Rund um die Einkommensteuer Krankenversicherungsbeiträge & Co.
|
|
- Karsten Bayer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rund um die Einkommensteuer Krankenversicherungsbeiträge & Co. 1
2 Inhaltsverzeichnis Behandlung der Krankenversicherungsbeiträge ab 2010 Wichtiges zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen Wachstumsbeschleunigungsgesetz Der Koaliationsvertrag 2
3 Krankenversicherungsbeiträge Neuregelung durch Bürgerentlastungsgesetz Ab erstmals für Einkommensteuererklärung
4 Krankenversicherungsbeiträge Grundsatz: Alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind abzugsfähig! ABER: Basis ist die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung 4
5 Krankenversicherungsbeiträge Existenznotwendige Krankenversorgung als Grundlage LKK-Beiträge sind abzugsfähig Basistarif der privaten Krankenversicherung ist abzugsfähig 5
6 Krankenversicherungsbeiträge Nicht abzugsfähig: - Chefarztbehandlung - Einzelzimmer - Krankengeld 6
7 Sonstige Vorsorgeaufwendungen Abzug der sonstigen Vorsorgeaufwendungen wird verbessert mit Zuschuss - AN/Rentner 1.900/3.800 ohne Zuschuss - Selbstständige 2.800/5.600 Was fällt alles darunter? 7
8 Sonstige Vorsorgeaufwendungen Leistungen der KV/PV, die bisher nicht berücksichtigt wurden Arbeitslosenversicherung Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen Unfall- und Haftpflichtversicherungen Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen Lebensversicherungen vor 2005 abgeschlossen 8
9 Krankenversicherungsbeiträge Beispiel: Herr Meier ist privat krankenversichert. Er zahlt im Jahr einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von EUR, wovon 10 % der Finanzierung von Komfortleistungen dienen. Auf die Basiskrankenversicherung entfällt somit ein Beitragsanteil von EUR. Für eine Pflegepflichtversicherung hat er 200 EUR gezahlt und andere sonstige Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 200 EUR getätigt. 9
10 Krankenversicherungsbeiträge Berechnung: Beiträge zur Krankenversicherung Beiträge zur Pflegepflichtversicherung weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen Summe höchstens EUR mindestens jedoch Basiskrankenversicherung EUR 200 EUR 200 EUR EUR (2.160 EUR) + Pflegepflichtvers. (200 EUR) EUR anzusetzen sind EUR 10
11 Sonstige Vorsorgeaufwendungen Fazit aber: Verbesserung bei den KV- und PV-Beiträgen Verschlechterung bei der Abzugsfähigkeit der anderen Versicherungsarten 11
12 Haushaltsnahe Dienstleistungen Neufassung ab 2009 durch Familienleistungsgesetz Was hat sich geändert? 12
13 Haushaltsnahe Dienstleistungen Handwerkerleistungen 20 % der Aufwendungen max alle handwerkliche Tätigkeiten Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen Überprüfungsaufwendungen Nur der Arbeitskostenanteil ist abzugsfähig! 13
14 Haushaltsnahe Dienstleistungen geringfügige Beschäftigungen o 20 % der Aufwendungen max. 510 o Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren o keine Zwölftelung mehr 14
15 Haushaltsnahe Dienstleistungen Übrige Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen 20 % der Aufwendungen, max keine Handwerkerleistungen insbesondere Reinigungsleistungen und Gartenpflegearbeiten Leistungen auf Rechnung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse 15
16 Haushaltsnahe Dienstleistungen Wohnungseigentümereigenschaften - grundsätzlich ebenfalls berechtigt - jedoch nicht die WEG sondern die einzelnen Mieter - Nachweis über Jahresabrechnung des Verwalters oder einer gesonderten Bescheinigung des Verwalters 16
17 Wachstumsbeschleunigungsgesetz 14 Maßnahmen Inkrafttreten ab beschleunigtes Verfahren im Bundestag und Bundesrat 17
