Hinweise für den Unternehmer zum Jahreswechsel Lohnsteuerkarte - Meldung zur Sozialversicherung Beiträge zur Sozialversicherung Wie für die Vorjahre erhalten Sie mit den Lohnunterlagen für den Dezember im Dezember 2010 oder im Januar 2011 Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung 2010. Die darin enthaltenen Daten werden bis zum 28.02.2011 an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Lohnsteuerkarten 2010 bekommen Sie nur für die Mitarbeiter zurück, die vor dem 31.12.2010 ausgeschieden sind. Bitte leiten Sie diese bzw. die Ausdrucke der Lohnsteuerbescheinigung an die Mitarbeiter weiter. Für das Kalenderjahr 2011 erhalten die Arbeitnehmer keine neuen Lohnsteuerkarten. Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 gelten mit allen Eintragungen auch im Jahr 2011, diese sind dem Lohnsteuerabzug 2011 zugrunde zu legen. Deshalb müssen die Lohnsteuerkarten 2010 weiterhin aufbewahrt werden. Ab 2012 soll der Arbeitgeber die Besteuerungsmerkmale seiner Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung abrufen. Falls das 2012 noch nicht möglich sein sollte, behält die Lohnsteuerkarte 2010 ihre Gültigkeit sogar 2012. Ändern sich für 2011 die Lohnsteuerabzugsmerkmale gegenüber den Merkmalen des Jahres 2010 (z.b. Eintragung von Kindern, Steuerklassenänderungen, Steuerklassenwechsel zwischen III/V und IV/IV und andere Freibeträge) oder wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 aus (sogenannte Ersatzbescheinigung). Diese Ersatzbescheinigung muss der Arbeitnehmer bei seinem Wohnsitzfinanzamt ausstellen lassen und an Sie weiterleiten. Die Gemeinden sind dafür nicht mehr zuständig. Bei dem Ausscheiden eines Ihrer Arbeitnehmer im Jahr 2011 erhalten Sie für Ihren Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte 2010 oder die ausgestellte Ersatzbescheinigung zurück. Die Meldung zur Sozialversicherung, die das rentenversicherungspflichtige Entgelt enthält (maximal 66.000,00 bzw. 55.800,00 für die neuen Bundesländer), werden grundsätzlich nach Abrechnung des Monats März 2011 ausgedruckt. Sie erhalten dann die Ausdrucke für Ihre Mitarbeiter, die diese sorgfältig aufbewahren möchten. Die in dieser Meldung enthaltenen fünfstelligen Tätigkeitsschlüssel werden erweitert. Ab 01.12.2011 sind die neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel verbindlich zu verwenden. Zu dieser Umstellung erhalten Sie bereits im Dezember einen Fragebogen, damit wir die Daten frühzeitig erfassen können. Seit dem 01.01.2009 hat der Arbeitgeber die Daten zur Unfallversicherung im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens für jeden einzelnen Beschäftigten zu übermitteln. Dazu wurden die Entgeltmeldungen mit Meldetatbeständen für 2009 und folgende Jahre um fünf Felder erweitert. Trotzdem ist auch für 2010 der Entgeltnachweis auszufüllen und an die Berufsgenossenschaft zu schicken. Nach derzeitigem Stand wird dieser erst zum 01.01.2014 entfallen. Bescheinigungen des Arbeitgebers mit Angaben über das Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers zur Gewährung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld wurden bisher in Papierform versandt. Ab 01.01.2011 sind sie per Datenübertragung zu übermitteln. Seite 1 von 5
Da der Meldedatensatz 5 Arbeitstage vor dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgenommen werden muss bei Arbeitsunfällen sogar einen Tag früher schicken Sie uns Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bitte sofort zu. Ab 01.01.2011 sind die Anträge auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz per Datenübertragung abzugeben. Nur unter Vorbehalt! Beitragsbemessungsgrenzen ab 01.01.2011 West Ost Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 66.000,00 57.600,00 Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich 5.500,00 4.800,00 Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 44.550,00 44.550,00 Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 3.712,50 3.712,50 Angestellte mit höheren Gehältern haben Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss von 50% zur Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Zu einer privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber die Hälfte hinzu, maximal sind dies jedoch 271,01. Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung Gesetzlich Versicherte jährlich 49.500,00 49.500,00 Bestandsfälle der privat Krankenversicherten jährlich 44.550,00 44.550,00 Die Regelung zur Krankenversicherungspflicht, dass ein Arbeitnehmer erst dann aus der Versicherungspflicht ausscheidet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in den vorangegangenen drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und diese auch in Zukunft überschritten wird, wird aufgehoben. Die Neuregelung tritt am 31.12.2010 in Kraft. Damit werden Arbeitnehmer, die bisher krankenversicherungspflichtig waren, zum 01.01.2011 krankenversicherungsfrei, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,00 2010 überschritten wurde und das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt 2011 voraussichtlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.500,00 überschreiten wird. Der Arbeitnehmer ist dann automatisch freiwillig versichert, wenn er die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse nicht kündigt, um sich privat zu versichern. Sozialversicherungsbeitragssätze ab 01.01.2011 2011 2010 Unter Vorbehalt! Rentenversicherung 19,9% 19,9% Arbeitslosenversicherung 3,0% 2,8% Pflegeversicherung 1,95% bzw. 2,2% 1,95% bzw. 2,2% Krankenversicherung (AG 7,3% / AN 8,2%) 15,5% 14,9% Umlagesätze je nach Krankenkasse Seite 2 von 5
