Sozialreferat Stadtjugendamt S II KT



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Transkript:

Telefon: 233-20107 Telefax: 233-20191 Sozialreferat Stadtjugendamt S II KT Kinderkrippe Dachauer Straße 124 Kinderkrippe Landshuter Allee 174 Kinderkrippe Marcel-Breuer-Straße 18 9 Gruppen, 108 Langzeitplätze ÖPP Öffentlich-Private-Partnerschaften Trägerschaft Kindertagesstätte Haar ggmbh Bristol-Myers Squibb und andere (Produkt 2.1.1) Betriebskostenzuschuss für den laufenden Betrieb als jährlichen Festbetrag in Höhe von 450.000 Stadtbezirke 9 Neuhausen-Nymphenburg 12 Schwabing-Freimann Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 07426 10 Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 31.01.2006 (SB und VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat am 18.06.2002 den Ausbau des Angebots an Krippenplätzen in Kooperation mit Münchner Firmen beschlossen. Mit den Einrichtungen Landshuter Allee 174, Dachauer Straße 124 und Marcel-Breuer- Straße 18 werden dann bereits acht Kindertageseinrichtungen im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen ÖPP Öffentlich-Private-Partnerschaften "Ausbau des Angebots an Krippenplätzen in Kooperation mit Münchner Firmen" realisiert. Im Gegensatz zu den bisherigen ÖPP-Projekten liegt die Erstinitiative nicht bei einer Firma, sondern bei einem Träger. Firmen treten an den Träger heran und der Träger sucht im Auftrag der Firmen den Kontakt zur Landeshauptstadt München. Hier entsteht eine zweite Schiene parallel zu den bisherigen ÖPP-Projekten, bei denen die Erstinitiative bei den Firmen lag.

Seite 2 Das ÖPP-Projekt mit der Trägerin Kindertagesstätte Haar ggmbh ist das erste im Rahmen eines neuen Finanzierungsmodells, das hier zunächst erprobt werden soll, nämlich mit einem Betriebskostenzuschuss als Festbetrag. Nach vorliegenden Erfahrungen ist unter Umständen die Anwendung für andere Trägerschaften möglich. Objektbeschreibung Die Trägerin bietet an, insgesamt drei Einrichtungen in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München zu realisieren (Anlagen 1 bis 3). Die Firma B-MS Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA, ein forschendes pharmazeutisches Unternehmen mit Sitz in München, Sapporobogen 6-8, hat bereits ihr finanzielles Engagement zugesichert (Anlage 4). Die Trägerin erhält keinen Investitionskostenzuschuss und trägt das gesamte unternehmerische Risiko für die Restfinanzierung. Mehr zum innovativen Ansatz der Festbetragsfinanzierung im Rahmen von ÖPP-Projekten unter dem Punkt "Vorteile der Landeshauptstadt München" auf Seite 6 der Beschlussvorlage. Die beiden Standorte Dachauer Straße 124 und Landshuter Allee 174 liegen im Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg, der Standort Marcel-Breuer-Straße 18 im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann (Anlage 5): - Plätze Standort Dachauer Straße 24 davon 12 öffentliche und 12 nichtöffentliche Plätze - Plätze Standort Landshuter Allee 36 davon 18 öffentliche und 18 nichtöffentliche Plätze - Plätze Standort Marcel-Breuer-Straße 48 davon 24 öffentliche und 24 nichtöffentliche Plätze - Plätze gesamt 108 Standort Dachauer Straße 124 Die Einrichtung liegt in dem Gebäudekomplex, der sich an das Bundeswehrverwaltungszentrum und an das Kreiswehrersatzamt anschließt. Hier wird eine zweigruppige Einrichtung mit insgesamt 24 Plätzen realisiert. Für eine Gruppe (zwölf Plätze) werden die Belegrechte an eine Firma bzw. mehrere Firmen vergeben, die andere Gruppe steht für die allgemeine Belegung durch Münchner Kinder zur Verfügung. Standort Landshuter Allee 174 Die Einrichtung liegt im runden Teil des Gebäudes an der Kreuzung Landshuter Allee und Dachauer Straße, gegenüber der Dachauer Straße liegt das Bundeswehrverwaltungszentrum. Dem Verlauf der Dachauer Straße stadtauswärts folgend links des Mittleren Rings / Landshuter Allee liegt das Bürogebäude der Firma B-MS Bristol-Myers Squibb. Hier wird eine dreigruppige Einrichtung mit insgesamt 36 Plätzen realisiert. Für 18 Plätze werden die Belegrechte an eine Firma bzw. mehrere Firmen vergeben, die anderen Plätze stehen für die allgemeine Belegung durch Münchner Kinder zur Verfügung. Standort Marcel-Breuer-Straße 18 Die Einrichtung liegt im Neubaugebiet des Parkgate Schwabing zwischen Domagk-, Schenkendorfstraße und der Autobahn A9. Hier hat der Gerling-Konzern als Vermieter bereits seine Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert (Anlage 6). Für zwei Gruppen (24

