STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG NR. 98 "NÖRDLICH DER MÜNCHNER STR."

Ähnliche Dokumente
Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

GEMEINDE BAD WIESSEE

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Begründung zur Bebauungsplanänderung. Bebauungsplan Altstadtsanierung der Stadt Penzberg

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadtplanungsamt Frau Stuer VI /612 Tel Rosenheim, erlaeuterungsbericht

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Stadt Mellrichstadt. Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt. Landkreis Rhön-Grabfeld. Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Bebauungsplan Östlich der Eichendorffstraße

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Städtebauliche Begründung

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

A n d e r B i e s e l h e i d e

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Offterdinger & Sailer Planbereich 10

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum

Entwurf. Bebauungsplan. Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern. - Begründung -

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.

ORTSGEMEINDE FREISBACH

S T A D T V R E D E N

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

Gemeinde Ankum Landkreis Osnabrück

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, 1. Fortschreibung, Maßstab 1:5.000

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point

Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Westlich Ilmweg - 2. Änderung Planbereich 14

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Neue Quartiersmitte Schlesierweg 2. Änderung des Bebauungsplanes Laagberg Nord

BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 49 MAUERKIRCHEN II

BEBAUUNGSPLAN AN DER KRONWIEDSTRASSE - SÜD MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

Flur Nr. 176, Gemarkung Seukendorf

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG Bebauungsplan Nr. 28 Schlossanger in der Gemeinde Tüßling. Seite 1 von 6

Gemeinde Schwaig b.nbg.

BEGRÜNDUNG. zum Bebauungsplan Nr. 52 < Wohnbebauung ABC-Weg > der Gemeinde Harrislee

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan Nr. 37 Schwaig-Süd 7. vereinfachte Teiländerung

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

Alles wird gut. städtebaulicher Entwurf für den ehemaligen Güterbahnhof Bautzen. Analyse

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Haimbach, Nr. 8, zwischen Merkurstraße und Fuchsstraße. Begründung Vorentwurf

Städtebaulicher Entwurf Südlich Werre

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

Claudia Schreiber Dipl. Ing. Architekt Regierungsbaumeister BDA DWB Architektur und Stadtplanung GmbH

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Stadt Füssen (Ostallgäu)

Begründung. zum Bebauungsplan Nr. 53 C der Stadt Geretsried für das Wohngebiet südlich der Jeschkenstraße. Aufgestellt:

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Inhaltsverzeichnis. 1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluß 1.2 Planbereich

Bebauungsplan. Auf Haardt

STADT KOLBERMOOR LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 82 "MATTINASTRASSE - NORD" BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: Vorentwurf:

Begründung zum Bebauungsplan. Carl-Diem-/ Rommelsbacher Straße. Gemarkung/Flur Reutlingen

Begründung zum Entwurf

BEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE

G E M E I N D E E R Z H A U S E N. 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I. Begründung

Große Kreisstadt Traunstein. Bebauungsplan

Stadt Ulm Stadtteil Westen. Engelbergstraße - Buchmillergasse

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 Schönwalde I/ West. Begründung

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1

BEBAUUNGSPLAN NR. 76 "PARKGELÄNDE MIETRACHING" MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN. 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM.

Bebauungsplan. Häusernweg - 2. Änderung, Gemeinde Benediktbeuern

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.

- 2 - Die Änderungen gegenüber dem Flächennutzungsplan werden im Rahmen der nächsten Neuaufstellung entsprechend angepasst.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Hornbergstraße

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Begründung (gem. 9 Abs. 8 BauGB)

2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 5a Im Wiesengrund. - Begründung - Gemeinde Himmelpforten Landkreis Stade

Flächenprofil Luftbi Luftbild Gangolfschule (Grundschule) Wohnen (Bestand) denkmalgeschützter Speicher (nicht Teil der Vorhabenfläche) Wohnen (Bestand

Erläuterungstext Städtebauliche Ideenkonzepte Blockinnenentwicklung Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes

Gemeinde Bayerisch Gmain

Transkript:

ANLAGE ZUM STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNG NR. 98 "NÖRDLICH DER MÜNCHNER STR." BEGRÜNDUNG Auszug aus B-Plan Nr. 98 - Planzeichnung

INHALT: I. ALLGEMEINES 1. Lage des Planungsgebietes Seite 3 2. Planungsanlass Seite 3 II. BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLAN 1. Planungsrechtliche Ausgangslage Seite 4 2. Städtebauliche Situation Seite 5 3. Infrastruktur Seite 5 4. Städtebauliches Konzept Seite 6 5. Grünordnung Seite 9 6. Schallschutz Seite 9-2-

I. ALLGEMEINES 1. LAGE DES PLANGEBIETES / GELTUNGSBEREICH Das Plangebiet liegt westlich des Ortskerns der Stadt Bad Aibling und wird begrenzt im Süden von der Münchner Straße, im Westen von der Maxlrainer Straße und im Osten von der Flurnummer 331. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern: 1196, 1138/4, 333, 332, 332/2. 2. PLANUNGSANLASS Die Stadt Bad Aibling beabsichtigt im Plangebiet eine Neuordnung der gesamten Bebauung. Des Weiteren soll das städtebauliche Umfeld neu geordnet werden. -3-

II. BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGS- PLAN 1. PLANUNGSRECHTLICHE AUSGANGSLAGE 1.1. FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Die Flächen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Aibling als Mischgebiet dargestellt. 1.2. BESTEHENDE RECHTSVERHÄLTNISSE Für das Planungsgebiet existiert kein rechtsgültiger Bebauungsplan. 1.3. BESITZ- UND EIGENTUMSVERHÄLTNISSE Die den Planungsbereich betreffenden Flurstücksnummern befinden sich im Eigentum drei unterschiedlicher Besitzer. Areal 1: -Eigentümer 1: 1196,1138/4 Areal 2: -Eigentümer 2: 333 -Eigentümer 3: 332, 332/2-4-

2. STÄDTEBAULICHE SITUATION 2.1 VORHANDENE BAUSTRUKTUR Im Geltungsbereich des B-Plans befindet sich an der Münchner Straße östlich, Areal 2, ein Gewerbebetrieb mit mehreren 2-3 geschossigen Gebäuden und Garagenanlagen. Auf der Grundstücksfläche, zugewandt Richtung Münchner Straße / Maxlrainer Str., Areal 1, befinden sich ein leerstehendes Wohn- und Geschäftshaus mit Nebengebäuden. 2.2. OBERFLÄCHENBESCHAFFENHEIT, BODENVERHÄLTNISSE Das Gelände ist weitgehend eben und bis auf den Großteil des westlichen Flurstückes 1196, Areal 1, weitgehend bebaut. Die Fläche der östlichen Eigentümer 2+3, Areal 2, ist nahezu komplett versiegelt, da sie hauptsächlich als Gewerbefläche dient. 3. INFRASTRUKTUR 3.1. VERKEHRSERSCHLIESSUNG 3.1.1. BESTEHENDE ÄUSSERE ERSCHLIESSUNG Das Gebiet des Bebauungsplanes ist im Süden von der Münchner Straße und im Westen von der Maxlrainer Straße erschlossen. 3.1.2. BESTEHENDE INNERE ERSCHLIESSUNG Die innere Erschließung erfolgt im Bestand auf privaten Flächen. 3.1.3. BESTEHENDER RUHENDER VERKEHR Der ruhende Verkehr ist im Bestand auf den privaten Flächen organisiert. 3.2. VERSORGUNG, ENTSORGUNG Die Versorgung des Baugebietes mit Wasser, Elektrizität, Telekommunikation und Kanalisation ist im Bestand gesichert. 3.2.1 AB,- WASSERVERSORGUNG Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die zentrale Kanalisation der Stadt Bad Aibling. Das Gleiche gilt für die Wasserversorgung. Auch hier ist ein Anschluss an das Leitungsnetz der Stadt vorgesehen. 3.2.2. ELEKTRIZITÄT Die Stromversorgung des Gebietes wird durch die Stadtwerke Bad Aibling sichergestellt. Es besteht Anschlussmöglichkeit an eine -5-

