Bebauungsplan Einzelhandel - Gewerbegebiet Scharnhausen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bebauungsplan Einzelhandel - Gewerbegebiet Scharnhausen"

Transkript

1 Vorlage 2013 Nr. 164 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3/60Pr/Kl ATU nö Beratung GR ö Beschluss Thema Bebauungsplan Einzelhandel - Gewerbegebiet Scharnhausen - Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB - Zustimmung zum Bebauungsplanvorentwurf - Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Beschlussantrag I. Der Gemeinderat beschließt gemäß 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Einzelhandel Gewerbegebiet Scharnhausen, Planbereich S 31, 32, 33, 35, Gemarkung Scharnhausen für den im Lageplan des Fachbereichs 3 / Planung der Stadt Ostfildern vom dargestellten Bereich, aufzustellen. II. Dem Bebauungsplanvorentwurf Einzelhandel Gewerbegebiet Scharnhausen (Lageplan vom ) wird zugestimmt. III. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Bolay Assenmacher Jansen Rothe Oberbürgermeister Bürgermeister FB 3 / Planung FB 3 / Baurecht

2 - 2 - Erläuterungen Das vorliegende Plangebiet hat eine Größe von ca. 35,4 ha und liegt im Westen des Stadtteils Scharnhausen. Es ist im Bestand von gewerblicher Nutzung geprägt. Im Plangebiet ist Einzelhandelsnutzung vorhanden. Der zentrale Bereich Scharnhausen gewährleistet für den Stadtteil eine wichtige Nahversorgungsfunktion (siehe Anlage 2). Es soll verhindert werden, dass er in seiner Funktion durch Abzug von Kaufpotential geschwächt wird. Das vorliegende Plangebiet bietet teilweise insbesondere im Bereich der Siemensstraße und der westlichen Elly-Beinhorn-Straße ein attraktives Umfeld für Einzelhandelsnutzungen. Durch Änderung der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung soll verhindert werden, dass sich das Plangebiet als Einzelhandelsstandort entwickelt. Der zentrale Versorgungsbereich Scharnhausen soll damit geschützt und gestärkt werden. Die übrigen Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne bleiben erhalten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist somit erforderlich, um die städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Ostfildern umzusetzen. Diese wurden durch das Gutachten des Büros Dr. Donato Acocella, Lörrach, präzisiert ( Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Ostfildern vom ). In ihm ist die Steuerung des Einzelhandels in der Gesamtstadt dargestellt. Das Gutachten wurde am vom Gemeinderat der Stadt Ostfildern als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. 1 (6) 11 BauGB beschlossen (Vorlage ). Anlagen : 1 Lageplan vom Lageplan zentraler Versorgungsbereich 3 Textteil vom Begründung vom

3

4 Anlage 2 zur Vorlage Differenzierte Darstellung der integrierten Bereiche Ostfilderns Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Einzelhändlerbefragung Januar/ Februar 2011 und der Begehung März 2011 Zentraler Bereich Scharnhausen Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der eigenen Einzelhändlerbefragung Januar/ Februar 2011 und der Begehung März 2011, Kartengrundlage: Stadt Ostfildern

5 Stadt Ostfildern Anlage 3 zur Vorlage Kreis Esslingen Bebauungsplan EINZELHANDEL GEWERBEGEBIET SCHARNHAUSEN Planbereich S 31, 32, 33, 35 Gemarkung Scharnhausen T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind * Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch die Klimaschutznovelle vom , BGBl I Seite 1509), * die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S 132), geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom 22. April 1993 (BGBl. I.S. 466), * die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990) vom 18. Dezember 1990 (BGBI. I 01 S.58), * die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom (GBl. S. 357), * die jeweiligen ergänzenden Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. B. Die übrigen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen der im Plangebiet rechtsverbindlichen Bebauungspläne bleiben unberührt und behalten ihre Gültigkeit auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der damaligen Bebauungsplanaufstellung geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen. C. In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt : Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1 BauGB) 1. Einzelhandel 1.1 Im Plangebiet sind für Einzelhandelsnutzungen ausschließlich die nicht zentrenrelevanten Sortimente zulässig. 1.2 Für die Zulässigkeit des Einzelhandels im Plangebiet wird folgende Definition der Zentrenrelevanz der Sortimente zu Grunde gelegt : Nicht zentrenrelevante Sortimente Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör Bauelemente, Baustoffe Beleuchtungskörper, Lampen Beschläge, Eisenwaren Bodenbeläge, Teppiche, Tapeten Boote, Bootszubehör Büromaschinen (ohne Computer) Fahrräder und Zubehör motorisierte Fahrzeuge aller Art und Zubehör Farben, Lacke Fliesen Gartenhäuser, -geräte Holz Installationsmaterial Kamine und Kaminöfen Kinderwagen, -sitze Küchen (inkl. Einbaugeräte) Maschinen und Werkzeuge Möbel (inkl. Büromöbel und Matratzen) Pflanzen und -gefäße Rollläden und Markisen Werkzeuge Zooartikel/ lebende Tiere und Tiermöbel