Seite 3 Plätze) werden die Belegrechte an eine Firma bzw. mehrere Firmen vergeben, die anderen zwei Gruppen steht für die allgemeine Belegung durch Münchner Kinder zur Verfügung. Bedarf Die beiden Einrichtungen Landshuter Allee 174 und Dachauer Straße 124 gehören zum Planungsbereich 09.2 Neuhausen, der mit einem aktuellen Versorgungsgrad von rund zwölf Prozent in die Prioritätengruppe zwei (von vier Prioritätengruppen) eingestuft ist. Die Vorgabe für die Planungsbereiche in der Prioritätengruppe zwei gemäß dem von Stadtrat beschlossenen Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung lautet: "Projekte in diesen Planungsbereichen haben hohe Dringlichkeit." Insgesamt werden im Planungsbereich 130 Krippenplätze in zwei städtischen Kinderkrippen und einer Kooperationseinrichtung der Inneren Mission angeboten. Die städtische Kinderkrippe Dom-Pedro-Platz 1 ist zu 67 Prozent überbucht, die städtische Kinderkrippe Schachenmeierstraße 35b ist zu 64 Prozent überbucht (Datenbasis 2004). Die Einrichtung Marcel-Breuer-Straße 18 gehört zum Planungsbereich 12.2 Schwabing, der mit einem Versorgungsgrad von rund 13 Prozent in die Prioritätengruppe drei (von vier Prioritätengruppen) eingestuft ist. Die Vorgabe für die Planungsbereiche in der Prioritätengruppe drei gemäß dem von Stadtrat beschlossenen Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung lautet: "In diesen Planungsbereichen sind, soweit noch nicht vorgesehen, Standorte zu sichern." Insgesamt werden im Planungsbereich 120 Krippenplätze in einer städtischen Kinderkrippe, zwei Kinderkrippen des Studentenwerks München und einer privat-gewerblichen Kinderkrippe angeboten. Die städtische Kinderkrippe Clemensstraße 37 ist zu 60 Prozent überbucht (Datenbasis 2004). Der Bedarf ist aus Sicht des Sozialreferats für die drei Standorte gegeben. Firmenengagement Wird der Stadtratsbeschluss "Ausbau des Angebots an Krippenplätzen in Kooperation mit Münchner Firmen" angewendet, muss der Firmenanteil mindestens 50 Prozent der laufenden Kosten für diejenigen Plätze, die von der Firma bzw. mehreren Firmen genutzt werden, abdecken. Damit dürften der Landeshauptstadt München für 108 Krippenplätze höchstens Kosten von 1.250.000 entstehen, die durch staatliche Zuschüsse und Gebühren zu decken sind. 54 Plätze öffentlich, Finanzierung 100% Ø laufende Kosten pro Platz pro Jahr (2004) 15.432 Kosten für 54 Plätze 833.328 54 Plätze nichtöffentlich, Finanzierung 50% ½ Ø laufende Kosten pro Platz pro Jahr (2004) 7.716 Kosten für 54 Plätze 416.664 o

