Dipl.-Ing. Norbert Bogusch
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- Leopold Acker
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1 Dipl.-Ing. Norbert Bogusch Von der Industrie- und Handelskammer in Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie durch EURO-ZERT zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal Mehlemer Straße Wachtberg-Niederbachem Tel: 0228/ Fax: 0228/ GUTACHTEN wg o über den Verkehrswert nach Wertermittlungsverordnung (WertV) Wohngeschäftshaus Auftraggeber: Firma Klug GmbH & Co KG Nebenstraße Überall Auftrag vom Wertermittlungsstichtag: Wachtberg, den Gewerbe EG Gewerbe 1.0G Wohnen 2./3.0G Gesamt Verkehrswert, unbelastet Wert des Nießbrauchrechts Verkehrswert, belastet Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieses Gutachtens darf ohne meine schriftliche Zustimmung in irgendeiner Form reproduziert oder auszugsweise verwendet werden. Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
2 Seite 2 von 32 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 2 Bilder (vom Ortstermin am ) 5 3 Wertrelevante Merkmale Lage Rechtliche Gegebenheiten Bauliche Anlagen Bauzeichnungen Zustand der baulichen Anlagen, Sanierungskosten Gebäudedaten Sonstiges 21 4 Wertermittlung Verfahrenswahl Bodenwert Ertragswert Sachwert Ermittlung des Minderwerts auf Grund des Nießbrauchrechts 30 5 Verkehrswert 32 Zusammenstellung wesentlicher Daten ^bieiöj Zweck des Gutachtens: ^upimfe^ Wertfeststellung Ortstermin: Baujahr: 1947, erweitert 1957/68, renoviert 1978 Wertermittlungsstichtag: Grundstücksfläche: Bodenwert: 537 m2 990 /m2 Bodenwert gesamt: Sachwert: Rohertrag: Restnutzungsdauer: entfällt /J 60 Jahre Liegenschaftszinssatz: 6,4 % bzw. 5,2 % Ertragswert: Wert des Nießbrauchrechts: Verkehrswert, unbelastet: Wert des Nießbrauchrechts, gerundet: Verkehrswert, belastet: Von der IHK Bonn/Rhein-Siegöffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden
3 Seite 3 von 32 1 Allgemeines Zweck des Gutachtens Grundbuchrechtliche Angaben Bestandsverzeichn is Abteilung I (Eigentümer) Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) Abteilung III Grundbuchrechtliche Angaben Bestandsverzeichnis Die Eigentümer des Bewertungsobjektes, Klug GmbH & CO KG und Herr Gerd Klug benötigen zur Wertfeststellung des Objektes ein Gutachten über den Verkehrswert. Das Objekt ist in Untereinheiten unterteilt, die jeweils in gesonderten Grundbüchern wie folgt erfasst sind: Amtsgericht Überall Grundbuch von Überall, Blatt Nr. Gemarkung Flur Flurstück Größe 1 Überall / m2 Anteil EG 54/100-Anteil 29km2 2 Klug GmbH & Co KG, Überall Keine Eintragungen Keine wertrelevanten Eintragungen Amtsgericht Überall Grundbuch von Überall, Blatt Nr. Gemarkung Flur Flurstück Größe 1 Überall / m2 Anteil 1.0G 18/100-Anteil ;:\;-mm::. Abteilung I (Eigentümer) 1 Gerd Klug, geboren Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) Abteilung III Grundbuchrechtliche Angaben Bestandsverzeichnis Keine Eintragungen Keine wertrelevanten Eintragungen Amtsgericht Überall Grundbuch von Überall, Blatt Nr. Gemarkung 1 Überall Anteil OG 28/100-Anteil Flur Flurstück Größe / m2 ÄmF Abteilung I (Eigentümer) 1 Gerd Klug, geboren Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) Abteilung III Keine Eintragungen Keine wertrelevanten Eintragungen Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden
4 Hauptstraße10-12 in Überall Seite 4 von 32 Ortsbesichtigung Die Ortsbesichtigung wurde am in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr durchgeführt. Anwesend waren: Herr Gerd Klug Herr Dipl.-Ing. Norbert Bogusch Eigentümer Sachverständiger Bei der Ortsbesichtigung wurde das Gebäude in allen wesentlichen Be reichen von innen (Gewerberäume und Wohnung im 2. OG. hinten) und außen besichtigt. Wertermittlungsstichtag (Tag der Ortsbesichtigung) Qualitätsfestschreibungszeitpunkt Abschluss der Recherchen Dokumente und Informationen, die bei der Wertermittlung zur Verfügung standen Wesentliche rechtliche Grundlagen Wesentliche Literatur (Tag der Ortsbesichtigung) Die Recherche bezüglich der wertrelevanten Merkmale des Bewertungs objekts wurde am abgeschlossen. Grundbuchauszüge vom und Lageplan vom Bauzeichnungen Juli 2005 Mietaufstellung (ohne Datum) Wertgutachten SV Plank vom Mündliche Auskunft über planungsrechtliche Gegebenheiten durch die entsprechenden Ämter Auskünfte insbesondere der bei der Ortsbesichtigung anwesenden Personen Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Verkehrswertermittlung und damit auch des vorliegenden Gutachtens finden sich in den folgenden Rechtsnormen: Baugesetzbuch (BauGB) Wertermittlungsverordnung (WertV) Wertermittlungs-Richtlinien (WertR) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen: Normalherstellungskosten 2000 Kleiber, Wolfgang, Jürgen Simon und Gustav Weyers: Verkehrswertermittlung von Grundstücken: Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrs-, Beleihungs-, Versicherungs und Unternehmenswerten unter Berücksichtigung von WertV Sommer, Goetz und Jürgen Piehler: Grundstücks- und Gebäudewertermittlung für die Praxis, Lose Blattsammlung Ralf Kröll: Rechte und Belastungen bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken Sprengnetter, Hans Otto: Handbuch zur Ermittlung von Grund stückswerten, Lose Blattsammlung Schmitz/Krings/Dahlhaus/Meisel: Baukosten 2002, Instandsetzung, Sanierung, Modernisierung, Umnutzung Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellterund vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
