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Pflegekasse bei der AOK - Die Gesundheitskasse Infoveranstaltung zur Pflegeversicherung beim Mehrgenerationenhaus der AWO Mittwoch, den 20. Mai 2015 - Die Gesundheitskasse
Prognosen zufolge steigt die Zahl der Pflegebedürftigen an Pflegebedürftige in Mio. 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 2,32 Mio. 2,82 Mio. 3,28 Mio. 3,73 Mio. 4,37 Mio. 2011 2020 2030 2040 2050 Quelle: BMG, destatis Entwickelt sich die Pflegebedürftigkeit wie bisher, wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung bis 2050 nahezu verdoppeln. 3
Die vier Elemente des 1. Pflegestärkungsgesetzes (PSG) Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum 1.1.15 Geplant: Erhöhung um 0,2 % zum 1.1.17 Einführung Pflege- Vorsorgefonds für alle mehr ambulante Entlastungsund Betreuungsleistungen Umwidmung von 40 % des Sachleistungsbudgets Mehr Flexibilisierung und Wahlmöglichkeiten Finanzierung Dynamisierung der Leistungen Stärkung der häuslichen Pflege Mehr stationäre Betreuungskräfte Dynamisierung der Leistungsbeträge um 4 % Nächste Prüfung der Dynamisierung 2017 Für alle stationär wohnenden Pflegebedürftigen zusätzliche Betreuungskräfte 4
Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung 3% 97% Pflegebedürftig Nicht Pflegebedürftig Von den 81,472 Millionen in Deutschland Lebenden sind rund 2,46 Millionen pflegebedürftig. Ein gutes Drittel der Pflegebedürftigen ist 85 Jahre und älter. 68 Prozent der Pflegebedürftigen sind Frauen. Quelle: BMG 5
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Vorversicherungszeit 33 SGB XI) sind erfüllt, wenn in der Zeit ab 01.07.2008 oder in den letzten 10 Jahren vor der Antragsstellung mindestens 2 Jahre eine anrechenbare Versicherung bestanden hat. 6
Antrag Med denversi Pfle durch izinischerdienst cherten gekasse Pflegeka inderwohnung GutachtenbeimPflegebedürftigen Entscheid derpflegek andenversi sse asse cherten ung Das Risiko pflegebedürftig zu werden, kann jeden treffen 7
Das Antragsverfahren Antrag durch den Versicherten Entscheidung der Pflegekasse 8
Antrag Med denversi Pfle durch izinischerdienst cherten gekasse Pflegeka GutachtenbeimPflegebedürftigen inderwohnung Entscheid derpflegek andenversi sse ung cherten asse Pflegebedürftig ist wer wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Leben auf Dauer, voraussichtlich jedoch mindestens für 6 Monate in die Zukunft betrachtet, Hilfe benötigt. 9
Leistungsdefinition Behandlungspflege Grundpflege hausw. Versorgung Versorgung durch ausgebildetes Personal z.b. Injektionen Medikamente Verbände pflegerische Versorgung durch geeignetes Personal z.b. Körperwäsche Kleiderwechsel Umbetten z.b. Reinigungsarbeiten Einkaufen 10
Pflegebedürftig sind...personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße, auf Dauer, der Hilfe bedürfen. Hilfebedarf bei der: Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung Ernährung mundgerechte Zubereitung oder die Aufnahme der Nahrung Mobilität selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung hauswirtschaftlichen Versorgung Einkaufen, Kochen, Reinigung, oder das Beheizen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung 11
Kriterien der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe 0 Unterhalb Stufe I Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Eingeschränkte Alltagskompetenz Erhebliche Pflegebedürftigkeit Schwerpflegebedürftigkeit Schwerstpflegebedürftigkeit Täglicher Zeitaufwand: Täglicher Zeitaufwand: Täglicher Zeitaufwand: Täglicher Zeitaufwand: mind. 1 Min in der Grundpflege mind. 90 Min, davon mind. 46 Min Grundpflege mind. 3 h, davon mind. 2 h Grundpflege mind. 5 h, davon mind. 4h Grundpflege Härtefallregelung: Für Pflegebedürftige, die täglich mindestens sechs Stunden und nachts mindestens drei Mal Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigen, gilt die Härtefallregelung. 12
Die Leistungshöhe orientiert sich an der Pflegestufe Hilfen bei der: Körperpflege Ernährung oder Mobilität und mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Versorgung 13
