Verkehrsberuhigung in der Kleinen Ulrichstraße Bürgerversammlung für Anwohner und Gewerbetreibende am 20. Januar 2014 im Stadthaus 1
Räumliche Einordnung 2
Verkehrspolitische Einordnung (1/2) Verkehrskonzeption Altstadt 1997 vom Stadtrat beschlossen Planungsleitlinie u.a.: Autoarme Altstadt, indem der fließende KFZ- Verkehr durch verkehrsberuhigende Maßnahmen auf ein nutzungsverträgliches Maß beschränkt wird sektorale Erschließung, um die Altstadt von nicht notwendigem KFZ- Verkehr freizuhalten und damit die Bewegungsmöglichkeiten der Anwohner und Gewerbetreibenden (Wirtschaftsverkehr) zu sichern Aufenthaltsqualität für die Fußgänger entscheidend [zu] verbessern Radroute durch die Kleine Ulrichstraße aufgrund Straßenbahnverkehr in der Großen Ulrichstraße aktualisierte Grundsätze der Verkehrsorganisation in der Altstadt von Halle (Saale) (u.a. Vorrang des Umweltverbunds, sektorale Erschließung und Einbahnstraßen) im Januar 2012 vom Planungsausschuss des Stadtrats zur Kenntnis genommen 3
Verkehrspolitische Einordnung (1/2) Verkehrskonzeption Altstadt, 1997 beschlossen Planungsleitlinie u.a.: Autoarme Altstadt durch verkehrsberuhigende Maßnahmen sektorale Erschließung Aufenthaltsqualität für die Fußgänger Radroute durch die Kleine Ulrichstraße Grundsätze der Verkehrsorganisation in der Altstadt von Halle (Saale) (u.a. Vorrang des Umweltverbunds, sektorale Erschließung und Einbahnstraßen), 2012 im Planungsausschuss vorgestellt Prüfauftrag des Stadtrats zur effektiven Verkehrsberuhigung in der Kleinen Ulrichstraße 2011 4
Verkehrspolitische Einordnung (2/2) 5
Verkehrliche Einordnung Anliegerstraße, am 09.01.14, 6-22 Uhr, befahren von rund 900 KFZ (mehr als in Kasseler, C.-v.-Ossietzky-, Schleiermacherstraße) Zufahrt nur für Anwohner, Taxi und Lieferverkehr erlaubt Einbahnstraße, ab Bergstraße in nördliche/ südliche Richtung Verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit Nutzung der Straße in ganzer Breite durch alle Verkehrsteilnehmer keine Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern, ggf. Wartepflicht für Fahrzeugführer keine unnötige Behinderung des Fahrverkehrs durch Fußgänger Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht zulässig 6
Problemlage (1/2) mangelnde Aufenthaltsqualität für Fußgänger und Gäste der Außengastronomie, Störung, Behinderung und potenzielle Gefährdung von Fußgängern, Radfahrern, Lieferanten und Gästen der Außengastronomie sowie Belästigung der Bewohner durch übermäßigen sowie teils überflüssigen und unzulässigen KFZ-Verkehr, da bei Missachtung des allgemeinen Einfahrtverbots für Nicht- Berechtigte Zufahrt vom Moritzburgring zur Tiefgarage Händelhauskarree und weiter Durchfahrt bis zum Hallorenring möglich (Route kürzer als via Robert-Franz-Ring, Ankerstraße und Glauchaer Platz) 7
Problemlage (2/2) 8
Konzept Stufe 1 Einbahnstraße in Kleiner Ulrichstraße zwischen Dachritzstraße und Kleiner Schlossgasse in Richtung Nord und Einbahnstraße am F.-Bach-Platz in Richtung Süd Durchfahrt vom Moritzburgzum Hallorenring unmöglich und umgekehrt nicht signifikant schneller als via R.-Franz-Ring; Ausfahrt von der Tiefgarage Händelhauskarree in Richtung Nord möglich, aber kompliziert und somit nur mäßig attraktiv 9
wenn Stufe 1 nicht erfolgreich: Konzept Stufe 2 Einbahnstraße in Kleiner Ulrichstraße zwischen Moritzburgring und Bergstraße in Richtung Süd in Kombination mit Stufe 1 Durchfahrt von Ring zu Ring und Ausfahrt aus Händelhauskarree in Richtung Nord rechtlich unmöglich; bei zusätzlicher Drehung des Einbahnstraßensystems Bergstraße/ Kleine Ulrichstraße/ Kleine Schlossgasse fast nur noch eigener Quell- und Zielverkehr in Kleiner Schlossgasse 10
wenn auch Stufe 2 nicht erfolgreich: Konzept Stufe 3 Poller in Kleiner Ulrichstraße zwischen Kleiner Schloss- und Bölbergasse, Zweirichtungsverkehr zwischen Kleiner Schlossgasse und Dachritzstraße (dennoch keine Erreichbarkeitseinbußen wie in Fußgängerzone) Durchfahrt von Ring zu Ring und Ausfahrt aus Händelhauskarree i. R. Nord technisch unmöglich; auch Schaufahrten durch Kneipenmeile zwischen Kleiner Schlossgasse und Dachritzstraße unattraktiv 11
Umsetzung der ersten Konzeptstufe gemäß allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur StVO mindestens Polizei und Straßenbaulastträger (FB Bauen) durch Straßenverkehrsbehörde (FB Sicherheit) anzuhören Abwägung von Einwänden und Anordnung der zu entfernenden und anzubringenden Verkehrszeichen im März 2014 Entfernen und Anbringen der Verkehrszeichen im Mai 2014 (vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln), zuvor Verlegen von zwei Stellplätzen an der Kleinen Schlossgasse 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Kontakt: Fachbereich Planen Abteilung Verkehrsplanung Hansering 15 06108 Halle (Saale) Tel.: 0345 221-4865 Fax: 0345 221-4859 verkehrsplanung@halle.de 13