Mehrwertsteuererklärung als Jahreserklärung geltend

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1 Der Verwaltung vorbehalten Eingangsdatum Buchung Recette Centrale Postfach 1004 L Luxemburg Tel.: (+352) IBAN LU BIC Code: CCPLLULL Gesetzliche Frist für die Abgabe der Erklärung und die Zahlung der Mehrwertsteuer: siehe Seite 4 Mehrwertsteuererklärung als Jahreserklärung geltend Aufgabe der Tätigkeit im Laufe des Jahres 2011 (Abgeändertes Gesetz vom ) (Name, bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) A (Landeskennzeichen, Postfach und Ort) I. Berechnung des steuerpflichtigen Umsatzes A. Berechnung des Gesamtumsatzes 1. Besteuerung nach vereinbarten 204 / vereinnahmten 205 Entgelten (Zutreffendes ankreuzen) 2. Gesamtbetrag der Entgelte (Steuerpflichtige, steuerbefreite sowie im Ausland getätigte Umsätze, nach Geschäftszweigen) Betrag ohne MwSt. 1) a) Verkauf von im Unternehmen hergestellten Produkten (Normalbesteuerung) 001 b) Verkauf von nicht im Unternehmen hergestellten Produkten (Normalbesteuerung) c) Nettogewinnmarge (Sonderbesteuerung: Art. 56b) ) Dienstleistungen ) Veräußerungen von körperlichen oder unkörperlichen Anlagegütern, die einen Nebenumsatz darstellen ) ) Entnahmen von Gegenständen für den privaten Bedarf oder für den Bedarf der Arbeitnehmer (Art. 13/a) ) Zuordnung von im Unternehmen hergestellten Produkten für Zwecke des Unternehmens (Art. 13/b) ) Benutzung von Betriebsgegenständen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/a) ) Erbringung von Dienstleistungen für unternehmensfremde Zwecke (Art. 16/b) Gesamtumsatz 012 B. Steuerbefreiungen und abzugsfähige Beträge 5. a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 43/1/d, e und f) an Personen, die eine Id.-Nummer in einem anderen Mitgliedstaat besitzen *) 013 b) Innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen (Art. 43/1/e) an Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und nicht im Besitz einer Id.-Nr. sind Ausfuhren (Art. 43/1/a und b) Andere Befreiungen (Art. 43) Andere Befreiungen (Art. 44 und Art. 56c) Tabakwaren Im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze a) An innergemeinschaftliche Erwerbe anschließende Lieferungen im Rahmen von Dreiecksgeschäften, wenn der im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfasste Erwerber dort der Steuerschuldner ist *) b) An in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen, die nicht im Besitz einer Id.-Nummer sind, getätigte Lieferungen von Gegenständen (neue Fahrzeuge, Mineralöle, Alkohol und Tabakwaren ausgenommen), die vom Erklärenden oder für seine Rechnung versandt oder befördert wurden und dort steuerbar sind c) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst und Steuerschuldner ist, nicht steuerbefreit sind *) d) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst ist, steuerbefreit sind e) Andere im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze Umsätze im Inland, für die der Empfänger Steuerschuldner ist Insgesamt abzuziehen (unter Punkt C) 021 C. Steuerpflichtiger Umsatz: Punkt 4 (Gesamtumsatz) abzüglich Punkt 12 ( ) 022