5 Seite 5 von 32 2 Bilder (vom Ortstermin am ) Straßenansicht Straßenansicht EG/1.0G Straßenansicht Obergeschosse Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigerfür Schäden an Gebäuden
6 Seite 6 von 32 Kellerbereich Hinterhaus Kellerbereich Hinterhaus Kellerbereich Hinterhaus Kellertreppe Hinterhaus Kellerbereich Vorderhaus Kellerbereich Vorderhaus Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
7 Seite 7 von 32 Kellerbereich Vorderhaus Kellerbereich Vorderhaus Kellerbereich Vorderhaus Kellerbereich Vorderhaus Kellerbereich Vorderhaus Kellertreppe Vorderhaus Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigerfür Schäden an Gebäuden
8 Seite 8 von 32 Ladenlokal im EG Ladenlokal im EG Personalbereich im EG Büro im EG Sozialraum im EG Abgang vom Laden EG zum Lager im KG i Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
9 Seite 9 von 32 Büros Hinterhaus EG Büros Hinterhaus EG Rückwärtige Terrasse (hinter Büros) Rückansicht Anbau und Vorderhaus Zugang zu Wohnungen (EG) Treppenhaus vom EG zum 1. OG Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
10 Seite 10 von 32 Eingang Massagepraxis 1. OG Massagepraxis 1. OG Massagepraxis 1. OG Massagepraxis 1. OG Massagepraxis 1. OG Treppenaus 1. OG zum 2. OG Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
11 Verkehrswertgutachten Seite 11 von 32 Treppenhausfenster Vorflur zu den Wohnungen Wohnung 1. OG Wohnung 1. OG 1 :J,} I Wohnung 1. OG A - mm I l Wohnung 1. OG p Anmerkung: es konnte nur eine Wohnung im 1. OG links besichtigt werden! Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigerfür Schäden an Gebäuden
12 Seite 12 von 32 3 Wertrelevante Merkmale 3.1 Lage Aus nebenstehendem Auszug aus der Landkarte sind die regionale Lage und die überörtlichen Verbindungen zu ersehen. Stadt / Gemeinde Einwohner Im nebenstehenden Auszug aus dem Stadt plan ist die Lage des Grundstücks gekenn zeichnet. Plan wurde hier entfernt! Überall, ca. 405,16 km2 groß Geographische Lage 50, 56', nördl. Breite 6, 57' östl. Länge Gesamteinwohnerzahl = Einwohner je km2 Plan wurde hier entfernt! Stadtteil / Ortsteil Umgebung Entfernungen Altstadt Nord Wohn-Geschäftshäuser Entfernung zum Zentrum von Überall ca. 1 km Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie durch EURO-ZERT zertifiziertfür die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
13 Seite 13 von 32 Verkehrsanbindung Bus- und Straßenbahnverbindung in direkter Umgebung Hauptbahnhof Überall in ca. 1,5 km Entfernung Mehrere Autobahnanschlüsse in ca. 3 km Entfernung Luftbild Luftbild wurde hier entfernt! Die Lage des Gegenstands der Wertermittlung ist aus dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ersichtlich. Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
14 Seite 14 von 32 Parkplätze Immissionen Infrastruktur Insgesamte Lagebeur teilung Zu dem Grundstück gehören keine Garagen. Vor dem Grundstück gibt es im öffentlichen Straßenbereich einige Parkbuchten. Die Parkplatzsituation ist insgesamt nicht unproblematisch. Die Hauptstraße ist eine verkehrsberuhigte Straße in der Überaller Innenstadt mit nur geringem Verkehrsaufkommen. Insofern sind keine besonderen Lärmimmissionen zu erwarten. Sonstige wertrelevante Immissionen konnten beim Ortstermin nicht festgestellt werden. Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten für den kurz- und langfristigen Bedarf sind in direkter Nähe vorhanden. Das Bewertungsobjekt befindet sich in der Überaller Innenstadt und ist als sehr gute Wohn-Geschäftslage anzusehen. Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden
15 Seite 15 von Rechtliche Gegebenheiten Mietverträge Das Ladenlokal (EG und KG) ist langfristig an die vermietet; im 1. OG befindet sich eine Massagepraxis; die oberen Geschosse werden als private Wohnung genutzt. Rechte und Lasten in Abt. II des Grundbuchs In Abteilung II vermerkt. des Grundbuchs sind keine wertrelevanten Eintragungen Baurecht Denkmalschutz Sanierungsgebiet Baulasten Abgabenrechtliche Situation Das Bewertungsgrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es gelten somit die Bestimmungen des 34 BauGB, wonach sich die Bebauung eines Grundstücks in Art und Maß der baulichen Nutzung an die Umgebungsbebauung anzupassen hat. Bei der Ortsbesichtigung konnte nichts festgestellt werden, was diesen Bestimmungen widerspricht. Das Bewertungsobjekt steht nicht unter Denkmalschutz. Das Bewertungsobjekt befindet sich weder im Geltungsbereich eines Sanierungs- oder Entwicklungsgebiets. Auf dem Objekt liegt laut Auskunft des Eigentümers keine Baulast. Bei der Recherche der wertrelevanten Zustandsmerkmale konnte nicht festgestellt werden, ob zum Wertermittlungsstichtag noch öffentlich-recht liche Beiträge und nichtsteuerliche Abgaben zu entrichten waren. Es wird daher vorausgesetzt, dass derartige Beiträge und Abgaben am Stichtag nicht mehr zu entrichten waren. Dabei handelt es sich vor allem um: Erschließungsbeiträge nach den 124 BauGB Umlegungsausgleichsleistungen nach 64 BauGB Ausgleichsbeträge für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach den 154 f. BauGB Abgaben nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder Ablösebeiträge für Stellplatzverpflichtungen Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (Kostenerstattungsbeträge) Versiegelungsabgaben Ablösebeträge nach Baumschutzsatzungen Beiträge aufgrund von Satzungen der Wasser- und Bodenverbände Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigerfür Schäden an Gebäuden
