ÖBB - Strecke 117 Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg. Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg. Km 0,740 km 37,920

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1 AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL B ÖBB - Strecke 117 Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Km 0,740 km 37,920 Straßenplanung EINREICHPROJEKT Version Datum Name Beschreibung der Änderung OBJEKTNR: STRECKENNR.: 117 ABSCHNITT km / Stat. Bearbeitet Feb mc Inhalt Gezeichnet Feb mc Geprüft Feb AW GZ Plangröße 48 Seiten Maßstab Planung: Bericht Projektant: Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg km 0,740 37,920 Technischer Bericht Überführung Gemeindestraße km 21,535 Fachreferent: Unterschrift/Stempel Projektleitung: Bauwerber ÖBB-Infrastruktur AG Unterschrift/Stempel Unterschrift/Stempel

2 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb PLANUNGSTEAM Planungsgemeinschaft Marchegger AST (PGM) Leithastraße 10, 1200 Wien Werner Consult Ziviltechnikergesellschaft.m.b.H. Leithastraße 10, 1200 Wien Tel.: 01 / Fax: 01 / wien@wernerconsult.at ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH Harrachstraße 26, 4020 Linz Tel.: 0512 / Fax: 0512 / info@linz.ilf.com Fachplanung Straßenplanung Werner Consult Ziviltechnikergesellschaft.m.b.H. Leithastraße 10, 1200 Wien Tel.: 01 / Fax: 01 / wien@wernerconsult.at PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 2 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

3 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES Projektziele Allgemeine Vorhabensbeschreibung Konzept der Baudurchführung Straßenplanung Straßenbauliche Maßnahmen im Modul Straßenbauliche Maßnahmen im Modul Landwirtschaftliche Wege Begleitwegenetz Rahmenbedingungen Verkehrliche Grundlagen Bestand Prognose VERWENDETE UNTERLAGEN 12 3 LAGE IM RAUM Ortsangabe 13 4 ENTWURFSBESCHREIBUNG Allgemeines Querschnittsgestaltung Oberbaubemessung Regelquerschnitt Trassenführung im Grundriss Trassenführung im Aufriss Schleppkurvennachweise Sichtweitennachweise Entwässerungsmaßnahmen 21 5 KUNSTBAUTEN 21 6 AUSWEICHEN 21 7 EINBAUTEN 21 8 UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE 22 PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 3 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

4 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb GRUNDEINLÖSUNGEN BAUHERSTELLUNG Allgemeines Bauphasen ANHANG Nachweis Fahrstreifenverbreiterungen Schleppkurvennachweise Sichtweitennachweise 26 PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 4 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

5 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Übersichtskarte Wien Bratislava nördl. d. Donau (Ausbau Strecke 117 dunkelblau) 7 Abbildung 2: Straßen-Verkehrsaufkommen Bestand 2008 Gesamtverkehr 10 Abbildung 3: Straßen-Verkehrsprognose 2025 Gesamtverkehr 11 Abbildung 4: Regelquerschnitt Freiland 18 Abbildung 5: Regelquerschnitt Objektsbereich 19 Abbildung 6: Bemessungsfahrzeug Schleppkurvennachweis 20 Abbildung 7: Systemskizze Bodenauswechslung (BGG Consult, ) 22 Abbildung 8: Fahrstreifenverbreiterungsnachweis Gemeindestraße Bogen 2 24 Abbildung 9: Schleppkurvennachweis Weg 7f 25 Abbildung 10: Schleppkurvennachweis Weg 7g 25 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Trassierungselemente 14 Tabelle 2: Querschnittselemente Freiland 14 Tabelle 3: Querschnittselemente Objekt 15 Tabelle 4: Deckenaufbau 17 Tabelle 5: Parameter Sichtweitennachweise 20 ANLAGENVERZEICHNIS Aktenvermerk Abstimmungsbesprechung Straßen mit Land NÖ Aktenvermerk Abstimmungsbesprechung Straßen mit Land NÖ PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 5 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

6 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb ALLGEMEINES 1.1 Projektziele Die Strecke Stadlau Marchegg Staatsgrenze (auch Marchegger Ast der Ostbahn) ist Bestandteil des Paneuropäischen Korridors IV und soll künftig eine wichtige Aufgabe als grenzüberschreitende Schienenverbindung in der Region Wien Bratislava haben. Sie ist auch Teil der im Letter of Intent dargelegten Verlängerung des TEN-T PP 23 der Baltisch-Adriatischen Achse und soll die derzeitigen Endpunkte Wien und Bratislava miteinander verbinden. Ziel des Projekts ist es daher, eine leistungsfähige Eisenbahnverbindung für die Twin- City-Region Wien Bratislava mit ihrem hohen wirtschaftlichen Entwicklungspotential zu schaffen. Dadurch sind Auswirkungen auf die langfristige zukünftige Stadt- und Regionalentwicklung sowie das vorhandene Pendlerpotential im Planungsraum zu erwarten. Diese Zielsetzung wird für den bestehenden Abschnitt Nr. 117 Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg (Marchegger Ast) erreicht durch: Elektrifizierung der Strecke zweigleisiger Ausbau Erhöhung der Geschwindigkeit auf Vmax=160 km/h Beibehaltung der Anschlüsse und Ladestellen für den Güterverkehr Anpassung des Straßennetzes mit Beseitigung oder Auflassung der Eisenbahnkreuzungen (EK s) attraktive und einheitliche Gestaltung (Corporate Identity) für Fahrgast- Haltepunkte und sonstige Bauten wirtschaftliche Betriebsführung durch unbesetzte Bahnhöfe und automatisierte Stellwerke Schaffung eines modernen Umweltstandards (Lärm-, Erschütterungsschutz) Für den Teilabschnitt im Land Wien gilt: Rasche Realisierung und in Abstimmung mit Projekten im Umfeld (Stadtentwicklungsgebiet Seestadt Aspern, Ausbau Spange Flugfeld Aspern und Stadtstraße, Verknüpfung mit dem Ausbau der U2) Für den Teilabschnitt im Land Niederösterreich gilt: etappenweiser Ausbau Mit den slowakischen Eisenbahnen und Behörden erfolgt eine Abstimmung des Ausbauvorhabens. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 6 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

