EXPOSÉ für die landeseigene Liegenschaft in 07743 Jena, August-Bebel-Str. 6-8 ehem. Laborgebäude, Grundstück mit 1.423 m² Größe Straßenansicht rückseitige Ansicht mit Nebengebäude Seite 1 von 10
1. Ortslage und Verkehrsanbindung Die Universitätsstadt Jena ist mit mehr als 100.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Thüringens. Die Liegenschaft ist nordwestlich des Stadtzentrums in einem Villenviertel gelegen. Die Landeshauptstadt Erfurt ist ca. 45 km entfernt. Durch die Anbindung an die Autobahn BAB A4, das Hermsdorfer Kreuz zur BAB A9 und zu den Bundesstraßen B7 sowie B88 ergibt sich eine sehr gute Verkehrsverbindung. Lage der Liegenschaft im Ortsbereich (Quelle: TLVermGeo, Geoproxy) 2. Objektbeschreibung 2.1. Bauteile, Ausstattung und Bauzustand Das Grundstück ist mit einem dreigeschossigen Hauptgebäude (Bj. ca. 1899) und einem eingeschossigen Nebengebäude bebaut. Teilweise besteht eine Einfriedung durch einen Zaun bzw. eine Mauer. Straßenseitig ist keine Einfriedung vorhanden. Das Hauptgebäude wurde ursprünglich als freistehendes Doppelwohnhaus errichtet, bevor es 1949 durch die Deutsche Versicherungsanstalt zum Verwaltungsgebäude ausgebaut und erweitert wurde. Ende der fünfziger Jahre erwarb die Universität Jena das Gebäude, um dort ein Laborgebäude einzurichten. In der Folge sind nahezu alle Räume vom Erdgeschoss bis zum 2. OG mit Labortischen als Festeinbauten ausgestattet. Das Hauptgebäude ist in Massivbauweise errichtet, ist unterkellert und verfügt über ein ausgebautes Dachgeschoss. Es sind zwei Treppenhäuser vorhanden. Die Geschossdecken sind teilweise aus Stahlbeton, teilweise Holzbalkendecken bzw. als Trägerkappendecke errichtet. Die zentrale Gasheizungsanlage wurde 1993 erneuert. Zu dieser Zeit wurden auch die brandschutztechnischen Anlagen errichtet. Die Sanitärinstallationen sind einfacher Ausstattung, die Elektroinstallation wird als technisch überaltert eingeschätzt. Die statisch-konstruktive Beurteilung (L+H Ingenieure, Ing.-Büro Peter Lammert, Jena, Az. 171787 vom 28.12.2018) hat ergeben, dass es sich um eine bauzeitliche, sehr solide Bausubstanz handelt, bei welcher durch Sanierungsstau und den aktuellen Leerstand Bauschäden eingetreten sind. Dies betrifft in erster Linie die Abdichtung des Kellergeschosses, die Dachentwässerung und diverse Außenputzschäden. Der Anbau am Westgiebel weist Rissbilder auf, welche wahrscheinlich auf Gründungsprobleme zurückzuführen sind. Akute Standsicherheitsprobleme konnten nicht erkannt werden. Bei der Sanierung des Anbaus wird jedoch eine Untersuchung der Gründung empfohlen. Seite 2 von 10
Im Erdgeschoss wurden am Fußbodenaufbau eines Raumes Schäden durch Pilzbefall festgestellt. Die Beurteilung des Bautenschutzes (Sachverständigenbüro für Holzschutz, Thomas Loose, Jena, Az. 100489.00 vom 29.03.2018) hat ergeben, dass ein Teil der Dielen und der darunter befindlichen Lagerbalken durch den Weißen Porenschwamm (Antrodia vaillantii) zerstört sind. Weitere Freilegungsarbeiten werden empfohlen, um zu klären, ob der Befall über den offensichtlichen Bereich hinaus geht. In Bereichen, wo Holzteile und Mauerwerk gemeinsam verbaut sind und die Hölzer Holzfeuchten über 25% aufweisen, besteht die Gefahr eines Befalls durch den echten Hausschwamm. Daher muss auch im angrenzenden Raum eine Öffnung des Fußbodenbereiches vorgenommen werden, bis zweifelsfrei trockene und befallsfreie Hölzer vorgefunden werden. Für den Erhalt der Bausubstanz sind die Trockenlegung des Kellergeschosses und die Sanierung der Fassade unabdingbare Voraussetzung. Dazu gehört auch die fachgerechte Sanierung der Dachentwässerung (insbesondere der Fallrohre). bauzeitliches Treppenhaus Laboreinbauten Seite 3 von 10
Beispiel sanitäre Anlagen Beispiel Verwaltungsräume Festsaal Ausbau im Dachgeschoss Seite 4 von 10