6 Zentrenrelevante Sortimente Babyausstattung Bastel- und Geschenkartikel Bekleidung aller Art Briefmarken, Münzen Bücher Campingartikel Computer, Kommunikationselektronik Elektrogroßgeräte Elektrokleingeräte Foto, Video Gardinen und Zubehör Glas, Porzellan, Keramik Haus-, Heimtextilien, Stoffe Haushaltswaren/ Bestecke Hörgeräte Kosmetika und Parfümerieartikel Kunstgewerbe/ Bilder und -rahmen Kurzwaren, Handarbeiten, Wolle Leder- und Kürschnerwaren Musikinstrumente und -zubehör Nähmaschinen Optik Papier-, Schreibwaren, Schulbedarf Sanitätswaren Schuhe und Zubehör Spielwaren Sportartikel einschl. Sportgeräte Tonträger Uhren, Schmuck, Gold- und Silberwaren Unterhaltungselektronik und Zubehör Waffen, Jagdbedarf Nahversorgungsrelevante Sortimente Arzneimittel (Schnitt-)Blumen Drogeriewaren Nahrungs- und Genussmittel Reformwaren Zeitungen/ Zeitschriften Zooartikel/ Tiernahrung und zubehör Ostfilderner Sortimentsliste auf Grundlage des Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Ostfildern, vom , des Büros Donato Acocella, Lörrach. 1.3 Im Plangebiet bestehen folgende zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetriebe : Elly-Beinhorn-Straße 2 OMV Tankstelle 150 m² Siemensstraße Baucenter (zentrenr. Randsort.) 150 m² Dieser Betrieb genießt Bestandsschutz ( 1 (10) BauNVO) : Bei Zerstörung durch Brandeinwirkung ist eine Wiedererrichtung des Gebäudes / der Nutzflächen zulässig. Erneuerungen und Modernisierungen sind zulässig. Erweiterung der Nutzfläche ( 1 (10) BauNVO) : Eine Erweiterung der Nutzfläche ist im Fall der Tankstelle bis zu 50 m² zusätzlich zur genehmigten Fläche zulässig. Aufgestellt : Ostfildern, den Fachbereich III Planung, Ja/RB

7 - 1 - Stadt Ostfildern Anlage 4 zur Vorlage Kreis Esslingen Bebauungsplan EINZELHANDEL GEWERBEGEBIET SCHARNHAUSEN Planbereich S 31, 32, 33, 35 Gemarkung Scharnhausen Begründung ( 9 (8) BauGB)

8 Erfordernis der Planaufstellung Das vorliegende Plangebiet hat eine Größe von ca. 35,4 ha und liegt im Westen des Stadtteils Scharnhausen. Es ist im Bestand von gewerblicher Nutzung geprägt. Im Plangebiet ist Einzelhandelsnutzung vorhanden. Der zentrale Bereich Scharnhausen gewährleistet für den Stadtteil eine wichtige Nahversorgungsfunktion (siehe Anlage 2). Es soll verhindert werden, dass er in seiner Funktion durch Abzug von Kaufpotential geschwächt wird. Das vorliegende Plangebiet bietet teilweise insbesondere im Bereich der Siemensstraße und der westlichen Elly-Beinhorn-Straße ein attraktives Umfeld für Einzelhandelsnutzungen. Durch Änderung der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung soll verhindert werden, dass sich das Plangebiet als Einzelhandelsstandort entwickelt. Der zentrale Versorgungsbereich Scharnhausen soll damit geschützt und gestärkt werden. Die übrigen Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne bleiben erhalten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist somit erforderlich, um die städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Ostfildern umzusetzen. Diese wurden durch das Gutachten des Büros Dr. Donato Acocella, Lörrach, präzisiert ( Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Ostfildern vom ). In ihm ist die Steuerung des Einzelhandels in der Gesamtstadt dargestellt. Das Gutachten wurde am vom Gemeinderat der Stadt Ostfildern als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. 1 (6) 11 BauGB beschlossen (Vorlage ). 02. Einfügung in die überörtliche und gemeindliche Planung Im geltenden Regionalplan (rechtsverbindlich seit ) ist das Plangebiet als Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe dargestellt. Im geltenden Flächennutzungsplan vom (rechtsverbindlich seit ) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans als gewerbliche Baufläche dargestellt. 03. Bestehende Bebauungspläne Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes sind folgende Bebauungspläne rechtsverbindlich : Vordere und hintere Hassenäcker, 1. Änderung Teil 1; im Verfahren Vordere und hintere Hassenäcker, 1. Änderung Teil 2; vom Ob dem Plieninger Weg, 1. Änderung Teil 2, vom ; Wittumäcker, vom Städtebauliche Grundzüge der Planung 04.1 Auswahl des Festsetzungstyps für die Steuerung der Zulässigkeit des Einzelhandels laut Gutachten Der Stadtteil Scharnhausen weist insgesamt betrachtet ein großes Einzelhandelsangebot auf, das sich jedoch nahezu vollständig am Standort Liststraße/ Siemensstraße befindet. Dieser Standort, der im Vergleich zu den zentralen (Versorgungs-) Bereichen Ostfilderns eine deutlich größere Verkaufsfläche aufweist, ist durch einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb geprägt. Dieser ist in einem Sondergebiet verortet. Demgegenüber ist das an integrierten Standorten befindliche Angebot gering und kleinstrukturiert. Dies gilt auch bezogen auf den zentralen Bereich Scharnhausen, der u.a. nur über ein rudimentäres Nahversorgungsangebot verfügt. Dieses ist jedoch aufgrund der fußläufigen Erreichbarkeit für weite Teile des Stadtteilgebiets von Bedeutung.