Seite 2 Kosten gesamt ÖPP LHM öffentliche und nichtöffentliche Plätze, gerundet 1.250.000 Die Kosten für den Betrieb von 108 Krippenplätzen ohne Firmenengagement würden für die Landeshauptstadt München pro Jahr ca. 1.666.600 betragen. Dieser Summe liegt der durchschnittliche Wert des Betriebs von Kinderkrippen öffentlicher und freier Träger (Stand 2004) mit 15.432 pro Platz pro Jahr zugrunde. Durch die vom Stadtrat geforderte 50 Prozent-Beteiligung der genannten Firmen für die Hälfte der Plätze reduziert sich dieser Betrag auf ca. 1.250.000 (Firmenanteil ca. 416.650 pro Jahr). Förderung gemäß BayKiBiG Da aufgrund der Priorität in den Planungsbereichen und aufgrund des eingereichten Konzepts der Kindertagesstätte Haar ggmbh eine "bedarfsnotwendige Anerkennung" gemäß Art. 18 und 19 BayKiBiG ausgesprochen werden sollte (Entscheidung der Gemeinde), muss die Förderung des Freistaats und damit in gleicher Höhe die Förderung der Kommune erfolgen. Im vorliegenden Fall ergibt sich ein kalkulatorischer Zuschussbetrag von jeweils 300.000 pro Jahr für 108 Plätze (bei durchschnittlich angenommener siebenstündiger Buchung). Die Fördersumme ist abhängig von der seitens der Trägerin im Betrieb nachzuweisenden Buchungsstunden und Kinderzahlen sowie vom Alter der Kinder. Mit diesen Zuschüssen in Höhe von insgesamt 600.000 pro Jahr würden sich die laufenden Kosten der Trägerin für die 108 Plätze auf 650.000 pro Jahr reduzieren. Qualität des Angebots Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat für den Betrieb von Kinderkrippen sowohl für die Bildungs- und Betreuungsarbeit des Personals, als auch für die Räume und die Versorgung der Kinder, Qualitätsmaßstäbe gesetzt. Diese Maßstäbe werden vom Sozialreferat mit der pädagogischen Rahmenkonzeption, dem Raumbuch für Kinderkrippen und auf der Basis des Fachplans für Kindertagesbetreuung angewendet. Ebenso gibt das BayKiBiG im vierten Teil, insbesondere in den Art. 10, 13, 14 und 17 Abs. 2 die Grundsätze der Bildungs- und Erziehungsarbeit vor. Diese Grundsätze und damit die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen sind Fördervoraussetzung. Damit die Trägerin im vorliegenden Fall diese Standards einhalten kann, beteiligt sich die Landeshauptstadt München mit einem Festbetrag bis zur Höhe von 450.000 pro Jahr an den Betriebskosten. Das ergibt einen städtischen Zuschuss zusätzlich zur gesetzlichen Förderung von ca. 8.330 pro Platz pro Jahr für die 54 öffentlichen Plätze statt 15.432 ohne Firmenbeteiligung. Über Elternbeiträge kann die Trägerin ihre verbleibenden Ausgaben decken. Da die Kinderkrippenplätze jedoch auch für einkommensschwächere Eltern bezahlbar sein müssen, wird die Trägerin verpflichtet, für die öffentlichen und nichtöffentlichen Plätze die städtische Gebührentabelle anzuwenden. Somit hat die Trägerin bezüglich dieser Einnahme verhältnismäßig wenig Spielraum für eine Gewinnerzielung.

Seite 5 Berechnung für drei Einrichtungen mit 108 Plätzen Gebühreneinnahmen (Ø 2004 analog städtischer Gebührensatzung) 205.000 Betriebskostenzuschuss Festbetrag LHM 450.000 Förderung BayKiBiG LHM (Hochrechnung 108 Plätze, Ø 7 Std. Buchung) 300.000 Förderung BayKiBiG STMAS (Hochrechnung 108 Plätze, Ø 7 Std. Buchung) 300.000 Einnahmen von öffentlicher Hand und Eltern voraussichtlich insgesamt 1.255.000 Kosten gesamt ÖPP Landeshauptstadt München (vgl. Seite 4) 1.250.000 Kalkulatorisch ergibt sich damit eine Abweichung von den Kosten, die nach ÖPP-Modell für 108 Krippenplätze errechnet wurden, von 5.000 pro Jahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Förderung nach BayKiBiG auf einer Hochrechung bei einer angenommenen durchschnittlichen Buchungszeit von sieben Stunden pro Tag beruht. Außerdem zeigt die Darstellung, dass durch den Festbetrag in Höhe von 450.000 pro Jahr und dem Zuschuss gemäß Art. 18 ff BayKiBiG (zu dem die Landeshauptstadt München gesetzlich ohnehin verpflichtet ist) die Trägerin die Einrichtungen in der vergleichbaren Qualität der anderen ÖPP-Einrichtungen führen kann, die von der Landeshauptstadt München im Rahmen eines Betriebsträgervertrags gefördert werden. Der vom Stadtrat festgelegte Firmenanteil von 50 Prozent ist erbracht. Vorteile der Landeshauptstadt München bei diesem ÖPP-Projekt Es werden 108 neue Krippenplätze im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München in kurzer Zeit geschaffen. Es entstehen keine Investitionskostenzuschüsse. Für 108 Krippenplätze bei 37.000 pro Platz (Beschluss "Überprüfung der Baukosten für Bauvorhaben der Landeshauptstadt München im bereich Kindertageseinrichtungen und Schulen" vom 28.07.2004) würden die Investitionskosten für die Landeshauptstadt München insgesamt 3.996.000 betragen. Die Einrichtungen entsprechen der Qualität, die die Landeshauptstadt München für Kinderkrippen zugrunde legt. Die Standards und die Qualität der Plätze sowie die fachliche Steuerung und anderweitig notwendige Auflagen werden durch den jährlichen Zuschussbescheid gesichert. Es finden die Regelungen der städtischen Satzungen Anwendung. Damit bezahlen alle Eltern die Gebühren analog den Einrichtungen des städtischen Trägers und der freien Träger mit Betriebsträgerschaft. Die Landeshauptstadt München muss nicht mit Firmen über Kostenbeteiligungen verhandeln. Es obliegt der Trägerin, die notwendige Kostenbeteiligung der Firmen zu erwirken, um das Betriebsdefizit abzudecken. Das Gebührenrisiko obliegt der Trägerin (Erhebung, Abrechnung, Beitreibung). Die Herstellung einer optimalen Auslastung zum Erhalt von möglichst hohen Gebühren und staatlichen Zuschüssen obliegt der Trägerin. Für die Landeshauptstadt München reduziert sich der Verwaltungsaufwand, der mit der jährlichen Verwendungsnachweisprüfung verbunden ist, auf die jährliche Bescheiderteilung. o

