Alterspolitik in der Schweiz: Wo steht der Kanton Baselland?
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- Ingelore Britta Zimmermann
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1 Alterspolitik in der Schweiz: Wo steht der Kanton Baselland? 1. Arbeitstagung Alter des Kantons Baselland Reto Wiesli polsan Büro für Politikanalyse und -beratung, Bern
2 Inhalt der Präsentation 1. Was bedeutet eigentlich Alterspolitik? 2. Geld und Betreuung: Der schmale Fokus der Politik 3. Alterspolitik des Bundes: Bemühung um eine Gesamtstrategie 4. Alterspolitik der Kantone: Vielfalt und Gemeinsamkeiten 5. Und Baselland? Einordnung in die alterspolitische Landschaft
3 1. Was ist Alterspolitik? Begriff der Alterspolitik ist jung und wenig etabliert, gewinnt als öffentlicher Handlungs- und Aufgabenbereich angesichts der demografischen Entwicklung aber zunehmend an Bedeutung. Die Alterspolitik gibt es nicht! Das herausragende Merkmal der Alterspolitik ist ihre ausgesprochene Querschnittsperspektive. Alterspolitik wird von einer Vielzahl von Akteuren und Institutionen auf einer Vielzahl von staatlichen (Bund, Kantone, Gemeinden) und nichtstaatlichen Ebenen (Organisationen, Verbände, Parteien) getragen.
4 1. Was ist Alterspolitik? Alle Massnahmen zur Durchsetzung von Zielen und zur Gestaltung des öffentlichen Lebens zugunsten älterer Menschen [ ] und hat letztendlich das Ziel, die älteren Menschen als gleichberechtigte Mitglieder in die Gesellschaft zu integrieren. Zentrales Anliegen der Alterspolitik ist die Förderung der Autonomie älterer Menschen (Wörterbuch Sozialpolitik). Die Gesamtheit der entweder real oder in einem theoretischen Konstrukt auf die Personengruppe älterer oder alter Menschen gerichteten Massnahmen mit dem Ziel der Gestaltung der Rahmenbedingungen ihrer individuellen Lebenssituation (Dieck 1993).
5 1. Was ist Alterspolitik? Alterspolitik gem. BSV: Massnahmen des Staates, die Einfluss auf die Lebenssituation der älteren Bevölkerung haben, insbesondere die Sicherung eines angemessenen Einkommens und die Förderung der gesellschaftlichen Partizipation und Integration. Alterspolitik hat zum Ziel, den Beitrag älterer Menschen an die Gesellschaft vermehrt anzuerkennen, für ihr Wohlbefinden zu sorgen und materielle Sicherheit zu gewährleisten. Sie soll Autonomie und Partizipation der älteren Menschen fördern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken.
6 1. Was ist Alterspolitik? Alterspolitik ist nur schwer ein- und abgrenzbar und bildet heute keinen eigenständigen Politikbereich. Ihre herausragenden Merkmale sind die Querschnittperspektive und der Bezug zu verschieden Bereichen. BSV: Soziale Sicherheit, Raumplanung, Wohnen, Mobilität, Arbeitsmarkt, ältere MigrantInnen, Freizeit/Sport, Gesundheit, Pflege, Kommunikation, Forschung, Generationenbeziehung, Gleichstellung Alterspolitik ist deshalb vielmehr als handlungsleitendes Prinzip zu verstehen, das alle Politikbereiche durchzieht und in ihnen Berücksichtigung findet (vgl. Mainstreaming als Ideal).
7 1. Was ist Alterspolitik? Die Alterspolitik steht damit vor der grossen Herausforderung, angesichts der vielfältigen Politikbereiche, die sie tangiert, und der Vielzahl von Akteuren (staatlichen und nichtstaatlichen), die damit befasst sind, ihrem Engagement für eine heterogene Zielgruppe Gehör zu verschaffen (genau so wenig, wie es die Alterspolitik gibt, gibt es das Alter). -> Kohärenz und Koordination als handlungsleitende Prinzipien?!
