Revision der SKOS-Richtlinien. Januar 2015
|
|
- Beate Messner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Revision der SKOS-Richtlinien Januar 2015
2 Inhalt 1 Ausgangslage zur Richtlinienüberprüfung 2 Ergebnisse aus den Studien zu Grundbedarf und Anreizsystem 3 Vernehmlassungsfragen 4 Fahrplan der Richtlinienrevision 5 Eckwerte zum Revisionsprozess
3 1 Ausgangslage zur Richtlinienüberprüfung
4 Entwicklung der SKOS-Richtlinien 1905: Erste Ansätze für eine einheitliche Armenunterstützung 1963: Erste SKOS-Richtlinien als nationales Referenzregelwerk 1998: Pauschalisierung des Grundbedarfs und Integrationsauftrag 2005: Anreizsystem, Senkung Grundbedarf, Sanktionen, Missbrauchsbekämpfung 2015: Systemüberprüfung
5 Ausgangslage zur Richtlinienüberprüfung Letzte grosse Anpassung: Totalreform 2005 Überprüfung Grundbedarf und Anreizsystem nach zehn Jahren Aktuelle öffentliche und verbandsinterne Diskussion zum Reformbedarf der SKOS-Richtlinien Sozialhilfe steht in der Kritik: Höhe der Leistungen und Sanktionen, eingeschränkte Handlungsspielräume, Existenzminimum, steigende Kosten
6 Massnahmen der SKOS Lancierung einer offenen Diskussion: Versachlichung der Debatte und Weiterentwicklung der Richtlinien Wissenschaftliche Überprüfung der Richtlinien: Studien zu Grundbedarf und Anreizsystem in Auftrag gegeben Vereinbarung zwischen SODK und SKOS: Politische Abstützung der Richtlinien Vernehmlassung: Reformbedarf in der Sozialhilfe Revisionsprozess: Umsetzung auf
7 Neue Aufgabenteilung SKOS-SODK Gremien der SKOS erarbeiten Revisionsvorschlag zuhanden der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) SODK wird neu die Richtlinien erlassen SKOS ist eine stark von der kantonalen und kommunalen Staatsebene geprägte Fachorganisation (Mitglieder sind alle Kantone sowie über 1500 Gemeinden und Städte) richtiges Gefäss für fachliche Debatten über die Sozialhilfe SODK nimmt politische Verantwortung der Kantone explizit wahr und stärkt die politische Legitimation der Richtlinien
8 Systematik der Sozialhilfeleistungen
9 Existenzminima in der Schweiz Der Grundbedarf gemäss den SKOS-Richtlinien liegt deutlich unter dem Grundbedarf der anderen Existenzminima in der Schweiz: Grundbedarf für eine Einzelperson Grundbedarf für eine vierköpfige Familie (Kinder 8 und 13 Jahre) SKOS Fr. 986 Fr Ergänzungsleistungen Fr Fr Betreibungsrechtliches Existenzminimum Fr Fr. 2700
10 Grundbedarf für einen 4-Personen-Haushalt Grundbedarf* Ausgaben pro Ausgaben pro Monat (in Fr.) Person und Tag (in Fr.) Nahrungsmittel Bekleidung Haushaltführung (Reinigung, Reparaturen, Kehrichtgebühren) Energie (ohne NK) Gesundheitspflege (ohne Selbstbehalte) Verkehr Post, Telefon, Internet Bildung und Unterhaltung (Bücher, Zeitungen, Schulkosten, usw.) Körperpflege Diverses Total *Zahlen teilweise gerundet. Ansätze gemäss SKOS-Richtlinien, Stand 2015
11 2 Ergebnisse aus den Studien zu Grundbedarf und Anreizsystem
12 Studie zum Grundbedarf Die SKOS-Richtlinien orientieren sich am Konsumverhalten der 10% einkommensschwächsten Haushalte der Schweiz erfasst werden nur die lebenswichtigen Ausgaben (SKOS- Warenkorb) Das Bundesamt für Statistik BFS hat untersucht, ob sich dieser SKOS-Warenkorb für Haushalte in bescheidenen Verhältnissen in den letzten 10 Jahren verändert hat Entsprechen die aktuellen Beträge des Grundbedarfs immer noch dem Konsumverhalten der einkommensschwächsten 10% der Einpersonenhaushalte?
13 Ergebnisse der Studie zum Grundbedarf (1) Der Warenkorb von 2005 ist immer noch aktuell und entspricht im Wesentlichen dem Konsumverhalten der einkommensschwächsten 10% der Bevölkerung. Für Ein- und Zweipersonenhaushalte liegen die Kosten dieses Warenkorbs heute rund Fr über den SKOS-Ansätzen. Der Grundbedarf für diese Haushalte ist somit heute zu tief angesetzt. Grundbedarf SKOS 2014 Berechnung BFS 2014 Differenz 1 Person Personen
14 Ergebnisse der Studie zum Grundbedarf (2) Der SKOS-Warenkorb ist stimmig. Es sind nur geringfügige Anpassungen in der Zusammensetzung nötig. Innerhalb des Warenkorbs ist die Verteilung der Ausgaben stabil geblieben. Körperpflege und persönliche Ausstattung Bildung und 6% Unterhaltung 13% Kommunikation 11% Verkehr 4% Gesundheit 2% Haushaltführung und Energie 11% Bekleidung 8% Ernährung 45% Nicht im Warenkorb enthalten: - Ferien/Hotelübernachtungen - Auto - Reinigungsdienstleistungen - Möbel - Arztleistungen - Abonnemente Privatfernsehen - Steuern - etc.