16 Seite 16 von Bauliche Anlagen Baujahr Modernisierung Bauweise Mauerwerk Kellerabdichtung Dachkonstruktion Dacheindeckung Etwa 1947, Erweiterung 1957 und 1968, Renovierung 1978 Konventionell, komplett unterkellert. Ziegel im KG, Bims bzw. Ziegel ab dem EG unbekannt, es wurden Feuchteschäden an Wänden und Boden im Kellerbereich der Wohnungen vorgefunden. Flachdach mit Wärmedämmung. Schweißbahnabdichtung auf Flachdächern, normaler Zustand, Rinnen und Fallrohre in Zink. Geschossdecken Geschosstreppen Fassade Außenanlagen Fußböden Wandflächen Deckenflächen Fenster Haustüre Türen Elektroinstallation Beheizung Sanitäre Ausstattung Anmerkung: Stahlbeton- bzw. Holzbalkendecken Das Objekt verfügt über unterschiedliche Treppen in Holzkonstruktion. Glatter Zementputz mit Anstrich, vorne teilweise Fliesen Das Objekt verfügt über keinen Garten, es ist komplett überbaut. Im rückwärtigem Bereich befindet sich eine Terrasse mit Holzdielenbelag. Naturstein, Fliesen, Holzdielen, PVC Tapeten oder Anstrich, in Bädern Fliesen. Anstrich, teilweise abgehangene Decken Holz und Kunststoff weiß mit Thermopenverglasung. Im EG Schaufenster anlage in Metallkonstruktion. In Schaufensteranlage integriert, und gesonderte Hauseingangstüre zu den Obergeschossen. Holztürelemente mit Futter und Bekleidungen. Guter Standard, es sind ausreichend Lichtauslässe, Steckdosen und Schalter vorhanden. Installationen im KG sind erneuerungsbedürftig! Zentralheizung mit Radiatoren. Gäste- und Personal-WC im Gewerbebereichen; jeder Wohnung verfügt ein Bad, Teilweise befinden sich Sanitärräume im Treppenhaus. Die Warmwasserbereitung erfolgt über Durchlauferhitzer. Die Ausstattung ist einfach aber technisch vollfunktionsfähig. Es konnte nur die rückwärtige Wohnung im 2. OG besichtigt werden. Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden
17 Seite 17 von Bauzeichnungen Anmerkung zu den nachfol genden Bauzeichnungen Bei den hier eingefügten Bauzeichnungen handelt es sich um un maßstäbliche Verkleinerungen aus Plänen der Bauakte. Sie dienen nur der Veranschaulichung und sind teilweise nicht auf aktuellem Stand. Kellergeschoss (vorne) Kellergeschoss (hinten) Erdgeschoss (vorne).-. Erdgeschoss (hinten) Vonder IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellterund vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie durch EURO-ZERTzertifiziertfür die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
18 Seite 18 von Obergeschoss 2. Obergeschoss Dipl.-Ing. Norbert Bogusch Mehlemer Straße Wachtberg Vonder IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellterund vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie durch EURO-ZERTzertifiziertfür die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
19 Seite 19 von 32 Dachgeschoss Schnitt (vorne) SCHHin A-A Schnitt (hinten) Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger fürschäden an Gebäuden
20 Seite 20 von Zustand der baulichen Anlagen, Sanierungskosten Zustand der baulichen Anlagen Sanierungsaufwand In der vorstehenden Baubeschreibung wurde bereits auf den Zustand der baulichen Anlagen eingegangen. Das Gebäude befindet sich im EG in einem sehr ordentlichen Zustand. Die den Wohnungen Kellerräume im vorderen Bereich im KG sind in einem deutlich schlechterem Zustand und bedürfen mittelfristig einer Sanierung. Derzeit sind folgende Sanierungsmaßnahmen erforderlich um das Objekt in den Zustand zu versetzten in dem es bei ordnungsgemäßer Unter haltung wäre: Sanierung Kellerbereich ,00 Anmerkung: Die hier angesetzten Sanierungskosten entsprechen nicht tatsächlichen Sanierungskosten. Es wird hier unterstellt, dass das Objekt in einen schadensfreien, aber sonst altersgemäßen Zustand versetzt wird. Ebenfalls sind hier keine Maßnahmen berücksichtigt, die ein Neueigen tümer durchführen wird um das Objekt nach seinen Vorstellungen umzu bauen. 3.6 Gebäudedaten Nutzbare Flächen Die Nutzflächen wurden Berechnungen der Teilungserklärung übernom men. Sie stellen sich folgendermaßen dar: Gewerbeeinheit 1: Ladenlokal im EG (inkl. Nebenräumen) Büroräume im EG Lagerräume im KG Gewerbeeinheit 2: Massagepraxis 1. OG ca. ca. ca. ca. ca. 270 m2 62 m2 340 m2 672 m2 103 m2 Wohneinheiten 3: WE1.2. OG WE2, 2. OG WE3, 3. OG WE4, 3. OG ca. ca. ca. ca. ca. 41 m2 62 m2 41 m2 65 m2 209 m5 Vonder IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellterund vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
