Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB

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1 Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Südöstlich Bahnlinie zwischen Julius-Bausch-Straße und Kocher Im Planbereich 07-01, Plan Nr /2 Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben,: Lfd. Behörde/Träger öffentlicher Belange Nr. Schreiben vom Anregung 1 Regierungspräsidium Stuttgart nein Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur 2 Stadt Aalen ja Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung 3 Stadtwerke Aalen ja 4 Landratsamt Ostalbkreis ja 5 Regionalverband Ostwürttemberg nein 6 LNV Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg nein e.v. 7 Gemeinde Essingen nein 8 Polizeipräsidium Aalen nein 9 Eisenbahn-Bundesamt nein 10 OVA Omnibus-Verkehr Aalen nein 11 IHK Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg nein 12 Handwerkskammer Ulm nein Stand LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Seite 1

2 1 Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur Schreiben vom Stadt Aalen Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung Schreiben vom Das Regierungspräsidium Stuttgart nimmt als höhere Raumordnungsbehörde zu der o.g. Planung wie folgt Stellung: Aus raumordnerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Planung. Anmerkung: Referat 86 - Denkmalpflege - meldet Fehlanzeige. Hinweis: Wir bitten künftig - soweit nicht bereits geschehen - um Beachtung des RVP-Erlasses vom mit jeweils aktuellem Formblatt zur "Beteiligung in Bauleitplanverfahren" blpverf.pdf Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird gemäß 26 Abs. 3 LplG gebeten, dem Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des Planes eine Mehrfertigung davon - soweit möglich auch in digitalisierter Form - im Originalmaßstab zugehen zu lassen. Das Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, erhebt gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf keine grundsätzlichen verkehrlichen Bedenken. Es erfolgen jedoch folgende Hinweise: 1. Es wird davon ausgegangen, dass der neue Kreuzungsbereich Julius-Bausch- Straße/Obere Bahnstraße/Neue Zufahrt Kaufland gemäß den mit dem städtischen Tiefbauamt und der Verkehrsbehörde abgestimmten Plänen und der abgestimmten Signalisierung ausgebaut bzw. umgestaltet wird. 2. Nach wie vor ist die Straßenverkehrsbehörde der Meinung, dass eine zusätzliche Anbindung an die Wilhelm-Merz-Straße wünschenswert wäre, weil dadurch eine dezentrale Zu- und Abfahrt erreicht werden könnte. (siehe auch gemeinsame Stellungnahme von Verkehrsbehörde und Tiefbauamt vom ) Der Hinweis wird berücksichtigt. Das Regierungspräsidium erhält nach Inkrafttreten des Bebauungsplans eine Mehrfertigung des Bebauungsplans, auch in digitaler Form. 1. Der Umbau des Kreuzungsbereichs erfolgt in enger Abstimmung mit dem städtischen Tiefbauamt und der Verkehrsbehörde. 2. Eine zusätzliche Anbindung an die Wilhelm-Merz-Straße würde eine Einschränkung beim Ausbau des Kocherufers und der geplanten Fuß- und Radwegevernetzung entlang des Kocherufers bedeuten. Weshalb kein Kraftfahrzeugverkehr mit Anbindung an die Wilhelm-Merz-Straße geplant ist. Dem Umweltverbund wird an dieser Stelle Vorrang gegeben. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Seite 2

3 3 Stadtwerke Aalen Schreiben vom Landratsamt Ostalbkreis Schreiben vom vielen Dank für die Beteiligung am Umlaufverfahren. Folgende Punkte sind bei der weiteren Planung zu beachten: Im Zuge der Bebauungsplan-Entwicklung fanden mehrere Gespräche mit den Verantwortlichen von Kaufland, der Stadt Aalen und den Stadtwerken Aalen statt. Ziel war die Sicherung des vorhandenen Leitungsbestandes Gas- Wasser und Strom der Stadtwerke Aalen, der sich auf dem Gelände von Kaufland befindet und der durch die geplante Neubebauung umverlegt werden muss. Für diesen Leitungsbestand sind im vorliegenden Bebauungsplan Leitungsrechte (LR) eingetragen. Diese sind für die geplante Leitungsverlegung ausreichend. Auf Wunsch von Kaufland wurde eine Verkleinerung dieser LR von den Stadtwerken Aalen geprüft. Im beiliegenden Plan ist der Vorschlag von Kaufland (grün) eingezeichnet. Dieses von Kaufland vorgeschlagenes LR ist allerdings nicht ausreichend für die geplante Umverlegung der Leitungen. Im Bereich des geplanten Fluchtbalkons musste es daher um eine (braun) ein- gezeichnete Fläche erweitert werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die grüne und braune Fläche zusammen als LR für die Stadtwerke Aalen benötigt wird. Diese Flächen sind allerdings etwas kleiner, als das im vorliegenden Bebauungsplan eingetragene LR. Wir bitten Sie dies im Bebauungsplan zu Gunsten des Kauflands zu ändern. Die Versorgung für das geplante Bauvorhaben aus dem Leitungsnetz der Stadtwerke Aalen ist gesichert. Die Löschwasserversorgung ist bis 192 m 3 gesichert. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. zu o. g. Bebauungsplan teilen wir nachstehende Anregungen und Informationen mit, die für die Ermittlung der Bewertung des Abwägungsmaterials und für die Umweltprüfung zweckdienlich sind: Das Leitungsrecht wird wie vorgeschlagen auf das erforderliche Maß reduziert und die Planzeichnung angepasst. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Seite 3

