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Transkript:

Sanierung Leer-Weststadt Runder Tisch Sitzung am 30. Oktober 2018, von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr, im Festsaal des Rathauses Protokoll-Entwurf Vorstand Runder Tisch: Herr Kräussl-Pustelnik (Vorstandssprecher) Herr Weßels Herr Frey Herr Akkermann Frau Klausing Anwesende Stadt Leer/Sanierungsmanagement/Stadtwerke Leer AöR: Herr Schoch (Stadt Leer) Frau Strack (re.urban) Herr Tautz (GFS) Frau Bruns (GFS) Frau Kütemeier (GFS/Protokollführerin) Herr Horst (Stadtwerke Leer AöR) Herr Felgenträger (Stadtwerke Leer AöR) Teilnehmer: Siehe beiliegende Teilnehmerliste 1. Begrüßung Herr Kräussl-Pustelnik eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. 2. Protokoll der letzten Sitzung Anmerkung: Es ist in dem Protokoll nicht darauf eingegangen worden, wie der zukünftige Wohnraumbedarf in der Stadt Leer aussieht. Herr Kräussl-Pustelnik schlägt vor, das Thema als Punkt in der Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen und zu besprechen. Das Protokoll wird bei mehreren Enthaltungen genehmigt. 3. Bericht des Vorstandes Herr Kräussl-Pustelnik berichtet, dass sich der Vorstand des Runden Tisches zur Vorbereitung der Tagesordnung getroffen hat. Im Rahmen der Sitzung soll insbesondere der letzte offene Punkt zur baulichen Entwicklung erörtert werden (Regelung der max. Gebäudetiefe) und mit dem Thema Erschließung und Verkehr begonnen werden. 4. Diskussion des Rahmenplan-Entwurfes 4.1 Städtebauliche Leitlinie / bauliche Entwicklung Herr Kräussl-Pustelnik erinnert an den bisherigen Diskussionsstand und erläutert kurz den Vorschlag des Sanierungsmanagements zu den Regelungen der maximalen Gebäudetiefe. 1

Sanierung Leer-Weststadt Er liest ein Schreiben vor, in dem ein Eigentümer darauf hinweist, dass bei einem solchen Beschluss sein Grundstück nicht bebaut werden könnte, obwohl das Grundstück als Baugrundstück erworben wurde und die entsprechenden Versorgungsanschlüsse vorhanden sind. Frau Boekhoff betrachtet dies als Einzelfall und betont, dass rückwärtige Bebauung sehr viel Verlust an Lebensqualität bedeutet. Die beiden Varianten 15 Meter oder 20 Meter maximale Gebäudetiefe ausgehend von der Baulinie werden intensiv diskutiert. Herr Kräussl-Pustelnik betont, dass eine 20m Regelung Rahmenbedingungen für mehr Wohnraum schafft und mehr bebaubare Fläche durchaus eine Werterhöhung des Grundstückes bedeuten kann. Regelungen: Maximale Gebäudetiefe Folgende Vorschläge wurden bei drei Gegenstimmen angenommen: Regelungen zur maximalen Gebäudetiefe gelten für die Bereiche mit I geschossiger und II geschossiger Bauweise Festlegung einer maximalen Gebäudetiefe zur Wahrung der Gartenqualität sinnvoll Viele Grundstücke über 40 m tief (z.b. in der Hajo-Unken-Straße, in der Edzardstraße und im Conrebbersweg) Grundstückstiefen unter 30 m sind die Ausnahme (z.b. Fletumer Straße 5 19 (ca. 25 m) und Burfehner Weg 102 106 (teilweise nur 20 m) Option 1: 15,0 m Auf vielen Grundstücken wird der Bestand eingeschränkt Anbauten an den Bestand kaum möglich Sicherung sehr tiefer Gartenflächen (in vielen Fällen über 20 m) 4.2 Städtebauliche Leitlinie / Erschließung - Verkehr / Technischer Bedarf - Kanalisation Herr Kräussl-Pustelnik begrüßt die Herren Horst und Felgenträger als Referenten für die Erläuterung des technischen Bedarfs der Kanalisation in dem Stadtviertel. Herr Felgenträger stellt zunächst die Aufgaben der Stadtwerke Leer vor. Neben Aufgaben wie Trinkwasserversorgung, städtische Dienstleistungen und Hafenbetrieb ist die Aufgabe der Stadtentwässerung Arbeitsfeld der Stadtwerke. Herr Felgenträger und Herr Horst erläutern anhand der Präsentation die Planungen für die Kanalisation in der Weststadt, die eine Ausweitung des Trennsystems zu Ziel haben. Nachdem Herr Felgenträger die technische Seite der Kanalisation erklärt hat, berichtet Herr Horst über die Kapazität des Systems bei Starkregenereignisse und Maßnahmen, die eine Überschwemmung im Stadtgebiet vorbeugen. Ziel sei es, Leer klimafest zu gestalten. Mögliche Maßnahmen sind z.b. Schaffung von Stauraum in öffentlichem Bereich, Integration von Wasserbau in die Gestaltung von Plätzen und Straßen, Förderung von Versickerung vor Ort, Ableitung von Regenwasser in Grünflächen und vieles Mehr. Auch Bewegungsflächen könnten als Rückhaltebecken genutzt werden. Eine Förderung der Versickerung des Oberflächenwassers vor Ort kann auch durch eine Entsiegelung von Parkplatzflächen oder durch Pflasterung mit breiten Fugen erreicht werden. 2

