Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Langenlois vom 28. September 2017

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1 Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Langenlois vom 28. September 2017 Ort: Beginn: Ende: Rathaus Langenlois, großer Sitzungssaal Uhr Uhr Anwesend: Bürgermeister Hubert Meisl Entschuldigt: Vizebürgermeister Ing. Leopold Groiß Gemeinderat Christian Kittenberger Stadtrat Werner Buder Stadtrat Harald Groll Stadtrat Rudolf Hoffmann Stadtrat Ing. Stefan Nastl Stadtrat Mag. Harald LEOPOLD Stadtrat Ing. Thomas Redl Stadträtin Mag. a Brigitte Reiter Stadtrat René Schimanek Gemeinderätin Andrea Berner Gemeinderat David Glinserer Gemeinderat Stephan Grasl Gemeinderat Manfred Haindl Gemeinderat Josef Hausmann Gemeinderat Michael Jager Gemeinderätin Birgit Meinhard Gemeinderat Alexander Nastl Gemeinderat Martin Nastl ab TOP.4 Gemeinderätin Mag. a Eleonore Neiss Gemeinderat Gernot Ortner Gemeinderätin Silvia Ottmann Gemeinderat Thomas Ottmann Gemeinderätin Renate Proschinger Gemeinderat Dipl.Ing. Georg Samek Gemeinderat DI (FH) Christian Schuh Gemeinderätin Ing. Anita Stemberger-Chabek Gemeinderat Thomas Taschler Gemeinderätin Christine ULRICH Gemeinderat Raimund Vesselsky Gemeinderat Gerald Eder Gemeinderat Matthias Fürpaß Gemeinderat Martin Nast bis TOP 3. (18.22 Uhr) StADir. Karl Brunner Protokollführerin: Ulrike Paur

2 Bürgermeister Hubert Meisl begrüßt alle anwesenden Mandatare, vier Gäste und zwei Pressevertreter zu dieser turnusmäßigen Gemeinderatssitzung. 1. Genehmigung des Protokolls gemäß 53 NÖ Gemeindeordnung Laut Bürgermeister Meisl liegt gegen das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 9. August 2017 kein Einspruch vor. Somit gilt diese Niederschrift als einstimmig genehmigt. 2. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses Gemeinderat Dipl.Ing. (FH) Christian Schuh informiert über die am 19. September 2017 durchgeführte Sitzung des Prüfungsausschusses. Es handelte sich um die unvermutete Kassenprüfung, bei der es keine Beanstandungen gab. Daher nimmt der Gemeinderat sowohl den Protokollinhalt als auch die Stellungnahme des Bürgermeisters und der Kassenverwalterin ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis. 3. Einhebung Seuchenvorsorgeabgabe Übertragung an den Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems Der Bürgermeister berichtet, dass im Jahr 2006 die Einhebung der Seuchenvorsorgeabgabe in NÖ durch sogenannte Einhebungsverbände per Verordnung festgelegt wurde. Im Bezirk Krems ist dafür der Gemeindeverband zur Einhebung der Seuchenvorsorgeabgabe im Bezirk Krems zuständig. Aus wirtschaftlichen Gründen hat dieser Verband seine operative Tätigkeit der Einhebung der Abgabe dem Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems - GV Krems übertragen. Per 31. Dezember 2018 werden diese Zwangsverbände durch das Land aufgelöst, die Zuständigkeit liegt somit wieder bei der jeweiligen Gemeinde. Somit steht es jeder Gemeinde frei, die Einhebung der Seuchenvorsorgeabgabe selber zu organisieren oder diese Aufgabe zum Beispiel per Gemeinderatsbeschluss an den GV Krems zu übertragen. Seitens des GV Krems wurde mitgeteilt, dass für 30. November 2017 eine Verbandsversammlung geplant ist. Bis dorthin sollten die Beschlüsse all jener Gemeinden vorliegen, die diese Abgabe über den GV Krems einheben lassen wollen. Wortmeldung: Stadtrat René Schimanek sieht in diesem Punkt zwar eine Verwaltungsvereinfachung, findet diese Seuchenvorsorgeabgabe aber eine glücklose Handlung des Gesundheitsministeriums, die für die FPÖ heute nicht mehr zeitgemäß ist. Seine Fraktion wird daher nicht zustimmen. Beschluss: Über Antrag des Bürgermeisters überträgt der Gemeinderat mit Wirksamkeit 1. Jänner 2019 die Berechnung, Vorschreibung, Einhebung, zwangsweise Einbringung, Abrechnung und Abführung der Seuchenvorsorgeabgabe an den Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Krems, Kamptalstraße 85, 3550 Langenlois. Abstimmungsergebnis: 25 Zustimmungen (17 ÖVP, 4 Grüne, 4 SPÖ) 4 Gegenstimmen (FPÖ) Gemeinderat Martin Nastl nimmt ab dem nächsten Tagesordnungspunkt an der Sitzung teil. 4. Raumordnung a) 18. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes Stadtrat Ing. Nastl berichtet, dass der Entwurf der 18. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, erstellt durch die Dipl. Ing. Porsch ZT GmbH, mit öffentlicher Auflage in der Zeit vom 1. Aug. bis 12. Sept. 2017, insgesamt 13 Änderungspunkte umfasst. Während der Auflagefrist sind sechs Stellungnahmen eingelangt, deren Inhalt vom zuständigen Referenten laut Aktbeilage Behandlung der Stellungnahmen von der Dipl.Ing. Porsch ZT GmbH, Gmünd, dem Gemeinderat ausführlich zur Kenntnis gebracht wird. Alle Auflagepunkte wurden grundsätzlich mit dem Amtssachverständigen des Amtes der NÖ Landesregierung vorbesprochen. Ein entsprechendes schriftliches Gutachten liegt jedoch noch nicht vor. Laut mündlicher Auskunft des Amtes der NÖ Landesregierung (Dipl.Ing. Gilbert Protokoll des Gemeinderates vom 28. September

3 Pomaroli) kann aber davon ausgegangen werden, dass alle Punkte der 18. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes zur Beschlussfassung empfohlen werden können. Die im Folgenden angeführten Punkte werden anhand der Plandarstellung erläutert: Auflistung der beabsichtigten Änderungen - Kurzbeschreibung 1) Katastralgemeinde Langenlois im westlichen Teil des Siedlungsgebietes: Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Agrargebiet-Hintaus und öffentliche Verkehrsfläche; kleinflächige Umwidmung von Bauland-Agrargebiet in öffentliche Verkehrsfläche (sowie kleinflächige Anpassungen an die aktuelle DKM) betroffene Parz. Nr.: 2993/1, 2993/2,.577, 2994/2, 2994/1, 2994/3,.309/3, 7400;.314,.313 2) Katastralgemeinde Langenlois im westlichen Teil des Siedlungsgebietes: Umwidmung von Bauland-Agrargebiet ohne Wohnen in Bauland-Agrargebiet, Bauland- Agrargebiet-Hintaus und in Grünland-Land- und Forstwirtschaft betroffene Parz. Nr.: 5098/1, 5098/4, 5097/2, 5098/3, 5097/1, 5096/2, ) Katastralgemeinde Langenlois im Südwesten des Siedlungsgebietes: Kleinflächige Umwidmung von Bauland-Agrargebiet in öffentliche Verkehrsfläche betroffene Parz. Nr.:.693 4) Katastralgemeinde Langenlois am nördlichen Rand des Siedlungsgebietes, östlich der Schiltener Straße: Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft in öffentliche Verkehrsfläche, Bauland- Wohngebiet-Aufschließungszone, Bauland-Kerngebiet-Aufschließungszone, Grünland- Grüngürtel-Gestaltungselemente; Umwidmung von Bauland-Wohngebiet in Bauland-Kerngebiet und öffentliche Verkehrsfläche; Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche in Bauland- Wohngebiet-Aufschließungszone und Bauland-Kerngebiet-Aufschließungszone betroffene Parz. Nr.: 5407/1, 5407/3, 5707/2, 5408, 5409, 5410/1, 5410/2, 5411, 5412, 5413, 5414, 5416, 5417, 5418, 5419, 5420, 5421, 5422, 5424, 5425, 5426, 5427, 5379/4, 7419/1, 5379/2, 5375/1, 7420/2, 5354, 5374/2, 5468/1, 5467, 5466, 5465, 5454, 5453/1, 5453/2 5) Katastralgemeinde Langenlois innerhalb des Siedlungsgebietes: Kleinflächige Umwidmung von Grünland-Freihaltefläche in Bauland-Kerngebiet betroffene Parz. Nr.: ) Zwettlerstraße - entfällt 7) Katastralgemeinde Langenlois im südlichen Teil des Siedlungsgebietes: Umwidmung von Bauland-Kerngebiet in öffentliche Verkehrsfläche betroffene Parz. Nr.: 7352/49 8) Katastralgemeinde Haindorf im Norden des Siedlungsgebietes: Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft in private Verkehrsfläche betroffene Parz. Nr.: 636/4 9) Katastralgemeinde Haindorf im Norden des Siedlungsgebietes: Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Betriebsgebiet, Bauland- Betriebsgebiet-Weinwirtschaft, Grünland-Freihaltefläche und private Verkehrsfläche betroffene Parz. Nr.: 562/1, 562/2, 597/2, 633/2, 633/1, 632, 631, 641/1, 642/1, 642/2, 651,.134, 640, 679/1 10) Katastralgemeinde Gobelsburg beim Schloss: Umwidmung von Bauland-Sondergebiet-Schloss-Kirche und Grünland-Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Sondergebiet-Weinwirtschaft, Grünland-Freihaltefläche, private Verkehrsfläche, Bauland-Sondergebiet-Schloss-Kirche und kleinflächig Bauland-Agrargebiet betroffene Parz. Nr.: 158, 40/2,.26/2, 154/1, 155, 50,.29,.34, 152/2, 154/3 Protokoll des Gemeinderates vom 28. September

4 11) Katastralgemeinde Schiltern im Südosten des Ortsgebietes, im Süden der Kittenberger Erlebnisgärten: Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft in Bauland-Sondergebiet-Hotel; Umwidmung von Bauland-Sondergebiet-Vogelhaus in Grünland-Parkanlagen; Umwidmung von öffentlicher Verkehrsfläche, Grünland-Parkanlangen, Grünland-Land- und Forstwirtschaft sowie Bauland-Sondergebiet-Schaugartenverwaltung und -pflege in private Verkehrsfläche betroffene Parz. Nr.: 2517, 2518, 2519, 2520, 2469/1, 2469/2, 2514, 2510, 2515, 2567/1, 2560/1, 2560/3, 2569, 2571, ) Katastralgemeinde Unterreith im Siedlungsgebiet: Korrektur der Widmung Grünland-erhaltenswertes Gebäude, betroffene Parz.Nr.:.22, 213/3 13) Katastralgemeinde Zöbing inmitten des Siedlungsgebietes: Umwidmung von Bauland-Agrargebiet in private Verkehrsfläche, betroffene Parz. Nr.: 401/1, 401/3 14) Katastralgemeinde Oberreith nahe der nördlichen Gemeindegrenze: Ausweisung der Widmung Grünland-erhaltenswertes Gebäude betroffene Parz. Nr. 1233,.43(vormals) Stadtrat Ing. Stefan Nastl schlägt vor, die Änderungspunkte in mehreren Verordnungen zu beschließen. Je eine gesonderte Verordnung wird für die Punkte 04, 09 und 11 vorgeschlagen. Wortmeldungen: Bürgermeister Meisl ergänzt, dass für die Erweiterung des Siedlungsgebietes Lange Sonne die Durchführung eines Ideenwettbewerbes beabsichtigt ist. Wegen eines Krankheitsfalles musste der Präsentationstermin abgesagt werden, er wird aber zeitnah nachgeholt. Gemeinderätin Ing. Stemberger-Chabek fragt sich, warum man das Raumordnungsprogramm jetzt schon eingereicht hat, wenn der Ausgang des Ideenwettbewerbes noch nicht feststeht. Der Bürgermeister betont hiezu, dass heute die Widmung als Aufschließungszone zur Beschlussfassung ansteht. Danach kann ein weiterführender Bebauungsplan erstellt werden. Beschluss: Über Antrag von Stadtrat Ing. Nastl beschließt der Gemeinderat die 18. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes gemäß Erläuterungsbericht sowie Plandarstellung zuzüglich Behandlung der Stellungnahmen der Dipl.Ing. Porsch ZT GmbH. durch Erlassung folgender Verordnungen: Verordnung C - Langenlois, Kamptalstraße 1 Aufgrund des 25 Abs.1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass für die auf der hierzu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in der Katastralgemeinde Haindorf (Änderungspunkt 9) die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. 2 Die Plandarstellung, die gemäß 2 Zi.3d der Planzeichenverordnung, LGBl. 8000/2-0, als Schwarz-Rot-Darstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Langenlois während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Abstimmungsergebnis: Verordnung D Schiltern, Hotel einstimmig 1 Aufgrund des 25 Abs.1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass für die auf der hierzu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in der Katastralgemeinde Schiltern Protokoll des Gemeinderates vom 28. September

