Stadt Laichingen BU-Nr. 054/2018 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) Laichingen / Bushaltestelle Gartenstraße - Zustimmung zur Entwurfsplanung - 1. Vorlage An den Betriebsausschuss (Verwaltungsausschuss) zur Beratung in der Sitzung am 11.06.2018 (öffentlich). An den Gemeinderat zur Beratung in der Sitzung am 11.06.2018 (öffentlich). 2. Sachdarstellung 2.1 Allgemeines Die Innenstadtsanierung läuft mittlerweile bereits mehrere Jahre. Im vergangenen Jahr wurde bekanntlich der nördliche Teil der Gartenstraße zwischen der Pfeiferstraße und der Kirchstraße ausgebaut. In einem zweiten Ausführungsabschnitt wurde bis Mitte April 2018 die Pfeiferstraße zwischen der Garten- und der Radstraße fertiggestellt. Am 04.06.2018 wird mit den Bauarbeiten für den Bauabschnitt 2018 begonnen. Im ersten Ausführungsabschnitt wird die westliche Kirchstraße und im zweiten Ausführungsabschnitt die nördliche Radstraße saniert und neu ausgebaut. Für die Gartenstraße liegt die Planung für einen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) vor. Hierfür wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach VwV-EntflechtG / LGVFG vorbereitet und mit allen zuständigen Stellen vorab abgestimmt. Das Vorhaben wurde auf Antrag der Stadtverwaltung nachrichtlich (Kategorie C) in das ÖPNV-Förderprogramm nach dem LGVFG für die Jahre 2015 2019 aufgenommen. Die Stadt hat nun die Möglichkeit bis zum 31.12.2018 für den ZOB einen Antrag auf Förderung einzureichen, um endgültig in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Das Regierungspräsidium Tübingen weist mit Schreiben vom 14.07.2016 darauf hin, dass das Vorhaben aus dem Landesprogramm gestrichen wird, wenn innerhalb dieser Frist keine Antragstellung erfolgt. Für die Gewährung der Zuwendung müssen außerdem die Voraussetzungen zum Bau vorliegen und ein Baubeginn absehbar sein. Die Maßnahmen im Innenstadtbereich müssen im Zusammenhang betrachtet werden, da nur eine koordinierte Bauabwicklung und eine Ausführung in mehreren Bau- und Ausführungsabschnitten für diesen zentralen Bereich sinnvoll ist. Außerdem müssen vor einem Straßenausbau die Ver- und Entsorgungsleitungen in weiten Bereichen erneuert werden. Mit dem Bauabschnitt 2018 werden weitere Voraussetzungen für den letzten Bauabschnitt und den Bau des ZOB in der Gartenstraße geschaffen.
Die Bushaltestellen in der Gartenstraße entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und erfüllen außerdem auch nicht die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), wonach das Ziel zu berücksichtigen ist, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Derzeit dient der an der westlichen Seite der Gartenstraße vorhandene, ca. 1,75 m breite Gehweg als Aufstell- bzw. Wartefläche für die Fahrgäste. Die fünf Haltestellen erstrecken sich über ca. 100 Meter. Für umsteigende Fahrgäste ist die Situation wenig übersichtlich. Es kommt hinzu, dass die Gartenstraße in beiden Richtungen vom Individualverkehr befahren wird und dass bei geparkten PKW in der Gartenstraße auf der östlichen Seite Busse nur schwer an haltenden Bussen vorbei kommen. Teilweise halten die Busse deshalb mitten auf der Straße. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Ausfahrt aus der Gartenstraße teilweise aufgrund hohen Verkehrsaufkommens in der Bahnhofstraße erschwert ist und sich hier Verspätungen im Busverkehr aufbauen. Dadurch ergeben sich teilweise verpasste Anschlüsse (z. B. am Bahnhof Blaubeuren). Umlaufbedingt wirken sich diese Verspätungen zum Teil auf nachfolgende Fahrten aus. Der Straßenausbau löst keine Erschließungsbeitragspflicht aus. 2. 2 Neubau Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) Die Bushaltestelle Laichingen Mitte kann trotz ihrer zentralen Lage gegenwärtig die Funktion eines Umsteigepunktes nicht voll erfüllen. Aus diesem Grund soll die Bushaltestelle zukünftig so bedient werden, dass Busse auch aus der Bahnhofstraße in die Gartenstraße nach Norden einbiegen können und diese über die Hirschstraße nach Westen wieder verlassen können, also gegenläufig befahren können. Umsteigende Fahrgäste können damit den zentralen Umstiegspunkt schnell erreichen und ebenso von dort aus auf schnellem Weg zurück nach Blaubeuren befördert werden. Die Doppelbedienung schafft ein dazwischen liegendes Zeitfenster von rund zehn Minuten. In diesem Zeitfenster treffen andere Regionalbusse in Laichingen ein und fahren wieder zurück ins Umland. Sie ermöglichen so den Umstieg der Fahrgäste zwischen den Buslinien.
