Auswirkungsanalyse Untergruppenbach Bebauungsplan Nahversorgung Schlossblick

Ähnliche Dokumente
UNTERGRUPPENBACH. Auswirkungsanalyse Nahversorgungsstandort. Dipl.-Geogr. Markus Wagner. Ludwigsburg, im Mai 2015

Auswirkungsanalyse Einzelhandelsstandort Mühlwiesen Bietigheim-Bissingen

GVV SCHOZACH- BOTTWARTAL

Handelsmonitor Oberrhein

Aufgabe von Einzelhandelskonzepten

KÜNZELSAU-GAISBACH. Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Lebensmitteldiscounters und Ansiedlung eines Drogeriemarktes in

Atypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht -

EINZELHANDELSKONZEPT NAHVERSORGUNG ARNSBERG EINZELHANDELSKONZEPT ARNSBERG FORTSCHREIBUNG NAHVERSORGUNG

Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweiterung eines Lidl Lebensmitteldiscounters in Waldstetten

Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Norma-Lebensmitteldiscounters in Dielheim-Horrenberg

Untersuchung zur Ansiedlung eines Lebensmittelbetriebes auf dem Hammonds-Areal in Seckenheim

Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes Gemeinde Bietigheim

Aktualisierung Marktuntersuchung inkl. Szenarienbetrachtung zur Nahversorgungsentwicklung

PLEIDELSHEIM. Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters in. Ludwigsburg, im Mai 2014

Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung eines Lebensmittelvollsortimenters Gemeinde Bad Ditzenbach

City Outlet Center. Die Auswirkungen auf Wirtschaftsstruktur, Städtebau und Raumordnung durch das in der Stadt Rietberg (LK Gütersloh) geplante

Auswirkungsanalyse Neubau Lebensmittelvollsortimenter in Boxberg

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Auswirkungsanalyse zur Verlagerung eines Netto-Lebensmitteldiscounters in Zaberfeld

Einzelhandelskonzept Gemeinde Ganderkesee

REGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN Verbandsversammlung. VORLAGE (VV) 9/120 Anlagen: 2

Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen der Erweiterung eines Lebensmittelsupermarktes in Rheinhausen

FREUDENSTADT. Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in. Sonneneck. Ludwigsburg, Juni 2015

HEMMOOR. Stellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines Netto-Discounters in. Rainer Gloy e.k., Beverstedt. Hamburg, im Juli 2013

Befragungsergebnisse Nahversorgung

Nahversorgungskonzept für die Gemeinde Amerang 2018

Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Bad Liebenzell, Pforzheimer Straße

Voraussichtliches Einzugsgebiet des Vorhabens am Standort Mühlwiesen

Ergänzende Stellungnahme zur Auswirkungsanalyse Ansiedlung eines Drogeriemarktes am Standort Siegburg, Mühlengraben-Quartier vom Februar 2014

RV Schwarzwald-Baar-Heuberg (0832) - Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einz. und sonstige großflächige Handelsbetriebe (8124)

GLOBUS sagt, dass im Halleschen Einkaufspark die für das typische GLOBUS SB-Warenhaus-Konzept benötigten Flächen nicht gegeben seien. Das ist falsch.

Gesamtstädtische Steuerung: Bebauungsplan Einzelhandel der Stadt Nauen

Gutachterliche Stellungnahme

Steuerung des großflächigen Einzelhandels auf den unterschiedlichen Planungsebenen in Deutschland

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung

Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines Lebensmittelmarktes

GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME

Nahversorgungsstrukturen im

WERTHEIM-BESTENHEID. Auswirkungsanalyse zur geplanten Ausweisung eines Sondergebietes in. (Standort Lidl / dm) Ludwigsburg, im Februar 2014

RASTATT. Kurzstellungnahme zu möglichen Auswirkungen durch die Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters. Ludwigsburg, August 2011

Zielabweichung. in Meisenheim. Z60 Nichtbeeinträchtigungsverbot. Gutachterliche Abwägung zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes 11.4.

zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes und eines Getränkemarktes am Standort Kiesäcker in Waldbüttelbrunn

Memmingen als Standort für ein IKEA-Einrichtungshaus und Fachmärkte

Raumordnerische und städtebauliche Auswirkungs- und Sensitivitätsanalyse von Nahversorgungsvorhaben in Hirschberg

Ansiedlung eines Lebensmittelhandwerkbetriebes und Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters in Eschenbach

Auswirkungsanalyse zur Entwicklung des Nahversorgungsstandortes. Berücksichtigung der Einzelhandelsplanungsziele. Ludwigsburg, am

Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines Aldi-Marktes in Schmölln

Auswirkungsanalyse zur geplanten Erweiterung eines Lebensmittelmarktes in Michendorf

Auswirkungsanalyse Lebensmittelvollsortimenter. Verbandsgemeinde. Dannstadt-Schauernheim (Gemarkung Hochdorf-Assenheim) Dannstadt Schauernheim

BLUMBERG. Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung eines Edeka- Lebensmittelvollsortimenters in. Firmengruppe Krause, Bayreuth

PFINZTAL. Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters in. Ludwigsburg, im August 2013

WUPPERTAL. Stellungnahme zum veränderten Sortiments- und Verkaufsflächenkonzept. und eines HOMEPARK in

Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart

Auswirkungsanalyse zum großflächigen Einzelhandel in der Neuen Stadtmitte in Rheinstetten

Sitzung des Planungsausschusses am in Memmingen. Beratungsunterlage ( PA-1231)

Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Drogeriemarktes Gemeinde Frickenhausen

Einzelhandelskonzept der Verbandsgemeinde Kirchberg vom , Seite 2

Auswirkungsanalyse zur geplanten Einzelhandelsentwicklung. Neue Mitte Winterberg. Wissen schafft Zukunft. Einwohnerversammlung 25.

Gemeinde Wehingen. Markt- und Verträglichkeitsuntersuchung. Gemeinde Wehingen. München Stuttgart Forchheim Köln Leipzig Lübeck Ried(A)

Stellungnahme. Fortschreibung des Zentrenkonzeptes der Stadt Siegburg. erstellt im Auftrag der Stadt Siegburg

STADT DÜREN. Begründung zur. 40. Änderung des Flächennutzungsplanes Nahversorgung Euskirchener Straße in Düren

Neue Nahversorgung im Stadtnorden. 1. Informationsveranstaltung Amt für Stadtentwicklung

Einzelhandelsentwicklungskonzept Krailling

Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung und Erweiterung eines Penny-Lebensmitteldiscounters in der Ortsgemeinde Bellheim

3. RV-Drucksache Nr. IX-38, 2. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013, Aufstellungsbeschluss gem. 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz

KONZEPT ZUR ENTWICKLUNG des Augsburger Einzelhandels bis zum Jahr 2010 / 2015

LEICHLINGEN. Beurteilung des Nahversorgungsstandortes. in der Stadt. als Ergänzung zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Leichlingen

zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters in Hirschaid-Sassanfahrt

Einzelhandelskonzept für die Stadt Langenhagen. 2. Arbeitskreis Vorschlag zur Langenhagener Sortimentsliste & Langenhagener Zentrenabgrenzung

Nahversorgungskonzept Kämpfelbach

Möbeleinzelhandel Planen und Genehmigen Praxisbeispiele aus Bayern und dem Rest von Deutschland

Einzelhandelskonzept für die Stadt Weinheim

Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Salzgitter

INHALTSVERZEICHNIS. FOTO-, KARTEN- und TABELLENVERZEICHNIS

Handelsreport Ostwestfalen-Lippe

RASTATT. Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des Edeka- in. Ludwigsburg, im November 2012

Vorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften. VEP Bau-und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße,

Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Neunkirchen

Ansiedlung eines Lebensmittelhandwerkbetriebes und Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters in

Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Dillingen / Saar

Einzelhandelsmonitoring Südwestthüringen

Gutachterliche Stellungnahme Vorhaben Penny

EINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend

Las Vegas in der Innenstadt? Vergnügungsstätten als Herausforderung der Standortentwicklung

Gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Verlagerung des Aldi Lebensmitteldiscounters in Wallenhorst, Borsigstraße / Hansastraße

RV-Drucksache Nr. VIII-22/4. Planungsausschuss nichtöffentlich Verbandsversammlung öffentlich

Leitlinien des Einzelhandelskonzeptes

Potenzialanalyse zu Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangeboten. Kerpen Manheim-neu - Vorstellung der Ergebnisse am

Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn

Auswirkungsanalyse zur Erweiterung / Neubau eines Rewe-Supermarktes in der Stadt Dillingen / Saar, Stadtteil Pachten

Stadt Mosbach. Markt- und Verträglichkeitsuntersuchung zur geplanten Erweiterung des Lebensmittelmarktes der Fa. Lidl in Mosbach-Diedesheim

Raumordnerische Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe

Regierungspräsidium Darmstadt

GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Birgitt Wachs Frankfurter Straße 249 b Köln

t +Handel Stadt ~ Handel _

Körperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Änderung des Regionalplans 2015 Plansatz Agglomeration -