21 Seite 21 von Sonstiges Grundstücksgröße, Form und Topographie Bodenbeschaffenheit Das Grundstück ist gemäß Ausweisung im Grundbuch 537 m2 groß. Das Grundstück ist unregelmäßig geschnitten und ist eben. Die Bodenbeschaffenheit (z.b. Bodengüte, Eignung als Baugrund, Belas tung mit Altablagerungen) wurde im Rahmen dieses Verkehrswertgut achtens nicht untersucht. Diesbezügliche Untersuchungen können nur durch einen entsprechenden Fachgutachter durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Verkehrswertgutachtens wurde lediglich bei der Sich tung der vorgelegten Unterlagen und beim Ortstermin auf mögliche Indi katoren für Besonderheiten des Bodens geachtet. Es waren jedoch keine Auffälligkeiten erkennbar. Dementsprechend wird eine standortübliche Bodenbeschaffenheit ohne bewertungsrelevante Besonderheiten unter stellt. Erschließung Anmerkung Das Grundstück wird von der Straße aus verkehrsmäßig erschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die übrige Erschließung (z.b. Kanal, Gas, Wasser und Strom) ebenfalls über diese Straße verläuft. Die Straße ist voll ausgebaut und verfügt über Bürgersteige und Parktaschen. Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Verkehrswertgutachten, in dem lediglich der wahrscheinlichste Kaufpreis unter normaler Betrach tungsweise und unter Zugrundelegung einer normalen Zins- und Geldsi tuation ermittelt wird. Dieses Wertgutachten ist daher kein Bausubstanz gutachten. Es wurden nur augenscheinliche, stichprobenartige Feststel lungen getroffen, vorhandene Abdeckungen von Wand-, Boden- oder Deckenflächen wurden nicht entfernt. Bei der Substanzbeschreibung muss daher unter Umständen eine übliche Ausführungsart und ggf. die Richtigkeit von Angaben unterstellt werden. Aussagen über tierische und pflanzliche Holzzerstörer oder sog. Rohrleitungsfraß, Baugrund- und sta tische Probleme, Schall- und Wärmeschutz, gesundheitsschädliche Stoffe etc. sind daher im Rahmen dieses Gutachtens ohne weitere Unter suchungen eines entsprechenden Spezial-Unternehmens unvollständig und unverbindlich. Sollten neuere Erkenntnisse bekannt gemacht werden, müsste eine Neubewertung unter Berücksichtigung der wertbeein flussenden Faktoren erfolgen. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass bis auf die eventuell festgestellten Mängel die zum Bauzeitpunkt gültigen ein schlägigen technischen Vorschriften und Normen (z.b. Statik, Schall- und Wärmeschutz, Brandschutz) eingehalten worden sind. Dipl.-Ing. Norbert Bogusch Mehlemer Straße Wachtberg Vonder IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie durch EURO-ZERT zertifiziertfür die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
22 Seite 22 von 32 4 Wertermittlung1 4.1 Verfahrenswahl Zur Verfahrenswahl Ertragswertverfahren nach WertV Bei Wohn-Geschäftshausgrundstücken handelt es sich um Renditeob jekte, die üblicherweise zum Zwecke der Ertragserzielung gehandelt werden. Insofern erfolgt die Verkehrswertermittlung derartiger Objekte auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens, wie es in der WertV normiert ist. Siehe dazu Kleiber in Kleiber/Simon/Weyers: Verkehrswertermittlung, TeilV, 7 WertV, Rdnr.62ff. Im Ertragswertverfahren hängt der resultierende Ertragswert im allgemei nen von folgenden Eingangsgrößen ab: Rohertrag Bewirtschaftungskosten Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen Liegenschaftszinssatz Sonstige Wertbeeinflussende Umstände Bodenwert Die Rechenformel des Ertragswertverfahrens stellt sich mit den beschrie benen Eingangsgrößen wie folgt dar: Rohertrag - Bewirtschaftungskosten = Grundstücksreinertrag - Bodenwertverzinsung = Gebäudereinertrag x Vervielfältiger = Gebäudeertragswert ± Sonstige Wertbeeinflussende Umstände + Bodenwert = Ertragswert Die Bodenwertverzinsung wird mittels des Liegenschaftszinssatzes und des Bodenwerts, der Ertragsvervielfältiger mittels der Restnutzungsdauer und des Liegenschaftszinssatzes ermittelt. Die Eingangsgrößen des Ertragswertverfahrens werden im Folgenden zunächst quantifiziert. Daran anschließend wird der Bodenwert ermittelt und dann die Ertragswertberechnung mit den ermittelten Eingangsgrößen durchgeführt. Bei allen nachfolgenden Kalkulationen handelt es sich um die Wiedergabe der Ergebnisse eines DV-unterstützten Rechen gangs nach Wertermittlungsverordnung. In den Nachkommastellen sind daher im Gutachtentext Rundungen vorgenommen worden. Insofern kann der Nachvollzug der Kalkulationen mit den aufgeführten gerundeten Werten zu geringen Abweichungen führen. Dipl.-Ing. Norbert Bogusch Mehlemer Straße Wachtberg Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden
23 Seite 23 von Bodenwert Bodenrichtwert Der Bodenwert eines Grundstücks ist grundsätzlich aus Kaufpreisen von Vergleichsgrundstücken zu ermitteln. Vergleichsgrundstücke sind solche Grundstücke, die hinsichtlich der ihrer wertbeeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen. Insbeson dere folgende Merkmale können den Wert eines Grundstücks beeinflus sen: Lage, wie z.b. Ortslage, Verkehrslage, Nachbarschafts- oder Wohn lage Nutzbarkeit nach öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorschrif ten Beschaffenheit, wie z.b. Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt, Bodenbeschaffenheit Erschließungszustand Es kommt in der Wertermittlungspraxis jedoch häufig vor, dass keine Kaufpreise von Vergleichsgrundstücken, die in ihren wertbeeinflussenden Merkmalen mit dem Bewertungsgrundstück übereinstimmen, vorliegen, was auch hier der Fall ist. In diesen Fällen kann zum Beispiel auf die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte zurückgegriffen werden. Die gängige Praxis, den Bodenwert eines Grundstücks aus Bodenricht werten abzuleiten, basiert auf der Wertermittlungsverordnung. Dort heißt es in 13 Abs. 2 Satz 1: "Zur Ermittlung des Bodenwerts können neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke auch geeignete Bo denrichtwerte herangezogen werden." Bodenrichtwerte werden von den jeweiligen Gutachterausschüssen der Kommunen aus Kaufpreisen ermittelt. Sie stellen einen durchschnittlichen Bodenwert für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen Merkmalen und Wertverhältnissen dar und sind bezogen auf ein Grundstück, dessen Ei genschaften für dieses Gebiet typisch sind. Der Gutachterausschuss der Stadt Überall gibt regelmäßig Bodenricht wertkarten heraus. Die neueste Ausgabe stammt vom Für den Bereich Altstadt Nord ist in der Bodenrichtwertkarte ein Richtwert in Höhe von 990 /m2 ebf mit den Ausweisungen MK -g- IV angegeben. Die Vergleichmerkmale des Richtwertgrundstücks stimmen hinsichtlich der Erschließung, Bebauung und der Lage mit denen des Bewertungs grundstücks ausreichend überein. Korrektur wegen des Erschließungszustands Bodenwertermittlung Die Erschließungsbeiträge sind im Richtwert bereits enthalten. Eine be sondere Anpassung ist diesbezüglich nicht mehr erforderlich. Angepasster Bodenrichtwert: Grundstücksgröße Anteil Gewerbe EG: 990 /m2 290 m2 Bodenwert Anteil Gewerbe EG: Grundstücksgröße Anteil Gewerbe 1. OG: 97 m2 Bodenwert Anteil Gewerbe 1. OG: Grundstücksgröße Anteil Wohnen OG: 150 m2 Bodenwert Anteil Wohnen OG: Bodenwert gesamt: Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden
24 Seite 24 von Ertragswert Vorbemerkung: Die Ertragswertermittlung wird im Folgenden für die 3 Teilbereiche A) Gewerbe EG B) Gewerbe 1. OG C) Wohnen OG Getrennt vorgenommen. A) Gewerbebereich EG Nachhaltig erzielbarer Rohertrag Wohnung Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Hierbei han delt es sich im vorliegenden Fall um den Mietertag für die unterschiedlich genutzten Gewerbebetriebsräume. In einem solchen Fall werden die Räumlichkeiten je nach Nutzung unterschiedlich geratet, was hier nachstehend wie folgt vorgenommen wird: ifesjäl-:: Großes i Ll'MfitalPJsätiL:-^ i!ie1iir?äg Ladenlokal EG 270 m2 40,00 /m2/m /M Büro EG 62 m2 12,50 /m2/m 775 /M Lagerflächen KG 340 m2 4,00 /m2/m /M Erträge/Monat /M Erträge/Jahr /J Der Rohertrag in Höhe von /J erscheint marktgerecht und nach haltig. Dieser Wert geht in die folgende Wertermittlung ein. Bewirtschaftungskosten Die Bewirtschaftungskosten setzen sich zusammen aus den Verwal tungskosten, den Betriebskosten, den Instandhaltungskosten und dem Mietausfallwagnis. Anzusetzen sind die Kosten, die bei gewöhnlicher Be wirtschaftung nachhaltig entstehen. Im vorliegenden Fall werden folgende Bewirtschaftungskosten gewählt: Verwaltungskosten Instandhaltungskosten Betriebskosten Kostenansatz Begründung /J Ansatz nach 26 der II. Berechnungsverordnung bzw. derwertr errechnen sich die Verwaltungskosten fol gendermaßen: 2 % des Rohertrages/Jahr /J Die Fertigstellung des Bewertungsobjektes liegt am Ende des Bewertungsjahres mehr als 22 Jahre zurück. Ansatz nach 28 der II. Berechnungsverordnung bzw. der WertR errechnen sich die Instandhaltungskosten folgendermaßen: Gewerbeflächen: 13 % des Rohertrages/Jahr /J Es wird davon ausgegangen, dass die Betriebskosten zum größten Teil auf die Mieter umgelegt werden. Es verbleibt nur ein geringer Anteil, den der Eigentümer zu tragen hat. Dieser wird auf etwa 1,0 % des Rohertrags geschätzt. Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellterund vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden
25 Hauptstraße in12345 Überall Seite 25 von 32 Mietausfallwagnis Gesamt Restnutzungsdauer Kostenansatz Begründung /J Gemäß Tabelle 13 der WertR sind für zu Gewerbe zwecken genutzte Grundstücke 4 % des Rohertrags C/J anzusetzen. Das entspricht etwa 20,0 % des Rohertrags Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Sie wird im Allgemeinen durch Abzug des Alters von der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer der bau lichen Anlagen ermittelt. Erfahrungsgemäß liegt die Gesamtnutzungsdauer für derartige Gewerbe objekte bei etwa 80 Jahren. Unter Berücksichtigung des Baujahrs 1947, der erfolgten späteren Umbauten und Renovierungen der Ansatz eines fiktiven Alters von 20 Jahren sowie eine fiktive Restnutzungsdauer von 60 Jahren sachgerecht. Liegenschaftszinssatz Sonstige wertbeeinflus sende Umstände Der Liegenschaftszinssatz ist laut 11 WertV der Zinssatz, mit dem Ver kehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Der Liegenschaftszinssatz spiegelt das zu erwartende Risiko einer Immo bile wider. Je höher das Risiko, desto höher der verlangte Zinssatz und reziprok dazu desto niedriger auch der Ertragswert. Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Geschäftshaus. Im Grundstücksmarktbericht der Stadt Überall werden derartige Gewerbeobjekte mit einem Liegenschafts zinssatz in Höhe von 6,4 % eingeordnet. Ich erachte im vorliegenden Fall auf Grund der guten Lage und Ausstattung des Objekts einen Liegenschaftszinssatz in Höhe von 6,4 % als marktgerecht. Als sonstige wertbeeinflussende Umstände im Sinne des 19 WertV sind beispielsweise Sanierungskosten anzusehen, wie in Abschnitt 3.5 ein gehend erläutert, anzusetzen. Ertragswertermittlung jährlicher Rohertrag des Grundstücks: /J Bewirtschaftungskosten: (ca. 20,0 %) /J jährlicher Reinertrag des Grundstücks: /J Liegenschaftszinssatz: 6,4 % Bodenwertverzinsungsbetrag: /J Reinertragsanteil der baulichen Anlage: /J Ertragsvervielfältiger: 15,25... Gebäudeertragswert: Sonstige wertbeeinflussende Umstände (+/-): 0 Bodenwert: Ertragswert: CSWS^&M^ das entspricht: /m2 Vielfaches des Rohertrags: 12,24 Plausibilitatskontrolle Laut Grundstücksmarktbericht der Stadt Überall liegt der Ertragsfaktor bei Grundstücken mit gemischt genutzten Objekten mit mehr als 50 % gewerblichem Mietanteil zwischen 10 und 15. Im vorliegenden Fall liegt der Ertragsfaktor mit 12,24 im Bereich dieser Spanne, was das Ergebnis der vorstehenden Wertermittlung bestätigt. Von der IHK Bonn/Rhein-Siegöffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie durch EURO-ZERTzertifiziertfür die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
26 Seite 26 von 32 B) Gewerbebereich 1. OG Nachhaltig erzielbarer Rohertrag Wohnung Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Hierbei han delt es sich im vorliegenden Fall um den Mietertag für die als Massagepraxis im 1. OG genutzten Räumlichkeiten. BejreMv \o?.-...id:^'^, ; Größe i JÄ^ l MlieBräag Massagepraxis 1. OG 103 m2 9,00 /m2/m 927 /M Erträge/Monat 927 /M Erträge/Jahr /J Der Rohertrag in Höhe von /J erscheint marktgerecht und nach haltig. Dieser Wert geht in die folgende Wertermittlung ein. Bewirtschaftungskosten Die Bewirtschaftungskosten setzen sich zusammen aus den Verwal tungskosten, den Betriebskosten, den Instandhaltungskosten und dem Mietausfallwagnis. Anzusetzen sind die Kosten, die bei gewöhnlicher Be wirtschaftung nachhaltig entstehen. Im vorliegenden Fall werden folgende Bewirtschaftungskosten gewählt: Verwaltungskosten Instandhaltungskosten Betriebskosten Mietausfallwagnis Gesamt Kostenansatz 222 /J /J 111 /J 445 /J /J Begründung Ansatz nach 26 der II. Berechnungsverordnung bzw. der WertR errechnen sich die Verwaltungskosten fol gendermaßen: 2 % des Rohertrages/Jahr Die Fertigstellung des Bewertungsobjektes liegt am Ende des Bewertungsjahres mehr als 22 Jahre zurück. Ansatz nach 28 der II. Berechnungsverordnung bzw. der WertR errechnen sich die Instandhaltungskosten folgendermaßen: Gewerbeflächen: 13 % des Rohertrages/Jahr Es wird davon ausgegangen, dass die Betriebskosten zum größten Teil auf die Mieter umgelegt werden. Es verbleibt nur ein geringer Anteil, den der Eigentümer zu tragen hat. Dieser wird auf etwa 1,0 % des Rohertrags geschätzt. Gemäß Tabelle 13 der WertR sind für zu Gewerbe zwecken genutzte Grundstücke 4 % des Rohertrags anzusetzen. Das entspricht etwa 20,0 % des Rohertrags Restnutzungsdauer Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Sie wird im Allgemeinen durch Abzug des Alters von der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer der bau lichen Anlagen ermittelt. Erfahrungsgemäß liegt die Gesamtnutzungsdauer für derartige Gewerbe objekte bei etwa 80 Jahren. Unter Berücksichtigung des Baujahrs 1947, der erfolgten späteren Umbauten und Renovierungen der Ansatz eines fiktiven Alters von 20 Jahren sowie eine fiktive Restnutzungsdauer von 60 Jahren sachgerecht. Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger fürschäden an Gebäuden sowie durch EURO-ZERT zertifiziert für die Bewertungvon bebauten und unbebauten Grundstücken
27 Seite 27 von 32 Liegenschaftszinssatz Sonstige wertbeeinflus sende Umstände Der Liegenschaftszinssatz ist laut 11 WertV der Zinssatz, mit dem Ver kehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Der Liegenschaftszinssatz spiegelt das zu erwartende Risiko einer Immo bile wider. Je höher das Risiko, desto höher der verlangte Zinssatz und reziprok dazu desto niedriger auch der Ertragswert. Es handelt sich im vorliegenden Fall um ein Geschäftshaus. Im Grundstücksmarktbericht der Stadt Überall werden derartige Gewerbeobjekte mit einem Liegenschafts zinssatz in Höhe von 6,4 % eingeordnet. Ich erachte im vorliegenden Fall auf Grund der guten Lage und Ausstattung des Objekts einen Liegen schaftszinssatz in Höhe von 6,4 % als marktgerecht. Als sonstige wertbeeinflussende Umstände im Sinne des 19 WertV sind beispielsweise Sanierungskosten anzusehen, wie in Abschnitt 3.5 ein gehend erläutert, anzusetzen. Ertragswertermittlung jährlicher Rohertrag des Grundstücks: /J Bewirtschaftungskosten: (ca. 20,0 %) /J jährlicher Reinertrag des Grundstücks: /J Liegenschaftszinssatz: 6,4 % Bodenwertverzinsungsbetrag: /J Reinertragsanteil der baulichen Anlage: /J Ertragsvervielfältiger: 15,25... Gebäudeertragswert: Sonstige wertbeeinflussende Umstände (+/-): 0 Bodenwert: Ertragswert: JlfeÖlyi das entspricht: /m2 Vielfaches des Rohertrags: 12,40 Plausibilitatskontrolle Laut Grundstücksmarktbericht der Stadt Überall liegt der Ertragsfaktor bei Grundstücken mit gemischt genutzten Objekten mit mehr als 50 % gewerblichem Mietanteil zwischen 10 und 15. Im vorliegenden Fall liegt der Ertragsfaktor mit 12,40 im Bereich dieser Spanne, was das Ergebnis der vorstehenden Wertermittlung bestätigt. Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellterund vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie durch EURO-ZERTzertifiziertfür die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
