Sozialreferat Stadtjugendamt S-II-KJF/J

Ähnliche Dokumente
Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom (SB) Öffentliche Sitzung

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax:

Die BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion stellte am den in der Anlage beigefügten Antrag.

Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT

Referat für Gesundheit und Umwelt Steuerungsunterstützung RGU-S-BM

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Stiftungsverwaltung S-R-3. Errichtung der nichtrechtsfähigen Alfred Ludwig-Stiftung

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1

Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung

Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration S III-M/L

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Sitzungsvorlage Nr / V 02270

Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KJF/IB

Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/RL vom

Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V

Sozialreferat Stiftungsverwaltung S-R-3

Referat für Arbeit und Wirtschaft FB III

Stadtkämmerei Referatsleitung

München installiert Wasserspender zum kostenlosen Auffüllen von Wasserflaschen

$-#(%#'($. C!D?+ ! "#$%&'()*(+,-- *!!'(#(%#'($. !!"#$%& /# *! 0 '$%&'()%&(("#&(( *&'(&' $%&( +,$-'("#(.&/0"#1234$/56 '(;! -'("#*!? &(:0"#?

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Stiftungsverwaltung S - R - 3

Sozialreferat Stadtjugendamt S-II-KT/AE

Kommunalreferat Vermessungsamt

und Umwelt Umweltschutz - Leitung

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung

Referat für Arbeit und Wirtschaft. Kommunale Beschäftigungspolitik. Qualifizierung. Telefon Telefax Weingärtler

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1. Jobcenter und Mietminderung?

Bildung und Sport Vereinsförderung, Zuschüsse RBS-SPA-V13

Sozialreferat. Telefon: Telefax: Amt für Wohnen und Migration S-III-W/BS-124

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen

A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/17449 vom 8. Januar 2019 über Jugendliche im Strafvollzug in den Jahren 2017 und 2018

Telefon: Telefax: Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft

Stadtkämmerei HA II/22

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax:

Sozialreferat Stadtjugendamt S - II- B

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft

Kreisverwaltungsreferat

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S-I-SIB. Noch eine Chance für BISS!

Bekanntgabe in der Sitzung des Sozialausschusses vom Öffentliche Sitzung

Neubildung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses; Wahl der nicht der Vertretungskörperschaft angehörenden Mitglieder

Bildung und Sport Zentrales Planungs- und Bauwesen, Immobilienmanagement

Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung

Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe

Bildung und Sport Geschäftsbereich A Fachabteilung 4 Grund-, Mittelund Förderschulen RBS-A-F4

Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KJF/JA

Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Veranstaltungen

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische

Seite Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration S-III-W/BS

Bildung und Sport Vereinsförderung, Zuschüsse RBS-SPA-V1

Schriftliche Kleine Anfrage

Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V

Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24

und Umwelt Städtische Friedhofsverwaltung Betriebscontrolling RGU-FHV-CB

Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Marketing/Werbung

Die Reform hat nach der Gesetzesbegründung folgende Zielsetzung:

Stadtkämmerei HA II/22

Sozialreferat. Telefon: Telefax: Amt für Soziale Sicherung S-I-AB 2

Beschluss des Bezirksausschusses des 6. Stadtbezirkes Sendling vom Öffentliche Sitzung

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/22 P PLAN HA II/22 V

München wird inklusiv Antrag Nr / A von Frau Stadträtin Elisabeth Schmucker vom

Kommunalreferat GeodatenService

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung

Die Aufsichtsratsmitglieder der Deutsches Theater Betriebs-GmbH werden gemäß 10 (2) der Satzung vom Gesellschafter ernannt.