9 - 3 - Zentrenrelevante Sortimente sowie nahversorgungsrelevante Sortimente sollen als Hauptsortimente von Einzelhandelsbetrieben im zentralen Versorgungsbereich dieses Ortsteils als integriertem Standort gesichert bzw. angesiedelt werden. Daraus abgeleitet kommt für das Plangebiet (Gewerbegebiet als nicht integrierter Standort) der dritte Festsetzungstyp des Gutachtens zur Anwendung (S 166) : gemäß 1 (5) und (9) BauNVO wird ausschließlich nicht zentren- und nahversorgungsrelevanter, nicht großflächiger Einzelhandel zugelassen. Branchentypische, zentren- und nahversorgungsrelevante Randsortimente sind bis zu 3 % der Fläche uns insgesamt 350 m² zulässig. Dieser Festsetzungstyp ermöglicht eine Zulässigkeit von Einzelhandel, der den Zentralen Versorgungsbereich nicht beeinträchtigt. Eine weitere Differenzierung nach Branchen sowie bestehenden Betrieben ist aufgrund des Bestands nicht erforderlich. Durch die Begrenzung der Randsortimente ist ein Kaufkraftabfluss, der den Zentralen Versorgungsbereich deutlich beeinträchtigt, ausgeschlossen Zentren- und nahversorgungsrelevanter Einzelhandel Im Plangebiet als nicht integriertem Standort sollen zentrenrelevante sowie nahversorgungsrelevante Sortimente nicht angesiedelt werden. Zentrenrelevante Sortimente als Randsortimente in Betrieben mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment sind zulässig (maximal 3 % der Verkaufsfläche, insgesamt maximal 350m²), sofern ein Bezug zum Hauptsortiment vorhanden ist. Im Plangebiet bestehen folgende zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandelsbetriebe : Elly-Beinhorn-Straße 2 OMV Tankstelle 150 m² Siemensstraße Baucenter (zentrenr. Randsort.) 150 m² Eine weitere Ausdehnung des zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandels im Plangebiet ist im Widerspruch zum oben genannten Ziel, den zentralen Versorgungsbereich zu schützen und zu stärken. Zur Durchsetzung dieses Ziels ist es notwendig, die Zulässigkeit der Sortimente im Plangebiet zu steuern. Dieser Betrieb genießt Bestandsschutz ( 1 (10) BauNVO) : Bei Zerstörung durch Brandeinwirkung ist eine Wiedererrichtung des Gebäudes / der Nutzflächen zulässig. Erneuerungen und Modernisierungen sind zulässig. Erweiterung der Nutzfläche ( 1 (10) BauNVO) : Eine Erweiterung der Nutzfläche ist im Fall der Tankstelle bis zu 50 m² zusätzlich zur genehmigten Fläche zulässig. Die Tankstelle ist in ihrem Bestand im Umfang der genehmigten Flächen verträglich gegenüber der Funktion des Zentralen Versorgungsbereichs und soll daher gesichert werden. Dazu gehört auch eine Erneuerung/Modernisierung. Bei der zulässigen Erweiterung der Tankstelle ist die Größe der genehmigten Nutzfläche berücksichtigt. Ein unverträglich hoher Kaufkraftabfluss gegenüber dem Zentralen Versorgungsbereich ist ausgeschlossen. Gleichzeitig wird eine bauliche Erweiterung für eine ggf. ökonomisch erforderliche Vergrößerung der Nutzfläche ermöglicht. Die angegebene Nutzfläche des Baucenters für zentrenrelevante Randsortimente ist entsprechend den Maximalvorgaben des Verbands Region Stuttgart festgesetzt (max. 3% der Nutzfläche für zentrenrelevante Randsortimente; Quelle : Regionalplan Region Stuttgart vom , (Z)). Im Plangebiet werden somit die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente entsprechend der Liste im Gutachten (siehe Textteil; Grundlage : Ostfilderner Sor-