2 - 2 - II. Berechnung der Steuer 13. Steuerpflichtiger Umsatz: Aufteilung zum MwSt.-Satz von Gesamtbetrag Punkt 13: Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen: zum MwSt.-Satz von - Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen (Art. 18/1) Zuordnung von aus einem anderen EG-Mitgliedstaat für Zwecke des Unternehmens verbrachten Gegenständen (Art. 18a) - Im Rahmen von Dreiecksgeschäften im Inland getätigte Lieferungen für die der Erklärende als Steuerschuldner bezeichnet wurde (Art. 26/1/a, Abs. 2) steuerbefreit Einfuhren von Gegenständen zum MwSt.-Satz von Gesamtbetrag Punkt 14: ) zu Zwecken des Unternehmens steuerbefreit Zwischensumme der MwSt. Punkt 15, 1) 2) zu Privatzwecken steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 15, 1) + 2): 065 Zwischensumme der MwSt. Punkt 15, 2) 16. Vom Empfänger als Steuerschuldner zu erklärende Dienstleistungen zum MwSt.-Satz von 1) Dienstleistungen, die von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen erbracht wurden (Art. 26/1/a) ) a) von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen an den Erklärenden erbracht (Art. 26/1/c): Zwischensumme Punkt 16, 2), a): 436 b) von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen an den Erklärenden erbracht und steuerbefreit im Inland (Art. 26/1/c): ) andere (Art. 26/1/c): steuerbefreit Gesamtbetrag Punkt 16, 2) + 3): 422 Zwischensumme der MwSt. Punkt 16, 2)+3) zum MwSt.-Satz von 17. Vom Erwerber als Steuerschuldner zu erklärende Lieferungen (Art. 26/1/b): Gesamtbetrag Punkt 16 und 17 (= ) : Gesamtbetrag der Steuer (= ) (zu übertragen in Punkt 29) 076

3 - 3 - III. Berechnung der abziehbaren Vorsteuer a) Wareneingang b) Anschaffungen von Anlagegütern c) Geschäftsunkosten 19. Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Art. 48/1/e) Gesamtbetrag c) 088 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) Erklärte Mehrwertsteuer für die in Art. 13 unter b) genannte Zuordnung von Gegenständen zu Zwecken des Unternehmens (siehe Punkt 3.2) Unter den Voraussetzungen von Art. 48/1/f) als solidarisch haftender Bürge bezahlte Mehrwertsteuer ) Nichtabziehbare Vorsteuer betreffend die gemäß Art. 44 und Art. 56c steuerfreien Umsätze 094-2) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung der in Art. 50 vorgesehenen Prorata-Regel 095-3) Nichtabziehbare Vorsteuer in Anwendung von Art. 56b, Paragraph 4 des MwSt.-Gesetzes (Im Fall einer Option für die Anwendung der Sonderregelung über die Differenzbesteuerung) Berichtigung der Vorsteuerabzüge (eine Minderung der abziehbaren Vorsteuer ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) 26. 1) in Anwendung der Bestimmungen von Art ) in Anwendung der Bestimmungen des großherzoglichen Beschlusses vom 7. März Optionsrecht für Grundstücksumsätze Andere: Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer (zu übertragen in Punkt 30) 102 IV. Berechnung des Überschusses 29. Gesamtbetrag der Steuer (Übertrag aus Punkt 18) Abziehbare Vorsteuer (Übertrag aus Punkt 28) Überschuss (ein eventueller Vorsteuerüberschuss ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) 105 Die eventuelle Rückzahlung eines Überschusses geschieht durch Überweisung auf das vom Steuerpflichtigen der Verwaltung angegebene Konto.