Referat für Bildung und Sport

Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung

Kommunalreferat Landwirtschaftliche Betriebe

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft

Verlängerung des Standortes Hofmannstraße 69 zur Unterbringung von Flüchtlingen

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Zentrale S-Z-BE. Kürzung des Zivildienstes

Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax:

Beschluss der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (VB) Öffentliche Sitzung

Sozialreferat Sozialamt Leitung S I LV 1

Personal- und Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.11

Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 11 - Milbertshofen-Am Hart am

Sozialreferat Stadtjugendamt S-II-KJF/J

Stadtkämmerei Geschäftsleitung

Referat für Arbeit und Wirtschaft FB V

Schul- und Kultusreferat Abteilung Bau und Planung BP/SG 1

Kreisverwaltungsrefera

Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen, -projekte KVR- III/111

Telefon: Stadtkämmerei Telefax: Hauptabteilung I

Beschluss Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung

Beschluss des Kulturausschusses als Werkausschuss vom (VB) Öffentliche Sitzung

Münchner Volkstheater GmbH (MVT); BA-Antrag und -Empfehlungen; StR-Anträge

Diebstahl insgesamt 925 (879) 27,2% davon Einfacher Diebstahl 534 (519) 15,7% davon Schwerer Diebstahl 391 (360) 11,5%

Organisationsreferat Personalentwicklung POR P 5

17. Wahlperiode /2326

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Fachbereich VI Veranstaltungen

Sozialreferat. Telefסּn: Telefax: Amt für Wohnen und Migration S-III-L

Referat für Arbeit und Wirtschaft Fremdenverkehrsamt Marketing Kongressbüro München FVA-MA/KB

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung

Sozialreferat Stadtjugendamt S-II-KJF/J

Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration S-III-M/L

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische

Transkript:

Telefon: 233-49616 Telefax: 233-49619 Sozialreferat Stadtjugendamt S-II-KJF/J Wie schnell und hart arbeitet die bayerische Justiz bei Jugenddelikten wirklich? Antrag Nr. 02-08 / A 04165 der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen/RL vom 09.01.2008 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 00226 3 Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 17.06.2008 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Im Kontext der Gewalttaten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Münchner U-Bahnbereich wurde von der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen/RL der Antrag gestellt, Wie schnell und hart arbeitet die bayerische Justiz bei Jugenddelikten wirklich? Dieser Stadtratsantrag befasst sich zwar mit Zuständigkeiten der bayerischen Justiz und damit des Freistaates Bayern, betrifft aber unmittelbar die Frage der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in München und wurde deshalb durch Befragung des zuständigen Justizministeriums aufgegriffen. Das Stadtjugendamt hat in dieser Sache Kontakt mit dem Justizministerium aufgenommen. Herr Ministerialrat Haferbeck hat zu den Fragen wie folgt Stellung genommen; das Antwortschreiben und die Konzeption des bayerischen Jugendstrafvollzugs sind als Anlagen mit den Nr. 2 und 3 enthalten. 1. Praxis der bayerischen Justiz im Umgang mit jugendlichen Straftätern Frage 1 Die Verwaltung wird beauftragt zu eruieren, wie schnell die bayerische Justiz bei Delikten von Jugendlichen bzw. jungen Heranwachsenden reagiert. Hierbei ist insbesondere darzustellen, wie schnell entsprechende Verhandlungen bei Gewaltdelikten stattfinden. Gerade bei jugendlichen Straftätern muss rasch und konsequent auf den Rechtsverstoß reagiert werden. Dass dies auch ein besonderes Anliegen der bayerischen Justiz ist, zeigt schon die Tatsache, dass die bayerischen Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte bei der Erledigungsgeschwindigkeit im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz einnehmen. So beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer in Ju-

