Berechnung der Wertentwicklung duelle Kosten, und zwar der Ausgabeaufschlag (maximal 4,00 % des investierten Betrages) oder ein allfälliger Rück- und Rück- nahmeabschlag (maximal 4,00 % des verkauften Betrages) oder eine Kombination aus Ausgabeaufschlag nahmegebühr (insgesamt maximal 4,00 %), nicht berücksichtigt. Diese wirken sich bei Berücksichtigung in Abhängigkeit der konkreten Höhe entsprechend mindernd auf die Wertentwicklung aus. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung des Fonds zu. 7

8 Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am ( ,574 Anteile) Ausschüttung am (EUR 1,31 x ,570 Ausschüttungsanteile (R)) Ausgabe von Anteilen Rücknahme von Anteilen Anteiliger Ertragsausgleich Fondsergebnis gesamt Fondsvermögen am ( ,959 Anteile) , , , , , , , ,25 8

9 Fondsergebnis in EUR A. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,15 Zinsenaufwendungen ,30 Erträge aus Subfonds (inkl. tatsächlich geflossener Ausschüttungen) ,00 Dividendenerträge (inkl. Dividendenäquivalent) ,88 Inländische Dividendenerträge ,91 Sonstige Erträge (inkl. Tax Reclaim) , ,16 Aufwendungen Verwaltungsgebühren Depotbankgebühren Wirtschaftsprüfungskosten Steuerberatungskosten Depotgebühr Pflicht- bzw. Veröffentlichungskosten Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) , , , , , , , ,64 Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne aus Wertpapieren Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten Realisierte Verluste aus Wertpapieren Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) , , , , , ,70 B. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,73 C. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,99 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge , ,29 Fondsergebnis gesamt ,32 9

10 Verwendung des Fondsergebnisses in EUR Ausschüttung (EUR 1,06 x ,215 Ausschüttungsanteile (R)) Auszahlung gem. 58 Abs. 2 InvFG (EUR 0,01 x ,565 Thesaurierungsanteile (R)) der Wiederveranlagung zugeführter Betrag (R) (Thesaurierung) der Wiederveranlagung zugeführter Betrag (R) (Vollthesaurierung) der Wiederveranlagung zugeführter Betrag (I) (Vollthesaurierung) Summe , , , ,76 0, ,03 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode Summe , , ,41 31, , ,03 10