10 - 4 - timentsliste auf Seite 157 des Gutachtens) als unzulässig festgesetzt, um die städtebaulichen Zielsetzungen zu erreichen (Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs vor Kaufkraftabfluss, Sicherung der Flächen für das produzierende Gewerbe, Innentwicklung, verbrauchernahe Versorgung für nicht mobile Bevölkerungsgruppen). 05. Umweltbericht Es handelt sich um einen einfachen Bebauungsplan, der keine ökologisch wirksamen Festsetzungen enthält. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. 06. Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Bauleitplanung Der Bebauungsplan ist für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ( 1 (3) BauGB) und ist den Zielen der Raumordnung angepasst ( 1 (4) BauGB). Die Forderungen des Baugesetzbuches, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sind aus Sicht des Planungsträgers erfüllt ( 1 (5) BauGB). Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen ( 1 (7) BauGB). Aufgestellt : Ostfildern, FB 3 - Planung Ja /RB

II. Dem Bebauungsplanvorentwurf Einzelhandel Gewerbegebiet Kemnat (Lageplan vom ) wird zugestimmt.

II. Dem Bebauungsplanvorentwurf Einzelhandel Gewerbegebiet Kemnat (Lageplan vom ) wird zugestimmt. Vorlage 2013 Nr. 165 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3/60Pr/Kl 18.09.2013 ATU 13.11.2013 nö Beratung GR 20.11.2013 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Einzelhandel - Gewerbegebiet Kemnat - Aufstellungsbeschluss

Mehr

Bebauungsplan Einzelhandel - Gewerbegebiet Parksiedlung

Bebauungsplan Einzelhandel - Gewerbegebiet Parksiedlung Vorlage 2013 Nr. 167 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3/60Pr/Kl 18.09.2013 ATU 13.11.2013 nö Beratung GR 20.11.2013 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Einzelhandel - Gewerbegebiet Parksiedlung - Aufstellungsbeschluss

Mehr

Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung

Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung. Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung Villingen-Schwenningen Amt für Stadtentwicklung Zentrenkonzept VS 2011 Verbindliche Inhalte zur Einzelhandelssteuerung Inhalte des Zentrenkonzepts Zum Schutz der städtebaulichen Funktion der Innenstädte

Mehr

Ausschuss für Technik und Umwelt nicht öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss

Ausschuss für Technik und Umwelt nicht öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 138/2014 Fachbereich 3 Geschäftszeichen: 03.07.2014 Ausschuss für Technik und Umwelt 16.07.2014 nicht öffentlich Beratung Gemeinderat 30.07.2014 öffentlich Beschluss Thema Bebauungsplan Einzelhandel

Mehr

II. Dem Bebauungsplanvorentwurf Einzelhandel Gewerbegebiet Nellingen (Lageplan vom 22.10.2013) wird zugestimmt.

II. Dem Bebauungsplanvorentwurf Einzelhandel Gewerbegebiet Nellingen (Lageplan vom 22.10.2013) wird zugestimmt. Vorlage 2013 Nr. 163 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3/60Pr/Kl 18.09.2013 ATU 13.11.2013 nö Beratung GR 20.11.2013 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Einzelhandel - Gewerbegebiet Nellingen - Aufstellungsbeschluss

Mehr

Ausschuss für Technik und Umwelt nicht öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss

Ausschuss für Technik und Umwelt nicht öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 139/2014 Fachbereich 3 Geschäftszeichen: 03.07.2014 Ausschuss für Technik und Umwelt 16.07.2014 nicht öffentlich Beratung Gemeinderat 30.07.2014 öffentlich Beschluss Thema Bebauungsplan Einzelhandel

Mehr

Fortschreibung Einzelhandelskonzept Vaihingen

Fortschreibung Einzelhandelskonzept Vaihingen Bürgerinformationsveranstaltung Enßle-Areal Dr. Urs Christoph Fürst Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung www.dr-acocella.de Warum Zentren stärken? Zentren stiften Identität, dort ist Geschichte

Mehr

Einzelhandelskonzept Stadt Eutin. Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung

Einzelhandelskonzept Stadt Eutin. Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung Einzelhandelskonzept Stadt Eutin Protokoll zur 3. Arbeitskreissitzung 24.04.2012 Dipl.-Geogr. Katharina Staiger Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg, Dresden, Hamburg, Köln, München

Mehr

Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach

Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach Aktualisierung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach www.dr-acocella.de Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung Vergleich Einzelhandelsangebot 2016 zu 2013, 2006