8 2. Thema Alter in der Politik Zahl der Vorstösse zwischen 2000 und 2010 im NR und SR zu Alter 430 AHV 482 Altersvorsorge 97 Pflege 258 Alterspolitik 11 Autonomie im Alter 5 Seit den 1980er Jahren bis heute sind unter dem Stichwort Alterspolitik auf Bundesebene lediglich 24 Vorstösse zu finden (Curia Vista) In nur 7 davon geht es um eine ganzheitliche Betrachtung von Alterspolitik (Forderung nach Berichten, Strategien, Kommissionen etc.)
9 2. Thema Alter in der Politik 1990PO: Alterspolitik in der Schweiz (Demographie, Forderung nach grundsätzlichen Lösungsansätzen) -> abgeschrieben 1995/96 MO/PO: Alterskommission (Forderung zur Schaffung eines eidg. Gremiums) -> als PO überwiesen, aber BR: kein Geld 1997PO: Bericht Generationenvertrag (Forderung nach strat. Grundlagen, Leitbild etc.) -> abgeschrieben 2003PO: Alterspolitik. Strategieentwicklung (Grundlage für den heute gültigen Bericht) -> angenommen 2008MO: Alterspolitik. Aktionsplan zur Umsetzung (unzufriedene Postulantin, weil im Strategiebericht kein Aktionsplan) -> abgeschrieben, Bund macht genug
10 2. Thema Alter in der Politik Auf Kantonsebene 111 Vorstösse zwischen 2000 und 2010, die das Thema Alter betreffen -> das ist wenig, und mit Schwankung im Zeitverlauf v.a. Sterbehilfe
11 2. Thema Alter in der Politik Seit 2010 auf Kantonsebene allein 96 Vorstösse, die das Thema Alter betreffen -> steigende Tendenz!
12 2. Thema Alter in der Politik Unterschiede zwischen den Kantonen ( ): Viele Vorstösse in ZH, BS, BE, BL, JU, GR, gar keine in AI, AR, GL v.a. Sterbehilfe
13 2. Thema Alter in der Politik Thematische Verteilung der Vorstösse in den Kantonen :
14 2. Thema Alter in der Politik Fokus der alterspolitischen Vorstösse in Bund und Kantonen liegt stark auf Gesundheit/Pflege (v.a. Kantone) und finanzielle Vorsorge (v.a. Bund) -> Spiegel der Kompetenzteilung Bund/Kantone Bundesrat verweist in seinen Antworten oft auf Zuständigkeit der Kantone/Gemeinden, wenn es um ganzheitliche Alterspolitik geht Auch parlamentarische Diskussion insgesamt stark geprägt durch die sektorielle Charakteristik der Alterspolitik in der Schweiz Vorstösse, die eine kohärente und koordinierte Alterspolitik fordern, sind im Vergleich zu anderen Themen selten
15 3. Alterspolitik des Bundes Die Alterspolitik in der Schweiz ist stark geprägt durch zwei allgemeine staatliche Organisationsgrundsätze: Föderalismus und Subsidiarität; sie bestimmen den Charakter der schweizerischen Alterspolitik massgeblich. Der Bund überlässt den Kantonen und Gemeinden die Kompetenzen in allen Bereichen, in welchen diese die Aufgaben selber erfüllen können und wollen -> greift nur ergänzend ( subsidiär ) und fördernd ein. Im vielen Bereich der Alterspolitik sind darum in erster Linie die Kantone, Städte und Gemeinden zuständig, während der Bund vorwiegend die finanzielle Altersvorsorge und teilweise die Gesundheitsversorgung regelt.
16 3. Alterspolitik des Bundes Neben Bund und den Kantonen spielen Nichtregierungsorganisationen und private Akteure eine wichtige Rolle, auch als politische Akteure -> parastaatliche Politikgestaltung und vollzug durch Dritte. Weiter sind die Selbsthilfe und auch die eigene Vorsorge sowie die Hilfe innerhalb der familiären Strukturen und der Nachbarschaft wichtige Pfeiler - > Prinzip der Eigenverantwortung und der Freiwilligenarbeit. Disperser Politikbereich ohne eindeutige institutionelle oder administrative Heimat: Alterspolitische Belange betreffen, tangieren eine Vielzahl verschiedener angestammter Politikbereiche und Bundesstellen.