18 Wachstumsbeschleunigungsgesetz alle Unternehmen - Wiedereinführung der Sofortabschreibung von GWG bis Wahlrecht für Sammelposten oder Absenkung Umsatzsteuersatz 7 % für Beherbungsleistungen 18
19 Wachstumsbeschleunigungsgesetz Einkommensteuer ab Anhebung des Kinderfreibetrages von auf Erhöhung des Kindergeldes um 20 pro Kind 19
20 Wachstumsbeschleunigungsgesetz Unternehmensnachfolge steuerfreie Vermögensübertragungen % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei - 5 Jahre Fortführung (alt 7 Jahre) - Lohnsummenregelung gilt nur für Betriebe > 20 Mitarbeiter (alt 10) - Lohnsumme nicht unter 400 % (alt 650 %) - unschädliches Verwaltungsvermögen max. 50 % 20
21 Wachstumsbeschleunigungsgesetz steuerfreie Vermögensübertragungen % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei - 7 Jahre Fortführung (alt 10 Jahre) - Lohnsumme nicht unter 700 % (alt %) - unschädliches Verwaltungsvermögen max. 10 % 21
22 Wachstumsbeschleunigungsgesetz Unternehmenssteuern: - Änderungen bei der Zinsschranke - Änderungen beim Mantelkauf - Gewerbesteuer: Finanzierungsanteil bei Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter wird auf 50 % herabgesetzt (bisher 65 %) 22
23 Weitere geplante (!) Steueränderungen - Koalitionsvertrag Einkommensteuer 23 Steuersenkungen von insgesamt 24 Mrd. ab 2011 Einführung eines Stufentarifs Überprüfung der Angemessenheit der Grundlage des geldwerten Vorteils bei Firmen-Pkw Steuerberatungskosten sollen wieder als Sonderausgabe abzugsfähig sein Vereinfachung der Besteuerung - vorausgefüllte Steuererklärung Wohn-Riester soll ausgebaut werden
24 Weitere Steueränderungen - Koalitionsvertrag Sofortprogramm für Landwirte Grünlandprämie für 2 Jahre (500 Mio. ) Zuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung Fortsetzung des Liquiditätsprogramms Umsatzsteuer Änderungen bei der Ist-Besteuerung Postdienstleistungen steuerfrei 24
25 Weitere Steueränderungen - Koaliationsvertrag Familienförderung Einführung eines Familiensplittings ab 2013 Betreuungsgeld für Kinder unter 3 Jahren Energie Förderung von Biokraftstoffen kurzfristige Anpassungen bei der Solarförderung zur Vermeidung einer Überförderung 25
26 Weitere Steueränderungen - Koalitionsvertrag Bürokratieabbau 26 verständlichere Steuererklärungsvordrucke Vermeidung rückwirkender gesetzgeberischer Maßnahmen zeitnahe Betriebsprüfungen elektronische Rechnungsstellung vereinfachen Entlastung von steuerlichen und zollrechtlichen Nachweispflichten Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungspflichten
27 Weitere Steueränderungen - Koalitionsvertrag Soziales Krankenversicherung: Einfrieren des Arbeitgeberanteils und Einführung der Kopfpauschale erleichterter Wechsel zur PKV flexiblere Gestaltung des Elterngeldes höhere Beiträge zur Pflegeversicherung 27
Das Bürgerentlastungsgesetz
Kundenvorteile TP Kommunikation 17.08.2009 Neuregelungen im Überblick Umgestaltung des Sonderausgabenabzugs für so genannte sonstige Vorsorgeaufwendungen Alte Regelung Neue Regelung ab 2010 Sonstige Vorsorgeaufwendungen
MehrDas Bürgerentlastungsgesetz. 17. Juli 2009 Projekt BEG
Das Bürgerentlastungsgesetz 17. Juli 2009 Projekt BEG Gesetzgebungsverfahren Hintergrund 13.02.2008: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Beiträge zugunsten einer privaten KV und PV steuerlich voll
MehrNeuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz
Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 setzt der Gesetzgeber nicht nur Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
MehrGesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.
