Stadt Boppard Ortsbezirk Oppenhausen

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1 Stadt Boppard Ortsbezirk Oppenhausen Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur Stellungnahmen und Beschlussvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen gemäß 4 (1), 3 (1) und 2 (2) BauGB Stand: August 2017 Bearbeitet im Auftrag der Stadt Boppard

2 Seite 2, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Bersch, sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Stadtrates, die wesentlichen Anregungen der Fachplanungsträger und Verbände aus den frühzeitigen Verfahren gemäß 4 (1) und 3 (1) sowie 2 (2) BauGB liegen vor. Die Ergebnisse sind durch den Gemeinderat zu bewerten, abzuwägen und im weiteren Verfahren zu beachten. Folgende eingebrachte Anregungen sind zu würdigen: I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (1) BauGB 1. Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, Simmern, Schreiben vom Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis - Untere Wasserbehörde, Simmern, Schreiben vom Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Schreiben vom Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach, Schreiben vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Schreiben vom Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Schreiben vom Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, E- Mail vom Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Referat Erdgeschichte, vom Forstamt Boppard, Schreiben vom Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom RheinHunsrück Wasser, Dörth, Schreiben vom Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom Westnetz GmbH, Regionalzentrum Rhein-Nahe-Hunsrück, Schreiben vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Montabaur, vom Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange und benachbarter Gemeinden ohne Anregungen oder Bedenken II. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB 1. Rainer Pörsch, Boppard-Oppenhausen, Verhandlungsniederschrift vom Egon Schuch, Boppard-Oppenhausen, Aktenvermerk vom III. Stellungnahmen gemäß 2 (2) BauGB keine IV. Vorplanung der Verkehrsanlagen V. Vorplanung der Entwässerung Die Stellungnahmen werden zunächst zusammengefasst (kursiv gedruckt), danach erfolgt die Abwägung und diese mündet, falls erforderlich, in einen Beschlussvorschlag ein. Den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen ist eine Kopie des jeweiligen Anschreibens des Trägers öffentlicher Belange bzw. des Bürgers angefügt. Erarbeitet: Stadt-Land-plus Büro für Städtebau und Umweltplanung i.a. Kai Schad B.Eng. Landschaftsarchitektur Boppard-Buchholz, Februar 2017 i.a. Sophie Guhl M. Sc. Stadt- und Regionalentwicklung

3 Seite 3, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (1) BauGB 1. Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Untere Naturschutzbehörde, Ludwigstraße 3 5, Simmern, Schreiben vom , eingegangen vorab per Mail zur landesplanerischen Stellungnahme am Die Kreisverwaltung regt eine Prüfung der Verschiebung der Bauflächen des Plangebiets an. Hierbei sollte abweichend von der vorliegenden Planung das Ziel ein durchgehender Siedlungskörper zur Schonung der Grünlandflächen sein. Es wird außerdem auf die Notwendigkeit einer fachlichen Bewertung des vorkommenden Grünlands sowie eine Artenschutzprüfung mit den Schwerpunkten Vögel, Fledermaus, Falter, Heuschrecken und Reptilien beschrieben. Die Notwendigkeit einer Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde aufgrund der Lage des Plangebiets im Landschaftsschutzgebiet Moselgebiet von Schweich bis Koblenz wird betont. Eine Verschiebung der Bauflächen des Plangebiets ist aufgrund der vorliegenden Gartennutzung nur in sehr geringem Maße möglich. Es ist nicht absehbar, dass die Anlieger ihre Gartengrundstücke teilen und veräußern werden. Eine Bestandsaufnahme der vorliegenden Biotoptypen und Pflanzenarten erfolgte bereits Anfang August Eine Untersuchung der Fauna steht aus und erfolgt zum nächsten Verfahrensschritt.

4 Seite 4, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Hierzu wird entsprechend der benannten Fokusartengruppen zuerst eine Vorprüfung vorgenommen. Hieraus wird die Notwendigkeit einer tiefergehenden Untersuchung durch ein faunistisches Büro ermittelt. Beschlussvorschlag 1: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Eine wesentliche Verschiebung der Bauflächen ist nicht möglich. Eine artenschutzrechtliche Vorabschätzung wird erarbeitet, basierend auf dieser wird das weitere Vorgehen zur Thematik der Fauna ermittelt. Beratungsergebnis: Einstimmig mit Stimmen- Mehrheit ja nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