17 3. Alterspolitik des Bundes BV enthält keinen Rahmenartikel o.ä. zur Alterspolitik -> regelt v.a. Grundsätze der finanziellen Vorsorge und im Bereich der Pflege Art. 8: Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache [ ]., Art. 111, 112, 113: Kompetenzen zur Regelung der Altersvorsorge und AHV, Grundsätze über AHV/IV sowie über Betagtenhilfe und berufliche Vorsorge Altersfragen werden weiter in einer Vielzahl von Bundesgesetzen konkretisiert, decken aber höchstens Teilaspekte des Themas Alter ab, nämlich
18 3. Alterspolitik des Bundes AHVG, BVG, ELG -> Altersvorsorge/Versicherungszweige (Voraussetzungen, Finanzierung, Leistungen, Subvention der Altershilfen etc.) KVG -> Vergütung von Krankheitskosten, Finanzierung der Leistungen, Prämienverbilligung, Finanzierung der Langzeitpflege etc. ZGB -> Erbrecht, Vormundschaft, Patientenverfügung, Vollmachten, Schutzregeln bei Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen etc. Stellen: BSV (Vorsorge), BAG (KVG, Pflege, GF+P), EFV und BFS (Szenarien + Prognosen), BFM (MigrantInnen), Seco (ältere Arbeitnehmende), BWO (Wohnungsbau für Ältere), ARE (Siedlungsfragen), BJ (Schutzrechte)
19 3. Alterspolitik des Bundes Es fehlt die Alterspolitik in der Schweiz, weil Alter in vielen Politikbereichen zu finden und an vielen Orten geregelt wird und in den Regelstrukturen anderer Politik- und Verwaltungsfelder verschwindet. Der Fokus, den der Bund auf das Thema Alter richtet, ist bedingt durch seine beschränkten Zuständigkeiten stark geprägt von Vorsorgeaspekten, während andere Aspekte weniger Gewicht haben. ABER: Strategie für eine schweizerische Alterspolitik des Bundesrates von 2007 in Erfüllung eines Postulats von Leutenegger Oberholzer 2003
20 3. Alterspolitik des Bundes Gesamtstrategie anerkennt, dass Thema nicht eindimensional behandelt werden kann, sondern Verkehr, Raumplanung, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit, Kommunikation, Sport und Freizeit einzubeziehen sind. Herausforderungen: Wachstum der älteren Bevölkerung, zunehmende Heterogenität, Alter als aktive und selbstbestimmte Lebensphase 5 Bereiche: Gesundheit/medizinische Versorgung, Wohnsituation/Mobilität, Arbeit und Übergang in den Ruhestand, wirtschaftliche Situation der AltersrentnerInnen, Engagement und gesellschaftliche Partizipation.
21 3. Alterspolitik des Bundes Entsprechend der Strategie zwei Schwerpunkte der künftigen Alterspolitik: 1. Selbstbestimmung und Partizipation älterer Menschen sowie die Anerkennung ihrer Leistungen fördern. 2. Ihnen einen würdigen letzten Lebensabschnitt gewährleisten, der spezifischen Bedürfnissen und individuellen Wünschen entspricht. Wichtig: Dabei sind die verschiedenen Politikbereiche in Form eines Mainstreamings miteinander zu verknüpfen. Aber: Aktionsplan als logische Folge vom BR abgelehnt, entsprechender Vorstoss im Parlament 2010 nicht behandelt und abgeschrieben
22 4. Alterspolitik in den Kantonen 2010er-Berichte von polsan und vom BSV zur Situation der Alterspolitik in den Kantonen: Erkenntnisse grundsätzlich heute noch aktuell Kantone (bzw. Gemeinden) haben in vielen Belangen, die alterspolitische Themen betreffen, grossen Handlungsspielraum - zumindest was den Vollzug angeht (Gesundheit, Sozialpolitik, Bildung, Raumplanung etc.) Der Blick auf die Kantone zeigt aber, dass sie in alterspolitischen Fragen und im Bestreben um eine umfassende, kohärente Alterspolitik sehr unterschiedlich weit sind.
