Notifizierungspflichten nach dem Erhalt eines Sicherheitsdatenblatts

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Transkript:

RidP - REACH 2018 meine Pflichten, meine Sorgen Notifizierungspflichten nach dem Erhalt eines Sicherheitsdatenblatts 16. November 2016 in Berlin Olaf Wirth, Ökopol Institut für Ökologie und Politik

Notifizierung als Instrument von REACH Notifizierung: Information an ECHA Voraussetzungen Im Kontext mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) Bei abweichendem Verhalten/Vorgehen von Akteuren In dem Moment, in dem andere Prozesse nicht greifen

Notifizierung als Instrument von REACH Schließen von Informationslücken Drei Prozesse: Notifizierung bei abweichendem Expsositionsszenario (DU-CSR) Notifizierung in Folge einer Zulassung (Abdeckung der eigenen Verwendung durch die Zulassung des vorgeschalteten Akteurs) Notifizierung gemäß Artikel 7(2) zu SVHC in Erzeugnissen (> 0,1% + >1tpa + nicht bereits für den Zweck registriert)

Notifizierung bei abweichendem Expsositionsszenario (DU- CSR)

Ziel von REACH - SICHERE VERWENDUNG VERWENDUNG SDB SDB ES Stoffhersteller Gemischformulierer Gemischformulierer SDB ES Gewerblicher Anwender ES ES Expositions- Szenario Bedingungen für sichere Verwendung Anweisungen für sicheres Mischen von Farben Anweisungen für sichere Sprühanwendung

PRÜFUNG ES & UMSETZUNG ES SDB Information Eigene Bewertung Umsetzung EXPOSITIONS- SZENARIO Anwendungsbedingungen! RMM =? tatsächliche Bedingungen

DU CSR Chemical Safety Report Abweichendes RMM Überblick Mitteilung SDB ES ECHA Umsetzung Kommunikation

DU CSR Abweichendes RMM ECHA Überblick Information MS Behörde SDB ES Kontrolle Umsetzung Kommunikation

Fazit Notifizierung zu einem DU-CSR erfordert keinen hohen Aufwand Richtung Behörden Es ist nur die Notifizierung nötig der DU-CSR selber wird nicht übermittelt Wichtig ist vielmehr auch die Umsetzung der Maßnahmen und eine damit verbundene Risikokontrolle Ergänzend kommt eine Pflicht zur Kommunikation in der Lieferkette hinzu (und zwar als esdb, da Artikel 31 von den Erstellern eines CSR die Weitergabe von Anhängen vorschreibt!) Leitlinie zur Übermittlung eines DU CSR aus dem Jahr 2016 https://echa.europa.eu/documents/10162/22308542/manual_du_report_de.pdf

Notifizierung in Folge einer Zulassung (Abdeckung der eigenen Verwendung durch die Zulassung des vorgeschalteten Akteurs)

Zulassung Grundsätzlich mehrere Möglichkeiten einen zulassungspflichtigen Stoff weiter zu verwenden Akteur mit Verwendung hat selber den Zulassungsantrag gestellt Keine Notifizierung nötig die Behörden kennen den Akteur bereits Die Verwendungszulassung wurde über den vorgeschalteten Akteur durchgeführt Notifizierung nötig die Behörden haben ein Interesse daran zu erfahren wo zulassungspflichtige Stoffe verwendet werden

Notifizierung im Rahmen der Zulassung M DU DU Gemischformulierer Stoffhersteller Zulassung Verwendung Formulierung Endverwendung Erzeugnisproduzent M DU Zulassung x Formulierung Endverwendung Stoffhersteller Gemischformulierer Zulassung x Formulierung Endverwendung =

Notifizierung im Rahmen der Zulassung M DU DU Gemischformulierer Stoffhersteller Zulassung Verwendung Formulierung Endverwendung Erzeugnisproduzent Zulassungsnummer: REACH/xx/y/z SDB

Notifizierung im Rahmen der Zulassung SDB SDB M DU DU Gemischformulierer Stoffhersteller Zulassung Verwendung Formulierung Endverwendung Erzeugnisproduzent 3 Monate 3 Monate REACH Artikel 66 MS Behörden MS Behörden MS Behörden ECHA DU-Liste ECHA

