Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Stand: 01 / 2013 Informationsveranstaltung Raiffeisenbank Seebachgrund eg
Übersicht Allgemeiner Teil IBAN und BIC SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) SEPA Lastschriften (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschriften (Core) SEPA-Firmen-Lastschriften (B2B) Gläubiger-ID Lastschriftmandate Inkassovereinbarung Wandlung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung / Pre-Notification Fristen Was müssen Sie tun? Zum guten Schluss 2
Übersicht Allgemeiner Teil IBAN und BIC SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) SEPA Lastschriften (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschriften (Core) SEPA-Firmen-Lastschriften (B2B) Gläubiger-ID Lastschriftmandate Inkassovereinbarung Wandlung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung / Pre-Notification Fristen Was müssen Sie tun? Zum guten Schluss 3
Allgemeiner Teil Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) 4
Allgemeiner Teil Beteiligte und Umfeld 5
Allgemeiner Teil Der S PA-Raum im Überblick 6
Allgemeiner Teil EU-Rechtsrahmen für Zahlungsdienste EU-Rechtsrahmen für Zahlungsdienste nach EU-Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive, PSD = ZAG) am 26.12.2007 in Kraft getreten Umsetzung in jeweilige nationale Rechtsordnungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, Inkrafttreten in Deutschland erfolgte am 31.10.2009 Regelung von aufsichtsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen EU-Rechtsrahmen betrifft also nicht nur SEPA, sondern den gesamten Zahlungsverkehr 7
Allgemeiner Teil Gesetzliche Vorgaben / EU-weit Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage werden die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften zum 01.02.2014 abgelöst. 8
Allgemeiner Teil Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet / IBAN-only => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen) 9
Allgemeiner Teil Sie können bereits jetzt die SEPA-Überweisung oder auch die SEPA-Lastschrift nutzen neben den geltenden nationalen Zahlverfahren. ABER Ab 01.02.2014 gibt es nur noch SEPA! Dies ist eine große Herausforderung wir begleiten Sie. 10
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Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE02 1234 5678 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 HSE = Raiffeisenbank Seebachgrund eg IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. 12
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Wo finden Sie Ihre IBAN und BIC? Auf der Rückseite Ihrer VR-BankCard 13
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Kleine, aber feine Unterschiede SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* EU-Standardüberweisung uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine 50.000,00 keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Überweisung (BS 20) Beleg: EU-Standardüberweisung (BS 13) ist eingestellt Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022 *noch bis 1. Februar 2014 15
Der Vordruck für die uro-überweisung SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 16
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SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit) Lastschriften im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr waren bisher nicht möglich 2 Varianten SEPA-Basis-Lastschrift (entspricht Einzugsermächtigung) SEPA-Firmen-Lastschrift (entspricht Abbuchungsauftrag) 18
SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit) Was ist neu? Die SEPA-Lastschrift entspricht zwar der bisherigen Einzugsermächtigung, weist jedoch einige Neuerungen auf: Gläubiger-ID SEPA-Lastschriftmandat Mandatsreferenznummer Vorankündigung (Pre-Notification) Fälligkeitsdatum Einreichungsfristen vor dem Fälligkeitsdatum 19
Transaktionsfluss des SEPA-Lastschriftverfahrens SEPA Lastschrift 20