15 Ergebnisse der Studie zum Grundbedarf (3) Für Haushalte ab 3 Personen kann das BFS aus statistischen Gründen keine Aussagen machen. Die Leistungen richten sich nach einer Äquivalenzskala. Haushaltgrösse Äquivalenzskalen SKOS EL AHV/IV Betreibung s- recht OECD (modified scale) Deutschlan d (Regelbedar fs-stufen Hartz IV) 1 Person 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 2 Personen 1,53 1,5 1,5 1,42 1,5 1,9 1,5 3 Personen 1,86 2,02 1,9 1,75/1,92* 1,8 2,49/2,66* 1,8 4 Personen 2,14 2,54 2,3 2,08/2,42* 2,1 3,07/3,42* 2,01 5 Personen 2,42 2,89 2,7 2,42/2,92* 2,4 3,66/4,17* 2,5 Quelle: SKOS, 2014 *Unterscheidung nach Alter der Kinder Frankreich (Revenu solidarité active RSA)
16 Grundbedarf Fazit Soziales Existenzminimum als Richtgrösse Sozialhilfeleistungen liegen rund 100 Franken unter den Ausgaben der einkommensschwächsten Haushalte Für grössere Haushalte muss eine Äquivalenzskala beigezogen werden. Mit der SKOS-Äquivalenzskala steigen die Beträge pro zusätzliches Kind relativ wenig an.
17 Studie zum Anreizsystem Das Büro BASS hat untersucht, wie das von der SKOS empfohlene Anreizsystem in den Kantonen umgesetzt wird und welche Wirkung es entfaltet. Wie wird das von der SKOS empfohlene Anreizsystem in den Kantonen umgesetzt? Welche Wirkung entfalten die Anreizelemente?
18 Heutiges Anreizsystem der SKOS-Richtlinien Einkommensfreibetrag EFB für Erwerbstätige Bandbreite gemäss SKOS: Fr pro Monat Integrationszulage IZU für besondere Integrationsleistungen Bandbreite gemäss SKOS: Fr pro Monat Minimale Integrationszulage MIZ für Personen, welche z.b. aus gesundheitlichen Gründen keine Integrationsleistungen erbringen können Fixer Betrag gemäss SKOS: Fr. 100 pro Monat
19 Ergebnisse der Studie zum Anreizsystem (1) 24 Kantone nutzen die Anreizelemente: 18 Kantone setzen alle drei Anreizelemente ein 3 Kantone setzen zwei Instrumente ein 3 Kantone setzen ein Instrument ein 2 Kantone setzten keines der Instrumente ein Die Höhe der Zulagen unterscheiden sich zwischen den Kantonen.
20 VS GE JU BE ZG FR LU SO GR OW ZH NW UR NE SZ SH BS TG GL AR BL VD Ergebnisse der Studie zum Anreizsystem (2) Die Hälfte der Sozialhilfebeziehenden ab 16 Jahren erhält keine Zulagen. Bezugsquoten nach Höhe der Zulage und Kantonen (Stichmonat), % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% ohne Zulage 1 bis 100 Fr. 101 bis 200 Fr. 201 bis 300 Fr. 301 Fr. und mehr 10% 0% Quelle: Schweizerische Sozialhilfeempfängerstatistik/BFS, Berechnungen: Büro BASS, 2014
21 * BS UR SZ NE LU * AR * FR * JU BE TG NW OW GR ZH ZG SH GL GE SO VS Ergebnisse der Studie zum Anreizsystem (3) Die Handlungsspielräume werden ausgeschöpft - am Beispiel der Integrationszulage (IZU). Höhe der IZU für unterstützte Personen ab 25 Jahren (Stichmonat), Kantonale Normen: Maximalbetrag IZU (in Fr.) Ausbezahlte IZU im Stichmonat: Durchschnittsbetrag (in Fr.) Quelle: Büro BASS, 2014
22 Ergebnisse der Studie zum Anreizsystem (4) Die unterschiedlichen Bezugsquoten nach Haushaltsform zeigen, dass die Zulagen situativ eingesetzt werden. Bezugsquoten der unterstützten Personen nach Fallstruktur (Stichmonat), % 20% 40% 60% 80% 100% Ein-Personen-Fälle: Alleinlebende (N=26715) Ein-Personen-Fälle: Nicht-Alleinlebende (N=11363) Alleinerziehende (N=15120) Paare mit Kind(ern) (N=14526) Paare ohne Kind (N=6047) Stationäre Einrichtungen, Heime (N=4143) Besondere Wohnformen (N=2125) Total (N=80202) 11% 29% 17% 1% 41% 8% 33% 15% 1% 44% 21% 36% 7% 3% 33% 17% 24% 9% 1% 48% 13% 20% 19% 1% 47% 13% 6% 1% 78% 5% 13% 33% 29% 9% 13% 1% 54% 44% nur EFB nur IZU nur MIZ mehrere Zulagen ohne Zulage Quelle: Schweizerische Sozialhilfeempfängerstatistik/BFS, Berechnungen: Büro BASS, 2014
23 AR SH SZ BS NW GE OW ZH GR UR LU SO BE ZG FR JU VS 0.4% 2.1% 3.7% 3.8% 4.2% 4.7% 5.7% 6.7% 9.4% 10.3% 11.6% 13.9% 16.5% 21.7% 42.5% 47.9% 87.0% Ergebnisse der Studie zum Anreizsystem (5) Die Minimale Integrationszulage (MIZ) ist wenig verbreitet und weist sehr unterschiedliche Bezugsquoten aus. MIZ-Bezugsquoten der unterstützten Personen nach Kantonen (Stichmonat), % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Quelle: Schweizerische Sozialhilfeempfängerstatistik/BFS, Berechnungen: Büro BASS, 2014
24 Evaluation Anreizsystem - Fazit Das System wird innerhalb der in den Richtlinien enthaltenen Bandbreiten umgesetzt. Die Sozialdienste haben eine klare, aber oft eher zurückhaltende Vergabepraxis etabliert. Die meisten Sozialhilfebeziehenden zeigen eine hohe intrinsische Arbeitsmotivation. Diese wird durch den EFB gestärkt. Der EFB ist am weitesten verbreitet und als Instrument etabliert. EFB und IZU entfalten eine individuelle Wirkung. Bei der MIZ kann kaum eine direkte Wirkung nachgewiesen werden. Die Wirkung von finanziellen Anreizen ist abhängig von weiteren Anreizen und von den gegebenen Rahmenbedingungen.