11 Kapitalmarktbericht Die Finanzmärkte blicken auf ein äußerst turbulentes Jahr zurück. Zu den zahlreichen Belastungsfaktoren des 1. Halb- nordafrikanischen Staaten und der damit einhergehende Ölpreisanstieg ebenso wie die Naturkatastrophe in Japan und jahres, die immer wieder für heftige Kursausschläge sorgten, zählen die politischen Umbrüche in einigen die anschließende nukleare Verstrahlung. Außerdem kocht das Thema der öffentlichen Verschuldung immer wieder hoch und die konjunkturelle Dynamik innerhalb der Eurozone zeigt teils starke Divergenzen. So konnte die deutsche Industrie ihre Produktion im 1. Halbjahr um durchschnittlich 10 % steigern, wohingegen die spanische Industrie stagnierte und Griechenland sich in einer tiefen Rezession befand. Aber auch die USA wiesen zur Jahresmitte enttäuschende Konjunk- annualisiert) und turdaten aus: nach Revision konnte die Wirtschaftsleistung im 1. Quartal nur um 0,4 % (quartalsweise, im 2. Quartal um 1,1 % gesteigert werden. Nichtsdestotrotz wurden die Finanzmärkte mit all dem fertig. Einige Aktienmärkte notierten etwa noch im Juli in der Nähe ihrer Jahreshöchststände und deutlich fester als zu Jahresbeginn (DAX: + 5 %, S&P 500: + 7 %). Der Dauerbrenner Staatsschuldenkrise setzte den Finanzmärkten aber in der Folge noch deutlich mehr zu, vor allem als er Ende Juli/Anfang August auch noch die USA zu erfassen begann: zuerst nährte ein Streit über die Anhebung der US-Verschuldungsobergrenze Angst vor einem technischen Zahlungsausfall der USA und kurz danach strich S&P die Bestnote AAA für die USA auf AA. Auch die europäische Schuldenkrise erreichte im August eine neue Dimension als erstmals auch die von Investoren geforderten Anleiherenditen großer Euroländer, nämlich Italien und Spanien, auf ein Niveau kletterten, das deren langfristige Finanzierungsfähigkeit in Frage stellt. Erst durch Sekundärmarktkäufe von Anleihen dieser Länder durch die Europäische Zentralbank (EZB) konnte die Situation vorerst stabilisiert werden um den Preis kontinuierlicher Anleihekäufe durch die EZB, die auch innerhalb der Zentralbank sehr umstritten sind. Die eskalierende Angst vor Staatspleiten und einer damit einhergehenden schweren Rezession führte zu heftigen Marktbewegungen: so verlor der DAX vom Juli-Hoch bis zum September-Tief gut ein Drittel (!) seines Wertes. Beim S&P 500 waren es rund 20 % und den anderen Aktienmärkten ging es kaum besser. Am Markt für Staatsanleihen verschärfte sich parallel dazu die Flucht aus der Euro-Peripherie und in die wenigen noch als sicher empfundenen Staatsanleihen: während 10jährige Staatsanleiherenditen für Deutschland und die USA im September auf deutlich unter 2 % und damit quasi auf ihre Rezessionstiefs fielen, erreichten z. B. 10jährige Anleiherenditen Italiens ihr höchstes Niveau seit der Euro-Einführung. Auch Unternehmensanleihen waren mit steigenden Risikoaufschlägen konfrontiert und insbesondere Bankanleihen litten unter der Staatsanleiheproblematik (die Bankenanleihen konnten sich nicht von der Entwicklung des jeweiligen Sovereigns abkoppeln). Der Bankanleihemarkt hat die Wahrscheinlichkeit und Kapazität der Unterstützung durch das jeweilige Land mehr und mehr eingepreist. Die öffentlich geführte Diskussion über die Kapital- zur Verunsiche- ausstattung der europäischen Banken und deren Bestände an Staatsanleihen hat bis zuletzt signifikant rung beigetragen. Die wichtigsten Vorlaufindikatoren für die globale Konjunktur haben sich über den Sommer deutlich abgeschwächt. Vor diesem Hintergrund hat die US-Notenbank zwar das Quantitative Easing II wie geplant im Juni beendet, im August aber angekündigt den Leitzins bis Mitte 2013 unverändert tief zu belassen. Von der EZB erwartet sich der Markt inzwischen die Rücknahme der heuer begonnenen Zinsanhebungsrunde. Auch in den Emerging Markets zeigen die letzten Daten eine Abschwächung der Wachstumsdynamik, die vor allem auf einer Abschwächung der Exportnachfrage beruht. Zum Teil kommt das aber gar nicht ungelegen, kämpften diese Länder doch teilweise ohnehin den Großteil des Jahres mit erhöhtem Inflationsdruck, der einerseits auf starkes Wirtschaftswachstum, andererseits auf hohe Nahrungsmittelpreise und Energiepreise zurückzuführen war. Damit dürfte auch der Druck für eine straffere Geldpolitik sinken, der die Noten- ließen. Währungs- banken Chinas, Indiens und Brasiliens heuer zu Zinserhöhungen und erhöhte Mindestreserven greifen seitig hielten sich die Probleme der USA bzw. der Eurozone den Großteil des Jahres die Waage, EUR/USD bewegte sich dementsprechend über den Sommers ohne klaren Trend zwischen rund 1,40 und 1,45 um dann erst am vorläufigen Höhepunkt der Euro-Vertrauenskrise Ende September in Richtung 1,32 abzusacken. 11

