KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet XI Ludwigsburg, den 16.10.2017
Inhalt 1. Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke... 3 2. Rechtsgrundlagen... 4 3. Allgemeines... 4 4. Abgrenzung des Geltungsbereichs... 4 5. Begründung... 4 6. Flächenbilanz... 5 2/5
1. Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss ( 2 (1) BauGB) Gemeinser Ausschuss Gemeinderat Pleidelsheim Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss ( 2 (1) BauGB): Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planung ( 3 (1) BauGB) vom bis zum Frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstiger Träger öffentlicher Belange durch Schreiben ( 4 (1) BauGB) Abwägung der Anregungen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs Öffentlich Auslegung des Entwurfs ( 3 (2) BauGB) vom vom bis zum Unterrichtung der Behörden / sonstiger Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung durch Schreiben ( 4 ( 2) BauGB) vom Abwägung der Bedenken und Anregungen, Planfeststellung Genehmigung ( 6 (1) BauGB) Bekanntmachung, Wirkswerden ( 6 (5) BauGB) Gefertigt Ludwigsburg, den Aufgestellt Freiberg, den KMB U. Müller Hauptt Freiberg Ausgefertigt Freiberg, den Pleidelsheim, den Bürgermeistert Bürgermeister Bürgermeistert Bürgermeister 3/5
2. Rechtsgrundlagen Planzeichenverordnung (PlanzV 90) i.d.f. vom 18.12.1990 (BGBI. I S. 2253), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057)) Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBI. I S. 1298) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.f. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057) 3. Allgemeines Im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes Freiberg/Pleidelsheim möchte die Gemeinde Pleidelsheim südlich der bestehenden Gewerbeflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuansiedelung von ortsansässigen Betrieben schaffen. Der westliche Bereich und dit auch der Großteil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Gewerbegebiet XI ist im Flächennutzungsplan als geplantes Gewerbegebiet dargestellt, wurde jedoch von der Genehmigung ausgenommen, so dass nun der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß 8 (3) BauGB angepasst werden soll. Der bestehende rechtskräftige Flächennutzungsplan ist dahingehend zu ändern, dass 0,6 ha landwirtschaftliche Flächen in Gewerbebauflächen umgewandelt werden (s. Planausschnitt zur Flächennutzungsplanänderung). Der östliche Teil des Geltungsbereichs ist als geplantes Gewerbegebiet enthalten. Für diesen Bereich wurde bereits der Bebauungsplan Gewerbegebiet IX aufgestellt. Umweltbericht Da sich das Bebauungsplanverfahren in der Aufstellung befindet, wird innerhalb dieses Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren auf eine gesonderte Ausarbeitung eines Umweltberichtes bzw. einer Umweltprüfung verzichtet. Der im Bebauungsplanverfahren erarbeitete Umweltbericht mit Umweltprüfung wird gem. 2 (4) Satz 5 BauGB auch als Umweltbericht für die Flächennutzungsplanänderung verwendet. 4. Abgrenzung des Geltungsbereichs Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung wird wie folgt abgegrenzt: im Norden durch bereits bebaute Gewerbeflächen der Flurstücke 4206/5 und 4206/14, die Raiffeisenstraße mit dem Flurstück 4206/10 und den Weg mit der Flurstücksnr. 4206/7, im Osten durch die Westgrenze der Fritz-Roth-Straße (Flurstück 4148/3), im Süden durch die Nordgrenze des Flurstücks 4195, im Westen durch die Ostgrenze des Imberwegs (4226). Maßgeblich für die Gebietsabgrenzung ist die zeichnerische Darstellung im Planteil. 5. Begründung Für den Planbereich gelten die Aussagen des Regionalplans der Region Stuttgart. Im derzeit gültigen Regionalplan (Fortschreibung vom 22.07.2009, rechtsverbindlich 12.11.2010) ist für den Geltungsbereich ein Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft nach Plansatz 3.2.2 (G) enthalten. Nach Plansatz 3.2.2. (G) werden zusmenhängende Gebiete, in denen die 4/5
Landwirtschaft besonders günstige Voraussetzungen für eine wirtschaftliche und ressourcenschonende Produktion vorfindet (Vorrangflur Stufe I gemäß Flurbilanz) als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. In diesen Vorbehaltsgebieten ist der Erhaltung der besonders geeigneten landwirtschaftlichen Bodenflächen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen. Der Bedarf an Gewerbeflächen an diesem Standort wird wie folgt begründet: Zwei Firmenstandorte befinden sich unmittelbar angrenzend zum geplanten Gewerbegebiet. Um die jeweiligen Betriebsabläufe an den bestehenden Standorten zu sichern, ist eine direkt benachbarte Betriebserweiterung erforderlich. Private, noch unbebaute Gewerbeflächen in bestehenden Gewerbegebieten sind bereits für konkrete bzw. potentielle Betriebserweiterungen anderer Firmen vorgesehen. Es bestehen in der Gemeinde keinerlei gewerbliche Reserven. Im Konkreten stellt sich der Bedarf wie folgt dar: Die Firma A möchte ihren Firmensitz auf rund 2.200 m² in Richtung Süden vergrößern. Die Firma B plant ebenfalls eine Erweiterung ihres angrenzenden Betriebs auf rund 1.750m². Die Firmen können hiermit ihre Kapazitäten vergrößern. Eine alternative Standortausweisung scheidet aus den oben genannten Gründen aus. Zudem bestehen in der Gemeinde keinerlei gewerbliche Reserven. Private, noch unbebaute Gewerbeflächen in bestehenden Gewerbegebieten sind bereits für konkrete bzw. potenzielle Betriebserweiterungen anderer Firmen vorgesehen. Mit der Gewerbeflächenerweiterung können somit Betriebsstandorte gesichert und den Firmen die entsprechende Ansiedlungsfläche bereitgestellt werden. Im vorliegenden Fall kann daher das, im Regionalplan enthaltene Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft nicht berücksichtigt werden. 6. Flächenbilanz Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt Die Fläche des 9. Änderungsbereichs des Flächennutzungsplans beträgt ca. 0,8 ha ca. 0,6 ha Diese ca. 0,6 ha große Fläche wird als Gewerbebaufläche ausgewiesen. 5/5