25 3 Vernehmlassungsfragen
26 Vernehmlassungsvarianten zur Höhe des Grundbedarfs 1-Personen- Haushalt* 4-Personen- Haushalt* Variante 1 Status Quo Variante 2 Variante 3 Variante 4 Erhöhung des Grundbedarfs gemäss den Studienergebnissen Erhöhung bei kleinen, Reduktion bei grösseren Haushalten Status Quo bei kleinen, Reduktion bei grösseren Haushalten *in Franken pro Monat
27 Weitere Vernehmlassungsfragen zum Grundbedarf Grosse Familien Soll ab der sechsten Person der zusätzlich gewährte Betrag für den Grundbedarf individuell festgelegt werden? Junge Erwachsene Sollen junge Erwachsene bis 25 Jahre mit eigenem Haushalt, welche keine Ausbildung absolvieren, keine Kinder betreuen und nicht arbeiten, generell reduzierte Leistungen erhalten?
28 Vernehmlassungsfragen zu den Anreizelementen Soll der Einkommensfreibetrag beibehalten und, falls ja, in der Höhe belassen, gesenkt oder erhöht werden? Soll die Integrationszulage beibehalten und, falls ja, in der Höhe belassen, gesenkt oder erhöht werden? Sollen ihre Voraussetzungen enger gefasst werden? Soll die minimale Integrationszulage beibehalten werden und, falls ja, sollen ihre Voraussetzungen enger gefasst werden?
29 Weitere Vernehmlassungsfragen Sollen die Regelungen zur Vermeidung von Schwelleneffekten in den SKOS-Richtlinien ausführlicher und klarer abgefasst werden? Soll das heutige Sanktionssystem grundsätzlich beibehalten werden? Sollen die Sanktionsmöglichkeiten in wiederholten und schwerwiegenden Fällen bei nicht-kooperativen Personen verschärft werden und, wenn ja, wie stark maximal? Sollen die Situationsbedingten Leistungen in der aktuellen Form beibehalten werden, oder soll mittelfristig ein neues Konzept entwickelt werden (z.b. Maximalbetrag, Teilpauschalierung, Selbstbehalt, etc.)?
30 4 Fahrplan der Richtlinienrevision
31 Vorgehen Medienkonferenz und Publikation der Studien Vernehmlassung bei allen SKOS-Mitgliedern Publikation des Vernehmlassungsberichts Fachliche Abstützung der SKOS-Richtlinien: Ausarbeitung der Revision durch die Fachleute und Gremien der SKOS Politische Abstützung der SKOS-Richtlinien: neu Verabschiedung durch SODK Revidierte Richtlinien treten auf 2016 in Kraft
32 Fahrplan Richtlinien-Revision Januar Medienkonferenz SKOS und SODK Publikation Studien, Vorgehen Februar März 2.Februar 20.März Vernehmlassung Verbandsinterne Vernehmlassung SKOS-Mitglieder 29./30. April SKOS Vorstandsretraite Stossrichtung RL-Revision Richtlinien-Revision Juni 21./22. Mai SODK Plenarversammlung Diskussion Mai-August SKOS Richtlinienkommission SKOS Geschäftsleitung Ausarbeitung Richtlinien Verabschiedung z.h. SKOS-Vorstand 10. September a.o. SKOS Vorstandssitzung Verabschiedung revidierte RL Richtlinien September SODK Plenarversammlung Verabschiedung revidierte RL Richtlinien Oktober Dezember Kantone SKOS Geschäftsstelle Kantonale Abläufe Vorbereitung RL Publikation Richtlinien in Kraft treten/ entrer vigueur en vigueur
33 5 Eckwerte zum Revisionsprozess und Fazit
34 Sozialhilfe dient dem sozialen Frieden Sozialhilfe ist als «letztes Rettungsnetz» ein wichtiges Element des schweizerischen Sozialstaats Sozialhilfe folgt dem Subsidiaritätsprinzip und springt ein, wenn andere Möglichkeiten (eigenes Einkommen, private Unterstützung, Sozialversicherungen) fehlen Indem die Sozialhilfe materielle Not verhindert, trägt sie zum sozialen Frieden und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit zu wichtigen Standortfaktoren bei Sozialhilfe sorgt dafür, dass Kinder einen fairen Start ins Leben haben, indem sie auch Working-Poor-Familien und Alleinerziehende unterstützt. Jede dritte Person in der Sozialhilfe ist ein Kind
35 Gesamtschweizerischer Rahmen ist wichtig (1) SKOS-Richtlinien lassen Kantonen und Gemeinden Handlungsspielraum, individuellen Situationen und lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen - Nur Grundbedarf wird in SKOS-Richtlinien festgelegt - Kantone und Gemeinden entscheiden über Miete, Krankenversicherung, Anreize und situationsbedingte Leistungen Kantone und Gemeinden nutzen den flexiblen Rahmen der Richtlinien. Vernehmlassung zielt nicht auf weitere Vergrösserung der Spielräume ab.