Lübeck, 22. August CIMA Beratung + Management GmbH Glashüttenweg Lübeck

Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Heikendorf

STADT DÜREN. Begründung zum. Bebauungsplan Nr. 1/394 Nahversorger Euskirchener Straße in Düren

Offensive Standortmarketing Waldkirch: Einzelhandelserhebung und -befragung - Zentrale Ergebnisse -

Transkript:

Auswirkungsanalyse Untergruppenbach Bebauungsplan Nahversorgung Schlossblick Auftraggeber: Gemeinde Untergruppenbach Projektleitung: Dipl. Geogr. Gerhard Beck Dipl. Geogr. Markus Wagner Ludwigsburg, am 24.04.2018 Gesellschaft für Marktund Absatzforschung mbh 1

Urheberrecht Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß 2 Abs. 2 sowie 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugsweise) Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA und des Auftraggebers unter Angabe der Quelle zulässig. Gesellschaft für Markt und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Dresden, Hamburg, Köln, München Hohenzollernstraße 14 71638 Ludwigsburg Geschäftsführer: Dr. Stefan Holl Telefon: 07141 / 9360 0 Telefax: 07141 / 9360 10 E Mail: info@gma.biz Internet: www.gma.biz 2

Inhaltsverzeichnis Seite I. Aufgabenstellung 5 II. Analyse der Nahversorgungssituation 7 1. Makrostandort Untergruppenbach 7 2. Einzelhandelsrelevante Nachfrage in Untergruppenbach 8 3. Angebotssituation in Untergruppenbach 9 3.1 Lebensmittelbereich 9 3.2 Drogeriewarenbereich 9 4. Einzelhandelssituation im Vergleich 10 4.1 Lebensmittelbereich 10 4.2 Drogeriewarenbereich 11 4.3 Zwischenfazit 12 III. Auswirkungsanalyse 13 1. Konzentrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7 LEP Baden Württemberg und Ziel 2.4.3.2.2 Regionalplan Heilbronn Franken 2020 13 2. Bewertung des Integrationsgebotes gemäß Ziel 3.3.7.2 LEP Baden Württemberg und Ziel 2.4.3.2.3 Regionalplan Heilbronn Franken 2020 15 2.1 Mikrostandort Nahversorgungsstandort Untergruppenbach 15 2.2 Integrationsgebot Landes und regionalplanerische Vorgaben 18 2.3 Bewertung des Integrationsgebotes 18 3. Bewertung des Kongruenzgebotes gemäß Ziel 3.3.7.1 LEP Baden Württemberg und Ziel 2.4.3.2.2 Regionalplan Heilbronn Franken 2020 19 3.1 Einzugsgebiet des Vorhabens und Bevölkerungspotenzial 19 3.2 Projektrelevante Kaufkraft im Einzugsgebiet 21 3.3 Umsatzprognosen 23 3.3.1 Szenario I: Lebensmittelvollsortimenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche und Drogeriemarkt mit 800 m² Verkaufsfläche 23 3.3.2 Szenario II: Lebensmittelvollsortimenter mit 1.700 m² Verkaufsfläche und Drogeriemarkt mit 800 m² Verkaufsfläche 24 3.4 Umsatzherkunft 25 3.5 Kongruenzgebot Landes und regionalplanerische Vorgaben 26 3.6 Bewertung des Kongruenzgebotes 26 3

4. Bewertung des Beeinträchtigungsverbotes gemäß Ziel 3.3.7.2 LEP Baden Württemberg 27 4.1 Wettbewerbsstrukturen 27 4.1.1 Lebensmittelbereich 27 4.2 Drogeriewarenbereich 30 4.3 Umsatzumlenkungen / wettbewerbliche Wirkungen 30 4.3.1 Szenario I: Lebensmittelvollsortimenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche 31 4.3.2 Szenario II: Lebensmittelvollsortimenter mit 1.700 m² Verkaufsfläche 33 4.3.3 Umsatzumlenkungen im Drogeriewarenbereich (Szenarien I und II) 35 4.4 Beeinträchtigungsverbot Rechtliche Vorgaben 37 4.5 Bewertung des Beeinträchtigungsverbotes 38 IV. Zusammenfassung 41 4

I. Aufgabenstellung Derzeit läuft in der Gemeinde Untergruppenbach das Bebauungsplanverfahren Nahversorgung Schlossblick. Der Bebauungsplanentwurf sieht folgende Festsetzungen vor: A 1.1.1 Im Sonstigen Sondergebiet Einzelhandel ist ein [1] Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb als Vollsortimenter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.500 m² sowie ein [1] Drogeriemarkt als Einzelhandelsbetrieb mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 m² zulässig. Zulässig sind Flächen für Anlieferung, Lagerung, Sozialräume und überdachte, nicht dem Verkauf von Waren dienende Flächen außerhalb der Einzelhandelsbetriebe. A 1.1.2 A 1.1.3 Ausnahmsweise kann die maximale Verkaufsfläche auf bis zu 1.700 m² um die Fläche erhöht werden, die an anderer Stelle in Untergruppenbach als Lebensmittelverkaufsfläche tatsächlich und rechtlich unanfechtbar aufgegeben sowie planungsrechtlich ausgeschlossen ist. Ausnahmsweise können dem Lebensmitteleinzelhandel gemäß A 1.1.1 ergänzende Nutzungen (Café, Bäckerei / Backshop, Kiosk, Gastronomie) bis zu einer maximalen Gesamtgrundfläche von insgesamt 100 m², räumlich außerhalb der Einzelhandelsbetriebe, ohne Anrechnung auf die Gesamtverkaufsfläche zugelassen werden, wenn deren Verkaufsfläche (Verkaufstheke samt Vorzone usw.) insgesamt 30 m² nicht überschreiten. Bereits 2014 wurde die GMA beauftragt, eine städtebauliche und raumordnerische Auswirkungsanalyse zur Bewertung des Vorhabens zu erstellen. Diese Auswirkungsanalyse wurde im Mai 2015 fertiggestellt und wurde als Begründung für den Standort sowie für die Verkaufsflächengröße herangezogen. Mittlerweile hat sich das Vorhaben weiter konkretisiert. So ist als Betreiber des Lebensmittelmarktes die Fa. Edeka vorgesehen. Diese stellt sich lt. Bebauungsplan die Realisierung eines Edeka Konzeptes mit einer Verkaufsfläche von 1.500 m² bzw. 1.700 m² (unter Berücksichtigung der in den textlichen Festsetzungen formulierten Bedingungen) vor. Daneben sind ergänzend auf einer Fläche von insgesamt 100 m² weitere Nutzungen zulässig. Aktuell ist von der Realisierung eines Backshops mit Café auszugehen. Neben dem veränderten Ansiedlungswunsch von Edeka zeichnen sich ebenfalls hinsichtlich der zu berücksichtigenden Angebotsstrukturen in Untergruppenbach Veränderungen ab, die einen Einfluss auf die Bewertung des Vorhabens haben könnten. Während in der GMA Auswirkungsanalyse von 2015 von einem Fortbestand des Lebensmittelmarktes im Einkaufszentrum Stettenfels an der Siegfried Levi Straße mit einer Verkaufsfläche von 800 m² ausgegangen wurde, zeichnet sich zwischenzeitlich ein Marktaustritt ab, wenngleich dieser noch nicht endgültig gesichert ist. Diesem Umstand soll dahingehend Rechnung getragen werden, dass bei einem möglichen Marktaustritt des Marktes in Stettenfels eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes möglich ist (vgl. Festsetzungen A.1.1.2). 5