4 Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsicht (Frau Wurmbrand, Tel / ) Die Stadt Aalen plant für die Neuerrichtung des Warenhauses Kaufland die planungsrechtlichen Voraussetzungen nach zeitgemäßen Standards zu schaffen. Die Planfläche soll im Bereich des Einkaufszentrums als Sondergebiet ausgewiesen werden. Entlang des Kochers soll eine Fläche für Verkehrsgrün mit einem Radweg festgesetzt werden. Die Anbindung an die öffentlichen Erschließungsstraßen für den Kundenverkehr, sowie die Anlieferung sollen ausschließlich auf die Julius-Bausch-Straße konzentriert werden. Laut Beschreibung wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, in der maßgebende Schallquellen, wie der Anlagenlärm, die Haustechnik und sämtliche Fahrzeugfrequentierungen berücksichtigt wurden. Ausgegangen wurde dabei von einer intensiven Auslastung des Betriebs. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen. Wir unterstreichen den Gedanken, den Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Immissionsrichtwerte über ein Gutachten im Baugenehmigungsverfahren erfolgen zu lassen. Vor allen Dingen gegenüber den Anwohnern die in der Nähe der Anlieferung wohnen. Bei plan- und beschreibungsgemäßer Ausführung des Vorhabens bestehen daher von Seiten der Gewerbeaufsicht keine Bedenken. Geschäftsbereich Wasserwirtschaft (Frau Seifert, Tel / ) Abwasserbeseitigung Die Lage des Planbereichs unmittelbar am Kocher ermöglicht die Entwässerung im modifizierten Mischsystem, das mit den Elementen der naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung gewährleisten kann. Bei der geplanten extensiven Dachbegrünung mit einer Mindestsubstratstärke von 10 cm ist vor der Einleitung in den Kocher Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht Gewerbeaufsicht Der Nachweis zur Einhaltung der gesetzlichen Immissionsrichtwerte wird wie vorgeschlagen im Baugenehmigungsverfahren geführt. Geschäftsbereich Wasserwirtschaft Abwasserbeseitigung LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Seite 4

5 keine weitere Pufferung erforderlich. Eine Ableitung von Dachwasser zur Ortskanalisation sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Behandlungsbedürftiges Oberflächenwasser der Fahr-, Hof- und Umschlagflächen ist dagegen zusammen mit dem Schmutzwasser zur städtischen Mischwasserkanalisation abzuleiten. Oberirdische Gewässer einschließlich Gewässerbau und Hochwasserschutz Dem Bebauungsplan wird fachlich zugestimmt. Wasserversorgung einschließlich Wasserschutzgebiete Dem Bebauungsplan wird fachlich zugestimmt. Altlasten und Bodenschutz Im Planbereich sind im Bodenschutz- und Altlastenkataster keine Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Geschäftsbereich Gesundheit (Herr Hollenbenders, Tel / ) Gegen den o. g. Bebauungsplan werden keine grundsätzlichen Einwände vorgebracht. Oberirdische Gewässer einschließlich Gewässerbau und Hochwasserschutz Wasserversorgung einschließlich Wasserschutzgebiete Altlasten und Bodenschutz Geschäftsbereich Gesundheit Entsprechend der Lärmimmissionsprognose der BS Ingenieure Schäfer und Schröder, müssen bei einer Nachtandienung bauliche und ggfs. organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um eine Immissionsverträglichkeit in der Nachbarschaft zu gewährleisten. Geschäftsbereich Naturschutz (Frau Kosak, Tel / ) Die artenschutzrechtlichen Belange wurden ausführlich und nachvollziehbar berücksichtigt. Zur Ermittlung möglicher artenschutzrechtlicher Verbotstatbeständen erfolgte eine Habitatpotentialanalyse. Bei Beachtung bzw. Umsetzung der vom Gutachter beschriebenen Vermeidungs-/Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen (vgl. Begründung S ) können Verbotstatbestände nach 44 Abs.1 BNatSchG ausgeschlossen werden. Geschäftsbereich Naturschutz LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Seite 5