1 Lösung zu Aufgabe 1: SACHVERHALT 1 - HAUSAUFGABE Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.000,00 ) Beiträge
MehrBasisinformationen zum Bürgerentlastungsgesetz (Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigungen von Vorsorgeaufwendungen)
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Basisinformationen zum Bürgerentlastungsgesetz (Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigungen von Vorsorgeaufwendungen) Hintergründe Warum können ab 2010 Beiträge
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrSeite 1 AXA Lebensversicherung AG. Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz
Seite 1 Ihr Geschenk vom Staat Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz Ihr Geschenk vom Staat Die wichtigsten Änderungen im Überblick KONJUNKTURPAKET II Erhöhung des Grundfreibetrages von 7.664
MehrInformationsbrief Steuern - Recht - Wirtschaft
Informationsbrief Steuern - Recht - Wirtschaft Juli 2009 Inhalt 1. Allgemeines 3. Doppelte Haushaltsführung bei Wegverlegungsfällen 2. Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung 4. Steuerfreiheit von
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrSteuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.
Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und
MehrEin Plus für Ihre Kunden: Das Bürgerentlastungsgesetz.
Ein Plus für Ihre Kunden: Das Bürgerentlastungsgesetz. Was ändert sich 2010? Was ist das Bürgerentlastungsgesetz? Das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen Seit
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrJuli September: Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL 2013 - Teil EStG II -
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 2.09.203 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl: 35
MehrButter bei die Fische. Studium und Selbständigkeit. 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center
Butter bei die Fische Studium und Selbständigkeit 27.06.2011 18 19:30 Uhr Universität Hamburg, Career Center Grundsätzlich Während der Vorlesungszeit: nicht mehr als 20 Wochenstunden bzw. 26 Wochen im
MehrInformation zum Bürgerentlastungsgesetz. Stand: Juli 2009
Information zum Bürgerentlastungsgesetz Stand: Juli 2009 Agenda 1. Ziel und Umfang des Gesetzes 2. Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge in der PKV 3. Was erhält der Kunde von der HALLESCHE 4.
MehrInformationsbrief. Juli 2009. Inhalt
Rosenheimer Steuerbrief Mandanteninformationen der Steuerkanzlei Dinglreiter Rechnungswesen Steuergestaltung Unternehmensplanung e-mail: info@dinglreiter.de Internet: www.dinglreiter.de Juli 2009 Informationsbrief
MehrInformationsbrief Steuern - Recht - Wirtschaft Dezember 2009
Informationsbrief Steuern - Recht - Wirtschaft Dezember 2009 Sehr geehrte Damen und Herren, auch zum Jahreswechsel 2009/2010 möchten wir Sie wieder über wichtige Themen informieren. Gegenstand dieses Informationsbriefs
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen Worauf sich die Immobilienwirtschaft einstellen muss. Referent: Steuerberater Wolfgang Wilhelmy
Haushaltsnahe Dienstleistungen Worauf sich die Immobilienwirtschaft einstellen muss Referent: Steuerberater Wolfgang Wilhelmy V. Muster einer Bescheinigung Bescheinigung (Anlage zur Jahresabrechnung 31.12.2006)
MehrAktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung
BBG und Beiträge in der SV Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2011 2010 66.000 5.500 4 66.000 5.500 45.000 57.600 4.800 3.712,50 55.800 4.650 3.750 KV-Pflichtgrenze
MehrGUERDAN HATZEL & PARTNER
DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrDIE STEUERLICHE ANERKENNUNG UND FÖRDERUNG VON GEBÄUDESANIERUNGEN
DIE STEUERLICHE ANERKENNUNG UND FÖRDERUNG VON GEBÄUDESANIERUNGEN 1 Überblick Geplant: Förderung der energetischen Sanierung 1. Abschreibungsumfang 2. Voraussetzungen 3. Aussichten Gekippt: Warum hat diese
MehrVersicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von
Versicherungsrechtliche und beitragsrechtliche Beurteilung von T P P Tagespflegepersonen Familienversicherung oder freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung? Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrAbzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005
Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Durch das Alterseinkünftegesetz (Abruf-Nr. 041887) kommt die nachgelagerte Besteuerung. Dadurch bleiben Aufwendungen für
MehrSozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)
Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.