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Textliche Festsetzungen (1) Gemäß 1 (5) BauNVO sind in den Gewerbegebieten (GE) folgende Nutzungen nicht zulässig: - Gemäß 1 (5) i.v.m. 1 (9) BauNVO sind in den Gewerbegebieten

Mehr

Einzelhandelskonzept der Stadt Überlingen

Einzelhandelskonzept der Stadt Überlingen Vom Gemeinderat der Stadt Überlingen am 17.09.2014 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Am 25.09.2014 durch amtliche Bekanntmachung In Kraft getreten Einzelhandelskonzept der Stadt Überlingen

Mehr

Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal

Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal Aktualisierung der Sortimentsliste für die Gemeinde Walzbachtal 09.10.2017 Dipl. Geogr. Gerhard Beck Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei der GMA Gesellschaft für Markt und

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANES O 621

ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANES O 621 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

Gemeinsames Einzelhandelsentwicklungskonzept Böblingen/Sindelfingen

Gemeinsames Einzelhandelsentwicklungskonzept Böblingen/Sindelfingen Amt für Stadtentwicklung und Städtebau Amt für Stadtplanung und Umwelt Gemeinsames Einzelhandelsentwicklungskonzept Böblingen/Sindelfingen Oktober 2008 1. Vorbemerkungen Das vorliegende Gemeinsame Einzelhandelsentwicklungskonzept

Mehr

Bebauungsvorschriften

Bebauungsvorschriften Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan "Niederdorf, Kenzinger Straße, Schelmeneck" I. Art und Maß der baulichen Nutzung 1 Baugebiete. 1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird in Baugebiete

Mehr

Bebauungsplan Nr. 79a

Bebauungsplan Nr. 79a Seite 1 von 8 Bebauungsplan Nr. 79a Industriegebiet Ost Südlich der Selz - Rheinhessen-Center RECHTSGRUNDLAGEN TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

Mehr

Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach

Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach Gutachten als Grundlage zur Fortschreibung des Nahversorgungs- und Zentrenkonzeptes der Stadt Mönchengladbach Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung www.dr-acocella.de Untersuchungsbausteine

Mehr

EINZELHANDELSKONZEPT DER STADT ALZEY

EINZELHANDELSKONZEPT DER STADT ALZEY Seite 1 von 10 EINZELHANDELSKONZEPT DER STADT ALZEY STADTVERWALTUNG ALZEY BEREICH 4 BAUEN UND UMWELT Erstellt: September 2011 INHALT 1 Planungserfordernis...2 2 Zielkatalog...2 2.1 Erhaltung/ Stärkung

Mehr

Stadt Geseke. Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt:

Stadt Geseke. Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt: Stadt Geseke Begründung zur 3. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans GE XII südlich Erwitter Straße einschl. 25. Änderung des Bebauungsplans E 18 der Stadt Geseke gem. 13 BauGB Erstellt von: Hoffmann

Mehr

Einzelhandelsstruktur an der Kölner Straße

Einzelhandelsstruktur an der Kölner Straße Fachbereich 4 Planen, Bauen, Umwelt Bebauungsplan Nr. 100 Einzelhandelsstruktur an der Kölner Straße Einfacher Bebauungsplan gem. 9 (2a) BauGB i.v.m. 30 (3) BauGB Stand 09/2012 Inhaltsverzeichnis 1 Planaufstellung...

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 Sondergebiet Weßlings Kamp 9 BauGB und BauNVO (rechtskr. 28.06.2007) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (gem. 9 (1) Nr. 1 BauGB i.v.m. 1 (4)-(6) BauNVO) 1.1

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Mehr

Back- und Konditoreiwaren. Metzgerei- und Fleischereiwaren. Obst und Gemüse. Lebensmittel, Naturkost und Reformwaren

Back- und Konditoreiwaren. Metzgerei- und Fleischereiwaren. Obst und Gemüse. Lebensmittel, Naturkost und Reformwaren Anhang Tabelle 29: Sortimentsliste Stadt Moosburg a.d. Isar Hauptwarengruppe Sortiment Zentrenrelevanz Nahrungs- und Genussmittel Gesundheits- und Körperpflege Schreibwaren, Papier, Bücher Back- und Konditoreiwaren

Mehr

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend EINZELHANDEL in der BAULEITPLANUNG Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend 21.03.2012 Gesetzliche Grundlagen 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - regelt die Zulässigkeit

Mehr

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung

Gemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Krefelder Straße, Prager

Mehr

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Stadt Waren (Müritz) Heilbad Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur

Mehr

Kommunales Zentren- und Nahversorgungskonzept Einführung beim koopstadt- Workshop der Projektakteure in Nürnberg

