Begründung. Bebauungsplan Nr. 8 Südstadtschule. -Entwurf Änderung - Stadt Einbeck. Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB

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1 -Entwurf- Bebauungsplan Nr. 8 Südstadtschule - 1. Änderung - Stadt Einbeck Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB Begründung Stand: Fassung: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ( 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB))

2 Seite 2 von 12 PLANVERFASSER: DIPL.-GEOGR. ASKAN LAUTERBACH STADTPLANER (AK NDS.) UND BERATENDER INGENIEUR BEARBEITUNG: DIPL.-GEOGR. MICHAEL KRISZAN M. SC. UMWELTPLANUNG FREIA KENTSCHKE PLANUNGSBÜRO LAUTERBACH ZIESENISSTRASSE HAMELN TEL: / FAX.: / info@lauterbach-planungsbuero.de

3 Seite 3 von 12 Inhaltsverzeichnis 0. Vorbemerkungen Planerische Rahmenbedingungen Lage, Geltungsbereich und Größe des Plangebietes Derzeitige Nutzung des Plangebietes Bestehende Rechtsverhältnisse Ziele und Zwecke der Planung Planungskonzept Nutzungskonzept Verkehrserschließung, ÖPNV Inhalt des Bebauungsplanes Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Ver- und Entsorgung Nachbarschutz, Altlasten und Denkmalschutz Nachbarschutz Altlasten Denkmalschutz Städtebauliche Werte Durchführung der Planung Bodenordnende Maßnahmen Kosten, Finanzierung Hinweise aus der Sicht der Fachplanung Abwägungsvorgang Verfahrensablauf... 12

4 Seite 4 von Vorbemerkungen Die Stadt Einbeck beabsichtigt, mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Südstadtschule (Kernstadt Einbeck) für den nordöstlichen Teilbereich die derzeitige Gebietsfestsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule teilweise in ein Allgemeines Wohngebiet (WA) zu ändern. Hierdurch soll in einem bislang dem betrieblichen Wohnen dienenden Gebäude (Hausmeisterbungalow) allgemeines Wohnen planungsrechtlich ermöglicht werden. Der Plan bildet die Rechtsgrundlage für die Durchführung aller Vorhaben und Maßnahmen für die künftige Nutzung von Grund und Boden innerhalb des Plangebietes. Da das Plangebiet innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt und die Planänderung eine Maßnahme zum Umbau bzw. der Anpassung vorhandener Baugebietsflächen darstellt, kann das Planungsvorhaben als Maßnahme zur Innenentwicklung bewertet werden. Gemäß 13 a BauGB kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn u.a. folgende Parameter zutreffen: 1. die Größe der Grundfläche beträgt weniger als m2, 2. es ist kein Vorhaben mit einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung betroffen, 3. es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter (z.b. Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes). Die Größe der Grundfläche liegt mit rd. 730 m² deutlich unterhalb von m² (Allgemeines Wohngebiet m² x GRZ 0,4 = 732 m²). Weiterhin bestehen keine Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen der o.g. Schutzgüter. Da die oben genannten Punkte auf den vorliegenden Bebauungsplan zutreffen, wird das beschleunigte Verfahren gemäß 13 a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt. Entsprechend 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden) abgesehen. Danach wird ebenso abgesehen von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht gemäß 2 a BauGB von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB. Weiterhin entfällt die Eingriffsregelung, da Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. 1. Planerische Rahmenbedingungen 1.1. Lage, Geltungsbereich und Größe des Plangebietes Das Plangebiet liegt im südwestlichen Stadtgebiet Einbecks. Es wird im Norden durch die Königsberger Straße sowie im Süden und Westen durch das Gelände der GeschwisterScholl-Schule abgegrenzt. Im Osten schließt Wohnbebauung an. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt rd. 0,18 ha. Es umfasst die Flurstücke 228/94, 228/96 und Teilbereiche des Flurstücks 228/95 der Flur 4, Gemarkung Einbeck. Die genaue Abgrenzung geht aus der Planzeichnung hervor.

5 Seite 5 von Derzeitige Nutzung des Plangebietes Innerhalb des Änderungsbereiches befindet sich das für betriebliche Wohnzwecke nicht länger benötigte Hausmeisterhaus der Geschwister-Scholl-Schule, die Zuwegung zum nördlichen Eingang der Schule und ein sich an das ehemalige Hausmeisterhaus in südlicher Richtung anschließender, zur Schule gehörender überdachter Fahrradständer. Nördlich des Änderungsgebietes verläuft die Königsberger Straße. Jenseits der Verkehrsfläche befinden sich Kleingärten und vorhandene Wohnnutzungen. Die Flächen östlich des Änderungsgebietes werden ebenfalls durch vorhandene Wohnnutzungen geprägt. Westlich befindet sich die Sporthalle der Geschwister-Scholl-Schule und südlich grenzt eines der Schulgebäude direkt an den Änderungsbereich an Bestehende Rechtsverhältnisse Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Einbeck ist der Änderungsbereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen Schule und Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen dargestellt. Zeichnerische Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes - Auszug (unmaßstäblich) rot umrandet: räumlicher Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Die vorliegende 1. Änderung setzt im Plangebiet eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule und ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Somit kann diese nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Da die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich des Änderungsgebietes nicht mehr mit den nunmehr verfolgten städtebaulichen Zielsetzungen übereinstimmen, sind diese in Anwendung des 13 a BauGB entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung anzupassen (s. folgende Abbildung). Damit entfällt das formale Änderungs- und Genehmigungsverfahren für den Flächennutzungsplan. Die geordnete städtebauliche Entwicklung durch den Flächennutzungsplan bleibt jedoch bestehen.

