ANLAGE 1 ABWÄGUNGSVORSCHLAG

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Transkript:

ANLAGE 1 ABWÄGUNGSVORSCHLAG zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vom 27.07.2015 bis 27.08.2015 (nach 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 17.07.2015 bis 21.08.2015 (nach 4 (2) BauGB) lfd. NAME/Behörde/sonst. Träger Nr. öffentlicher Belange 1 Landratsamt Schwäbisch Hall 13.08.2015 Untere Naturschutzbehörde Äußerung, Erörterung und Stellungnahme Dem Vorhaben wird zugestimmt. Eschen (Fraxinus excelsior) dürfen abweichend von der vorgelegten Pflanzenverwendungsliste - nicht als Ausgleichsmaßnahmen gepflanzt werden. Behandlungs-/ Beschlussvorschlag Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung weist einen nicht ausgeglichenen Eingriff für das Schutzgut Boden auf, der monetär ausgeglichen werden soll (-12.133,33 P oder - 3.609,67 ). Wir bitten die Stadt Schwäbisch Hall darum, hier einen öffentlich-rechtlichen Vertrag aufzusetzen, in dem Näheres bzgl. der Umsetzung des Ausgleichs mit dem Landratsamt vereinbart wird. Der notwendige Ausgleich wird sowohl in einem städtebaulichen, als auch öffentlich-rechtlichen Vertrag vor Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans geregelt. Untere Immissionsschutzbehörde Keine Bedenken oder Anregungen. Untere Wasserbehörde Gegen den o. a. Bebauungsplan bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Untere Vermessungsbehörde Keine Bedenken oder Anregungen. Amt für Straßenbau und Nahverkehr Von Seiten der ÖPNV-Haltestellen sind lt. den Planungen soweit ersichtlich keine Veränderungen geplant. Die Haltestelle auf der Seite der Schule muss wegen der geänderten Einfahrtssituation zum Schulparkplatz Richtung Süden, vor das Baufeld der 1

Wünschenswert wäre aus unserer Sicht ein schöneres Wartehäuschen für die Haltestelle "Waldorfschule", aus Glas, und optimal auf beiden Straßenseiten. Turnhalle verlegt werden. Der neue Standort des Buswartehäuschens auf dem Grundstück der Freien Waldorfschule wird im städtebaulichen Vertrag gesichert. Die Ausgestaltung von Buswartehäuschen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist bereits ein neues durch eine Stiftung finanziertes Buswartehäuschen aufgestellt worden. Untere Gesundheitsbehörde Keine Bedenken oder Anregungen 2 Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken 17.08.2015 3 Bauernverband Schwäbisch Hall Hohenlohe Rems e. V. 20.07.2015 4 Kreisverkehr Schwäbisch Hall GmbH 23.07.2015 unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 17. Juli 2015 wird mitgeteilt, dass seitens der IHK keine Anregungen oder Bedenken bestehen. Gegen die Planung bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. 2

5 Netze BW GmbH 27.07.2015 Es gilt weiterhin unsere Stellungnahme vom 22.04.2015, die ich Ihnen per email zugeschickt hatte und wie folgt lautete. Von Seiten der ÖPNV-Haltestellen sind lt. den Planungen soweit ersichtlich keine Veränderungen geplant. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht ein schöneres Wartehäuschen für die Haltestelle Waldorfschule, aus Glas, und optimal auf beiden Straßenseiten. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Teurershof Erweiterung Waldorfschule unterhalten bzw. planen wir keine elektrischen Anlagen. Wir haben daher zum Bebauungsplan keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Die Haltestelle auf der Seite der Schule muss wegen der geänderten Einfahrtssituation zum Schulparkplatz Richtung Süden, vor das Baufeld der Turnhalle verlegt werden. Der neue Standort des Buswartehäuschens auf dem Grundstück der Freien Waldorfschule wird im städtebaulichen Vertrag gesichert. Die Ausgestaltung von Buswartehäuschen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist bereits ein neues durch eine Stiftung finanziertes Buswartehäuschen aufgestellt worden. 3