Als Grundvoraussetzung für die Konzeption muss die Haltestelle Laichingen Mitte gegenläufig befahrbar werden, um die Funktion eines zentralen Umsteigepunkt zwischen allen Linien erfüllen zu können. Für die Fahrgäste können vom Mittelbussteig aus vier Abfahrtsplätze mit wenigen Schritten erreicht werden, zu zwei weiteren Abfahrtsplätzen in der Gartenstraße vor und nach dem Mittelbussteig ist der Weg auch deutlich kürzer als heute und erfordert nur die Querung der Busspur. Die Planung und die Konzeption wird in der öffentlichen Gemeinderatsitzung durch den Nahverkehrsberater, Herrn Ulrich Grosse persönlich vorgestellt und erläutert. Die Planung wurde mit allen betroffenen Verkehrsunternehmen und dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis abgestimmt. Die Information der Öffentlichkeit über die Maßnahme der zentralen Bushaltestelle wird mittels einer noch einzuberufenden Informationsveranstaltung erfolgen. 2. 3 Ausstattung des ZOB Die vorgesehene Ausstattung soll der Sicherheit und der schnellen Orientierung der Fahrgäste und damit der Akzeptanz der Anlage dienen. Außer eines Fahrgastinformationssystems sind auch Haltestellenübersichtspläne, Tarifinformationen, Liniennetzpläne sowie eine ausreichende Anzahl an Bänken, Abfalleimern u. ä. geplant. Die Abfahrtshaltestellen sollen zumindest teilweise eine Überdachung als Wetterschutz und mit Sitzgelegenheiten ausgerüstet werden. Außerdem ist für die Erhöhung der Akzeptanz des ZOB eine WC-Anlage vorgesehen, welche auch von Busfahren genutzt werden kann. 2. 4 Verkehrsregelung Im Zuge der Maßnahme ist geplant, die Kreuzung Bahnhofstraße / Gartenstraße als einen nicht vollständig signalisierten Knotenpunkt auszubauen. Die Lichtsignalanlage soll zur Busbeschleunigung dienen, damit die Linienbusse mit geringerem Zeitverlust einbiegen können. Die Anforderungen der Freischaltung erfolgt voraussichtlich über Sender in den Linienbussen, so dass der Verkehr auf der Bahnhofstraße tatsächlich nur im Bedarfsfall behindert wird. 2. 5 Straßenbau Die Gartenstraße ist asphaltiert und im geplanten, südlichen Sanierungsabschnitt in einem schlechten Zustand. Die Oberfläche weist starke Netz- und Einzelrisse, Verdrückungen und Setzungen auf. Aufgrund der Oberflächenschäden ist davon auszugehen, dass der vorhandene Straßenaufbau nicht mehr dem aktuellen Stand der Straßenbautechnik entspricht. Die Wartebereiche der derzeitigen fünf Bushaltestellen sowie die gesamten Gehwege und Ausstattungen sind ebenfalls in einem sehr schlechten Zustand. Da zudem im Baubereich auch die Kanalisation und teilweise die Hausanschlüsse erneuert werden müssen, der ZOB ganz neu gestaltet werden soll und weitere Versorgungsleitungen neu geplant sind, kommt nur ein Vollausbau in Betracht. Der Ausbaubereich der südlichen Gartenstraße hat eine Länge von ca. 130 m. Der gesamte Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und der Pfeiferstraße ist betroffen.