Darüber hinaus haben sich auch die sonstigen Rahmenbedingungen (Einwohner, Kaufkraftentwicklung) zwischenzeitlich weiterentwickelt, so dass eine Neubewertung des Vorhabens notwendig ist. Dabei werden gemäß Festsetzungen des Bebauungsplans folgende Szenarien geprüft: Szenario I: Realisierung Lebensmittelvollsortimenter mit max. 1.500 m² VK (zzgl. 100 m² ergänzender Nutzung) und Drogeriemarkt mit max. 800 m² VK unter Berücksichtigung eines Fortbestandes von Edeka Stettenfels Szenario II: Realisierung Lebensmittelvollsortimenter mit max. 1.700 m² VK (zzgl. 100 m² ergänzender Nutzung) und Drogeriemarkt mit max. 800 m² VK unter Berücksichtigung eines Schließung von Edeka Stettenfels und Sicherstellung der in den Festsetzungen genannten Voraussetzungen (vgl. A.1.1.2). Zur Bewertung des Gesamtvorhabens soll zunächst eine grundlegende Analyse zur Nahversorgungssituation in Untergruppenbach erstellt werden, um vor dem Hintergrund des vorhandenen Kaufkraftpotenzials, der heutigen Angebotsstruktur und der Verkaufsflächenausstattung im Lebensmittel und Drogeriewarenbereich Entwicklungspotenziale im Sinne zusätzlicher Verkaufsfläche zu prüfen. Da die Entwicklungen in Untergruppenbach nicht losgelöst von der Ausgangssituation und weiteren Planvorhaben im Lebensmittelbereich in den umliegenden Kommunen des GVV Schozach Bottwartal bewertet werden können, wurde zudem ein gemeinsames Einzelhandelskonzept für die Mitgliedskommunen des GVV von der GMA erstellt, in dem die Entwicklungsmöglichkeiten im Lebensmittelbereich bezogen auf den GVV und in den einzelnen Kommunen zusammenfassend dargestellt und bewertet werden. Dieses wurde bei der Analyse ebenfalls berücksichtigt. 1 Basierend auf dieser Analyse der Ausgangssituation werden in einem zweiten Schritt die Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf die Prüfkriterien lt. Landes und Regionalplanung analysiert. Im Vordergrund der Untersuchung stehen dann die versorgungsstrukturellen, städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens in der Standortgemeinde Untergruppenbach, im überörtlichen Einzugsgebiet sowie in daran angrenzenden Teilräumen nach Szenarien. 1 Quelle: Gemeinsames Einzelhandelskonzept für den GVV Schozach Bottwartal (Teilbereich Lebensmittel) vom Mai 2015. 6

II. Analyse der Nahversorgungssituation 1. Makrostandort Untergruppenbach Der ca. 8.353 Einwohner 2 zählenden Gemeinde Untergruppenbach (LK Heilbronn) ist im Landesentwicklungsplan Baden Württemberg 2002 und im Regionalplan Heilbronn Franken keine zentralörtliche Funktion zugeordnet. Untergruppenbach bildet mit den Nachbargemeinden Abstatt, Beilstein und Ilsfeld den Gemeindeverwaltungsverband Schozach Bottwartal und liegt im Mittelbereich des nördlich angrenzenden Oberzentrums Heilbronn. Die Gemeinde Untergruppenbach besteht aus sechs Ortsteilen. Dabei wohnen im Kernort Untergruppenbach ca. 4.337 Einwohner bzw. rd. 52 % der Bevölkerung. Die nördlich anschließenden Ortsteile Donnbronn und Obergruppenbach weisen ca. 1.015 bzw. ca. 480 Einwohner auf. Westlich der A 81 liegen die drei weiteren Ortsteile Unterheinriet (1.741 EW), Oberheinriet (644 EW) und Vorhof (119 EW). 3 Die Bevölkerungsentwicklung Untergruppenbachs verlief in den zurückliegenden Jahren sehr positiv. (vgl. Tabelle 1). Seit 2011 kamen ca. 470 Einwohner per Saldo hinzu (+ 5,9 %). Damit war auch im Vergleich innerhalb der Region eine positive Entwicklung zu verzeichnen. 4 Tabelle 1: Entwicklung der Einwohnerzahlen im Untergruppenbach im regionalen Vergleich zwischen 2011 und 2017 Ort 2011 2017 Veränderung in % Untergruppenbach 7.883 8.353 + 5,9 Abstatt 4.459 4.745 + 6,4 Ilsfeld 8.603 9.437 + 9,7 Beilstein 6.118 6.242 + 2,0 Flein 6.470 7.018 + 8,5 Landkreis Heilbronn 323.132 339.592 + 5,1 Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg Für den Wirtschaftsstandort Untergruppenbach zeichnet sich eine weiterhin positive Entwicklung ab. Bereits heute ist mit der Fa. GETRAG ein bedeutender Großarbeitgeber am Ort. Des Weiteren wurde das im benachbarten Abstatt gelegene Forschungs und Entwicklungszentrum der Fa. Bosch auf Untergruppenbacher Gemarkung erweitert. Insgesamt hat sich auch in wirtschaftlicher Hinsicht die Situation in Untergruppenbach in den letzten Jahren positiv weiterentwickelt. Die verkehrliche Anbindung von Untergruppenbach an das regionale Verkehrsnetz ist über die Landesstraße L 1111 gegeben, die als Autobahnzubringer zwischen dem südlichen Stadtgebiet Heilbronns und der A 81 (Anschlussstelle Heilbronn / Untergruppenbach) fungiert. Die Trasse der A 81 (Würzburg Heilbronn Stuttgart Singen) quert das Gemeindegebiet in Nord Süd Richtung. 2 3 4 Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg, Stand: 30.06.2017. Quelle: Gemeinde Untergruppenbach, Stand: 29.11.2017. Auch im Vergleich zur GMA Analyse 2015 war eine dynamische Entwicklung von Untergruppenbach zu beobachten. 7

Die Einzelhandelsstruktur in Untergruppenbach wird im Wesentlichen von einem Geschäftsbereich in der Ortsmitte des Kernortes Untergruppenbach geprägt. Hier besteht insbesondere entlang der Hauptstraße ein überwiegend kleinteiliger Geschäftsbesatz. Ergänzt wird der Versorgungsbereich durch einen Lidl Lebensmitteldiscounter im Bereich Lerchenweg. Dieser Standort ist über die Ilsfelder Straße direkt mit der Geschäftslage der Hauptstraße verbunden (Entfernung ca. 200 m). Als weiterer Handelsschwerpunkt fungiert das Gewerbegebiet im östlichen Teil des Kernortes, wo sich an der Siegfried Levi Straße direkt an der Autobahnanschlussstelle eine kleinere Einzelhandelsagglomeration u. a. mit einem Edeka Supermarkt sowie einem Getränkemarkt ausgebildet hat. Für den nördlichen Teil des Kernortes Untergruppenbach übernimmt der Standort Bornbrunner Straße mit einem Getränkemarkt sowie einer Pflegestation eine rudimentäre Grundversorgung. Im Ortsteil Unterheinriet existieren zudem im Bereich Abstätter Straße / Löwensteiner Straße einige Betriebe des Lebensmittelhandwerks, die ebenfalls eine partielle Nahversorgungsfunktion übernehmen. Durch die Neue Mitte Unterheinriet, ein modernes Wohn und Geschäftshaus, wurde die Lage deutlich aufgewertet. Hier ist ein kleineres Obst und Gemüsegeschäft vorhanden. In den übrigen Ortsteilen Donnbronn, Obergruppenbach, Oberheinriet und Vorhof existiert kein bzw. nur vereinzelt Einzelhandelsbesatz. 2. Einzelhandelsrelevante Nachfrage in Untergruppenbach Die Berechnung der in der Gemeinde Untergruppenbach vorhandenen Nachfragepotenziale wird speziell für die Wirtschaftsgruppe Ladeneinzelhandel und Ladenhandwerk vorgenommen. Als Grundlage dienen aktuelle Daten des statistischen Bundesamtes sowie GMA Kaufkraftwerte. Die einzelhandelsrelevante Nachfrage (inkl. Ladenhandwerk) für die abgegrenzten Bedarfsgüter liegt laut GMA Berechnungen bei ca. 5.570 pro Kopf der Wohnbevölkerung in Deutschland. 5 Davon entfallen auf den Lebensmittelbereich ca. 2.035 p. a., auf den gesamten Nichtlebensmittelsektor ca. 3.535 p. a. Für den geplanten Drogeriemarkt ist ein Pro Kopf Ausgabenwert von 435 anzusetzen. 6 5 6 Ohne Kaufkraftanteil verschreibungspflichtiger Medikamente bei Apotheken. Erläuterung zur Methodik: Ein Drogeriemarkt bietet nicht nur Drogerieartikel im engeren Sinn an, sondern je nach Betreiber ein weit darüber hinausgehendes Sortiment. Die Kaufkraft für Drogerieartikel im engeren Sinn (vgl. auch Struktur und Marktdaten des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 2017, Seite 21) beträgt 313 p. a. Darin sind jedoch nur die Sortimente Kosmetik, Körperpflegeartikel, Wasch, Putz, Reinigungsmittel, Hygieneprodukte sowie OTC Artikel, Foto Finishing und Kontaktlinsen enthalten. Von durchschnittlich 10.580 Artikeln eines Drogeriemarktes (vgl. Sortimentsbreitenerhebung des Europäischen Handelsinstitutes) entfallen jedoch nur 6.889 Artikel auf Drogeriewaren im engeren Sinn. Alle in Deutschland noch agierenden Drogeriemärkte verkaufen darüber hinaus Lebensmittel (insbesondere Süßwaren und Babykost), Tiernahrung und Tierpflegeartikel, Haushaltswaren in unterschiedlichem Umfang. Daraus ergibt sich ein Pro Kopf Ausgabewert von 435. Zusätzlich kommen in Abhängigkeit vom konkreten Betreiber folgende Sortimente hinzu: Wein, Sekt, Spirituosen, alkoholfreie Getränke, Tabakwaren, Hauswäsche, Kinderbekleidung, Unterwäsche, Strumpfwaren, Kurzwaren, Lederwaren, Bilderrahmen, Gartenartikel, Elektroartikel, Schmuck, Foto, Uhren, Brillen, Spielwaren, Zeitungen / Zeitschriften, Dekorationsartikel usw. Diese (z. T. umfangreichen) Randsortimente werden bei der Kaufkraftbetrachtung noch nicht berücksichtigt. 8

Neben den Pro Kopf Ausgabewerten sind zur Berechnung der Kaufkraft die lokalen Kaufkraftkoeffizienten zu berücksichtigen. Die Gemeinde Untergruppenbach verfügt über einen deutlich überdurchschnittlichen Kaufkraftkoeffizienten. 7 Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren beläuft sich das einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial in Untergruppenbach auf ca. 19,6 Mio. im Nahrungs und Genussmittelsektor und ca. 4,2 Mio. im Drogeriewarenbereich. Im Vergleich zu zur GMA Analyse aus dem Jahr 2015 war somit eine deutliche Steigerung des Kaufkraftpotenzials im Lebensmittelbereich (+ 2,5 Mio. ) bzw. im Drogeriewarenbereich (+ 0,6 Mio. ) zu verzeichnen. 3. Angebotssituation in Untergruppenbach 3.1 Lebensmittelbereich In Untergruppenbach beläuft sich die Gesamtverkaufsfläche der bestehenden Einzelhandelsbetriebe mit Angebotsschwerpunkt im Bereich Nahrungs und Genussmittel auf ca. 3.300 m². Die Bruttoumsatzleistung im Nahrungs und Genussmittelbereich beträgt ca. 11,8 Mio.. 8 Das Angebot setzt sich zusammen aus zwei Lebensmittelmärkten (Edeka Stettenfels, Lidl), mehreren kleinstrukturierten Ladenhandwerksbetrieben (Bäcker / Metzger), Getränkemärkten, Obstund Gemüseanbietern und Tankstellenshops. Zudem existieren mehrere Direktvermarkter. 3.2 Drogeriewarenbereich In Untergruppenbach ist nach der Insolvenz des Anbieters Schlecker im Jahr 2012 kein Drogeriefachmarkt mehr vorhanden. Der Anbieter Schlecker war über Jahre der strukturprägende Anbieter im Drogeriefachmarktsegment in Untergruppenbach und betrieb eine Filiale mit rd. 520 m² in der Hauptstraße, die zwischenzeitlich durch NKD nachgenutzt wird. Derzeit besteht die Angebotssituation im Drogeriebereich aus dem Angebot der Lebensmittelmärkte Lidl und Edeka, welche Drogeriewaren im Teilsortiment auf beschränkter Fläche führen. Ein qualifiziertes Angebot im Drogeriefachmarktbereich ist derzeit in Untergruppenbach nicht vorhanden. Lediglich eine 7 8 Die Fa. MB Research, Nürnberg errechnet die Kaufkraftkoeffizienten auf der Grundlage der Steuerstatistik. Für die Gemeinde Untergruppenbach liegt der Kaufkraftkoeffizient aktuell bei 115,2 und somit deutlich über dem Bundesdurchschnitt (= 100,0). Bereinigt um die Nonfood Umsätze der Lebensmittelmärkte; ohne Direktvermarkter. In Anbetracht der positiven Nachfrageentwicklung ist im Vergleich zur GMA Analyse 2015 von einer Steigerung der Umsatzleistung der Betriebe in Untergruppenbach um rd. 10 % (+ 1,1 Mio. ) auszugehen. 9

Apotheke (Burg Apotheke in der Heil bronner Straße) ist im Sortimentsbereich Gesundheit / Körperpflege als wesentlicher Anbieter zu nennen. Aktuell ist im Drogeriewarenbereich eine Umsatzleistung von rd. 0,8 Mio. vorhanden. Diese entfällt auf die örtlichen Lebensmittelmärkte und den Umsatzanteil an Drogeriewaren in der Burg Apotheke. Damit ist kein qualifiziertes Angebot mehr vorhanden. 4. Einzelhandelssituation im Vergleich 4.1 Lebensmittelbereich Zur Bewertung der Angebotssituation im Lebensmittelbereich wird als Vergleichsmaßstab die Verkaufsflächenausstattung pro 1.000 Einwohner herangezogen. Durch die Normierung der Verkaufsfläche mit den Einwohnerzahlen werden die vorhandenen Angebotsstrukturen untereinander vergleichbar und können auch mit den bundesdeutschen Durchschnittswerten verglichen werden. Für einen Vergleich des Verkaufsflächenbestandes werden die Verkaufsflächenerhebungen des EuroHandelsInstitutes (EHI) herangezogen. Dieses ermittelt jährlich den Verkaufsflächenbestand des Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland. Dabei werden Spezialgeschäfte (z. B. Biomärkte) und nicht organisierter Lebensmitteleinzelhandel sowie Lebensmittelhandwerksbetriebe (Bäckereien, Metzgereien) und Getränkemärkte nicht berücksichtigt. Die Verkaufsfläche der Betriebe wird dabei inkl. Nonfoodverkaufsfläche erfasst. Anhand dieser Erhebungsmethodik lässt sich aktuell für die Bundesrepublik Deutschland eine Verkaufsflächenausstattung im Lebensmittelbereich von rd. 432 m² VK / 1.000 Einwohner festhalten. Abbildung 1: Verkaufsflächenausstattung im Lebensmittelbereich in Deutschland Quelle: EHI, Handel aktuell 2017 10

Überträgt man die vom EHI angewandte Methodik auf die Situation in Untergruppenbach zeigt sich hierbei folgendes Bild: Aktuell liegt die Verkaufsflächenausstattung im Lebensmittelbereich in der Gemeinde Untergruppenbach deutlich unterhalb des bundesdeutschen Durchschnittswertes, welcher sich auf 432 m² VK / 1.000 Einwohner beläuft. In Untergruppenbach wird mit 251 m² VK / 1.000 Einwohner (inkl. des bestehenden Edeka Marktes Stettenfels) eine deutlich unterdurchschnittliche Ausstattung realisiert, welche bei einem denkbaren Szenario eines Marktaustritts des Edeka Marktes Stettenfels auf rd. 155 m² VK / 1.000 Einwohner noch weiter zurückgehen würde. Darauf aufbauend können die quantitativen Entwicklungsspielräume für Untergruppenbach für Lebensmittelmärkte anhand des bundesdeutschen Durchschnittswertes neu errechnet werden. Anhand dieser Methodik errechnet sich ein Verkaufsflächenpotenzial im Lebensmittelbereich in Untergruppenbach von insgesamt 3.600 m² Verkaufsfläche. Unter Abzug der vorhandenen Verkaufsflächen (Lidl) lässt sich ein Potenzial von rd. 1.500 m² VK ermitteln. Bei einer Berücksichtigung einer möglichen Schließung des Marktes in Stettenfels (Szenario II) wäre mit einem quantitativen Entwicklungsspielraum von bis zu 2.200 m² 2.300 m² Verkaufsfläche zu rechnen. Insofern würde sich das Vorhaben bei Szenario II (inkl. Erfüllung der in A 1.1.2 genannten Vorraussetzungen) mit 1.700 m² Verkaufsfläche ebenfalls in die Entwicklungspotenziale von Untergruppenbach einfügen. 4.2 Drogeriewarenbereich Im Drogeriewarenbereich ist in Untergruppenbach selbst kein relevantes Angebot vorzufinden. Im Umland ist lediglich in Ilsfeld ein dm Drogeriemarkt in dezentraler Gewerbegebietslage vorzufinden. Im direkten Umfeld von Untergruppenbach sind hingegen keine Versorgungsstrukturen im Drogeriefachmarktbereich mehr vorhanden. Sowohl durch den Marktaustritt des Anbieters Schlecker in Untergruppenbach mit rd. 520 m² und dem Marktaustritt von Schlecker in Abstatt in der Rathausstraße mit rd. 180 m² ist somit eine Verkaufsfläche von rd. 700 m² im Drogeriefachmarktbereich verloren gegangen. Allein diese Betrachtung zeigt, dass im Drogeriefachmarktbereich sowohl bezogen auf die Gemeinde Untergruppenbach als auch bezogen auf das Umland noch erhebliche Potenziale vorhanden sind. Auch eine Betrachtung der Anzahl der Drogeriefachmärkte bezogen auf die Einwohnerzahl des Untersuchungsraums (GVV Schozach Bottwartal) zeigt, dass derzeit nur ein Drogeriefachmarkt auf knapp 27.500 Einwohner entfällt. Bei einer durchschnittlichen Einwohnerzahl pro Drogeriefachmarkt von rd. 10.000 15.000 Einwohner wird auch anhand dieser Betrachtung das Entwicklungspotenzial in diesem Bereich ersichtlich. Insofern ist rein rechnerisch (insbesondere unter Berücksichtigung der wegfallenden Schlecker Flächen) von einem Verkaufsflächenpotenzial in Untergruppenbach von rd. 500 800 m² auszugehen. 11

4.3 Zwischenfazit Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass allein bezogen auf die Gemeinde Untergruppenbach ausreichende Entwicklungspotenziale zur Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters vorhanden sind. Die quantitativen Entwicklungsspielräume (nur auf Untergruppenbach bezogen) bewegen sich bei ca. 1.500 m² VK. Die aktuelle Planung fügt sich demnach gut in die Entwicklungspotenziale ein. Sollte Edeka in Stettenfels schließen und ein Betreiber eines Lebensmittelmarktes am Standort gemäß den vorgesehenen Anforderungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, sind weitere Potenziale zur Kompensation wegfallender Verkaufsflächen vorhanden. Des Weiteren ist zu konstatieren, dass in Untergruppenbach derzeit eine qualifizierte Grundversorgung im Lebensmittelbereich nicht gesichert ist. Zwar ist mit einem Lebensmitteldiscounter und einem kleinen Edeka Markt eine gewisse Versorgung vorhanden. Jedoch zeigen sowohl die geringen Ausstattungswerte und die starken Kaufkraftabflüsse, dass die Gemeinde Untergruppenbach bei einer mit Ilsfeld vergleichbaren Einwohnerzahl von über 8.000 Einwohnern und einer weiterhin dynamischen Bevölkerungsentwicklung mit dem aktuell vorhandenen Besatz ihrer Versorgungsaufgabe auf Gemeindeebene nicht gerecht wird. Dies ist insbesondere auf das Fehlen eines modernen Lebensmittelvollsortimenters zurückzuführen. Der vorhandene kleine Edeka Markt kann diese Aufgabe so die vorhandenen Fakten nicht übernehmen. Vor diesem Hintergrund ist in Untergruppenbach Handlungsbedarf zur langfristigen Sicherung der Nahversorgung gegeben, da eine qualifizierte Grundversorgung, bestehend aus einem modernen und zukunftsfähigen Lebensmittelvollsortimenter, einem Discounter und einem spezialisierten Besatz im Lebensmittelhandwerk in Untergruppenbach mit seinen über 8.000 Einwohnern nicht vorhanden ist. Wie bereits in Kapitel 4.2 ausgeführt, ist derzeit wegen der geringen Ausstattung im Drogeriefachmarktbereich von erheblichen Kaufkraftabflüssen aus Untergruppenbach und auch dem nördlichen Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes (Untergruppenbach, Abstatt) auszugehen. Insbesondere der Marktaustritt von Schlecker mit insgesamt rd. 700 m² VK in Untergruppenbach und Abstatt schlägt hier erheblich zu Buche. Infolgedessen ist zumindest ein Verkaufsflächenpotenzial in Höhe von 500 800 m² als Ersatz für die weggefallenen Schlecker Flächen vorhanden. V. a. in Verbindung mit dem ebenfalls geplanten Edeka Lebensmittelmarkt in Untergruppenbach könnte hier ein zukunftsfähiger und leistungsfähiger Nahversorgungsstandort für die Gemeinde Untergruppenbach im Lebensmittelbereich und teilweise im Drogeriefachmarktbereich für das Umland (Abstatt) geschaffen werden. Die infolge des Wegfalls der Schlecker Flächen vorhandenen Angebotslücken im für die Sicherung der Grundversorgung wichtigen Drogeriewarenbereich könnten durch einen zeitgemäßen Drogeriemarkt langfristig gesichert werden. 12

III. Auswirkungsanalyse 1. Konzentrationsgebot gemäß Ziel 3.3.7 LEP Baden Württemberg und Ziel 2.4.3.2.2 Regionalplan Heilbronn Franken 2020 Zunächst ist in einem ersten Schritt zu bewerten, ob der Standort Untergruppenbach unter landes und regionalplanerischen Gesichtspunkten zur Ansiedlung bzw. Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe geeignet ist. Hierfür ist Konzentrationsgebot zu prüfen. Maßgeblich hierfür ist Ziel 3.3.7 des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden Württem berg: 3.3.7 (Z) Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürfen in der Regel nur in Ober, Mittel und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Hiervon abweichend kommen auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion in Betracht, wenn dies nach den raumstrukturellen Gegebenheiten zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist oder diese in Verdichtungsräumen liegen und mit Siedlungsbereichen benachbarter Ober, Mittel oder Unterzentren zusammengewachsen sind. Auch im Regionalplan Heilbronn Franken 2020 9 wird die o. g. Regelung nachrichtlich aufgegriffen. Da Untergruppenbach keine zentralörtliche Funktion zukommt, ist großflächiger Einzelhandel hier zunächst nicht vorgesehen, es sei denn, eines der beiden o. g. abweichenden Kriterien wird erfüllt. Untergruppenbach liegt nicht in einem Verdichtungsraum (und ist nicht mit einem Zentralen Ort siedlungsräumlich zusammengewachsen), so dass nur die Sicherung der Grundversorgung unter den speziellen raumstrukturellen Gegebenheiten zur Begründung herangezogen werden kann. Bei der Sicherung der Grundversorgung sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: Auch wenn Untergruppenbach i. S. der Landes und Regionalplanung nicht als Zentraler Ort eingestuft ist, sind bei der Grundversorgung für über 8.000 Einwohner erhöhte Maßstäbe anzulegen. Alleine über Discounter mit eingeschränktem Sortiment und kleinflächigem Ladeneinzelhandel kann eine umfassende Grundversorgung für über 8.000 Einwohner (unabhängig von der zentralörtlichen Einstufung) nicht gewährleistet werden. In Untergruppenbach sind derzeit mit Ausnahme des Lidl Lebensmitteldiscounters keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe vorhanden. Der einzige Vollsortimenter umfasst lediglich 800 m² Verkaufsfläche und befindet sich zudem in einer 9 Quelle: Regionalplan Heilbronn Franken 2020, Ziel 2.4.3.2.2. 13

stark veralteten Immobilie. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass derzeit noch eine angemessene Grundversorgung gewährleistet wäre, ist angesichts der Standortrahmenbedingungen zu befürchten, dass mittelfristig ein Fortbestand dieses Anbieters nicht gewährleistet ist. I. S. einer vorausschauenden Stadtentwicklung sind daher Maßnahmen zu treffen, mögliche Beeinträchtigungen der Grundversorgung langfristig auszuschließen. Neben dem quantitativen Aspekt ist die Grundversorgung jedoch auch als Synonym zu Nahversorgung zu verstehen. I. S. des Regionalplanes Heilbronn Franken soll die Grundversorgung verbrauchernah (im Idealfall fußläufig) organisiert sein. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist dabei die Verbundwirkung i. S. der Integration in lebendige Ortszentren. In diesem Sinne ist die Grundversorgung derzeit in Untergruppenbach nicht gewährleistet, da sich der Edeka Markt in einer ausgesprochenen städtebaulich nicht integrierten Randlage am Autobahnzubringer befindet. Die Verlagerung bzw. Neuansiedlung in direktem Anschluss an die Ortsmitte würde hingegen eine Grundversorgung und auch eine Belebung der Ortsmitte ermöglichen. Eine ähnliche Situation ist auch in der Nachbargemeinde Abstatt festzustellen. Mit Aldi und CAP Markt ist quantitativ und qualitativ nur eine eingeschränkte Grundversorgung möglich. Zudem sind beide Standorte in Gewerbegebietslage ohne jeglichen Anschluss an die Ortsmitte oder Wohngebiete von Abstatt lokalisiert. Mit der Ansiedlung eines Edeka Marktes am hier vorgesehenen Standort würde daher im Untersuchungsraum zum ersten Mal ein städtebaulich integrierter, leistungsfähiger Vollsortimentsmarkt etabliert werden können. Nach Analyse der Nahversorgungsstrukturen in Untergruppenbach und im Verflechtungsraum bleibt zusammenfassend festzuhalten, dass derzeit infolge des nicht mehr zukunftsfähig aufgestellten Angebotes im Lebensmittelvollsortimentsbereich und des Fehlens eines Angebots im Drogeriefachmarktbereich erhebliche Kaufkraftanteile aus Untergruppenbach abfließen. Die ortsansässigen Lebensmittelmärkte Lidl und insbesondere der kleine Edeka Markt können nur eine ausschnittsweise Versorgung für die Einwohner von Untergruppenbach sicherstellen. Auch im Drogeriewarenbereich ist bedingt durch die Insolvenz von Schlecker kein Angebot mehr in Untergruppenbach vorhanden. Die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in Verbindung mit einem zukunftsfähigen Lebensmittelmarkt könnte daher die Grundversorgung in Untergruppenbach langfristig sicherstellen. Eine qualitativ ausreichende Grundversorgung für Untergruppenbach mit mittlerweile 8.353 Einwohnern und einer für den nördlichen Teil des GVV Schozach Bottwartal vorhandenen Versorgungsbedeutung ist derzeit mit dem am Standort vorhandenen Angebot nicht sichergestellt, so dass im Fall von Untergruppenbach die Ausnahmeregelung des Konzentrationsgebotes Anwendung finden kann, zumal die wohnortnahe Versorgung am Planstandort direkt angren 14

zend an den Ortskern für große Teile des Gemeindegebietes im Vergleich zur heutigen Situation deutlich verbessert wird. V. a. vor dem Hintergrund der derzeit kritisch zu sehenden Zukunftsfähigkeit des Lebensmittelmarktes am Stettenfels ist das Vorhaben sehr gut geeignet, die Grundversorgung langfristig zu sichern. Sollte es zu einem Marktausstritt von Edeka in Stettenfels kommen und die in den Festsetzungen des Bebauungsplan skizzierten Voraussetzungen für einen Ausschluss eines Lebensmittelmarktes am Standort Stettenfels erfüllt werden, würde auch das Vorhaben mit 1.700 m² VK das Konzentrationsgebot erfüllen. Zur Bewertung der Gesamtsituation im GVV Schozach Bottwartal wurde zudem ein gemeinsames Einzelhandelskonzept erstellt, in dem die Entwicklungspotenziale in der Region und in den einzelnen Mitgliedskommunen des GVV bewertet werden. Auch in dieses Konzept fügt sich das Vorhaben ein. 2. Bewertung des Integrationsgebotes gemäß Ziel 3.3.7.2 LEP Baden Württemberg und Ziel 2.4.3.2.3 Regionalplan Heilbronn Franken 2020 Für die Prüfung des Integrationsgebots ist die detaillierte Darstellung und Bewertung des Projektstandortes unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie Erreichbarkeit, Lage zu Wohngebieten / Ortskern etc. vorzunehmen. 2.1 Mikrostandort Nahversorgungsstandort Untergruppenbach Der Planstandort befindet im südlichen Bereich des Kernortes Untergruppenbach. Der westliche Teil wird derzeit als Kleingartenanlage genutzt, während der östliche Abschnitt sich als Grün bzw. Weidefläche darstellt. Das Areal wird im Süden von der L 1111, im Osten vom Mühlweg und im Westen vom Gruppenbach begrenzt. Das Umfeld des Planstandortes ist wie folgt zu charakterisieren: südlich des Planstandortes befinden sich landwirtschaftliche Flächen südwestlich befindet sich das das weitläufige Werksgelände der Fa. GETRAG westlich des Areals schließt sich ein produzierender Betrieb an (Fa. HF Hebetechnik Fahrzeugbau); im weiteren westlichen Verlauf befinden sich beidseitig der L 1111 Tankstellen des Betreibers Aral östlich liegt am Mühlweg der Recyclinghof Untergruppenbach nördlich befinden sich Wohngebäude, an die sich der innerörtliche Haupteinkaufsbereich entlang von Hauptstraße und Happenbacher Straße mit Einzelhandel, konsumnahen Dienstleistungsangeboten sowie gastronomischen Einrichtungen anschließt. Die verkehrliche Erreichbarkeit ist durch die Lage an der Landesstraße L 1111, die als Autobahnzubringer die Verbindung zwischen der Anschlussstelle Untergruppenbach und dem Heilbronner Süden darstellt, gegeben. Die zugrunde liegenden Planunterlagen sehen vor, dass die Zu und Abfahrt zum Planstandort direkt an der L 1111 entstehen soll. Mit den Fußwegen entlang des Gruppenbachs bzw. über diesen hinweg bestehen direkte Verbindungen zur Happenbacher 15

Straße und damit zum innerörtlichen Haupteinkaufsbereich. An der Happenbacher Straße befindet sich auch die nächstgelegene Bushaltestelle. Die spezifischen Eigenschaften des Planstandortes können in positive und negative Faktoren gegliedert werden. Sie haben entscheidenden Einfluss auf die Ausstrahlung, die Marktdurchdringung und damit auch auf die Umsatzerwartung des Planobjektes und werden deshalb nachfolgend vergleichend gegenübergestellt: Positive Standortfaktoren + ausreichende Größe und geeigneter Zuschnitt des Planstandortes für das Vorhaben + gute verkehrliche Erreichbarkeit durch Lage an der L 1111, insbesondere auch aus den östlichen Ortsteilen der Standortkommune + ÖPNV Anbindung in der Nähe + gute Einsehbarkeit des Areals von der Landesstraße L 1111 + Nähe zum Ortskern und den dortigen Einzelhandelsbetrieben + gute fußläufige Erreichbarkeit aus dem Ortskern sowie angrenzenden Wohnbereichen. Negative Standortfaktoren Areal ist nicht als Einzelhandelsstandort bekannt. Aus betrieblicher Sicht ist insbesondere die Lage an der L 1111 hervorzuheben, die eine gute verkehrliche Erreichbarkeit und eine optimale Einsehbarkeit bedingt. Unter versorgungsstrukturellen und städtebaulichen Gesichtspunkten ist festzuhalten, dass sich der Nahversorgungsstandort unmittelbar an das bestehende Siedlungsgefüge anfügt. Der innerörtliche Hauptgeschäftsbereich von Untergruppenbach ist fußläufig schnell zu erreichen. Es besteht somit die Möglichkeit, neben dem Lidl Markt einen weiteren Lebensmittelmarkt und einen Drogeriemarkt nahe dem Ortskern zu realisieren, der auch als Frequenzbringer für den dort vorhandenen überwiegend kleinteiligen Geschäftsbesatz dienen kann ( Kundenaustauscheffekte ). In direkt angrenzende Wohngebiete bestehen fußläufige Verbindungen, so dass eine Nahversorgungsrelevanz festzustellen ist. Durch die Realisierung eines Nahversorgungsstandortes nahe des Ortskerns rücken die Versorgungsstrukturen wieder in den Einwohnerschwerpunkt der Gemeinde heran. So ist der Standort aus Richtung der westlichen Wohnlagen von Untergruppenbach schneller zu erreichen, als der am östlichen Rand des Siedlungsgebietes an der Autobahn gelegene Edeka Markt. Es ist zusammenfassend und versorgungsstrukturellen und städtebaulichen Aspekten von einer erheblichen Verbesserung der standorträumlichen Versorgungssituation in Untergruppenbach auszugehen. 16

Karte 1: Lage des Planstandortes in Untergruppenbach Legende Planstandort Ortskern Abstatt Happenbach Quelle: OpenStreetMap Mitwirkende, GMA Bearbeitung 2018 17

2.2 Integrationsgebot Landes und regionalplanerische Vorgaben Das Integrationsgebot gemäß Einzelhandelserlass Baden Württemberg ist auf Ziel 3.3.7.1 LEP Baden Württemberg zurückzuführen. [...] Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Für nicht zentrenrelevante Warensortimente kommen auch städtebauliche Randlagen in Frage. Der Einzelhandelserlass Baden Württemberg führt unter 3.2.2.3 weiter aus, dass ein Einzelhandelsgroßprojekt im zentralörtlichen Versorgungskern (Stadt und Ortskern) errichtet oder erweitert oder diesem in unmittelbarer Nähe zugeordnet werden soll, so dass in der Regel keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit dieses Versorgungskerns der Standortgemeinde gegeben ist. [...] Solche Standorte haben deshalb Vorrang vor städtebaulichen Randlagen [...]. Des Weiteren formuliert der Regionalplan Heilbronn Franken 2020 unter Rückgriff auf Grundsatz 3.3.7.4 LEP Baden Württemberg durch die Festlegung von Standorten für regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte das Integrationsgebot weiter aus. 10 Da für Untergruppenbach als nicht zentraler Ort kein Standortbereich für regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte ausgewiesen ist, ist zunächst der Untergruppenbacher Ortskern als möglicher Standort für Einzelhandelsgroßprojekte im zentrenrelevanten Sortimentsbereich als landes und regionalplanerisch gewünschter Standort in Betracht zu ziehen. Der Standort des Vorhabens schließt sich direkt südöstlich an den Ortskern von Untergruppenbach an und kann aus Richtung der gewachsenen Einzelhandelslagen schnell fußläufig erreicht werden. Auch aus Richtung wesentlicher Wohnlagen von Untergruppenbach ist der Standort schnell zu erreichen. Im Vergleich zur heutigen Situation rücken die Nahversorgungsangebote wieder deutlich näher an den Ortskern von Untergruppenbach heran. 2.3 Bewertung des Integrationsgebotes Basierend auf der Bewertung des Standortes sowie den landes und regionalplanerischen Vorgaben kann das Integrationsgebot wie folgt bewertet werden: Der Standort liegt direkt südöstlich des innerörtlichen Geschäftsbereiches von Untergruppenbach. Wie bereits der Lidl Lebensmitteldiscounter an der Ilsfelder Straße könnte auch der geplante Nahversorgungsstandort das Angebot des bestehenden Einzelhandels ergänzen und durch die fußläufige Verbindung Austauscheffekte induzieren. Der Standort ist auch aus angrenzenden Wohngebieten fußläufig gut und schnell zu erreichen. Gegenüber dem Standort im Ge 10 Vgl. Regionalplan Heilbronn Franken 2020, Kapitel 2.4.3.2.3 und 2.4.3.2.4. 18