Sanierung Leer-Weststadt Weitere schützende Maßnahmen gegen Oberflächenwasser können dezentral durch die Eigentümer vorgenommen werden, wie z.b. Entsiegelung von Auffahrten, das Errichten von Überschwemmungsstufen oder Rückhalteflächen auf den Grundstücken oder Gründächer. Die Informationen wurden zur Kenntnis genommen. Es waren keine Beschlüsse erforderlich. Frau Daun stellt die Frage nach der Kapazität des Systems. Herr Felgenträger erklärt, dass bei der ursprünglichen Musterberechnung einer Versiegelung in Höhe von 40 % zu Grunde gelegt wurde, bei der zweiten Berechnung ein Versiegelungsgrad von 45 %. Aus den derzeit gültigen Bebauungsplänen ergebe sich ein Versiegelungsgrad in Höhe von 30 35 %. Aufgrund von stärker werdenden Starkregen und zusätzlichen Flächenentwicklungen sei jedoch möglich, dass die Kapazitäten der Regenrückhaltebecken nicht für alle Flächen ausreichen, in denen das Trennsystem eingerichtet werden soll. Es muss dann Regenrückhaltung im Zusammenhang von Neubauvorhaben auf den Grundstücken erfolgen. Herr Horst betont, dass die Kapazitäten des Systems durch alternative Lösungen wie dezentrale Rückhaltemöglichkeiten im öffentlichen und privaten Bereich entlastet werden können. Aus Sicht von Herrn Tautz ist es sinnvoll, dies in die Sanierungsziele aufzunehmen. 5. Verschiedenes Herr Kräussl-Pustelnik hält fest, dass für die nächste Sitzung die Tagesordnung durch den Vorstand diskutiert und abgestimmt wird. Herr Tautz berichtet, dass das Sanierungsbüro umgezogen ist, die neue Adresse ist die frühere Hausmeisterwohnung der Plytenbergschule / Eingang Pastorenkamp. Ubbo-Emmius-Straße 54 26789 Leer Öffnungszeiten: Dienstag Mittwoch Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Herr Kräussl-Pustelnik schließt die Sitzung um 21.00 Uhr 6. Termine Runder Tisch: 27.11.2018, 19.30 Uhr Sanierungskommission: 6.11.2018 um 19.30 Uhr 3

Runder Tisch Leer Weststadt 30.10.2018 Herzlich willkommen Leer Weststadt 1

Tagesordnung (1) Begrüßung (2) Protokoll der letzten Sitzung (3) Bericht des Vorstands (4) Diskussion des Rahmenplan-Entwurfes (4.1) Städtebauliche Leitlinie (5) Verschiedenes (6) Termine Erschließung / Verkehr Leer Weststadt 2

Geltungsbereich Leer Weststadt Geltungsbereich 3

Ziele Ziel ist die Entwicklung von Standards für die Nachverdichtung und den Umgang mit Bauanträgen vor Fertigstellung der Bebauungspläne im Sanierungsgebiet. Leitbild ist eine städtebaulich und nachbarschaftlich verträgliche Nachverdichtung in Anlehnung an den umgebenden Bestand. Diese kann durch Anbauten, Neubauten und zusätzliche Gebäude auf dem Grundstück erfolgen, soll sich aber an den Bedingungen in dem jeweiligen Straßenzug orientieren. Ausgeschlossen werden ortsuntypische und nicht in das Straßenbild passende Bauformen Ziele Leer Weststadt 4

Ziele Bestimmte moderne bzw. pseudomoderne Bauformen, die nicht in den städtebaulichen Zusammenhang der Leeraner Weststadt passen, werden ausgeschlossen. Dazu gehören z.b. Toskanavillen, Nur-Dach-Häuser, Bauhausarchitektur und ähnliche Formen. Ziele Leer Weststadt 5