36 Gesamtschweizerische Rahmen ist wichtig (2) Einheitliche Richtlinien nützen allen - Effizientes Arbeitsinstrument für Sozialdienste - Rechtsgleichheit für Sozialhilfebeziehende - Verhinderung eines schädlichen Standortwettbewerbs, der Solidarität und sozialen Frieden gefährden würde
37 Orientierung am sozialen Existenzminimum Soziales Existenzminimum ermöglicht den Sozialhilfebeziehenden die Teilhabe am Sozial- und Arbeitsleben und wirkt der Ausgrenzung entgegen Die Reduktion auf ein absolutes Existenzminimum würde den sozialen Frieden gefährden und zu hohen Folgekosten führen
38 Fazit 10 Jahre nach der letzten Totalrevision und aufgrund der öffentlichen Diskussion ist es Zeit für eine nächste Revision. Aufgrund Studienergebnissen und verbandsinterner Diskussion steht eine Teilrevision an Die Richtlinien sollen weiterhin die gesamtschweizerische Koordination sicherstellen und sich am sozialen Existenzminimum orientieren Innerhalb dieses Rahmens werden die Höhe der Leistungen und weitere wichtige Aspekte der Richtlinien zur Diskussion gestellt.
Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens
Institut für Politikstudien I N T E R F A C E Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens Dr. Oliver Bieri, Interface Politikstudien PD Dr. Andreas Balthasar, Interface Politikstudien Luzern 15. November,
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 360
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 15.05.2015 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen
MehrSpitallandschaft Schweiz
Spitallandschaft Schweiz Aktualisierte Kennzahlen des schweizerischen Gesundheitswesens aus der Sicht der Spitäler Stand: 15. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Spitallandschaft Schweiz auf einen Blick
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 251
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 10. Juni 2009 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 232
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 31. Juli 2008 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 286
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 21.06.2011 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen
Mehrbonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend
bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend Kurz vor der offiziellen Veröffentlichung der Krankenversicherungsprämien für 2016
MehrVernehmlassung Reform SKOS-Richtlinien Auswertung der Umfrageergebnisse und Empfehlungen zuhanden der SODK
Vernehmlassung Reform SKOS-Richtlinien Auswertung der Umfrageergebnisse und Empfehlungen zuhanden der SODK 2 1 Einleitung Anlass für die geplante Revision der SKOS-Richtlinien ist einerseits die Tatsache,
MehrMitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und
MehrVielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld
Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld Anstellungssituation nach Abschluss des BSc Ernährung & Diätetik Andrea Mahlstein Leiterin Disziplin / Bachelorstudiengang Ernährung und Diätetik Berner
MehrDie Sozialhilfe im politischen Kontext Regierungsrat Peter Gomm, Präsident SODK
Die Sozialhilfe im politischen Kontext Regierungsrat Peter Gomm, Präsident SODK Mitgliederversammlung SKOS Olten, 28. Mai 2015 System der Sozialen Sicherheit Das System der Sozialen Sicherheit funktioniert
MehrNichtraucherschutz. Hygienetagung 27./ Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren (SWKI) Grundlage / Beteiligte.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Nichtraucherschutz Erfahrungen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Urs Hof Staatssekretariat
MehrTabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Versicherungsaufsicht, August 2014 Tabellen
Mehr1. Erläuterungen zum methodischen Vorgehen
1. Erläuterungen zum methodischen Vorgehen Die Stundenzahlen des Fremdsprachenunterrichts in der Schweiz wurden in erster Linie aus den Daten der IDES- Umfrage vom Januar 1998 bei den Kantonen ermittelt.
MehrWarum sind Kosten und Prämien kantonal unterschiedlich?
Warum sind Kosten und Prämien kantonal unterschiedlich? Die vom BAG angekündigten kantonalen durchschnittlichen Prämienerhöhungen von 15% bewegen sich in einer Bandbreite von 3 bis 20 Prozent Warum gibt
MehrEs gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:
15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende
MehrUnternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015
Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015 Unternehmenssteuerreform III: Eckwerte des Bundesrates für die Botschaft,
Mehr5.02 Stand am 1. Januar 2006. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo
5.02 Stand am 1. Januar 2006 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige
Mehrausgabe 2009 Stat I St I K a lt e r S - u n D P F l e G e h e I M e
ausgabe 2009 Stat I St I K a lt e r S - u n D P F l e G e h e I M e A I n h a lt Alte Menschen Ständige Wohnbevölkerung 2 Ständige Wohnbevölkerung 3 Klienten/innen bei Lang- und Kurzaufenthalten nach Geschlecht
MehrDipl. Erwachsenenbildnerin, -bildner HF und MAS in Adult and Professional Education (Doppeldiplom)
Anmeldung Dipl. Dozentin, Dozent an höheren Fachschulen bitte die Zulassungsbedingungen der Ausschreibung beachten 1. Studienjahr Ausbildungstag: immer Mittwoch, 8.45 17.15 Kursort Bern Februar 2011 bis
MehrNeuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011
Neuregelung der Pflegefinanzierung nach Kanton Stand Januar 2011 santésuisse nr. A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Besteht ein Vertrag mit santésuisse und dem Heimverband? Für welche Dauer wurde der Vertrag abgeschlossen?