Kommunales Zentren- und Nahversorgungskonzept Einführung beim koopstadt- Workshop der Projektakteure in Nürnberg 1 Detlef Schobeß beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Kommunales Zentren- und Nahversorgungskonzept Einführung beim koopstadt- Workshop der Projektakteure in Nürnberg am Freie Hansestadt Bremen

Mehr

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein Lkr. Nürnberger Land, Roth Stadt Nürnberg 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Satzung mit Begründung vom 11. April 2011 Auftraggeber:

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Bebauungsplan. BP Einzelhandel Wilferdinger Höhe. (Ergänzungsbebauungsplan)

Bebauungsplan. BP Einzelhandel Wilferdinger Höhe. (Ergänzungsbebauungsplan) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe (Ergänzungsbebauungsplan) - 2 - Bei dem Bebauungsplan Einzelhandel Wilferdinger Höhe handelt

Mehr

Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Heikendorf

Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Heikendorf CIMA Beratung + Management GmbH Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Heikendorf S t a d t e n t w i c k l u n g M a r k e t i n g R e g i o n a l w i r t s c h a f t E i n z e l h a n d e l W i r t s

Mehr

Hinweis Änderungen gegenüber dem Sachstand der 1. Auslegung sind wie folgt gekennzeichnet: - Ergänzungen (Nr. 1.2) - Streichungen (Nr. 1.

Hinweis Änderungen gegenüber dem Sachstand der 1. Auslegung sind wie folgt gekennzeichnet: - Ergänzungen (Nr. 1.2) - Streichungen (Nr. 1. Hinweis Änderungen gegenüber dem Sachstand der 1. Auslegung sind wie folgt gekennzeichnet: - Ergänzungen (Nr. 1.2) - Streichungen (Nr. 1.2) B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem

Mehr

Stadt Kenzingen. 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet

Stadt Kenzingen. 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet Stadt Kenzingen 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet Satzung mit geänderten Bebauungsvorschriften Begründung Stand: 21.06.2018 Offenlage gemäß 3 (2) und 4 (2)

Mehr

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)

Mehr

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über

Satzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über Fassung vom 2018-09-26 Projekt Nr.: 2014-044 x. Fertigung Rathausstraße 2 77966 Kappel-Grafenhausen der über Bebauungsplan : Pflegeheim Kappel mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf- TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen -Entwurf- Stand: 12.05.2015 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im

Mehr

B ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs

B ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs AZ 621.4164 Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen Offenlage des Entwurfs 27.11. 27.12.2017 AZ 621.4164 SATZUNG der Gemeinde BODMAN-LUDWIGSHAFEN über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Sportplatz Ludwigshafen

Mehr

Sortimentsliste für die Stadt Bad Salzuflen ( Bad Salzufler Liste ) in der Fassung vom 20.06.2011

Sortimentsliste für die Stadt Bad Salzuflen ( Bad Salzufler Liste ) in der Fassung vom 20.06.2011 Anlage 1 zur Vorlage 149/2011 sliste für die Stadt Bad Salzuflen ( Bad Salzufler Liste ) in der Fassung vom 20.06.2011 Kurzbezeichnung Bezeichnung nach 1 Periodischer Bedarf/ nahversorgungsrelevante e

Mehr

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn Seite 1 von 16 Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 10-81 G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn Fassung vom 01.02.2016 I. Zulässigkeit von zentrenrelevanten

Mehr

STADT RHEINBACH. III. ÄNDERUNG (vereinfachtes Verfahren) DES BEBAUUNGSPLANES RHEINBACH Nr. 31 Gewerbegebiet Meckenheimer Straße

STADT RHEINBACH. III. ÄNDERUNG (vereinfachtes Verfahren) DES BEBAUUNGSPLANES RHEINBACH Nr. 31 Gewerbegebiet Meckenheimer Straße STADT RHEINBACH III. ÄNDERUNG (vereinfachtes Verfahren) DES BEBAUUNGSPLANES RHEINBACH Nr. 31 Gewerbegebiet Meckenheimer Straße Die III. Änderung (vereinfachtes Verfahren) beinhaltet die Änderung der textlichen

Mehr

Beratungsfolge. Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat

Beratungsfolge. Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Stadt Dinslaken Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nr. 1141 Beratungsfolge TOP Planungs-, Umweltschutz-, Grünflächen- und Stadtentwicklungsausschuss 10.09.2012 Hauptausschuss 18.09.2012 Stadtrat 25.09.2012

Mehr

Mit der Bebauungsplanänderung werden ausschließlich neue Festsetzungen über die Art der zulässigen baulichen Nutzungen getroffen.