Ziele Es soll verhindert werden, dass nicht zueinander passende Bauformen in direkter Nachbarschaft entstehen. Bsp.: Dreigeschossiger Neubau neben einem bestehenden Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus in einer Straße mit Siedlerhäuschen X X Ziele Leer Weststadt 6

Bauformen Die Leeraner Weststadt ist von städtebaulicher Vielfalt dabei aber keineswegs von städtebaulicher Beliebigkeit geprägt. Diese Vielfalt soll erhalten und bewahrt werden, ohne dabei das Quartier einer Beliebigkeit preiszugeben. Die bestimmenden Bauformen in der Weststadt sind: I Geschossige Bauweise II Geschossige Bauweise Gebäude mit gemischten Nutzungen Geschosswohnungsbauten Alle vier Haupttypologien unterscheiden sich erheblich voneinander, folgen in sich aber mehreren Gestaltungsregeln. Diese Gestaltungsregeln sollen auch für Anbauten, Umbauten und Neubauten die in Zukunft vorgenommen werden gelten. Bauformen Leer Weststadt 7

Bauformen I Geschossige Bauweise II Geschossige Bauweise Mischnutzungen Geschosswohnungsbauten Bauformen Leer Weststadt 8

Beschluss Runder Tisch vom 26.06.2018, geändert am 25.09.2018 Leer Weststadt Bauformen 9

Regelungen Geregelt wird die Geschossigkeit (Vollgeschosse und Dachgeschosse), Dachformen, Traufhöhen, Firsthöhen, Dachneigungen und die Anzahl der Wohneinheiten der Gebäude entsprechend ihrer Eingruppierung. Regelungen Leer Weststadt 10

Hinweise: - Es ergeben sich Einschränkungen gegenüber den derzeit gültigen Bebauungsplänen Regelungen Leer Weststadt 11

Regelungen: I Geschossige Bauweise I Vollgeschoss mit ausgebautem Dach (kein Staffelgeschoss) Traufhöhe 2,5 4,0 m Firsthöhe 6,5 10,0 m Dachneigung 30-50 Symmetrisch geneigte Dächer Beschluss Runder Tisch vom 26.06.2018 maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude (eine Wohneinheit pro Doppelhaushälfte) Pro 300 m² Grundstücksfläche nur eine Wohneinheit zulässig Regelungen Leer Weststadt 12

Regelungen: Straßenseitige Bebauungen Regelungen zu straßenseitigen Bebauungen gelten für das gesamte Plangebiet, außer für den Bereich Geschosswohnungsbau Straßenseitig müssen die Baukanten im Straßenzug aufgenommen werden Parallel zur Straßen dürfen die Gebäude maximal 14,0 m breit sein Der seitliche Gebäudeabstand muss mindestens 6,0 m betragen (Niedersächsische Bauordnung) Beschluss Runder Tisch vom 26.06.2018 Hausbreite ca. 9,0 m Hausbreite ca. 10,0 m Regelungen Leer Weststadt 13

Regelungen: Maximale Gebäudetiefe Regelungen zur maximalen Gebäudetiefe gelten für die Bereiche mit I geschossiger und II geschossiger Bauweise Festlegung einer maximalen Gebäudetiefe zur Wahrung der Gartenqualität sinnvoll Viele Grundstücke über 40 m tief (z.b. in der Hajo-Unken-Straße, in der Edzardstraße und im Conrebbersweg) Grundstückstiefen unter 30 m sind die Ausnahme (z.b. Fletumer Straße 5 19 (ca. 25 m) und Burfehner Weg 102 106 (teilweise nur 20 m) Option 1: 15,0 m Auf vielen Grundstücken wird der Bestand eingeschränkt Anbauten an den Bestand kaum möglich Sicherung sehr tiefer Gartenflächen (in vielen Fällen über 20 m) Beschluss Runder Tisch vom 30.10.2018 Option 2: 20,0 m Auf nur wenigen Grundstücken wird der Bestand eingeschränkt Anbauten an das Hauptgebäude sind oft möglich Regelungen Leer Weststadt 14

Regelungen: Maximale Gebäudetiefe Beispielhafte Darstellung im Einzelhausgebiet mit 1 Vollgeschoss Regelungen Leer Weststadt 15