12 Wie wenig die Investoren in Summe von beiden Währungen halten, zeigte sich allerdings am Goldpreis (der im August mit US-Dollar 1.911/Unze ein Rekordhoch erreichte) und gegenüber dem Schweizer Franken: Letzterer erreichte durch die Flucht in den sicheren Hafen Schweiz zwischenzeitig ein Rekordniveau von EUR/CHF 1,0 ein Plus gegenüber dem Euro von fast 20 % seit Jahresanfang! Erst ein massives und glaubwürdiges (!) Gegensteuern der SNB konnte hier später EUR/CHF oberhalb von 1,20 stabilisieren. Bericht zur Anlagepolitik des Fonds Der österreichische Aktienmarkt konnte sich in den ersten Monaten des Berichtszeitraumes deutlich positiv entwickeln und erreichte Mitte Februar das Jahreshoch bei knapp über Punkten. Dann kam es allerdings aufgrund der Schul- auch am denkrise in Europa zu teilweise massiven Kursverlusten an den weltweiten Aktienmärkten, was natürlich österreichischen Markt seine Spuren hinterließ. Bis Ende September fiel der ATX dann auf Punkte, was einen Ver- als der ATX, verlor lust von 40 % in knapp sieben Monaten bedeutete. Der zeigte im Berichtszeitraum zwar eine deutlich bessere Performancee aber absolut gesehen natürlich trotzdem massiv an Wert. Um Zusatzerträge zu erwirtschaften, wurden Wertpapierleihegeschäfte getätigt. 12

13 Zusammensetzung des Fondsvermögens in EUR Wertpapiere Kurswert % Aktien: EUR ,89 93,17 Sonstige Bezugsrechte: EUR 0,40 0,00 Investmentzertifikate: EUR Summe Wertpapiere , ,29 7,23 100,40 Derivative Produkte Bewertung Finanzterminkontrakte ,00-0,25 Bankverbindlichkeiten Bankverbindlichkeiten in Fondswährung ,80-0,18 Abgrenzungen Zinsenansprüche (aus Wertpapieren und Bankguthaben) 495,41 Dividendenforderungen ,35 Summe Abgrenzungen ,76 0,00 0,03 0,03 Summe Fondsvermögen ,25 100,00 13

