Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) 11. Juli 2013 Referent: Franz Manzinger, DZ BANK AG Raiffeisenbank Haag-Gars-Maitenbeth eg
Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab à SEPA betrifft alle! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, 2
Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Einheitlicher Rechtsrahmen Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente und einheitliche Prozesse Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) 3
Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. Handlungsempfehlungen 4
Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick 5
Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste (1 Tag Überweisungslaufzeit) 2. November 2009 Start der beiden SEPA-Lastschriftverfahren 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen) 6
SEPA Der Countdown läuft Jeder ist betroffen Umstellungstermin 01.02.2014 Sie sind insbesondere von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen, Ihr Verein, Ihre Kommune Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands oder in andere SEPA- Länder abwickelt Heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält. Beleghafte Zahlungen, insbesondere Lastschriften beauftragt. Datenträger einreicht. Heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und Ihre Systeme umgestellt werden müssen. 7
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Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC (1) Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE 47 70169388 0000012345 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) BLZ (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 HMA èiban und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. è VR-IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. 9
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC (2) Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos: Kontoauszug VR-BankCard Online-Banking unter Kontoinformationen 10
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Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (S PA Credit Transfer) Inlandsüberweisung uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland S PA-Raum Betragsgrenze keine keine Basisdaten Kontonummer Bankleitzahl und Name des Kreditinstituts / Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Einreichungsarten Beleghaft und beleglos möglich Beleg: Überweisung (BS 20) IBAN BIC des Kreditinstituts / Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Beleghaft und beleglos möglich Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Überweisungsart Textschlüssel: 53 = Lohn/Gehalt 54 = Vermögenswirksame Leistungen Purpose Codes: SALA = Lohn/Gehalt CBFF = Vermögenswirksame Leistungen Verwendungszweck 14 Zeilen a 27 Zeichen 2 Zeilen a 70 Zeichen AWV-Meldepflicht --- ab 12.500,-- ins Ausland Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022
Der Vordruck für die uro-überweisung (S PA) [1/2] Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung SEPA-Überweisungsverfahren ist bereits mit diesem Vordruck am 28. Januar 2008 gestartet und EU-weit sowie innerhalb Deutschlands nutzbar. Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16
Der Vordruck für die uro-überweisung (S PA) [2/2] Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Bereits jetzt möglich! Seit 1. Februar 2013 in der genossenschaftlichen FinanzGruppe nutzbar BIC optional -Regelung für Zahlungen innerhalb Deutschlands Weitere Hilfslinien bei der IBAN- Angabe des Zahlungsempfäng ers BIC optional innerhalb Deutschlands
Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. Handlungsempfehlungen 15
S PA-Basis-Lastschrift - Voraussetzungen 1 2 Voraussetzungen Kunde/Einreicher verfügt über eine Gläubiger-ID Vertragliche Vereinbarungen mit der Bank (Inkassovereinbarung) Bemerkungen DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) Die Gläubiger-ID muss Ihrer RaiffeisenVolksbank mitgeteilt werden Inkassovereinbarungen wurden bereits neu eingeholt. 3 Mandat Einholung eines Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen = Ermächtigung des Zahlungspflichtigen zum Einzug Beachtung der Migration Einzugsermächtigung zur Basis-Lastschrift 4 Mandatsreferenz z. B. Kunden- / Mitgliedsnummer (keine führende 0 und keine Leerzeichen) 5 Kunde verfügt über eine S PA-fähige Zahlungsverkehrssoftware oder Online Banking z. B. Profi cash Version 10, VR-Networld-Software Keine beleghafte Ausführung Keine Datenträgerverarbeitung
Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Basis-Lastschrift (SEPA Core) Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorabinformation ( Pre-Notification ) zu übermitteln (Betrag, Zeitpunkt, Gläubiger-Id; Mandatsreferenz) Vorgegebene Vorlagefristen bei Ihrer Bank (Erstlastschrift 6 Tage, wiederkehrende Lastschrift 3 Tage) Rückgabefrist 8 Wochen (bzw. 13 Monate bei nicht gültigem Mandat -> nicht authorisiert) WICHTIG: Die Einreichung der Lastschrifteinzüge ist nur noch beleglos möglich!
SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation Zahlungsempfänger 5. Belastungsbuchung 3. transaktions- und mandatsbezogene Daten Clearing und Verrechnung 4. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers 18
Vorabankündigung (Pre-Notification) 1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift 2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen 3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren müssen die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz genannt werden 4. Bei immer denselben Beträgen, Intervallen und Terminen darf die Pre-Notification einmal vor dem ersten Einzug erfolgen (kann dann somit auch in dem Umwidmungsschreiben enthalten sein) und muss dann nur noch bei Änderungen von Betrag, Intervallen und Terminen erfolgen. 5. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der S PA- Lastschrift an den Zahler geschickt haben 6. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden 1. z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit 2. die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag 19
Einzugsermächtigung vs. S PA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (S PA Core Direct Debit) Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Einzugsermächtigungsverfahren 1) bei Sicht bei Sicht S PA-Basis-Lastschrift 6 Tage vor Belastungsdatum = D-6 (Erstlastschrift) bzw. 3 Tage vor Belastungsdatum = D-3 (wiederkehrende Lastschrift) am Belastungsdatum (D) Widerspruch Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Nicht autorisierte Zahlungen (z. B. kein gültiges Mandat): 13 Monate nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) S PA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im S PA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. 20
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) Beantragung ggf. als Service durch die Bank oder durch den Kunden selbst möglich 21
Beantragung Gläubiger-ID über die VR-NetWorld-Software Administration der Gläubiger-ID Verlinkung der Internetseite für die Beantragung einer Gläubiger-ID Unterstützung des Bereichskennzeichens in der Mandatsverwaltung 22
Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Die eindeutige Bezeichnung SEPA-Lastschriftmandat muss als Kennzeichnung für die Verwendung des SEPA-Basis- Lastschriftverfahrens (SDD Core) angegeben werden Daten des Lastschriftgläubigers: Name und Anschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenz Dieser Mandatstext des SEPA- Lastschriftmandats (Basis) ist fest vorgegeben und zwingend zu verwenden. 23 Daten des Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift Name des Kreditinstituts mit BIC IBAN rechtsverbindliche Unterschrift mit Datum und Ort
D. h. 2 neue Nummern Gläubiger-ID wird von Deutscher Bundesbank für den Verein vergeben Mandatsreferenz vergibt der Gläubiger: Für jedes Mitglied eine Mandatsreferenz max. 35 Stellen (z.b. Mitgliedsnummer) 24
Die Umdeutung Inkasso-Kunden können auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Mitglieder vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen (gültig!!!) können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Kombi-Mandate sind nicht mehr notwendig. Kunden sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA-Lastschriftmandate anpassen. 25
Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig? Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung Alle Mitglieder, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per E-Mail ) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf SEPA umgestellt wird von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet (z.b. Mitglieds-Nummer) welche Beträge (Mitgliedsbeiträge, sonstige Leistungen) eingezogen werden Wenn nur Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben auch als Vorabinformation ( Pre-Notification ) gemäß den SEPA-Regularien 26
Muster: Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen 27
Muster: Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen 28
Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandate in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug 29
Achtung bitte beachten: Wenn die Satzung Ihres Vereins vorsieht, dass Bankaktivitäten (Zahlungen / Einzüge) nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen (z.b. durch zwei Unterschriften auf dem Disketten-Begleitzettel), dann sollten Sie berücksichtigen, dass dies in Zukunft so nicht mehr möglich ist. Verschiedene Software-Produkte bieten das 4-Augen-Prinzip für die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen nicht an (z. B. VR-NetWorld-Software). Lösung 1: Nutzung ebanking Business Edition Lösung 2 Satzungsänderung bei der nächsten Hauptversammlung 30
Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. Handlungsempfehlungen 31
Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)? Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Mitglieder und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Programme auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit 32
Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine Zusätzlich bei Lastschrifteinzug mit Einzugsermächtigung Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten 33
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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung 35
Welche Möglichkeiten zur Lastschrifteinreichung gibt es? Handlungsempfehlungen für Vereine Möglichkeit 1: ebanking Business Edition Voraussetzungen: Internetzugang, Internet-Browser, VR-NetKey mit Freischaltung für ebanking Business Edition Webbasiert, daher keine Software-Installation notwendig 4-Augen-Prinzip möglich Übertragung von SEPA-Dateien im XML-Format möglich (z.b. aus PC-VAB Vereinsabrechnung) Demoversion vorhanden 36
Welche Möglichkeiten zur Lastschrifteinreichung gibt es? Handlungsempfehlungen für Vereine 37
Welche Möglichkeiten zur Lastschrifteinreichung gibt es? Handlungsempfehlungen für Vereine Möglichkeit 2: VR-NetWorld Software Voraussetzungen: Internetzugang, VR-NetKey bzw. VR-NetWorldCard Ab Version 5.0 sind wiederkehrende Sepa-Lastschriften möglich Übertragung von SEPA-Dateien im XML-Format möglich (z.b. aus PC-VAB Vereinsabrechnung) Integrierter IBAN- und BIC-Konverter Demoversion verfügbar 38
Welche Möglichkeiten zur Lastschrifteinreichung gibt es? Handlungsempfehlungen für Vereine Möglichkeit 3: PC-VAB Vereinsabrechnung Voraussetzungen: ebanking Business Edition bzw. Zahlungsverkehrsprogramm zum Einlesen der XML-Datei, Aktuelle Version 3.27 Speziell für Vereine, die eine Mitgliederverwaltung benötigen Detaillierter Leitfaden zur SEPA-Umstellung Umfangreiche SEPA-Unterstützung (Mandate mit automatischer Mandats-Referenz erzeugen und verwalten; Mitglieder automatisiert informieren; BIC/IBAN prüfen und neu berechnen, SEPA-Sammel-Lastschrift-Datei erzeugen Demoversion verfügbar 39
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ein kleiner Imbiss steht für Sie bereit. Sie sind unser Gast! Ihre Raiffeisenbank Haag-Gars-Maitenbeth eg Franz Manzinger DZ BANK AG franz.manzinger@dzbank.de 41