Leer Weststadt Regelungen 16

Regelungen: Rückseitige Bebauungen Regelungen zu rückseitigen Bebauungen gelten für das gesamte Plangebiet, außer für den Bereich Geschosswohnungsbau Abstand zur Erschließungsstraße mindestens 25,0 m Abstand zum straßenseitigen Gebäude mindestens 10,0 m Hinter der straßenseitigen Bebauung liegende Gebäude dürfen breiter als die maximalen 14,0 m sein Hinter der straßenseitigen Bebauung liegende Gebäude sind ausnahmsweise auch mit Flachdächern oder Pultdächern zulässig, solange das Siedlungsbild nicht gestört wird (Staffelgeschosse sind ausgeschlossen) Beschluss Runder Tisch 21.08.2018: keine rückseitige Bebauung Zu Prüfen im Rahmen der B-Plan- Bearbeitung Regelungen Leer Weststadt 17

Regelungen: Rückseitige Bebauungen Beschluss Runder Tisch 21.08.2018: keine rückseitige Bebauung Zu Prüfen im Rahmen der B-Plan- Bearbeitung Beschluss Runder Tisch 30.10.2018: Max. Gebäudetiefe 15 m Regelungen Leer Weststadt 18

Regelung: Fassadenmaterialien Regelungen zu Fassadenmaterialien gelten für das gesamte Plangebiet Nur Ziegel- oder Verblendmauerwerke in roten oder rotbraunen Farbtönen zulässig Beschluss Runder Maximal 20% einer Fassadenseite in anderen Materialien Tisch 21.08.2018 Vorschlag: im Rahmen der Bebauungspläne Umgang mit Werbeanlagen regeln (für Gebäude mit gewerblicher Nutzung) Regelungen Leer Weststadt 19

Regelung: Dachmaterialien Regelungen zu Dachmaterialien gelten für das gesamte Plangebiet Bei geneigten Dächern mit über 20 Neigung: Dachdeckung in roten bis rotbraunen, in Ausnahmefällen auch anthrazitfarbenen, nicht glänzenden Dachziegeln oder Dachbetonsteinen Flache Dächer sind nach Möglichkeit zu begrünen Beschluss Runder Tisch 21.08.2018 mit der in rot dargestellten Ergänzung Regelungen Leer Weststadt 20

Regelungen: II Geschossige Bauweise II Vollgeschosse mit ausgebautem Dach (kein Staffelgeschoss) Traufhöhe 5,5 7,0 m Firsthöhe 8,0 12,5 m Dachneigung 20-50 Symmetrisch geneigte Dächer Beschluss Runder Tisch 21.08.2018 maximal 4 Wohneinheiten pro Gebäude (zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte) pro 200 m² Grundstücksfläche nur eine Wohneinheit zulässig Regelungen Leer Weststadt 21

Regelungen: Mischgebiet Regelungen nur für eine Bautiefe II Vollgeschosse mit ausgebautem Dach (kein Staffelgeschoss) Traufhöhe max. 7,0 m Firsthöhe max. 12,5 m Dachneigung 20-50 Symmetrisch geneigte Dächer Beschluss Runder Tisch 25.09.2018 Im Mischgebiet wird die Anzahl der Wohn- / Nutzungseinheiten pro Gebäude nicht beschränkt. Regelungen Leer Weststadt 22

Regelungen: Geschosswohnungsbau (westlich Hermann-Tempel-Ring) III oder IV Vollgeschosse mit ausgebautem Dach oder zusätzlichem Staffelgeschoss Beschluss Runder Firsthöhe maximal 16,0 m Tisch 25.09.2018 Dachneigung maximal 30 Symmetrisch geneigte Satteldächer oder Flachdächer pro 100 m² Grundstücksfläche nur eine Wohneinheit zulässig Regelungen Leer Weststadt 23

Regelungen: Geschosswohnungsbau (östlich des Hermann-Tempel-Ringes) II oder III Vollgeschosse mit ausgebautem Dach oder zusätzlichem Staffelgeschoss Firsthöhe maximal 13,0 m Beschluss Runder Dachneigung maximal 30 Tisch 25.09.2018 Symmetrisch geneigte Satteldächer oder Flachdächer pro 100 m² Grundstücksfläche nur eine Wohneinheit zulässig Regelungen Leer Weststadt 24

Vorschlag zum Umgang mit stadtbildprägenden Gebäuden im Bereich Heisfelder Straße / Ubbo- Emmius-Str Analyse und Umgang mit: Baudenkmalen Gebäuden aus der historischen Bautradition Leer Weststadt 25

