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Transkript:

Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Röfingen am 09.01.2017 im Sitzungssaal des Rathauses Röfingen Sämtliche 13 Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß geladen. Vorsitzender war: Herr 1. Bürgermeister Johann Brendle Die Beschlussfähigkeit war gegeben und wurde festgestellt. TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Bauanträge 2. Neubau der Kinderkrippe in Roßhaupten 2.1. Behandlung des Bauantrags für die Kinderkrippe 2.2. Bedarfsanerkennung 2.3. Durchführungsbeschluss 3. Vergabe von Planungsleistungen für den Breitbandausbau im Rahmen des Bundesförderprogramms 4. Verschiedenes NICHTÖFFENTLICHER TEIL:

ÖFFENTLICHER TEIL: Der Vorsitzende eröffnete um 20.00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung. Gegen die Niederschrift vom 12.12.2016 wurden keine Einwände erhoben. Somit ist die Niederschrift vom 12.12.2016 genehmigt. 1. Bauanträge Zu diesem TOP lag nichts vor. Ein aus dem Jahr 2016 noch zu behandelnder Bauantrag wurde wegen weiterem Klärungsbedarf vom Bauherrn zurückgenommen. 2. Neubau einer Kinderkrippe in Roßhaupten 2.1. Behandlung eines Bauantrages für die Kinderkrippe Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Abstandsflächen zum Nachbarn den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und stellte den Bau in der Endfassung vor. Die Zuschüsse wurden beantragt. 2.2. Bedarfsanerkennung für die Kinderkrippe Die Verwaltung hat den Bedarf an Kinderkrippenplätzen sowohl innerhalb der Gemeinde als auch im gesamten VG-Bereich untersucht. Dabei hat sich ein Bedarf für 45 Kinderkrippenplätze ergeben. Der Gemeinderat hat bereits beschlossen, bei Bedarf eine Kinderkrippe zu errichten. Gespräche mit dem Landratsamt Günzburg und der Regierung von Schwaben haben ergeben, dass mit der vorgelegten Planung für eine Kinderkrippengruppe maximal 15 Plätze genehmigt werden können. Davon werden für die Gemeinde Röfingen maximal 15 Kinderkrippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Die übrigen Krippenplätze müssen von den Nachbargemeinden anerkannt werden. Zwar besteht der Bedarf für 45 Plätze, doch können aufgrund der räumlichen und personellen Situation nur 15 Plätze anerkannt werden. Weitere 15 Plätze bietet innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang jeweils die Kinderkrippe in Konzenberg und Dürrlauingen an, so daß insgesamt 45 U3-Plätze im VG-Gebiet entstehen. Sofern Wünsche nach Betreuungszeiten (z.b. nachmittags) durch die Kinderkrippe nicht erfüllt werden können, sollen diese Zeiten durch eine Tagesmutter abgedeckt werden. Die Gemeinde Röfingen stellt fest, dass ein Bedarf für 15 Kinderkrippenplätze besteht. Der Gemeinderat erkennt einen Bedarf von 15 Kinderkrippenplätzen als bedarfsnotwendig an.

