BVV-Abrechnungsformular für An-/Abmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise!

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1 BVV Kurfürstendamm Berlin Kurfürstendamm Berlin An unsere Telefon: 030 / Vollmitgliedsunternehmen/AoM/TMU Telefax: 030 / Dezember 2017 Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und der Anmeldepflichtgrenze des BVV zum Rundschreiben X/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, im nächsten Jahr ändern sich einige Grenzbeträge für die betriebliche Altersversorgung. Nachfolgend haben wir Ihnen diese zusammengefasst. 1. Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung Die Rechengrößen in der Sozialversicherung stellen sich 2018 wie folgt dar: Beitragsbemessungsgrenze (West) Gesetzliche Rentenversicherung jährlich monatlich EUR EUR EUR EUR Gesetzliche Krankenversicherung jährlich monatlich 2. Auswirkungen auf die BVV-Versorgung EUR EUR EUR EUR Durch das Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) erweitert sich der steuerliche Förderrahmen. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 1570 B BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR B Sitz der Gesellschaften: Berlin Vorsitzender der Aufsichtsräte: Heinz Laber Vorstände: Dr. Helmut Aden, Rainer Jakubowski BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB B Sitz der Gesellschaft: Berlin Vorsitzender des Aufsichtsrats: Edwin Echl Vorstand: Dr. Helmut Aden, Rainer Jakubowski

2 Ab dem gelten dadurch die nachfolgenden Höchstbeträge. Beiträge an die Pensionskasse (BVV Versicherungsverein) sind bis zu 520 Euro monatlich oder Euro jährlich steuerfrei (8 Prozent der BBG). Die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge ist weiterhin begrenzt auf 4 Prozent der BBG. Dies entspricht einem Betrag von 260 Euro monatlich oder Euro jährlich. Nutzen Sie für Ihre Mitarbeiter zusätzlich die Pauschalversteuerung, mindert sich der genannte steuerfreie Höchstbeitrag um den pauschalversteuerten Betrag. Der zusätzliche steuerfreie Festbetrag von Euro jährlich wurde abgeschafft. Für Zuwendungen an die Unterstützungskasse (BVV Versorgungskasse) erhöht sich der sozialversicherungsfreie Arbeitnehmeranteil auf 260 Euro im Monat oder Euro im Jahr (4 Prozent der neuen BBG). 3. Bemessungsgrenze des BVV Die Bemessungsgrenze (Zuwendungsbemessungsgrenze) ist die Obergrenze des Mitarbeitereinkommens, das bei der Ermittlung des BVV-Beitrages berücksichtigt wird. Diese bleibt unverändert bei Euro im Monat. Sofern Sie vertraglich eine andere Grenze vereinbart haben, gilt diese Vereinbarung weiter. 4. Anmeldepflichtgrenze des BVV Mitarbeiter mit einem Jahreseinkommen bis zur Anmeldepflichtgrenze bei Diensteintritt müssen zur BVV-Versorgung angemeldet werden. Laut Satzungen des BVV Versicherungsvereins und der BVV Versorgungskasse erhöht sich die Anmeldepflichtgrenze, wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anhebung ( ) um mindestens 8 Prozent gestiegen ist. Dies ist der Fall und somit erhöht sich die Anmeldepflichtgrenze ab auf ,10 Euro. Was bedeuten diese Änderungen für Sie? Bitte prüfen Sie, ob die Neuerungen Auswirkungen auf die BVV-Verträge Ihrer Mitarbeiter haben. Wenn dies der Fall ist, informieren Sie uns bitte mit dem beigefügten BVV-Abrechnungsformular oder mit der nächsten elektronischen Datenmeldung. Vielen Dank!

3 Informationen auch online verfügbar Unsere Rundschreiben sowie Formulare und Informationsblätter für Ihre Mitarbeiter können Sie auch unter abrufen. Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, beantworten wir sie Ihnen gern telefonisch unter 030 / oder per an firmen@bvv.de. Mit freundlichen Grüßen Ihr BVV ppa. Mühlenhoff i. A. Siepert Anlage

4 BVV-Abrechnungsformular für An-/Abmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise! Angaben zum Unternehmen Firmen-Nr. Unternehmen Ansprechpartner Telefon-Nr. Angaben zur versicherten Person Herr Frau Vor- und Nachname: (4-stellig sofern bereits vorhanden) Geburtsdatum Anschrift verheiratet nicht verheiratet Anzahl Kinder - Versicherten-Nr. Personal-Nr. Sozialversicherungs-Nr. Anmeldung zum Beitragsänderung zum Diensteintritt (Tag/Monat/Jahr) (Tag/Monat/Jahr) Beginn der Versorgungszusage (Tag/Monat/Jahr) Übernahme der Versorgungszusage Unverfallbar ab Nein Ja Tarifbezeichnung BVV-Beitrag Steuerliche Aufteilung des BVV-Beitrages Durchführungsweg Pensionskasse Unterstützungskasse Arbeitgeberanteil (steuerfrei) Arbeitnehmeranteil (steuerfrei) Arbeitgeberanteil (pauschal versteuert) Arbeitnehmeranteil (pauschal versteuert) Arbeitgeberanteil (individuell versteuert) Arbeitnehmeranteil (individuell versteuert) BAP0001 BVV-Abrechnungsformular Abmeldung zum Grund für das Vertragsende/Ruhen der Beitragszahlung Ausscheiden aus dem Unternehmen Ruhen der Beitragszahlung zum Berufsunfähigkeitsrente Wiedereinstellungszusage Wechsel innerhalb des Konzerns Tod unbezahlter Urlaub Aufhebung der Anmeldung Kündigung Vertrag für Entgeltumwandlung Altersrente Stempel/Datum/Unterschrift des Unternehmens Mutterschutz/Elternzeit Ende Krankengeldzuschuss Pflegezeit Wechsel in Teilzeit (nur für Tarife DA/RA) BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / abrechnung bvv.de

