Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:



Ähnliche Dokumente
Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Grundstruktur der Einkommensteuer

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Prüfungsfraining '''Steuerlehre

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Steuerliche Grundsätze in der Zahnarztpraxis

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

AG im Steuerrecht Einkommensteuerrecht 1. Termin Prüfungsaufbau, Fall 1. Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht Prof. Dr.

Informationen anlässlich des ersten Veranlagungsjahrs seit Inkrafttreten der Abgeltungsteuer

Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1

Einkommensteuerrecht. Universität Trier WS 2014/15 2. Stunde. Prof. Dr. Henning Tappe

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt. Einkommenssteuer

B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Beispiel zu 2 Abs 8 EStG:

Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 15

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Wintersemester 2010/2011 Fall 1

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

Statistische Berichte

Einkommensteuer 2012 Bescheidabgleich Mandant: 1 - Mustermann, Max und Erika Steuer-Nr.: Musterstraße 1, Musterstadt

Inhaltsverzeichnis. Zur Reihe: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft...5 Vorwort...7 Inhaltsverzeichnis...9 Abkürzungsverzeichnis...

/ Einkommensteuer Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer:

7. Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der. Land- und Forstwirtschaft... 41

Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer

Internationale Besteuerung I: Grundzüge der Internationalen Besteuerung

Steuerrecht für Schiedsrichter

Statistischer Bericht

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Einkommensteuer. Rechtsstand

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

Wege zu einer familiengerechten Besteuerung - Das Familiensplitting -

Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters

Grundstruktur der Einkommensteuer

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Ihr Einkommensteuertarif:

Die deutsche Abgeltungsteuer Auswirkungen auf Expats in Hongkong

Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung

Das Gesetz über Einkommensteuer natürlichen Personen. Rechtsgrundlage

Oberste Finanzbehörden der Länder

Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner EEB

Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten

Rechtliche Grundlagen III

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Gewerblicher Grundstückshandel

Die Ehegattenveranlagung im Trennungs- und im Scheidungsjahr

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.

Dirk Gurn Dipl. Betriebswirt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Landwirtschaftliche Buchstelle

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

- IV C 1 - S 2252 a - 9/06 -; Schreiben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. September S 2252a V B 2 -

Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.

STUDIUM UND STEUERN. Auswirkungen und Entwicklungen von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Kassel, 07. November 2011

Die Einkommensteuer- Erklärung

Verlustausgleichs- und Regelbesteuerungsoption

Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.

Informationsbrief zum 3. November 2009

Ulrich Krumme. Stand // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab

Fragen und Antworten zum neuen Kinderbetreuungsgeld

Wiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)

Immobilien und Steuern. Albstraße Dettingen/Erms

VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005

5. Wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuer - relevanten Daten Schweizer Banken verändert?

Art der Einkünfteermittlung (1)

Steuerrecht für Wirtschaftswissenschaftler (Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre, Modul MW13 Steuerrecht )

II. Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Aufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese!

Buchhaltung und Rechnungswesen - Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft

Informationsbrief. zum 3. November Inhalt

ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss Gebührenberechnung GBS

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung

Juli September: Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL Teil EStG II -

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße Feldberg Tel.:

AUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen

BUNDESFINANZHOF. EStG 9 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 21 Abs. 2, 52 Abs. 21 Satz 2. Urteil vom 12. Oktober 2005 IX R 28/04

Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens

Berufungsentscheidung

Besteuerung Sonstiger Einkünfte seit dem Zu den Sonstigen Einkünften zählen unter anderem:

jogoli s international kindergarten & pre-school Inhaltsverzeichnis

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung

Doppelbesteuerungsabkommen

Gesamtbetrag der Einkünfte ,00 Altersvorsorgeaufwendungen ,00 anzusetzen mit 76 % ,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz

Transkript:

Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation ( Nr.1-7, 13-24 ) II. quantifikation/ermittlung 1. ermittlungsart (Ausgangsnorm: 2 Abs. 2 S.1 Nr. 1 oder Nr. 2 ; Sonderfall: 2 Abs. 2 S.2 bei Kapitaleinkünften) 2. ermittlung ( 4 ff. oder 8 ff. ) III. ggf. Abzug von Sondergaben/Außergewöhnlichen Belastungen IV. ggf. Tarif A. Subjektive Steuerpflicht des X (Wer ist einkommensteuerpflichtig?) Unbeschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 1-3, 1 a oder Beschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 4, 49 ff. Territorialitätsprinzip (s. Vorlesung Internationales SteuerR) 1 Abs. 1 Natürl. Person 1 Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland Unbeschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 2 (sog. erweitert unbeschränkte Stpfl.) Deutsche Auslandsbedienstete 1 Abs. 3 (sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht) Sog. Grenzgänger (bzgl. EU-Grenzpendler beachte 1a ) Welteinkommensprinzip 1 (Nicht der Einkommensteuer unterliegen die juristischen Personen; diese sind Körperschaftsteuer-Subjekte, s. Vorlesung Unternehmensteuerrecht). Seite 1

B. Objektive Steuerpflicht des X (Was ist einkommensteuerpflichtig?) Kompass-Norm 2! I. qualifikation (Welche Art von n liegt vor?) Relevanz der Qualifikation wegen einkunftsartenabhängiger Steuerfolgen (Differnzierung hinsichtlich: z.b. ermittlungsarten [dualismus], Quellensteuerabzug, Pchalierungen, Befreiungstatbestände, Gewerbesteuer); vgl. vertiefend Hey, in: Tipke/Lang 21, 8 Tz. 401 m.w.n. Enumerationsprinzip (abschließender Katalog der 7 Einkunftsarten): Landund Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermöge n Vermietung und Verpachtung Sonstige S.1 Nr.1, S.2 S.1 Nr.2, S.2 S.1 Nr.3, S.2 S.1 Nr.4, S.2 S.1 Nr.5, S.2 S.1 Nr.6, S.2 S.1 Nr.7, S.2 i.v.m. i.v.m. i.v.m. i.v.m. i.v.m i.v.m i.v.m 13, 14 15-17 18 19 20 21 22, 23 (P): Abgrenzung der einzelnen Einkunftsarten voneinander! Kollisionsnormen beachten: z.b. 15 Abs. 2 S.1, letzer HS, 20 Abs. 8, 21 Abs. 3, 23 Abs. 2 (beachten, wenn bei derselben Einkunftsquelle scheinbar mehrere Einkunftsarten betroffen sind Bsp.: Zinsen auf Guthaben des betrieblichen Bankkontos) Ggf. Zurechnung der (Hat Steuerpflichtiger X die zurechenbar erzielt und muss sie daher versteuern?), oft unproblematisch Seite 2

II. Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht ermittlung/quantifikation (In welcher Höhe liegen jeweils steuerbare vor?) 1) Bestimmung der ermittlungsart (Nach welchen Grundsätzen werden die [getrennt nach Einkunftsart] ermittelt?) Wie die zu ermitteln sind, hängt maßgeblich von der Art der (vgl. qualifikation) ab, ist also für jede Einkunftsart getrennt zu beurteilen. Dualismus der ermittlung Gewinneinkünfte ( 2 Abs. 2 S.1 Nr.1 ) Überschusseinkünfte Gewinn Überschuss Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, 4 Abs.1, 5 Abs.1 2 Gewinnermittlung durch Einnahmen Über- schuss- Rechnung 4 Abs. 3 Bes. Ermittlung: Durchschnittssätze ( 13a ) / Tonnage ( 5a) Überschuss Einnahmen über Werbungskosten, ( 2 Abs. 2 S.1 Nr.2 ) Seit 1.1.2009: Bruttorechnung für Kapitalvermögen, 2 Abs. 2 S. 2, 20 IX 1 (keine tatsächlichen WK, nur Sparer-PB) Beachte spezielle Gewinnermittlung: 16 II, 17 II, 20 IV, 23 III 2) ermittlung (Tatsächl. Ermittlung d. Gewinns/Überschusses nach oben bestimmter ermittlungsart - für jede Einkunftsart getrennt) Objektives Nettoprinzip (Leistungsfähigkeitsprinzip): Erwerbsaufwendungen ( 4 Abs.4, 9 Abs.1 ) werden bei der ermittlung von den Erwerbsbezügen abgezogen, soweit nicht ein Abzugsverbot besteht (vgl. z.b. 3c, 4 Abs. 5 ) Beachte das Periodizitätsprinzip, 2 Abs. 7 S. 1 u. 2 (In welchem Veranlagungszeitraum sind welche zu versteuern?) Beachte ferner: Zu-/Abflussprinzip ( 11 ), Realisationsprinzip Steuerbefreiungen nach 3 Für jede Einkunftsart werden so die zunächst getrennt ermittelt. 2 Insb. hierzu s. Vorlesung Bilanzsteuerrecht. Seite 3