Der für den geplanten Ausbau erforderliche Grunderwerb wurde bereits komplett abgeschlossen. Die eigentliche Fahrbahn mit den Anschlüssen an die Bahnhof- und die Pfeiferstraße soll mit einer Breite von 8,00 m hergestellt werden. Im Bereich des ZOB ist ein Wartebereich für die Fahrgäste mit einer 5,75 m breiten Mittelinsel vorgesehen. Die westliche Fahrspur ist mit einer Breite von 3,50 m und die östliche mit einer Breite von 6,50 m geplant. Die Fahrgassen werden mit einem bituminösen Fahrbahnaufbau gemäß Belastungsklasse Bk 3,2 der RStO befestigt. Die Asphaltrezeptur wird optimiert, um den besonderen Beanspruchungen durch spur- und langsam fahrendem Verkehr, enge Kurvenfahrt und häufige Brems- und Anfahrvorgängen dauerhaft gerecht zu werden. Die Fußgängerbereiche erhalten eine Befestigung aus Betonpflaster. Die neuen Abfahrtshaltestellen erhalten als Randeinfassung Kasseler Sonderborde mit einer Höhe von 16 cm. Infolge der Borsteinhöhe wird ein barrierefreies Ein- und Aussteigen unterstützt, zudem wird eine Führung des vorderen Busrades bei Einfahren in die Haltestelle erreicht. Zur Gewährleistung der problemlosen Nutzbarkeit der Anlage für mobilitätseingeschränkte und sehschwache Personen wird auf Barrierefreiheit größten Wert gelegt. Diese wird durch partiell abgesenkte Borde und Rampen sowie durch die Anordnung von entsprechenden taktilen Leithilfen und Markierungen erreicht. Die privaten Anschlussflächen müssen in geringem Umfang angeglichen werden. Die Entwässerung erfolgt mit ausreichenden Längs- und Querneigungen über Straßenabläufe. In abflussschwachen Zonen werden Schwerlastrinnen vorgesehen. Das Oberflächenwasser wird schadlos der Kanalisation zugeführt. 2.6 Straßenbeleuchtung Im Zuge der Baumaßnahme ist es geplant, ein schlüssiges Beleuchtungskonzept aufzustellen, welches den gestalterischen und beleuchtungstechnischen Anforderungen gerecht wird. Hierfür werden neue Kabel im Gehweg mitverlegt. Der Anschluss an die bestehende Straßenbeleuchtung ist vorgesehen. 2.7 Breitbandausbau Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss und den bisherigen Bauabschnitten der Innenstadtsanierung werden im Zuge des Vollausbaus für den letzten Bauabschnitt auch die Leitungen des kommunalen Breitbandnetzes eingeplant. 2.8 Kanalisation Eine TV-Untersuchung der Kanäle in der Bahnhofstraße und Gartenstraße ergab, dass die Kanalisation Mängel und Schäden aufweist. Außerdem ergab die Überarbeitung des Allgemeinen Kanalisationsplans (AKP) eine hydraulische Überlastung der Kanalisation in der Gartenstraße sowie in der Wilhelmstraße und in der Bahnhofstraße.