5 Informationen zum BVV-Abrechnungsformular Beginn der Versorgungszusage Im Regelfall beginnt Ihre arbeitsrechtliche Zusage mit dem Zeitpunkt der Anmeldung Ihres Mitarbeiters beim BVV durch Ihr Unternehmen, frühestens jedoch mit dem Beginn der Betriebszugehörigkeit (Ausnahme: Übernahme der Versorgungszusage siehe ). Übernahme einer bestehenden Versorgungszusage Hierbei übernehmen Sie gemäß 4 Abs. 2 BetrAVG die gesamte bestehende BVV- Zusage des Mitarbeiters inhaltlich unverändert und sind damit berechtigt, die Verträge des Mitarbeiters in den für Neuzugänge geschlossenen Tarifgenerationen fortzuführen. Hinweis: Mit der Übernahme gehen Subsidiärhaftung ( 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) und die gegebenenfalls bereits bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) auf das neue Unternehmen über. Vorherige Arbeitgeber werden durch eine entsprechende Vereinbarung schuldbefreiend aus ihrer Verpflichtung entlassen. Bei der Übernahme der Versorgungszusage ist als Datum unter Beginn der Versorgungszusage der Versicherungsbeginn der zu übernehmenden Versorgungzusage beim BVV einzutragen. Dieser liegt dann vor dem Diensteintrittsdatum in Ihrem Unternehmen. Gern geben wir Ihnen hierzu telefonisch Auskunft (Tel.: 030 / ). Durchführungsweg Der BVV bietet Ihnen für die betriebliche Altersversorgung die Durchführungswege Pensionskasse und Unterstützungskasse an. Eine Übersicht zu der steuerlichen Behandlung der Beiträge haben wir Ihnen unter Punkt erstellt. Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung der Unterstützungskasse gegebenenfalls Kosten beim PSVaG ( anfallen. Gesetzliche Unverfallbarkeit Bitte tragen Sie hier das Unverfallbarkeitsdatum der Versorgungszusage ein. Das Unverfallbarkeitsdatum ermitteln Sie nach folgenden Regelungen: Zusagen, die ab dem 1. Januar 2009 erteilt wurden und arbeitgeberfinanziert sind: Der Mitarbeiter muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss fünf Jahre bestanden haben. arbeitnehmerfinanziert sind: Die Versorgungszusage ist ab Beginn sofort gesetzlich unverfallbar. Übergangsregelung: Ab dem sind alle Zusagen, die vor dem erteilt wurden, gesetzlich unverfallbar, sofern das 25. Lebensjahr erreicht ist. Zusagen, die ab dem 1. Januar 2018 erteilt wurden und arbeitgeberfinanziert sind: Der Mitarbeiter muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss drei Jahre bestanden haben. arbeitnehmerfinanziert sind: Die Versorgungszusage ist ab Beginn sofort gesetzlich unverfallbar. Übergangsregelung: Ab dem gilt die Regelung auch für die vor dem erteilten Versorgungszusagen. Die Anwartschaft wird somit gesetzlich unverfallbar, wenn die Zusage ab dem drei Jahre bestanden hat und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 21. Lebensjahr vollendet ist. Das führt dazu, dass ab dem alle Zusagen, die vor dem erteilt wurden, gesetzlich unverfallbar sind, sofern das 21. Lebensjahr erreicht ist. BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.g. BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.v. BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG Sitz der Gesellschaften: Berlin Kurfürstendamm Berlin Telefon: 030 / Telefax: 030 / abrechnung bvv.de