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Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift SEPA Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Einzugsermächtigungsverfahren 1) Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr 1) EPC-Regelwerk SEPA Core Direct Debit (SDD Core) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum mit D-5 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung 1) SEPA-Lastschriftmandat 2) Mandatsprüfung Zahlstelle Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nach Regelwerk nicht erforderlich Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt ab 9. Juli 2012. 2) Ab 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. 22
Übersicht Allgemeiner Teil IBAN und BIC SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) SEPA Lastschriften (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschriften (Core) SEPA-Firmen-Lastschriften (B2B) Gläubiger-ID Lastschriftmandate Inkassovereinbarung Wandlung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung / Pre-Notification Fristen Was müssen Sie tun? Zum guten Schluss 23
Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift SEPA Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr EPC-Regelwerk SEPA B2B Direct Debit (SDD B2B) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch Datenformat Mandat bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen DTAUS (Kennzeichnung 04 ) Abbuchungsauftrag mit D-1 (Erstlastschrift) bzw. D-1 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen XML (Kennzeichnung als B2B ) SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein vorhanden / notwendig 24
Übersicht Allgemeiner Teil IBAN und BIC SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) SEPA Lastschriften (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschriften (Core) SEPA-Firmen-Lastschriften (B2B) Gläubiger-ID Lastschriftmandate Inkassovereinbarung Wandlung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung / Pre-Notification Fristen Was müssen Sie tun? Zum guten Schluss 25
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) Die Geschäftsbereichskennung ZZZ kann von Ihnen individuell gewählt werden z.b. DE 03 SP1 01234567890 für verschiedene Sparten DE 03 GG2 01234567890 für verschiedene Geschäftsgebiete DE 03 PR3 01234567890 für verschiedene Produkte 26
Die Gläubiger-Identifikationsnummer Antragstellung Die Anträge und Erteilung einer Gläubiger-ID erfolgen grundsätzlich elektronisch durch Sie. Die Gläubiger-ID wird nur benötigt, wenn man Lastschriften einreichen möchte. Der Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz muss in Deutschland sein. Pro Lastschriftgläubiger (Kunde) wird nur eine Gläubiger-ID vergeben. Die Gläubiger-ID ist keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften Sie benötigen noch zusätzlich die Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA- Lastschriften (hier wird die Gläubiger-ID eingetragen). 27
Die Gläubiger-Identifikationsnummer Mitteilungsschreiben 28
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SEPA-Lastschriftmandat Formerfordernisse Papierhaft Original Unterschrift d.h. Mandate sind ungültig, wenn sie Telefonisch Per Mail Per Internet In Kopie erteilt wurden! Mandate müssen sich an die vorgegebenen Texte halten sonst ungültig! Nie eine Bedingung im Mandat angeben. 30
Überblick zu Lastschriftmandaten Wesentlich ist das Lastschriftmandat Die Lastschriftmandate dienen insbesondere dazu, die Nutzung von Lastschrifteinzügen zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahler (Zahlungspflichtigen) festzulegen. Die Bank bleibt außen vor. Je nach Art sind die Lastschriftmandate unterschiedlich ausgestaltet (Basis- oder Firmenmandat). 31
SEPA-Lastschriftmandat Inhalt Angaben des Zahlungsempfängers: Name und Adresse Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer (individuell für jedes Mandat) Einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlungen Angaben des Zahlungspflichtigen: Unterschriftsdatum Eigenhändige Unterschrift / Stempel bei Firmen Name und Adresse des Kontoinhabers IBAN und BIC 32
SEPA-Lastschriftmandat WICHTIG Mandate bzw. Einzugsermächtigungen müssen im Original mindestens 14 Monate nach dem letztmaligen Lastschrifteinzug - aufbewahrt werden. 33
Ohne Mandat geht s nicht SEPA Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) 34
Ohne Mandat geht s nicht SEPA Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) 35
