Aktienrecht beachtet?



Ähnliche Dokumente
Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

Unternehmensformen im Überblick

Rechtsformen Rechtsformen im Überblick Entscheidungskriterien Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Beispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby

1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Woche 7: Gesellschaftsrecht

Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen

Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste?

Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro

Die Wahl der geeigneten Rechtsform April 2009

Recht für Marketing- und Verkaufsleiter 4. Handelsgesellschaften

Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsformen in Polen

Rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Gründung Personengesellschaft

GLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel FAX

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu

Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.

Rechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar Rolf Koch

KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen

Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform

Das Innenverhältnis der OHG

Die Gesellschaftsformen

ARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter

Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Beilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Die GmbH. Unterscheidungsmerkmal Gründungsvorschriften. Organe. HR-Eintragung. Firma Kapitalaufbringung. Haftung. Geschäftsführung.

Abb. 1: Wichtige Gesellschaftsformen

Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften

für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a Breckerfeld

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Folie Gesellschaftsvertrag der Spielwarenfabrik ThüRie OHG

Wirtschaftsprivatrecht I Gesellschaftsrecht

Rechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung

Technischer Fachwirt. Unternehmemsrechtsformen. Inhalt. Einzelunternehmen. Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften.

Rechte & Pflichten Geschäftsführung Vertretung Haftung. I. Personengesellschaften B) Stellung des Gesellschafters im Innen- und Außenverhältnis


Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

Die offene Handelsgesellschaft

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Der Verein Haftungsfragen

Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008

Repetitorium zur Diplomklausur in Rechtswissenschaft. 2. Alternative B 2: Gesellschaftsrecht

Unternehmensgründung und Rechtsformen

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?

Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben

Gründung einer Personengesellschaft

Ziel dieses Kapitels ist es, die wichtigsten privatrechtlichen Rechtsformen zu beschreiben und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten:

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen

GmbH Zweck und Charakteristika I

AG GesR. AG 12 WuV: Das Malergeschäft (vhb-klausur)

Chaos bei den Freiberufler-Gesellschaften

HEX HGR SoSe 2015 Teil 17: Veränderungen des Gesellschafterbestands und Nachhaftung

Hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Unterlagen für die Gründung einer Genossenschaft. Kooperationen und Genossenschaften

Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten

Rechtsformvergleich 2

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?

Die Verlustverteilung erfolgt laut HGB nach Köpfen.

1996 wurden in Deutschland GmbHs in den Handelsregistern geführt (Stat. Bunoesamt>.

WISSENSWERTES ZUR UNTERNEHMENSGRÜNDUNG AUS RECHTLICHER SICHT

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II

Formloser Gesellschaftsvertrag von mind. 2 Personen Auch mündlich. Nein Nein Nein

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Die Beendigung der GmbH

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA , im

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)

Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016

Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen.

Die Genossenschaft als Organisations- und Finanzierungsmodell für nachhaltige regionale Energieprojekte

Allgemeine Rechtsgrundsätze zur Vor-GmbH

Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung

Informationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof Maulbronn Tel Fax

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Transkript:

Zukunft gesichert?

Aktienrecht beachtet?

Hochhaus geplant?

Was tun?

Vorher informieren Berater Unternehmer Rechtsanwalt

Rechtliche Aspekte von Unternehmensgründungen Regensburg, 30. November 2004 Dipl.-Kfm. Dr. iur. Christian KIRNBERGER, RA WP

A. Einführung Gründer 1 Gründer 2 Kapitalgeber Unternehmen Arbeitnehmer Kunden/Lieferanten STAAT Markt

B. Das Rechtsverhältnis der Gründer untereinander Beteiligten sind sich einig, ein Unternehmen gründen zu wollen, sind aber noch nicht nach außen hin tätig geworden je nach Intensität GbR oder vorvertragliches Verhältnis Regelungsbedarf: Beitragspflichten Anteile Weiteres Vorgehen bis zur Gründung

C. Rechtliche Dimension Unternehmen Kein einheitlicher Rechtsbegriff, nach Besonderheiten des jeweiligen Gesetzes zu bestimmen (BGHZ 31, 109) Handelsrechtlicher Unternehmensbegriff: organisatorischwirtschaftliche Einheit personeller und sachlicher Mittel, mit der wirtschaftliche Ziele erreicht werden sollen Umfaßt Sachen und Rechte (Forderungen, Beteiligungen, Vertragsrechte, gewerbliche Schutzrechte, Firma und andere geschützte Kennzeichnungen usw.) sowie sonstige wirtschaftliche Werte wie Knowhow, Unternehmensgeheimnisse, Geschäftsbeziehungen, Kundenstamm, Personal, geschäftlicher Ruf, Goodwill (Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl.; vor 1, RN. 34) Entscheidungs- und Vermögenseinheit, die einem Träger zugeordnet werden kann; Träger kann eine einzelne natürliche oder eine juristische Person, aber auch eine Mehrheit von Personen, selbstverständlich auch ein anderes Unternehmen sein