5 (Änderungspunkt 11) die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. 2 Die Plandarstellung, die gemäß 2 Zi.3d der Planzeichenverordnung, LGBl. 8000/2-0, als Schwarz-Rot-Darstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Langenlois während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig Verordnung B - Langenlois, Lange Sonne 1 Aufgrund des 25 Abs.1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass für die auf der hierzu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in der Katastralgemeinde Langenlois (Änderungspunkt 04) die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. 2 Weiters wird das örtliche Raumordnungsprogramm durch folgende Festlegung ergänzt: Als Bedingung für die Freigabe der von dieser Änderung betroffenen Aufschließungszonen in der Katastralgemeinde Langenlois wird festgelegt: BW-A17: Die Erstellung eines Teilungsplanentwurfes in Abstimmung zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern, die Sicherstellung der notwendigen Infrastruktur für Ver- und Entsorgung sowie die Sicherstellung des Anschlusses an das öffentliche Gut für jeden Bauplatz. BK-A18: Die Erstellung eines Teilungsplanentwurfes in Abstimmung zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern sowie die Sicherstellung der notwendigen Infrastruktur für Ver- und Entsorgung. 3 Die Plandarstellung, die gemäß 2 Zi.3d der Planzeichenverordnung, LGBl. 8000/2-0, als Schwarz-Rot-Darstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Langenlois während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 4 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Abstimmungsergebnis: 29 Zustimmungen (18 ÖVP, 4 SPÖ, 4 FPÖ, 3 Grüne) 1 Enthaltung (GR Ing. Anita Stemberger-Chabek) Verordnung A Langenlois, Gobelsburg, Haindorf, Ober- und Unterreith, Zöbing 1 Aufgrund des 25 Abs.1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., wird das örtliche Raumordnungsprogramm dahingehend abgeändert, dass für die auf der hierzu gehörigen Plandarstellung rot umrandeten Grundflächen in den Katastralgemeinden Langenlois, Gobelsburg, Haindorf, Oberreith, Unterreith und Zöbing (Änderungspunkte 01-03, 05-08, 10, 12-14) die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. 2 Die Plandarstellung, die gemäß 2 Zi.3d der Planzeichenverordnung, LGBl. 8000/2-0, als Schwarz-Rot-Darstellung ausgeführt und mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im Stadtamt Langenlois während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. Protokoll des Gemeinderates vom 28. September

6 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Bürgermeister bedankt sich bei StR. Ing. Nastl für die umfangreichen Arbeiten, die dieser Tagesordnungspunkt nach sich zog. b) Teilbebauungsplan KG Schiltern, Schiltern Hotel Stadtrat Ing. Stefan Nastl teilt weiters mit, dass der Entwurf des gegenständlichen Teilbebauungsplanes betreffend den im Rahmen der 18. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes als Bauland-Sondergebiet Hotel (Pkt. 11) ausgewiesenen Bereiches am Laaberg in der Zeit vom 1. August bis 12. September 2017 zur allgemeinen Einsicht aufgelegen ist. Bisher wurden dazu keine Stellungnahmen eingebracht. Der Teilbebauungsplan, der als Regulativ der Gebäudehöhen notwendig ist, wird anhand der Plandarstellung erläutert. Beschluss: Über Antrag von Stadtrat Ing. Nastl genehmigt der Gemeinderat den Teilbebauungsplan Schiltern Hotel gemäß dem Erläuterungsbericht sowie der Plandarstellung der Dipl.Ing. Porsch ZT GmbH. und erlässt folgende Verordnung 1 Gemäß 33 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.f., wird ein Bebauungsplan für einen Teilbereich der Katastralgemeinde Schiltern, der aus einer Plandarstellung und dieser Verordnung besteht, erlassen: 2 Teilbebauungsplan Die von der Dipl. Ing. Porsch ZT GmbH, 3950 Gmünd, unter der GZ 1003 verfasste Plandarstellung stellt den Bebauungsplan für einen Teilbereich der KG Schiltern dar. Diese Plandarstellung besteht aus einem Blatt und bildet einen Bestandteil dieser Verordnung. Die darin enthaltenen Regeln für die Bebauung werden hiermit festgelegt. 