Seite 2 gendsachen landesweit ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft bis zum Abschluss des Verfahrens bei dem Amtsgericht - Jugendrichter - 4,2 Monate, bei dem Amtsgericht - Jugendschöffengericht - 5,5 Monate. Obwohl die Jugendstrafsachen in Ballungsräumen - über alle Verfahren betrachtet umfangreicher und komplexer sind als in eher ländlich strukturierten Regionen, liegt die Dauer der Verfahren in München nur ganz geringfügig über dem landesweiten Schnitt. Ab Eingang bei Gericht dauern die Jugendsachen bayernweit vor dem Jugendrichter durchschnittlich 2,3 Monate (Bundesdurchschnitt 3,1 Monate) und vor dem Jugendschöffengericht 2,8 Monate (Bundesdurchschnitt 3,7 Monate). Bei dem Amtsgericht München werden die Verfahren vor dem Jugendrichter ebenso schnell, die Verfahren vor dem Jugendschöffengericht sogar etwas schneller (2,6 Monate) erledigt. Eine differenzierte Erhebung der Verfahrensdauer bei "Gewaltdelikten" erfolgt nicht, so dass insoweit keine Aussagen getroffen werden können. Frage 2 Es wird gebeten darzustellen, wie sich die Jugendkriminalität in den letzten 10 Jahren in München entwickelt hat, und wie sich parallel hierzu die Zahl der Jugendrichter, der Jugendgerichtshelfer und weiterer mit Jugendstrafsachen befassten Angestellten der bayerischen Justiz darstellt. Soweit die personelle Ausstattung der Gerichte mit Jugendrichtern angesprochen ist, kann ich darauf hinweisen, dass nach den Ergebnissen einer kürzlich durchgeführten Umfrage zur aktuellen Situation in München gerade die für die Geschäftsverteilung zuständigen Präsidien des Amtsgerichts München und des Landgerichts München I unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung jugendrichterlicher Verfahren die Jugendgerichte in erster Instanz personell gut ausgestattet haben. Die Belastung der Jugendrichter am Amtsgericht München bzw. am Landgericht München I liegt nach den aktuellen Ergebnissen der Personalbedarfsberechnung deutlich unter der Belastung aller Richter an Amts- und Landgerichten in Bayern. Eine weitere Entlastung der Jugendrichter ist im Hinblick auf die allgemein angespannte Personalsituation im richterlichen Dienst nicht möglich. Die Jugendgerichtshilfe mit dem Aufgabenbereich Mitwirkung am jugendrichterlichen Verfahren wird vom Stadtjugendamt München - Angebote von Jugendhilfeleistungen und den Beratungsdiensten der Arbeiterwohlfahrt ggmbh (für Jugendliche und Heranwachsende mit Migrationshintergrund nach bestimmten Kriterienkatalog ausgewählt) durchgeführt. Das Stadtjugendamt hat dafür seit Jahren unverändert 15,61 Planstellen zur Verfügung, obwohl die Falleingangszahlen der Jugendgerichtshilfe zum Teil erheblich gestiegen sind (von 2005 auf 2006 um 29,4 %) Die Jugendgerichtshilfe der Arbeiterwohlfahrt musste ihre Planstellen im Jahr 2005 von 4 Planstellen auf 3,5 reduzieren, weil der Wegfall der gesamten Landesmittel für diesen Bereich vom Stadtjugendamt nicht in voller Höhe ausgeglichen werden konnte.