Mit der Bebauungsplanänderung werden ausschließlich neue Festsetzungen über die Art der zulässigen baulichen Nutzungen getroffen. Anlage 6.28 zur Drucksache G-08/041 Bebauungsplan der Stadt Freiburg i.br. Stadtteil: St. Georgen Bezeichnung: 5. Änderung des Bebauungsplans Erweiterung Gewerbegebiet Haid Plan-Nr.: 6-26 e Spezielle Begründung

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker

Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren

Mehr

Satzung der Gemeinde Biberach über

Satzung der Gemeinde Biberach über Fassung vom 2017-05-08 Projekt Nr.: 2017-008 x. Fertigung Hauptstraße 27 77781 Biberach der über Bebauungsplan : Alter Sportplatz mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum

Mehr

Einzelhandelskonzept Halberstadt

Einzelhandelskonzept Halberstadt Einzelhandelskonzept Halberstadt - Zentrale Versorgungsbereiche - - Sortimentslisten - Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Büros in Erfurt, Köln, München Tschaikowskistraße 19,

Mehr

1. Der Gemeinderat beschließt nach 2 Abs.1 BauGB die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

1. Der Gemeinderat beschließt nach 2 Abs.1 BauGB die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Vorlage 2007 Nr. Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB3/61 Ja 02. März 2007 ATU 14.03.2007 n.ö. Beratung VA 21.03.2007 n.ö. Beratung GR 28.03.2007 ö. Beschluss Thema Flächennutzungsplan Ostfildern 2020

Mehr

Einzelhandelskonzept für die Stadt Kelsterbach

Einzelhandelskonzept für die Stadt Kelsterbach Einzelhandelskonzept für die Stadt Kelsterbach Vorstellung der Untersuchungsergebnisse am 19.01.2015 Monika Kollmar, Niederlassungsleitung Gudula Böckenholt, Projektleiterin Gesellschaft für Markt- und

Mehr

Eckpunkte für die Einzelhandelsentwicklung in Viernheim

Eckpunkte für die Einzelhandelsentwicklung in Viernheim Stand August 2016 in Viernheim Bausteine 1 2 3 4 5 Ziele, räumliches Leitbild Entwicklungsbereiche Tabubereiche Grundsätze Sortimentsliste Quellen: Junker + Kruse, Dortmund, überarbeitet vom Baustein 1:

Mehr

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016

Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016 Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2016 Eckpunkte zur Beschlussfassung, 13. September 2016 in Prenzlau Projektleitung: Dr. Eddy Donat, Niederlassungsleitung GMA Dresden Das Dokument ist

Mehr

Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung

Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung Zollernalbkreis Stadtteil: ROSENFELD Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung Au f s t e l l u n g und vorgezogene Beteiligung der Ö ffentlichkeit und Behör d en Anlage 1 : Anlage 2: Anlage 3: Anlage

Mehr

9. Änderung des Flächennutzungsplans

9. Änderung des Flächennutzungsplans KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans

Mehr

(STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN)

(STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN) STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN (STAND 3. ÄNDERUNG UND GRÜNORDNUNGSPLAN) GEWERBEGEBIET ALTE KISSINGER STRASSE GEMARKUNG ARNSHAUSEN 3. Änderung: Seite 2-7 Grünordnungsplan: Seite 8-12 STADT BAD KISSINGEN

Mehr

FACHBEREICH STADTPLANUNG

FACHBEREICH STADTPLANUNG FACHBEREICH STADTPLANUNG Bebauungsplan und Satzung über Örtliche Bauvorschriften Fortschreibung und Umsetzung Zentrenkonzept Gewerbegebiete Neustadt Das Plangebiet umfasst den größten Teil des bestehenden

Mehr

BEBAUUNGSPLANENTWURF G 631

BEBAUUNGSPLANENTWURF G 631 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes G 631 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Begründung. zum Bebauungsplan Nr "Südlich der Möwenburgstraße"

Begründung. zum Bebauungsplan Nr Südlich der Möwenburgstraße Begründung zum Bebauungsplan Nr. 93.15 "Südlich der Möwenburgstraße" Schwerin, Juni 2016 Landeshauptstadt Schwerin Dezernat III Wirtschaft, Bauen und Ordnung Fachdienst für Stadtentwicklung und Wirtschaft

Mehr

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe: T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:

Mehr

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Satzung der Gemeinde Vörstetten über Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand:

BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 1 Stadt Ladenburg BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 09.03.2017 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004

Mehr

Sitzung des Planungsausschusses am in Memmingen. Beratungsunterlage ( PA-1231)

Sitzung des Planungsausschusses am in Memmingen. Beratungsunterlage ( PA-1231) Sitzung des Planungsausschusses am 23.10.2018 in Memmingen Beratungsunterlage TOP 2 Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Donau-Iller; Plansätze zu den Standorten für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe

Mehr

2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NH 125a "In der Gräfen Wiese" im Stadtbezirk Neheim