5 Seite 5, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 2. Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Untere Wasserbehörde, Ludwigstraße 3 5, Simmern, Schreiben vom , eingegangen vorab per Mail zur landesplanerischen Stellungnahme am Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass die Belange der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen sind. Eine neu herausgegebene Broschüre zum Thema Starkregenereignisse solle frühzeitig in der Planung berücksichtigt werden. Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde sind sinnvoll, eine Beachtung der neuen Erkenntnisse zu im Hunsrück nun verstärkt als Problem aufgetretenen Starkregenereignissen sollte erfolgen. Beschlussvorschlag 2: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Belange der Wasserwirtschaft werden im weiteren Verfahren berücksichtigt, die Inhalte der Broschüre werden berücksichtigt. Beratungsergebnis: Einstimmig mit Stimmen- Mehrheit ja Nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

6 Seite 6, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 3. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stresemannstraße 3-5, Koblenz, Schreiben vom

7 Seite 7, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord weist darauf hin, dass zur Regenwasserbewirtschaftung auch für Starkregenereignisse eine schadlose Wasserrückhaltung oder Abführung nachzuweisen ist. Zur Schmutzwasserbewirtschaftung ist eine Erlaubnis der Kläranlage nachzufragen. Altablagerungen sind im Plangebiet nicht bekannt, zum Thema Radon ist das Landesamt für Geologie und Bergbau zu beteiligen. Allgemein bestehen aus wasserwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord weist auf wichtige Aspekte der Wasserbewirtschaftung hin. Die Umsetzung der Forderungen ist sinnvoll. Eine Beteiligung des Landesamtes für Geologie und Bergbau ist vorgesehen. Beschlussvorschlag 3: Die notwendigen Unterlagen und Prüfungen zur Wasserbewirtschaftung werden erstellt und Teil des Bebauungsplans. Eine Beteiligung des Landesamtes für Geologie und Bergbau wird zum nächsten Verfahrensschritt durchgeführt. Beratungsergebnis: Einstimmig mit Stimmen- Mehrheit ja Nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

8 Seite 8, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 4. Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach, Eberhard-Anheuser-Straße 4, Bad Kreuznach, Schreiben vom Der Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach teilt Folgendes mit: Es sind keine Projekte/Belange des LBM durch die Planung berührt. Der Hinweis bezüglich Lärmschutzmaßnahmen an der K 120 wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Es ist kein Beschluss erforderlich.

9 Seite 9, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 5. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Emy-Roeder-Straße 5, Mainz, Schreiben vom Aus Sicht des Landesamts für Geologie und Bergbau werden folgende Anregungen, Hinweise und Bewertungen zu den Planvorhaben gegeben: Die Hinweise zu Bergbau/Altbergbau werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Eine Beteiligung der betreffenden Stellen erfolgt im laufenden Verfahren. Ein Beschluss hierzu ist nicht erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

10 Seite 10, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Beschlussvorschlag 4: Die Planurkunde wird um den Hinweis zu den Themen Boden und Baugrund im nächsten Verfahrensschritt ergänzt. Beratungsergebnis: Einstimmig mit Stimmen- Mehrheit ja nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x Die Hinweise zu Boden und Baugrund, hier: mineralische Rohstoffe, werden zur Kenntnis genommen, eine Beteiligung entsprechender Stellen findet im weiteren Verfahren statt. Ein Beschluss hierzu ist nicht erforderlich.

11 Seite 11, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und finden Berücksichtigung in der Begründung und den Hinweisen der Planurkunde.

12 Seite 12, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Beschlussvorschlag 5: Die Hinweise zum Thema Radonprognose werden in die Begründung und Planurkunde im nächsten Verfahrensschritt aufgenommen. Beratungsergebnis: Ein- Stimmig mit Stimmen- Mehrheit ja nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

13 Seite 13, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 6. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1, Koblenz, Schreiben vom Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, gibt folgende Stellungnahme ab:

14 Seite 14, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Das Plangebiet wird als archäologische Verdachtsfläche eingestuft. Hierzu wird gefordert, dass vor Beginn der Erschließungsarbeiten eine geomagnetische und geophysikalische Prospektion durchgeführt wird. Die inhaltliche und zeitliche Planung ist dabei mit der Direktion Landesarchäologie abzustimmen, die Ergebnisse sind ihr zu übermitteln. Bodeneingriffe sind mit der Direktion Landesarchäologie 2 Wochen im Voraus abzustimmen. Stellungnahmen der Direktion Landesarchäologie, Referat Erdgeschichte und Direktion Landesdenkmalpflege Mainz sind gesondert einzuholen. Die drei Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die Direktion Landesdenkmalpflege Mainz, wurde gesondert angeschrieben und hat eine eigene Stellungnahme abgegeben. Beschlussvorschlag 6: Die Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen. Vor einer Bau- und Erschließungsmaßnahme wird eine geomagnetische/geophysikalische Prospektion in Abstimmung mit der Direktion Landesarchäologie durchgeführt und die Ergebnisse dieser übermittelt. Beratungsergebnis: Ein- Stimmig mit Stimmen- Mehrheit ja nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