Das Nebengebäude ist ein eingeschossiges, massives, verputztes und nicht unterkellertes Gebäude. Es besitzt ein Pultdach mit Bitumenpappe. Die Fenster bestehen aus Glasbausteinen bzw. Einfachfenstern. Eine Heizung ist augenscheinlich nicht vorhanden. Nebengebäde (Draufsicht mit hinterer Grundstücksgrenze sowie Ansicht von der hinteren Hoffläche) 2.2 Erschließung Das Grundstück verfügt über einen Stromanschluss, einen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz, eine Ableitung in den kommunalen Abwasserkanal und einen Gasanschluss. Laborabwässer wurden über eine Neutralisationsanlage dem Abwasser zugeführt. Neutralisationsanlage (auf der Grundfläche zwischen Gebäude und Straße gelegen) Seite 5 von 10
2.3. Nutzfläche und Nutzung Die Bruttogrundfläche des Hauptgebäudes beträgt 1.836 m². Unter Berücksichtigung der Aufteilung im Bestand kann von einer Nutzfläche von ca. 942 m² ausgegangen werden. Das Nebengebäude verfügt über 55 m². Die Liegenschaft ist nicht vermietet oder verpachtet. 3. Grundbucheintragungen / Baulastenverzeichnis / sonstige Rechte und Lasten Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer des Grundvermögens, eingetragen im Grundbuch von Jena, Blatt 3930, lfd. Gemarkung Flur Flurstück Größe Wirtschaftsart Lage Nr.* 41 Jena 16 176 722 m² Gebäude- und August-Bebel-Straße 8 Freifläche 42 Jena 16 177 701 m² Gebäude- und Freifläche August-Bebel-Straße 6 *Bestandsverzeichnis In der zweiten Abteilung des Grundbuches von Jena, Blatt 3930 bestehen folgende Eintragungen: - lfd. Nr. 47 - beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Carl-Zeiss-Stiftung in Jena als Eigentümerin des Flurstücks 2017 -Jena Blatt 1540- jetzt Flur 16 Flurstück 178 Blatt 1318 - bestehend in dem Recht, zur Anfuhr von Brennmaterial den gepflasterten Anfuhrweg auf der Ostseite des Hauses August-Bebel-Straße 6-8 zu benutzen; Bewilligung vom 14.04.1958 in Blatt 866 eingetragen am 17.04.1958 und hier eingetragen am 02.08.2001 - lfd. Nr. 107 - Ein Sanierungsverfahren wird durchgeführt. Eingetragen am 25.07.2017 In der dritten Abteilung des Grundbuches von Jena, Blatt 3930 bestehen keine Eintragungen. Nach Auskunft der Stadt Jena - Untere Denkmalschutzbehörde vom 05.04.2017 ist das Objekt August-Bebel-Str. 6-8 nicht als Einzeldenkmal gemäß 2 (1) ThürDSchG ausgewiesen und ist auch nicht Bestandteil eines Denkmalensembles. Die Stadt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich um ein erhaltungswürdiges Gebäude handelt, zu dem sich teilweise in Nachbarschaft geschützte Baudenkmale befinden. Für diesen Bereich besteht die Sanierungssatzung Westliche Innenstadt. - Bauaufsichtsbehörde vom 04.07.2017 sind zu Gunsten oder zu Lasten des o. g. Grundstücks keine Baulasten gemäß 82 ThürBO im Baulastenverzeichnis eingetragen. - Stadtentwicklung und Umwelt, Fachdienst Umweltschutz vom 20.04.2017 liegt für das o. g. Grundstück kein Eintrag im Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) vor. Auch liegen der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Jena keine Unterlagen oder Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht für das Objekt begründen. Seite 6 von 10
Liegenschaftskarte (angebotene Liegenschaft ist farblich gelb gekennzeichnet) Quelle: Landesamt für Vermessung und Geoinformation; geoproxythüringen 4. Kaufgegenstand, Kaufpreiserwartung, Löschung von Grundpfandrechten Verkauft wird das unter Nr. 3 beschriebene Grundvermögen in 07743 Jena, August-Bebel-Str. 6-8 in der Gemarkung Jena, Flur 16, das Flurstück 176 mit einer Größe von 722 m² und das Flurstück 177 mit einer Größe von 701 m². Mitverkauft wird das in der Liegenschaft vorhandene Inventar. Die Mindesterwartung an den Kaufpreis beträgt 340.000,00. Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen. 5. Allgemeine Informationen Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Mit der Ausreichung dieses Exposé ist kein Makler/Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen. Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabeund Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens. Seite 7 von 10
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Auszug aus Energieausweis, vollständige Ausfertigung kann als pdf übermittelt werden Seite 10 von 10