14 Vermögensaufstellung in EUR Die bei den Wertpapieren angeführten Jahreszahlen beziehen sich jeweils auf Emissions- sowie Tilgungszeitpunkt, wo- Wert- bei ein allfälliges vorzeitiges Tilgungsrecht des Emittenten nicht ausgewiesen wird. Die mit "Y" gekennzeichneten papiere weisen auf eine offene Laufzeit hin. ISIN WERTPAPIERBEZEICHNUNG BESTAND KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR IM BERICHTSZEITRAUM %-ANTEIL AM FONDS- VERMÖGEN AKTIEN IN EURO AT00000AMAG3 AMAG AUSTRIA METALL AT ANDRITZ AKT.O.N. AT AT+S AUST. TECH.SYS.O.N. AT00000BENE6 BENE INH. AKT. O.N. AT000BINDER3 BINDER + CO AG GI000A0MV757 BWIN.PARTY D.EN. AT CA IMMO.ANL.AG AKT. O.N. AT CONWERT IMMO. AKT. O.N. AT ECO BUSINESS AKT. O.N. AT ERSTE GROUP BK ST.AKT.ON AT EVN STAMMAKT. O.N. AT HIRSCH SERVO AKT.O.N. AT IMMOFINANZ AG AT INTERCELL AG INH.AKT.O.N AT000KAPSCH9 KAPSCH TRAFFIC COM AG O.N. AT LENZING AG AKT.O.N. AT OMV AG AKT. O.N. AT PALFINGER AKT.O.N. AT PANKL RACING SYS.AKT.O.N. AT0000APOST4 POST AG AKT.O.N. AT RAIFF.BK.INT. AG INH.AKT. AT RATH AG AKT. O.N. AT RHI AG AKTIEN O.N. AT S IMMO AG AKT.O.N. AT SCHOELLER-BL.OIL AT UNIQA VERS. AKT.O.N. AT UPDATE SOFTWARE AKT.O.N. AT VERBUND KAT.A O.N. AT VIENNA INSURANCE ST.O.N. AT VOESTALPINE AG AKT. O.N. AT WIENERBERGER AKT.O.N. AT WOLFORD AKTIEN O.N. AT ZUMTOBEL AG AKT.O.N , ,00 1, , ,00 4, , ,00 0, , ,00 0, , ,00 0, , ,30 2, , ,00 4, , ,00 4, , ,00 0, , ,00 7, , ,00 1, , ,50 0, , ,00 5, , ,00 1, , ,00 1, , ,00 4, , ,00 8, , ,00 0, , ,12 1, , ,00 3, , ,00 7, , ,41 0, , ,00 0, , ,00 1, , ,00 4, , ,46 0, , ,10 0, , ,00 3, , ,00 4, , ,00 3, , ,00 7, , ,00 1, , ,00 2,63 IN SONSTIGE ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE INVESTMENTZERTIFIKATE IN EURO AT0000A0ALQ3 RAIFFEISEN SHORT TERM INVESTMENTS (T) , ,00 7,23 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE EUR ,89 100,40 SONSTIGE BEZUGSRECHTE IN EURO AT0000A0GYT7 IMMOEAST ANSPR.NACHB , ,40 0,00 SUMME DER NICHT ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE EUR 0,40 0,00 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN EUR ,29 100,40 FINANZTERMINKONTRAKTE IN EURO FATF AUSTRIAN TRADED INDEX FUTURE PER , ,00-0,25 SUMME FINANZTERMINKONTRAKTE 1 EUR ,00-0,25 BANKVERBINDLICHKEITEN EUR-VERBINDLICHKEITEN EUR ,80-0,18 1 Kursgewinne und -verluste zum Stichtag. 14

15 WÄHRUNG KURSWERT IN EUR %-ANTEIL AM FONDS- VERMÖGEN ABGRENZUNGEN ZINSENANSPRÜCHE DIVIDENDENFORDERUNGEN EUR 495,41 EUR ,35 EUR ,76 0,03 SUMME FONDSVERMÖGEN EUR ,25 100,00 ERRECHNETER WERT JE ANTEIL TRANCHE R AUSSCHÜTTEND TRANCHE R THESAURIEREND TRANCHE R VOLLTHESAURIEREND TRANCHE I VOLLTHESAURIEREND UMLAUFENDE ANTEILE TRANCHE R AUSSCHÜTTEND TRANCHE R THESAURIEREND TRANCHE R VOLLTHESAURIEREND TRANCHE I VOLLTHESAURIEREND EUR EUR EUR EUR STÜCK STÜCK STÜCK STÜCK 106,16 119,08 125,49 125, , , ,179 10,000 IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GESPERRTE WERTPAPIERE (WERTPAPIERLEIHEGESCHÄFTE): AT AT AT AT AT AT AT EVN STAMMAKT. O.N. IMMOFINANZ AG INTERCELL AG INH.AKT.O.N LENZING AG AKT.O.N. RAIFF.BK.INT. AG INH.AKT. VERBUND KAT.A O.N. WOLFORD AKTIEN O.N. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR ERLÄUTERUNGEN DER TERMINBÖRSENSCHLÜSSEL: KURZ ÖTOB BÖRSEPLATZ ÖSTERREICHISCHE TERMIN- UND OPTIONENBÖRSE WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND: ISIN WERTPAPIERBEZEICHNUNG KÄUFE ZUGÄNGE VERKÄUFE ABGÄNGE AKTIEN IN EURO AT BWIN INT.ENT.AKT.O.N AT MAYR-MELNHOF AKT. O.N. AT SEMPERIT AG AKTIEN O.N. AT000000STR1 STRABAG SE AKT. O.N. AT TELEKOM AUSTRIA AKT. O.N BEZUGSRECHTE IN EURO AT0000A0LHS4 EVN -BZR- AT0000A0KPY7 EVN -BZR- AT0000A0FA73 OMV -BZR- AT0000A0LNK9 VERBUND BR 2010 SONSTIGE BEZUGSRECHTE IN EURO AT0000A0NE79 IMMOFINANZ -BR WA