Die Leistungshöhe orientiert sich an der Pflegestufe Pflegestufe I: (erheblich pflegebedürftig) mindestens 1 x tägl. 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen Hilfen bei der: Körperpflege Ernährung oder Mobilität mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Versorgung Gesamtpflege durchschnittlich 90 Min./Tag Pflegestufe I erhebliche Pflegebedürftigkeit - liegt vor, wenn bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich ein Hilfebedarf besteht und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt wird. Dabei muss der wöchentliche Zeitaufwand für die Pflege nach den geltenden Richtlinien im Tagesdurchschnitt mindestens 1,5 Stunden umfassen. Die rein pflegerischen Leistungen müssen gegenüber den hauswirtschaftlichen Verrichtungen im Vordergrund stehen, d.h. mehr als 45 Minuten im Tagesdurchschnitt betragen. 14
Die Leistungshöhe orientiert sich an der Pflegestufe Pflegestufe II: (schwerpflegebedürftig) mindestens 3 x tägl. zu verschiedenen Tageszeiten Hilfen bei der: Körperpflege Ernährung oder Mobilität mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Versorgung Gesamtpflege durchschnittlich 3 Std./Tag Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit - liegt vor bei einem, mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten erforderlichen, Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Dabei muss der wöchentliche Zeitaufwand für die Pflege nach den geltenden Richtlinien im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden umfassen. Die rein pflegerischen Leistungen müssen gegenüber den hauswirtschaftlichen Verrichtungen eindeutig das Übergesicht haben, d.h. mindestens 2 Stunden im Tagesdurchschnitt. 15
Die Leistungshöhe orientiert sich an der Pflegestufe Pflegestufe III: (schwerstpflegebedürftig) Pflege bzw. Pflegebereitschaft "rund um die Uhr", auch nachts Hilfen bei der: Körperpflege Ernährung oder Mobilität mehrfach pro Woche hauswirtschaftliche Versorgung Gesamtpflege durchschnittlich 5 Std./Tag Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftig - liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass jederzeit eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muss, weil der konkrete Hilfebedarf jederzeit und Tag und Nacht anfallen kann (Rund-um-die-Uhr-Betreuung). Der wöchentliche Zeitaufwand für alle für die Versorgung des Pflegebedürftigen erforderlichen Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Versorgung und pflegeunterstützenden Maßnahmen muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden umfassen. Die rein pflegerischen Leistungen müssen gegenüber den hauswirtschaftlichen Verrichtungen eindeutig das Übergewicht haben, d.h. mindestens 4 Stunden betragen. 16
Übersicht der Leistungen der Pflegekasse Sachleistung Geldleistung Kombinationsleistung Tages-/ Nachtpflege Kurzzeitpflege Verhinderungspflege Ergänzende Leistung bei Einschränkung der Alltagskompetenz Verbesserung der Leistungen im Bereich Demenz Leistungen für ambulante Wohngruppen vollstationäre Pflege Hilfsmittel Pflegekurse soziale Absicherung der Pflegeperson 17
Die Pflegeversicherung leistet auf unterschiedlichen Wegen Um die häusliche Pflege zu erleichtern, können Pflegebedürftige wählen zwischen Pflegesachleistungen Bezahlte pflegerische Leistungen durch professionelle Pflegekräfte Kombinationsleistungen Kombination von Sachleistung und Geldleistung Pflegegeld Geldleistung an den Pflegebedürftigen für selbst sichergestellte Pflege mit verpflichtenden regelmäßigen Beratungen 18
Möglichkeiten der stationären Pflege Teilstationäre Pflege Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, mit der die häusliche Pflege ergänzt werden kann. Kurzzeitpflege Pflege in einer vollstationären Einrichtung für eine Übergangszeit, zum Beispiel nach einer stationären Behandlung oder bei Verhinderung der Pflegeperson. Vollstationäre Pflege Dauerhaftes Leben und Wohnen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. 19
Grundsätze in der Pflege Die Leistung ist nach einem allgemein anerkanntem Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse zu erbringen. Die Pflege soll auch die Aktivierung des Pflegebedürftigen zum Ziel haben, um vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und, soweit dies möglich ist, verlorene Fähigkeiten zurückzugewinnen. 20
Die Leistungen ab dem 01.01.2015 Geldleistung Stufe Leistung neu Leistung neu bei Demenz Betreuungsleistungen 0 0 123 104 / 208 I 244 316 104 / 208 II 458 545 104 / 208 III 728 728 104 / 208 21
Die Leistungen ab dem 01.01.2015 Sachleistung Stufe Leistung neu Leistung neu bei Demenz Betreuungsleistungen 0 0 231 104 / 208 I 468 689 104 / 208 II 1144 1298 104 / 208 III 1612 1612 104 / 208 22