28 Seite 28 von 32 C) Wohnungen im 2. und 3. OG Nachhaltig erzielbarer Rohertrag Wohnung Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Hierbei han delt es sich im vorliegenden Fall um den Mietertag für die Räumlichkeiten der Wohnungen im 2. und 3. OG. Im vorliegenden Fall sind die Mieterträge gemäß dem sehr unterschiedlichen Ausstattungs- und Renovierungsgrad in Ansatz zu bringen, was hier nachstehend wie folgt vorgenommen wird: Bereich Größe L'IMefönsjafe '.:= ; Mietertrag WE 1 im 2.0G 41 m2 8,20 /m2/m 336 /M WE 2 im 2.0G 62 m2 4,40 /m2/m 273 /M WE 3 im 3.0G 41 m2 5,20 /m2/m 213 /M WE 4 im 3.0G 65 m2 4,80 /m2/m 312 /M Erträge/Monat /M Erträge/Jahr /J Der Rohertrag in Höhe von /J erscheint marktgerecht und nach haltig. Dieser Wert geht in die folgende Wertermittlung ein. Bewirtschaftungskosten Die Bewirtschaftungskosten setzen sich zusammen aus den Verwal tungskosten, den Betriebskosten, den Instandhaltungskosten und dem Mietausfallwagnis. Anzusetzen sind die Kosten, die bei gewöhnlicher Be wirtschaftung nachhaltig entstehen. Im vorliegenden Fall werden folgende Bewirtschaftungskosten gewählt: Verwaltungskosten Instandhaltungskosten Betriebskosten Mietausfallwagnis Gesamt Kostenansatz 272 /J /J 136 /J 272 /J /J Begründung Ansatz nach 26 der II. Berechnungsverordnung bzw. derwertr errechnen sich die Verwaltungskosten fol gendermaßen: 2 % des Rohertrages/Jahr Die Fertigstellung des Bewertungsobjektes liegt am Ende des Bewertungsjahres mehr als 22 Jahre zurück. Ansatz nach 28 der II. Berechnungsverordnung bzw. der WertR errechnen sich die Instandhaltungskosten folgendermaßen: Wohnflächen: 15 % des Rohertrages/Jahr Es wird davon ausgegangen, dass die Betriebskosten zum größten Teil auf die Mieter umgelegt werden. Es verbleibt nur ein geringer Anteil, den der Eigentümer zu tragen hat. Dieser wird auf etwa 1,0 % des Rohertrags geschätzt. Gemäß Tabelle 13 der WertR sind für zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke 2 % des Rohertrags anzusetzen. Das entspricht etwa 20,0 % des Rohertrags Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigerfür Schäden an Gebäuden
29 Seite 29 von 32 Restnutzungsdauer Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Sie wird im Allgemeinen durch Abzug des Alters von der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer der bau lichen Anlagen ermittelt. Erfahrungsgemäß liegt die Gesamtnutzungsdauer für derartige Gewerbe objekte bei etwa 80 Jahren. Unter Berücksichtigung des Baujahrs 1947, der erfolgten späteren Umbauten und Renovierungen der Ansatz eines fiktiven Alters von 20 Jahren sowie eine fiktive Restnutzungsdauer von 60 Jahren sachgerecht. Liegenschaftszinssatz Sonstige wertbeeinflus sende Umstände Der Liegenschaftszinssatz ist laut 11 WertV der Zinssatz, mit dem Ver kehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Der Liegenschaftszinssatz spiegelt das zu erwartende Risiko einer Immo bile wider. Je höher das Risiko, desto höher der verlangte Zinssatz und reziprok dazu desto niedriger auch der Ertragswert. Es handelt sich im vorliegenden Fall um Mietwohnungen. Im Grundstücksmarktbericht der Stadt Überall werden derartige Objekte mit einem Liegenschaftszinssatz in Höhe von 5,2 % eingeordnet. Ich erachte im vorliegenden Fall auf Grund der guten Lage und Ausstattung des Objekts einen Liegenschaftszinssatz in Höhe von 5,2 % als marktgerecht. Als sonstige wertbeeinflussende Umstände im Sinne des 19 WertV sind beispielsweise Sanierungskosten anzusehen, wie in Abschnitt 3.5 ein gehend erläutert, anzusetzen. Ertragswertermittlung jährlicher Rohertrag des Grundstücks: /J Bewirtschaftungskosten: (ca. 20,0 %) /J jährlicher Reinertrag des Grundstücks: /J Liegenschaftszinssatz: 5,2 % Bodenwertverzinsungsbetrag: /J Reinertragsanteil der baulichen Anlage: /J Ertragsvervielfältiger: 18,31... Gebäudeertragswert: Sonstige wertbeeinflussende Umstände (+/-): Bodenwert: Ertragswert: wm&sm das entspricht: 868 /m2 Vielfaches des Rohertrags: 13,33 Plausibilitatskontrolle Ertragswert, gesamt Laut Grundstücksmarktbericht der Stadt Überall liegt der Ertragsfaktor bei Grundstücken mit gemischt genutzten Objekten mit mehr als 50 % gewerblichem Mietanteil zwischen 11 und 17. Im vorliegenden Fall liegt der Ertragsfaktor mit 13,33 im Bereich dieser Spanne, was das Ergebnis der vorstehenden Wertermittlung bestätigt. Der gesamte Ertragswerterrechnet sich nunmehr wirfolgt: Gewerbebereich im EG Gewerbebereich im 1. OG Wohnungen im OG Gesamt Vonder IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigtersachverständiger für Schäden an Gebäuden
30 Seite 30 von Sachwert Sachwert Das Bewertungsobjekt ist auf Grund seiner Ertragsorientierten Nutzung ein reines Ertragswertobjekt, es ist daher so, dass sich im vorliegenden Fall eine Sachwertermittlung verbietet und somit auch auf eine solche Wertermittlung völlig verzichtet wird. 4.5 Ermittlung des Minderwerts auf Grund des Nießbrauchrechts Vorbemerkung Grundlage des Minder werts Der hier vorstehend ermittelte Ertragswert des Bewertungsobjektes geht davon aus, dass die Erträge des Objekts den Eigentümern zugehen. Es ist hier aber so, dass für die Geschäftsräume im EG und KG eine lebenslanges Nießbrauchsrecht für Frau Marianne Klug und für die oberen Etagen für die Eheleute Marianne und Gerd Klug ein Nießbrauchsrecht bis zum Ableben des Längstlebenden notariell vereinbart werden soll. Grundlage des Wertes des Nießbrauchsrechts ist die dementsprechende Minderung des Rohertrages aus dem Bewertungsobjekt. Gemäß Sommer / Piehler " Grundstücks- und Gebäudewertermittlung" Gruppe 7.4.5, Seite 151 ist der Wert des Nießbrauchsrechts wie folgt zu ermitteln: Im Rahmen der Ertragswertermittlung habe ich den jährlichen Mietertrag ermittelt. Dieser Rohertrag ist um die Bewirtschaftungskosten zu reduzieren, was zu dem Reinertrag führt. Dieser Reinertrag ist über einen Leibrentenbarwertfaktor zum Wertermittlungsstichtag zu kapitalisieren. Laufzeit Vorbemerkung: Das Nießbrauchsrecht läuft bis zum Ableben der Eheleute Frau Marianne Klug, geboren am (Alter am Stichtag 66 Jahre) und Herrn Gerd Klug, geboren am (Alter am Stichtag 70 Jahre). Die Wertermittlung der Nießbrauchsrechte wird im Folgenden für die 3 Teilbereiche A) Gewerbe EG B) Gewerbe 1. OG C) Wohnen OG getrennt vorgenommen. A) Gewerbebereich EG Leibrentenbarwertfaktor Die Leibrentenbarwertfaktoren bringen zum Ausdruck mit welchem Faktor der jährliche Rohertrag bei welchem Zinssatz bis zum Ende des statistisch zu erwartenden Lebenszeitraums des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Die Leibrentenbarwertfaktoren können entsprechenden Tabellenwerken entnommen werden. Bei einem Liegenschaftszinssatz von 6,40 % beträgt der Leibrentenbarwertfaktor für eine 66 Jahre alte Frau 10,332. Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter undvereidigter Sachverständigerfür Schäden an Gebäuden sowie durch EURO-ZERTzertifiziertfür die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
31 Seite 31 von 32 Wert des Nießbrauch rechts Der Wert des Nießbrauchsrechts für den Gewerbebereich im EG ermittelt sich nunmehr wie folgt: /Jahr x 10,334= B) Gewerbebereich 1.0G Leibrentenbarwertfaktor Die Leibrentenbarwertfaktoren bringen zum Ausdruck mit welchem Faktor der jährliche Rohertrag bei welchem Zinssatz bis zum Ende des statistisch zu erwartenden Lebenszeitraums des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Die Leibrentenbarwertfaktoren können entsprechenden Tabellenwerken entnommen werden. Bei einem Liegenschaftszinssatz von 6,40 % beträgt der Leibrentenbarwertfaktor für eine 66 Jahre alte Frau und einen 70 Jahre alten Mann 11,176. Wert des Nießbrauch rechts Der Wert des Nießbrauchsrechts für den Gewerbebereich im 1. OG er mittelt sich nunmehr wie folgt: /Jahr x 11,176= C) Wohnungen im 2. und 3. OG Leibrentenbarwertfaktor Wert des Nießbrauch rechts Die Leibrentenbarwertfaktoren bringen zum Ausdruck mit welchem Faktor der jährliche Rohertrag bei welchem Zinssatz bis zum Ende des statistisch zu erwartenden Lebenszeitraums des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Die Leibrentenbarwertfaktoren können entsprechenden Tabellenwerken entnommen werden. Bei einem Liegenschaftszinssatz von 5,20 % beträgt der Leibrentenbarwertfaktor für eine 66 Jahre alte Frau und einen 70 Jahre alten Mann 12,199. Der Wert des Nießbrauchsrechts für die Wohnungen im 2. und 3. OG er mittelt sich nunmehr wie folgt: /Jahr x 12,199= Wert des Nießbrauch rechts, gesamt Der gesamte Wert der Nießbrauchsrechte errechnet sich nunmehr wir folgt: Gewerbebereich im EG Gewerbebereich im 1. OG Wohnungen im OG Gesamt Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter undvereidigter SachverständigerfürSchäden an Gebäuden
32 Seite 32 von 32 5 Verkehrswert Definition Lage auf dem Grund stücksmarkt Der Verkehrswert, wie er in 194 des Baugesetzbuchs normiert ist, wird im allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäfts verkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises. Der Verkehrswert als der wahrscheinlichste Preis ist nach 7 Abs. 1 WertV aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens unter Berück sichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen. Im vorliegenden Fall wurde das Ertragswertverfahren angewendet. Dabei wurden marktübliche Eingangsgrößen, wie zum Beispiel Mieten, Bewirt schaftungskosten und Liegenschaftszinssätze angesetzt. Insofern spiegelt sich in dem ermittelten Ertragswert die Lage auf dem Grundstücksmarkt wider. Weitere Zu- oder Abschläge zu dem ermittelten Ertragswert sind nicht mehr notwendig. Unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Umstände wird der Ver kehrswert zum Wertermittlungsstichtag am geschätzt auf Verkehrswert unbelastet Wert des Nießbrauchrechts Verkehrswert belastet Gewerbe Gewerbe Wohnen EG 1.0G G Gesamt ;_2 Ich versichere, das vorstehende Gutachten parteilos und ohne persönliches Interesse am Ergebnis verfasst zu haben. Dipl.-Ing. Norbert Bogusch Wachtberg, den Das vorstehende Gutachten wurde in drei Ausfertigungen für den Auftraggeber und einer weiteren Ausfertigungen für meine Akten gefertigt. Es besteht aus insgesamt 32 Seiten. Zur Gewährleistung größtmöglicher Freiheit in meinem sachverständigen Urteil liegt mitdem Auftraggeber eine feste Honorar vereinbarung, unabhängig vom ermittelten Verkehrswert, vor. Von der IHK Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
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