7 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Allgemeine Vorhabensbeschreibung Das vorliegende Ausbauvorhaben sieht vor die bestehende Strecke Haltestelle Wien Erzherzog Karl-Straße bis Mitte der Brücke über die March (Staatsgrenze mit der slowakischen Republik) zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren, sowie die Streckengeschwindigkeit mit Ausnahme der ersten Kilometer (bis ca. km 2,3) und den letzten 1,5 km vor der Staatsgrenze auf Vmax=160 km/h anzuheben. Mit dem Ausbau der gegenständlichen Strecke kann die Fahrzeit massiv verkürzt werden und neben der Steigerung der Streckenkapazität ist eine Kantenfahrzeit unter der Voraussetzung, dass auch die entsprechenden Maßnahmen in der Slowakischen Republik realisiert werden, zwischen dem Bahnhof Wien und dem Bahnhof Bratislava von 45 Minuten erreichbar. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen werden die bestehenden Eisenbahnkreuzungen Großteils durch Über- bzw. Unterführungen ersetzt bzw. aufgelassen oder zumindest mit technischen Sicherungen ausgestattet. Im Rahmen des Projekts erfolgt auch eine Attraktivierung der Bahnhöfe und Haltestellen mit einer Neugestaltung der Zugangssituationen, Einrichtung von Wegeleitsystemen und Reisendeninformationssystemen. Abbildung 1: Übersichtskarte Wien Bratislava nördl. d. Donau (Ausbau Strecke 117 dunkelblau) Der Streckenausbau und die Elektrifizierung werden auf slowakischer Seite fortgesetzt. Der Bahnhof Devinska Nova Ves liegt ca. 2 km nach der Staatsgrenze. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 7 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

8 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Konzept der Baudurchführung Das Ausbaukonzept sieht vor die eingleisige Bestandsstrecke zu elektrifizieren und in zwei Modulen zweigleisig auszubauen. Dabei ist im ersten Modul vorgesehen: die bestehende nicht elektrifizierte eingleisige Strecke aufzulassen und in Parallellage mit einzelnen Linienverbesserungen durch eine neue eingleisige elektrifizierte Strecke zu ersetzten, die Geschwindigkeit auf Vmax=160 km/h zu erhöhen und in den Abschnitten o Wien Erzherzog Karlstraße Flugfeld Aspern o Siebenbrunn-Leopoldsdorf Schönfeld-Lassee o Marchegg Staatsgrenze durch Zulegung eines zweiten Gleises die Kapazität zu erhöhen. Im zweiten Modul erfolgt der durchgängig zweigleisige Ausbau. 1.4 Straßenplanung Im Zuge des zweigleisigen Vollausbaus sollen sämtliche Eisenbahnkreuzungen entweder durch Über- und Unterführungen ersetzt, oder aufgelassen werden. Dabei wird auf die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Wegenetzes durch Abstimmungen mit den betroffenen Gemeinden bzw. der Landwirtschaftskammer Rücksicht genommen Straßenbauliche Maßnahmen im Modul 1 Im Modul 1 werden die Eisenbahnkreuzungen im Bereich dreier Bahnhöfe und innerhalb der zweigleisigen Insel zwischen Siebenbrunn Leopoldsdorf und Schönfeld Lassee aufgelassen und durch Querungsbauwerke ersetzt. Die Eisenbahnkreuzungen in den eingleisigen Abschnitten der Freistrecke werden technisch gesichert Straßenbauliche Maßnahmen im Modul 2 Im Modul 2 des Abschnittes Niederösterreich werden die im ersten Ausbaumodul technisch gesicherten Eisenbahnkreuzungen aufgelassen oder durch Über- bzw. Unterführungen ersetzt. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 8 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

9 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Landwirtschaftliche Wege Begleitwegenetz Alle bestehenden bahnparallelen Wege die hauptsächlich der Erschließung landwirtschaftlicher Nutzflächen dienen werden im Zuge des Eisenbahnprojekts aufrecht erhalten bzw. als Ersatzmaßnahmen für EK Auflassungen neu errichtet oder attraktiviert. 1.5 Rahmenbedingungen Voraussichtliche Standortgemeinden Abschnitt Landesgrenze Wien bis Marchegg: Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf Raasdorf Grosshofen Glinzendorf Marktgemeinde Leopoldsdorf im Marchfelde Marktgemeinde Obersiebenbrunn Untersiebenbrunn Marktgemeinde Lassee Stadtgemeinde Marchegg 1.6 Verkehrliche Grundlagen Als Grundlage für die Überprüfung von Anlagenverhältnissen im Bestandsstraßennetz bzw. künftiger Niveaufreimachungen werden folgende Szenarien herangezogen: Der Bestandsplanfall 2008 bildet das derzeitige Netz ab und ist somit Basis für die Bauphasenuntersuchung. Der Planfall 2025 zeigt eine Weiterentwicklung im Straßennetz, in dem bereits die hochrangigen Infrastrukturvorhaben der ASFINAG (S 1, S 8 West) samt ihren Wirkungen berücksichtigt sind. Dieser Planfall dient vor allem zur Beurteilung jener Situationen, in denen durch die Niveaufreimachung von bestehenden Eisenbahnkreuzungen eine veränderte Situation eintritt. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 9 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

10 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21, Feb Bestand 2008 Abbildung 2: Straßen-Verkehrsaufkommen Bestand 2008 Gesamtverkehr PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc Seite 10 PG MA 2013

11 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Prognose 2025 Abbildung 3: Straßen-Verkehrsprognose 2025 Gesamtverkehr PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc Seite 11 PG MA 2013

12 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb VERWENDETE UNTERLAGEN Vermessung und Einbauten; ARGE Angst Hornyik, Stand Mai 2008 Kataster; Erhebung durch ARGE Angst Hornyik, Stand Mai 2008 Verkehrszahlen für den Prognosezeitpunkt 2025, Büro Snizek und Partner, Stand April 2010 (aus ASFINAG UVP-Projekt S 8 Marchfeld Schnellstraße) Marchbarkeitsstudie Ausbau Strecke 117 Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg; Werner Consult ZiviltechnikergmbH, 2005 und Ergänzung 2008 ÖBB UVE-Konzept Ausbau Strecke 117 Stadlau Marchegg, Staatsgrenze; PGM, Beitl ZT 2012 Bodengutachten, Büro BGG, 2012 NÖ Straßengesetz 1999 i.d.g.f. NÖ Landesstraßenverzeichnis i.d.g.f. Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS); Österreichische Forschungsgesellschaft Straße, Schiene und Verkehr EBEV Eisenbahn-Bauentwurfsverordnung i.d.g.f. Besprechungen, Protokolle, Aktenvermerke Begehungen und eigene Erhebungen PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 12 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