Seite 2 Sollte die Trägerin den Betrieb der Einrichtungen einstellen, kann die Landeshauptstadt München die Betriebsträgerschaft entweder selbst übernehmen oder an einen anderen Träger vergeben. Die Maßnahme ist damit aus Sicht des Sozialreferats für die Landeshauptstadt München auch wirtschaftlich. Finanzierung Da die Trägerin keinen Investitionskostenzuschuss erhält, ist keine Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogramms notwendig. Die Verantwortung für anfallende Baumaßnahmen, für die Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnisse und die Anträge auf Förderung gemäß BayKiBiG trägt die Trägerin. Der Betriebskostenzuschuss wird zunächst für die Dauer von zehn Jahren, bei Einhaltung der Bedingungen gemäß den jährlichen Zuschussbescheiden, gewährt. Danach ist der Betriebskostenzuschuss neu zu verhandeln. Der Betriebskostenzuschuss wird jährlich an den Lebenshaltungsindex angepasst. Die Auszahlung der ersten Rate wird von der Vorlage der Nutzungsänderungsgenehmigung der Lokalbaukommission (LBK) abhängig gemacht. Die Stadtkämmerei ist mit der dargelegten Finanzierung einverstanden / nicht einverstanden. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Zurek und Frau Stadträtin Gebhardt, der Gleichstellungsstelle für Frauen, der Stadtkämmerei, den Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen/-sprechern, den Kinderbeauftragten des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirks Neuhausen-Nymphenburg und des 12. Stadtbezirks Schwabing-Freimann, dem Schul- und Kultusreferat, dem Baureferat, dem Kommunalreferat, dem Personal- und Organisationsreferat und dem Sozialreferat, Interkulturelle Arbeit und Migration ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

Seite 7 II. Antrag des Referenten 1. Das Sozialreferat wird beauftragt, der Trägerin Kindertagesstätte Haar ggmbh einen Betriebskostenzuschuss als Festbetrag in Höhe von 450.000 pro Jahr für 108 Krippenplätze in drei Einrichtungen Dachauer Straße 124, Landshuter Allee 174 und Marcel-Breuer-Straße 18 zu gewähren. Die Gewährung erfolgt durch Zuschussbescheid. 2. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Mittel für den Betriebskostenzuschuss in Höhe von 450.000 sowie den Betrag in Höhe von 600.000 zur Auszahlung der gesetzlich zustehenden Fördermittel gemäß BayKiBiG zum ersten Nachtragshaushalt des Jahres 2006 anzumelden. Davon werden vom Freistaat Bayern 300.000 erstattet. 3. Der Betriebskostenzuschuss wird an den Lebenshaltungsindex angepasst. Die hierzu erforderlichen Mittel sind in den jeweiligen Jahren zum Haushalt anzumelden. 4. Der Betriebskostenzuschuss wird zunächst für die Dauer von zehn Jahren, bei Einhaltung der Bedingungen gemäß der Zuschussbescheide, gewährt. 5. Der erste Abschlag wird rückwirkend zum 01.01.2006 ausgezahlt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über die Ziffern 1 bis 5 des Referentenantrags wird durch die Vollversammlung des Stadtrats endgültig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei II/2 an die Stadtkämmerei II/12 o

Seite 2 an die Stadtkämmerei II/13 an das Kassen- und Steueramt II, BWA an das Revisionsamt an die Gleichstellungsstelle für Frauen z. K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An S-Z-SP An die Vorsitzende, die Fraktionssprecher-/innen, die Kinderbeauftragte und die Jugendbeauftragte des Bezirksausschusses 9 (7-fach) An den Vorsitzenden, die Fraktionssprecher-/innen, die Kinderbeauftragte und die Jugendbeauftragte des Bezirksausschusses 12 (7-fach) An S-Z-F/S (2-fach) An S-Z-F/HR An S-Z-F/NKRw An S-III-M An das Schul- und Kultusreferat An das Personal- und Organisationsreferat An das Kommunalreferat An das Baureferat z. K. Am I.A.

Seite 9 S-R S-VR S-Z-B S-II-L S-II-LG S-II-KT/ L S-II-KT/ G-L Verfasser/in Name/Tel. Prüver 20107 S-II-KT/ G-1 o