Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) 20095 Hamburg Telefon 040-4 28 54-34 48 Telefax 040-42 79-01 54 1 E-Mail Baupruefabteilung@hamburgmitte.hamburg.de Ansprechpartner: Zimmer Telefon 040-4 28 54 - Telefax E-Mail GZ.: M/BP/01229/2013 Hamburg, den 22. April 2014 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang 26.04.2013 Grundstück Belegenheit Baublock 117-004 Flurstück 01429 in der Gemarkung: St. Georg Süd Änderung / Sicherstellung des 2. Rettungsweges GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden. Sprechzeiten: Mo-Do 09.00-15.00 Uhr Fr 09.00-12.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: U1 Steinstraße Die technische Sachbearbeitung (Bauprüfung) erreichen Sie nur nach Terminvereinbarung
Planungsrechtliche Grundlagen Durchführungsplan 83/51 mit den Festsetzungen: G5; geschlossene Bauweise; Nutzungsziffer = GFZ = 3,0 Baugesetzbuch Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 41 Lageplan 42 Grundriss / Obergeschoss 1. 43 Grundriss / Obergeschoss 2. 44 Grundriss / Obergeschoss 3. 45 Grundriss / Obergeschoss 4. 46 Grundriss / Obergeschoss 5. 47 Grundriss / Obergeschoss 6. 48 Ansicht - Süd und Schnitt B 49 Ansicht West - und die in der Anlage zum Prüfbericht vom 11.06.2013 benannten Vorlagen Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Genehmigungseinschränkungen (aufschiebende Bedingung) 1. Mit den entsprechenden Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn über folgende Prüfgegenstände ein Ergänzungsbescheid erteilt worden ist: 1.1. Standsicherheit für die Aussentreppe Hierfür ist der erforderliche Nachweis gemäß 14 der Bauvorlagenverordnung in der geltenden Fassung (BauVorlVO) zur Prüfung nachzureichen. Diese Einschränkungen verlängern nicht die Geltungsdauer der Genehmigung nach 73 Absatz 1 HBauO. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Anlage 1 - bauordnungsrechtliche Auflagen und Hinweise Unterschrift M/BP/01229/2013 Seite 2 von 6
Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Im Einzelfall werden weitere Gebühren in gesonderten Bescheiden gemäß 1 Absatz 2 der Baugebührenordnung (BauGebO) in der geltenden Fassung erhoben. Weitere Anlagen Formblatt - Mitteilung über die Innutzungnahme Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG M/BP/01229/2013 Seite 3 von 6
Anlage 1 zum Bescheid BAUORDNUNGSRECHTLICHE AUFLAGEN UND HINWEISE Zuständige Stelle für die Überwachung Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung Klosterwall 6 (City-Hof, Block C) 20095 Hamburg AUFLAGEN Brandschutz - Sicherheitsvorkehrungen 2. Gegen die Rettungswegführung des kurzen Flügels zur Westseite über ein außenliegenden Treppenturm in Stahlgerüstbauweise bestehen keine Bedenken, wenn die Außentreppe (neu) sowie im weiteren Verlauf die vorhandene Stahltreppe auch bei Regen, Schnee oder Hitze sicher begehbar ist ( 17 i.v.m. 51 HBauO). 3. Um die gefahrenlose Benutzung der Außentreppe als Rettungsweg sicherzustellen, ist die Öffnung in der Außenwand der Wäschekammer in allen betroffenen Geschossen (1. 6. Obergeschoss) mit feuerhemmenden und feststehenden Abschlüssen zu versehen. 4. Die Flucht- und Rettungswegkennzeichnung ist den neuen örtlichen Gegebenheiten anzupassen ( 17 i.v.m. 51 HBauO). 5. In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum Verhalten im Brandfall anzubringen. Auf dem Rettungswegplan sind der Standort des Zimmers und die dazu gehörigen Rettungswege darzustellen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein ( 17 i.v.m. 51 HBauO). 6. Die Brandschutzordnung ist den neuen örtlichen Gegebenheiten anzupassen ( 17 i.v.m. 51 HBauO). 7. In vorheriger Abstimmung mit dem Wachführer der zuständigen Feuer- und Rettungswache Berliner Tor Westphalensweg 1 20099 Hamburg Tel. (040) 42851-2201, Fax 42851-2209 E-Mail WF22@feuerwehr.hamburg.de sind die allgemeinen Objektinformationen, ein Übersichtsplan und ggf. ein Umgebungsplan des Objektes gemäß DIN 14095 (Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen) den neuen örtlichen Gegebenheiten anzupassen bzw. fortzuschreiben und ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Pläne sind der zuständigen Feuerund Rettungswache als pdf-datei per E-Mail und in Papierform zur Verfügung zu stellen. Ein Exemplar ist ständig am abgestimmten Platz beim Objekt für die Feuerwehr bereit zu halten ( 17 i.v.m. 51 HBauO). M/BP/01229/2013 Seite 4 von 6
8. Zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges sind Aufstellflächen für Hubrettungsgeräte erforderlich. Die Aufstellflächen sind nach "Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr" auszuführen und zu kennzeichnen ( 17 i.v.m. 51 HBauO). HINWEISE 9. Der Beginn der Ausführung ist der Bauaufsichtsbehörde spätestens eine Woche vorher mitzuteilen ( 72a Abs. 4 HBauO). 10. Die Bauherrin oder der Bauherr hat die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Dies gilt nicht für die Beseitigung von Anlagen und die Errichtung von nicht baulichen Werbeanlagen ( 77 Abs. 2 HBauO). M/BP/01229/2013 Seite 5 von 6
Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Hamburger Informationsregister veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Informationsregister wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Änderung Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude Zahl der Vollgeschosse: 7 Vollgeschosse M/BP/01229/2013 Seite 6 von 6