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen I. Einzelunternehmen 1. gewerbliche Einzelunternehmen (z.b. Kaufleute, Handwerker) 2. freiberufliche Einzelunternehmen (z.b. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte) 3. sonstige Einzelunternehmen (z.b. Mietshausbesitzer, Kapitalanleger)

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen II. Personengesellschaften Zusammenschlüsse mehrerer (natürlicher oder juristischer) Personen auf freiwilliger Basis zur Erreichung eines bestimmten Zwecks unter Erbringung bestimmter Beiträge den Zusammenschlüssen liegt Vertrag zugrunde Gesamthandsvermögen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Personenhandelsgesellschaften offene Handelsgesellschaften (OHG) Kommanditgesellschaften (KG)

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen 1. GbR a. Gründung durch gegenseitige Verpflichtung der Gesellschafter in einem Gesellschaftsvertrag (formfrei), die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten, 705 BGB b. Gemeinschaftliche Führung der Geschäfte; Pflicht zur Leistung der vereinbarten Beiträge; Stimmrecht; Gesellschafterbeschlüsse; geschäftsführender Gesellschafter, 713, 664-670 BGB (Problem: Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis an außenstehende Dritte)

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen Einzelheiten: GbR ist teilrechtsfähig (BGH NJW 2001, 1056) Verbund von zwei oder mehr Personen durch formlosen Gesellschaftsvertrag mit dem Ziel, einen gemeinsamen Zweck zu realisieren insb. Zusammenschlussform mehrerer Handwerker oder Freiberufler auch für sog. Gelegenheitsgesellschaften keine erzwungene Kontrolle durch Aufsichtsorgane

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen 2. OHG a. Grundsätzlich wie GbR b. zusätzlich: Zweck muss gem. 105 Abs. 1 HGB auf den Betrieb eines Handelsgewerbes untergemeinschaftlicher Firma gerichtet sein In Zweifelsfällen über Handelsgewerbe Eintragung abwarten, 105 Abs. 2 HGB Führung einer Firma, unter der die Gesellschaft nach außen auftritt und die Geschäftsführung zeichnet

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen 3. KG Gründung durch Abschluss eines (formfreien) Gesellschaftsvertrages; Interessengegensätze zwischen Kommanditisten und Komplementären Komplementär: unbeschränkt haftender Gesellschafter Kommanditist: beschränkt haftender Gesellschafter (Vermögenseinlage) Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen, aber disponibel durch Gesellschaftsvertrag sowie Erteilung von Prokura möglich; Zustimmung der Kommanditisten bei außergewöhnlichen Geschäften; Überwachungsrechte der Kommanditisten, disponibel durch Gesellschaftsvertrag

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen 4. GmbH & Co KG ist eine KG, an der eine GmbH als fast immer einziger Komplementär beteiligt ist die damit verbundene Haftungsbeschränkung (GmbH haftet unbeschränkt, ist aber selbst nur mbh ) hat zu langandauerdem Streit über Zulässigkeit zwischen Rsp. (BayObLG OLGE 27, 331 (1912)) und Lit. geführt, heute positiv entschieden gesellschaftsrechtliche Vorteile: Kombination von Vorteilen der Kapitalgesellschaft (Haftungsbeschränkung, Drittorganschaft Lösung des Nachfolgeproblems (Unternehmensperpetuierung), leichtere Kapitalbeschaffung durch Zugang zum Finanz- und Kapitalmarkt) und der Personengesellschaft (freie Gestaltung des Innenverhältnisses, Entnahmerecht auch ohne Gewinnerwirtschaftung, Vermeidung der unternehmerischen Mitbestimmung (im Aufsichtsrat) nach BetrVG)

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen III.Kapitalgesellschaften uneingeschränkte eigene Rechtsfähigkeit eigenes Vermögen ziffernmäßig festgelegte Mindestausstattung mit Eigenkapital: Bar- /Sacheinlage, Formvorschriften regelmäßig nur beschränkte Haftung der Gesellschafter für die Gesellschaftsschulden (Teilausnahme bei der KGaA) Trennungsprinzip : Ebene der Kapitalgesellschaft von Ebene der Gesellschafter zu unterscheiden Eintragung ins Handelregister konstitutiv notarielle Gründungsurkunde, Kosten