Pflege im häuslichen Bereich Kombinationspflege 38 SGB XI Kombination von Geld- und Sachleistung Voraussetzung: Sachleistung wird nicht voll ausgeschöpft Beispiel: Stufe II Sachleistungsrechnung 620,00 EUR Höhe: Verhältnis tatsächl. Inanspruchnahme Höchstbetrag Sachleistung Sachleistung = 54,20 % (aus 1144,00 EUR) Geldleistung = 45,80 % (aus 458,00 EUR) 209,76 EUR 23
Pflege im häuslichen Bereich Tages- und Nachtpflege Die Tages- und Nachtpflege sind jetzt zusätzlich zu den Sachleistungen bzw. dem Pflegegeld möglich Für Tages- und Nachtpflege steht ein gesondertes Budget, in gleicher Höhe wie die Pflegesachleistung, zur Verfügung. Eine Anrechnung auf Pflegegeld- oder Sachleistungsansprüche erfolgt ab 01.01.2015 nicht mehr 24
Pflege im häuslichen Bereich Verhinderungspflege 39 SGB XI Bei Ausfall der Pflegeperson Pflegeperson muss 1/2 Jahr gepflegt haben Jährlich bis zu 6 Wochen und 1.612,00 EUR Daneben: volles Sachleistungsbudget für das Kalendermonat das halbe Pflegegeld wird für 4 Wochen weitergezahlt Zusätzlich Übertrag von bis zu 806 Euro aus nicht verbrauchten Kurzzeitpflegeleistungen möglich 25
Pflege im häuslichen Bereich Kurzzeitpflege Für eine Übergangszeit nach stationärer Behandlung In anderen Krisensituationen oder Urlaub der Pflegeperson, Verschlechterung der Pflegesituation Jährlich bis zu 4 Wochen und 1.612,00 EUR Zusätzlich bis zu 1612,00 EUR Übertrag aus nicht in Anspruch genommener Verhinderungspflege möglich. Anspruch dann bis zu 8 Wochen. Daneben: keine Sachleistung das halbe Pflegegeld wird für 4 Wochen weitergezahlt Ausnahme Aufnahme-/ und Entlassungstag 26
Pflege im häuslichen Bereich Leistung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Zwingende Voraussetzung!! Pflegebedürftigkeit in der Stufe I, II,III oder Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und HWV, der noch nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht Feststellung durch den MDK dass als Folge der Krankheit, oder Behinderung dauerhaft erhebliche Einschränkungen in der Alltagskompetenz bestehen erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung, wegen demenzbedingten Fähigkeitsstörungen geistigen Behinderungen psychischen Erkrankungen 27
Pflege im häuslichen Bereich Leistung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ( 45 b SGB XI) Die Leistung teilt sich in zwei Leistungsstufen auf Leistungen im Wert von bis zu 104 EUR (Grundbetrag) und 208 EUR (erhöhter Betrag) im Monat Die Höhe des Anspruches richtet sich nach einer Empfehlung des MDK. Dazu wurden einheitliche Richtlinien zu beschlossen. 28
Pflege im häuslichen Bereich Leistung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ( 45 b SGB XI) Grundbetrag = 2 x ja, davon mindestens ein ja im Bereich 1 bis 9 Erhöhter Betrag = 3 x ja, davon 1x im Bereich 1 bis 9 und zusätzlich 1 x im Bereich 1 bis 5, 9 oder 11 1. Weglauftendenz 2. Verkennen und verursachen gefährlicher Situationen 3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen 4. Tätlich oder verbal aggressiv 5. inadäquates Verhalten 6. Unfähig eigene körperliche oder seelische Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen 7. Unfähig zur erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen 8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen) 9. Störung des Tag-/Nachtrhythmus 10. Unfähig eigenständig den Tagesablauf zu planen und strukturieren 11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren 12. Ausgeprägtes labiles und unkontrolliertes emotionales Verhalten 13. Überwiegend niedergeschlagen, verzagt, hilflos oder hoffnungslos aufgrund therapieresistenter Depression 29
Pflege im häuslichen Bereich Leistung für Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz ( 45 b Abs. 1a SGB XI) Ab 01.01.2015 haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegestufe 1 Anspruch Leistungen im Wert von bis zu 104 EUR im Monat 30
Pflege im häuslichen Bereich Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 45 b Abs. 3 SGB XI - Umwidmungsregelung - Bisher Sachleistung konnte nur in vollem Umfang für Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung durch Pflegedienste verwendet werden Neu Pflegebedürftige können unter Anrechnung auf den Höchstbetrag für ambulante Pflegesachleistungen zusätzlich zu den Beträgen in Höhe von 104,00 EUR bzw. 208,00 EUR niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen. 31