Mehrbei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen 1
Haushaltsnahe Dienstleistungen 1 Vielfältige Steuervergünstigungen nebeneinander Haushaltshilfe in geringfügiger Beschäftigung Haushaltsscheckverfahren: 10 % der Kosten bis 5 100 EUR, höchstens 510 EUR
MehrKonjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz
Konjunkturpaket II und Bürgerentlastungsgesetz => Geschenke im Dreierpack aus BEG/KP II, VL und bav Leben Februar 2010 Berechnungs- Hilfe Geschenke von Staat und Arbeitgeber für Ihren Ruhestand => Zweiseitige
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen, Steuerberatungskosten, Einkommensteuervorauszahlungen. 2
Einkommensteuererklärung 2013 Inhaltsverzeichnis Fach Spenden 1 Haushaltsnahe Dienstleistungen, Steuerberatungskosten, Einkommensteuervorauszahlungen. 2 Aussergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten,
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrDer DSTG -Tarifausschuss informiert zur
Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
MehrDas Alterseinkünftegesetz - Gesetzliche Rentenversicherung -
Berliner Steuergespräche Berlin, 20. September 2004 Das Alterseinkünftegesetz Gesetzliche Rentenversicherung Prof. Dr. Franz Ruland Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger Seite
MehrKranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge
Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die
MehrExistenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Selbstständig werden selbstständig bleiben Agentur für Arbeit Holzkirchen Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Referent: Stephan Dieterich, Agentur für Arbeit Holzkirchen monatliche Hilfen für den
MehrBeschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten
Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten Wer eine Hilfe im Haushalt braucht, kann diese steuerlich gefördert im Rahmen eines Mini- Jobs anstellen. Höher ist die Förderung bei sozialversicherungspflichtiger
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrMinijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)
Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr
MehrExistenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit
Existenzgründung Der Weg in die Selbstständigkeit AOK - Die Gesundheitskasse Soziale Absicherung in der Krankenund Pflegeversicherung Bad Tölz, 25. März 2011 - Die Gesundheitskasse AGENDA Kranken- und
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16
Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die
MehrNeuregelungen zum Sozialausgleich
Neuregelungen zum Sozialausgleich Berechnung und Durchführung des Sozialausgleichs rückt näher Ab 01.01.2012 haben Sie durch den Sozialausgleich weitere Meldevorschriften zu beachten. Mit folgenden Beispielen
MehrBeitragsgruppenschlüssel
Beitragsgruppenschlüssel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1664 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Übersicht Beitragsgruppenschlüssel 2.1. Krankenversicherung 2.2. Rentenversicherung 2.3. Arbeitslosenversicherung
MehrBürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz Verbesserte steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge Oberursel Oktober 2009 Produktsteuern und Recht Bürgerentlastungsgesetz Agenda Was ändert
MehrKennen Sie die Antworten?
Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich
MehrIWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung Richter & Schorn gfa@iwp-koeln.org, www.iwp-koeln.org
Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrFreiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010
Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrEinmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung
1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat
MehrPresse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v.
Pressemitteilung Nr. 3 vom August 2010 Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetzes auf Betriebsrentner - Warum Arbeitgeber ihre Betriebsrentner aufklären sollten - In der Beratung des Industrie-Pensions-Vereins
MehrWohlstand für alle - durch nachhaltiges Wirtschaften
Wohlstand für alle - durch nachhaltiges Wirtschaften So lautet die Überschrift des Kapitels im Koalitionsvertrag, das für alle selbstständigen Handwerker von Interesse sein dürfte. Schon in der I.Präambel
MehrKrankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )
Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung
MehrVortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung
1. Begrüßung Vorstellung Vortragsablauf 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 3. Grundschema der Berechnung der Steuerlast 4. Typische, die Steuerlast mindernde Werbungskosten
MehrINFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN INFOBLATT zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Infoblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten
MehrSo berechnen Sie Vorsorgeaufwendungen bei Freiberuflern richtig
Altersvorsorge So berechnen Sie Vorsorgeaufwendungen bei Freiberuflern richtig von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Lohmar Das Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1.1.05 die beschränkte Abzugsfähigkeit von
MehrPotenzial für den KV Verkauf
Potenzial für den KV Verkauf GKV-Beitrag 2010 so hoch wie nie: 632 EUR inklusive Pflege 3 Mio. freiwillig GKV-Versicherte in der Altersgruppe 20 bis 49 Jahre Bürgerentlastungsgesetz bietet höhere steuerliche
MehrWohnriester - Förderung
Wohnriester - Förderung Gefördert werden folgende Personen: Arbeitnehmer und Selbstständige, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind Kindererziehende (3 Jahre ab Geburt, sog. Pflichtbeitragszeit für
MehrKranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge
Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die
Mehr- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
MehrHerzlich Willkommen zum 7. Kölner Vorsorge-Tag
Herzlich Willkommen zum 7. Kölner Vorsorge-Tag Kurzvortrag Steuererklärung für Senioren Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln Grundsatz: Alle Senioren sind mit ihren Altersbezügen steuerpflichtig Dipl.-Kfm.