13 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb LAGE IM RAUM Die Gemeindestraße verläuft von Untersiebenbrunn in südwestliche Richtung bis zur Anbindung an die Landesstraße L 5. Dabei quert die Gemeindestraße die ÖBB- Strecke 117 etwa 1,4 km südlich von Untersiebenbrunn. 3.1 Ortsangabe Land: Verwaltungsbezirk: Gemeinde: Katastralgemeinde: Niederösterreich Gänserndorf Untersiebenbrunn Untersiebenbrunn PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 13 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

14 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb ENTWURFSBESCHREIBUNG 4.1 Allgemeines Die Niveaufreimachung der gegenständlichen Gemeindestraße erfolgt mit einer Überführung der ÖBB-Strecke 117 auf einer Länge von ca. 740 m. Dabei ist das Kreuzungsbauwerk an der Stelle der bestehenden Eisenbahnkreuzung (EK) bei ÖBB- Bestandskilometer 21,506 vorgesehen. Die Trassierungsparameter wurden entsprechend der Bedeutung der Straße für v P = 70 km/h wie folgt festgelegt: Entwurfselemente lt. RVS für V P 70 km/h im Projekt entspricht V P Mindestradius R min 130 m 350 m 90 km/h Mindestlänge der Klotoide L min 39 m 39,2 m 70 km/h Mindestlänge des Kreisbogens L min 19,44 m 30,1 m 108 km/h Mindestkuppenradius Rk min m m 70 km/h Mindestwannenradius Rw min m m 70 km/h Maximale Längsneigung s max 9 % 6 % 100 km/h Tabelle 1: Trassierungselemente 4.2 Querschnittsgestaltung Die Querschnittselemente der gegenständlichen Umlegung wurden unter Zugrundelegung der RVS sowie des Abstimmungsgespräches mit dem Amt der niederösterreichischen Landesregierung vom (siehe Anhang) insbesondere im Zusammenhang mit der Festlegung der Bemessungsverkehrsstärken festgelegt. Regelquerschnittselemente Breite Bankett befestigter Seitenstreifen Fahrstreifen* Fahrstreifen* befestigter Seitenstreifen Bankett Kronenbreite 1,00 m 0,25 m 2,75 m 2,75 m 0,25 m 1,00 m 8,00 m Tabelle 2: Querschnittselemente Freiland * zuzüglich erforderlicher Fahrstreifenverbreiterungen in Bögen, siehe Nachweisführung im Anhang PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 14 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

15 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Regelquerschnittselemente Breite Randbalken befestigter Seitenstreifen Fahrstreifen* Fahrstreifen* befestigter Seitenstreifen Randbalken Kronenbreite 1,25 m 0,50 m 2,75 m 2,75 m 0,50 m 1,25 m 9,00 m Tabelle 3: Querschnittselemente Objekt PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 15 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

16 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Oberbaubemessung Für die Oberbaubemessung wurden die Prognosedaten des Büros Snizek und Partner aus dem ASFINAG Projekt S 8 Marchfeld Schnellstraße mit dem Planfall 1-C (2025 Prognosehorizont) herangezogen. Da für die Gemeindestraßen im Projektsgebiet keine Verkehrszahlen angegeben wurden, ist für die Bemessung, unter Berücksichtigung der saisonalen Spitzenbelastung vor allem durch landwirtschaftlichen Verkehr, der Prognosewert einer vergleichbaren Landesstraße L3010 herangezogen worden. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 16 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

17 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb In der nachstehenden Tabelle ist der resultierende Deckenaufbau dargestellt. Typ Bezeichnung Schichtstärke Asphaltbeton AC 11 deck 70/100 A1 G2 3 cm bituminöse TS AC 22 trag 70/100 T1 G4 5 cm bituminöse TS AC 22 trag 70/100 T1 G4 5 cm obere ungebundene TS ungebundene obere TS U3 0/32 20 cm untere ungebundene TS ungebundene untere TS U8 0/63 30 cm Gesamtstärke mind. 63 cm Tabelle 4: Deckenaufbau Der Deckenaufbau auf dem Objekt entspricht der Lastklasse II gemäß RVS und ist in folgender Tabelle abgebildet. Typ Bezeichnung Schichtstärke Splitmastixasphalt SMA 11 PmB 45/80-64, S1 G1 3 cm bituminöse TS AC22 binder, PmB 45/80-64, H1 G4 6 cm Schutzschicht AC8 deck, 70/100, A1, G1 2 cm Gesamtstärke 11 cm PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 17 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

18 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Regelquerschnitt Abbildung 4: Regelquerschnitt Freiland PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 18 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

19 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Abbildung 5: Regelquerschnitt Objektsbereich 4.3 Trassenführung im Grundriss Die Umlegung der gegenständlichen Gemeindestraße beginnt nördlich der bestehenden EK und verläuft in südwestliche Richtung bis zum Ende weitestgehend am Bestand. Lediglich südlich der aufzulassenden EK schwenkt die Trasse aufgrund der geradlinigen Führung über das künftige Brückenobjekt etwas von der bestehenden Gemeindestraße ab. Die Trasse schließt mit einer Geraden an den Bestand an. Nach einem dem Bestand angepassten großzügigen Linksbogen R = 6750 m verläuft die Trasse geradlinig über das Brückenobjekt SM22 und schwenkt nach einer Bogenfolge mit den Bögen Linksbogen R = 350 m und Rechtsbogen R = 2000 m in den Bestand. 4.4 Trassenführung im Aufriss Beginnend im Bestand mit einem leichten Gefälle von s = -0,073 % steigt die Nivelette nach einer Wannenausrundung R = 1300 m mit einer Längsneigung von s = 6,0 %. Mit einer anschließenden Kuppenausrundung R = 2000 m wird das Brückenobjekt gequert, bevor die Nivellete mit s = 6,0 % fällt und mit einer weiteren PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 19 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