6 5 Regionalverband Ostwürttemberg Schreiben vom LNV Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.v. Schreiben vom Gemeinde Essingen Schreiben vom Polizeipräsidium Aalen Schreiben vom Eisenbahn-Bundesamt Schreiben vom Der Regionalverband Ostwürttemberg hat dazu keine regionalplanerischen Anmerkungen und Bedenken. Die vorliegende Stellungnahme ist eine gemeinsame Stellungnahme der nach dem Naturschutzgesetz anerkannten Umweltverbände des Ostalbkreises. Gegen o.g. Vorhaben bestehen seitens des Landesnaturschutzverbandes/Arbeitskreis Naturschutz Ostalbkreis (ANO) keine Bedenken. Die in den Potenzialanalysen vorgeschlagenen vorbeugenden Maßnahmen halten wir für sinnvoll. Seitens der Gemeinde Essingen werden keine Anregungen zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans vorgebracht. Darüber hinaus teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Informationen, die für die Ermittlung der Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, zur Verfügung stellen können. Bezüglich des o.g. Bebauungsplanentwurfes bestehen aus Sicht des Polizeipräsidiums Aalen keine Einwände. Das Eisenbahn-Bundesamt ist die zuständige Planfeststellungsbehörde für die Betriebsanlagen und die Bahnstromfernleitungen (Eisenbahninfrastruktur) der Eisenbahnen des Bundes. Es prüft als Träger öffentlicher Belange, ob die zur Stellungnahme vorgelegten Planungen bzw. Vorhaben die Aufgaben nach 3 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz - BEWG) berühren. Von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplanentwurf "Südöstlich Bahnlinie". Ich weise jedoch darauf hin, dass Flächen einer Eisenbahn des Bundes nicht überplant werden dürfen. Um solche Flächen handelt es sich, wenn Grundstücke von einer Entscheidung gemäß 18 AEG erfasst worden sind, Durch den Bebauungsplan werden keine Flächen einer Eisenbahn des Bundes überplant LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Seite 6

7 das planfestgestellte Vorhaben verwirklicht worden ist, die Grundstücke für Bahnbetriebszwecke tatsächlich in Dienst genommen worden sind. Aus diesem Grund sind diese Flächen aufgrund des Fachplanungsprivilegs aus 18 AEG i.v.m. 38 BauGB der kommunalen Planungshoheit entzogen, solange sie nicht gemäß 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden sind. 10 OVA Omnibus-Verkehr Aalen Schreiben vom Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes erheben wir keine Einwände. Im direkten Umfeld des Bebauungsareals befinden sich in der Wilhelm-Merz-Str. und in der Oberen Bahnstr. je 2 gegenüberliegende Haltestellen für die Linien Richtung Unterkochen sowie Zochental/Triumphstadt und Essingen. Zur Aufrechterhaltung unserer Streckenführung müssen die genannten Straßen während der Baumaßnahme befahrbar bleiben. Die Befahrbarkeit in der Regel der Streckenführung während der Baumaßnahme wird gewährleistet. 11 IHK Industrie- und Handelskammer Ostwürttemberg Schreiben vom Handwerkskammer Ulm Schreiben vom Anhand der uns vorgelegten Unterlagen begrüßen wir die Planungen mit denen der bereits bestehende Nahversorgungsstandort langfristig gesichert werden soll. Besonders die Nähe des Standorts zur Aalener Innenstadt sehen wir für alle Seiten positiv und vorteilhaft. Auch die weiteren Planungen hinsichtlich einer neuen Verkehrserschließung inklusive neuer Geh- und Radwege werden von uns ausdrücklich positiv gesehen. Insgesamt gesehen befürwortet die IHK Ostwürttemberg also die Planungen und hat keinerlei Bedenken gegen das Vorhaben. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Die Handwerkskammer Ulm hat zum aktuellen Verfahrensstand keine Bedenken und Anregungen vorzutragen. LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Seite 7

8 1 LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH Seite 7

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