2.3. Durchführungsbeschluss Vor der Abstimmung stellte H. Rupprecht den geänderten, endgültigen Beschluss der Kinderkrippe dem Gremium vor. Die Räume sind identisch geblieben. Die Planänderung war notwendig geworden, um die Abstandsflächen zum Nachbarn einhalten zu können. Zusätzliche Fenster an der Ost- und Westseite des Gebäudes sollen für ausreichend Licht in der Krippe sorgen. Der Vorsitzende erteilte den anwesenden Nachbarn, Familie Tippel, das Wort. H. Tippel stimmt der Planung in der vorgelegten Form zu. Am zusätzlichen Einbau von Fenstern soll es nicht scheitern. Die geplanten Stellplätze werden vom Nachbarn an die Gemeinde verpachtet. Herr Gemeinderat Vogg ist grundsätzlich für den Bau der Kinderkrippe, aber nach wie vor gegen die Form der Ausführung. Herr Rupprecht erläuterte dem Gremium, dass der zur Abstimmung vorgelegte Durchführungsbeschluss zwingend für die Beantragung von Fördermitteln notwendig ist. Da es sich somit um einen rein förderrechtlichen Beschluss handelt, fiel die Abstimmung einstimmig für den Bau der Kinderkrippe aus. Der Neubau der Kinderkrippe als Anbau an den bestehenden Kindergarten sowie der Umbau des bestehenden Kindergartens in Roßhaupten wird durchgeführt. Die Bauausführung soll im Jahr 2017 beginnen. 3. Vergabe von Planungsleistungen für den Breitbandausbau im Rahmen des Bundesförderprogramms Die Gemeinde Röfingen hat aus dem Bundesförderprogramm eine Förderzusage über 50.000,-- als Obergrenze erhalten. Das neue Bundesförderprogramm hat grundsätzlich zwei Zielsetzungen, nämlich die Förderung von Beratungsleistungen und die Förderung des eigentlichen Ausbaus. Für die Beratungsleistungen schreibt der Fördergeber bestimmte Mindestleistungen vor. Nun soll die Vergabe von Beratungsleistungen für die Stufe 1 vergeben werden. Die beinhaltet die Erfassung und Darstellung der momentanen Breitbandversorgung (kabel- und funkgebunden), Kartierung der vorhandenen Netzinfrastruktur und sonstiger verwendbarer Infrastruktur. Die Unterlagen sind in einer strikten vom Fördergeber vorgegebenen Layer-Struktur darzustellen und in vieler Hinsicht zu ergänzen. Letztlich werden diese Strukturen im GIS-System integriert (Block 1). Desweiteren wird die vorhandene FTTB-Infrastruktur der Gemeinde erfasst und dargestellt. Die Erfassung beinhaltet die genaue Dokumentation und Lage der bestehenden Rohrverbände im genannten Bereich (Block 2). Letztlich wird noch ein Leerrohr-Masterplan erstellt. Dieser Masterplan stellt einen Fahrplan dar, der es ermöglicht, fallweise bei anstehenden Tiefbauarbeiten entsprechende Leerrohre

und Speedpipes mit zu verlegen, so dass ohne größeren Mehraufwand im Laufe der Zeit eine glasfasergeeignete Infrastruktur im Besitz der Kommune entstehen kann. Insbesondere im Zuge von Planungen von Dorferneuerungsmaßnahmen, Wegesanierungen, Kanalsanierungen etc. kann eine für Glasfaser geeignete Leerrohrplanung integriert werden. Das Planungsergebnis wird auf einer digitalen Karte GIS-kompatibel im geeigneten Maßstab dargestellt und beinhaltet wichtige Tiefbauinformationen (Block 3). Das Planungsbüro Corwese bietet all drei Leistungsblöcke zum Preis von 12.069,-- an. Diese untergliedern sich blockweise wie folgt: Block 1 : 3.960,00 Block 2 : 2.999,00 Block 3 : 5.110.00 GESAMT: 12.069,00 Die vorgenannten Kosten werden vollständig über das Förderprogramm des Bundes gefördert. Die Gemeinde muss bis zur endgültigen Abrechnung in Vorleistung treten. Sollten weitere Kosten hinzukommen, können dies bis zur Gesamtförderhöhe von 50.000,00 gefördert werden. Das Plaungsbüro Corwese wird entsprechend dem Angebot vom 03.11.201l6 mit den vorgenannten Leistungen in allen Leistungsphasen beauftragt. 4. Verschiedenes 4.1. Annahme von Spenden Im Jahr 2016 wurden folgende Spenden in der Gemeinde Röfingen vereinnahmt: 500,-- Euro Kindergarten Roßhaupten VR-Bank-Donau-Mindel (Gewinnsparverein) 500,-- Euro FFW Röfingen Robert Baumeister Bergstr.7, Röfingen 100,-- Euro FFW Röfingen Hermann Haug Am Kirlesberg 15, Röfingen 1.100,-- Euro Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden in Höhe von 1.100,-- Euro zu.

Abstimmung: 10 : 0 Herr GR Haug nahm wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil. 4.2. Winterdienst Auf Nachfrage aus den Reihen des GR teilte H. 1.Bgm. Brendle mit, dass Herr Michael Mück Herrn Kästner beim Winterdienst unterstützt. 4.3. Ausleuchtung Haupteingang Kirche und Friedhof Der Vorsitzende teilte mit, dass er Mesmer und Kirchenverwaltung über die unzureichende Ausleuchtung des Haupteingangs bereits kontaktiert hat. In diesem Zusammenhang wies H. GR Haug darauf hin, dass auch der Hauptstrahler an der Sakristei nicht funktioniert. H. Bgm. Brendle hat die entsprechenden Abhilfemaßnahmen mit dem Mesmer, Herrn Albert Brendle, bereits besprochen und abgestimmt. NICHTÖFFENTLICHER TEIL