Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh

Ähnliche Dokumente
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

Begründung zum Entwurf

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Begründung zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 203 In der weißen Riede, Stadt Neustadt a. Rbge., Stadtteil Mardorf

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

S T A D T V R E D E N

GEMEINDE BAD WIESSEE

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

BEGRÜNDUNG STADT BAD GANDERSHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. BG35 AM OSTERBERGSEE MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGPLANES

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Gemeinde Schwaig b.nbg.

A n d e r B i e s e l h e i d e

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

ORTSGEMEINDE FREISBACH

Gemeinde Marklohe Ortsteil Marklohe

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

Gemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

S T A D T V R E D E N

Begründung zum Bebauungsplan B/55/91 Gewerbe- und Industriegebiet Am Vogelherd Hermsdorf, 1. Änderung vom

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

BEBAUUNGSPLAN NR. 17

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Am Ochtmisser Kirchsteig

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Mockrehna Wohnbebauung Schöna "Am Schwarzen Graben" Flur 1 (gem. 9 Abs.

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Entwurf. Bebauungsplan. Westlich neues Feuerwehrhaus, Gemeinde Benediktbeuern. - Begründung -

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

" # % " & '()*& !" - &" - & - /

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 12 OSTERJORK SÜDLICH TRAUTE ECKHOFF

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

Stadt Mellrichstadt. Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt. Landkreis Rhön-Grabfeld. Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Städtebauliche Begründung

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Markt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

E n t w u r f. ObermöllrichV

BEBAUUNGSPLAN UND SATZUNG ÜBER ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "Eichenbach Planbereich 36/07. Flst. Nrn. 1242/75, 1242/23 und 1242/1

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Aufhausen. Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Sünching. Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Petzkofen West

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"

Gemeinde Bayerisch Gmain

Amtsblatt Nr. 03/2009 der Gemeinde Nordwalde vom Seite 1. Satzung

Grundzüge der Planung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Planfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke

Utting Lkr. Landsberg a. Lech

GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG

öffentliche Auslegung der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Teil 1

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung

Gemeinde Hilders. 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 Reulbachswiesen. Begründung

Inhaltsverzeichnis. 1. Aufstellung des Bebauungsplanes 1.1 Aufstellungsbeschluß 1.2 Planbereich

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung:

Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

Transkript:

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh

Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt a. Rbge. - Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Ziel, Zweck und Notwendigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 Flächennutzungsplan 3 Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches 4 Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan 4.1 Lage des Plangebietes 4.2 Verkehrliche Erschließung 4.3 Gebäudebestand 4.4 Bodenbeschaffenheit, Kontamination 4.4.1 Kontamination 4.4.2 Versickerung von Niederschlagswasser 4.5 Vorhandene Vegetation 4.6 Technische Ver- und Entsorgung 5 Begründung der wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 5.1 Art der baulichen Nutzung 5.2 Maß der baulichen Nutzung 5.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche 5.4 Verkehrserschließung 5.5 Technische Ver- und Entsorgung 5.5.1 Abwasserbeseitigung 5.5.2 Abführung des Oberflächenwassers 5.5.3 Abfallbeseitigung 5.6 Emissionen 5.7 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern 6 Durchführung des Bebauungsplanes 7 Kompensation 7.1 Berechnung der Kompensation (Eingriffbilanzierung) 7.2 Darstellung der Flächen 7.3 Ort der Kompensation 7.4 Art der Kompensation 8 Auswirkung auf öffentliche Belange, Erschließung

Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt a. Rbge. - Seite 3 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Ziel der Erstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die aktuelle Entwicklung der Gemeinde und insbesondere im Nahversorgungszentrum Mandelsloher Markt aufzugreifen, umzusetzen und dafür planungsrechtliche Vorraussetzungen zu schaffen. Der Hauptmieter dieses Objektes beabsichtig die vorhandene Verkaufsfläche auf 799 m² zu erweitern. Damit der Einkaufsstandort auch langfristig attraktiv gehalten werden kann, ist es notwendig die westliche Baugrenze auf die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes zu verschieben, um in diesem Bereich Möglichkeiten zur Erweiterung der Verkaufsfläche zu schaffen. Da das vorhandene Baufenster bereits jetzt durch den Markt und die notwendigen Stellplätze genutzt wird, ist eine Erweiterung ohne die 2. Änderung des Baubauungsplanes nicht möglich. Zur Umsetzung dieses Zieles und zur Schaffung verbindlicher, rechtlicher Planungsgrundlagen stellt die Gemeinde die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 606 auf. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 wird gem. 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der städtebaulichen Planung unberührt bleiben. 2. Flächennutzungsplan Nach dem gültigen Flächennutzungsplan ist die Aufstellung des Bebauungsplanes möglich. Die Erweiterungsfläche ist im Flächennutzungsplan 2000 bereits planungsrechtlich vorbereitet. Die Flächen sind als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. 3. Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke 182/3, 182/10 und eine Teilfläche aus 181/5 aus Flur 4, Gemarkung Mandelsloh. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 4.200 m². 4. Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan 4.1 Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich an der Landstraße L 191 Amedorfer Straße der Gemeinde Neustadt a. Rbge. in unmittelbarer Nähe der Kreuzung mit der Mandelsloher Straße. Im Osten grenzt das Planungsgebiet an gemischte Bauflächen an. Im Weste schließt sich der Außenbereich an.

Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt a. Rbge. - Seite 4 4.2 Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet liegt innerhalb der straßenrechtlich festgesetzten Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 191 von Mandelsloh. Der Geltungsbereich wird im Osten durch die L 191 begrenzt über die die direkte Erschließung des Grundstückes erfolgt. 4.3 Gebäudebestand Auf den Grundstücken befindet sich im westlichen Bereich ein Gebäudekomplex für Einzelhandel. Der Branchenmix ist kennzeichnend für das Grundstück (Penny-Markt, Buch-Laden, Bank, Apotheke). Die östlichen Grundstücksteile werden durch die notwendigen Stellplätze belegt. 4.4 Bodenbeschaffenheit, Kontamination 4.4.1 Kontamination Eine Kontamination der Grundstücke ist nicht bekannt. 4.4.2 Versickerung von Niederschlagswasser Das Niederschlagswasser wird dem öffentlichen Entwässerungsnetz zugeführt. 4.5 Vorhandene Vegetation Im Geltungsbereich ist eine straßenbegleitende Begrünung aus Sträuchern, Büschen und Einzelbäumen vorhanden. Im rückwärtigen Bereich des Gebäudes sind Einzelbäume vorhanden. 4.6 Technische Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist über das vorhandene Mediennetz ausreichend erschlossen. Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes sind gewährleistet. 5. Begründung der wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes 5.1 Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet Die Art der baulichen Nutzung bleibt von der 2. Änderung des Bebauungsplanes unberührt. 5.2 Maß der baulichen Nutzung GRZ: 0,5 GFZ: 1,0 Es wird zudem festgesetzt, dass gem. 19 Abs. 4 BauNVO die zulässige Grundfläche durch die Grundfläche der in 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden darf. Die GRZ von 0,8 ist die laut BauGB maximal mögliche überbaubare Fläche für die ausgewiesene Nutzung der Bauflächen. Da ein hoher Anteil an Fahr- und Stellplatzflächen angenommen werden muss, wird der maximal mögliche Grad an Nutzbarkeit für die Ausweisung der Bauflächen festgelegt.

Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt a. Rbge. - Seite 5 Diese Festsetzung erfordert eine naturschutzrechtliche Kompensation (siehe 7.ff). 5.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche FH=7,50m max. Die Bauweise bleibt unberührt. Baugrenzen legen die überbaubare Grundstücksfläche fest. Die Lage der Baugrenzen resultiert aus der Erweiterung der Verkaufsfläche und ist in der 2. Änderung deckungsgleich mit der Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. 5.4 Verkehrserschließung Das Planungsgebiet ist durch die direkte Lage an der Landstraße L 191 verkehrlich erschlossen. Nach Prüfung durch die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr GB Hannover kann auf den 1 m breiten Streifen öffentliche Verkehrsfläche auf dem Grundstück 182/3 verzichtet werden. Bei der Aufstellung des B-Planes 606 wurde ein 5,0 m breite öffentliche Verkehrsfläche zum Bau des damals geplanten Radweges festgesetzt. Nach dem erfolgten Bau des Radweges wurde eine Grundstücksvermessung vorgenommen und die tatsächlich benötigten Grundstücksflächen ermittelt und in einem neuen Flurstück 182/4 zusammengefaßt. 5.5 Technische Ver- und Entsorgung 5.5.1 Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung ist vorhanden und erfolgt über die Abwasseranschlüsse an das öffentliche Schmutzwasserkanalnetz. 5.5.2 Abführung des Oberflächenwassers Eine Oberflächenentwässerung ist vorhanden. 5.5.3 Abfallbeseitigung Die vorhandene Abfallbeseitigung/- Lagerung bleibt bestehen. 5.6 Emissionen Es ist keine Erhöhung des Schallpegels zu erwarten. 5.7 Flächen für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern Zum Ausgleich von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes durch Flächenversiegelung und zur Gestaltung des Ortsbildes ist auf der privaten Grünfläche eine Bepflanzung mit heimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern vorgesehen. Die Pflanzbereiche sind im Bebauungsplan ausgewiesen. 1 der textlichen Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes erfordert eine naturschutzrechtliche Kompensation. Diese Kompensation erfolgt im städtischen Wald. Ort und Umfang sind zu klären.

Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt a. Rbge. - Seite 6 6. Durchführung des Bebauungsplanes Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich wird durch eine vertragliche Vereinbarung (Kompensationsvertrag) mit dem Vorhabenträger verbindlich geregelt. Darüber hinaus wird die Kompensationsmaßnahme durch Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Unteren Naturschutzbehörde nachhaltig gesichert. Sonstige Maßnahmen zur Durchführung des Vorhabens sind nicht erforderlich, da die Versorgung und sonstige Voraussetzungen für das bestehende Einkaufszentrum bereits vorhanden sind. 7. Kompensation Berechnung der Kompensation (Eingriffsbilanzierung)

Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt a. Rbge. - Seite 7 7.2 Darstellung der Flächen

Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt a. Rbge. - Seite 8 7.3 Ort der Kompensation Die Ersatzmaßnahme befindet sich auf der städtischen Fläche Flurstück 29/5, Flur 17, Abt. 102, Gemarkung Neustadt a. Rbge. Die für die Durchführung der Ersatzmaßnahme zur Verfügung gestellte Teilfläche ist in den folgenden Lageplänen dargestellt. Die Kompensationsfläche hat eine Größe von 510 m².

Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt a. Rbge. - Seite 9

Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt a. Rbge. - Seite 10 7.4 Art der Kompensation Die durchzuführende Ersatzmaßnahme umfasst den Bestandsumbau (Aufforstung durch Voranbau) eines Teils der Fläche des o. g. Grundstücks mit den standortgerechten Baumarten der natürlichen Buchen- Drahtschmielen-Waldgesellschaft mit den Baumarten Rotbuche, Stieleiche, Hainbuche, Berg- und Spitzahorn und deren natürliche Nebenbaumarten. 8. Auswirkung auf öffentliche Belange, Erschließung Da ein ausgebautes Mediennetz vorhanden ist und da der Betrieb des bestehenden Einkaufszentrums sichergestellt ist, wird eine gesicherte Ver- und Entsorgung des Planungsgebietes vorausgesetzt. aufgestellt durch: Walter-Gieseking-Straße 14 30159 Hannover Tel. 0511/39760-0 Fax. 0511/39760-70 Hannover, den 23.03.2007 Dipl.-Ing. Andreas Hartmann Neustadt a. Rbge, den..2007 Bürgermeister Gemeindedirektor Diese Begründung wurde vom Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. In seiner Sitzung am 01.03.2007 als Begründung gemäß 9 Abs.8 BauGB beschlossen. Die Entwurfsbegründung hat zusammen mit dem Bebauungsplanentwurf Nr. 606 Amedorfer Straße, 2. v. Änderung der Stadt Neustadt a. Rbge., Stadtteil Mandelsloh vom 20.11.2006 bis einschließlich 20.12.2006 ausgelegen. Neustadt a. Rbge, den..2007 (Bürgermeister) (Siegel)