Pflege im häuslichen Bereich Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 45 b Abs. 3 SGB XI - Umwidmungsregelung - Umwidmung nur für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Umwidmung von maximal 40 % des Sachleistungsbudgets (aber keine Grundpflegeleistungen) Die Umwidmung kann erst erfolgen, wenn die Beträge aus 45 b Abs. 1 SGB XI verbraucht sind möglich bei Sachleistung Geldleistung Kombinationsleistung 32
Pflege im häuslichen Bereich Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Es können erstattet werden: Eigenanteile aus der Tages-/Nachtpflege Eigenanteile aus der Kurzzeitpflege Leistungen zugelassener Pflegedienste (nur besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung sowie hauswirtschaftliche Entlastung) anerkannt niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote 33
Pflege im häuslichen Bereich Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Keine Unterscheidung nach Pflegestufen Zum Verbrauch bestimmte Mittel Maximal: 40,00 Euro Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch in unterschiedlichen Größen Schutzbekleidung: Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen für die private Pflegeperson Desinfektionsmittel 34
Pflege im häuslichen Bereich Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Keine Unterscheidung nach Pflegestufen Zum Verbrauch bestimmte Mittel Maximal: 40,00 Euro Technische Hilfen Keine Begrenzung Zuzahlung Verbesserung des Wohnumfeldes Maximal: 4000,00 Euro Keine Zuzahlung 10% max. 25,00 Euro Bei leihweiser Abgabe kein Eigenanteil. Belastungen aus der Krankenversicherung werden berücksichtigt. Keine Zuzahlung 35
Pflege im häuslichen Bereich Pflegekurse 45 SGB XI Pflegekurse ausgebildete Pflegekräfte vermitteln Kenntnisse und Fertigkeiten die die Pflege und Betreuung zu Hause erheblich erleichtern können Individuelle Schulungen Im Einzelfall kommen Pflegefachkräfte zur Beratung nach Hause Die Angebote gelten für Angehörige Sonstige, ehrenamtliche pflegende Personen In eigener Regie oder durch Einrichtungen Rahmenvertrag auf Bundes- und Landesebene Kostenfreiheit Keine Anrechnung auf andere Pflegeleistungen 36
Die meisten wählen ambulante Pflege 744.000 1.640.000 Aber: Der Anteil der stationären Pflege steigt mit zunehmender Pflegestufe. Quelle: BMG, PKV-Verband 37
Pflege im stationären Bereich (1/2) Vollstationäre Pflege 43 SGB XI Wenn häusliche Pflege oder teilstationäre Behandlung nicht möglich ist oder wegen besonderer Umstände nicht in Betracht kommt Nur für Pflegeleistungen Nicht für Unterkunft und Verpflegung Höchstbeträge je Pflegestufe Stufe I: 1.064 EUR Stufe II: 1.330 EUR Stufe III: 1.612 EUR Härtefall: 1.995 EUR 38
Sonstige Leistungen aus der Pflegeversicherung Leistungen an Pflegepersonen Rentenversicherung Unfallversicherung 39
Pflege durch Angehörige 40% Töchter 26% Ehefrauen 16% Ehemänner 8% Schwiegertöchter Quelle: BMG 40
Sonstige Leistungen aus der Pflegeversicherung Leistungen an Pflegepersonen Voraussetzungen mögliche Rentenerhöhungen Berechnungsgrundlage 2013 nur Halbtagsbeschäftigung bis 30 Std./Woche Pflege nicht erwerbsmäßig Pflegestufe I Mindestpflegeumfang ab 14 Std./Woche mtl. Rentenerhöhung pro Pflegejahr ca. 7,27 EUR Pflegeaufwand mind. 14 Std/Woche II ab 14 Std./Woche 9,69 EUR ab 01.01.2013 wird ggf. die Pflege bei mehreren Pflegefällen zusammengerechnet III ab 28 Std./Woche 21,80 EUR 41
Sonstige Leistungen aus der Pflegeversicherung Leistungen an Pflegepersonen Beispiel für die Beitragsleistung der Pflegekasse in der Pflegestufe III Pflegeumfang wchtl. 28 Stunden Bemessungsgrundlage 2013 = 2.156,00 EUR Beitrag 18,9 v.h 2.156,00 EUR = 407,48 EUR 42
Sonstige Leistungen aus der Pflegeversicherung Leistungen an Pflegepersonen Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ 43
Antrag Med denversi Pfle durch izinischerdienst cherten gekasse Pflegeka GutachtenbeimPflegebedürftigen inderwohnung Entscheid derpflegek andenversi sse ung cherten asse Die Versorgung eines Pflegebedürftigen Angehörige häusliche Krankenpflege Pflegesachleistung 44
Informationsbroschüren 45
Besondere Serviceleistungen der 46
Die Pflegeberater der AOK helfen Ihnen weiter 47
Besondere Serviceleistungen der AOK 48
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