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen 1. Vorgesellschaft oder Gründungsgesellschaft entsteht mit Errichtung der Gesellschaft und Übernahme sämtlicher Anteile durch die Gründer a) Innenverhältnis Kompetenzen der Organe und Regeln für Willensbildung richten sich weitgehend nach Recht der eingetragen Gesellschaft b) Außenverhältnis Handeln durch organschaftlichen Vertreter Persönliche und gesamtschuldnerische Haftung der handelnden Personen Gründer sind nicht Handelnde im Sinne dieser Vorschrift Haftung bedeutsam für Fall, dass Vertreter die Geschäfte ohne Einverständnis der Gründer (ohne Vertretungsmacht) aufgenommen hat, so dass Verbindlichkeiten mit Eintragung nicht auf die Gesellschaft übergehen

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen 2. Die Aktiengesellschaft, AG Mindestkapital 50 TEUR Grundkapital der AG ist in Aktien zerlegt, 1 Abs. 2 AktG: Ausgleich für Haftungsausschluß; dient der Sicherung der Gläubiger und der künftigen Aktionäre Aktientypen: Inhaberaktien, voll fungibel; Namensaktien, sog. vinkulierte, 68 AktG; sog. Stammaktien; Vorzugsaktien Börsennotierung möglich Gewinnverteilung, 60 Abs. 1 AktG; Satzung; Dividenden Leitung der AG obliegt dem Vorstand, 76ff AktG Kontrolle des Vorstands durch Aufsichtsrat, 100ff AktG Organ der Gesellschafter ist Hauptversammlung, 118ff AktG

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen 3. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH Mindestkapital 25 TEUR Am häufigsten auftretende Form der Kapitalgesellschaft Geschäftsanteil: Stammeinlage Leitung durch Geschäftsführer Gesellschafterversammlung oberstes Oragn Kontrolle der Geschäftsführung durch Gesellschafterversammlung oder die von ihr freiwillig oder zwangsweise eingesetzten Aufsichtsorgane (z.b. Aufsichtsrat) Übertragung der Anteile bedarf der notariellen Beurkundung

D. Die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen IV. Grundvergleich zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft v.a. Rechtsfähigkeit, Haftung, Kapitalerbringung und gesetzliche Vertretung 1. Personengesellschaften: Teilrechtsfähigkeit; alle Gesellschafter haften persönlich (Ausn. Kommanditist, Beschränkung auf Einlage) für Verbindlichkeiten des Unternehmens unbeschränkt; keine gesetzliche Mindestgrenzen hins. Kapitalausstattung 2. Kapitalgesellschaften: Eigene Rechtspersönlichkeit; Haftung nur mit eingezahltem Kapital, keine persönliche Haftung der Gesellschafter; gesetzliche Mindesgrenzen hins. Kapitalausstattung der Gesellschaft;

E. Das Verhältnis des Unternehmens zu Dritten I. Verhältnis zu Kapitalgebern Finanzierung durch Fremdkapital scheitert an öffentlichrechtlichen Vorgaben der Kreditgeber (Sicherheiten) Eigenkapital durch Gründer begrenzt Innenfinanzierung (cash flow) hinkt idr Finanzbedarf hinterher Finanzierung durch Wagniskapitalgeber (VC) formell Eigenkapital wirtschaftlich durch Verträge oft wie Fremdkapital Rückzahlung (Exit) Sicherheiten (Bindung der Gründer an das Unternehmen) Zinsen (Beteiligung am Mehrwert)

E. Das Verhältnis der Gesellschaften zu Dritten II. Das Verhältnis der Gesellschaft gegenüber ihren Mitarbeitern: Arbeitsvertrag Ab 1 Mitarbeiter ist das Unternehmen Arbeitgeber Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Arbeitszeiten Gesundheit Arbeitsplatz Ab 6 Mitarbeitern Kündigungsschutz Persönliche Haftung der Geschäftsführer für Sozialabgaben und Lohnsteuer

E. Das Verhältnis der Gesellschaften zu Dritten III. Kunden und Markt Mit Beginn der unternehmerischen Tätigkeit nimmt das Unternehmen am allgemeinen Markt teil Mit der Annahme von Aufträgen übernimmt das Unternehmen die Erfüllungshaftung und Produktbeobachtungspflicht Allgemeine Beobachtungspflicht für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens über die eigentliche Insolvenzhaftung hinaus

E. Das Verhältnis der Gesellschaften zu Dritten IV. Staat Der Staat überwacht die unternehmerische Tätigkeit Der Staat verfolgt Verstöße von Unternehmen gegen die Rechtsordnung ( Problem Kontrolle der Staatsanwälte) Staat beteiligt sich am Unternehmenserfolg (Steuern, Abgaben)