MehrVerordnung über die öffentliche Sozialhilfe
1 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe Gesundheits- und Fürsorgedirektion 2 Vortrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion an den Regierungsrat zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe
MehrObligatorische Krankenversicherung und Gesundheitskosten in der Schweiz: wichtigste Entwicklungen seit 1996
schwerpunkt Schwerpunkt Obligatorische Krankenversicherung und Gesundheitskosten in der Schweiz: wichtigste Entwicklungen seit 1996 Der vorliegende Artikel hat die Kostenentwicklung im schweizerischen
MehrRückläufige Tendenz beim freiwilligen Engagement in der Schweiz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 01.12.2008, 9:15 20 Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung Nr. 0350-0812-10 Freiwilligenarbeit
MehrKrankenversicherungsprämien 2015
Krankenversicherungsprämien 2015 Esther Waeber-Kalbermatten, Staatsrätin Vorsteherin Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Medienkonferenz am Donnerstag, 25. September 2014 Durchschnittsprämie
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.
MehrIhr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
5.02 Stand am 1. Januar 2013 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige
Mehr5.02 Stand am 1. Januar 2010. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo
5.02 Stand am 1. Januar 2010 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige
Mehr5.02 Stand am 1. Januar 2011
5.02 Stand am 1. Januar 2011 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige
MehrIhr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
5.02 Ergänzungsleistungen Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen
Mehr5.02 Stand am 1. Januar 2009. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo
5.02 Stand am 1. Januar 2009 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige
MehrWirtschaftsraum Thun WRT Referat von:
Wirtschaftsraum Thun WRT Referat von: Philippe Haeberli Leiter Abteilung Stadtmarketing Thun Einleitung : Volkswirtschaftliche Daten Die Wirtschaftsregionen des Kantons Bern Berner Jura Biel- Seeland Oberaargau
MehrZwei Jahre Kindesschutzrecht eine Zwischenbilanz
Zwei Jahre Kindesschutzrecht eine Zwischenbilanz Diana Wider, Prof. FH, Juristin und Sozialarbeiterin, Generalsekretärin Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES, Dozentin/Projektleiterin Hochschule
Mehrausgabe 2010 Stat I St I K a lt E r S - u n D P F l E G E h E I M E
ausgabe 2010 Stat I St I K a lt E r S - u n D P F l E G E h E I M E A I n h a lt Alte Menschen Ständige Wohnbevölkerung, nach Kanton 2 Ständige Wohnbevölkerung, nach Kanton 3 Klienten/-innen bei Lang-
MehrDIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBER- SICHT ÜBER BEMESSUNGSGRUNDLAGEN, BERECHNUNGS- MODELLE UND BAGATELLGRENZEN IN DEN 26 KANTO- NEN
INTERFACE DIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBER- SICHT ÜBER BEMESSUNGSGRUNDLAGEN, BERECHNUNGS- MODELLE UND BAGATELLGRENZEN IN DEN 26 KANTO- NEN ERSTELLT IM AUFTRAG DER GESUNDHEITSDIREKTION DES
MehrZusammenarbeit bei der SIK im Bereich OSS
Zusammenarbeit bei der SIK im Bereich OSS Programm SIK im Kürze Oberstes Ziel Akteure Einfache Portale als Werkzeuge des Informationsaustausches Intranet: www.sik.admin.ch (1996) Internet: www.sik.ch (2005)
MehrNeuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft
Steueranlass vom 1. Februar 2016 Neuheiten in der Steuerlandschaft des Kantons Basel-Landschaft Vorsteher der Steuerverwaltung BL Folie 1 Inhaltsübersicht Steueranlass vom 1. Februar 2016 Steuergesetzesrevision
MehrArgumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle
Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Was will Initiative? Die Initiative will, dass Haushalte mehr als 10% ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben,
MehrBundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 21. April 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:
MehrE-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz
E-Rech nung E-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz E-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz Ein Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz, 6. Mai 03 Die E-Rechnung in
MehrStand der Umsetzung der Validierung in den Kantonen und Sprachregionen
Stand der Umsetzung der Validierung in den Kantonen und Sprachregionen Christian Bonvin Stellvertretender Direktor Studien- und Berufsberatungsstelle des Unterwallis Inhalt! Zeitraum! Bildungsleistungen!