Seite 3 Aus dem Gesamtzusammenhang der Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen/RL ist zu schließen, dass die Fragen sich überwiegend auf den Bereich der Landeshauptstadt München beziehen. Bei den oben getroffenen Feststellungen muss daher Folgendes einschränkend berücksichtigt werden: Im Rahmen der Justizgeschäftsstatistiken, der Erhebung des Personaleinsatzes und der Strafverfolgungsstatistik werden Daten nicht gesondert für Jugendstrafsachen ausgewiesen, die speziell in der Landeshauptstadt München begangene Straftaten betreffen. Das Amtsgericht München ist nicht nur für den Bereich der Landeshauptstadt München zuständig, sondern auch für den Landkreis München und als Haftgericht sogar noch weit über seinen eigenen Bezirk hinaus: Das Amtsgericht München ist - neben Stadt und Landkreis München - noch Haftgericht für männliche Beschuldigte aus dem Landgerichtsbezirk München II (mit den Amtsgerichtsbezirken Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Garmisch- Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i. Obby. und Wolfratshausen) und bei weiblichen Beschuldigten darüber hinaus noch für Beschuldigte aus den Landgerichtsbezirken Ingolstadt (mit den Amtsgerichtsbezirken Ingolstadt, Neuburg a. d. Donau und Pfaffenhofen a. d. Ilm) und Landshut (mit den Amtsgerichtsbezirken Eggenfelden, Erding, Freising, Landau a. d. Isar und Landshut). Hinzu kommt, dass (mit Ausnahme der Haftsachen) Anklagen in Jugendsachen vorrangig bei dem zuständigen Gericht des Wohnortes des Angeklagten erhoben werden und nicht am Gericht des Tatortes ( 42 JGG). Insoweit sind auch die Zahlen, die für die Strafverfahren vor dem Landgericht München I erhoben werden, nicht aussagekräftig. Frage 3 Weiterhin wird gebeten darzustellen, wie sich die Situation im Strafvollzug bei Jugendlichen in Bayern darstellt. Sind die bayerischen Gefängnisse in der Lage, ausreichend Maßnahmen für die Resozialisierung von Jugendlichen anzubieten? Wie viel Zeit vergeht im Durchschnitt zwischen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und dem Strafantritt? Wie viele Jugendliche wurden in den letzten Jahren wegen in München begangener Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren verurteilt? Wie oft wurde bei Gewaltdelikten von Jugendstrafe die Höchststrafe verhängt? Ja, die bayerischen Jugendstrafanstalten sind in der Lage, ausreichend Maßnahmen für die Resozialisierung von Jugendlichen anzubieten. Näheres können Sie dem als Anlage beigefügten Konzept über den bayerischen Jugendstrafvollzug entnehmen. Statistische Erhebungen über den Zeitraum zwischen Rechtskraft einer,,

Seite 4 Verurteilung zu Jugendstrafe und Strafantritt werden nicht geführt. Erfahrungsgemäß erfolgt die Inhaftierung aber zeitnah. In Bayern gibt es keine Vollstreckungsaufschübe wegen fehlender Kapazitäten im Jugendstrafvollzug. Aus den genannten Gründen sind nach den vorliegenden Statistiken ferner keine Angaben dazu möglich, wie viele Jugendliche in den letzten Jahren wegen in München begangener Taten zu Freiheitsstrafen von mehr als 5 Jahren bzw. zur Höchststrafe verurteilt worden sind. Frage 4 Gibt es Erkenntnisse bzw. Untersuchungen über die von bayerischen Jugendgerichten ausgeprochenen Jugendstrafen in den letzten Jahren und ist bekannt, ob diese etwas bewirkt haben? Ist eine Tendenz zu härteren Strafen zu erkennen? Untersuchungen, die sich spezifisch mit den von bayerischen Jugendgerichten ausgesprochenen Jugendstrafen befasst haben, sind hier nicht bekannt. Die Strafverfolgungsstatistik weist die Verurteilungen Jugendlicher und Heranwachsender nach unterschiedlichen Kriterien (u. a. nach Art der Straftat, Art der Entscheidung, Art der Strafen, Sanktionen und Maßnahmen und nach Vorstrafen sowie früheren Maßnahmen) aus und kann in der Ausgabe für 2006 unter https://www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen/webshop/download/b6100c%20 200600/B6100C%20200600.pdf abgerufen werden. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Die Antwort des bayerischen Justizministeriums zu den im Antrag gestellten Fragen wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag Nr. 02-08 / A 04165 der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen/RL vom 09.01.2008 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Seite 5 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Frauengleichstellungsstelle an das Sozialreferat, S-III-M z. K. V. Wv. Sozialreferat,,