3 Dieser Verordnung und die Plandarstellung, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegen im Stadtamt Langenlois während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 4 Diese Verordnung tritt nach ihrer Kundmachung mit dem auf den Ablauf der 2-wöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmig 5. Einrichtung einer Topothek Stadträtin Mag a. Reiter berichtet über die beabsichtigte Einrichtung einer Topothek. Mag a. Dorothea Demal, die sich ehrenamtlich bereit erklärt hat, das Projekt zu leiten, hat nunmehr mitgeteilt, dass sie schon verschiedenste Quellen für historisch wertvolles Bildmaterial kontaktiert hat und sie gerne die nächsten Schritte in die Wege leiten möchte. Hiezu ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Verein ICARUS, International Centre for Archival Research, Erdberger Lände 6/7, 1030 Wien, Voraussetzung. Verbunden mit dem Abschluss der Vereinbarung ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 415,00 und eine jährliche Gebühr in Höhe von 984,00. Beschluss: Über Antrag von Stadträtin Mag a. Reiter ist der Gemeinderat damit einverstanden, die vorliegende Vereinbarung mit dem Verein ICARUS, International Centre for Archival Research, abzuschließen. Eine öffentliche Präsentation ist für das kommende Jahr beabsichtigt. Protokoll des Gemeinderates vom 28. September

7 6. Abwasserbeseitigung, Annahme Fördervertrag für Bauabschnitt 19, Langenlois (Sanierungen und Erweiterungen) mit der Kommunalkredit Public Consultig GmbH Stadtrat Groll berichtet, dass für die Abwasserbeseitigungsanlage Langenlois, Bauabschnitt 19, der Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 29. Juni 2017 Antragsnummer B201365, vorliegt. Bei förderfähigen Investitionskosten von ,00 Euro und einem Fördersatz von 25 % weist der Fördervertrag eine Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von ,00 Euro aus. Die Förderung wird in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt. Beschluss: Über Antrag von Stadtrat Groll genehmigt der Gemeinderat die Annahme des Fördervertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Antragsnummer B201365, für Bauphasen- und Finanzierungszuschüsse der ABA Langenlois, BA 19, mit einer Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von ,00 Euro. 7. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Annahme Fördervertrag für Bauabschnitt 33, Leitungsinformationssystem Langenlois Mitte und Süd Für den Bauabschnitt 33 Leitungsinformationssystem Langenlois Mitte und Süd liegt der Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 29. Juni 2017, Antragsnummer B600556, vor, berichtet Stadtrat Groll. Bei förderfähigen Investitionskosten von ,00 Euro beträgt die Pauschalförderung für Leitungsinformationssystem ,00 Euro, welche in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt wird. Beschluss: Über Antrag von Stadtrat Groll nimmt der Gemeinderat den Fördervertrages mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Antragsnummer B600556, für die Bauphasenund Finanzierungszuschüsse, BA 33, LIS Langenlois Mitte und Süd, mit einer Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von ,00 Euro an. 8. Wasserversorgung, privatrechtliches Entgelt für die Nutzwasserentnahme in Schiltern StR. Groll berichtet, dass für die Nutzwasserentnahme