20 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Wannenausrundung R = 1300 m und einem anschließendem Gefälle von s = 1,1 % in den Bestand einbindet. 4.5 Schleppkurvennachweise Das maßgebende Bemessungsfahrzeug ist der LKW mit Anhänger, dessen Schleppkurve die eines Traktors mit zwei Anhängern abdeckt. Für die Schleppkurvenuntersuchungen wurde die Software AutoTurn Version 6 verwendet. Abbildung 6: Bemessungsfahrzeug Schleppkurvennachweis Die Komfortstufen der Schleppkurvenuntersuchungen entsprechen der Kategorie B gem. RVS , also unter Berücksichtigung einer langsamen Fahrt mit schnell zunehmenden Lenkradeinschlag. Die Leitkurve ist durch eine stetige Linienführung geprägt. Die Schleppkurvennachweise sind den Planausschnitten im Anhang zu entnehmen. 4.1 Sichtweitennachweise Die Nachweisführung der Sichtweiten erfolgt gemäß RVS und Die erforderlichen Sichtweiten sind den vorhanden Sichtweiten in der nachstehenden Tabelle gegenübergestellt und graphisch in der Plandarstellung im Längenschnitt sowie in den Lageplanausschnitten im Anhang ersichtlich. Da es sich bei den untersuchten Knoten jeweils um Zufahrten zu landwirtschaftlichen Wegen handelt, wurde vorausgesetzt, dass die Fahrzeuge der untergeordneten Wege jedenfalls am Knoten anhalten. Dies resultiert auch aus den Anlageverhältnissen der geplanten Anbindungen. Sichtweiten für V P 70 km/h im Projekt s erf gem. RVS m 61 m a gem. RVS m > 145 m Tabelle 5: Parameter Sichtweitennachweise PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 20 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

21 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Zusätzlich zu den erforderlichen Sichtnachweisen gem. RVS wurde auch die Sichtweite für Sondertransporte auf der Kuppe untersucht. Diese beträgt 200 m. 4.2 Entwässerungsmaßnahmen Die gesamte Trasse verläuft in Dammlage. Daher werden die Straßenwässer generell flächig über die Böschung versickert. Zusätzlich sind Dammfuß begleitende Versickerungsmulden vorgesehen, um den Zufluss von Straßenwässern auf die angrenzenden Grundstücke zu vermeiden. Die Brückenwässer werden gesammelt, über gepflasterte Mulden an den Widerlagerböschungen, Humusmulden im Dammfußbereich zugeführt und gereinigt zur Versickerung gebracht. 5 KUNSTBAUTEN Im Zuge der Umlegung der Gemeindestraße wird ein Objekt errichtet. Objektnummer Stationierung Beschreibung Bauteilabmessungen SM 22 Gem.Str-km 0,36 Str.117 Bestands-km 21,506 Str.117 Projekts-km 21,535 Brücke der Gem.Str. über die ÖBB-Strecke Feld-Rahmen-Brücke, integrale Bauweise L W = 32,87 m L H 7,50 m KZW = 62,645g Die Kunstbautenplanung ist den Unterlagen der Mappe B08 für konstruktiven Ingenieurbau zu entnehmen. 6 AUSWEICHEN Für den Begegnungsfall von Mähdreschern sind jeweils vor dem Brückenobjekt Ausweichen vorgesehen um ein Vorbeifahren zwischen den Leitschienen am Damm gewährleisten zu können. Die Ausweichen sind mit l = 18 m und b = 0,20 m vorgesehen. Die Längen der Verziehungsstrecken vor und nach der Ausweiche betragen 4 m. Dadurch ergibt sich eine für den Begegnungsfall zur Verfügung stehende Breite zwischen den Leitschienen von 6,70 m. 7 EINBAUTEN Die Einbauten wurden im Rahmen der Vermessung erhoben. Im Projektsbereich der gegenständlichen Gemeindestraßenumlegung sind keine Einbauten bekannt. Im Zuge des Bauprojektes sollte bei den aus den Nachbarbaulosen bekannten Einbautenträgern eine zusätzliche Einbautenerhebung durchgeführt werden. Gegebenenfalls ist eine Einbautenverhandlung durchzuführen und das Einvernehmen herzustellen. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 21 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

22 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE Für die gegenständliche Niveaufreimachung gelten folgende Festlegungen gemäß dem Gutachten von BGG Consult: [...] In jenen Abschnitten, wo die Dammstärke unter Unterbauplanum ca. 0,5 m unterschreitet (geländegleiche Bereiche bzw. Einschnitte), ist zusätzlich eine Bodenauswechslung vorzusehen. Die Tiefe soll derart festgelegt werden, dass der Gesamtaufbau unter Unterbauplanum eine Stärke von ca. 50 cm annimmt. Bei höher liegender Kies OK kann die Auswechslung mit dieser begrenzt werden. Bei Dämmen einer Höhe > 5,0 m sind zur Erzielung einer ausreichenden Dammfußstabilität Bodenauswechslungen im Bereich der Dammfüße unerlässlich. Diese sollen abhängig von der Dammhöhe eine Tiefe von ca. 1,0 m (Dammhöhen zwischen 5,0 m und 8,0 m) bis ca. 1,5 m (Dammhöhen > 8,0 m) ab GOK aufweisen. Der Mutter- bzw. Zwischenboden ist allerdings jedenfalls vollständig zu entfernen. Auch diesfalls kann die Auswechslung mit der Kies OK begrenzt werden. Die Breite der Auswechslungen ist mit ca. 4,0 m bzw. ca. 5,0 m abzuschätzen. Da bei den Dämmen jeweils Dammfußmulden vorgesehen sind, sind die Bodenauswechslungen zur Gänze unterhalb der Dammschüttung zu situieren. Bei Beibehaltung der angegebenen Breiten ist kein Überstand vor dem Dammfuß erforderlich. Zur Erzielung einer ausreichenden Stabilität sind Auswechslungen innerhalbe der Deckschichtmaterialien jedenfalls bis zur UK der Humusmulden durchzuführen. [...] Abbildung 7: Systemskizze Bodenauswechslung (BGG Consult, ) [...] Im Dammmittenbereich kann der Mutterbodenabtrag als ausreichend erachtet werden. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 22 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

23 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Generell sind als Material für die Bodenauswechslung sandig-schluffige Kiese einzusetzen. An der UK der Bodenauswechslung soll ein Trenn- und Filtervlies aufgelegt werden, sofern die Bodenauswechslungsunterkante nicht im quartären Kies situiert ist. [...] 9 GRUNDEINLÖSUNGEN Angaben zur Grundeinlöse der gegenständlichen Niveaufreimachung sind dem Grundeinlöseverzeichnis sowie -lageplan der Einlagen in Mappe B 13 zu entnehmen. 10 BAUHERSTELLUNG 10.1 Allgemeines Die Realisierung der gegenständlichen Niveaufreimachung der Gemeindestraße erfolgt im ersten Modul ( ) des Projektes Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Strecke 117 Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Bauphasen 1. In der ersten Bauphase erfolgt die Herstellung des Brückenobjektes unter Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs. Dabei wird die Gemeindestraße gesperrt. 2. Die zweite Bauphase beinhaltet die Erd- und Straßenbaumaßnahmen bis zur Verkehrsfreigabe. Wien, im Februar PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 23 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