4 - 4 - V. Zusätzliche Angaben 32. Dauer des 233 / 234 / / 236 / 2011 Tag Monat Tag Monat 33. Telefonnummer, unter welcher der Erklärende zu erreichen ist: Anzahl der beschäftigten Personen (Jahresdurchschnitt) - mit Lohn oder Gehalt ohne Lohn (Familienmitglieder) 109 = Im Großherzogtum Luxemburg ansässige Steuerpflichtige: Aufbewahrungsort der Bücher und Belege, deren Führung, Abfassung oder Aushändigung durch das Gesetz vom 12. Februar 1979 oder seine Ausführungsbestimmungen vorgeschrieben sind, wenn dieser Aufbewahrungsort sich außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebietes befindet (Art. 69, Paragraph 1) Im Rahmen von Dreiecksgeschäften getätigte Erwerbe, welche für eine anschließende Lieferung an einen im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfassten Erwerber, der dort als Steuerschuldner gilt, getätigt wurden (Art. 18b/ 2, Absatz 2) 152 VI. Degressive Ermäßigung Die Berechnung der gegebenenfalls laut Art des Gesetzes zu bewilligenden degressiven Ermäßigung erfolgt von Amts wegen. Um diese Berechnung korrekt durchführen zu können sind folgende Angaben zu machen: a) Umsätze, die nach Art. 44/1 unter a), b), e), h) und j) bis x) steuerbefreit sind 111 b) Umsätze, die nach Art. 44/1 unter c), d), f), g) und i) steuerbefreit sind und Hilfsumsätze darstellen 112 c) Steuerüberschuss (Steuer - Vorsteuer), der sich auf infolge der Ausübung des in Artikel 45 vorgesehenen Optionsrechtes der MwSt. unterworfenen Lieferungen und Vermietungen von Grundstücken bezieht 113 Ad *) Seite 1: Die in Zeile 013, 018 oder 423 angegebenen Beträge entsprechen der Summe der Beträge, welche in den diesbezüglichen Sparten der für den Erklärungszeitraum 2011 eingereichten zusammenfassenden Meldungen mitgeteilt wurden. Der (Die) Unterzeichner versichert (versichern), dass die vorstehende Erklärung richtig und vollständig ist., den Unterschrift(en) Gesetzliche Frist: Bei Tätigungsaufgabe im Laufe des Jahres 2011 haben die Abgabe dieser als Jahreserklärung geltenden Mehrwertsteuererklärung sowie die Zahlung des gemäß dieser Erklärung eventuell geschuldeten Steuersaldos innerhalb von 2 Monaten nach Tätigkeitsaufgabe zu erfolgen. Die Abgabe der Erklärung sowie die Zahlung der Steuer haben an folgendes Amt zu erfolgen: Recette Centrale de l'enregistrement auf das Konto Postfach 1004 IBAN LU L Luxembourg BIC Code: CCPLLULL Bei ordnungsgemäßer Buchführung sind die Abschlusskonten beizufügen. Die der Erklärung zugehörigen Beilagen sind sorgfältig auszufüllen und mit der Erklärung abzugeben.

5 - 5 - Beilage zur Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2011 A) Geschäftsunkosten 1. Bruttolöhne 2) GESAMTBETRAG gegebenenfalls mit MwSt. GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten ohne MwSt. der berechneten MwSt. 1) Der Verwaltung vorbehalten davon produktive Arbeitslöhne Bruttogehälter 2) Gelegenheitsarbeiterlöhne Gesetzlich bedingte Sozialbeiträge (Anteil des Arbeitgebers) ) 5. Unfallversicherung Provisionen Spesen des Personals ) 9. Buchhaltungskosten (Name und Adresse des Buchhalters sind unter E auf Seite 8 anzugeben) Spesen des Arbeitgebers Strom Gas Wasser Heizung Telefon Miete: 4) a) Gebäude mit MwSt.-Anwendung (Name und Adresse des Vermieters sind unter E auf Seite 8 anzugeben) b) Gebäude ohne MwSt.-Anwendung c) Maschinen und Betriebsanlagen Feuerversicherung Grundsteuer Gewerbesteuer Schankwirtschaftstaxe und andere Taxen Langzeitschuldzinsen Kurzzeitschuldzinsen Andere Bankunkosten Versicherung der Waren und der Betriebsanlagen Haftpflichtversicherung (zivile und berufliche) Bürounkosten Reinigungs- und Unterhaltskosten Beiträge zu Berufskammern und Berufsverbänden Zeitungen und Fachzeitschriften zu übertragen