23 4. Alterspolitik in den Kantonen Spezifische gesetzliche Grundlagen, die der Multidimensionalität des Themas Rechnung tragen würden, fehlen in den Kantonen Einzig im Kanton Freiburg ist ein Altersgesetz in Ausarbeitung, dies allerdings schon lange (grosse Gefahr, dass es scheitert) Einzelne Kantone haben Regelungen für gewisse Teilbereiche, insbesondere die Pflege (z.b. AI Altershilfe, BL Betreuung und Pflege im Alter, JU Ordonnance sur l organisation gérontologique) In den meisten Kantonen fehlt rechtliche Verankerung der Alterspolitik bzw. versteckt sich in anderen Rechtsgrundlagen (z.b. Gesundheitsgesetz)
24 4. Alterspolitik in den Kantonen Im Bereich der strategischen Grundlagen haben sich einige Kantone in den vergangenen rund 10 Jahren stark bewegt, in einem Teil der Kantone wurden Altersfragen in Legislaturprogramme aufgenommen Mehrheit der Kantone kennt heute in irgendeiner Art Grundlagen, die das Thema Alter sektorübergreifend behandeln und beabsichtigen, sowohl Aktivitäten wie auch Kohärenz im Bereich der Alterspolitik zu stärken Form und Umfang dieser Grundlagen aber sehr unterschiedlich: Von einigen Leitsätzen bis hin zu ausgereiften strategischen Grundlagen
25 4. Alterspolitik in den Kantonen Politische Grundlagen im Sinne von Leitbildern, Konzepten oder ausführliche Berichten: Stand der Kantone 2013 AG GE OW TI AI GL SG UR AR GR SH VD BE JU SO VS BL LU SZ ZG BS NE TG ZH FR NW
26 4. Alterspolitik in den Kantonen In den meisten Kantonen ist die Alterspolitik angekommen und die Sensibilisierung für die zunehmende Bedeutung in diesem Bereich gross Die meisten Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt und entsprechende strategische, administrative und institutionelle Grundlagen geschaffen, um die Alterspolitik zu stärken In Ausmass und Geschwindigkeit, mit welchen im Bereich der Alterspolitik Massnahmen eingeleitet werden, unterscheiden sich die Kantone stark Grösste Herausforderung: Koordination zur Sicherstellung von Kohärenz, d.h. Koordination zwischen Politikbereichen und staatlichen Ebenen (Kanton / Gemeinden) mit nichtstaatlichen Dritten (Querschnittfunktion)
27 5. Und der Kanton Baselland? Im Leitbild: Die bisherige Alterspolitik zeichnete sich durch eine vorwiegend problemorientierte Perspektive aus, und die Koordination zwischen den Direktionen erfolgte erst in einigen Themen. Im Leitbild: Neu wird die Alterspolitik umfassend ausgerichtet und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, [ ] abgestimmt und koordiniert zwischen Kantonen, Gemeinden, Leistungserbringern sowie den Senioren- und Altersorganisationen.
28 5. Und der Kanton Baselland? Gesamtfazit aus dem Bericht 2010 allerdings: Nur gerade vier Kantone zeichnen sich durch insgesamt vergleichsweise hohe alterspolitische Aktivitäten aus: Baselland, Basel-Stadt, Graubünden und St. Gallen. Das neue Leitbild fokussiert stark auf eine der wesentlichen Herausforderung der Alterspolitik: Die Koordination in einem weitgehen dispersen Politikfeld mit dem Ziel, eine bessere Kohärenz zu erreichen Damit reiht sich der Kanton ein in die jüngeren Bemühungen auf nationaler Ebene und in einigen Kantonen und zählt dank der auch institutionellen Verankerung der Alterspolitik zu den Vorreiterkantonen
29 5. Und der Kanton Baselland? Tatsächlich zeigt der Blick in die alterspolitischen Leitlinien anderer Kantone, dort wo es sie gibt, dass einige eine nach wie vor problemorientierte Perspektive haben viele thematisch aber ebenso breit sind wie das Leitbild von BL nur wenige hingegen der Kohärenz und Koordination einen so hohen Stellenwert einräumen wie BL Mit dem Fokus dieser 1. Arbeitstagung auf die Koordination und Information hebt sich BL ab und priorisiert eine der wesentlichen Voraussetzungen für das alterspolitische Gelingen
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