6 Seite 6 von 12 Mit der 10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes werden Darstellungen im Einbecker Stadtgebiet gemäß den Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes geändert. Im Bereich der Straße Königsberger Straße ist dies die Fläche das ehemaligen Hausmeisterhauses der Geschwister-Scholl-Schule, die nunmehr anstatt als Fläche für den Gemeinbedarf als Wohnbaufläche (W) dargestellt wird. Zeichnerische Darstellung der 10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (M 1:5.000)

7 Seite 7 von 12 Zeichnerische Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes - Auszug (unmaßstäblich) Im Änderungsbereich ist derzeit der Ursprungsbebauungsplan aus dem Jahr 1966 rechtskräftig. Dieser setzt Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule fest. Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) sind mit Höchstmaßen von 0,4 bzw. 0,7 festgesetzt. Zudem können maximal zwei Vollgeschosse errichtet werden.

8 Seite 8 von Ziele und Zwecke der Planung Das bislang als Hausmeisterhaus genutzte Gebäude an der Königsberger Straße wird in seiner derzeitigen Funktion nicht länger benötigt und soll einer sinnvollen Nachnutzung als Wohngebäude zugeführt werden. Ziel ist es, durch die Änderung des Bebauungsplanes die Anpassung bzw. den Umbau vorhandener Ortsteile gem. 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB zu ermöglichen. Hierzu soll ein Teil der als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzten Bereiche künftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt und in die in östlicher Richtung benachbarten, bereits schon derart vorgegebenen Nutzungsstrukturen integriert werden. 3. Planungskonzept 3.1. Nutzungskonzept Ein Teil der ehemals für den Gemeinbedarf genutzten Fläche soll zukünftig wohnbaulich genutzt werden. Beabsichtigt ist die Umnutzung des bestehenden ehemaligen Hausmeisterhauses zu allgemeinen Wohnzwecken. Die Zuwegung zum nördlichen Eingang der Geschwister-Scholl-Schule und große Teile des überdachten Fahrradständers sollen auch weiterhin als Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzt werden Verkehrserschließung, ÖPNV Die Erschließung des Plangebietes ist über die öffentlichen Straßen Königsberger Straße und Walkenmühlenweg sichergestellt. Der Walkemühlenweg (Kreisstraße K 510) führt in nördlicher Richtung zum Hullerser Tor. Hier besteht sowohl in nordwestlicher Richtung über die Hannoversche Straße als auch in südöstlicher Richtung über die Altendorfer Straße und das Altendorfer Tor Anschluss an die Bundesstraße B 3, die wiederum in südöstlicher Richtung zur Autobahn A 7 und im weiteren Verlauf nach Northeim führt. Rd. 200 m östlich des Geltungsbereiches befindet sich die Haltestelle Königsberger Straße der Ilmebahn GmbH. Hier halten werktags (Mo-Fr, Sa) regelmäßig die Busse der Stadtverkehrslinie 259.

9 Seite 9 von Inhalt des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan Nr. 8 Südstadtschule", 1. Änderung, enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung nach folgenden Vorschriften: 4.1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 25 vom , S. 1057) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 25 vom , S. 1057) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) in der Fassung vom (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I Nr. 25 vom , S. 1057) Art der baulichen Nutzung Der nordöstliche Teilbereich mit dem ehemaligen Hausmeisterhaus der GeschwisterScholl-Schule wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO festgesetzt. In dem Gebiet werden die gemäß 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Gartenbaubetriebe, Tankstellen in Anwendung des 1 Abs. 6 BauNVO ausgeschlossen. Die ausgeschlossenen Nutzungen entsprechen nicht dem angestrebten städtebaulichen Charakter des Gebietes. Gartenbaubetriebe werden hier aufgrund ihres Flächenbedarfes ausgeschlossen. Trotz der oben genannten Einschränkungen bleibt die allgemeine Zweckbestimmung des Allgemeinen Wohngebietes insgesamt jedoch gewahrt. Der westliche und südliche Teilbereich wird auch weiterhin als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule festgesetzt und dient einerseits der nördlichen Erschließung des Schulgebäudes und andererseits dem vor Witterungseinflüssen geschützten Abstellen von Fahrrädern Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird in den Baugebieten durch folgende Höchstmaße definiert. So wird die Grundflächenzahl (GRZ) auf max. 0,4 festgesetzt, die Geschossflächenzahl (GFZ) auf max. 0,7 festgesetzt, die Anzahl der Vollgeschosse auf max. II (zwei) begrenzt. Die Grundflächenzahl von 0,4 entspricht der Obergrenze gemäß 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete und dient der maximalen Ausnutzbarkeit des Grundstückes mit der Flurstücksnummer 228/94. Die Zahl der Vollgeschosse entspricht sowohl den Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplans als auch der östlich anschließenden, bereits bestehenden Wohnbebauung.