6 Ausgaben für von Drittpersonen ausgeführte Arbeiten Übertrag: a) Ausgaben für die von Subunternehmen ausgeführten Arbeiten b) Ausgaben für andere von Drittpersonen ausgeführten Arbeiten Transport- und Frachtkosten Berufskleidung Anzeigen und Werbung Verpackungen Reparatur und Unterhalt der Anlagen und Maschinen Andere Reparaturen Neuanschaffungen (Werkzeuge und andere Einrichtungsgegenstände), welche gemäß Art. 34 des EStG. integral zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind Gesamtbetrag der Beilage zu den Geschäftsunkosten (Übertrag aus Seite 9) 44. Fahrzeugunkosten 5) Gesamtbetrag der Geschäftsunkosten B) Bestimmung der Besteuerungsgrundlage 6) der Benutzung von Betriebsgegenständen für betriebsfremde Zwecke - Artikel 16 unter a) des MwSt.-Gesetzes I. Kraftfahrzeuge Buchwert am Anschaffungen Veräußerungen Abschreibung in untenstehenden Punkt 5 zu übertragen 7) Buchwert zum Zeitpunkt 367 der Tätigungsaufgabe GESAMTBETRAG der Kosten ohne MwSt. MwSt. 1. Kraftstoffe (Benzin, Diesel) und Schmiermittel LPG (Gas) Reparatur und Unterhalt Reifen u.a Leasing / Miete Abschreibung 7) Gesamtbetrag: 382 Im Jahr 2011 zurückgelegte Km: 383 km davon Privatanteil 384 km = = 386 II. Andere Gegenstände: III. Gesamtbetrag, zu übertragen in Punkt 3.3) der Jahreserklärung = 389 Anmerkungen: 1) Nur die tatsächlich berechnete Steuer; die auf innergemeinschaftliche Lieferungen, auf Einfuhren und als Steuerschuldner zu erklärende Steuer ist hier nicht anzugeben. 2) Nicht einbegriffen die im Namen von Drittpersonen geleisteten Zahlungen (z.b. durch Krankheitsausfall bedingte Entschädigungen, ausgezahlt im Namen der Krankenkasse und durch letztere zurückzuerstatten). 3) Mit einbegriffen der auf Löhne und Gehälter zu zahlende Spezialbeitrag zur Speisung des Arbeitsfonds. 4) Im Fall der Nicht-Angabe der Namen der Personen, welche die beim Erklärenden als Betriebsausgaben abziehbaren Dienstleistungen erbracht haben, kann der Abzug verweigert werden. 5) Nicht im Anhang A) aufgeführte Geschäftsunkosten können in einer Beilage zu den Geschäftsunkosten aufgeführt werden. Die Gesamtbeträge dieser Beilage müssen in die Zeile 43 der Anlage A) übertragen werden. Eine Vorlage der Beilage zu den Geschäftsunkosten kann bei der Verwaltung beantragt werden. 6) Die Besteuerungsgrundlage besteht aus dem Betrag der für die Erbringung der Dienstleistung getätigten Ausgaben. 7) Nur wenn die den Erwerb des Fahrzeuges belastende Mehrwertsteuer abziehbar war oder ist.