15 Seite 15, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 7. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, Schillerstraße 44, Mainz, vom Die Direktion Landesdenkmalpflege teilt mit, dass von dem Vorhaben keine denkmalpflegerischen Belange betroffen sind. Es wird mitgeteilt, dass die Direktion Landesarchäologie gesondert zu beteiligen ist. Es bestehen keine Bedenken. Die Direktion Landesarchäologie wurde gesondert angeschrieben. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

16 Seite 16, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 8. Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Referat Erdgeschichte, Niederberger Höhe 1, Koblenz, vom Die Direktion Landesarchäologie/Erdgeschichte teilt mit, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen und dass sie im Verfahren nicht mehr beteiligt werden müssen. Es wird mitgeteilt, dass die Direktion Landesarchäologie/Außenstelle Koblenz sowie die Direktion Landesdenkmalpflege gesondert zu beteiligen sind. Es bestehen keine Bedenken. Die Direktion Landesarchäologie/Außenstelle Koblenz sowie die Direktion Landesdenkmalpflege wurden gesondert angeschrieben und haben jeweils eine Stellungnahme abgegeben. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

17 Seite 17, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 9. Forstamt Boppard, Humperdinckstraße 4a, Boppard, Schreiben vom Das Forstamt Boppard teilt mit: Es bestehen keine Bedenken. Der Hinweis bezüglich Holzabfuhr wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

18 Seite 18, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 10. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Burgenlandstraße 7, Bad Kreuznach, Schreiben vom Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz nimmt wie folgt Stellung: Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Der Hinweis bezüglich der Planung von Ausgleichsmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Es ist kein Beschluss erforderlich.

19 Seite 19, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 11. RheinHunsrück Wasser, Gallscheider Straße 1, Dörth, Schreiben vom Der Zweckverband RheinHunsrück Wasser gibt folgende Stellungnahme ab: Die Hinweise zu Grundsatzverträgen, rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen, bestehende Leitungen im Plangebiet, Richtlinien, DVGW Blatt GW 125 und derzeitige Planungen betreffen die spätere Bauausführung und werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Hierzu ist kein Beschluss erforderlich. Die Angaben zur zulässigen Bauart werden als Hinweis in der Begründung und Planurkunde aufgenommen. Bezüglich der Löschwassermenge von 48 m³/h über einen Zeitraum von 2,0 Std. ist festzustellen, dass die Zahl der Vollgeschosse nur mit II festgesetzt wurde. Die GFZ ist mit 0,6 festgesetzt und liegt somit <0,7. Es ist kein Beschluss erforderlich.

20 Seite 20, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Beschlussvorschlag 7: Die Angaben zur zulässigen Bauart (Feuerbeständige und hochfeuerhemmende Umfassungen, harte Bedachungen) werden als Hinweis in Begründung und Planurkunde aufgenommen. Beratungsergebnis: Einstimmig mit Stimmen- Mehrheit ja nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

21 Seite 21, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 12. Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20 28, Bad Kreuznach, Schreiben vom Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt folgendes mit:

22 Seite 22, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, Die Deutsche Telekom Technik GmbH merkt an, dass zur Versorgung des Plangebiets mit Telekommunikationsinfrastruktur eine weitgehende Abstimmung notwendig ist: Einhaltung des Merkblatts über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen, Sicherstellen von ausreichenden, unentgeltlichen Leitungsrechten und Flächen für oberirdische Schaltanlagen, Schaffung von dauerhafter Planungssicherheit, Abstimmung 6 Monate vor Beginn von Erdbauarbeiten. Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH betreffen die Bauausführung. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und später bei Bauausführung beachtet und abgestimmt. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

23 Seite 23, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 13. Westnetz GmbH, Regionalzentrum Rhein-Nahe-Hunsrück, Hauptstraße 189, Idar-Oberstein, Schreiben vom Die Westnetz GmbH gibt folgende Stellungnahme ab: Die Hinweise der Westnetz GmbH betreffen die spätere Bauausführung. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und später bei Bauausführung beachtet. Ein Infoschreiben gemäß Textvorschlag der Westnetz wird an die Grundstückseigentümer übergeben. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

24 Seite 24, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 14. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, Montabaur, Schreiben vom Seitens des DLR Montabaur wird folgendes mitgeteilt: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück wurde ebenfalls beteiligt. Sie haben keine Stellungnahme abgegeben. Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

25 Seite 25, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 15. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und benachbarter Kommunen ohne Anregungen oder Bedenken - Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Mainz, Schreiben vom Handwerkskammer Koblenz, Schreiben vom Einzelhandelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz e.v., Neustadt, Schreiben vom Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Fachbereich Gesundheitsamt, Simmern, Schreiben vom Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Frankfurt, Schreiben vom Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Camberger Straße 10, Frankfurt am Main, Schreiben vom