Übersicht Allgemeiner Teil IBAN und BIC SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) SEPA Lastschriften (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschriften (Core) SEPA-Firmen-Lastschriften (B2B) Gläubiger-ID Lastschriftmandate Inkassovereinbarung Wandlung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung / Pre-Notification Fristen Was müssen Sie tun? Zum guten Schluss 36
Inkassovereinbarung Mittels der Lastschriftinkassovereinbarung wird der Einzug von Lastschriften zwischen Zahlungsempfänger (Inkassoeinreicher) und der Bank als erste Inkassostelle in den derzeit vier Lastschriftverfahren geregelt: im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren im Abbuchungsauftragslastschriftverfahren im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Formular Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschriften Dies müssen Sie mit uns vereinbaren. 37
Übersicht Allgemeiner Teil IBAN und BIC SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) SEPA Lastschriften (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschriften (Core) SEPA-Firmen-Lastschriften (B2B) Gläubiger-ID Lastschriftmandate Inkassovereinbarung Wandlung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung / Pre-Notification Fristen Was müssen Sie tun? Zum guten Schluss 38
Die Wandlung der Einzugsermächtigung Das BGH-Urteil vom 20. Juli 2010 Die Umsetzung erfolgte zum 9. Juli 2012! Nach dem Urteil des BGH wurden durch die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (u. a. Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) die bisherigen Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate anerkannt. Voraussetzungen: Einzugsermächtigung muss im Original vorliegen Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen informieren Inhalt Wandlungsschreiben: Gläubiger-ID Mandatsreferenznummer Beginn des ersten Einzugs 39
Wandlungsschreiben Das Wandlungsschreiben hat schriftlich (Brief) zu erfolgen oder im Verwendungszweck des letzten Einzugs im Einzugsermächtigungsverfahren, z.b. : Rechnung IV / 2013 Ihre Einzugsermächtigung nutzen wir künftig als SEPA- Lastschriftmandat Unsere Gläubiger-ID DE 03 KD1 01234567890 Ihre Mandatsreferenznr. 456MaxMustermann Die erste Belastung Ihrer Quartalsrechnung auf Basis des Mandats erfolgt am 25.03.2014 40
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Mandatsreferenznummer Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer = eindeutige Identifizierung eines SEPA-Mandats. Kann vom Lastschrifteinreicher individuell definiert werden. Länge max. 35 Stellen (Sonderzeichen erlaubt) Vorschläge zu evtl. Bezügen Kundennummer >>> 4711 Name des Kunden >>> Max Mustermann Datum der Kundenbeziehung >>> 25.10.1895 Bereich / Produkt / Name >>> Südwest/Rolltore/Mustermann Konto des Zahlungspflichtigen >>> DE6576069602005968 42
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Vorankündigung (Pre-Notification) Vor dem ersten Einzug ist der Zahlungspflichtige per Rechnung, Vertrag, Avis, letzten LS-Einzug) schriftlich zu informieren = Pre-Notification Pflichtangaben: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers Mandatsreferenznummer Zahlungsbetrag Fälligkeitsdatum IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen 44
Vorankündigung (Pre-Notification) Wiederkehrende Zahlungen kann man auch als periodische Zeitangabe angeben. wird jährlich zum 01.02. abgebucht. wird zum 15. jeden Monats abgebucht (ist der 15. ein Feiertag oder Sonntag, so wird die Ausführung am darauf folgenden Geschäftstag stattfinden Bei Änderungen (z.b. Betrag, Gläubiger-ID, Kontoverbindung etc.) ist eine nochmalige Pre-Notification bzw. Mandat erforderlich. Die Vorankündigung muss mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum erfolgen. 45
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Fristen Vorankündigung spätestens 14 Tage vor Fälligkeitstag Erst- und Einmallastschrift Basis Firmen Folgelastschriften Basis Firmen 6 Tage vor Fälligkeit = Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Bank des Zahlungspflichtigen) 2 Tage vor Fälligkeit 3 Tage vor Fälligkeit = Vorlagetermin bei der Zahlstelle (Bank des Zahlungspflichtigen) 2 Tage vor Fälligkeit 47