24 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb ANHANG 11.1 Nachweis Fahrstreifenverbreiterungen Abbildung 8: Fahrstreifenverbreiterungsnachweis Gemeindestraße Bogen 2 PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 24 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

25 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Schleppkurvennachweise Abbildung 9: Schleppkurvennachweis Weg 7f Abbildung 10: Schleppkurvennachweis Weg 7g PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 25 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

26 ÖBB Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg B Technischer Bericht Gem.-Str. km 21,51 Feb Sichtweitennachweise PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 26 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\04_Schriftsatz\Straßenplanung\03_Gemeindestraßen\B062201_TB_Gem_21,51.doc PG MA 2013

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29 PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST ÖBB Strecke 117: Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg ÖBB Strecke 115: Gänserndorf Marchegg Leithastraße 10 Telefon: 01 / A-1200 Wien Telefax: 01 / wien@wernerconsult.at AKTENVERMERK ABSTIMMUNGSBESPRECHUNG STRASSEN MIT LAND NÖ Datum Bespr , 9:00 12:00 Uhr Ort 1150 Wien, Sparkassaplatz 6 PLWO Projekt ÖBB Strecken 115 und 117 Betrifft Straßenplanung mit Land NÖ Verfasserin Werner Consult, Kantner Teilnehmer- /innen (ohne Titel) Alfred Hüngsberg (ÖBB-NA-PLWO3) Markus Kuttenberger (Amt der NÖ Landesregierung) Rainer Irschik (Amt der NÖ Landesregierung) Axel Wagner (PGM - Werner Consult) Christoph Möller (PGM - Werner Consult) Herbert Figlowsky (PGM - Werner Consult) Olivia Kantner (PGM - Werner Consult) Martin Seidel (PGM - ILF) Reinhard Brezyna (PGM - Stoik) Christoph Stöttinger (Beitl ZT) Verteiler An alle Teilnehmer/-innen PGM Themen: 1 Vorstellung des Projekts 2 2 Landesstraßen 2 3 Zeitplan, Baukonzept 4 4 Allfälliges 4 Beilagen B1 Anwesenheitsliste B2 - Aktenvermerk vom B3 - Straßenaufbau PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 1 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\01_Kommunikation\Aktenvermerke\MAst Abstimmung Straßen Land NÖ_Rev.1.doc PG MA 2010

30 ÖBB Strecke 117: Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg ÖBB Strecke 115: Gänserndorf Marchegg Abstimmungsbesprechung Straßen mit Land NÖ VORSTELLUNG DES PROJEKTS Der Marchegger Ast, ÖBB Strecke 117, verläuft von Stadlau über Marchegg nach Bratislava. Die Strecke soll zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert werden, die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt Vmax = 160km/h. Der Ausbau erfolgt selektiv in 2 Modulen, dabei sollen auch alle niveaugleichen Eisenbahnkreuzungen aufgelassen werden. Modul 1: Modul 1 beinhaltet die Elektrifizierung und den teilweise zweigleisigen Ausbau der Strecke Stadlau Marchegg Staatsgrenze. Folgende Teilbereiche werden im Zuge des Moduls 1 zweigleisig ausgebaut: Wien (Stadlau) Flugfeld Aspern Siebenbrunn Leopoldsdorf Schönfeld Lassee Marchegg Bratislava In den 2-gleisigen Abschnitten sollen die Eisenbahnkreuzungen aufgelassen werden und durch Über- bzw. Unterführungen ersetzt werden. Alle übrigen Eisenbahnkreuzungen werden mit EK-Sicherungsanlagen (Vmax = 160km/h) ausgestattet. Geplanter Baubeginn: ab 2016 Modul 2: Im Modul 2 erfolgt der durchgehende zweigleisige Ausbau von der Erzherzog Karlstraße bis zur Staatsgrenze n. Marchegg (Vmax = 160km/h) und die Auflassung aller noch bestehenden Eisenbahnkreuzungen. Geplanter Baubeginn: nach 2025 Die Strecke 117 soll zur HL-Strecke verordnet werden. Demnach erfolgt die UVP- Einreichung beim BMVIT. 2 LANDESSTRAßEN Allgemein wurde festgelegt, dass nur der Regelfall zu planen ist, d.h. es werden keine zukünftigen Straßenausbaumaßnahmen vorweggenommen. Bei Landesstraßen soll die maximale Längsneigung 6% nicht überschreiten. Unterführungen sollen eine lichte Höhe von 4,70 m aufweisen. Das Straßenentwässerungssystem von Unterführungen ist auf ein 30 jährliches Regenereignis zu dimensionieren. Pumpwerke sollen dabei mit jeweils zwei alternierend PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 2 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\01_Kommunikation\Aktenvermerke\MAst Abstimmung Straßen Land NÖ_Rev.1.doc PG MA 2010

31 ÖBB Strecke 117: Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg ÖBB Strecke 115: Gänserndorf Marchegg Abstimmungsbesprechung Straßen mit Land NÖ betriebenen Pumpen ausgestattet werden. Der Einsatz von Mineralölabscheidern wird bei Unterführungen abgelehnt. Bei Führung von Geh- und Radweg in einer Unterführung ist eine Beleuchtung vorzusehen. Die Festlegung der Querschnittsgestaltung erfolgt gem. beigelegten Aktenvermerk vom mit Ausnahme der Landesstraße L9. (Anlage 2) Der Straßenaufbau erfolgt gemäß beigelegten Straßenaufbau (Anlage 3). Eine Beschreibung des bestehenden Aufbaus ist in der Anlage auch beschrieben. Folgende Landesstraßenquerungen wurden in der Abstimmung besprochen: L 3019, Straßenüberführung (Bestands-EB-Km 9,054): Es wurde überlegt die L 3019 nach Errichtung der Spange Grosshofen (Umfahrung Raasdorf) als Landesstraße aufzulassen und zur Gemeindestraße zurückzustufen. Bei der Besprechung am hat sich jedoch die Gemeinde Raasdorf geweigert, die L 3019 künftig als Gemeindestraße zu übernehmen. Die Straße bleibt somit im Eigentum des Landes NÖ als L L5, Straßenunterführung (Bestands-EB-Km 10,000) Siehe Anlagen. L 11, Straßenüberführung (Bestands-EB-Km 10,970): Nach Errichtung der Spange Grosshofen wird eine starke Zunahme der Verkehrszahlen prognostiziert (DTV steigt von 1600 auf 16000). Auf Grund dessen ist eine Auflassung der Eisenbahnkreuzung aus Sicht des Landes Nierderösterreich notwendig. Eine Auflassung der Eisenbahnkreuzung ist von den ÖBB im Modul 1 vorgesehen, frühestens Die im Bestand vorhandene Querschnittsbreite soll bleiben. L 3010, Straßenunterführung (Bestands-EB-Km 14,587): Die L3010 ist derzeit als Landesstraße gewidmet. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens ist angedacht diese künftig an die Gemeinde abzutreten. Mit der Gemeinde sollen diesbezüglich Gespräche geführt werden. Ein kombinierter Geh- und Radweg soll in der Unterführung erhöht mitgeführt werden, von diesem erfolgt der Zugang zur Haltestelle. Der Geh- und Radweg ist allerdings nicht auf Grund der Verkehrszahlen erforderlich (DTV 252), sondern wegen des Zugangs zur Haltestelle. L6, Straßenüberführung (Bestands-EB-Km 16,288): Siehe Anlagen. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 3 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\01_Kommunikation\Aktenvermerke\MAst Abstimmung Straßen Land NÖ_Rev.1.doc PG MA 2010

