Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem

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1 DRUCKSACHE BA-13/011 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem Betreff: Bebauungsplan WaldHaus Freiburg, Plan-Nr (Günterstal) h i e r : a) Aufstellungsbeschluss b) Einleitung des Verfahrens zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 im Parallelverfahren c) Plankonzept für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung d) Zielabweichungsverfahren für den Regionalplan Beratungsfolge Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss BA X X Anhörung Ortschaftsrat ( 70 Abs. 1 GemO): Abstimmung mit städtischen Gesellschaften: Finanzielle Auswirkungen: Beschlussantrag: 1. Der Bau- und Umlegungsausschuss beschließt gemäß Drucksache BA-13/011 die Aufstellung eines Bebauungsplans im Stadtteil Günterstal für den Bereich der Flst.Nr. 8315/7 sowie Teile der Flst.Nr und Flst.Nr. 8315, begrenzt im Norden durch die Wonnhaldestraße sowie den Waldfahrweg Luisenstraße, im Osten durch den Eisweiherweg sowie im Westen und Süden durch das Waldstück im Gewann Bodlesau. Bezeichnung: Bebauungsplan WaldHaus Plan-Nr Der Bau- und Umlegungsausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens für die 12. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 2020 im Parallelverfahren gemäß Nr. 4 der Drucksache BA-13/011.

2 - 2 - DRUCKSACHE BA-13/ Der Bau- und Umlegungsausschuss billigt die vorliegende Plankonzeption für den Bebauungsplan WaldHaus, Plan-Nr (Wiehre) und die 12. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 gemäß den textlichen Erläuterungen unter Nrn. 3 und 4 sowie der Anlagen 2 und 3 zur Drucksache BA-13/011 als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. 4. Der Bau- und Umlegungsausschuss beauftragt die Verwaltung zur Prüfung und ggf. Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens vom Regionalplan.

3 - 3 - DRUCKSACHE BA-13/011 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3. Abgrenzung des Änderungsbereiches FNP Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Günterstal und umfasst das Flst.Nr. 8315/7 mit einer Größe von m² sowie den nördlich angrenzenden Stellplatzbereich (Teile der Flst.Nrn 8033 und 8315). Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 2 zur Drucksache BA-13/011 zu entnehmen. Südlich und westlich an den Planbereich grenzt das Gewann Bodlesau an, im Nordwesten die Luisenstraße und im Osten der Eisweiherweg; beide sind als Waldfahrstraßen hergerichtet. Nördlich liegt die Wonnhaldestraße mit einseitiger Wohnbebauung. Zwischen dem Plangebiet und der Wonnhaldestraße befindet sich ein Weiher mit Spielplatz und Grillhütten. 2. Ausgangslage Mit dem WaldHaus Freiburg hat im Oktober 2008 in der Trägerschaft einer gemeinnützigen Stiftung ein neues Bildungs-, Informations- und Kompetenzzentrum zu den Themen Wald und Nachhaltigkeit eröffnet. Baurechtlich wurde das Wald- Haus als privilegiertes Vorhaben nach 35 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Das WaldHaus wurde als Bildungseinrichtung so konzipiert, dass durch Vermietungen an Dritte und durch verschiedene Veranstaltungen die inhaltliche Arbeit der Stiftung WaldHaus finanziell unterstützt werden kann. Neben der Durchführung von waldpädagogischen Fortbildungen und Umweltbildungsangeboten sollte daher auch die Möglichkeit geschaffen werden, Seminare und Veranstaltungsformate Dritter durchzuführen, die keinen direkten waldpädagogischen Bezug haben. Das Angebot sollte durch den Betrieb einer Cafeteria sowie durch die Vermietung von Räumlichkeiten an Dritte ergänzt werden. Aufgrund von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Nachbarklagen gegen die Stadt Freiburg und gegen die Stiftung WaldHaus wurde bereits die Vermietung der Räumlichkeiten für Privatveranstaltungen ausgesetzt. Insgesamt stehen die nichtwaldpädagogischen Nutzungen (Cafeteria, Privatvermietungen, Veranstaltungen Dritter) auf dem Prüfstand, hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit einer im Außenbereich privilegierten Nutzung. Um die aus finanziellen Gründen notwendigen und aus pädagogischer Sicht sinnvollen ergänzenden Angebote dauerhaft planungsrechtlich zu sichern, soll daher ein Bebauungsplan für das WaldHaus aufgestellt werden.