2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NH 125a In der Gräfen Wiese im Stadtbezirk Neheim 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NH 125a "In der Gräfen Wiese" im Stadtbezirk Neheim Begründung gem. 9 (8) BauGB Fachdienst 4.2 Stadt- und Verkehrsplanung Inhalt 1. Anlass und Zielsetzung

Mehr

FÜR DIE STADT WETTER (RUHR)

FÜR DIE STADT WETTER (RUHR) GUTACHTEN Einzelhandelskonzept ZUM EINZELHANDELSKONZEPT für die Stadt Wetter (Ruhr) FÜR DIE STADT WETTER (RUHR) Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung www.dr-acocella.de (1) Kerngebiete sowie

Mehr

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009 Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke

Mehr

MÄRKTE- UND ZENTRENKONZEPT

MÄRKTE- UND ZENTRENKONZEPT 76 2007 MÄRKTE- UND ZENTRENKONZEPT MÄRKTE- UND ZENTRENKONZEPT INHALT Anlass und Zweck Ziele Grundlagen Inhalte Übersichtskarte Sortimentsleitbild Standortkonzept Rechtliche Bedeutung ANLASS UND ZWECK

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)

Satzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland) Satzung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen Stadt Lüchow (Wendland) Präambel Aufgrund der 1 Abs. 3, 10 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 58 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

Nutzen Sie die noch freien m². neben dem Frequenzbringer POCO. Knipprather Busch MONHEIM AM RHEIN

Nutzen Sie die noch freien m². neben dem Frequenzbringer POCO. Knipprather Busch MONHEIM AM RHEIN Nutzen Sie die noch freien 4.180 m² neben dem Frequenzbringer POCO Knipprather Busch MONHEIM AM RHEIN Inhalt 1. Die überregionale Lage 2. In guter Nachbarschaft 3. Lage im Gewerbegebiet 4. Nutzungsmöglickeiten

Mehr

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S PLANUNGSGRUPPE SKRIBBE-JANSEN GMBH Generalplanung Ingenieurbauwerke Bauleitplanung Freianlagen Landschaftsplanung Verkehrsplanung Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Diplomingenieure Landschaftsarchitekten

Mehr

Stadt Recklinghausen

Stadt Recklinghausen Stadt Recklinghausen Bebauungsplan Nr. 211 Forststraße - - 2. Änderung - vereinfachtes Verfahren - Begründung gem. 2a i.v.m. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Stand: 12.08.2010 Inhaltsverzeichnis 1 ABGRENZUNG

Mehr

Präambel. Teil B Text

Präambel. Teil B Text Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 17.01.2018 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.02.2018 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 27.11.2012 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Verlängerung

Mehr

Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim

Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim Anlage 2 Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim Der Gemeinderat der Stadt Weinheim hat am 29.09.2010 folgendem Konzept zur Einzelhandelsentwicklung in Weinheim zugestimmt: Das Einzelhandelskonzept

Mehr

Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 "Heuers Moor - West" Satzungstext (Entwurf)

Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 Heuers Moor - West Satzungstext (Entwurf) Gemeinde Lotte Bebauungsplan Nr. 35 "Heuers Moor - West" Satzungstext (Entwurf) E-Mail: osnabrueck@pbh.org Telefon (0541) 1819-0 Telefax (0541) 1819-111 Internet: www.pbh.org Gemeinde Lotte Bebauungsplan

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (16.10. - 16.11.2017) - Stand: 27.09.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:

Mehr

Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen

Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen Zahlen und Fakten ca. 266 km² Fläche, 17.837 Einwohner*, d.h. ca. 67 Einwohner/km² Kernstadt mit 14 Ortsteilen; in der Kernstadt 11.401

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:

Mehr

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015 Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung

Mehr

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom ) Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf

Mehr

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel

Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Landesentwicklungsplan NRW Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel Ausgangslage und Verfahren Alexandra Renz Alexandra.Renz@stk.nrw.de 0211/837-1251 Aktueller Stand: Entwurf Heike Jaehrling Heike.Jaehrling@stk.nrw.de

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB erneut gemäß 3 (2), 4 (2) BauGB 13.6.2018 GEMEINDE EICKLINGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 3A NÖRDLICHES FELD, 3. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG

Mehr

Satzung der Barlachstadt Güstrow

Satzung der Barlachstadt Güstrow Satzung der Barlachstadt Güstrow Anlage 2 über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 7 Real- SB- Warenhaus mit 9 Wohneinheiten 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung - September

Mehr

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klinkerhof

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klinkerhof GEMEINDE BOCKHORN Landkreis Friesland 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Klinkerhof Grundzüge der Planung Vorentwurf Juni 2018 Diekmann Mosebach & Partner Oldenburger Straße 86-26180 Rastede Tel.: 04402/9116-30

Mehr

Bestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB)

Bestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB) in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB) Ziele zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (EH) enthalten Aussagen zum Ausschluss neuer Einzelhandels-Planungen in GIB, allenfalls

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr