Interkommunale Kooperation in der Verbandsgemeinde Westhofen bei der Standortsteuerung von Windenergie durch Flächennutzungspläne Kirchberg, den 02.12.2013 Rheinland Pfalz 1
Landkreis Alzey Worms Verbandsgemeinde Westhofen VG hat knapp unter 12.000 Einwohner 2
Windkraft ist im südlichen Rheinhessen nichts Neues erste Anlagen gab es auf dem Kloppberg und bei Flomborn bereits in den 1990er Jahren es waren die ersten Flächen, die im damaligen Regionalplan ausgewiesen waren für heutige Verhältnisse kleine Anlagen ca. 50 Meter hoch, 250 KW Leistung Standort Hochborn alte Anlagen 3
Ehemaliger Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Westhofen (3. Fortschreibung) Ausweisung der Fläche für Windenergieanlagen Ausschussregelung für weitere Gebiete innerhalb der Verbandsgemeinde Erläuterung zur Ausschlussregelung: die Verbandsgemeinde Westhofen hatte in den 1990er Jahren geeignete Standorte für mögliche Windenergieanlagen ermittelt es handelt sich um zwei größere Bereiche in den Gemarkungen Hochborn und Dittelsheim Heßloch 4
diese (wirksame) Darstellung von geeigneten Flächen erfolgte aber auch mit dem Willen, durch eine solche Positiv Ausweisung die Windenergienutzung im übrigen Plangebiet auszuschließen Die Flächennutzungsplan Fortschreibung dient somit dazu, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des 1 Abs. 3 BauGB hinsichtlich einer geordneten Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung zu gewährleisten 5
ehemaliger Bebauungsplan der Ortsgemeinde Hochborn Festlegung der Standorte Festlegung der zulässigen Höhe = max. 100 Meter wegen Nachtbeleuchtung Die Entwicklung Energiewende Nachfrage nach Standorten für Windenergieanlagen Regelungen im Landesentwicklungsprogramm (LEP) 6
Persönliche These: Windkraft bringt Streit in die Gemeinden a. Bevölkerung b. Grundstückseigentümer c. Kommunen a. Bevölkerung Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Zerstörung von Blickachsen Lärmbeeinträchtigungen 7
Lösungsmöglichkeiten: ausführliche Vorstellung der Planungsabsichten in Einwohnerversammlungen Energiewende mit Stilllegung der Atomkraftwerke (in unserem Fall AKW Biblis) Beteiligungsmöglichkeiten anbieten, z.b. Energiegenossenschaften b. Grundstückseigentümer Standortfragen Entschädigung Lösungsmöglichkeiten: Flächen nur einem Betreiber geben Poolmodell bei Entschädigung einführen 8
Poolmodell bedeutet: alle Grundstückseigentümer innerhalb des ausgewiesenen Geländes erhalten Zahlungen für die Fläche für die Abstandsfläche für den Standort c. Kommunen c. 1. Finanzielle Entschädigung: Bereitstellung von Wirtschaftswegen Verlegen von Stromleitungen in Wegen Standort von Umspannanlagen evtl. Gewerbesteuer 9
Lösungsversuche: Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts Beteiligung an Windenergieanlagen Erwerb von Windenergieanlagen Mögliche Erträge werden innerhalb der Anstalt des öffentlichen Rechts auf alle Kommunen verteilt. Dadurch bekommen auch Gemeinden ohne eigene Standorte Erträge aus der Windkraftnutzung. c. 2. Standortfragen Lösungsversuche: Flächennutzungsplan Bebauungsplan 10
Umsetzung der Standortfragen in der Verbandsgemeinde Westhofen 5 Ortsgemeinden haben in ihren Gemeinden Standorte für Windenergieanlagen diese teilen sich auf 3 Gebiete Bermersheim / Gundersheim Dittelsheim Heßloch / Hangen Weisheim / Hochborn Dittelsheim Heßloch Bermersheim / Gundersheim 11
Dittelsheim Heßloch / Hangen Weisheim / Hochborn 12
Dittelsheim Heßloch 13
Flächennutzungsplan Teilfortschreibung Windenergie Das Verfahren: 21.02.2011: Aufstellungsbeschluss im Verbandsgemeinderat Einwohnerversammlungen Vorstellung in den Ortsgemeinderäten Absprache mit benachbarten Verbandsgemeinden Folge: Windkraftstandorte der benachbarten Verbandsgemeinden grenzen an Standorte 14
25.02.2013: Beginn der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger 10.06.2013: Beschluss im Verbandsgemeinderat 18.06 bis 27.06.2013: Beschlüsse in den Ortsgemeinderäten (alle haben zugestimmt) 04.10.2013: Inkrafttreten Was haben die betroffenen Ortsgemeinden gemacht? Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne Windkraft Satzungen über die Verhängung von Veränderungssperren gem. 14 und 16 BauGB Folge: Ortsgemeinden haben das Heft des Handels in der Hand 15
Ergebnis: Im Gebiet der Verbandsgemeinde Westhofen stehen derzeit: 9 alte Anlagen 6 neue Anlagen mit 2,3 bzw. 3,2 MW Die weitere Entwicklung: 6 Anlagen haben eine Baugenehmigung 4 Anlagen sind im Antragsverfahren Repowering der alten 9 Anlagen Die Aufstellung der Flächennutzungsplanes und der einzelnen Bebauungspläne verlief ohne große Probleme, weil es den Regionalplan Rheinhessen Nahe, Teilplan Windenergienutzung, gibt. hier wurden alle Grundlagen für den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Westhofen geschaffen Verfahren begann im Oktober 2010 Teilplan ist seit 02.07.2012 rechtskräftig 16
Im Regionalplan Rheinhessen Nahe, Teilplan Windenergienutzung, gibt es: 31 Vorranggebiete 15 Eignungsgebiete Gesamtfläche: über 6.200 Hektar Anteil in der Region: 2 % 17
Durch die Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe wurden alle entscheidenden Prüfungen vorgenommen und alle Behörden und sonstige Institutionen eingeschaltet heraus kam ein schlüssiges Gesamtkonzept mit Vorrang und Eignungsflächen dieses Konzept wurde in Einwohnerversammlungen und in den Ortsgemeinderäten vorgestellt die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen entsprechen den im Regionalplan Teilplan Windenergienutzung ausgewiesenen Vorrang bzw. Eignungsflächen es gibt lediglich leichte Verschiebungen an den Rändern 18
Kloppbergplan 19
Persönliches Fazit 1. Zur Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen sind Flächennutzungspläne und Bebauungspläne wichtige Steuerungsinstrumente 2. Ohne den Regionalplan Teilplan Windenergienutzung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen Nahe mit seiner detaillierten Vorarbeit hätte es nicht funktioniert 20