6 Handwerkskammer Heilbronn- Franken 20.07.2015 7 Deutsche Telekom Technik GmbH 27.07.2015 gegen den im Betreff genannten Bebauungsplan werden von Seiten der Handwerkskammer keine Bedenken erhoben. Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Der Bestand und der Betrieb der TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Wir bitten die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut zu bewirken: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nutzungsbeschränkung. Gem. Lageplan der Telekom vom 08.04.2015 befinden sich im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Telekommunikationslinien, jedoch nicht im Bereich der Baufenster. Im Planteil zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde bereits das Leitungsrecht aufgenommen. Die im Planbereich vorhandenen 4

8 Stadtbetriebe Schwäbisch Hall Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 20.08.2015 Telekommunikationslinien der Telekom können nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenund Zeitaufwand verlegt werden. Wir fordern daher, die Baumaßnahme so mit uns abzustimmen, dass Veränderungen oder Verlegungen der Telekommunikationslinien vermieden werden. Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Abzweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten werden, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit Kabeleinziehfahrzeugen angefahren werden können. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom zu informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Die vorliegenden Unterlagen enthalten keinen 5

9 Regionalverband Heilbronn- Franken 06.08.2015 10 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 20.07.2015 Entwässerungsplan. Eine abschließende Beurteilung ist erst nach Vorlage aller Planungsunterlagen möglich. Gegen die Planungsabsicht einer Erweiterung einer Waldorfschule im Norden der Siedlungsflächen von Schwäbisch Hall-Teurershof werden aus regionalplanerischer Sicht weiterhin keine Bedenken erhoben. Nach den mit vorliegenden Unterlagen gehe ich davon aus, dass die baulichen Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte diese Höhe (30 m über Grund) überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung nochmals zur Prüfung zuzuleiten. Bei der o. a. Maßnahme bestehen seitens der Bundeswehr keine Bedenken. Auf eine weitere Beteiligung am Verfahren kann verzichtet werden. Die Entwässerung wird im Zuge der Genehmigungsplanung mit dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung abgestimmt. 6

11 Vermögen und Bau Baden- Württemberg Amt Heilbronn 23.07.2015 12 Unitymedia BW GmbH 28.07.2015 13 Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH 27.04.2015 der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden- Württemberg Amt Heilbronn hat den im Bezug genannten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan geprüft und äußert zu der Aufstellung keine Bedenken oder Anregungen. Planungen des Landesbetriebes Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Heilbronn - und landeseigene Grundstücke des Landes Baden- Württemberg (Liegenschaftsverwaltung) sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Zum o. a. Bauvorhaben haben wir bereits mit Schreiben vom 16.04.2015 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. bezüglich des Bebauungsplanentwurfs bestehen seitens der Stadtwerke Schwäbisch Hall keine Bedenken. Derzeit befinden sich noch Medienleitungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall im Baufeld, diese müssen zwingend vor Baubeginn umverlegt werden. Leitungen für Strom liegen im Bereich des Baufensters für Kinderkrippe und Kindergarten und müssen für das Projekt Kindergarten verlegt werden. 7

Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Ihnen vorliegende Stellungnahme vom 27.04.2015. Wir gehen davon aus, dass die Ausschreibung und Vergabe der für die Leitungsverlegung erforderlichen Tiefbauleistungen gemeinsam mit dieser Baumaßnahme erfolgt und bitten um entsprechende Berücksichtigung. Als Ansprechpartner von Seiten der Stadtwerke Schwäbisch Hall benennen wir Herrn Fink, Telefon 0791/401-313. Keine Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Teurershof Erweiterung Waldorfschule gingen von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein: - Regierungspräsidium Stuttgart - EnBW Regional AG - Katholisches Dekanatsamt - Feuerwehr - csg GmbH (ehem. zuständig: Deutsche Post Bauen GmbH) - Evangelisches Dekanatsamt Von Seiten der Öffentlichkeit sind im Zuge der Öffentlichen Auslegung gem. 3 (2) keine Äußerungen, Erörterungen und sonstigen Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Teurershof Erweiterung Waldorfschule eingegangen. 8

Aufstellung: Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. Teurerweg 2 74523 Schwäbisch Hall Schwäbisch Hall, den 09.09.2015 Unterschrift ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bearbeitung: Kuhn Architekten Weilertor 6 74523 Schwäbisch Hall Schwäbisch Hall, den 09.09.2015 Unterschrift 9