32 ÖBB Strecke 117: Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg ÖBB Strecke 115: Gänserndorf Marchegg Abstimmungsbesprechung Straßen mit Land NÖ L9, Straßenüberführung (Bestands-EB-Km 18,860): Statt der im Vorprojekt dargestellten Straßenunterführung soll eine Straßenüberführung errichtet werden. (Beschreibung L9 im Anhang B2 gilt nicht). Die Bahnstrecke nach Engelhartstetten ist bei der Objektplanung zu berücksichtigen. Die derzeit in der Variante Straßenüberführung dargestellte Kreisverkehrsanlage Nord ist durch eine Knotenpunktlösung zu ersetzen. L 3021 endet bei der Haltestelle (Bestands-EB-Km 22,660): Nördlich der Eisenbahnkreuzung soll die L 3021 als Landesstraße aufgelassen werden. Mit der Gemeinde sollen diesbezüglich Gespräche geführt werden. Südlich der Eisenbahnkreuzung wurde die Landesstraße bereits zur Gemeindestraße zurückgestuft. L4 Straßenunterführung (Bestands-EB-Km 27,630): Im Bahnhof Schönfeld Lassee sollen an Stelle von zwei Randbahnsteigen ein Inselbahnsteig beim bestehenden Aufnahmegebäude errichtet werden. Demzufolge ist kein Bahnsteigzugang aus der Unterführung mehr notwendig. Ein erhöhter Geh- und Radweg soll trotzdem in der Straßenunterführung mitgeführt werden. 3 ZEITPLAN, BAUKONZEPT Gemäß aktuellem Zeitplan erfolgt die Einreichung zur UVP im Sommer Bei der Bauphasenplanung werden für eventuelle erforderliche Straßensperren Umfahrungsmöglichkeiten vorgesehen. Bei Orten mit zwei Eisenbahnkreuzungen soll jeweils nur eine der beiden Eisenbahnkreuzung gesperrt werden und die andere für den Verkehr frei befahrbar sein. 4 ALLFÄLLIGES Für die Errichtung der Ersatzbauwerke an Stelle der bestehenden Eisenbahnkreuzungen ist ein Übereinkommen zwischen ÖBB und Land NÖ notwendig. Das Übereinkommen muss vor der Einreichung abgeschlossen sein. Für die Straßenüberführungen wird mit den Brückenbauzuständigen des Land NÖ (Herr Dipl.- Ing. Klampfer) und der ÖBB (Herr Dipl.-Ing. Novak) abgeklärt, bei welchen Objekten Sonderfahrzeuge in der Tragwerksbemessung herangezogen werden sollen. Die Abstimmung erfolgt im Rahmen der Brückenplanung. (Die Zuständigkeit liegt beim Objektplaner). Bei der Straßenplanung ist das Euro-Velo Radwegenetz zu berücksichtigen. Zusammengestellt am / Kantner PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 4 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\01_Kommunikation\Aktenvermerke\MAst Abstimmung Straßen Land NÖ_Rev.1.doc PG MA 2010

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34 Aktenvermerk Betrifft: 2-gleisiger Ausbau der ÖBB Strecke Stadlau-Marchegg, Festlegung der Ausbauparameter der Landesstraßenquerungen für die UVP-Planung der ÖBB, Besprechung am in der Strm. Groß Enzersdorf Anwesende: Für die BA 3: DI Irschik und Herr Klement Für die Strm. Groß Enzersdorf: Herr Pomassl und Herr Exl Für die Abteilung ST4: Herr Ing. Kuttenberger Seitens der ÖBB erging an das Land NÖ die Anfrage die Querschnittsgestaltung für die Landesstraßenquerungen. Dies wurde in Zusammenarbeit am heutigen dem Grund nach festgelegt: L 3019, Straßenüberführung: Fahrbahnbreite (Asphaltrand-Asphaltrand) außerhalb Objekt: 5,50m Fahrbahnbreite im Objektsbereich zw. den Hochborden: 6,00m Absicherung mit Leitschiene und Geländer (Krumauer Geländer) mit Spritzschutz Randbalkenbreite 1,25m Vollbetonschrammbord beschichtet und abgesandet Hochbordsteine aus Granit L 5 abgefast Anmerkung: L 3019 soll nach der Umfahrung Raasdorf und Groß Enzersdorf als Landesstraße aufgelassen werden kein mitführender Geh- und Radweg erforderlich max. Steigung 6% DTV lt. Beilage Vorschlag Brückenaufbau: 3cm SMA 11 PmB 45/80-65, S1, G1 8cm AC 22 binder PmB 45/80-65-H1-G4 3cm AC 8 deck 70/100, A1, G2 1 cm Abdichtung L 5, Straßenunterführung Weiße Wanne: Mitführung östlicher erhöhter Geh- und Radweg, Nettonbreite 3,00m, LH 2,00m max. Steigung 6% LH 4,70m Rk 2000m Rw 1500m DTV lt. Beilage Hochbordsteine aus Granit L 5 abgefast im Wannenbereich Vollbetonschrammbord Fahrbahnbreite (Asphaltrand-Asphaltrand) außerhalb Objekt:6,50m Fahrbahnbreite im Objektsbereich zw. den Hochborden: 7,00m Schrammbordbreite 2x 0,90m Seite 1 von 4