Ab dem 01.01.2010 wurde die Insolvenzgeldumlage monatlich mit 0,41% vom Arbeitsentgelt bis zu den in der Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenzen an die Krankenkassen abgeführt. Im Jahr 2011 soll die Abführung der Insolvenzgeldumlage durch die Absenkung des Umlagesatzes auf 0,0 % ausgesetzt werden. Die unerwartet günstige wirtschaftliche Entwicklung führte nämlich zu einem kräftigen Überschuss bei der Insolvenzgeldumlage. Wegen der seit dem 01.01.2006 bestehenden Regelung zu der Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats muss die elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise und Meldungen zwei Werktage früher erfolgen. Das bedeutet, dass uns die Informationen zu der Erstellung Ihrer Lohnbuchhaltung ca. 9 Tage vor Fälligkeit mit Lastschrifteinzugsverfahren und ca. 6 Tage vor Fälligkeit ohne Lastschrifteinzugsverfahren vorliegen sollten. Falls zur Zeit der Übermittlung der Beitragsnachweise eine Abrechnung noch nicht möglich ist, ist eine sachgerechte oder vereinfachte Schätzung der Beiträge vorzunehmen. Direktversicherung Für Direktversicherungen der Mitarbeiter, die auch 2010 weiter mit 20% pauschal versteuert wurden, kann die Pauschalbesteuerung beibehalten werden. Dabei beträgt der Höchstbetrag für die Direktversicherung jährlich 1.752,00. Die Regelung, dass bei einer Gruppenversicherung einzelne Arbeitnehmer Direktversicherungen über maximal 2.148,00 abschließen können, wenn der Durchschnittsbetrag 1.752,00 nicht überschreitet, bleibt für Altzusagen ebenfalls erhalten. Bestimmte Beiträge zu ab dem 01.01.2005 abgeschlossenen Direktversicherungen sind steuerfrei; die Altersbezüge werden dann nachgelagert besteuert. Die Beiträge dürfen 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zuzüglich 1.800,00 nicht übersteigen. Die zusätzliche Steuerfreiheit i.h.v. 1.800,00 entfällt, wenn es neben der neuen Direktversicherung noch eine pauschalbesteuerte Altzusage gibt. Geringfügige Beschäftigung Für Beschäftigte, deren Entgelt nicht pauschal mit 2% (Abführung an die Bundesknappschaft) bzw. 20% (keine Entrichtung von pauschalen Rentenversicherungsbeiträgen) versteuert wird, gelten ebenfalls die Anmerkungen im zweiten, dritten und vierten Absatz dieser Hinweise. Seit dem 01.07.2006 betragen die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung 13 % und zur Rentenversicherung 15 %. Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge Seit 2004 ist die Steuerfreiheit der Zuschläge auf einen Grundlohn von maximal 50,00 pro Stunde beschränkt, die Sozialversicherungsfreiheit ab 01.07.2006 auf einen Grundlohn von maximal 25,00 pro Stunde. Seite 3 von 5
Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 2011 können Arbeitgeber weiterhin Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,30 pro Entfernungskilometer an ihre Arbeitnehmer zahlen. Diese können pauschal versteuert werden. Die pauschalversteuerten Beträge sind nicht der Sozialversicherung zu unterwerfen. Reisekostenpauschalen Vorsteuer aus Reisekosten Aufwendungen für Geschenke Reisekostenpauschalen Verpflegungsmehraufwendungen Abwesenheit täglich mindestens 8 bis unter 14 Stunden 6,00 mindestens 14 bis unter 24 Stunden 12,00 24 Stunden 24,00 Kilometergeld Pauschale für betriebliche Fahrten mit privatem Pkw des Mitarbeiters pro km 0,30 Übernachtungspauschale für Arbeitnehmer 20,00 Vorsteuerabzug aus Reisekosten kein Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen Auslandsreisekosten Zurzeit ist keine Änderung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland zum 01.01.2011 geplant. Aufwendungen für Geschenke Betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden, Lieferanten, Vertreter oder anderen für den Betrieb wichtige Personen dürfen unter folgenden Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden: 1. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einem Empfänger im Kalenderjahr zugewendeten Gegenstände (einschließlich eventueller Geldgeschenke) überschreiten zusammengerechnet 35 (netto) nicht. 2. Der Unternehmer zeichnet die Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsaufgaben auf. Seite 4 von 5
Fristen Verjährungsfristen mit Ablauf 31.12.2010 Aufgrund der ab 01.02.2002 geltenden neuen Verjährungsregeln beträgt die Verjährungsfrist für Forderungen von Gewerbetreibenden gegenüber anderen Gewerbetreibenden und Privatpersonen, der Ärzte, Rechtsanwälte etc., aus Mietverhältnissen und aus Arbeitsverhältnissen einheitlich 3 Jahre. Das bedeutet, dass mit Ablauf des 31.12.2010 die Forderungen des Jahres 2007 verjähren. Aufbewahrungsfristen 2010 Aufbewahrungsfrist für am 31.12.2010 Frist abgelaufen bis Buchungsbelege, Bilanzen, Inventuren, Steuererklärungen, Aufzeichnungen, Datenträger 2000 10 Jahre Handelsbriefe 2004 6 Jahre Gehaltsabrechnungen/ -bücher 2000 10 Jahre Für laufende Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Steuerstrafverfahren gelten längere Fristen. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung Beiträge zur Rentenversicherung für das Jahr 2010 müssen bis 31. März 2011 geleistet worden sein. Beiträge können nur durch Überweisung auf die Konten der Deutschen Rentenversicherung entrichtet werden. Der Mindestbeitrag für 2010 beträgt monatlich 79,60 und damit 955,20 für 12 Monate. Seite 5 von 5