Ubbo-Emmius-Gymnasium (Altbauteil), Baujahr 1909 Baudenkmale Plytenberg-Schule, Baujahr 1952 Heisfelder Straße 73, Spätes 19. Jahrhundert Ubbo-Emmius-Straße 10, Baujahr 1911 Heisfelder Straße 97, Baujahr 1905 Heisfelder Straße 99, Baujahr 1918 Leer Weststadt 26

Umgang mit Baudenkmalen Baudenkmale sind als Gebäude geschützt Der Denkmalschutz bezieht sich aber auch auf die nähere Umgebung, Bauvorhaben sind daher mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen und dürfen die Denkmäler nicht beeinträchtigen! Kennzeichnung der Baudenkmale im Rahmenplan Beschluss Runder Tisch 25.09.2018 Leer Weststadt 27

Gebäude aus der historischen Bautradition Gebäude die nicht denkmalgeschützt sind, aber in den Kategorien: Gebäudetypologie Geschossigkeit und Kubatur Gebäudealter Erhaltungszustand Dach- und Fassadengestaltung Fassadenöffnungen Fassadendetails (Verzierungen) den denkmalgeschützten Gebäuden entsprechen. Die Bewertung erfolgt im Rahmen der baurechtlichen und sanierungsrechtlichen Prüfung von Bauanträgen durch die Verwaltung. Leer Weststadt 28

Beispiele: Gebäude aus der historischen Bautradition Ubbo-Emmius-Straße 14 Ubbo-Emmius-Straße 2 Ubbo-Emmius-Straße 12 (Ehemalige Jüdische Schule) Ubbo-Emmius-Straße 16 & 18 Ubbo-Emmius-Straße 24 & 26 Leer Weststadt 29

Beispiele: Gebäude aus der historischen Bautradition Heisfelder Straße 65 & 67 Heisfelder 75 & 77 Heisfelder Straße 81 Heisfelder 141 & 143 Leer Weststadt 30

Umgang mit Gebäuden aus der historischen Bautradition Eigentümer sind im Rahmen der Sanierung der Weststadt bei der behutsamen und fachgerechten Gebäudesanierung / Gebäuderestaurierung zu unterstützten Bauvorhaben auf angrenzenden Grundstücken sollen sich in Kubatur, Form und Materialität an die Gebäude aus der historischen Bautradition anpassen. Vor Genehmigung ist die Denkmalschutzbehörde einzubinden. Beschluss Runder Tisch 25.09.2018 Leer Weststadt 31

Regelung: Umgang mit Bestand - Ersatzbauten Die aktuellen Regelungen führen teilweise zu einer verringerten möglichen Auslastung im Vergleich zum Bestand, auch bei geplanten baugleichen Ersatzbauten. Beschluss Runder Tisch 25.09.2018 Vorschlag: Wenn ein Eigentümer ein Gebäude ersetzen möchte, gilt der aktuelle Bestand als Maßstab, d.h. Kubatur und Grundriss dürfen nicht vergrößert werden Baulinien und Bauform müssen eingehalten werden Geschossflächen sowie Trauf- und Firsthöhen dürfen nicht steigen Sind diese Vorgaben erfüllt, kann am gleichen Ort ein Ersatzbau entstehen Regelungen Leer Weststadt 32

Leer Weststadt 33

Erschließung / Verkehr Leer Weststadt 34

Erschließung / Verkehr Städtebauliche Leitlinie Verkehr /Straßen Technischer Bedarf Kanalisation Technischer Bedarf Straßen Wegeverbindungen verbessern / herstellen: Am Pumpwerk / Ohlthaverstraße / Pagels Garten Untergeordnete Funktion für motorisierten Verkehr ( Fahrradquartier ) Durchfahrtverkehr verhindern/ entsprechende Einfahrtsituationen ausbilden Leer Weststadt 35

Stadtwerke Leer AöR Wir machen Leer klimafest Stadtwerke Leer rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Umweltkommunikation I Thomas Keller - Stadtwerke Leer AöR

Runder Tisch Weststadt 30.10.2018 Thema: Technische Erschließung Umweltkommunikation I Thomas Keller - Stadtwerke Leer AöR I

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Beispiel Geländemodellierung Bildquelle: Freie Hansestadt Bremen, Merkblatt für eine wassersensible Stadt- und Freiraumplanung

Beispiel Geländemodellierung Bildquelle: Freie Hansestadt Bremen, Merkblatt für eine wassersensible Stadt- und Freiraumplanung

Geländemodell von Leer Bildquelle: Stadtwerke Leer

Das Klärwerk

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.stadtwerke-leer.de

(6) Termine 27.11., 19.30 Uhr Runder Tisch 6.11., 19.30 Uhr Sanierungskommission Leer Weststadt 36