MehrE-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz
E-Rechnung E-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz E-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz Ein Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz, 3. August 03 Die E-Rechnung
MehrVERSICHERUNG. BASIS INFO Plus // Standard // Minimum
SICHERN VERSICHERN VERSICHERUNG BASIS INFO Plus // Standard // Minimum Sichere Sache Erfahrung zahlt sich aus. Seit 1884 bietet die NSV ihren Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu kostengünstigen
MehrDie Krankenversicherungsprämien
Die Krankenversicherungsprämien 2014 Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Esther Waeber-Kalbermatten, Vorsteherin Medienkonferenz am 26. September 2013 Durchschnittsprämie Erwachsene 2014 (ab
MehrEffiziente Elektromotoren
Veranstaltung Effiziente Elektromotoren bei neuen Anforderungen an Bauten Präsentator/in, 24 Punkt Ort/Datum, Zürich, 26. November 18 Punkt 2008 Gesamtenergieverbrauch Schweiz Erdöl-Reserven Der Grossteil
MehrLuzern ist für Neugründer top Zürich verliert
Medienmitteilung Luzern ist für Neugründer top Zürich verliert Winterthur, 02. Januar 2013 Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz 39 369 Firmen neu in das Handelsregister eingetragen. Das sind etwas
MehrGewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU
Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU Definition gewerbliche Bürgschaft Garantie für Bankdarlehen oder -kredit zu Gunsten eines KMU Keine Direktvergabe durch BG Mitte Finanzierung
MehrGeschäftsbericht 2014 der CSS Kranken-Versicherung AG
Geschäftsbericht 2014 der CSS Kranken-Versicherung AG Jahresbericht 2 Informationen zur Gesellschaft 4 Geschäftsjahr 2014 Jahresrechnung 6 Erfolgsrechnung 7 Bilanz 8 Geldflussrechnung 9 Eigenkapitalnachweis
MehrÜbersicht Entwicklung Krankenversicherungsprämien 2015/2016 (Erwachsene) Standard-Modell, mit Unfall, Franchise Fr. 300.00
Übersicht Entwicklung Krankenversicherungsprämien 2015/2016 (Erwachsene) Standard-Modell, mit Unfall, Franchise Fr. 300.00 Prämie/Monat Veränderung Agrisano Brugg 272.10 296.60 24.50 9.0% AMB Le Châble
MehrErhöhung der Kinder- und/oder Ausbildungszulagen in folgenden Kantonen: Freiburg Basel-Stadt Graubünden Waadt Neuenburg Jura
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familie, Generationen und Gesellschaft Arten und Ansätze der Familienzulagen Stand. Januar 2007 Kantonalrechtliche Familienzulagen
MehrÜbersicht Stand Umsetzung der Revitalisierung. Aperçu de l état d avancement de la mise en oeuvre de la revitalisation
Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication DETEC Office fédéral de l'environnement OFEV Division Prévention des dangers Übersicht Stand Umsetzung der Revitalisierung
MehrFeiertagsangebot 2017
Feiertagsangebot 2017 Gültig ab 01.01.2017 Inhalt 1. Gültigkeitsbereich Feiertagsangebot 2017 2 2. Wichtige Feiertage in unseren Nachbarländern 2 3. März 2017 2 4. April-Juni 2017 3 5. Juni-November 2017
MehrE-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz
E-Rech nung E-Rechnung f ür die öffentliche Verw altung in der Schw eiz E-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz Ein Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz, 4. Oktober 03 Die E-Rechnung
MehrWelche Bildung braucht der Arbeitsmarkt?
NAB-Regionalstudie 2015 Welche Bildung braucht der Arbeitsmarkt? Zusammenfassung 21.10.2015 1 Standortqualität 2 Standortqualität: Kanton Aargau auf dem 5. Platz 2.0 1.5 1.0 0.5 0 ZG ZH BS SZ AGNWLU OW
MehrInterkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.
Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR Stand: Juni 2012 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke und ihre Tätigkeit
MehrMit Spenden Steuern sparen
ZEWOinfo Tipps für Spenderinnen und Spender Mit Spenden Steuern sparen Spenden an Hilfswerke mit ZEWO-Gütesiegel können so - wohl bei der direkten Bun - des steuer, als auch bei den Kantons- und Gemeinde
MehrNeuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen
KANTON ZÜRICH Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen Informationsveranstaltung Curaviva 5. Februar 2009 Inhalt Pflegefinanzierung aktuell und neu Aufteilung Pflegekosten
MehrZürcher Steuermonitor
Zürcher Steuermonitor Medienkonferenz 22. September 2015 Agenda 09.30 Begrüssung Andreas Hammer Leiter Unternehmenskommunikation, KPMG 09.35 Wie attraktiv ist der Kanton Zürich? Steuerliche Entwicklung
MehrMembres de la Conférence suisse des offices de liaison de la loi fédérale sur l aide aux victimes d infractions (CSOL-LAVI)
Mitglieder der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG) Membres de la Conférence suisse des offices de liaison de la loi fédérale sur l aide aux victimes d infractions (CSOL-LAVI)
MehrAusgleichskasse PANVICA. Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten
Ausgleichskasse PANVICA Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Pensionierung Rechtzeitig vorbereiten Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig! Nur so finden Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse für den dritten
MehrVergabe von Darlehen an Gemeinden und Kantone durch die AHV/IV/EO Ausgleichsfonds Museum Paul Klee Bern, 8. Oktober 2012 Olivier Haug.