Erdgasversorgung. 3.2.3. TELEKOMMUNIKATION Das Plangebiet ist an das öffentliche Fernsprechnetz angeschlossen. 4. STÄDTEBAULICHES KONZEPT Ursprünglicher Hauptgedanke des Entwurfs war es, den bestehenden Fuß- und- Radweg, den sogenannten Heckenweg (siehe oben orange gekennzeichnet), der nach Osten über die Glonn Richtung Stadtmitte verläuft, fortzuführen. Dieser frequentierte und ruhige Weg endet am Geltungsbereich des ursprünglichen B-Plans und soll nach Westen hin parallel zur Münchner Straße verlängert werden. Ein Zebrastreifen als sicherer Fußgängerüberweg über die Rennbahnstraße wäre denkbar. Hier könnte der Weg eine Fortführung über die Maxlrainer Straße bis zum Einkaufszentrum im Westen finden. Durch Einsprüche des Eigentümers der Flurnummer 331 ist es derzeit nicht möglich diesen städtebaulichen Gedanken fortzuführen. Der Bereich Flurnummer 331 wird im ersten Schritt dieses B-Plans aus dem Geltungsbereich gestrichen. -6-

Die Art der Bebauung sieht wie folgt aus: Im südlichen Bereich / Nördlich der Münchner Straße ist weitgehend eine geschlossene Bebauung, im Wesentlichen aus Schallschutzgründen, vorgesehen. Im nördlichen Bereich zum Wohngebiet hin ist eine offene Bebauung mit gut durchlüfteten Wohnhöfen und Durchwegungen geplant. Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Münchner Straße im Süden und die Maxlrainer Straße im Westen. Im Norden des Plangebietes verläuft der neu angelegte öffentliche Fuß- und Radweg. Die innere Erschließung erfolgt über ruhige Wohnwege, teils durch überbaute, witterungsgeschützte Durchgänge. Die Mitte der inneren Erschließung bildet ein Quartiersplatz. Der Entwurf lässt eine Realisierung in mehreren Bauabschnitten zu. Auszug aus BBP Nr. 98 Planzeichnung -7-

4.1 ART UND MASS DER NUTZUNG Das Planungsgebiet wird als Mischgebiet festgesetzt. Art und Maß der Nutzung gehen aus den Planeinschrieben hervor. So wird eine gezielte gewerbliche Nutzung, in den Einheiten unmittelbar nördlich der Münchner Straße, mit dem Vermerk G für Gewerbeflächen festgesetzt. Die Nutzung der übrigen Einheiten muss entsprechend dem Mischgebietscharakter erfolgen. 4.2 GRUNDFLÄCHENZAHL Das gesamte Areal umfasst eine Fläche von 6.141 m². Die Grundfläche der über- und unterbauten Flächen beträgt 3.941 m². Die Grundflächenzahl liegt daher bei 0.64. Das gesamte Areal kann gegliedert werden in: - Areal 1: Flurstücksnr. 1196,1138/4; Grundstücksfläche: 3.571 m² GR (über- und unterbaute Flächen) beträgt 2.370 m² > GRZ 0.66 - Areal 2: Flurstücksnr. 333,332,332/2; Grundstücksfläche: 2.570 m² GR (über- und unterbaute Flächen) beträgt 1.571 m² > GRZ 0.61 4.3 UNTERSCHIEDLICHE ART DER BAULICHEN NUTZUNG Die Rechtsgrundlage für die Gliederungsfestsetzung wird mit dem städtebaulichen Entwurf begründet: Zum einen soll analog des Zentrumkerns Bad Aiblings ein offener, begehbarer Arkadengang in der Erdgeschossebene des unmittelbar zur Münchner Straße angrenzenden Gebäudes Nr. 5.1 ausgebildet werden. Zum anderen wird ein offener barrierefreier Durchgang in der Erdgeschossebene des Gebäudes Nr. 3, welches als Gewerbefläche und Parkmöglichkeit im EG genutzt werden soll, entstehen. Dadurch ergibt sich eine Wegeverbindung zum dahinter liegenden Wohnhof. Außerdem ist die nördliche Erdgeschossfläche des Gebäudes Nr. 1 zur Erschließung der Tiefgarage über eine Rampe zu nutzen. Die Integrierung der TGA-Zufahrt in das Gebäude soll große Rampen-Freiräume in der Gartenfläche vermeiden. Diese Punkte sind essentiell für die städtebauliche Qualität des B-Plans und sind daher festsetzungsrelevant. 4.4. ABSTANDSFLÄCHEN Aus städtebaulicher Sicht wird auf die Abstandsflächenregelung nach Art. 6 BayBO verzichtet. Nur so kann die gewünschte städtebauliche Dichte im Plangebiet erreicht werden. -8-