Weiter befindet sich auf Grund der Umgestaltung der Bushaltestelle zu einem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) der geplante Kasseler Sonderbordstein direkt über dem bestehenden Kanal. Angesichts o. g. Punkte sowie dem möglichen Erhalt der bestehenden Kanalisation in der Bahnhofstraße soll die Kanalisation in der Gartenstraße zwischen der Bahnhofstraße und der Pfeiferstraße ausgewechselt werden. Es sind Stahlbetonrohre DN 600 geplant. Der von der Heinrichstraße ankommende Kanal wird mit einem neuen Kanal DN 400 ebenfalls in Stahlbeton an den Kanal der Gartenstraße angeschlossen. Der Kanal von der westlichen Bahnhofstraße wird ebenfalls mit einem neuen Kanal DN 400 in Stahlbeton an den neuen Kanal in der Gartenstraße angeschlossen. Bestehende Kanäle im Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße / Gartenstraße / Heinrichstraße können stillgelegt bzw. als Anfangshaltungen ausgebildet werden. Die neuen Kanäle liegen in einer Tiefenlage zwischen 2,50 m und 4,00 m. Etwa ein Drittel der Hausanschlussleitungen müssen im Baufeld aufgrund des baulichen Zustandes bis zur Grundstückgrenze erneuert werden. Die restlichen Hausanschlussleitungen werden lediglich an die neuen Stahlbetonleitungen umgeschlossen. Die Herstellung von zusätzlichen bzw. die Erneuerung von bestehenden Grundstücksanschlüssen in privaten Bereichen muss noch mit den Anliegern abgestimmt werden. 2.9 Wasserversorgung Die bestehende Wasserleitung DN 100 bzw. DN 150 wurde im Jahre 1998 neu verlegt und soll erhalten bleiben. Lediglich im Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße sind Umbauarbeiten erforderlich. Die Herstellung von zusätzlichen bzw. die Erneuerung von bestehenden Grundstücksanschlüssen in privaten Bereichen muss noch mit den Anliegern abgestimmt werden. 2.10 Maßnahmen anderer Erschließungsträger Die anderen Erschließungsträger (Deutsche Telekom, Unitymedia, sdtnet AG, Erdgas Südwest, Albwerk) wurden über die geplante Maßnahme vorab informiert. 3. Kosten und Finanzierung 3.1 Kosten Für die Maßnahme entstehen nach der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung folgende Kosten:
- ZOB Gartenstraße (2.6300.9510, M 63000169) 1.400.000,00 - Ausbau kommunales Breitbandnetz (2.7610.9510) 30.000,00 - Kanalisation Gartenstraße, Bereich ZOB (200 / 20160163) 320.000,00 (einschließlich Grundstücksanschlüssen) - Wasserleitung Gartenstraße, Bereich ZOB (100 / 20160100) netto 45.000,00 (einschließlich Grundstücksanschlüssen) Gesamt: 1.795.000,00 3.2 Finanzierung Die geplanten Maßnahmen wurden im Investitionsprogramm 2017 bis 2021 des Haushaltsplans 2018 mit berücksichtigt. Hierbei wurden o. g. Ausgabemittel eingeplant. Die jeweiligen Planungsraten wurden im aktuellen Haushaltsjahr angesetzt. 4. Beschlussvorschlag a) Der Betriebsausschuss stimmt der Herstellung der Abwasserbeseitigungsanlagen und der Wasserversorgung entsprechend der Entwurfsplanung vom 20.10.2015 zu. b) Der Gemeinderat stimmt der Gesamtmaßnahme entsprechend der Entwurfsplanung vom 20.10.2015 und vom 30.10.2015 zu. c) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach VwV-EntflechtG / LGVFG beim Regierungspräsidium Tübingen zu stellen. Laichingen, den 25.05.2018 Gefertigt: Gesehen: Gesehen: Gesehen: Braun SG-Leiter Hascher Amts-/ Betriebsleiter Eppler Amts-/ Betriebsleiter Kaufmann Bürgermeister Anl.: 1 Übersichtslageplan Bauabschnitte 1 Lageplan Straßenbau (Plan Nr. 5,3) Erläuterungsbericht zum Neubau ZOB 1 Lageplan Kanalisation (Plan Nr. 4.1)