35 50cm Freibord Weiße Wanne Dimensionierung Wanne und Becken auf ein 30-ig jährliches Regenereignis Pumpwerk inkl. elektronischer Störmelder Beckenausführung lt. Richtlinie NÖ Straßendienst Schrammbord und aufgehendes Mauwerk auf 2m Beschichtung mit Epoxidharz (gegen Salzangriff) Straßenaufbau außerhalb Wanne lt. Beilage Straßenaufbau in Wanne: 3cm SMA 11 PmB 45/80-65, S1, G1 12cm AC 22 binder PmB 45/80-65-H1-G4 3cm AC 8 deck 70/100, A1, G2 1 cm Abdichtung 1000g/m² Beleuchtung erforderlich Absturzsicherung am Gesimse: Maschendrahtzaun Absturzsicherung erhöhter Geh- und Radweg: Krumauer Geländer L 11, Straßenüberführung: Fahrbahnbreite (Asphaltrand-Asphaltrand) außerhalb Objekt: 7,00m Fahrbahnbreite im Objektsbereich zw. den Hochborden: 7,50m Absicherung mit Leitschiene und Geländer (Krumauer Geländer) mit Spritzschutz Randbalkenbreite 1,25m Vollbetonschrammbord beschichtet und abgesandet Hochbordsteine aus Granit L 5 abgefast kein mitführender Geh- und Radweg erforderlich max. Steigung 6% DTV lt. Beilage bzw. nach Fertigstellung der Umfahrungen DTV Vorschlag Brückenaufbau: 3cm SMA 11 PmB 45/80-65, S1, G1 8cm AC 22 binder PmB 45/80-65-H1-G4 3cm AC 8 deck 70/100, A1, G2 1 cm Abdichtung Straßenaufbau außerhalb Brücke lt. Beilage L 3010, Straßenunterführung (derzeit keine Salzstreuung): max. Steigung 6% Rk 2000m Rw 1500m LH 4,70m Fahrbahnbreite (Asphaltrand-Asphaltrand) außerhalb Objekt:6,0m Fahrbahnbreite im Objektsbereich zw. den Hochborden: 6,50m Schrammbordbreite 2x 0,90m 50cm Freibord Weiße Wanne im Wannenbereich Vollbetonschrammbord Dimensionierung Wanne und Becken auf ein 30-ig jährliches Regenereignis Pumpwerk inkl. elektronischer Störmelder Seite 2 von 4

36 Beckenausführung lt. Richtlinie NÖ Straßendienst DTV lt. Beilage Hochbordsteine aus Granit L 5 abgefast Straßenaufbau außerhalb Wanne lt. Beilage Straßenaufbau in Wanne: 3cm SMA 11 PmB 45/80-65, S1, G1 8 cm AC 22 binder PmB 45/80-65-H1-G4 3cm AC 8 deck 70/100, A1, G2 1 cm Abdichtung 1000g/m² Beleuchtung unter ÖBB Tragwerk erforderlich Absturzsicherung am Gesimse: Maschendrahtzaun L 6 Straßenüberführung: Fahrbahnbreite (Asphaltrand-Asphaltrand) außerhalb Objekt: 6,00m Fahrbahnbreite im Objektsbereich zw. den Hochborden: 6,50m Absicherung mit Leitschiene und Geländer (Krumauer Geländer) mit Spritzschutz Randbalkenbreite 1,25m Vollbetonschrammbord beschichtet und abgesandet DTV lt. Beilage Hochbordsteine aus Granit L 5 abgefast kein mitführender Geh- und Radweg erforderlich max. Steigung 6% Vorschlag Brückenaufbau: 3cm SMA 11 PmB 45/80-65, S1, G1 8cm AC 22 binder PmB 45/80-65-H1-G4 3cm AC 8 deck 70/100, A1, G2 1 cm Abdichtung Straßenaufbau außerhalb Brücke lt. Beilage L 9 Straßenunterführung: Mitführung östlicher erhöhter Geh- und Radweg, Nettonbreite 3,00m, LH 2,00m max. Steigung 6% LH 4,70m Rk 2000m Rw 1500m DTV lt. Beilage Hochbordsteine aus Granit L 5 abgefast Fahrbahnbreite (Asphaltrand-Asphaltrand) außerhalb Objekt:7,00m Fahrbahnbreite im Objektsbereich zw. den Hochborden: 7,50m Schrammbordbreite 2x 0,90m 50cm Freibord Weiße Wanne im Wannenbereich Vollbetonschrammbord Dimensionierung Wanne und Becken auf ein 30-ig jährliches Regenereignis Pumpwerk inkl. elektronischer Störmelder Beckenausführung lt. Richtlinie NÖ Straßendienst Seite 3 von 4

37 Schrammbord und aufgehendes Mauwerk auf 2m Beschichtung mit Epoxidharz (gegen Salzangriff) Straßenaufbau außerhalb Wanne lt. Beilage Straßenaufbau in Wanne: 3cm SMA 11 PmB 45/80-65, S1, G1 12cm AC 22 binder PmB 45/80-65-H1-G4 3cm AC 8 deck 70/100, A1, G2 1 cm Abdichtung 1000g/m² Beleuchtung erforderlich Absturzsicherung am Gesimse: Maschendrahtzaun Absturzsicherung erhöhter Geh- und Radweg: Krumauer Geländer L 3021 endet bei der Haltestelle: Soll als Landesstraße aufgelassen werden, Weiterführung nach EK als Gemeindestraße. L 4 Straßenunterführung: Mitführung östlicher erhöhter Geh- und Radweg, Nettonbreite 3,00m, LH 2,00m max. Steigung 6% LH 4,70m Rk 2000m Rw 1500m DTV lt. Beilage Fahrbahnbreite (Asphaltrand-Asphaltrand) außerhalb Objekt:6,50m Fahrbahnbreite im Objektsbereich zw. den Hochborden: 7,00m Schrammbordbreite 2x 0,90m 50cm Freibord Weiße Wanne im Wannenbereich Vollbetonschrammbord Dimensionierung Wanne und Becken auf ein 30-ig jährliches Regenereignis Pumpwerk inkl. elektronischer Störmelder Beckenausführung lt. Richtlinie NÖ Straßendienst Schrammbord und aufgehendes Mauwerk auf 2m Beschichtung mit Epoxidharz (gegen Salzangriff) Hochbordsteine aus Granit L 5 abgefast Straßenaufbau außerhalb Wanne lt. Beilage Straßenaufbau in Wanne: 3cm SMA 11 PmB 45/80-65, S1, G1 12cm AC 22 binder PmB 45/80-65-H1-G4 3cm AC 8 deck 70/100, A1, G2 1 cm Abdichtung 1000g/m² Beleuchtung erforderlich Absturzsicherung am Gesimse: Maschendrahtzaun Absturzsicherung erhöhter Geh- und Radweg: Krumauer Geländer Die Bhf. Zufahrt L 3022 (455m) sollte im Zuge des Projektes der Gemeinde als Gemeindestraße übergeben werden. erstellt Ing. Kuttenberger am Seite 4 von 4