MehrDas neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen
Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen - Reform der steuerlichen Rahmenbedingungen im Non-Profit-Bereich - Thomas Krüger Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht thomas.krueger@schomerus.de
MehrAlterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,
- 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrSozialversicherungskennzahlen 2010
Sozialversicherungskennzahlen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten- und Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung
MehrHerzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg
Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7 Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz Lars Schubert Telefon Telefax E-Mail 0711 2069-1141 0711 2069-911141 lars.schubert@bw.aok.de ? Beitragsschulden?
MehrKnappworst & Partner
Potsdam, 01. März 2012 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Themen: Einkommensteuererklärung 2011 1. Ausnutzung steuerlicher Vorteile durch die Wahl der Veranlagungsform 2. Verträge unter
MehrDie Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer
Sozialversicherungsdaten 2007 Die Rechengrößen in der Sozialversicherung Alte Bundesländer / Neue Bundesländer Für das Jahr 2007 lagen zum Redaktionsschluss nur die voraussichtlichen Daten vor Es sind
MehrGeringfügige Beschäftigung Mini-Jobs
Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte
MehrDuales Studium Gesetzliche Änderungen 2012 Handlungsempfehlungen
Duales Studium Gesetzliche Änderungen 2012 Handlungsempfehlungen Ottmar Weber Fred Baumsteiger Okan Karabiyik 2012: Was ändert sich? Wegfall der Einkommensgrenze für den Bezug von Kindergeld Wiedereinführung
MehrVoraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrDie Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2014 aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge
MehrBürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz
MehrArbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
MehrUlrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012
Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen
MehrKinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
MehrFreiwillige Krankenversicherung
Freiwillige Krankenversicherung Nach Ende einer Versicherungspflicht oder Familienversicherung wird die Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt Die Prüfung der Vorversicherungszeit entfällt
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrPD Dr. Peter Gottfried. Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung Ob dem Himmelreich 1 72074 Tübingen
Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) BT-Drucksache 16/12254 Der Gesetzesentwurf
MehrDas Bürgerentlastungsgesetz
Vertriebs-Information Personenversicherungen Okt. 2009 PositionEN Das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherungsbeiträge: Bessere steuerliche Absetzbarkeit ab 2010 Zum 01.01.2010 entlastet der Gesetzgeber
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrVI. Unterhaltspflicht der Kinder
1. Grundsatz: Unterhaltsschuldner muss leistungsfähig sein! Vorrangig bleibt die Sicherung des eigenen, angemessenen Unerhalts Angemessenheit ist ggf. gerichtlich festzulegen ( individueller Lebensbedarf
MehrInhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten
MehrAnke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte
Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen
MehrOFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600
OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach
MehrAufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese!
2007, Prüfungsteil Einkommensteuer Teil I (35 Punkte) Fall 1 (20 Punkte): Wolfgang Bauer (WB), einziges leibliches Kind seiner zusammenveranlagten Eltern, geboren am 19.07.1987, hat im Mai 2006 das Abitur
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrSoziale Absicherung der Existenzgründer. Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen
Soziale Absicherung der Existenzgründer Workshop Gründer- und Jung- Unternehmer- Messe der IHK Köln in Leverkusen Die fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland Kranken- versicherung (KV) Unfall-
Mehrder einkommensteuerrechtlichen Tagespflegepersonen
Ohne Moos nichts los?! Fachvortrag zu den Auswirkungen der einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen Ausbauziele bei der Tagespflege und Besteuerung der Geldleistungen
MehrBezahlbare Beiträge PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN AUCH IM ALTER. Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte.
PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNGEN Bezahlbare Beiträge AUCH IM ALTER Beiträge im Alter kein Problem für privat Versicherte. Informationen zur Beitragshöhe im Alter Beitragsentwicklung IN DER GESETZLICHEN
Mehr130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010
Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Festsetzung und Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Sparzulage Festsetzung 10.543,00 385,60 714,06 0,00
Mehr