aus dem Brunnen der ehemaligen Wassergenossenschaft II in Schiltern das privatrechtliche Entgelt entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes zuletzt im Jahr 2012 angepasst und mit Euro 0,58/m 3 exkl. 10 % MWSt. festgesetzt wurde. Nachdem sich der Verbraucherpreisindex 1996 von Juli 2012 bis Juni 2017 um 8 % verändert hat, soll das privatrechtliche Entgelt für die Nutzwasserentnahme wie folgt angepasst werden: Erhöhung des Entgeltes von Euro 0,58/m 3 um 8 % ergibt neu Euro 0,63/m 3 zuzüglich 10 % MWSt. Dieses Entgelt soll zukünftig derart wertgesichert werden, dass es im Ausmaß der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 1996 (VPI 1996) steigt oder fällt, wobei Schwankungen von +/- 5 % unberücksichtigt bleiben. Beschluss: Über Antrag von Stadtrat Groll ist der Gemeinderat damit einverstanden, das Entgelt für die Nutzwasserentnahme in Schiltern von bisher Euro 0,58/m 3 auf Euro 0,63/m 3 zuzüglich 10 % MWSt. zu erhöhen und dieses Entgelt zukünftig an den VPI 1996 mit einer 5%iger Schwankungsbreite anzupassen. 9. Verwaltung des öffentlichen Gutes Abtretung einer Teilfläche an das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Langenlois, Höllgasse, Parzelle 7415/2, KG Langenlois Stadtrat Mag. Harald Leopold berichtet, dass im Zuge einer Bauführung von Felix Aicher und Julia Niederleithner im Hintausbereich (Garten) der Liegenschaft Käferbergstraße 5, Langenlois, die Grundgrenze zum öffentlichen Gut neu festgelegt und vermessen wurde. Entsprechend dem vorliegenden Teilungsplan der Vermessung Hiller ZT OG, Krems, mit der GZ. 1076/2016, datiert mit 24. Oktober 2016, soll vom Grdst. Nr. 5293/2, KG Langenlois, das Protokoll des Gemeinderates vom 28. September

8 Trennstück 1 (im Ausmaß von 54 m²), dem öffentlichen Gut Höllgasse Grdst. Nr. 7415/2, KG Langenlois, zugeschlagen werden. Beschluss: Über Antrag von Stadtrat Mag. Leopold genehmigt der Gemeinderat dieses Rechtsgeschäft und erlässt folgende Kundmachung 1. Das in beiliegender Vermessungsurkunde der Vermessung Hiller ZT OG, GZ. 1076/2016, KG Langenlois, angeführte Trennstück 1 wird in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Langenlois übernommen. 2. Die Vermessungsurkunde ist ein fester Bestandteil dieses Beschlusses und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Gegen eine Verbücherung besteht kein Einwand. 10. Grundbesitz a) PKW-Abstellplätze am Parkplatz Kirchenplatz Änderung des Stellplatzmietvertrages Stadtrat Mag. Harald Leopold berichtet, dass der zwischen der Langenloiser Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft mbh. und der Stadtgemeinde Langenlois per 1. Jänner 2016 abgeschlossene PKW-Stellplatzmietvertrag geändert werden soll. Von den auf Teilen der Grundstücke 500/1 und 7446/2, KG Langenlois, gelegenen PKW-Abstellplätzen werden nur mehr die Stellplätze Nr. 1, 4 und 12 benötigt. Durch den Ankauf eines Elektroautos für die Stadtgemeinde Langenlois, welches in der Rathaus Passage abgestellt wird (Stromanschluss), wird der Stellplatz Nr. 3 nicht mehr benötigt. Die monatliche Miete reduziert sich daher von Euro 144,00 inkl. MWSt. (für vier Autos) auf Euro 108,00 inkl. MWSt. (für drei Autos) rückwirkend per 1. Juli Beschluss: Über Antrag von Stadtrat Mag. Leopold genehmigt der Gemeinderat den geänderten Stellplatzmietvertrag mit der Langenloiser Liegenschaftsverwaltungs-Gesellschaft mbh. per 1. Juli 2017 auf nunmehr drei Stellplätze. b) Verpachtung des Ackergrundstückes Parzelle 2715, KG Langenlois Laut Stadtrat Mag. Leopold liegt von der Biolandbau Dietl GesbR, Reittern 43, Gföhl, ein Antrag um Verpachtung des Ackergrundstückes Parzelle Nr. 2715, KG Langenlois, im Ausmaß von m², in der Riede Schlickenpfennig vor. Eine Begehung des Grundstückes mit Herrn Dietl fand am 6. September 2017 statt. Das gegenständliche Ackergrundstück wird schon seit längerer Zeit nicht mehr bewirtschaftet und ist daher mit Sträuchern und Unkraut überwuchert. Auf Grund der notwendigen Rekultivierungsarbeiten ersucht Herr Dietl, die Pacht für die nächsten zwei Jahre (2018 und 2019) nicht einzuheben bzw. nicht vorzuschreiben. Beschluss: Über Antrag von Stadtrat Mag. Leopold ist der Gemeinderat damit einverstanden, das Grundstück Parzelle Nr. 2715, KG. Langenlois, im Ausmaß von m² zu einem ha-satz von 180,00, jährlicher Pachtbetrag daher 55,94, ab 1. Jänner 2018, auf unbestimmte Zeit an die Biolandbau Dietl GesbR, Reittern 43, Gföhl, zu verpachten. Auf Grund der notwendigen Rekultivierungsarbeiten erfolgt die Pachtvorschreibung erst ab dem Jahr c) Teillöschung und Löschung von Dienstbarkeiten, Parzelle 207, KG Unterreith Auf dem Grundstück Parzelle Nr. 215 und 213/3, KG Unterreith, (Eigentümer Josef Murhammer) ist die Dienstbarkeit des Fahrens, Viehtreibens und Weiderechtes für das Gemeindegrundstück 207, KG Unterreith, einverleibt, berichtet Stadtrat Mag. Leopold. Da die eingetragenen Dienstbarkeiten gegenstandslos sind (Waldparzellen grenzen direkt an das Grundstück von Herrn Murhammer an), können diese nach Rücksprache mit Forstwart Protokoll des Gemeinderates vom 28. September

9 Holzmüller beim Grundstück Nr. 213/3 zur Gänze und beim Grdst. Nr. 215 die Dienstbarkeit des Viehtreibens und des Weiderechtes gelöscht werden. Beschluss: Über Antrag von Stadtrat Mag. Leopold genehmigt der Gemeinderat die von Rechtsanwältin Mag. a Sonja Fragner, Krems, erstellte Löschungserklärung. Sämtliche dabei anfallenden Kosten gehen zu Lasten von Josef Murhammer. 11. Anfragen, Berichte, Allfälliges Es wurden heute keine Anfragen gestellt. Berichte Stadtrat Werner Buder informiert über die 90 Jahr-Feier der Bezirksstelle des Roten Kreuzes Langenlois von 8. bis 10. September, bei der unter anderem der Zubau eröffnet und ein neues Fahrzeug in den Dienst gestellt wurde. Beim Tut-gut-Wandertag am 24. September konnten 133 Teilnehmer begrüßt werden. Er bedankt sich in diesem Zusammenhang für die hervorragende Kooperation mit dem Langenloiser Wanderverein, der hier mit seinem Organisationsteam hilfreich zur Seite stand. Vizebürgermeister Ing. Leopold Groiß berichtet über den Beginn der dritten Bauetappe bei der Sportanlage Langenlois. Hier wurde das alte Gebäude des Eislaufvereines geschliffen. Die beteiligten Vereine wurden bereits über die anstehenden Arbeitseinsätze instruiert, damit im kommenden Sommer einer großen Eröffnungsfeier der Gesamtsportanlage nichts mehr im Wege steht. Er bedankt sich als Sportreferent bei Obmann Gerald Eder und allen, die bei diesem Projekt an einem Strang ziehen. Mit der dritten und letzten Bauetappe erhalten die Eisläufer, die Läufer und die Tennisspieler eine adäquate Unterkunft. Abschließend hält er fest, dass die erneut positiven und steigenden Tourismuszahlen eine besonders gute Entwicklung aufzeigen und die Gemeinde daher auch ein Hotel in Schiltern brauchen würde. Stadtrat Redl informiert über die neu geschaffene Nachmittagsbetreuung in Schiltern, die im ehemaligen Lehrerhaus eingerichtet wurde. Stadtrat Ing. Stefan Nastl weist auf die termingerechte Fertigstellung des zweiten Teiles der Franz Josef-Straße in Langenlois hin. Mit diesem gelungenen Straßenzug wurde ein großes Sanierungsprojekt erledigt. Mit dem zweiten Teil der Austraße (ab Haindorferstraße bis zur Bundesstraße) startete man ein weiteres Sanierungsvorhaben, das in den nächsten Monaten fertig sein soll. Die Sanierung der desolaten Zöbinger Straße steht im kommenden Jahr am Realisierungsplan. Umweltgemeinderat Josef Hausmann berichtet über die Auszeichnung, die die Stadtgemeinde Langenlois vom Land NÖ für die vorbildlich geführte Energiebuchhaltung erhalten hat. Stadträtin Mag. a Reiter freut sich über die erfolgreich abgelaufene Sommersaison rund um die Schlossfestspiele und das Kindermusical Ritter Rost in Schiltern. Während Haindorf etwas hinter den Erwartungen geblieben ist, konnte Ritter Rost mit Gästen erneut einen Besucherrekord aufstellen. Insgesamt durfte die Kulturstadt Langenlois bei all diesen Veranstaltungen Gäste begrüßen. Sie blickt auch auf einen schönen Erfolg der Septemberlese zurück, die am vergangenen Wochenenden an vier Schauplätzen stattgefunden hat. Weiters teilt sie mit, dass sich Langenlois beim ausgeschriebenen Bewerb Kulturfreundlichste Gemeinde im Bezirk beworben hat und sich gute Chancen für einen Gewinn ausrechnet. Abschließend freut sie sich, dass sich der Stadtrat am 20. September 2017 geeinigt hat, das Angebot der NÖ Regional GmbH., Hauptregion Waldviertel, für eine Prozess- und Projektbegleitung für die Errichtung bzw. Einrichtung eines Regionalladens im Ortskern von Langenlois anzunehmen und bedankt sich für den Beschluss dieses sinnvollen Geschäftsmodells, das eine runde Ergänzung zum Grünmarkt und zum Ursin Haus sein könnte. Protokoll des Gemeinderates vom 28. September

10 Stadtrat Harald Groll berichtet über die beauftragten Brunnenbohrungen, welche derzeit in Langenlois stattfinden. Auch in Schiltern ist eine Wassersondierung vorgesehen. Stadtrat Mag. LEOPOLD gibt zu, dass die Bauhofmitarbeiter mit den immer mehr werdenden Rabatten und Grünflächen in diesem Sommer zum Teil überfordert waren, da der im Vorjahr aufgenommene Landschaftsgärtner gekündigt hat. Es wurde auch ein Aufruf gestartet, dass die Anrainer hier helfend einspringen sollten, die sich einst derartige Grünflächen gewünscht haben. Bürgermeister Meisl teilt hiezu mit, dass ab 2. Oktober 2017 mit Manuel Wiesinger aus Reith ein neuer Landschaftsgärtner und Baumfachmann bei der Stadtgemeinde Langenlois angestellt wird. Außerdem soll Ana-Florica Linz, wohnhaft in Hadersdorf-Kammern, in den nächsten Wochen als Aushilfskraft für die Grünraum-Herbstarbeiten im Gemeindegebiet beschäftigt werden. Diese Dame mit gärtnerischer Vorbildung hat sich auch um die ausgeschriebene Gärtnerstelle beworben. Der Vorsitzende informiert noch über geänderte Parkplatzsituationen in Langenlois. Demnach können bald weitere neun Privatparkplätze neben dem Gemeindewohnhaus Kirchenplatz 2, Langenlois, zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang bedankt er sich bei der Familie Pernicka, die einer Erweiterung der Parkflächen auf ihrem Grundstück zugestimmt hat. Die Kurzparkzone in der Kamptalstraße wird verkürzt, somit kann man bald ab dem Haus Gartner stadtauswärts uneingeschränkt parken. Der Parkplatz in der Kaserngasse (ehemaliges Sauberer-Areal) ist ab sofort öffentlich kostenlos benutzbar. Es wird auch in der Wiener Straße ein öffentliches Parkareal hinter dem Spar-Supermarkt für eine Entspannung der Parkplatzsituation im Stadtgebiet sorgen. Hier können vor allem das Lehrpersonal der Volksschule Langenlois und Friedhofs- bzw. Begräbnisgäste kostenlos parken. Ende der öffentlichen Sitzung: Uhr im nichtöffentlichen Teil wurden behandelt: 12. Gemeindewohnungsangelegenheiten wurden bearbeitet und dabei zwei Wohnungen vergeben. Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28. September 2017 wird durch die Unterschriften der Fraktionsvertreter genehmigt. Hubert Meisl e.h. Ulli Paur e.h. - Karl Brunner e.h Der Bürgermeister: Schriftführerin Ulli Paur für die ÖVP: für die GRÜNEN: für die FPÖ: für die SPÖ: Protokoll des Gemeinderates vom 28. September

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