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45 AKTENVERMERK NÖ 22 Datum Bespr. Ort Projekt Betrifft Verfasserin Teilnehmer / -innen (ohne Titel) Verteiler , 14:00 Uhr Werner Consult, Leithastr. 10, 1200 Wien 2-gleisiger Ausbau Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg NÖ Landesstraßen Olivia Kantner Jürgen Paar (ÖBB Infra NA / PLWO3) Markus Kuttenberger (Amt NÖ, ST4) Rainer Irschik (Amt NÖ, STBA 3) Herbert Figlowsky (PGM-Werner Consult) Axel Wagner (PGM-Werner Consult) Andreas Wanek (PGM-Werner Consult) Olivia Kantner (PGM-Werner Consult) Anwesende PGM Anlagen: Anwesenheitsliste PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 1 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\01_Kommunikation\Aktenvermerke\MAst EB-NÖ 22 NÖ Landesstraßen.doc PG MA 2011

46 2-gleisiger Ausbau Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg AKTENVERMERK NÖ 22 AV vom PLANUNGSABSTIMMUNGEN UVP PROJEKT 1.1 Eisenbahnkreuzungen Das modulare Ausbaukonzept ÖBB Marchegger Ast beinhaltet, dass nicht alle Eisenbahnkreuzungen in der ersten Bauphase aufgelassen werden. Die Eisenbahnkreuzungen der Landesstraßen L3019, L3010 und L6 werden im ersten Modul mit einer technischen Sicherungsanlage ausgestattet. Der Bauablauf im eingleisigen Streckenabschnitt ist wie folgt: Im ersten Schritt wird in Parallellage zum Bestandsgleis ein neues elektrifiziertes Streckengleis gebaut. Anschließend wird das bestehende Gleis aufgelassen. Die projektierte Geschwindigkeit am Streckengleis wird auf Vmax=160 km/h erhöht. Für die technischen Sicherungen der Eisenbahnkreuzungen im Zuge der Geschwindigkeitsanhebung auf der Str. 117 müssen Vorverfahren nach 49 Eisenbahngesetz durchgeführt werden. Die Eisenbahnkreuzungen mit den Landesstraßen L3019 und der L6 befinden sich im Freiland, wo die Geschwindigkeitsbeschränkung für die Landesstraßen theoretisch 100 km/h beträgt. Ein Lokalaugenschein ergibt, dass im Bestand wesentlich langsamer gefahren werden kann. Die Straßenplanungen der Eisenbahnkreuzungen werden auf eine Geschwindigkeit von 70 km/h trassiert. Dies ergibt einerseits eine Verbesserung gegenüber dem Bestand, andererseits ist die Maßnahme temporär, da im zweiten Modul eine Niveaufreimachung der Eisenbahnkreuzung erfolgt. Die Straßenplanung Eisenbahnkreuzung mit der L3010 ist auf 50 km/h trassiert, da die Eisenbahnkreuzung im Ortsgebiet liegt. 1.2 Deckenaufbauten und Regelquerschnitte Die Deckenaufbauten der Landesstraßen wurden gemäß der RVS (Oberbaubemessung) überarbeitet und mit dem Vertreter der NÖ Landesregierung abgestimmt. Vor Erstellung des Ausschreibungsprojekts sind die Deckenaufbauten an den Stand der Technik anzupassen. Gemäß dem Anwendungsbereich der RVS (Tunnelquerschnitte) müssen Wannenbauwerke mit einer Länge über 80m entsprechend der baulichen Gestaltung von Tunnelbauwerken ausgeführt werden. In den Planungen der Wannenbauwerke wurden die Lichträume des erhöhten Seitenstreifens erhöht, um der RVS zu entsprechen (lichte Breite ist 1 m). 1.3 Entwässerungslagepläne Die Entwässerungslagepläne der Über- und Unterführungsbauwerke wurden vorgelegt und mit den Vertretern der niederösterreichischen Straßenbauabteilung abgestimmt. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 2 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\01_Kommunikation\Aktenvermerke\MAst EB-NÖ 22 NÖ Landesstraßen.doc PG MA 2011

47 2-gleisiger Ausbau Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg AKTENVERMERK NÖ 22 AV vom Nach Möglichkeit sollen die an den Gemeindestraßen anfallenden Oberflächenwässer nicht in die Entwässerungseinrichtungen der Landesstraßen gelangen. Vom Land NÖ kommt der Hinweis, dass vom wasserrechtlichen Sachverständigen eventuell ein Notüberlauf der Versitzbecken gefordert wird. 2. EB-PROJEKT ELEKTRIFIZIERUNG GÄNSERNDORF - MARCHEGG Das Elektrifizierungsprojekt Gänserndorf Marchegg Staatsgrenze wurde Ende August eisenbahnrechtlich eingereicht. Die nächsten Termine sind voraussichtlich : - Einreichung beim BMVIT: August 2011 (ist erfolgt) - HL-Streckenverordnung: November Eisenbahnrechtliche Verhandlung: Jänner Eisenbahnrechtlicher Bescheid: März Straßenrechtliche Einreichung: März Straßenrechtliche Verhandlung: April Straßenrechtlicher Bescheid: Mai Ausschreibungs- und Detailplanung: ab Sommer Baubeginn: Februar 2013 Die Umlegung der Überführung B49 wird straßenrechtlich gemäß NÖ Straßengesetz 12 eingereicht. Die Einlagen werden mit dem Amt der niederösterreichischen Landesregierung bis Ende des Jahres abgestimmt. 3. NÄCHSTE SCHRITTE Für die Verlegung der Überführung ist ein Übereinkommen zwischen ÖBB und NÖ Landesstraßenverwaltung notwendig. Das Übereinkommen wird federführend durch die ÖBB erstellt. Der Entwurf soll bis Ende des Jahres vorliegen. PLANUNGSGEMEINSCHAFT MARCHEGGER AST Seite 3 P:\2008\ \B_BEARBEITUNG\01_Kommunikation\Aktenvermerke\MAst EB-NÖ 22 NÖ Landesstraßen.doc PG MA 2011

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