III. Ggf. Abzug von Sondergaben ( 10 ff. / außergewöhnlichen Belastungen ( 33 ff. ) (Hierzu nur Stellung nehmen, wenn der Sachverhalt Anhaltspunkte dazu liefert.) Subjektives Nettoprinzip (Einkommensverwendung/Theorie des indisponiblen Einkommens) IV. Ggf. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage), des Tarifs und/oder der Steuerschuld (Hierzu nur Stellung nehmen, wenn der Sachverhalt Anhaltspunkte dazu liefert, insb. bei n Kapitalvermögen.) Tarif: vgl. 32a Wichtig: Seit dem 1.1.2009 (VZ 2009) besonderer Tarif für Kapitalvermögen: 32d mit 25% (Stichwort Abgeltungsteuer Grds. keine Berücksichtigung von Kapitalerträgen bei der Ermittlung der, vgl. 2 Abs. 5b) Seite 4

Überblick über 2 - Berechnung der Einkommensteuer Ermittlung der - getrennt nach Einkunftsarten ( 2 II ) Summierung aller den verschiedenen Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft + Gewerbebetrieb + selbständiger Arbeit + nichtselbständiger Arbeit (+ Kapitalvermögen) + Vermietung und Verpachtung + sonstige = Summe der ( 2 III ) - Altersentlastungsbetrag ( 24a ) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b ) - Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 III ) = Gesamtbetrag der ( 2 III ) Objektives Nettoprinzip = Abzug erwerbssichernder Aufwendungen Horizontaler Verlustgleich = Verlustgleich innerhalb einer Einkunftsart (Bsp.: 2 Vermietungsobjekte, einmal Überschuss +10.000, einmal -15.000 ) Vertikaler Verlustgleich = Verlustgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten (Bsp.: 21-5.000, 15 + 16.000 ) Ggf. Beschränkungen beachten! - Verlustabzug ( 10d ) - Sondergaben ( 10 ff. ) - außergewöhnliche Belastungen ( 33 ff. ) = Einkommen ( 2 IV ) Subjektives Nettoprinzip = Abzug unvermeidbarer (für Zwecke der Steuerzahlung indisponibler) Privataufwendungen - Kinderfreibetrag sowie Betreuungs-/Erziehungs-/Ausbildungsfreibetrag ( 31, 32 VI ) = zu versteuerndes Einkommen ( 2 V ) - Anwendung des Einkommensteuertarifs ( 32a ) - Wichtig: Seit dem 1.1.2009 (VZ 2009) besonderer Tarif für Kapitalvermögen: 32d (Stichwort Abgeltungsteuer Grds. keine Berücksichtigung von Kapitalerträgen bei der Ermittlung der, vgl. 2 Abs. 5b ) = tarifliche Einkommensteuer - anrechenbare Gewerbesteuer ( 35 ) - anrechenbare ländische Steuern ( 34c ) - Steuerermäßigungen ( 34e, 34f, 34g, 35a ) + Kindergeld, wenn Freibetrag steuerlich günstiger = festzusetzende Einkommensteuer (vgl. 2 VI ) - Vorzahlungen und Steuerabzüge ( 36 II ) = zu entrichtende Einkommensteuer Seite 5