5. GRÜNORDNUNG Die neu zu pflanzenden Bäume sind den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zu entnehmen. Dabei ist die Pflanzenliste zu berücksichtigen. Insgesamt soll eine ausgewogene Durchgrünung innerhalb des Quartiers sowie eine einheitliche Eingrünung zum öffentlichen Straßenraum und den Nachbarquartieren entstehen. Die Grünflächen innerhalb des Plangebietes sind definiert in private und öffentliche Grünflächen. Stellplätze sind innerhalb der Grünflächen grundsätzlich nicht zulässig. Die Anlage von Fahrradstellplätzen, Mülltonnenbereichen etc. ist auf privaten Grünflächen gestattet. Die nördliche Begrenzung des Gebiets bildet ein öffentlicher Fuß- und Radweg mit Begleitgrün. Die innere Struktur wird aus privaten Fuß- und Radwegen gebildet, die im Zentrum des Areals zu einem Quartiersplatz führen. Großkronige Laubbäume mit lockerem Laubbewuchs rahmen diesen ein und gliedern ihn gegenüber der Wohnbebauung und den privaten Grünflächen. Das innere Wegenetz begleitet von heimischen Pflanzungen schafft eine Verbindung zwischen den Grundstücksflächen. Die Flachdächer sind mit einer extensiven Begrünung zu versehen. Überdachungen von TGA-Abfahrten sind, soweit sie nicht von einem Gebäude überbaut sind, ebenfalls mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen. 6. SCHALLSCHUTZ Um den Fortbestand des Gewerbetriebes im Osten des Geltungsbereiches, die Stanzerei Kessler, zu sichern, muss dieser immissionsschutzrechtlich geschützt werden. Dazu wurde vom Ingenieurbüro Greiner eine schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt, bei der zwei maßgebende Varianten verfolgt wurden. Variante 1: Neubebauung des westlichen Teils des Bebauungsplangebiets mit den Baukörpern 1 bis 4 unter Berücksichtigung der bestehenden gewerblichen Nutzung der Stanzerei im Osten Variante 2: Neubebauung des gesamten Bebauungsplangebietes Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen gegen Verkehrs-, und vor allem Gewerbegeräusche sind zu berücksichtigen, um den bestehenden Betrieb zu schützen. -9-

Werkgemeinschaft Rosenheim Landschaftsarchitekten Grünwerk Neubeuerer Straße 16 Ellmosen 13a 83026 Rosenheim 83043 Bad Aibling Tel. 08031 / 12122 Tel. 08061 / 9399140 Fax 08031 / 12710 Fax 08061 / 9399141 Rosenheim, den 16.07.2018-10-