16 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Vereinfachter Ansatz Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. arbeitet nach den Qualitätsstandards der Vereinigung österrei- chischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Wien, am 30. November

17 Bestätigungsvermerk Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. September 2011 der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H., Wien, über den von ihr verwalteten, Investmentfonds 2 InvFG (OGAW), über das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertrete für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Ver- Rege- waltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden lungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Be- damit dieser frei wertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der ge- gebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechen- auf der Grundlage schaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs. 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Si- ist. cherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge- wesentli- mäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens cher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechen- der Rah- schaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung menbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vor- genommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prü- fung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 17

18 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent- 2 InvFG (OGAW), nach unserer Beurteilung den gesetzlichen spricht der Rechenschaftsbericht zum 30. September 2011 über den, Investmentfonds Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs. 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzess über Investment- fonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aberr nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 30. November 2011 KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Wilhelm Kovsca Wirtschaftsprüfer ppa Dr. Franz Frauwallner Wirtschaftsprüfer 18

19 Steuerliche Behandlung Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu finden Sie auf unserer Homepage 19

20 Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h., Wien (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend InvFG genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist je Anteilscheingattung in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteilee ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können gemäß 5 Abs. 7 InvFG die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen (Anteilsklassen, Tranchen) ausgegeben werden, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilswertes, der Verwaltungsgebühr oder einer Kombination dieser Merkmale. Die Anteilscheine werden in Sammel- dargestellt. urkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken je Anteilscheingattung 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines einer Anteilscheingattung erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile aliquot Mit- erwirbt in eigentum an sämtlichen Vermögenswertenn des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen aliquot Miteigentum an sämtlichen Vermöund zusätzliche Anteil- genswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) scheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat hierbei die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwendenn und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überdie Vermögenswerte zu lassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4 Abs. 2 InvFG steht der Einräumung von Sicherheiten durch den Kapitalanlagefonds im Zusammenhang mit derivativen Produkten gemäß 21 InvFG 1993, unabhängig davon, ob die Sicherheiten in der Form von Sichteinlagen, Geldmarktinstrumenten oder Wertpa- oder andere pieren gewährt werden, nicht entgegen. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente Finanzanlagen gemäß 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 20

21 5 Depotbank Die im Sinne des 23 InvFG bestellte Depotbank ( 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilwert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis ( 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zwei- durch die Zahl der aus- mal im Monat. Der Wert eines Anteils einer Anteilscheingattung ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilscheingattungg gegebenen Anteile dieser Anteilscheingattung. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilscheingattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Kapitalanlage- fonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilscheingattung aus der Summe der für diese Anteilscheingattung zu berechnenden anteili- und Bezugsrechte zu- gen Nettovermögenswerte des Kapitalanlagefonds. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere züglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forde- zugrunde gelegt. rungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellbesonderen Fondsbe- schaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den stimmungen ( 23) angeführt. Es liegt im Ermessen der KAG, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen. Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß 18 InvFG ivm 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in elektroni- scher Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft ( veröffentlicht. 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines allfälligen Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen ( 23) angeführt ist. Es liegt im Ermessen der KAG, eine Staffelung des Rücknahmeabschlags vorzunehmen. Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß 10 bekannt zu geben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 vh oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte invesund nicht nur im Einzelfall tiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapi- zur Einsicht aufge- talanlagegesellschaft einen gemäß 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank legt und auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft ( zur Verfügung gestellt. 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. 21