26 Seite 26, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, II. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB 1. Rainer Pörsch, Boppard-Oppenhausen, Verhandlungsniederschrift vom Herr Rainer Pörsch bemängelt eine Einschränkung der Bebaubarkeit der Parzellen 57, 58 und 59 gegenüber dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Es wird außerdem eine Vereinheitlichung der Bautiefe auf 20 m angeregt. Die Hinweise werden berücksichtigt. Die geforderten Grenzen von Wohngebiet und Grünflächen entsprechen den Vorgaben des rechtsgültigen Flächennutzungsplans. Die Anpassung der Bautiefen im Bereich des Wendeplatzes dient der Vereinheitlichung der Bebauungsmöglichkeiten. Beschlussvorschlag 8: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, eine Anpassung der südlichen Abgrenzung an die Vorgaben des Flächennutzungsplanes erfolgt, eine Anpassung der Baugrenzen zur Vereinheitlichung der Bautiefen erfolgt. Beratungsergebnis: Einstimmig mit Stimmen- Mehrheit ja nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

27 Seite 27, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, 2. Egon Schuch, Boppard-Oppenhausen, Aktenvermerk vom Die Festsetzungen des Bebauungsplans als Wohnbaufläche und Privatgärten stellen keine Bauverpflichtung dar, sondern vielmehr eine Option hierzu. Sollte kein Interesse am Verkauf des Grundstücksabschnitts bestehen, so besteht hierzu keine Verpflichtung, sondern vielmehr eine langfristig gesicherte Option hierfür. Unter Berücksichtigung der beschriebenen Sachlage sind die geplanten Grundstücksgrößen hier anzupassen. Beschlussvorschlag 9: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Grundstückszuschnitte der betroffenen Bereiche werden angepasst. Beratungsergebnis: Einstimmig mit Stimmen- Mehrheit ja nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

28 Seite 28, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, III. Stellungnahmen gemäß 2 (2) BauGB - keine

29 Seite 29, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, IV. Vorplanung der Verkehrsanlagen Zur Bebaubarkeit und verkehrstechnischen Erschließung des Plangebietes sind Geländeabtrag und Geländeauftrag erforderlich. Die Höhenlage der Straße ist unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Für die Darstellung dieser Böschungskanten zur Herstellung des Straßenbaukörpers sowie der angrenzenden Geländemodellierung ist eine Straßenplanung erforderlich. Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Planungsleistungen entsprechen dem Leistungsumfang der Verkehrsanlagenplanung nach den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung). Zur Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB soll ein Variantenvergleich von Stich- und Ringerschließung erfolgen. Diese Wirtschaftlichkeitsuntersuchung berücksichtigt neben der Planung der Verkehrsanlagen auch eine Gesamtkostenbetrachtung. Im Rahmen dieser Gesamtkostenbetrachtung sind u.a. die Kosten des Grunderwerbs, der Katastervermessung, sonstige Baunebenkosten einschl. Bauleitplanung zur Bildung eines Grundstückspreises zu betrachten. Beschlussvorschlag 10: Es ist eine Beauftragung zur Planung der Verkehrsanlagen nach HOAI Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) und planungsbegleitende Vermessung herbeizuführen. Die Höhenlage der Straßen und die zu ihrer Herstellung erforderlichen Böschungen sind in der Planurkunde festzusetzen. Beratungsergebnis: Einstimmig mit Stimmenmehrheit ja nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

30 Seite 30, Aufstellung des Bebauungsplans Im Kirchenflur, Ortsbezirk Oppenhausen, Stadt Boppard, V. Vorplanung der Entwässerungsanlagen Zur Gewährleistung eines funktionalen und wirtschaftlichen Entwässerungskonzeptes sind weiterführende Angaben zu geplanten Schmutzwasserkanalhöhen erforderlich. Außerdem ist die Anordnung von Versickerungseinrichtungen hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Art der Ausführung zu detaillieren, eine erforderliche Regenrückhaltung unter Berücksichtigung der bestehenden Versickerungskaskaden zu überprüfen und das Entwässerungskonzept insgesamt mit den Kanalwerken der Stadt Boppard abzustimmen. Die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Planungsleistungen entsprechen dem Leistungsumfang einer Entwässerungsplanung nach den HOAI-Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung), bei der die Nachbemessung des bestehenden Entwässerungssystems ebenso Berücksichtigung finden sollte. Beschlussvorschlag 11: Es ist die Beauftragung einer Entwässerungsplanung nach HOAI Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) mit den Kanalwerken der Stadt Boppard abzustimmen. Beratungsergebnis: Einstimmig mit Stimmenmehrheit ja nein Enthaltungen laut Beschlussvorschlag x

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