7 - 7 - C) Eingang von Waren zu Zwecken des Unternehmens (Beträge ohne MwSt.) welche nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 56b des MwSt.-Gesetzes fallen 1) 1. Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche Anlass zu einem Steuertatbestand beim Lieferanten oder beim Erwerber geben a) Bezug im Inland 2) b) Innergemeinschaftliche Erwerbe c) Einfuhren 3) 1.1. zum Steuersatz von ) 4) steuerbefreit Zwischensumme: Tabakwaren ) ) + Gesamtbetrag c) 147 Gesamtbetrag b) Gesamtbetrag a) Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche weder beim Lieferanten noch beim Erwerber Anlass zu einem Steuertatbestand geben Erwerbe im Ausland von Waren, die nicht in das Großherzogtum Luxemburg verbracht werden Gesamtbetrag der Wareneingänge 154 davon zum Weiterverkauf bestimmte Waren 155 1) Betrifft keine Gegenstände, die als Anlagegüter oder Geschäftsunkosten gelten. 2) Einbegriffen Elektrizität und Gas, die bei einem nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen erworben wurden, wenn der Erwerber der Steuerschuldner gemäß Artikel 26, Absatz 1, Punkt b ist. 3) Einbegriffen Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Gebühren sowie Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort, Mehrwertsteuer ausgenommen. In die Besteuerungsgrundlage sind auch die vorgenannten Nebenkosten einzubeziehen, wenn diese sich aus der Beförderung nach einem anderen in der Gemeinschaft gelegenen Bestimmungsort ergeben, der zum Zeitpunkt, in dem der Steuertatbestand eintritt, bekannt ist (Artikel 34). 4) Bezüge bei einem der Pauschalbesteuerung unterworfenen Land- oder Forstwirt. 5) Preis gemäß Steuerbanderole, abzüglich der darin einbegriffenen Mehrwertsteuer.

8 - 8 - D) Warenbestand / Verschiedenes - Beträge ohne MwSt. 1) Bestand von Waren, die nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 56b des MwSt.- Gesetzes fallen und unter Ausschluss von Tabakwaren, da diese unter 2) anzugeben sind Steuersatz Datum der Tätigkeitsaufgabe: 395 / steuerbefreit Zwischensumme (1) davon - zum Weiterverkauf bestimmte Waren: im Unternehmen hergestellte Produkte: ) Tabakwarenbestand (2) ) Gesamtsumme (1) + (2) ) Nicht fertiggestellte Arbeiten (MwSt. nicht einbegriffen) ) Außenstände (MwSt. nicht einbegriffen) ) Kundenvorauszahlungen (MwSt. nicht einbegriffen) E) Anzugebende Namen und Adressen - Punkte 9 und 18 a) unter A) A - 9 Buchhalter: Name 397 Adresse A a) Vermieter: Name 400 Adresse

9 Beilage zu den Geschäftsunkosten DETAIL DER UNKOSTEN ZEILE GESCHÄFTSANTEIL der Geschäftsunkosten der berechneten MwSt. 1) ohne MwSt Der Verwaltung vorbehalten Auf die Zeile 43 zu übertragender Gesamtbetrag

10 Anlage zur MwSt.-Erklärung des Jahres 2011 Eingangsdatum Der Verwaltung vorbehalten Buchungsdatum Lfde Nr. 501 Anschaffungsdatum Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern Anschaffungen, die nicht voll zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind gemäß Artikel 34 des EStG. Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungspreis (mit MwSt.) MwSt. Kaufpreis (ohne MwSt.) Erhaltene Subventionen 1) Abschreibungsgrundlage 1) Kolonne 6 minus Kolonne 7: zu übertragen in Kolonne 4 und 7 der Abschreibungstabelle Gesamtsumme:

11 Anschaffungen von abschreibbaren Anlagegütern 501 Lfde Nr. Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Anschaffungspreis (mit MwSt.) MwSt. Kaufpreis (ohne MwSt.) Erhaltene Subventionen Abschreibungsgrundlage

12 2011 Abschreibungstabelle Lfde Nr. 617 Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Abschreibungsgrundlage Abschr.- Satz. Buchwert bei Beginn des ) Anschaffung während des 2) Verkauf während des Abschreibung des Buchwert am Ende des 1) Aufzählung in der Tabelle der Anschaffungen 2) Ohne MwSt Privatanteil : 615 Geschäftsanteil: 616

13 Abschreibungstabelle Lfde Nr. 617 Anschaffungs -datum Bezeichnung des Gegenstandes Abschreibungsgrundlage Abschr.- Satz. Buchwert bei Beginn des Anschaffung während des Verkauf während des Abschreibung des Buchwert am Ende des

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