22 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß 6 ermittelten Werte - findet 10 Abs. 3 und Abs. 4 KMG Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, oder indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wur- erfolgen. den oder gemäß 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft Die Mitteilung gemäß 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bun- desgebiet. Für Prospektänderungen gemäß 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung derr Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten ( 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR ,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung ( 10) kündigen ( 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung dieses Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von 3 Abs. 2 bzw. 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermö- des Kapitalanla- gen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen gefonds übernehmen. 22

23 Besondere Fondsbestimmungen für den, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG (nachstehend Kapitalanlagefonds ). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. 13 Depotbank Depotbank ist die Raiffeisen Bank International AG *, Wien (Sitz). 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine, Anteilscheingattungen 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisen Bank International AG *, Wien, die Raiffeisen Landesbanken und die Kathrein & Co Privatgeschäftsbank Aktiengesellschaft, Wien. 2. Für den Kapitalanlagefonds können Anteilscheine mit verschiedenen Ausgestaltungsmerkmalen ausgegeben werden, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilswertes, der Verwaltungsgebühr oder einer Kombination dieser Merkmale. Die Bildung neuer Anteilscheingattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilscheingattung liegen im Ermessen der Kapitalanund Thesaurierungsan- lagegesellschaft. Für den Kapitalanlagefonds können Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug teilscheine ohne KESt-Abzug ausgegeben werden. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilscheingattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten derr Anteilspreise der neuen Anteilscheingattungen in Rechnung gestellt. Der Erwerb von Veranlagungsinstrumentenn ist nur einheitlich für den ganzen Kapitalanlagefonds und nicht für eine einzelne Anteil- Währungsgattung scheingattung oder eine Gruppe von Anteilscheingattungen zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen abgeschlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der betreffenden Währungsgattung zugeordnet. Als Währungssicherungsgeschäfte sind insbesondere Devisentermingeschäfte, Währungs-Futures, Währungs-Optionsgeschäfte und Währungs-Swaps zulässig. Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten. 3. Ein etwaiger Vertrieb von Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) erfolgt ausschließlich im Ausland. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden und nach Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft in effektiven Stücken dargestellt. 4. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß 26 bzw. der Aus- zahlungen gemäß 27 bzw. 27a durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. 15 Veranlagungsinstrumente und grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der 4, 20 und 21 des InvFG und der 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumentenn und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) Der Kapitalanlagefonds investiert überwiegend in Aktien oder Aktien gleichwertigen Wertpapieren von Unternehmen, die ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Österreich haben. Der Kapitalanlagefonds kann ferner in Obligationen (straight bonds) sowie in Wan- Anteile an Kapitalanlagefonds del- und Optionsanleihen investieren. Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können Geldmarktinstrumente bis zu 49 vh des Fondsvermögens erworben werden. Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 vh des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Im Kapitalanlagefonds dürfen grundsätzlich bis zu 49 vh des Fondsvermögens Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Lauf- des Fondsportefeu- zeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen illes oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Die Raiffeisen Bank International AG hat am 10. Oktober 2010 das Kommerzkundengeschäft inklusive der Depotbankfunktion und der Zahlstellenfunktion von der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge übernommen. 23

24 derivative Instrumente (einschließlichh Swaps und sonstige OTC-Derivative) Derivative Instrumente werden im Rahmen der Veranlagung zur Ertragssicherung, als Wertpapierersatz oder zur Ertragssteigerung verwendet. Das Gesamtrisiko derivative Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 60 vh des Gesamtnettowertes des Fondsvermögens nicht überschreiten. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in index- oder von nicht voll basierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vh des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vh erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vh des Fondsvermögens nicht überschrei- ten darf. 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere sind a) Aktien und andere, Aktien gleichwertigee Wertpapiere, b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.b. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente. Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. Wertpapiere schließen zudem im Sinn des 1a Abs. 4 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG ein. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie an einem geregelten Markt gemäß 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden oder, die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließ- Kreditrisiken er- lich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen möglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder von Unternehmen begeben werden dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten gere- gelten Märkten gehandelt werden, oder 24

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