4 - 4 - DRUCKSACHE BA-13/ Städtebauliche Zielsetzung Ziel ist es, das Nutzungskonzept des WaldHauses grundsätzlich über das privilegierte waldpädagogische Angebot hinaus im skizzierten Umfang zu erweitern. Die künftig zulässigen Nutzungen sollen aber in der Form eingeschränkt werden, dass keine negativen, insbesondere immissionsbezogenen Auswirkungen auf die Umgebung entstehen. Deshalb soll im weiteren Planverfahren u. a. für den ruhenden Kfz-Verkehr am WaldHaus sowie für die Busandienung ein Konzept ausgearbeitet werden, das insbesondere die Schallthematik berücksichtigt. Die Erschließung erfolgt weiterhin von Norden über die Wonnhaldestraße. Mit dem Bebauungsplan sollen die bestehenden Gebäude und Anlagen planungsrechtlich erfasst und gesichert werden; darüber hinaus soll ausreichend Spielraum für kleinere bauliche Erweiterungen des Bestandes ermöglicht werden, um künftige Erweiterungsbedarfe des WaldHauses abzudecken. 4. Flächennutzungsplan und Vereinbarkeit mit dem Regionalplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) 2020 als "Flächen für den Wald" dargestellt. Die durch das oben erläuterte Konzept des WaldHauses vorgesehene Nutzung und dessen planungsrechtliche Sicherung durch den Bebauungsplan ist durch die bisherige Darstellung im FNP 2020 nicht gedeckt. Daher ist eine Änderung des FNP 2020 in diesem Bereich notwendig. Für das in Anlage 3 abgegrenzte Plangebiet soll eine Darstellung als Sondergebiet mit einer noch zu definierenden Zweckbestimmung, welche die vorgesehenen waldpädagogischen und nichtwaldpädagogischen Nutzungen umfasst, erfolgen. Die Änderung wird als 12. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 Waldhaus eingeleitet. Die weiteren Verfahrensschritte werden parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die notwendige Änderung des FNP 2020 steht im Widerspruch zu den Festlegungen des Regionalplans 1995 des Regionalverbands Südlicher Oberrhein ("Grünzäsur", Z 3.1.2). Die vorgesehene Darstellung eines Sondergebiets würde den Zielen der Raumordnung widersprechen und wäre daher nicht genehmigungsfähig (vgl. 1 Abs. 4 BauGB). Nach Gesprächen auf Verwaltungsebene zwischen dem Regierungspräsidium Freiburg, dem Regionalverband Südlicher Oberrhein und der Stadt Freiburg ist jedoch abzusehen, dass bei der derzeit laufenden Fortschreibung des Regionalplans die vorgesehene Änderung im Planbereich nicht mehr den Zielen der Raumordnung widersprechen wird. Der Offenlage-Entwurf der aktuellen Teilfortschreibung des Regionalplans ist für Herbst 2013 geplant. Da noch nicht klar ist, ob dieser Zeitplan eingehalten wird, ist ggf. ein Zielabweichungsverfahren notwendig, das dann beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt werden soll.

5 - 5 - DRUCKSACHE BA-13/ Waldumwandlung Der Bau des WaldHauses stellte aufgrund dessen Nutzung zu waldpädagogischen Zwecken nach Auffassung von Stadt und Forstdirektion keine Waldumwandlung dar, die einer Umwandlungsgenehmigung nach 9 Landeswaldgesetz (LwaldG) bedurft hätte. Formal ist der Bereich des WaldHauses daher nach wie vor Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes. Im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungs- und des Bebauungsplanverfahrens ergibt sich die Notwendigkeit der Erteilung einer Umwandlungserklärung nach 10 LWaldG, im Rahmen des sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens bedarf es einer Umwandlungsgenehmigung nach 9 LWaldG. Umwandlungserklärung und Umwandlungsgenehmigung werden nur auf Antrag erteilt, zuständig ist die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg. Die Lage im Verdichtungsraum und die Waldfunktionen werden voraussichtlich einen entsprechenden forstrechtlichen Ausgleich erfordern. 6. Umweltbelange Die im Hinblick auf die Umweltbelange im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens zu berücksichtigenden Aspekte sowie der bestehende Untersuchungsbedarf wurden im Rahmen der Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) als Scopingtermin zum Bebauungsplan am ermittelt (vgl. Anlage 4). Aufgrund der Planung sind Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Boden, Wasser und Landschaftsbild zu erwarten. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen der Planung wird gemäß 2 Abs. 4 BauGB jeweils eine Umweltprüfung für die Flächennutzungsplanänderung und für die Bebauungsplanaufstellung durchgeführt. Ein Teil (max. neun) der voraussichtlich erforderlichen Stellplätze liegt auf dem Flst.Nr nördlich des WaldHaus im Landschaftsschutzgebiet "Brombergkopf, Lorettoberg, Schlierberg". Das Umweltschutzamt stellt für die Bereitstellung der Parkplätze eine naturschutzrechtliche Erlaubnis in Aussicht. 7. Zeitplan Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll noch vor der Sommerpause 2013 durchgeführt werden. Bis dahin liegt voraussichtlich auch die bereits beauftragte schalltechnische Untersuchung vor. Die Offenlage wird erst dann durchgeführt, wenn die Regionalplanfortschreibung erfolgt ist bzw. der positive Bescheid über die Zielabweichung durch das Regierungspräsidium Freiburg vorliegt. Der Satzungsbeschluss kann voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 gefasst werden. Ansprechpartner ist Herr Ebneth, Stadtplanungsamt, Tel.: 0761/ Bürgermeisteramt -

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