werbegebiet im östlichen Teil des Kernortes würde der Markt deutlich näher an die Untergruppenbacher Ortsmitte und wesentliche Wohnlagen heran rücken. Das Integrationsgebot wird damit eingehalten. 3. Bewertung des Kongruenzgebotes gemäß Ziel 3.3.7.1 LEP Baden Württemberg und Ziel 2.4.3.2.2 Regionalplan Heilbronn Franken 2020 Für die Prüfung des Kongruenzgebotes ist zunächst eine Abgrenzung und Zonierung des erschließbaren Einzugsgebietes und die Ermittlung des in diesem Gebiet vorhandenen Bevölkerungs und Kaufkraftpotenzials vorzunehmen. Basierend darauf erfolgt eine Umsatzprognose, die in der Folge eine Abschätzung der Herkunft des Umsatzes und damit eine Bewertung des Kongruenzgebotes ermöglicht. Dabei werden gemäß Festsetzungen des B Plans folgende Szenarien geprüft: Szenario I: Realisierung Lebensmittelvollsortimenter mit max. 1.500 m² VK (zzgl. 100 m² ergänzender Nutzung) und Drogeriemarkt mit max. 800 m² VK unter Berücksichtigung eines Fortbestandes von Edeka Stettenfels Szenario II: Realisierung Lebensmittelvollsortimenter mit max. 1.700 m² VK (zzgl. 100 m² ergänzender Nutzung) und Drogeriemarkt mit max. 800 m² VK unter Berücksichtigung eines Schließung von Edeka Stettenfels und Sicherstellung der in den Festsetzungen genannten Voraussetzungen. 3.1 Einzugsgebiet des Vorhabens und Bevölkerungspotenzial Der Abgrenzung des voraussichtlichen Einzugsgebietes für den Lebensmittelvollsortimenter und den Drogeriemarkt kommt eine wesentliche Bedeutung bei der Beurteilung des Vorhabens zu. So bildet das ermittelte Einzugsgebiet die Grundlage für alle späteren Berechnungen zur Ermittlung des Bevölkerungs und Kaufkraftpotenzials sowie des Vorhabenumsatzes bzw. der Umsatzherkunft. Als Einzugsgebiet wird in dieser Untersuchung ein Bereich verstanden, innerhalb dessen mit regelmäßigen, dauerhaften und ausgeprägten Einkaufsbeziehungen an den Planstandort gerechnet werden kann. Das Einzugsgebiet lässt sich darüber hinaus weiterhin nach Zonen untergliedern und strukturieren, aus denen eine gleichmäßige Kundeneinkaufsorientierung an den Planstandort zu erwarten ist. Mit zunehmender Entfernung bzw. schlechterer Erreichbarkeit des Standortes ist dabei i. d. R. von einer Abnahme der Kundenbindung an den Standort auszugehen. Durch die Zonierung des Einzugsgebiets wird diesem Umstand Rechnung getragen. 19

Zur Abgrenzung und Zonierung des Einzugsgebietes werden in vorliegender Untersuchung folgende Kriterien herangezogen: wesentliche Strukturdaten und Rahmenbedingungen im Untersuchungsraum (z. B. Topografie, Siedlungsstruktur, Pendlerbeziehungen, Wirtschaftsstruktur) verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes auf Basis von Fahrzeitisochronen Betreiber, Dimensionierung und Sortimentsstruktur des Vorhabens Wettbewerbssituation und Einkaufsalternativen in Untergruppenbach und den umliegenden Städten und Gemeinden (vgl. Kapitel III., 4.1.) Agglomerationseffekte zwischen den am Standort vorgesehenen Nutzungen Ergebnisse aus anderen GMA Untersuchungen in Untergruppenbach und der Region. Unter Berücksichtigung der angeführten Kriterien lässt sich das Einzugsgebiet wie folgt abgrenzen (vgl. Karte 2): Zone I: Untergruppenbach: Kernort ca. 4.337 Einwohner Zone II: Untergruppenbach: Ortsteile Abstatt, Orts teil Happenbach, Ilsfeld, Ortsteil Wüstenhausen ca. 5.099 Einwohner Einzugsgebiet insgesamt: ca. 9.436 Einwohner. Der Großteil der Einwohner im Einzugsgebiet stammt damit aus der Standortgemeinde Untergruppenbach. Eine Ausnahme bilden die Ortsteile Happenbach (Abstatt) und Wüstenhausen (Ilsfeld), welche bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl im Einzugsgebiet einen Anteil von rd. 12 % einnehmen. Abstatt ist mit dem Ortsteil Happenbach bereits in Zone II berücksichtigt. Der restlichen Teil von Abstatt könnte als eigenständige Zone III separat betrachtet werden. Allerdings ist der Kernort Abstatt nicht mehr eindeutig nach Untergruppenbach orientiert. Die leistungsfähigen Märkte in Ilsfeld liegen z. T. deutlich näher bei Abstatt (v. a. Netto in Auenstein) oder sind wesentlich größer (Neubau Kaufland). Um Abstatt dennoch zu berücksichtigen, wurde für den Standort in Untergruppenbach ein sehr hoher Anteil von Streuumsätzen angesetzt, der in großen Teilen auch Abstätter Kaufkraft umfasst. Eine größere Ausdehnung des Einzugsgebietes ist allerdings nicht zu erwarten. Für die umliegenden Städte und Gemeinden sind dabei verschiedene Gründe anzuführen: In südlicher Richtung besteht in Ilsfeld ein leistungsfähiger Doppelstandort mit Kaufland und Lidl sowie dem Drogeriemarkt dm. 20

In nördlicher Richtung stellen die Ausläufer der Löwensteiner Berge eine topographische Barriere dar. Zudem sind in Weinsberg und Obersulm leistungsfähige Versorgungsstrukturen etabliert. In westlicher Richtung besteht eine größere Distanz zu den benachbarten Orten. Talheim und Flein 11 verfügen mit jeweils über eigenständige Versorgungsstrukturen. Zudem sind beide Gemeinden verkehrlich gut an Heilbronn angebunden, wo im südlichen Stadtgebiet mehrere großflächige Lebensmittelmärkte ansässig sind. In östlicher Richtung erstreckt sich der eher dünn besiedelte Raum der Löwensteiner Berge. Hier verteilen sich die Einkaufsverflechtungen insbesondere in Abhängigkeit von Topographie und Verkehrswegen auf die nächstgelegenen größeren Lebensmittelmärkte, v. a. in Richtung Obersulm, Beilstein, Großbottwar und Wüstenrot. 3.2 Projektrelevante Kaufkraft im Einzugsgebiet Bezogen auf die konkreten Vorhaben in Untergruppenbach können für das Kernsortiment Nahrungs und Genussmittel ein Pro Kopf Ausgabebetrag von ca. 2.035 und für den Drogeriefachmarkt ca. 435 pro Jahr angerechnet werden. Unter Beachtung des lokalen Kaufkraftniveaus 12, das auf einem überdurchschnittlichen Niveau liegt, stehen für das Gesamtvorhaben innerhalb des Einzugsgebietes folgende projektrelevanten Kaufkraftpotenziale zur Verfügung: Tabelle 2: Kaufkraftpotenziale im Einzugsgebiet Lebensmittel Drogeriewaren in Mio. Zone I 10,2 2,2 Zone II 11,8 2,5 Einzugsgebiet insgesamt 22,0 4,7 Zusätzlich ist bei Lebensmittelmärkten auch ein Umsatzanteil mit Randsortimenten des Nichtlebensmittelbereiches zu berücksichtigen. Der Anteil des Nonfood Sektors liegt bei Lebensmittelvollsortimentern derzeit bei ca. 15 %. Bei Drogeriemärkten wie dm oder Rossmann liegt der Randsortimentsanteil am Umsatz bei 30 35 %. 11 12 In Flein besteht ebenfalls eine Planung zur Realisierung eines Edeka Marktes. Dort soll der kleine Lebensmittelmarkt Franks Frischetreff verlagert werden. Die GfK berechnet die Kaufkraftkennziffer auf Grundlage der Steuerstatistik. Derzeit beträgt sie für die Gemeinde Untergruppenbach 112,6 (Bundesdurchschnitt = 100,0). 21

Karte 2: Einzugsgebiet Legende Zone I Zone II Streuumsätze S Standort S ca. Darstellung, tatsächliche Abgrenzung orientiert sich an statistischer / administrativer Gliederung Quelle: erstellt mit RegioGraph Planung; GMA Bearbeitung 2018 22

3.3 Umsatzprognosen Zur Berechnung der voraussichtlichen Umsatzerwartung des Vorhabens wird das Marktanteilkonzept verwendet. Dieses in der Handelswissenschaft weit verbreitete und anerkannte Modell bestimmt das zu erwartende Umsatzvolumen eines Einzelhandelsbetriebes anhand der erzielbaren Marktanteile mit Kunden in den einzelnen Zonen des Einzugsgebietes. 13 Somit beschreibt das Modell, in welchem Ausmaß das Vorhaben in der Lage ist, einen Teil des vorhandenen Kaufkraftvolumens im projektrelevanten Sortimentsbereich an sich zu binden. Dabei fließen auch mögliche Agglomerationseffekte in die Umsatzprognose ein. Neben der Berechnung der zu erwartenden Gesamtumsatzleistung eines Vorhabens lässt sich anhand des Marktanteilkonzepts ebenfalls die perspektivische Umsatzherkunft des Vorhabens ableiten. Diese ergibt sich aus der Relation zwischen den in den jeweiligen Zonen des Einzugsgebiets generierten Umsätzen und dem Gesamtumsatz des Vorhabens. Hingegen lässt das Marktanteilkonzept keine direkten Rückschlüsse auf die durch das Vorhaben ausgelösten Umsatzumlenkungen zu. So gibt das Marktanteilkonzept keine Auskunft darüber, wo die durch das Vorhaben generierten Umsätze bisher gebunden sind und wie sich diese nach dem Markteintritt des Vorhabens neu verteilen werden. Die Ermittlung der Umsatzumlenkungen für das Vorhaben wird in den nachfolgenden Kapiteln ausführlich behandelt. 3.3.1 Szenario I: Lebensmittelvollsortimenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche und Drogeriemarkt mit 800 m² Verkaufsfläche Folgende Umsatzprognose lässt sich für den Lebensmittelvollsortimenter mit rd. 1.500 m² VK unter Berücksichtigung eines Fortbestandes von Edeka Stettenfels anhand des Marktanteilkonzepts ermitteln: Tabelle 3: Umsatzprognose Lebensmittelvollsortimenter (1.500 m² VK) Zonen Kaufkraft Food in Mio. Marktanteil Food in % Umsatz Food in Mio. Umsatz Nonfood in Mio. * Umsatz gesamt in mi Umsatzherkunft in % Zone I 10,2 23 24 2,4 0,4 0,5 2,8 2,9 43 44 Zone II 11,8 18 2,1 0,4 2,5 38 39 Streuumsätze (inkl. Abstatt als Zone III) 1,0 0,2 1,2 18 19 insgesamt 5,5 1,0 6,5 100 * Der Umsatzanteil im Nonfoodbereich beträgt beim Anbieter Edeka ca. 15 %. Hinsichtlich der Kundenherkunft wurde von mit dem Lebensmittelbereich vergleichbaren Werten ausgegangen. Quelle: GMA Berechnungen 2018 (ca. Werte, gerundet) 13 In die Ermittlung der Marktanteile fließen zahlreiche Faktoren ein. U. a. sind dies die Rahmenbedingungen am Vorhabenstandort, die verkehrliche Erreichbarkeit, die Wettbewerbssituation im selben Marktsegment sowie Kopplungs und Agglomerationseffekte. 23

Somit lässt sich für den Edeka Markt mit ca. 1.500 m² VK eine Gesamtumsatzleistung von ca. 6,5 Mio. ermitteln. Hiervon entfallen ca. 5,5 Mio. auf den Lebensmittelbereich und ca. 1,0 Mio. auf den Nichtlebensmittelbereich. Mit 18 19 % Streuumsätzen wurde ein vergleichsweise hoher Anteil angesetzt, um damit die exponierte Verkehrslage zu berücksichtigen. Für die sonstigen ergänzenden Nutzungen mit einer Gesamtfläche von rd. 100 m² wird von einer Umsatzleistung von rd. 0,3 0,4 Mio. ausgegangen. Die Umsatzherkunft wird in etwa der des Lebensmittelmarktes entsprechen. Für den Drogeriefachmarkt mit ca. 800 m² VK lässt sich anhand des Marktanteilkonzepts folgende Umsatzprognose ermitteln: Tabelle 4: Zonen Umsatzprognose Drogeriemarkt (800 m² VK) Kaufkraft Drogerie in Mio. Marktanteil Drogerie in % Umsatz Drogerie in Mio. Umsatz Randsortiment in Mio. * Umsatz gesamt in mi Umsatzherkunft in % Zone I 2,2 40 0,9 0,5 1,4 42 43 Zone II 2,5 35 0,9 0,4 1,3 39 40 Streuumsätze (inkl. Abstatt als Zone III) 0,4 0,2 0,6 18 insgesamt 2,2 1,1 3,3 100 * Der Umsatzanteil mit Randsortimenten beträgt bei den für den Standort in Frage kommenden Anbietern dm oder Rossmann ca. 30 35 %. Hinsichtlich der Kundenherkunft wurde von mit dem Lebensmittelbereich vergleichbaren Werten ausgegangen. Quelle: GMA Berechnungen 2018 (ca. Werte, gerundet) Für den Lebensmittelmarkt und für den Drogeriemarkt ist von relativ hohen Streuumsätzen auszugehen. Dies resultiert aus der Lage am Autobahnzubringer (L 1111). Die Landesstraße, von der der Markt gut sichtbar sein wird, verfügt über ein hohes Verkehrsaufkommen durch Berufspendler. Hier ist davon auszugehen, dass gegenüber anderen Standortlagen ein vergleichsweise hoher Anteil des Umsatzes (bis 18 19 %) aus sog. Streukunden resultiert. 14 3.3.2 Szenario II: Lebensmittelvollsortimenter mit 1.700 m² Verkaufsfläche und Drogeriemarkt mit 800 m² Verkaufsfläche Bei diesem Szenario wird von einer Realisierung eines Edeka Marktes mit 1.700 m² Verkaufsfläche (zzgl. 100 m² ergänzender Nutzungen) ausgegangen. Hierbei wird berücksichtigt, dass der Edeka Markt in Stettenfels schließen wird und dort kein neuer Lebensmittelmarkt realisiert werden kann (gemäß den Regelungen in den Festsetzungen des Bebauungsplans). 14 Beim Drogeriemarkt ist allerdings zu beachten, dass der in Untergruppenbach vorgesehene Anbieter dm bereits in Ilsfeld vertreten ist. 24

Folgende Umsatzprognose lässt sich für den Lebensmittelvollsortimenter mit rd. 1.700 m² VK ermitteln. Dabei wird ein Wegfall des Edeka Marktes Stettenfels berücksichtigt. 15 Tabelle 5: Umsatzprognose Edeka (1.700 m² VK) Zonen Kaufkraft Food in Mio. Marktanteil Food in % Umsatz Food in Mio. Umsatz Nonfood in Mio. Umsatz gesamt in mi Umsatzherkunft in % Zone I 10,2 27 28 2,8 0,5 3,3 45 Zone II 11,8 20 2,4 0,4 2,8 39 Streuumsätze (inkl. Abstatt als Zone III) 1,0 0,2 1,2 16 insgesamt 6,2 1,1 7,3 100 Quelle: GMA Berechnungen 2018 (ca. Werte, gerundet) Somit lässt sich für den Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 1.700 m² Verkaufsfläche unter Berücksichtigung des Wegfalls des Edeka Marktes Stettenfels eine Gesamtumsatzleistung von 7,3 Mio. ermitteln. Hiervon entfallen ca. 6,2 Mio. auf den Foodbereich und ca. 1,1 Mio. auf den Nonfoodbereich (Nonfood I und II). Mit einer Umsatzleistung von 7,3 Mio. wird eine höhere Umsatzleistung bei größerer Verkaufsfläche erzielt als bei der Prognose in Szenario I. Dies ist darauf zurückzuführen, dass bisher am Standort Edeka Stettenfels gebundene Kaufkraftanteile dem Projektvorhaben zukünftig zufließen werden. Zusammen mit einer Verbesserung der nachfrageseitigen Rahmenbedingungen und einer Steigerung der Marktanteile des Gesamtvorhabens ist somit auch von einem höheren Umsatzvolumen am Standort Nahversorgung Schlossblick auszugehen. 3.4 Umsatzherkunft Die Umsatzherkunft der Nutzungen im Bebauungsplan Nahversorgung Schlossblick lässt sich wie folgt beschreiben: Tabelle 6: Umsatzherkunft nach Szenarien Szenario I Umsatzherkunft in % Untergruppenbach Ortsteile 1 Abstatt / Ilsfeld Streuumsätze Edeka Markt (1.500 m² VK) 73 8 9 18 19 ergänzende Nutzungen (100 m²) 70 75 5 10 15 20 Drogeriemarkt (800 m² VK) 72 10 11 17 18 Gesamtvorhaben 73 9 10 17 18 15 Bezüglich der Umsatzleistung und Umsatzherkunft der ergänzenden Nutzungen und des Drogeriemarktes wird auf Kapitel 3.3.1 (Szenario I) verwiesen. 25