Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Neustadt Nord

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Transkript:

Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg ### ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) 20095 Hamburg Telefon 040-4 28 54-34 48 Telefax 040-42 79-01 54 1 E-Mail Baupruefabteilung@hamburgmitte.hamburg.de Ansprechpartnerin: ### Zimmer ### Telefon 040-4 28 54 - ### E-Mail ### GZ.: M/BP/00276/2015 Hamburg, den 11. Mai 2015 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang 27.01.2015 Grundstück Belegenheit ### Baublock 108-027 Flurstück 0364 in der Gemarkung: Neustadt Nord Zusammenlegung von zwei Büroflächen zu einer Bürofläche mittels Einbau einer Wendeltreppe und Verbesserung der Bestandssituation GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Sprechzeiten: Mo, Di, Do 09.00-15.00 Uhr Fr 09.00-12.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Steinstraße Die technische Sachbearbeitung (Bauprüfung) erreichen Sie nur nach Terminvereinbarung

Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Planungsrechtliche Grundlagen Baustufenplan Innenstadt mit den Festsetzungen: G 5 + 1 Baupolizeiverordnung vom 08.06.1938 in der geltenden Fassung Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 0 / 6 Grundriss / 1.Obergeschoss, M. 1:100 0 / 7 Grundriss / 1.Obergeschoss, M. 1:200 0 / 8 Grundriss / 2.Obergeschoss, M. 1:100 0 / 9 Grundriss / 3.Obergeschoss, M. 1:100 0 / 10 Schnitt 1-1 / 1.-3. OG 0 / 11 Baubeschreibung v. 22.12.14 0 / 12 Betriebsbeschreibung Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichung wird nach 69 HBauO zugelassen 1.1. Herstellung einer Deckenöffnung zwischen 1. und 2. Obergeschoss zur Verlängerung der bereits bestehenden Wendeltreppe zwischen 2. und 3. OG. ( 29 Abs. 4 HBauO) Bedingung Die Abweichung wird unter der Bedingung erteilt, dass der Treppenraum, wie in den Plänen eingetragen, im 2. und 3. OG mit feuerbeständigen Wänden und Türen in T90/RS abgetrennt wird. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). M/BP/00276/2015 Seite 2 von 8

Der Bescheid umfasst auch die Anlage - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage - arbeitnehmerschutzrechtliche Auflagen und Hinweise Anlage bauordnungsrechtliche Auflagen Prüfbericht Nr. 1 Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG M/BP/00276/2015 Seite 3 von 8

Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) 20095 Hamburg AUFLAGEN Brandschutz - Sicherheitsvorkehrungen 2. Brand- und Rauchschutztüren, die aus betriebsbedingten Gründen offengehalten werden sollen, sind mit bauaufsichtlich zugelassenen Feststelleinrichtungen oder Freilaufselbstschließern mit Auslösung durch Rauchmelder auszustatten ( 3 Abs. 1 i.v.m. 17 HBauO) HINWEISE 3. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 4. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). 5. Weitere Hinweise, Merkblätter und Broschüren für Ihre Bauausführung finden Sie unter dem Link: "http://www.hamburg.de/baugenehmigung/583468/start-merkblaetter.html". M/BP/00276/2015 Seite 4 von 8

Anlage zum Bescheid ARBEITNEHMERSCHUTZRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Amt für Arbeitsschutz Arbeitnehmerschutz Billstraße 80 20539 Hamburg E-Mail: Arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de M/BP/00276/2015 Seite 5 von 8

Anlage zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN Prüfbericht Nr. 1 Anlage zum Prüfbericht Nr. 1 vom 17.04.2015, Prüf-Nr. 15-12 Prüfung durch: Dr.-Ing. F.-P. Brunck Telefon: 040 415200-0 Alsterterrasse 10 a E-Mail: mail@dr-ing-binnewies.de 20354 Hamburg Bearbeitung: Herr Zierath Grundstück: Jungfernstieg 30 Bauvorhaben: Zusammenlegung von zwei Büroflächen zu einer Bürofläche mittels Einbau einer Wendeltreppe und Verbesserung der Bestandssituation Eingereichte Bauvorlagen als Grundlage für die Ausführung Bauantragszeichnungen mit Sichtvermerk Anl. 2 Übersichtsplan Anl. 3 Auszug aus dem Liegenschaftskataster Anl. 4 Auszug aus dem Liegenschaftskataster Anl. 5 Ausschnitt Treppe, 1. Obergeschoss Grundriss, Plan-Nr.: Ü1 Anl. 6 Ausschnitt Treppe, 1. Obergeschoss Grundriss, Plan-Nr.: 1 Anl. 7 1. Obergeschoss Grundriss, Fluchtwege, Plan-Nr.: Ü2 Anl. 8 Ausschnitt Treppe, 2. Obergeschoss Grundriss, Plan-Nr.: 2 Anl. 9 Ausschnitt Treppe, 3. Obergeschoss Grundriss, Plan-Nr.: 3 Anl. 10 Schnitt 1-1 1.-3. OG, Plan-Nr.:4 Geprüfte Bauvorlagen Bautechnische Nachweise: Anl. 14 Statische Berechnung Einbau einer Wendeltreppe, Seiten 1 bis 66 Anl. St1 Anl. St2 Anl. St3 zugehörige Positionspläne: Positionsplan - Auszug 1. OG-Decke Positionsplan - Auszug Zwischengeschoss Übersicht Schnitt M/BP/00276/2015 Seite 6 von 8

Seite 2 der Anlage zum Prüfbericht Nr. 1 vom 17.04.2015, Prüf-Nr. 15-12 Bauvorlagen mit Sichtvermerk Anl. 11 Anl. 12 Anl. 13 Kurzerläuterung der Maßnahme Betriebsbeschreibung für Arbeitsstätten Brandschutzkonzept aufgestellt durch die Planungsgesellschaft Langos GmbH vom 22.12.2014 Sonstige Bauvorlagen Anl. 1 Anl. S2 Antrag Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach 62 HBauO Anlage - Gebühren Verfahrensvorschriften für die Ausführung Baubeginnvorbehalte (Aufschiebende Bedingungen) 1. Mit den Bauarbeiten für die Treppe darf erst begonnen werden, wenn folgende nachzureichende Bauvorlagen in bautechnischer Hinsicht (siehe BauvorlagenVO) geprüft und bauaufsichtlich genehmigt worden sind: 1.1 Nachweis der Standsicherheit für die Treppe einschließlich der erforderlichen zeichnerischen Darstellung und der Positionspläne ( 15 Abs. 1 HBauO). Baubeginn (Mitteilungen vor Beginn der jeweiligen Bauarbeiten) Vor Beginn der Umbauarbeiten ist der Erhaltungszustand der vorhandenen Bauteile zu überprüfen und außerdem zu kontrollieren, ob die in den Standsicherheitsnachweisen getroffenen Voraussetzungen hinsichtlich der vorhandenen Bauteile auch tatsächlich zutreffen. Bei Abweichungen sind entsprechende Nachweise zur Prüfung vorzulegen ( 15 Abs. 1 HBauO). Die Ausführung der Umbaumaßnahmen ist durch einen geeigneten Fachbauleiter nach 57 Abs. 3 HBauO zu überwachen. Der geeignete Fachbauleiter ist der Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich zu benennen ( 57 Abs. 3 HBauO). M/BP/00276/2015 Seite 7 von 8

Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Änderung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude M/BP/00276/2015 Seite 8 von 8