Vergabe von und Kantone durch die Museum Paul Klee Bern, 8. Oktober 2012 Olivier Haug Verwalter Darlehen Fonds de compensation AVS/AI/APG Fondi di compensazione AVS/AI/IPG Programm Bedingungen für die
MehrAuswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT
Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT Befragung der Schulleitungen der Mittelschulen in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein Institut für Informatik Einführungstext
MehrAusgabe 2012 STATISTIK ALTERS- UND PFLEGEHEIME
Ausgabe 2012 STATISTIK ALTERS- UND PFLEGEHEIME INHALT Alte Menschen 4 Ständige Wohnbevölkerung, nach Kanton 4 Ständige Wohnbevölkerung, Total Schweiz 5 Klienten/-innen bei Lang- und Kurzaufenthalten nach
MehrFahrzeugbestand wächst weiter: Trend zu Diesel- und Allradfahrzeugen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 04.02.2014, 9:15 11 Mobilität und Verkehr Nr. 0350-1400-70 Strassenfahrzeuge 2013 Fahrzeugbestand wächst
MehrApplication de la législation sur les activités à risque: interlocuteurs cantonaux
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Bundesamt für Sport BASPO Sportpolitik und Ressourcen Application de la législation sur les activités à risque: interlocuteurs
MehrDas soziale Existenzminimum der Sozialhilfe
Das soziale Existenzminimum der Sozialhilfe Grundlagenpapier der SKOS 2 1. Ausgangslage Die SKOS-Richtlinien definieren das soziale Existenzminimum der Sozialhilfe. Es ist neben dem betreibungsrechtlichen
Mehrbeschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK):
Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV)
MehrBundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 30. August 2007 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:
MehrVernehmlassung zu den SKOS Richtlinien
www.bern.kriso.ch kontakt@bern.kriso.ch SKOS Monbijoustrasse 22 Postfach 3000 Bern 14 19. März 2015 Vernehmlassung zu den SKOS Richtlinien Sehr geehrte Damen und Herren Die Kriso Bern Forum für kritische
MehrEnergieplanung und Förderprogramme: Erfolgreiche Kooperation zwischen Gemeinden und Kanton am Beispiel Luzern
23.2 22.8 22.5 21.7 2.5 19.9 19. Energieplanung und Förderprogramme: Erfolgreiche Kooperation zwischen Gemeinden und Kanton am Beispiel Luzern Gregor Schmid, Leiter Umweltschutz 1 1 93.9 9 8 8.4 78.6 72.
MehrE-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz
E-Rech nung E-Rechnung f ür die öffentliche Verw altung in der Schw eiz E-Rechnung für die öffentliche Verwaltung in der Schweiz Ein Vorhaben der E-Government-Strategie Schweiz,. Mai 03 Der Online-Kontakt
Mehr6.08 Stand am 1. Januar 2012. 2 Bezüger. Allgemeines 1 Zweck der Familienzulagen
6.08 Stand am 1. Januar 2012 Familienzulagen Allgemeines 1 Zweck der Familienzulagen Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen.
MehrPrämienverbilligung 2016 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt
Basel, im September 2015 Prämienverbilligung 2016 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt 1. Ziel der Prämienverbilligung Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen
MehrGesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG 2012
Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG 2012 Modelle im Bereich Sozialhilfe André Gattlen, stv. Vorsteher Kantonales Sozialamt Senkung Existenzminimum? Bonus-Malus-System? Selbstbehalte? Kanton
MehrFactsheet Armut im Kanton Bern
Factsheet Armut im Kanton Bern Armut im Kanton Bern: Wichtigste Kennzahlen 2010 galten 12,1 Prozent der Haushalte als arm oder armutsgefährdet Die Armutsgefährdungsquote der 51- bis 60-Jährigen stieg innerhalb
MehrBerufsmaturität Zahlen und Fakten
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Berufsbildung Berufsmaturität Zahlen und Fakten Stand 2 Februar 22 / I Inhalt Entwicklung der Berufsmaturität
MehrReorganisation und Mutationen in der Abteilung Inspektorat und in der Sektion Rückerstattung Kantone (SR-K)
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Administration fédérale des contributions AFC Amministrazione federale delle contribuzioni AFC
MehrÜbersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum
Zentrum für Rechtsinformation ZRI Centre de l information juridique CIJ Übersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum Stand 01.04.2012 (mit Berücksichtigung der neuen Verfassung
MehrElternbildung in der Region Wie können Netzwerke aufgebaut und genützt werden?