6 Tarifbezeichnung (Auszüge) Tarife für Neuabschlüsse in der BVV Pensionskasse Produkt Tarif Technische Tarifbezeichnung BVV Altersvorsorge ARLEP/oG 2017 AE17 BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung ARLEP/mGH 2017 AGH17 BVV Kompaktvorsorge Grundversorgung DN 2017 DN17 Zusätzliche Entgeltumwandlung DN 2017 DZ17 BVV Kompaktvorsorge Plus Grundversorgung DN Plus 2017 DB517 Zusätzliche Entgeltumwandlung DN Plus 2017 DZ517 Tarife für Neuabschlüsse in der BVV Unterstützungskasse Produkt Leistungsplan Technische Tarifbezeichnung BVV Altersvorsorge ARLEP/oG 2017 AEV17 BVV Altersvorsorge mit Hinterbliebenenleistung ARLEP/mGH 2017 AHV17 BVV Kompaktvorsorge Grundversorgung N 2017 RN17 Zusätzliche Entgeltumwandlung N 2017 RZ17 BVV Kompaktvorsorge Plus Grundversorgung N Plus 2017 RB517 Zusätzliche Entgeltumwandlung N Plus 2017 RZ517 Bei Beitragsänderungen im Rahmen des steuerlichen Höchstbetrags 2017 (4 Prozent der BBG 1 ) oder bei Fortführung bestehender BVV-Versorgungen im Rahmen einer Übernahme, können Sie die Tarifbezeichnung dem letzten Versicherungsschein, der letzten Versorgungsbestätigung oder den bereits vorliegenden Abrechnungsunterlagen entnehmen. Bei Beitragserhöhungen über den steuerlichen Höchstbetrag 2017 hinaus verwenden Sie bitte für den übersteigenden Anteil einen Tarif in der jeweils aktuellen Tarifgeneration (siehe Tabellen Tarife für Neuabschlüsse ). Sollten Ihnen keine Unterlagen vorliegen, geben wir Ihnen gern telefonisch die entsprechenden Informationen. 1 BBG = Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung Seite 2 von 4

7 BVV-Beitrag Hier tragen Sie bitte den mit dem Versicherten vereinbarten Gesamtbeitrag ein. Steuerliche Aufteilung des BVV-Beitrages Unterstützungskasse Zuwendungen an die BVV Versorgungskasse sind immer steuerfrei (sowohl die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeiträge). Der Arbeitnehmeranteil ist in voller Höhe steuer- und bis zu 4 Prozent der BBG sozialversicherungsfrei. Pensionskasse Steuerfreie Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der BBG max EUR/Jahr oder 520 EUR/Monat 2 bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei. max EUR/Jahr oder 260 EUR/Monat 2 Darüber hinausgehende Neuzusage Individuell versteuerte Beiträge nach 10a EStG (Riester-Förderung) max EUR/Jahr oder 175 EUR/Monat Pauschal versteuerte Beiträge nach 40b EStG max EUR/Jahr oder 146 EUR/Monat Die Pauschalbesteuerung kann vor der Steuerfreiheit nach 3 Nr. 63 EStG genutzt werden. Altzusage 3 Steuerfreie Beiträge nach 3 Nr. 63 EStG bis 8 % der BBG max EUR/Jahr oder 520 EUR/Monat 2 Die pauschal versteuerten Beiträge werden vom steuerfreien Höchstbetrag abgezogen. Ist die Pauschalversteuerung voll ausgeschöpft worden, stehen 2018 noch max EUR/Jahr oder 374 EUR/Monat steuerfrei zur Verfügung. bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei. max EUR/Jahr oder 260 EUR/Monat 2 Darüber hinausgehende Individuell versteuerte Beiträge nach 10a EStG (Riester-Förderung) max EUR/Jahr oder 175 EUR/Monat Die oben genannten Höchstbeträge gelten für den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen. 2 Die genannten Höchstbeträge gelten für Altzusage = Wenn vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach 40b Abs. 1 und 2 EStG in der alten Fassung (2004) pauschal besteuert wurde Seite 3 von 4

8 Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie pro Kasse (Pensionskasse und/oder Unterstützungskasse) den Betrag bis zum 10. des laufenden Monats in je einer Summe unter Angabe der Firmennummer auf eines der entsprechenden Konten. Konten des BVV Versicherungsvereins (Pensionskasse) IBAN/ BIC (SWIFT-Code) Deutsche Bank AG, Berlin Commerzbank AG (vormals Dresdner Bank), Berlin Commerzbank AG, Berlin UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank), München Postbank AG, Hamburg DE DEUTDEBBXXX DE DRESDEFF100 DE COBADEFFXXX DE HYVEDEMMXXX DE PBNKDEFFXXX Konten der BVV Versorgungskasse (Unterstützungskasse) Deutsche Bank AG, Berlin Commerzbank AG (vormals Dresdner Bank), Berlin Commerzbank AG, Berlin UniCredit Bank AG (HypoVereinsbank), München IBAN/ BIC (SWIFT-Code) DE DEUTDEBBXXX DE DRESDEFF100 DE COBADEFFXXX DE HYVEDEMMXXX Kontakt Weiterführende Informationen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich bitte an: Tel.: 030 / Fax: 030 / firmen@bvv.de Bei Fragen zur Beitragsabrechnung wenden Sie sich bitte an: Tel.: 030 / Fax: 030 / abrechnung@bvv.de Seite 4 von 4

BVV-Abrechnungsformular für Anmeldungen und Änderungsmitteilungen Bitte beachten Sie die beigefügten Hinweise!

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