Zulassungsnotifizierung ECHA Spezielles RMM, Erhöhte Kontrolle des Stoffs Minimierung von Exposition als Zulassungsvoraussetzung Information MS Behörde Kontrolle Umsetzung

Fazit Notifizierung stellt sicher, dass mit der Zulassung verknüpfte Rahmenbedingungen überprüfbar werden. Sie dient nicht als Selbstzweck, sondern erfordert neben der Meldung auch die Umsetzung der Maßnahmen für den Stoff aus SDB Damit ist diese Überprüfbarkeit auch Voraussetzung für eine fortgesetzte Erteilung der Zulassung Wird in Kürze wahrscheinlich für viele Unternehmen relevant, da erste Zulassungsbescheide erteilt, bzw. kurz vor der Verabschiedung

Notifizierung gemäß Artikel 7(2) zu SVHC in Erzeugnissen (> 0,1% + >1tpa + nicht bereits für den Zweck registriert)

Notifizierung nach Artikel 7(2) Ziel: Überblick über mengenrelevante Produkte (> 1tpa in allen Erzeugnissen des Akteurs) Erzeugnisse mit Kandidatenstoffen (> 0,1 %) Wenn die Stoffe nicht bereits für diesen Zweck registriert sind Kontrolle über nicht bekannte potentielle Quellen von SVHC in Erzeugnissen Ggf. notwendige Maßnahmen im Rahmen von Beschränkung identifizieren (Zulassung greift hier nicht) Nicht verknüpft mit Erhalt des SDB

Notifizierung nach Artikel 7(2) Neben den grundsätzlichen Problemen die sich auch dem EUGH Urteil zur 0,1% Schwelle ergeben, besteht zentral folgende Frage: Warum sind bisher vergleichsweise wenig Notifizierungen bei der ECHA eingegangen? Mögliche Antworten: Keine hinreichende Kenntnis der Pflicht Keine hinreichende Kenntnis zu den Stoffen in Erzeugnissen Interpretation des Begriffs: Wenn nicht für diesen Zweck registriert

Wenn nicht für diesen Zweck registriert Registrierung für viele Stoffe sehr generisch Ebene der Use Deskriptoren Article Categories Mit diesem Abstraktionslevel ist Notifizierung oft nicht nötig Registrierung deckt Erzeugnis ab ECHA Manual: Erstellen einer Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen Beispiele legen eine wesentlich genauere Beschreibung des Erzeugnisses nahe: ist in dem aus einem Stück gefertigten Sitz- und Lehnenteil von Stühlen enthalten wird als Hydrophobierungsmittel in Textilstoffen aus Polyesterfasern verwendet isolierte elektrische Drähte, die in einem eingeführten Fernsehgerät enthalten sind Konkretisierungsgrad daher müsste Notifizierung eher die Regel sein https://echa.europa.eu/documents/10162/22308542/manual_subs_in_art_notif_de.pdf

Fazit Notifizierungen zu Stoffen in Erzeugnissen sind nicht nur in der Lieferkette problematisch Eine derzeit enge Auslegung der Erzeugnisbeschreibung führt dazu, dass die Notifizierung der Regelfall sein müsste Fehlende Notifizierungen führen zu Informationsdefiziten bei den Behörden, wenn es darum geht das Risikomanagement unter REACH für SVHC weiter auszugestalten (Zulassung sinnvoll oder direkt Beschränkung?)

Zusammenfassung Notifizierungen sind an einzelnen Stellen nötig, um Informationslücken im REACH System zu schließen Sie sind Teil des Risikomanagements für Chemikalien Werden sie hinreichen umgesetzt, hilft das den Behörden zusätzliche Risikomanagementmaßnahmen gezielt zu entwickeln Fortführung von Zulassungen Entscheidungen über Zulassungen und Beschränkungen Nachweis der angemessenen Kontrolle in spezifischen Anwendungsfeldern

Weitere Fragen? Dr. Olaf Wirth Ökopol GmbH Institut für Ökologie und Politik Nernstweg 32-34 D-22765 Hamburg Tel: +49(0)40-39 10 02-0 Fax: +49(0)40-39 10 02-33 E-Mail: wirth@oekopol.de Internet: www.oekopol.de