Elternbildung in der Region Wie können Netzwerke aufgebaut und genützt werden? Plattform Elternbildung eine Impulsreihe: 20. Oktober 2011 Definition Elternbildung Erhöhung der Erziehungskompetenz unter
MehrETH Forum Wohnungsbau 2016. 14. April 2016 Referent: Peter Schmid, ABZ-Präsident
ETH Forum Wohnungsbau 2016 14. April 2016 Referent: Peter Schmid, ABZ-Präsident Leitende Fragen Die Bedeutung des gemeinnützigen Wohnungsbaus für die Gesellschaft und die Volkswirtschaft. Wie kommt dieser
MehrAdecco Swiss Job Market Index
Adecco Swiss Job Market Index Quarterly Report Q1/ Q1/ Die Schweizer Wirtschaft sucht Personal so intensiv wie schon lange nicht mehr. Der (ASJMI), der regelmässig von der Universität Zürich erhoben wird,
MehrUnternehmenssteuerreform
Unternehmenssteuerreform III Auswirkungen auf Unternehmen CEO-Talk Flughafenregion Zürich 16. September 2015 Agenda Aktuelle Entwicklung Öffentliches Bewusstsein und internationaler Druck Blick in die
MehrHorizontale Zusammenarbeit als Lösung des Problems der Kleinräumigkeit im Schweizer Föderalismus? Eine quantitative Perspektive
Horizontale Zusammenarbeit als Lösung des Problems der Kleinräumigkeit im Schweizer Föderalismus? Eine quantitative Perspektive Daniel Bochsler, bochsler@ipz.uzh.ch Übersicht - Horizontale Zusammenarbeit
MehrSuizidmethoden und Suizidprävention. PD Dr. med. Thomas Reisch. Universitätsklinik für Psychiatrie Bern. Überblick
Suizidmethoden und Suizidprävention PD Dr. med. Thomas Reisch Universitätsklinik für Psychiatrie Bern Überblick Epidemiologie Suizidmethoden Suizidprävention 2 1 In der Schweiz sterben pro Jahr Forschungsgelder
MehrErfassung der Daten Vaterschaftsurlaub in Gesamtarbeitsverträgen
Erfassung der Daten Vaterschaftsurlaub in Gesamtarbeitsverträgen Übersicht Tage Stand: 4.5.15 allg. Informationen Vaterschaftsurlaub 1 2 3 4 5 6 bis 10 mehr als 10 Kategorie Unterstellte Stand Branche
MehrAdressenverzeichnis der IV-Stellen / Liste des adresses Office AI
G II - 1 Adressenverzeichnis der IV-Stellen / Liste des adresses Office AI AG AI AR BE BL BS FR GE GL GR JU IV-Stelle des Kantons Aargau Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau Tel. 062 836 81 81, Fax 062 836 84
MehrSOZIALVERSICHERUNGEN AKTUELL Donnerstag, 16. April 2015, Zürich
SOZIALVERSICHERUNGEN AKTUELL Donnerstag, 16. April 2015, Zürich DIE ZUKUNFT DER KRANKENVERSICHERUNG Verena Nold Sozialversicherungen aktuell, 16. April 2015 2 1 INHALT 1. Einleitung 2. Eine Standortbestimmung:
MehrDie Suva Ihre Investorin und Partnerin für «Wohnen im Alter»
Die Suva Ihre Investorin und Partnerin für «Wohnen im Alter» Die Suva ist die grösste Unfallversicherung der Schweiz. Als Investorin spielt sie auch im Immobilienmarkt eine bedeutende Rolle. Mit ihrem
MehrNachfolge-Studie KMU Schweiz
Urdorf, 15. August 2013 Nachfolge-Studie KMU Schweiz Einzelfirmen haben grösste Nachfolgeprobleme 54 953 Firmen in der Schweiz haben ein Nachfolgeproblem. Dies entspricht einem Anteil von 11.7 Prozent
MehrJA zur HEV-Doppelinitiative am 30. November 2014
1 JA zur HEV-Doppelinitiative am 30. November 2014 Wo steht der Kanton Schwyz mit seinen Liegenschaftswerten? 2 Kanton Repartitionsfaktor Prozente EFH CHF STWE CHF MFH CHF SZ Schätzwert Umrechnung auf
MehrKonkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen
351.710 Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen Angenommen von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren am 5. November 1992 1. Kapitel: Allgemeine
MehrGood Practice Sozialhilfe
Good Practice Sozialhilfe Auszug aus dem Bericht: Ehrler, Franziska, Caroline Knupfer und Yann Bochsler (2012). Schwelleneffekte und negative Erwerbsanreize. Eine Analyse der kantonalen Steuer- und Transfersysteme.
MehrPrämienverbilligung 2016
Prämienverbilligung 2016 Informationen - Berechnungshilfe 2 Prämienverbilligung 2016 Allgemeines Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten.
MehrWarum es Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene braucht
Warum es Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene braucht UFS Pflanzschulstrasse 56 8004 Zürich Tel 043 540 50 41 (Montag und Mittwoch) info@sozialhilfeberatung.ch www.sozialhilfeberatung.ch 1.7.2013,
MehrLohntendenzen für das Jahr 2008
Lohntendenzen für das Jahr 2008 Eine Studie von Andreas Kühn, lic. oec. HSG know.ch AG, Wolfganghof 16, CH-9014 St. Gallen, +41 (0)71 279 32 22, info@know.ch. www. know.ch 5. November 2007 Ziele und Methode
MehrDIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGEN VON JUNGEN ERWACHSENEN IN DEN 26 KANTO NEN
INTERFACE DIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGEN VON JUNGEN ERWACHSENEN IN DEN 26 KANTO NEN ERSTELLT IM AUFTRAG DER GESUNDHEITSDIREKTION DES KANTONS ZUG Luzern,
Mehr01.02.2015 31.07.2015. Seite 1 von 8
01.02.2015 31.07.2015 Seite 1 von 8 Technical Schaan, Februar 2015 Sehr geehrte Geschäftspartner Hiermit informieren wir Sie überr unsere Aktionen 2015 (Gültigkeit: 01.02.2015 31.07. 2015): (11) IVOBASE
MehrMit Spenden Steuern sparen
Mit Spenden Steuern sparen Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können so wohl bei der direk- ten Bun des steuer, als auch bei den Kantons- und Gemeinde steu ern in Abzug gebracht werden. Zulässige
MehrAndreas Balthasar, Dr. rer. pol. (Projektleitung) balthasar@interface-politikstudien.ch
I N T E R F A C E MONITORING PRÄMIENVERBILLIGUNG: PRÄMIENVERBIL- LIGUNG HINSICHTLICH DER BEZÜGER/INNEN VON ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN UND SOZIALHILE SOWIE WEITERER BEZUGSBERECHTIGTER Luzern, den 24. November
Mehr