10 Seite 10 von Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Flächen werden ausschließlich durch Baugrenzen gebildet. Sie sind ausreichend bemessen, um eine zweckentsprechende Bebauung zu ermöglichen. Entsprechend dem derzeitigen Gebäudebestand wird im Allgemeinen Wohngebiet (WA) die offene Bauweise festgesetzt. Wie im Ursprungsbebauungsplan wird für die Gemeinbedarfsfläche auf die Festsetzung einer Bauweise verzichtet. 5. Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Plangebietes mit Wasser, Elektrizität und Gas sowie der Anschluss an das Telekommunikationsnetz kann durch vorhandene Bestandsleitungen in der Straße Königsberger Straße sichergestellt werden. Versorgungsträger sind: Strom und Gas: Stadtwerke Einbeck GmbH Abwasser: Stadtentwässerung Einbeck Wasserversorgung: Stadtwerke Einbeck GmbH Telekommunikation: Deutsche Telekom AG, Vodafone/Kabeldeutschland Die Anforderungen an den Brandschutz sind mit dem Brandschutzprüfer sowie mit Vertretern der örtlichen Feuerwehr abzustimmen. Im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung besteht hierzu kein weiterer Handlungsbedarf, da die erforderliche Löschwassermenge über das Trinkwasser-Leitungsnetz bereitgestellt werden soll. Die Förderung von ausreichendem Löschwasser ist auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes W 405 Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung im Rahmen der Erschließungsplanung nachzuweisen. Die Ableitung des im Plangebiet anfallenden Schmutzwassers erfolgt über das bestehende Kanalisationsnetz. Die aktuellen Regelungen zur Beseitigung des Niederschlagswassers gelten unverändert fort. 6. Nachbarschutz, Altlasten und Denkmalschutz 6.1. Nachbarschutz Die nachbarschützenden Belange sind durch die Abstände der überbaubaren Flächen von den Grundstücksgrenzen ausreichend berücksichtigt worden. Darüber hinaus werden durch die geänderte Gebietsfestsetzung Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen, die in Allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig wären. Somit wird das Konfliktpotential Wohnen Gewerbe reduziert Altlasten Altlasten sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht bekannt.

11 Seite 11 von Denkmalschutz Denkmäler sind im Plangebiet nicht bekannt. Sollten im Zuge der Bauarbeiten Bodendenkmäler oder Hinweise auf Bodendenkmäler gefunden werden, so sind diese gemäß 14 Nieders. Denkmalschutzgesetz (NDSchG) der Archäologischen Denkmalpflege derstadt Einbeck anzuzeigen. Das Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte sind für vier Werktage in unverändertem Zustand zu belassen und vor Fremdeinwirkung zu schützen. 7. Städtebauliche Werte Flächenbilanz (alle Flächenangaben sind ca.-werte) B-Plan Schule Größe in m2 in Hektar in Prozent 753 m2 0,075 ha 41,15% Gemeinbedarf Schule m2 0,108 ha 58,85% Geltungsbereich, insgesamt m2 0,183 ha 100,0% Allgemeines Wohngebiet 8. Durchführung der Planung 8.1. Bodenordnende Maßnahmen Eine Sondierung der Flurstücke ist bereits erfolgt. Hierbei wurden die Flurstücke 228/94, 228/95 und 228/96 neu gebildet Kosten, Finanzierung Es fallen keine Erschließungskosten an, die durch den kommunalen Haushalt zu tragen sind. Die Kosten für die Strom- und Wasser- und Gasversorgung sowie für das Telekomnetz werden direkt von den jeweiligen Versorgungsunternehmen getragen bzw. umgelegt. 9. Hinweise aus der Sicht der Fachplanung [Pkt. wird im weiteren Verfahren ergänzt] 10. Abwägungsvorgang [Pkt. wird im weiteren Verfahren ergänzt]

12 Seite 12 von Verfahrensablauf Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB hat im Zeitraum vom.... bis einschließlich... stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB hat mit Schreiben vom... stattgefunden. Einbeck,... Stadt Einbeck... Dr. Sabine Michalek Bürgermeisterin

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