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WICHTIG Ab 01.02.2014 gibt es keine beleghaften Lastschriften mehr!! Dies sind auch USB-Sticks, Disketten, CD-Roms (auch für Überweisungen)! Es gibt auch keine Zahlscheine mehr. 49
Was müssen Sie tun? Übersicht Checkliste / Maßnahmenplan erstellen Verantwortlichkeiten definieren Wer macht was EDV umstellen auf XML (gibt es Einreichungen per USB-Stick, Diskette, Zahlschein) DTAUS geht nicht mehr Gläubiger-ID einholen und in die EDV eingeben Inkassovereinbarung bei uns neu abschließen bzw. ändern Analyse wo sind Sie Zahlungspflichtiger oder Zahlungsempfänger? Liegen Original-Einzugsermächtigungen vor? 50
Was müssen Sie tun? Übersicht Mandate einholen und deren Archivierung klären Mandatsreferenznummern-Konzept entwickeln (pro Mandat eine eindeutige Referenznummer) Kunden anschreiben wegen Verfahrenswechsel = Vorankündigung Vorlauffristen der Einzüge beachten Geschäftsprozesse angleichen Formulare besorgen Geschäftsbriefe ändern (IBAN und BIC) 51
Was müssen Sie tun? Detail / Zahlungen Haben wir Abbuchungsaufträge? Werden diese noch benötigt oder kann man auf Einzugsermächtigungen umstellen? Einholung neuer Mandate erforderlich. Haben wir Einzugsermächtigungen im Original vorrätig? Werden diese alle noch benötigt? Evtl. Umwandlungsschreiben oder neue Mandate. Verantwortlich:??? 52
Was müssen Sie tun? Detail / Zahlungen Als Zahlungsempfänger müssen Sie tätig werden und Ihre Partner anschreiben wegen SEPA-Basisund/oder Firmenlastschrift und entsprechende Mandate einholen plus Pre-Notifikation (=Vorabinformation) senden (vor erstem Einzug) Sie werden als Zahlungspflichtiger von Ihren Partnern angeschrieben zwecks Umstellung auf SEPA Verantwortlich:??? 53
Was müssen Sie tun? Detail / Zahlungen Ab wann möchten Sie Ihren Zahlungsverkehr mit IBAN und BIC abwickeln Verantwortlich:??? Inkassovereinbarung mit Bank ändern bzw. neu abschließen 54
Was müssen Sie tun? Mandate Ein Mandats-Referenz-Konzept muss entwickelt werden (= Schuldneridentifikation) Als ZE sind Sie verpflichtet die Mandate im Original aufzubewahren Verantwortlich für Mandatsverwaltung:?? Mandatseinholung / Ausstellung der Formulare (für Umstellung):?? Archivierung der Mandate und Prenotifications:?? Verwahrort:?? 55
Was müssen Sie tun? Unterlagen / Formulare Mandat Pre-Notification Umstellungsschreiben Verantwortlich für Musterformulare:??? Geschäftsbriefe 56
Was müssen Sie tun Zahlungspflichtiger Annahme Mandat (Unterschrift) Wenn Sie Zahlungspflichtiger einer SEPA-Firmen-LS sind, müssen Sie Mandat bei uns abgeben, wir geben es in unsere EDV ein Zahlungsempfänger Gläubiger-ID Mandat Inkassovereinbarung Pre-Notification (ü. Verfahrenswechsel und Mandatsreferenz) 57
Übersicht Allgemeiner Teil IBAN und BIC SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) SEPA Lastschriften (SEPA Direct Debit) SEPA-Basis-Lastschriften (Core) SEPA-Firmen-Lastschriften (B2B) Gläubiger-ID Lastschriftmandate Inkassovereinbarung Wandlung der Einzugsermächtigung Mandatsreferenznummer Vorankündigung / Pre-Notification Fristen Was müssen Sie tun? Zum guten Schluss 58
Unsere Homepage Link auf Deutsche Bundesbank-> Gläubiger-ID Beantragung IBAN-Konverter Allgemeine Hinweise und Erklärungen zum Thema, z.b. Glossar Checkliste SEPA-Navigator Musterformulare über Anfrage SEPA > an Sie per E-Mail 59
Zum guten Schluss Musterformulare auf unserer Homepage Beispielschreiben zur Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-LS-Verfahren (mit und ohne Einbindung einer Pre-Notification) SEPA-Lastschriftmandat einmalige od. wiederkehrende Zahlung abweichender Schuldner Spätere Mitteilung der Mandatsreferenz Als Bestandteil eines Vertrages (z.b. Abo) Als Bestandteil eines Versicherungsantrags SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Siehe oben 60
Zum guten Schluss Musterformulare Produktmerkmale SEPA-Basis-LS (SEPA Core Direct Debit = SDD Core) vs. Einzugsermächtigung Produktmerkmale SEPA-Firmen-LS (SEPA B2B Direct Debit = SDD B2B) vs. Abbuchungsauftrag Checkliste für Firmenkunden IBAN-Übersicht 61
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Spaß mit SEPA 62